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GT 3a Radio und Tonträger (Beschluss vom 11. Dezember 2009)

Eschk · 2009-12-11 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ESchK Commission arbitrale fédérale pour la gestion de droits d'auteur et de droits voisins CAF Commissione arbitrale federale per la gestione dei diritti d'autore e dei diritti affini CAF Cumissiun federala da cumpromiss per la gestiun da dretgs d'autur e da dretgs cunfinants CFDC

Beschluss vom 11. Dezember 2009 betreffend den Gemeinsamen Tarif 3a (GT 3a) Radio und Tonträger

Empfang von Radiosendungen ausserhalb des privaten Bereichs und Aufführungen mit Tonträgern zur allgemei- nen Hintergrund-Unterhaltung

Versand: 16. Dezember 2009

2/4 ESchK CAF Beschluss vom 11. Dezember 2009 betreffend den GT 3a Radio und Tonträger CFDC ________________________________________________________________________________-_____________________________________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________________________

I. Die Schiedskommission hat im Verfahren betreffend die Genehmigung des GT 3a Radio und Tonträger gestützt auf Art. 11 URV sowie die Präsidialverfügung vom 27. Oktober 2009 verfügt:

1. Die Gültigkeitsdauer des mit Beschluss vom 4. Dezember 2007 genehmigten GT 3a (Empfang von Sendungen, Aufführungen mit Ton- und Tonbild-Trägern zur all- gemeinen Hintergrund-Unterhaltung) wird bis zum 30. Juni 2010 verlängert.

2. Die Verfahrenskosten werden mit dem Endentscheid im Hauptverfahren festgelegt.

Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Bundesverwal- tungsgericht (Postfach, 3000 Bern 14) Beschwerde geführt werden*.

II. Tatsächliches

1. Mit Präsidialverfügung vom 27. Oktober 2009 wurden sowohl der Vertreter der Urhe- ber und Leistungsschutzberechtigten wie auch derjenige der Nutzer in der Spruch- kammer zur Behandlung des GT 3a durch neue Mitglieder ersetzt. Damit die neuen Vertreter genügend Zeit zur Sitzungsvorbereitung bzw. zum Aktenstudium haben und weil eine Verlängerung des bisherigen Tarifs nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde - zur Vermeidung eines tariflosen Zustandes - eine Verlängerung des bestehenden GT 3a bis Mitte 2010 angeregt und den Parteien zu dieser Frage das rechtliche Gehör gewährt.

2. In ihrer Stellungnahme vom 12. November 2009 äussern sich die Verwertungsge- sellschaften beunruhigt, dass das Verfahren zur Genehmigung des GT 3a Radio und Tonträger weiter verzögert wird. Sie weisen darauf hin, dass die an diesem Tarif be- teiligten Rechtsinhaber dadurch einen Verlust erleiden, für den es nach ihrer Auffas- sung bei der Genehmigung des künftigen Tarifs einen Ausgleich geben muss. Zur Vermeidung eines tariflosen Zustandes sind sie unter den vorliegenden Umständen indessen einverstanden, den bisher geltenden Tarif bis zum 30. Juni 2010 zu verlän- gern. Sie ersuchen auch darum, möglichst rasch eine Sitzung mit der neu besetzten Spruchkammer einzuberufen. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass die praktische Umsetzung des einmal genehmigten Tarifs einige Zeit in Anspruch nehmen wird und sie deshalb eine entsprechende Vorlaufzeit benötigen.

3. Der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) stimmt zur Vermei- dung einer tariflosen Zeit einer Tarifverlängerung ebenfalls zu. Allerdings beantragt der DUN, den geltenden GT 3a bis zum 31. Dezember 2010 zu verlängern. Er weist darauf hin, dass die Akten zum geltenden Verfahren umfangreich sind und das The- ma komplex ist, da nicht nur die Höhe der Entschädigungen umstritten sei, sondern auch diverse Rechtsfragen geklärt werden müssen. Zudem könne der von den Ver- wertungsgesellschaften beantragte Systemwechsel, sollte dieser von der Schieds- kommission genehmigt werden, nur nach einer angemessenen Umsetzungszeit vor-

* Art. 74 Abs. 1 URG i.V.m. Art. 33 Bst. f und Art. 37 VGG sowie Art. 50 Abs. 1 VwVG.

3/4 ESchK CAF Beschluss vom 11. Dezember 2009 betreffend den GT 3a Radio und Tonträger CFDC ________________________________________________________________________________-_____________________________________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________________________

genommen werden. Nach Auffassung des DUN sollte diese Vorbereitungs- bzw. Umsetzungsphase mindestens drei Monate bis ein halbes Jahr betragen.

Gastrosuisse verlangt mit Stellungnahme vom 3. November 2009 ebenfalls eine ein- jährige Verlängerung des geltenden GT 3a und weist darauf hin, dass Mitte nächstes Jahr, nämlich vom 11. Juni bis 11. Juli 2010, die Fussball-Weltmeisterschaften statt- finden werden und dass die Änderung eines für diesen Event relevanten Tarifs gera- de im Zeitpunkt dieses Ereignisses unnötig sei und zu grosser Verunsicherung füh- ren dürfte. Den Nutzern sei dies schlicht nicht zumutbar und könne von diesen auch nicht nachvollzogen werden. Mit Hinweis auf die Stellungnahmen des Preisüberwa- chers wird auch betont, dass eine Tariferhöhung im GT 3a von Gastrosuisse abge- lehnt wird. Angemessen erscheine daher im Sinne einer Kompromisslösung am ehesten, den bestehenden GT 3a für mehrere Jahre zu verlängern. Damit zumindest für 2010 klare Verhältnisse geschaffen werden, seien Gastrosuisse und ASCO vor- erst mit einer einjährigen Verlängerung einverstanden.

II. Erwägungen

1. Mit den mit Präsidialverfügung vom 27. Oktober 2009 vorgenommenen Ersetzungen in der Spruchkammer im Genehmigungsverfahren betreffend den GT 3a Radio und Tonträger ist zur Vermeidung einer tariflosen Zeit in diesem Nutzungsbereich eine Verlängerung des gegenwärtig geltenden GT 3a unvermeidlich. Wegen der komple- xen Rechtsfragen, die in diesem Verfahren zu klären sind, muss den neuen Mitglie- dern der Spruchkammer genügend Vorbereitungszeit eingeräumt werden. Den Ver- wertungsgesellschaften ist indessen zuzustimmen, dass eine Sitzung der Spruch- kammer in der neuen Zusammensetzung zur Behandlung ihrer Tarifeingabe zu Be- ginn des Jahres 2010 stattfinden sollte, damit möglichst bald Klarheit über die Zu- kunft des GT 3a geschaffen werden kann.

2. Die Nutzerverbände DUN und Gastrosuisse möchten den gegenwärtigen GT 3a um ein Jahr verlängern. Dies begründen sie mit der entsprechenden Umsetzungszeit und damit, dass ein neuer Tarif nicht gerade während der Fussballweltmeisterschaft in Kraft treten sollte. Die Schiedskommission hat Verständnis für diese Anliegen. Es ist tatsächlich nicht auszuschliessen, dass ein neuer Tarif im Fernsehbereich zu er- heblichen Verwirrungen unter den Nutzern führen kann, wenn dieser während die- sem Grossereignis in Kraft treten sollte. Andererseits haben die Urheber und Urhe- berinnen sowie die Rechtsinhaber und Rechtsinhaberinnen auch Anspruch darauf, dass die Tarifeingabe der Verwertungsgesellschaften zügig behandelt wird. Falls das Genehmigungsverfahren betreffend den GT 3a mit einer Sitzung anfangs des kom- menden Jahres wieder aufgenommen werden kann, ist nicht ausgeschlossen, dass ein allfälliger neuer Tarif so rechtzeitig beschlossen wird, dass er bereits anlässlich der Fussballweltmeisterschaft zur Anwendung gelangen kann. Sollte dies aber nicht der Fall sein, und die Genehmigung eines neuen GT 3a eine weitere Verzögerung erfahren, so kann die Spruchkammer in Kenntnis dieser neuen Situation nochmals eine erneute Verlängerung prüfen und darüber befinden.

3. Aus diesen Gründen beschliesst die Schiedskommission, den geltenden GT 3a in der Fassung vom 4. Dezember 2007 bis zum 30. Juni 2010 zu verlängern. Die ent- sprechenden Kosten werden zum Hauptverfahren geschlagen und zu einem späte- ren Zeitpunkt abgerechnet.

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III. Schriftliche Mitteilung an:

- die Mitglieder der Spruchkammer

- SUISA, Zürich (Einschreiben)

- ProLitteris, Zürich (Einschreiben)

- SSA, Lausanne (Einschreiben)

- Swissperform, Zürich (Einschreiben)

- Billag SA, Fribourg (Einschreiben)

- Curaviva, Zürich (Einschreiben)

- Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN), Bern (Einschreiben) Der DUN vertritt folgende Verbände und Organisationen: Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ), Schweizerische Bankiervereinigung, Bundes- amt für Bauten und Logistik (vertritt die Schweizerische Eidgenossenschaft), hotel- leriesuisse, Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund (SEK), Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Gewerbeverband (vertritt Coiffuresuisse und Schweizer Detaillistenverband), Schweizerischer Städteverband, Schweizerischer Versicherungsverband, Swiss Retail Federation sowie Swissmem

- Economiesuisse - Verband der Schweizer Unternehmen, Zürich (Einschreiben)

- Gastrosuisse, Zürich (Einschreiben)

- Gesellschaft der Schweizerischen Kunsteisbahnen, Steinmaur (Einschreiben)

- H+ Die Spitäler der Schweiz, Bern (Einschreiben)

- Schweizer Cafetier-Verband, Zürich (Einschreiben)

- Schweizer Casinoverband, Bern (Einschreiben)

- Schweizerischer Fitness- und Gesundheitscenter-Verband, Bern (Einschreiben)

- Swiss Fashion Stores, Gümligen (Einschreiben)

- Verband Schweizerischer Konzertlokale, Cabarets, Dancings und Diskotheken (ASCO), Zürich (Einschreiben)

- den Preisüberwacher (zur Kenntnis)

Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten Die Präsidentin:

Der Kommissionssekretär:

D. Wüthrich-Meyer

A. Stebler