Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Partei: DUFI X AG
Bereich: Bewilligte
Thema: Verletzung von geldwäschereirechtlichen Pflichten
Zusammenfassung: Die X AG, eine im Bereich von hochspekulativen Börsentermingeschäften tätige Vermögensverwalterin, verfügte seit dem Jahr 2008 über eine DUFI-Bewilligung. Die X AG besass in der Schweiz keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und lagerte sowohl ihre Handelsaktivitäten als auch wesentliche Teile ihrer Akquisitionsaktivitäten an Drittpersonen im Ausland aus. Die Untersuchungen ergaben, dass die X AG ihren GwG -Sorgfaltspflichten mit Blick auf ihre Betriebsorganisation und die ordnungsgemässe Identifizierung der Vertragsparteien nicht nachgekommen war. Damit hatte die X AG grundlegende Vorschriften des Geldwäschereigesetzes verletzt. Zudem beschäftigte die X AG einen einschlägig vorbestraften Händler, der die Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft als faktisches Organ massgeblich beeinflusste. Die X AG und ihre Organe boten vor diesem Hintergrund keine Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung.
Massnahmen: Bewilligungsentzug und Liquidation der X AG (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 20 GwG)
Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.