opencaselaw.ch

2019-18

X AG, natürliche Personen A, B — Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Finma · 2019-09-17 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: X AG, natürliche Personen A, B

Bereich: Unerlaubt tätige Finanzdienstleister

Thema: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Zusammenfassung: Die X AG hat über hundert privaten Investoren eigene Aktien in sechsstelliger Gesamthöhe verkauft. Die X AG hat den Aktienkäufern den Rückkauf dieser Aktien zum Erwerbspreis garantiert und darüber hinaus auch eine Rendite von über 4000 % in Aussicht gestellt. Die FINMA stellte fest, dass die X AG gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen hatte, ohne über die dafür notwendige Bewilligung zu verfügen (Art. 1 Abs. 2 BankG). A und B sind massgeblich in die entsprechenden Aktivitäten involviert gewesen.

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG); Liquidation und Konkurseröffnung (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 33 Abs. 1 BankG); Unterlassungsanweisung gegen A und B

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.