Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Partei: Börsenkotierte Gesellschaft X
Bereich: Marktaufsicht
Thema: andere
Zusammenfassung: Im Zusammenhang mit einer Medienmitteilung der an der Schweizer Börse kotierten Gesellschaft X führte die FINMA Vorabklärungen wegen Verdachts auf Insiderhandel. Weil die börsenkotierte Gesellschaft X den bisherigen Auskunftsersuchen der FINMA nur teilweise nachkam und den Erlass einer anfechtbaren Verfügung beantragte, erliess die FINMA eine Auskunfts- und Editionsverfügung.
Massnahmen: Auskunfts- und Editionsverfügung (Art. 145 FinfraG i.V.m. Art. 29 Abs. 1 FINMAG)
Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.