Erwägungen (3 Absätze)
E. 1 Vorgehen Repower AG Im Schreiben vom 6. Juli 2023 hat die Repower AG zum Schreiben des Fachsekretariats der ElCom vom 15. Juni 2023 Stellung genommen (act. 7) und ihr Vorgehen dargelegt (act. 8). Dabei hat Repower die ursprüngliche Unterdeckung von […] Franken und den Korrekturbetrag von rund […] Franken ge- Aktenzeichen / Referenz: ElCom-211-458/1/1 Ihr Zeichen: Bern, 15. August 2025 Einschreiben (R) Repower AG Via da Clalt 307 7742 Poschiavo
Aktenzeichen: ElCom-211-458/1/1
ElCom-D-50003501/64 2/5 mäss der Teilverfügung 211-00008 der ElCom vom 6. April 2020 betreffend die Überprüfung der anre- chenbaren Energiekosten für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 (Tab. 18 Teilverfügung vom 6. April
2020) bis ins Jahr 2021 aufgezinst und die Differenz berechnet. Die Differenz ergab rund […] Franken. Zur Berechnung der tarifneutralen Ausbuchung wurde die verbleibende Unterdeckung von rund […] Franken ([…] Franken - […] Franken) bis 2017 aufgezinst. Der aufgezinste Betrag von rund […] Franken wurde vom verbleibenden Saldo (per Ende 2021) in Abzug gebracht (Abbildung 1). Die verbleibende Unterdeckung von rund […] Franken (Abbildung 3) hat Repower mit den zwei Positionen gemäss Abbil- dung 2 verrechnet.
Abbildung 1: Auszug (Tab. 2) aus Schreiben von Repower vom 6. Juli 2023 Abbildung 2: Auszug aus Schreiben von Repower vom 6. Juli 2023 (Tab. 2) Schlussendlich hat die Repower AG eine Überdeckung von […] Franken (Abbildung 2) in der Kosten- rechnung 2024 (Auszug «pdf» KoRe 2024, Formular 5.1, Seite 90, Bemerkungen Pos. 2, Abbildung 1) geltend gemacht (act. 9). Bei dieser Berechnung hat die Repower AG die in den verjährten Jahren 2011–2015 jährlich zugegan- genen Deckungsdifferenzen nicht berücksichtigt (vgl. dazu Verfahren 211-00386).
E. 2 Fazit Mit Schreiben vom 20. Mai 2025 hat das Fachsekretariat der ElCom das Vorgehen der Repower AG gemäss Schreiben vom 6. Juli 2023 (act. 8) geprüft (act. 36). Das Fachsekretariat der ElCom hat für die Berechnung die Unterdeckung von […] Franken (Teilverfügung Energie vom 6. April 2020, Tabelle 18, […] Franken - […] Franken) für das Jahr 2010 als Ausgangspunkt berücksichtigt. Die in den Jahren 2011–2015 zugegangenen Deckungsdifferenzen wurden ebenfalls eingerechnet. Für die Jahre 2016 und 2017 wurden die korrigierten Deckungsdifferenzen gemäss dem Folgeverfahren 211-00386 anstelle der ursprünglichen Deckungsdifferenzen berücksichtigt. Die kumulierte Deckungsdifferenz von […] Fran- ken wird um die beiden Positionen von […] Franken und […] Franken (gem. Schreiben vom 15.6.2023, act. 7) und um den in der Kostenrechnung bereits berücksichtigten Betrag von […] Franken (Schreiben vom 6.7.2023, Tab. 2, act. 8) bereinigt. Damit resultiert ein Betrag von […] Franken, welcher im Tarifjahr 2024 noch zu verzinsen ist. Der sich daraus ergebende Betrag von […] Franken (Tabelle 1) ist in den sonstigen Deckungsdifferenzen der Kostenrechnung 2025 (F5.1, act. 39) als Überdeckung einzutragen.
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Tabelle 1: Berechnung der auszubuchenden Unterdeckungen vor 2018 Mit Schreiben vom 3. Juni 2025 führt die Repower AG aus, dass sie die vorgenommenen Berechnungen und entsprechenden Korrekturen akzeptiere und diese wie gefordert in der Kostenrechnung 2025 (Reo- pen) am 2. Juni 2025 berücksichtigt habe (act. 41). Die Repower AG hat den Betrag von […] Franken im Rahmen eines Reopens in der Kostenrechnung 2025 (hochgeladen am 2.6.2025), Formular 5.1 Seite 60 übernommen.
Abbildung 3: Auszug aus KR_2025_CHE-103.176.251_2025-06-02-1557, Seite 60 (act. 39) Dies führt zu dem im Schreiben vom 20. Mai 2025 (act. 36) berechneten Übertrag in die Folgeperiode (Tabelle 1, Abbildung 4).
Abbildung 4: Auszug aus Kostenrechnung 2025, Seite 61 (act. 39) Damit hat die Repower AG die im vorliegenden Verfahren geforderten Korrekturen vorgenommen. Das Verfahren kann daher abgeschlossen werden. 1
E. 8 Betroffenes Tarifjahr Zu verwendender Zinssatz: Tarifjahr Zugang Deckungs- differenzen Saldo DD vor Verzinsung anwendbarer Zinssatz Anrechenbare Verzinsung Vergütungseinga ng Saldo DD nach Verzinsung (t) (t+2) Korrekturdifferenz (bezogen auf t) (31.12.t) 2009 2011 4.25% 2010 2012 4.14% Verbleibende Unterdeckung (vgl. Schreiben 6 Juli 2023, Abb. 2) 2011 2013 3.83% 2012 2014 4.70% 2013 2015 4.70% 2014 2016 4.70% 2015 2017 3.83% 2016 2018 3.83% 2017 2019 3.83% korrigierten DD aus Folgeverfahren berücksichtigt (braun markiert) 2018 2020 0.00% 2019 2021 0.00% 2020 2022 0.00% 2021 2023 0.00% Verzinsung 2018 - 2021 entfällt, da die Deckungsdifferenz bis mit 2021 zulässig ist Kumulierte Deckungsdifferenz vor 2018 Abzug Betrag aus Schreiben vom 6. Juli 2023 (Tab. 2) Tarifneutrale Ausbuchung GJ 2020 (T2022) Schreiben vom 15. Juni 2023 Überdeckung GJ2019 (T2021) Schreiben vom 15. Juni 2023 auszubuchender Betrag 2022 2024 4.13% Eintrag in "sonstigen Deckungsdifferenzen" Total: Saldovortrag aus Vorperiode DD insgesamt 2023 Gesamtsaldo Kalk. Zins Gesamtsaldo inkl. Zinsen verwendet für Tarife 2024 Übertrag in Folgeperiode aus KoRe 2025, Formular 5.1 Korrigierter Übertrag in Folgeperiode
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ElCom-D-50003501/64 4/5 B. Verfahrensabschluss Die Repower AG akzeptierte mit E-Mail vom 30. Mai 2025 die Berechnungen der ElCom (act. 37). Mit Schreiben vom 3. Juni 2025 bestätigte die Repower AG, dass die errechnete Überdeckung von […] Franken im Formular 5.1 der Kostenrechnung 2025 unter Position 2 „Von der EICom bzw. höheren In- stanzen verfügte Anpassungen” verbucht wurde (act. 41). Das vorliegende Verfahren wird damit abge- schlossen. Die ElCom weist darauf hin, dass mit vorliegendem Abschlussschreiben nicht die Korrektheit der gelten- den gemachten Kosten in den Jahren ausserhalb des Verfahrensgegenstands – namentlich der Ge- schäftsjahre ab 2021 – bestätigt wird. Entsprechende Prüfungsverfahren bleiben damit vorbehalten. C. Gebühren Die Kosten der ElCom werden durch Verwaltungsgebühren getragen (Art. 21 Abs. 5 StromVG, Art. 13a der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich vom 22. November 2006 [GebV-En; SR 730.05]). Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet und betragen je nach Funk- tionsstufe des ausführenden Personals 75 bis 250 Franken pro Stunde (Art. 3 GebV-En). Die ElCom ermittelt die Gesamtkosten nach Aufwand. Für die Prüfung des Abbaus der Deckungsdiffe- renzen Energie in den Geschäftsjahren 2017 bis 2021 (Kostenrechnungen Tarife 2019 bis 2023) werden folgende Gebührenansätze in Rechnung gestellt: […] anrechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 250 Franken pro Stunde (ausmachend […] Franken), […] anrechenbare Stunden zu einem Gebüh- renansatz von 230 Franken pro Stunde (ausmachend […] Franken) und […] anrechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 200 Franken pro Stunde (ausmachend […] Franken). Dadurch ergibt sich in der Summe eine Gebühr von […] Franken. Die Gebühr hat zu bezahlen, wer eine Verfügung veranlasst hat (Art. 1 Abs. 3 GebV-En i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 2004 [AllgGebV; SR 172.041.1]). Die Netzbetreiber haben die Vorgaben der Stromversorgungsgesetzgebung einzuhalten. Die Repower AG ist als Netzbetreiberin verantwortlich, die Tarife für ihr Netzgebiet festzulegen. Die ElCom hat im vorlie- genden Verfahren den Abbau der Deckungsdifferenzen Energie in den Geschäftsjahren 2017 bis 2021 (Kostenrechnungen Tarife 2019 bis 2023) geprüft und eine Korrektur angeordnet. Die Repower AG hat damit die vorliegende Prüfung durch ihren ursprünglich nicht gesetzeskonformen Umgang mit dem Ab- bau der Deckungsdifferenzen Energie verursacht. Die Gebühren werden daher der Repower AG aufer- legt. Die Rechnung wird mit separatem Schreiben zugestellt. D. Beschluss Aufgrund der vorliegenden Prüfung beschliesst die ElCom:
1. Die Unterdeckung Energie per 31. Dezember 2017 beträgt […] Franken.
2. Die Unterdeckung beträgt unter Berücksichtigung der Verzinsung sowie nach Bereinigung ver- schiedener Positionen per 31. Dezember 2022 […] Franken. Diese Unterdeckung ist in der Kos- tenrechnung 2025 tarifneutral auszubuchen.
3. Die Repower AG hat die Unterdeckung gemäss Ziffer 2 in der Kostenrechnung 2025 tarifneutral ausgebucht.
4. Der Repower AG werden für dieses Verfahren Gebühren in der Höhe von […] Franken auferlegt.
Aktenzeichen: ElCom-211-458/1/1
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5. Das Verfahren 211-00458 wird hiermit abgeschlossen. E. Schlussbestimmungen Die Repower AG kann in dieser Angelegenheit eine beschwerdefähige Verfügung beantragen. Gegen eine derartige Verfügung der ElCom kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben wer- den. Ein Gesuch um Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung ist innerhalb von 30 Tagen seit Zustel- lung dieses Schreibens zu stellen. Falls nicht innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung dieses Schreibens der Erlass einer Verfügung bean- tragt wird, kommen dem vorliegenden Schreiben die verbindlichen Rechtswirkungen einer Verfügung zu. Falls kein Erlass einer formellen Verfügung verlangt wird, ist nach Ablauf der erwähnten Frist von 30 Tagen das vorliegende Schreiben somit als rechtskräftige Verfügung anzusehen. Die Berechnung der Fristen richtet sich nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vom
20. Dezember 1968 (vgl. Art. 22a VwVG).
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Eidgenössische Elektrizitätskommission
Werner Luginbühl Präsident ElCom Urs Meister Geschäftsführer ElCom
Beilage: − Aktenverzeichnis
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Fachsekretariat
Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Christoffelgasse 5, 3003 Bern Tel. +41 58 462 58 33, info@elcom.admin.ch www.elcom.admin.ch ElCom-D-50003501/64
POST CH AG ElCom; wyd CH-3003 Bern
211-00458: Abbau der Deckungsdifferenzen Energie in den Geschäftsjahren 2017 bis 2021 (Kos- tenrechnungen Tarife 2019 bis 2023) / Abschlussschreiben Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 22. November 2022 hat das Fachsekretariat der ElCom ein Verfahren betreffend den korrekten Abbau der Deckungsdifferenzen in den Geschäftsjahren 2017 bis 2021 (Kostenrechnungen Tarife 2019 bis 2023) gemäss den Vorgaben der Stromversorgungsgesetzgebung sowie der Weisung 2/2019 der ElCom eröffnet. Nicht Gegenstand des Verfahrens ist die Überprüfung der Höhe der geltend gemachten anrechenbaren Energiekosten. Für die Energiekosten der Geschäftsjahre 2009 und 2010 (211-00008) sowie die Geschäftsjahre 2016 bis 2020 (211-00386) werden separate Verfahren geführt. Ein Tarifprüfungsverfahren zur Überprüfung der anrechenbaren Energiekosten des Geschäftsjahres 2021 bleibt vorbehalten (act. 1). Mit Schreiben vom 15. Juni 2023 hat das Fachsekretariat der ElCom einen Sistierungsantrag der Repower AG abgelehnt. Gleichzeitig wurde die Repower AG aufgefordert, die nicht abgebauten Unterdeckungen vor 2018 im Umfang von […] Franken tarifneutral auszubuchen (act. 7). A. Ergebnis der Prüfung 1. Vorgehen Repower AG Im Schreiben vom 6. Juli 2023 hat die Repower AG zum Schreiben des Fachsekretariats der ElCom vom 15. Juni 2023 Stellung genommen (act. 7) und ihr Vorgehen dargelegt (act. 8). Dabei hat Repower die ursprüngliche Unterdeckung von […] Franken und den Korrekturbetrag von rund […] Franken ge- Aktenzeichen / Referenz: ElCom-211-458/1/1 Ihr Zeichen: Bern, 15. August 2025 Einschreiben (R) Repower AG Via da Clalt 307 7742 Poschiavo
Aktenzeichen: ElCom-211-458/1/1
ElCom-D-50003501/64 2/5 mäss der Teilverfügung 211-00008 der ElCom vom 6. April 2020 betreffend die Überprüfung der anre- chenbaren Energiekosten für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 (Tab. 18 Teilverfügung vom 6. April
2020) bis ins Jahr 2021 aufgezinst und die Differenz berechnet. Die Differenz ergab rund […] Franken. Zur Berechnung der tarifneutralen Ausbuchung wurde die verbleibende Unterdeckung von rund […] Franken ([…] Franken - […] Franken) bis 2017 aufgezinst. Der aufgezinste Betrag von rund […] Franken wurde vom verbleibenden Saldo (per Ende 2021) in Abzug gebracht (Abbildung 1). Die verbleibende Unterdeckung von rund […] Franken (Abbildung 3) hat Repower mit den zwei Positionen gemäss Abbil- dung 2 verrechnet.
Abbildung 1: Auszug (Tab. 2) aus Schreiben von Repower vom 6. Juli 2023 Abbildung 2: Auszug aus Schreiben von Repower vom 6. Juli 2023 (Tab. 2) Schlussendlich hat die Repower AG eine Überdeckung von […] Franken (Abbildung 2) in der Kosten- rechnung 2024 (Auszug «pdf» KoRe 2024, Formular 5.1, Seite 90, Bemerkungen Pos. 2, Abbildung 1) geltend gemacht (act. 9). Bei dieser Berechnung hat die Repower AG die in den verjährten Jahren 2011–2015 jährlich zugegan- genen Deckungsdifferenzen nicht berücksichtigt (vgl. dazu Verfahren 211-00386). 2. Fazit Mit Schreiben vom 20. Mai 2025 hat das Fachsekretariat der ElCom das Vorgehen der Repower AG gemäss Schreiben vom 6. Juli 2023 (act. 8) geprüft (act. 36). Das Fachsekretariat der ElCom hat für die Berechnung die Unterdeckung von […] Franken (Teilverfügung Energie vom 6. April 2020, Tabelle 18, […] Franken - […] Franken) für das Jahr 2010 als Ausgangspunkt berücksichtigt. Die in den Jahren 2011–2015 zugegangenen Deckungsdifferenzen wurden ebenfalls eingerechnet. Für die Jahre 2016 und 2017 wurden die korrigierten Deckungsdifferenzen gemäss dem Folgeverfahren 211-00386 anstelle der ursprünglichen Deckungsdifferenzen berücksichtigt. Die kumulierte Deckungsdifferenz von […] Fran- ken wird um die beiden Positionen von […] Franken und […] Franken (gem. Schreiben vom 15.6.2023, act. 7) und um den in der Kostenrechnung bereits berücksichtigten Betrag von […] Franken (Schreiben vom 6.7.2023, Tab. 2, act. 8) bereinigt. Damit resultiert ein Betrag von […] Franken, welcher im Tarifjahr 2024 noch zu verzinsen ist. Der sich daraus ergebende Betrag von […] Franken (Tabelle 1) ist in den sonstigen Deckungsdifferenzen der Kostenrechnung 2025 (F5.1, act. 39) als Überdeckung einzutragen.
Aktenzeichen: ElCom-211-458/1/1
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Tabelle 1: Berechnung der auszubuchenden Unterdeckungen vor 2018 Mit Schreiben vom 3. Juni 2025 führt die Repower AG aus, dass sie die vorgenommenen Berechnungen und entsprechenden Korrekturen akzeptiere und diese wie gefordert in der Kostenrechnung 2025 (Reo- pen) am 2. Juni 2025 berücksichtigt habe (act. 41). Die Repower AG hat den Betrag von […] Franken im Rahmen eines Reopens in der Kostenrechnung 2025 (hochgeladen am 2.6.2025), Formular 5.1 Seite 60 übernommen.
Abbildung 3: Auszug aus KR_2025_CHE-103.176.251_2025-06-02-1557, Seite 60 (act. 39) Dies führt zu dem im Schreiben vom 20. Mai 2025 (act. 36) berechneten Übertrag in die Folgeperiode (Tabelle 1, Abbildung 4).
Abbildung 4: Auszug aus Kostenrechnung 2025, Seite 61 (act. 39) Damit hat die Repower AG die im vorliegenden Verfahren geforderten Korrekturen vorgenommen. Das Verfahren kann daher abgeschlossen werden. 1 2 3 4 5 6 7 8 Betroffenes Tarifjahr Zu verwendender Zinssatz: Tarifjahr Zugang Deckungs- differenzen Saldo DD vor Verzinsung anwendbarer Zinssatz Anrechenbare Verzinsung Vergütungseinga ng Saldo DD nach Verzinsung (t) (t+2) Korrekturdifferenz (bezogen auf t) (31.12.t) 2009 2011 4.25% 2010 2012 4.14% Verbleibende Unterdeckung (vgl. Schreiben 6 Juli 2023, Abb. 2) 2011 2013 3.83% 2012 2014 4.70% 2013 2015 4.70% 2014 2016 4.70% 2015 2017 3.83% 2016 2018 3.83% 2017 2019 3.83% korrigierten DD aus Folgeverfahren berücksichtigt (braun markiert) 2018 2020 0.00% 2019 2021 0.00% 2020 2022 0.00% 2021 2023 0.00% Verzinsung 2018 - 2021 entfällt, da die Deckungsdifferenz bis mit 2021 zulässig ist Kumulierte Deckungsdifferenz vor 2018 Abzug Betrag aus Schreiben vom 6. Juli 2023 (Tab. 2) Tarifneutrale Ausbuchung GJ 2020 (T2022) Schreiben vom 15. Juni 2023 Überdeckung GJ2019 (T2021) Schreiben vom 15. Juni 2023 auszubuchender Betrag 2022 2024 4.13% Eintrag in "sonstigen Deckungsdifferenzen" Total: Saldovortrag aus Vorperiode DD insgesamt 2023 Gesamtsaldo Kalk. Zins Gesamtsaldo inkl. Zinsen verwendet für Tarife 2024 Übertrag in Folgeperiode aus KoRe 2025, Formular 5.1 Korrigierter Übertrag in Folgeperiode
Aktenzeichen: ElCom-211-458/1/1
ElCom-D-50003501/64 4/5 B. Verfahrensabschluss Die Repower AG akzeptierte mit E-Mail vom 30. Mai 2025 die Berechnungen der ElCom (act. 37). Mit Schreiben vom 3. Juni 2025 bestätigte die Repower AG, dass die errechnete Überdeckung von […] Franken im Formular 5.1 der Kostenrechnung 2025 unter Position 2 „Von der EICom bzw. höheren In- stanzen verfügte Anpassungen” verbucht wurde (act. 41). Das vorliegende Verfahren wird damit abge- schlossen. Die ElCom weist darauf hin, dass mit vorliegendem Abschlussschreiben nicht die Korrektheit der gelten- den gemachten Kosten in den Jahren ausserhalb des Verfahrensgegenstands – namentlich der Ge- schäftsjahre ab 2021 – bestätigt wird. Entsprechende Prüfungsverfahren bleiben damit vorbehalten. C. Gebühren Die Kosten der ElCom werden durch Verwaltungsgebühren getragen (Art. 21 Abs. 5 StromVG, Art. 13a der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich vom 22. November 2006 [GebV-En; SR 730.05]). Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet und betragen je nach Funk- tionsstufe des ausführenden Personals 75 bis 250 Franken pro Stunde (Art. 3 GebV-En). Die ElCom ermittelt die Gesamtkosten nach Aufwand. Für die Prüfung des Abbaus der Deckungsdiffe- renzen Energie in den Geschäftsjahren 2017 bis 2021 (Kostenrechnungen Tarife 2019 bis 2023) werden folgende Gebührenansätze in Rechnung gestellt: […] anrechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 250 Franken pro Stunde (ausmachend […] Franken), […] anrechenbare Stunden zu einem Gebüh- renansatz von 230 Franken pro Stunde (ausmachend […] Franken) und […] anrechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 200 Franken pro Stunde (ausmachend […] Franken). Dadurch ergibt sich in der Summe eine Gebühr von […] Franken. Die Gebühr hat zu bezahlen, wer eine Verfügung veranlasst hat (Art. 1 Abs. 3 GebV-En i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 2004 [AllgGebV; SR 172.041.1]). Die Netzbetreiber haben die Vorgaben der Stromversorgungsgesetzgebung einzuhalten. Die Repower AG ist als Netzbetreiberin verantwortlich, die Tarife für ihr Netzgebiet festzulegen. Die ElCom hat im vorlie- genden Verfahren den Abbau der Deckungsdifferenzen Energie in den Geschäftsjahren 2017 bis 2021 (Kostenrechnungen Tarife 2019 bis 2023) geprüft und eine Korrektur angeordnet. Die Repower AG hat damit die vorliegende Prüfung durch ihren ursprünglich nicht gesetzeskonformen Umgang mit dem Ab- bau der Deckungsdifferenzen Energie verursacht. Die Gebühren werden daher der Repower AG aufer- legt. Die Rechnung wird mit separatem Schreiben zugestellt. D. Beschluss Aufgrund der vorliegenden Prüfung beschliesst die ElCom:
1. Die Unterdeckung Energie per 31. Dezember 2017 beträgt […] Franken.
2. Die Unterdeckung beträgt unter Berücksichtigung der Verzinsung sowie nach Bereinigung ver- schiedener Positionen per 31. Dezember 2022 […] Franken. Diese Unterdeckung ist in der Kos- tenrechnung 2025 tarifneutral auszubuchen.
3. Die Repower AG hat die Unterdeckung gemäss Ziffer 2 in der Kostenrechnung 2025 tarifneutral ausgebucht.
4. Der Repower AG werden für dieses Verfahren Gebühren in der Höhe von […] Franken auferlegt.
Aktenzeichen: ElCom-211-458/1/1
ElCom-D-50003501/64 5/5
5. Das Verfahren 211-00458 wird hiermit abgeschlossen. E. Schlussbestimmungen Die Repower AG kann in dieser Angelegenheit eine beschwerdefähige Verfügung beantragen. Gegen eine derartige Verfügung der ElCom kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben wer- den. Ein Gesuch um Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung ist innerhalb von 30 Tagen seit Zustel- lung dieses Schreibens zu stellen. Falls nicht innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung dieses Schreibens der Erlass einer Verfügung bean- tragt wird, kommen dem vorliegenden Schreiben die verbindlichen Rechtswirkungen einer Verfügung zu. Falls kein Erlass einer formellen Verfügung verlangt wird, ist nach Ablauf der erwähnten Frist von 30 Tagen das vorliegende Schreiben somit als rechtskräftige Verfügung anzusehen. Die Berechnung der Fristen richtet sich nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vom
20. Dezember 1968 (vgl. Art. 22a VwVG).
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Eidgenössische Elektrizitätskommission
Werner Luginbühl Präsident ElCom Urs Meister Geschäftsführer ElCom
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