Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Partei: Bank X
Bereich: Bewilligte
Thema: andere
Zusammenfassung: Im Rahmen des Marktaustritts der Bank X beschlossen die Aktionäre anlässlich der jährlichen ordentlichen Generalversammlung die Ausschüttung einer Substanzdividende in der Höhe von mehreren Millionen Schweizer Franken – dies trotz der ablehnenden Haltung der FINMA und des anwesenden Revisors. Um das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital (Art. 3 Abs. 2 Bst. b BankG i.V.m. Art. 15 BankV) mit Blick auf die bevorstehende Liquidation nicht zu gefährden, erliess die FINMA gegen die Bank X ein Verbot der Dividendenausschüttung und von Kapitalauszahlungen.
Massnahmen: Verbot der Dividendenausschüttung und von Entnahmen zulasten des Eigenkapitals (Art. 31 FINMAG).
Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.