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2018-23

X AG, natürliche Person A — Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Finma · 2018-03-01 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: X AG, natürliche Person A

Bereich: Unerlaubt tätige Finanzdienstleister

Thema: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Zusammenfassung: Die X AG schloss mit Anlegern mindestens 21 darlehensähnliche Anlageverträge im Umfang von über einer Million Franken. Die Verträge sahen mindestens eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals vor. Sie wurden als Darlehenskonstruktionen mit Einlagecharakter qualifiziert. Die X AG hat gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen, ohne über die dafür erforderliche Bewilligung (Art. 1 Abs. 2 BankG) zu verfügen. Als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der X AG war A für die Aufsichtsrechtsverletzungen der X AG verantwortlich.

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG); Liquidation (Art. 37 FINMAG i. V. m. Art. 23 quinquies Abs. 1 BankG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von einem Jahr (Art. 34 FINMAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.