Erwägungen (3 Absätze)
E. 1 Die Auktionserlöse des Jahres 2024 seien im Jahr 2024 zur Deckung der laufenden Vollzugskosten für das Engpassmanagement von Swissgrid und Dritten zu verwenden.
E. 2 Die Auktionserlöse des Jahres 2024 seien im Jahr 2024 nach Artikel 17 Absatz 5 Buchstabe a StromVG respektive gemäss dem zwischen Swissgrid und der ElCom vereinbarten Redispatchpro- zess zu verwenden.
E. 3 Die nach Abzug der Redispatch- und Vollzugskosten im Jahr 2024 eingenommenen Auktionserlöse seien im Jahr 2024 vollumfänglich für die Deckung der anrechenbaren Kosten des Übertragungs- netzes gemäss Art. 17 Abs. 5 Bst. c StromVG zu verwenden.
Aktenzeichen / Referenz: ElCom-232-89/1/3 Ihr Zeichen: Bern, 7. Februar 2023 Einschreiben (R) Swissgrid AG Herr Yves Zumwald Frau Doris Barnert Bleichemattstrasse 31 5001 Aarau
2/3 ElCom-D-50B03401/33 Aktenzeichen: ElCom-232-89/1/3
Zur Begründung für die Verwendung der Auktionserlöse zur Deckung der anrechenbaren Kosten des Übertragungsnetzes führen Sie aus, aufgrund verschiedenster Effekte sei im Jahr 2024 mit einem aus- serordentlich starken Anstieg der tarifbestimmenden Kosten im Vergleich zur Tarifkalkulation 2023 zu rechnen (Mehrkosten von rund CHF […]). Der deutliche Anstieg der Kosten im Vergleich zum Vorjahr 2023 erfolge unter anderem aufgrund des anteiligen Abbaus (CHF […]) einer am Ende des Jahres 2022 erwarteten Unterdeckung, der hohen Beschaffungskosten infolge der hohen Preise an den Strommärk- ten (zusätzlich CHF […] im Vergleich zur Tarifkalkulation 2023) sowie der zusätzlichen Aufgaben, welche Swissgrid im Hinblick auf die drohende Strommangellage vom Verordnungsgeber übertragen wurden (insbesondere Vorhalteentgelt Wasserkraftreserve, Verfügbarkeitsentgelt Reservekraftwerke und Not- stromgruppen, Vollzugskosten, Finanzierungskosten – in Summe für die Jahre 2022-2024 CHF […] [exkl. Betriebskosten], welche gemäss heutigem Stand im Jahr 2024 erstmals einzutarifieren seien). Bei primärer Verwendung der Auktionserlöse 2024 für Investitionen in das Übertragungsnetz sei gemäss aktuellem Planungsstand jedoch davon auszugehen, dass sich die Tarife von Swissgrid – grossmehr- heitlich getrieben von externen (Markt-)Einflüssen – im Jahr 2024 deutlich erhöhen würden. Aufgrund der zunehmenden finanziellen Belastung insbesondere von stromintensiven Endverbrauchern erachtet es Swissgrid daher aIs zielführend, die im Jahr 2024 eingenommenen Auktionserlöse spartenübergrei- fend in den Sparten Netznutzung, Allgemeine Systemdienstleistungen und Individuelle Systemdienst- leistungen Wirkverluste tarifsenkend einzusetzen. Die ElCom stellt fest, dass selbst wenn die erwarteten Auktionserlöse in der Höhe von netto […] Franken zur Senkung der anrechenbaren Kosten in den Tarifsparten Netznutzung, Allgemeine Systemdienstleis- tungen und Individuelle Systemdienstleistungen Wirkverluste eingesetzt werden, die Gesamtbelastung der Endverbraucher erheblich steigt. Es handelt sich dabei um eine ausserordentliche Konstellation, da in im Stromreservetarif 2024 auch bereits bekannte Kosten der Winterreserve 2023 und damit die Kosten eines zusätzlichen Jahres vor Anfallen der eigentlichen Deckungsdifferenz eintarifiert werden dürfen. Es handelt sich um eine Konstellation, die in dieser Form nicht ein zweites Mal zu erwarten ist. Aus diesem Grund erachtet es die ElCom für das Jahr 2024 als angezeigt, dass die Auktionserlöse ausschliesslich zur Deckung der anrechenbaren Kosten verwendet werden, um die Endverbraucher kurzfristig zu ent- lasten. Sie heisst hiermit die Anträge der Swissgrid AG zur Verwendung der Auktionserlöse 2024 gut. Reichen Sie uns bitte im ersten Quartal 2025 eine Übersicht über die tatsächliche Höhe der Auktions- erlöse 2024sowie über die tatsächlichen Vollzugs- und Redispatchkosten 2024 ein. Die Kosten der ElCom werden durch Verwaltungsgebühren gedeckt (Art. 21 Abs. 5 StromVG, Artikel 13a der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich vom 22. November 2006 [GebV-En; SR 730.05]). Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet und betragen je nach Funktionsstufe des ausführenden Personals 75 bis 250 Franken pro Stunde (Art. 3 GebV-En). Die ElCom hat die Kosten für die Prüfung des Gesuchs betreffend Verwendung der Auktionserlöse 2024 nach Aufwand ermittelt. Es werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt: 4 anrechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 250 Franken pro Stunde (ausmachend 1’000 Franken), 2 an- rechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 230 Franken pro Stunde (ausmachend 460 Fran- ken) und 12 anrechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 200 Franken pro Stunde (ausma- chend 2’400 Franken). Gesamthaft ergibt sich damit eine Gebühr von 3’860 Franken. Die Gebühr hat zu bezahlen, wer eine Verfügung verursacht hat (Art. 1 Abs. 3 GebV-En i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 2004 [AllgGebV; SR 172.041.1]). Die Swissgrid hat einen Antrag um Verwendung der Auktionserlöse 2024 eingereicht und damit den den Aufwand für das vorliegende Schreiben sowie für die vorgenommenen Abklärungen veranlasst. Die Gebühr in der Höhe von 3’860 Franken ist daher der Swissgrid aufzuerlegen. Swissgrid kann in dieser Angelegenheit eine beschwerdefähige Verfügung beantragen. Gegen eine derartige Verfügung der ElCom kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Ein Gesuch um Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung ist innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung dieses Schreibens zu stellen.
3/3 ElCom-D-50B03401/33 Aktenzeichen: ElCom-232-89/1/3
Falls nicht innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung dieses Schreibens der Erlass einer Verfügung bean- tragt wird, kommen dem vorliegenden Schreiben die verbindlichen Rechtswirkungen einer Verfügung zu. Falls kein Erlass einer formellen Verfügung verlangt wird, ist nach Ablauf der erwähnten Frist von 30 Tagen das vorliegende Schreiben somit als rechtskräftige Verfügung anzusehen. Die Berechnung der Fristen richtet sich nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vom
20. Dezember 1968 (vgl. Art. 22a VwVG). Freundliche Grüsse
Eidgenössische Elektrizitätskommission Werner Luginbühl Präsident Urs Meister Geschäftsführer ElCom
Dispositiv
- Die Auktionserlöse des Jahres 2024 seien im Jahr 2024 zur Deckung der laufenden Vollzugskosten für das Engpassmanagement von Swissgrid und Dritten zu verwenden.
- Die Auktionserlöse des Jahres 2024 seien im Jahr 2024 nach Artikel 17 Absatz 5 Buchstabe a StromVG respektive gemäss dem zwischen Swissgrid und der ElCom vereinbarten Redispatchpro- zess zu verwenden.
- Die nach Abzug der Redispatch- und Vollzugskosten im Jahr 2024 eingenommenen Auktionserlöse seien im Jahr 2024 vollumfänglich für die Deckung der anrechenbaren Kosten des Übertragungs- netzes gemäss Art. 17 Abs. 5 Bst. c StromVG zu verwenden. Aktenzeichen / Referenz: ElCom-232-89/1/3 Ihr Zeichen: Bern, 7. Februar 2023 Einschreiben (R) Swissgrid AG Herr Yves Zumwald Frau Doris Barnert Bleichemattstrasse 31 5001 Aarau 2/3 ElCom-D-50B03401/33 Aktenzeichen: ElCom-232-89/1/3 Zur Begründung für die Verwendung der Auktionserlöse zur Deckung der anrechenbaren Kosten des Übertragungsnetzes führen Sie aus, aufgrund verschiedenster Effekte sei im Jahr 2024 mit einem aus- serordentlich starken Anstieg der tarifbestimmenden Kosten im Vergleich zur Tarifkalkulation 2023 zu rechnen (Mehrkosten von rund CHF […]). Der deutliche Anstieg der Kosten im Vergleich zum Vorjahr 2023 erfolge unter anderem aufgrund des anteiligen Abbaus (CHF […]) einer am Ende des Jahres 2022 erwarteten Unterdeckung, der hohen Beschaffungskosten infolge der hohen Preise an den Strommärk- ten (zusätzlich CHF […] im Vergleich zur Tarifkalkulation 2023) sowie der zusätzlichen Aufgaben, welche Swissgrid im Hinblick auf die drohende Strommangellage vom Verordnungsgeber übertragen wurden (insbesondere Vorhalteentgelt Wasserkraftreserve, Verfügbarkeitsentgelt Reservekraftwerke und Not- stromgruppen, Vollzugskosten, Finanzierungskosten – in Summe für die Jahre 2022-2024 CHF […] [exkl. Betriebskosten], welche gemäss heutigem Stand im Jahr 2024 erstmals einzutarifieren seien). Bei primärer Verwendung der Auktionserlöse 2024 für Investitionen in das Übertragungsnetz sei gemäss aktuellem Planungsstand jedoch davon auszugehen, dass sich die Tarife von Swissgrid – grossmehr- heitlich getrieben von externen (Markt-)Einflüssen – im Jahr 2024 deutlich erhöhen würden. Aufgrund der zunehmenden finanziellen Belastung insbesondere von stromintensiven Endverbrauchern erachtet es Swissgrid daher aIs zielführend, die im Jahr 2024 eingenommenen Auktionserlöse spartenübergrei- fend in den Sparten Netznutzung, Allgemeine Systemdienstleistungen und Individuelle Systemdienst- leistungen Wirkverluste tarifsenkend einzusetzen. Die ElCom stellt fest, dass selbst wenn die erwarteten Auktionserlöse in der Höhe von netto […] Franken zur Senkung der anrechenbaren Kosten in den Tarifsparten Netznutzung, Allgemeine Systemdienstleis- tungen und Individuelle Systemdienstleistungen Wirkverluste eingesetzt werden, die Gesamtbelastung der Endverbraucher erheblich steigt. Es handelt sich dabei um eine ausserordentliche Konstellation, da in im Stromreservetarif 2024 auch bereits bekannte Kosten der Winterreserve 2023 und damit die Kosten eines zusätzlichen Jahres vor Anfallen der eigentlichen Deckungsdifferenz eintarifiert werden dürfen. Es handelt sich um eine Konstellation, die in dieser Form nicht ein zweites Mal zu erwarten ist. Aus diesem Grund erachtet es die ElCom für das Jahr 2024 als angezeigt, dass die Auktionserlöse ausschliesslich zur Deckung der anrechenbaren Kosten verwendet werden, um die Endverbraucher kurzfristig zu ent- lasten. Sie heisst hiermit die Anträge der Swissgrid AG zur Verwendung der Auktionserlöse 2024 gut. Reichen Sie uns bitte im ersten Quartal 2025 eine Übersicht über die tatsächliche Höhe der Auktions- erlöse 2024sowie über die tatsächlichen Vollzugs- und Redispatchkosten 2024 ein. Die Kosten der ElCom werden durch Verwaltungsgebühren gedeckt (Art. 21 Abs. 5 StromVG, Artikel 13a der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich vom 22. November 2006 [GebV-En; SR 730.05]). Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet und betragen je nach Funktionsstufe des ausführenden Personals 75 bis 250 Franken pro Stunde (Art. 3 GebV-En). Die ElCom hat die Kosten für die Prüfung des Gesuchs betreffend Verwendung der Auktionserlöse 2024 nach Aufwand ermittelt. Es werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt: 4 anrechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 250 Franken pro Stunde (ausmachend 1’000 Franken), 2 an- rechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 230 Franken pro Stunde (ausmachend 460 Fran- ken) und 12 anrechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 200 Franken pro Stunde (ausma- chend 2’400 Franken). Gesamthaft ergibt sich damit eine Gebühr von 3’860 Franken. Die Gebühr hat zu bezahlen, wer eine Verfügung verursacht hat (Art. 1 Abs. 3 GebV-En i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 2004 [AllgGebV; SR 172.041.1]). Die Swissgrid hat einen Antrag um Verwendung der Auktionserlöse 2024 eingereicht und damit den den Aufwand für das vorliegende Schreiben sowie für die vorgenommenen Abklärungen veranlasst. Die Gebühr in der Höhe von 3’860 Franken ist daher der Swissgrid aufzuerlegen. Swissgrid kann in dieser Angelegenheit eine beschwerdefähige Verfügung beantragen. Gegen eine derartige Verfügung der ElCom kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Ein Gesuch um Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung ist innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung dieses Schreibens zu stellen. 3/3 ElCom-D-50B03401/33 Aktenzeichen: ElCom-232-89/1/3 Falls nicht innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung dieses Schreibens der Erlass einer Verfügung bean- tragt wird, kommen dem vorliegenden Schreiben die verbindlichen Rechtswirkungen einer Verfügung zu. Falls kein Erlass einer formellen Verfügung verlangt wird, ist nach Ablauf der erwähnten Frist von 30 Tagen das vorliegende Schreiben somit als rechtskräftige Verfügung anzusehen. Die Berechnung der Fristen richtet sich nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vom
- Dezember 1968 (vgl. Art. 22a VwVG). Freundliche Grüsse Eidgenössische Elektrizitätskommission Werner Luginbühl Präsident Urs Meister Geschäftsführer ElCom
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Christoffelgasse 5, 3003 Bern Tel. +41 58 462 58 33, Fax +41 58 462 02 22 info@elcom.admin.ch www.elcom.admin.ch ElCom-D-50B03401/33 Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Präsident
POST CH AG ElCom; olm 3003 Bern
232-00089: Verwendung der Auktionserlöse 2024 Sehr geehrter Herr Zumwald Sehr geehrte Frau Barnert Mit Schreiben vom 21. Dezember 2022 informierte Swissgrid die ElCom, dass für 2024 Auktionserlöse in der Höhe von rund […] Millionen Franken und Vollzugskosten von rund […] Franken erwartet werden. Somit geht Swissgrid davon aus, dass 2024 Netto-Auktionserlöse in der Höhe von […] Franken einge- nommen werden. Auf Nachfrage des Fachsekretariates der ElCom (FS ElCom) hat Swissgrid mit Schrei- ben vom 20. Januar 2023 weitere Angaben zur Verwendung der Auktionserlöse und der Deckungsdiffe- renzen gemacht, wofür wir uns bedanken. In Bezug auf die Verwendung der Auktionserlöse 2024 stellen Sie folgende Anträge:
1. Die Auktionserlöse des Jahres 2024 seien im Jahr 2024 zur Deckung der laufenden Vollzugskosten für das Engpassmanagement von Swissgrid und Dritten zu verwenden.
2. Die Auktionserlöse des Jahres 2024 seien im Jahr 2024 nach Artikel 17 Absatz 5 Buchstabe a StromVG respektive gemäss dem zwischen Swissgrid und der ElCom vereinbarten Redispatchpro- zess zu verwenden.
3. Die nach Abzug der Redispatch- und Vollzugskosten im Jahr 2024 eingenommenen Auktionserlöse seien im Jahr 2024 vollumfänglich für die Deckung der anrechenbaren Kosten des Übertragungs- netzes gemäss Art. 17 Abs. 5 Bst. c StromVG zu verwenden.
Aktenzeichen / Referenz: ElCom-232-89/1/3 Ihr Zeichen: Bern, 7. Februar 2023 Einschreiben (R) Swissgrid AG Herr Yves Zumwald Frau Doris Barnert Bleichemattstrasse 31 5001 Aarau
2/3 ElCom-D-50B03401/33 Aktenzeichen: ElCom-232-89/1/3
Zur Begründung für die Verwendung der Auktionserlöse zur Deckung der anrechenbaren Kosten des Übertragungsnetzes führen Sie aus, aufgrund verschiedenster Effekte sei im Jahr 2024 mit einem aus- serordentlich starken Anstieg der tarifbestimmenden Kosten im Vergleich zur Tarifkalkulation 2023 zu rechnen (Mehrkosten von rund CHF […]). Der deutliche Anstieg der Kosten im Vergleich zum Vorjahr 2023 erfolge unter anderem aufgrund des anteiligen Abbaus (CHF […]) einer am Ende des Jahres 2022 erwarteten Unterdeckung, der hohen Beschaffungskosten infolge der hohen Preise an den Strommärk- ten (zusätzlich CHF […] im Vergleich zur Tarifkalkulation 2023) sowie der zusätzlichen Aufgaben, welche Swissgrid im Hinblick auf die drohende Strommangellage vom Verordnungsgeber übertragen wurden (insbesondere Vorhalteentgelt Wasserkraftreserve, Verfügbarkeitsentgelt Reservekraftwerke und Not- stromgruppen, Vollzugskosten, Finanzierungskosten – in Summe für die Jahre 2022-2024 CHF […] [exkl. Betriebskosten], welche gemäss heutigem Stand im Jahr 2024 erstmals einzutarifieren seien). Bei primärer Verwendung der Auktionserlöse 2024 für Investitionen in das Übertragungsnetz sei gemäss aktuellem Planungsstand jedoch davon auszugehen, dass sich die Tarife von Swissgrid – grossmehr- heitlich getrieben von externen (Markt-)Einflüssen – im Jahr 2024 deutlich erhöhen würden. Aufgrund der zunehmenden finanziellen Belastung insbesondere von stromintensiven Endverbrauchern erachtet es Swissgrid daher aIs zielführend, die im Jahr 2024 eingenommenen Auktionserlöse spartenübergrei- fend in den Sparten Netznutzung, Allgemeine Systemdienstleistungen und Individuelle Systemdienst- leistungen Wirkverluste tarifsenkend einzusetzen. Die ElCom stellt fest, dass selbst wenn die erwarteten Auktionserlöse in der Höhe von netto […] Franken zur Senkung der anrechenbaren Kosten in den Tarifsparten Netznutzung, Allgemeine Systemdienstleis- tungen und Individuelle Systemdienstleistungen Wirkverluste eingesetzt werden, die Gesamtbelastung der Endverbraucher erheblich steigt. Es handelt sich dabei um eine ausserordentliche Konstellation, da in im Stromreservetarif 2024 auch bereits bekannte Kosten der Winterreserve 2023 und damit die Kosten eines zusätzlichen Jahres vor Anfallen der eigentlichen Deckungsdifferenz eintarifiert werden dürfen. Es handelt sich um eine Konstellation, die in dieser Form nicht ein zweites Mal zu erwarten ist. Aus diesem Grund erachtet es die ElCom für das Jahr 2024 als angezeigt, dass die Auktionserlöse ausschliesslich zur Deckung der anrechenbaren Kosten verwendet werden, um die Endverbraucher kurzfristig zu ent- lasten. Sie heisst hiermit die Anträge der Swissgrid AG zur Verwendung der Auktionserlöse 2024 gut. Reichen Sie uns bitte im ersten Quartal 2025 eine Übersicht über die tatsächliche Höhe der Auktions- erlöse 2024sowie über die tatsächlichen Vollzugs- und Redispatchkosten 2024 ein. Die Kosten der ElCom werden durch Verwaltungsgebühren gedeckt (Art. 21 Abs. 5 StromVG, Artikel 13a der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich vom 22. November 2006 [GebV-En; SR 730.05]). Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet und betragen je nach Funktionsstufe des ausführenden Personals 75 bis 250 Franken pro Stunde (Art. 3 GebV-En). Die ElCom hat die Kosten für die Prüfung des Gesuchs betreffend Verwendung der Auktionserlöse 2024 nach Aufwand ermittelt. Es werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt: 4 anrechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 250 Franken pro Stunde (ausmachend 1’000 Franken), 2 an- rechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 230 Franken pro Stunde (ausmachend 460 Fran- ken) und 12 anrechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 200 Franken pro Stunde (ausma- chend 2’400 Franken). Gesamthaft ergibt sich damit eine Gebühr von 3’860 Franken. Die Gebühr hat zu bezahlen, wer eine Verfügung verursacht hat (Art. 1 Abs. 3 GebV-En i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 2004 [AllgGebV; SR 172.041.1]). Die Swissgrid hat einen Antrag um Verwendung der Auktionserlöse 2024 eingereicht und damit den den Aufwand für das vorliegende Schreiben sowie für die vorgenommenen Abklärungen veranlasst. Die Gebühr in der Höhe von 3’860 Franken ist daher der Swissgrid aufzuerlegen. Swissgrid kann in dieser Angelegenheit eine beschwerdefähige Verfügung beantragen. Gegen eine derartige Verfügung der ElCom kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Ein Gesuch um Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung ist innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung dieses Schreibens zu stellen.
3/3 ElCom-D-50B03401/33 Aktenzeichen: ElCom-232-89/1/3
Falls nicht innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung dieses Schreibens der Erlass einer Verfügung bean- tragt wird, kommen dem vorliegenden Schreiben die verbindlichen Rechtswirkungen einer Verfügung zu. Falls kein Erlass einer formellen Verfügung verlangt wird, ist nach Ablauf der erwähnten Frist von 30 Tagen das vorliegende Schreiben somit als rechtskräftige Verfügung anzusehen. Die Berechnung der Fristen richtet sich nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vom
20. Dezember 1968 (vgl. Art. 22a VwVG). Freundliche Grüsse
Eidgenössische Elektrizitätskommission Werner Luginbühl Präsident Urs Meister Geschäftsführer ElCom