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2020-13

Selbstregulierungsorganisation X — Verletzung von geldwäschereirechtlichen Pflichten

Finma · 2020-12-18 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: Selbstregulierungsorganisation X

Bereich: Bewilligte

Thema: Verletzung von geldwäschereirechtlichen Pflichten

Zusammenfassung: Die SRO X hat den Umgang mit Interessenkonflikten resp. den Prozess zur Sicherstellung der Umsetzung von Ausstandspflichten nur sehr rudimentär bzw. auf das Minimum bedacht reglementiert und vor allem mangelhaft umgesetzt. Dies betrifft das Verhältnis innerhalb der SRO selber als auch zwischen der SRO und den SRO-Mitgliedern. Die Organisation an sich förderte das Vorliegen von (potentiellen) Interessenkonflikten. Dieser Situation wurde seitens des obersten Leitungsorgans zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, obschon sie einer engen und kritischen Überwachung bedurft hätte. Zusätzlich bestanden Mängel in der Dokumentation der Beschlüsse des obersten Leitungsorgans. Die verschiedenen Verstösse und Unterlassungen stellen in ihrer Gesamtheit eine schwere Verletzung von Aufsichtsrecht, namentlich der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit (Art. 24 Abs. 1 Bst. c GwG), dar. Weil die SRO bereits vor dem Erlass der Verfügung selber angemessene Massnahmen ergriffen hatte, konnte die FINMA von weiteren Massnahmen absehen.

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.