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2020-15

X AG — Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Finma · 2020-01-14 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: X AG

Bereich: Übernahmen und Offenlegung

Thema: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Zusammenfassung: Die X AG ist eine im Edelmetallhandel tätige Gesellschaft, welche zur Finanzierung ihres Geschäftsmodells Vorzugsaktien an über 50 Investoren verkaufte, wobei den Investoren ein unbeschränktes (Rück-)Kauf- oder Tauschangebot der Vorzugsaktien gegen Edelmetall im Umfang von 70 % (des Zeitwerts) des Investments eingeräumt wurde. Die entgegengenommenen Gelder hat die FINMA aufgrund des Kauf- oder Tauschangebots zumindest im Umfang von 70 % des investierten Betrages als Publikumseinlagen qualifiziert. Die X AG war somit im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens unerlaubt im Sinne des Bankengesetzes tätig (Art. 1 Abs 2 BankG). Im Laufe des Enforcementverfahrens zeichnete sich ab, dass der ordnungsgemässe Zustand ohne aufsichtsrechtliche Liquidation der X AG wiederhergestellt werden kann. In der Folge ordnete die FINMA diverse begleitende Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands an und beauftragte den eingesetzten Untersuchungsbeauftragten deren Umsetzung zu überwachen.

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.