opencaselaw.ch

2017-18

X AG, natürliche Personen A und B — Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Finma · 2017-02-24 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: X AG, natürliche Personen A und B

Bereich: Unerlaubt tätige Finanzdienstleister

Thema: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Zusammenfassung: Die X AG hat von mindestens 26 Privatpersonen Darlehen zu einem Gesamtbetrag in sechsstelliger Höhe erhalten und dazu auch Vermittler eingesetzt. Die X AG hat damit gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen, ohne über die erforderliche Bewilligung (Art. 1 Abs. 2 BankG) zu verfügen. Für die Ausübung der unterstellungspflichtigen Tätigkeit waren A und B als Mitglieder des Verwaltungsrats der X AG massgeblich verantwortlich. Die X AG wie auch A und B kamen zudem ihren Auskunftspflichten nur mangelhaft nach (Art. 29 FINMAG).

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG); Liquidation und Konkurseröffnung (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 33 Abs. 1 BankG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A und B für die Dauer von je fünf Jahren (Art. 34 FINMAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.