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Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Fachsekretariat Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom
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CH-3003 Bern, ElCom, ste
Unser Zeichen: : 957-09-105 Sachbearbeiter/in: ste Bern, 16. Oktober 2009
957-09-105: Stadtwerk Winterthur/Prüfung der Elektrizitätstarife 2009
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir beziehen uns auf die bisherige Korrespondenz in eingangs vermerkter Angelegenheit und möchten Sie, wie angekündigt, über den Verlauf sowie das Ergebnis der Prüfung der Elektrizitätstarife von Stadtwerk Winterthur unterrichten.
Gegenstand der Prüfung der Netznutzungstarife, die unter dem Blickwinkel des Bundesge- setzes über die Stromversorgung vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) durchgeführt wurden, waren:
die Betriebskosten, insbesondere die Übereinstimmung der geltend gemachten Kosten mit den korres- pondierenden Aufwendungen des Basisjahres 2008, die kostenmindernde Berück- sichtigung der sonstigen betrieblichen Erträge sowie die Schlüsselung der Gemein- kosten,
die Kapitalkosten, insbesondere die Netzbewertung, sowie
die Gesetzeskonformität des Wärmepumpentarifs.
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Bei der Prüfung, an der Stadtwerk Winterthur kooperativ mitgewirkt hat, wurde festgestellt, dass das Unternehmen im Jahr 2008 einen beträchtlichen Teil seines Anlagevermögens neu bewertet hat, da die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mehr rekon- struiert werden konnten. Hinsichtlich der verwendeten Einheitskosten und der Preisindices bewegte sich das Unternehmen dabei im Rahmen der Branchenvorgaben, die von der El- Com zu einem späteren Zeitpunkt untersucht werden.
Bei der Neubewertung des Anlagevermögens wurde jedoch nicht zwischen Vermögensge- genständen, die zum Zeitpunkt ihres Zugangs tatsächlich aktiviert und solchen, die erfolgs- wirksam erfasst worden sind, unterschieden, weil die von der ElCom akzeptierten Bewer- tungsregeln im Jahr 2008 noch nicht hinreichend konkretisiert waren und die Netzbetreiberin sich deshalb an Neubewertungsmethoden orientierte, wie sie auch im Rahmen der Interna- tional Financial Reporting Standards üblich sind.
Das Problem der Nachaktivierung betraf vorwiegend Trassen, Kabel und Leitungen. Auf- grund einer Überprüfung anhand der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vermögensgegenstände, für die die Anschaffungs- und Herstellungskosten bekannt sind, musste davon ausgegangen werden, dass die betroffenen Restbuchwerte um 45'000’000 Franken zu hoch angesetzt waren und entsprechend korrigiert werden mussten. Diese Ab- senkung der Restbuchwerte verringerte die jährlichen kalkulatorischen Kapitalkosten (Zinsen und Abschreibungen) insgesamt um 14,7%.
Die gelten gemachten Betriebskosten waren dagegen im Wesentlichen nicht zu beanstanden und mussten lediglich um 0,6% vermindert werden.
Nach Auffassung der ElCom waren die geltend gemachten Netzkosten damit insgesamt um 7,3% zu hoch angesetzt. Die Ergebnisse der Prüfung werden in der folgenden Tabelle zu- sammengefasst:
Kosten Veränderung in %
Betriebskosten
- 0,6 Kalkulatorische Kosten
- 14,7
Gesamtkosten
- 7,3
In Hinblick auf die Struktur des Wärmepumpentarifs wurde festgestellt, dass dieser nicht ge- gen geltendes Recht verstösst. Stadtwerk Winterthur hat sich jedoch freiwillig bereit erklärt, die Tarife zunächst abzusenken und in den nächsten Jahren stufenweise auf ein angemes- senes Niveau anzuheben, um es der Nachfrageseite zu ermöglichen, auf die anstehende Preiserhöhung zu reagieren und gegebenenfalls auf andere Energiequellen auszuweichen.
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Zudem wurde, gestützt auf Artikel 15 des Preisüberwachungsgesetzes (PüG, SR 942.20) sowie Artikel 3 des Geschäftsreglements der ElCom (SR 734.74), der Preisüberwacher ein- geladen, zu diesem Ergebnis Stellung zu nehmen. Nach summarischer Beurteilung schloss sich der Preisüberwacher mit Stellungnahme vom 26. August 2009 der Auffassung der El- Com an
Da die Netzbetreiberin bei der Neukalkulation der Netznutzungstarife für 2010 per 31. August 2009 die oben dargestellte Absenkung der anrechenbaren Kosten gemäss StromVG bereits berücksichtigt hat, stehen ihre Netznutzungstarife in Einklang mit der Stromversorgungsge- setzgebung. Die im Jahr 2009 zuviel vereinnahmten Netznutzungsentgelte werden den Netznutzern bis spätesten 31. Januar 2010 erstattet. Die ElCom ist über diese Kompensation zu orientieren.
In Hinblick auf die Energietarife läuft das Verfahren weiter. Wir werden Sie zu gegebener Zeit gerne über dessen Ausgang informieren.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Schreiben gedient zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüssen
Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Fachsekretariat
Renato Tami Leiter Fachsekretariat ElCom Stefan Burri Leiter Sektion Preise und Tarife