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211-00326-2025-06-03-xXiCfe

211-00326 Abschlussschreiben Energiekosten 2012-2020

Elcom · 2025-05-19 · Deutsch CH
Erwägungen (8 Absätze)

E. 1 Ergebnis des Prüfberichts

E. 1.1 Nachträgliche Anpassung von Kostenrechnungen Im Prüfbericht vom 5. Dezember 2024 stellte das Fachsekretariat der ElCom (FS ElCom) fest, dass es sich bei der in der Kostenrechnung der Tarife 2017 vom 31. Januar 2018 geltend gemachten Deckungs- differenz aus Vorjahren in der Höhe von […] Franken um eine nicht zulässige Gewinnanpassung aus den Geschäftsjahren 2011–2014 und bei der in der Kostenrechnung der Tarife 2018 vom 31. Januar 2018 erstmals geltend gemachten Deckungsdifferenz aus Vorjahren in der Höhe von […] Franken um eine nicht erklärte nachträglich beantragte Anpassung handelt. Diese beiden nachträglichen Anpassun- gen der Kostenrechnungen der Tarife 2017 und 2018 sind nicht zulässig. Folglich sind die nachträglichen Anpassungen in der Höhe von […] Franken gemäss Kostenrechnung der Tarife 2017 vom 31. Januar 2018 (act. 15) und von […] Franken gemäss Kostenrechnung der Tarife 2018 vom 31. Januar 2018 (act. 17) nicht anrechenbar und über die Deckungsdifferenzen an die End- verbraucher rückzuerstatten. Aktenzeichen / Referenz: ElCom-211-326/2/2 Ihr Zeichen: Bern, 3. Juni 2025 Einschreiben (R) […]

Aktenzeichen: ElCom-211-326/2/2

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E. 1.2 Anzahl Rechnungsempfänger und Gewinn im Energievertrieb Das FS ElCom überprüfte die korrekte Bestimmung der Anzahl Rechnungsempfänger exemplarisch für die Geschäftsjahre 2015 und 2019 anhand der für diese Jahre eingereichten Listen (act. 10, Beilagen 3a und 3b). Die Überprüfung dieser Listen ergab keine Auffälligkeiten. Die mit Schreiben vom 28. Sep- tember 2021 eingereichte Anzahl Rechnungsempfänger für die Jahres 2015 bis und mit 2020 (act. 6 Rz. 9) wurde daher akzeptiert und für die weiteren Berechnungen verwendet. Das FS ElCom berechnete zur besseren Nachvollziehbarkeit den Gewinn im Vertrieb unter Berücksich- tigung der von […] mit Schreiben vom 28. September 2021 eingereichten Rechnungsempfänger (act. 6, Rz. 9). Für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017 sowie 2019 und 2020 deckte sich die Korrektur des Ge- winns im Vertrieb mit den von [...] in Beilage 1 zur Stellungnahme vom 28. September 2021 geltend gemachten Werten (act. 6, Beilage 1) und war somit bereits im Prüfbericht unbestritten. Einzig die von [...] für das Geschäftsjahr 2018 geltend gemachte Korrektur «Gewinnaufgreifgrenze» von […] Franken (act. 6, Beilage 1) wurde vom FS ElCom nicht akzeptiert. Dieser Betrag ergab sich durch eine Erhöhung des Gewinns im Vertrieb auf 95 Franken. Wie für die Jahre 2012 bis 2014 handelt es sich dabei um eine nachträgliche Anpassung der Deckungsdifferenzen 2018 in der Kostenrechnung für die Tarife 2020. Eine solche nachträgliche Anpassung des Gewinns ist unzulässig, weshalb der ursprünglich von [...] in der Kostenrechnung für die Tarife 2020 geltend gemachte Gewinn beizubehalten ist.

E. 1.3 Zu verzinsender Korrekturbetrag Der von [...] zu korrigierende Betrag je Geschäftsjahr ergibt sich aus der Korrektur des Gewinns im Ver- trieb je Geschäftsjahr. In den Geschäftsjahren 2015 und 2016 sind die unzulässigerweise über die De- ckungsdifferenzen aus Vorjahren vorgenommenen Gewinnkorrekturen aus den Jahren 2011 bis und mit 2014 zur Korrektur des Gewinns im Vertrieb des Jahres 2015 respektiv 2016 hinzu zu addieren.

Tabelle 1: Korrekturen gemäss FS ElCom von 2015 bis 2020 der [...] Die Korrekturbeträge je Geschäftsjahr stellen je eine Deckungsdifferenz dar und sind folglich zu verzin- sen und einzutarifieren. Die Korrekturbeträge gemäss Tabelle 1 sind bis Ende 2023 zu verzinsen und fliessen in die Deckungs- differenzen 2024 ein. [...] hat in der Kostenrechnung für die Tarife 2023 Formular 5.1 «Berechnung De- ckungsdifferenzen Energie 2021» (Punkt 3 «Sonstige Deckungsdifferenzen») einen Betrag in der Höhe von […] Franken als sonstige Deckungsdifferenz einfliessen lassen. Sie vermerkte dazu, dass es sich dabei um eine Anpassung der Deckungsdifferenzen aus dem Verfahren 211-00326 der ElCom handle (act. 22). Der von [...] berücksichtigte Betrag liegt tiefer als der vom FS ElCom vorliegend errechnete Korrekturbetrag inklusive Verzinsung (vgl. Tabelle 2). Er führt jedoch dazu, dass die von [...] bisher gel- tend gemachte Unterdeckung kleiner wird und dadurch ein tieferer Zins auf der Deckungsdifferenz zu- lasten der Endverbraucher anfällt. Der Betrag von […] Franken ist daher im Geschäftsjahr 2021 als po- sitiver Korrekturbetrag zu berücksichtigen. KORREKTUREN 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Korrektur Gewinn des Vertriebes (gemäss FS ElCom, vgl.Tabelle 1) ("-" = Reduktion Gewinn des Vertriebes) Korrektur Gewinnanpassung 2011 - 2014 (gemäss jeweils letzter eingereichter KoRe) Total Korrekturbetrag Geschäftsjahr (Ist-Werte)

Aktenzeichen: ElCom-211-326/2/2

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Tabelle 2: Verzinsung des Korrekturbetrags von [...] Bis Ende 2023 ergibt sich somit ein zugunsten der Endverbraucher in den Tarifen zu berücksichtigender Betrag von […] Franken. Der darin enthaltene Zins beläuft sich auf […] Franken.

E. 2 Verfahrensabschluss [...] akzeptiert mit Schreiben vom 19. Mai 2025 die vom FS ElCom im Prüfbericht vom 5. Dezember 2024 angeordneten und vorstehend zusammengefassten Korrekturen und bestätigt, dass sie den Korrektur- betrag von […] Franken in der Kostenrechnung der Tarife 2026 bei der Berechnung der Deckungsdiffe- renzen 2024 als «von der ElCom bzw. höheren Instanzen verfügte Anpassung» berücksichtigen wird. Das vorliegende Verfahren wird daher abgeschlossen. Das FS ElCom wird die korrekte Umsetzung im Rahmen der Überprüfung der Kostenrechnung 2026 kontrollieren. Wir weisen Sie darauf hin, dass dieses Schreiben keine Bestätigung der Rechtmässigkeit Ihrer dekla- rierten Kosten oder Tarife darstellt. Ein Tarifprüfungsverfahren zur Überprüfung der vorliegend nicht ver- tieft geprüften anrechenbaren Energiekosten bleibt vorbehalten.

E. 3 Gebühren Die Kosten der ElCom werden durch Verwaltungsgebühren gedeckt (Art. 21 Abs. 5 StromVG, Art. 13a der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich vom 22. November 2006 [GebV-En; SR 730.05]). Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet und betragen je nach Funk- tionsstufe des ausführenden Personals 75 bis 250 Franken pro Stunde (Art. 3 GebV-En). Die ElCom ermittelt die Gesamtkosten nach Aufwand. Für das vorliegende Verfahren werden folgende Gebührenansätze in Rechnung gestellt: […] anrechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 250 Franken pro Stunde (ausmachend […] Franken), […] anrechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 230 Franken pro Stunde (ausmachend […] Franken) und […] anrechenbare Stunden zu einem Ge- bührenansatz von 200 Franken pro Stunde (ausmachend […] Franken). Dadurch ergibt sich in der Summe eine Gebühr von […] Franken. Die Gebühr hat zu bezahlen, wer eine Verfügung veranlasst hat (Art. 1 Abs. 3 GebV-En i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 2004 [AllgGebV; SR 172.041.1]). Die Netzbetreiber sind zuständig, die Vorgaben der Stromversorgungsgesetzgebung einzuhalten. Die El- Com hat [...] verschiedentlich dazu aufgefordert, Anpassungen bei der Berechnung der Anzahl Rech- nungsempfänger vorzunehmen und nachträglich vorgenommene Anpassungen der Kostenrechnungen für die Tarife 2017 und 2018 rückgängig zu machen. Die Gebühren werden daher vollumfänglich [...] auferlegt, welche den Aufwand der ElCom verursacht hat. Die Rechnung wird mit separatem Schreiben zugestellt. Geschäftsjahr (KoRe Tarife 20XX) Saldovortrag Korrekturbetrag Gesamtsaldo anwendbarer Zinssatz (t+2) kalkulatorische Zinsen Gesamtsaldo inkl. Zinsen [CHF] [CHF] [CHF] [%] [CHF] [CHF] 2015 (KoRe Tarife 2017) 2016 (KoRe Tarife 2018) 2017 (KoRe Tarife 2019) 2018 (KoRe Tarife 2020) 2019 (KoRe Tarife 2021) 2020 (KoRe Tarife 2022) 2021 (KoRe Tarife 2023) 2022 (KoRe Tarife 2024) 2023 (KoRe Tarife 2025) gemäss Werte KoRe von […]: Anpassung DD Verfahren 211-00326

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E. 4 Beschluss Aufgrund der Prüfung der eingereichten Unterlagen beschliesst die ElCom:

1. Der Korrekturbetrag von insgesamt […] Franken ist in der Kostenrechnung der Tarife 2026 der [...] bei der Berechnung der Deckungsdifferenzen 2024 zu berücksichtigen.

2. Der [...] werden für dieses Verfahren Gebühren in der Höhe von […] Franken auferlegt.

3. Das Verfahren 211-00326 wird hiermit abgeschlossen.

E. 5 Schlussbestimmungen [...] kann in dieser Angelegenheit eine beschwerdefähige Verfügung beantragen. Gegen eine derartige Verfügung der ElCom kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Ein Gesuch um Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung ist innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung dieses Schrei- bens zu stellen. Falls nicht innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung dieses Schreibens der Erlass einer Verfügung bean- tragt wird, kommen dem vorliegenden Schreiben die verbindlichen Rechtswirkungen einer Verfügung zu. Falls kein Erlass einer formellen Verfügung verlangt wird, ist nach Ablauf der erwähnten Frist von 30 Tagen das vorliegende Schreiben somit als rechtskräftige Verfügung anzusehen. Die Berechnung der Fristen richtet sich nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vom

20. Dezember 1968 (vgl. Art. 22a VwVG). Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit. Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse

Eidgenössische Elektrizitätskommission Werner Luginbühl Präsident Urs Meister Geschäftsführer

Beilage: Aktenverzeichnis

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Christoffelgasse 5, 3003 Bern Tel. +41 58 462 58 33, Fax +41 58 462 02 22 info@elcom.admin.ch www.elcom.admin.ch ElCom-D-F2FF3401/8 Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom

POST CH AG ElCom; olm CH-3003 Bern

211-00326: Prüfung der Kosten (Energie) der […] in den Jahren 2012 bis 2020

Abschluss des Verfahrens Sehr geehrte […] Sehr geehrte […] Mit Schreiben vom 19. Mai 2025 teilen Sie uns im Namen der […] als Rechtsnachfolgerin der […] mit, dass […] das Ergebnis des Prüfberichts vom 5. Dezember 2024 akzeptiert und bitten uns, das Verfah- ren mit einem Abschlussschreiben abzuschliessen.

1. Ergebnis des Prüfberichts 1.1 Nachträgliche Anpassung von Kostenrechnungen Im Prüfbericht vom 5. Dezember 2024 stellte das Fachsekretariat der ElCom (FS ElCom) fest, dass es sich bei der in der Kostenrechnung der Tarife 2017 vom 31. Januar 2018 geltend gemachten Deckungs- differenz aus Vorjahren in der Höhe von […] Franken um eine nicht zulässige Gewinnanpassung aus den Geschäftsjahren 2011–2014 und bei der in der Kostenrechnung der Tarife 2018 vom 31. Januar 2018 erstmals geltend gemachten Deckungsdifferenz aus Vorjahren in der Höhe von […] Franken um eine nicht erklärte nachträglich beantragte Anpassung handelt. Diese beiden nachträglichen Anpassun- gen der Kostenrechnungen der Tarife 2017 und 2018 sind nicht zulässig. Folglich sind die nachträglichen Anpassungen in der Höhe von […] Franken gemäss Kostenrechnung der Tarife 2017 vom 31. Januar 2018 (act. 15) und von […] Franken gemäss Kostenrechnung der Tarife 2018 vom 31. Januar 2018 (act. 17) nicht anrechenbar und über die Deckungsdifferenzen an die End- verbraucher rückzuerstatten. Aktenzeichen / Referenz: ElCom-211-326/2/2 Ihr Zeichen: Bern, 3. Juni 2025 Einschreiben (R) […]

Aktenzeichen: ElCom-211-326/2/2

ElCom-D-F2FF3401/8 2/4 1.2 Anzahl Rechnungsempfänger und Gewinn im Energievertrieb Das FS ElCom überprüfte die korrekte Bestimmung der Anzahl Rechnungsempfänger exemplarisch für die Geschäftsjahre 2015 und 2019 anhand der für diese Jahre eingereichten Listen (act. 10, Beilagen 3a und 3b). Die Überprüfung dieser Listen ergab keine Auffälligkeiten. Die mit Schreiben vom 28. Sep- tember 2021 eingereichte Anzahl Rechnungsempfänger für die Jahres 2015 bis und mit 2020 (act. 6 Rz. 9) wurde daher akzeptiert und für die weiteren Berechnungen verwendet. Das FS ElCom berechnete zur besseren Nachvollziehbarkeit den Gewinn im Vertrieb unter Berücksich- tigung der von […] mit Schreiben vom 28. September 2021 eingereichten Rechnungsempfänger (act. 6, Rz. 9). Für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017 sowie 2019 und 2020 deckte sich die Korrektur des Ge- winns im Vertrieb mit den von [...] in Beilage 1 zur Stellungnahme vom 28. September 2021 geltend gemachten Werten (act. 6, Beilage 1) und war somit bereits im Prüfbericht unbestritten. Einzig die von [...] für das Geschäftsjahr 2018 geltend gemachte Korrektur «Gewinnaufgreifgrenze» von […] Franken (act. 6, Beilage 1) wurde vom FS ElCom nicht akzeptiert. Dieser Betrag ergab sich durch eine Erhöhung des Gewinns im Vertrieb auf 95 Franken. Wie für die Jahre 2012 bis 2014 handelt es sich dabei um eine nachträgliche Anpassung der Deckungsdifferenzen 2018 in der Kostenrechnung für die Tarife 2020. Eine solche nachträgliche Anpassung des Gewinns ist unzulässig, weshalb der ursprünglich von [...] in der Kostenrechnung für die Tarife 2020 geltend gemachte Gewinn beizubehalten ist. 1.3 Zu verzinsender Korrekturbetrag Der von [...] zu korrigierende Betrag je Geschäftsjahr ergibt sich aus der Korrektur des Gewinns im Ver- trieb je Geschäftsjahr. In den Geschäftsjahren 2015 und 2016 sind die unzulässigerweise über die De- ckungsdifferenzen aus Vorjahren vorgenommenen Gewinnkorrekturen aus den Jahren 2011 bis und mit 2014 zur Korrektur des Gewinns im Vertrieb des Jahres 2015 respektiv 2016 hinzu zu addieren.

Tabelle 1: Korrekturen gemäss FS ElCom von 2015 bis 2020 der [...] Die Korrekturbeträge je Geschäftsjahr stellen je eine Deckungsdifferenz dar und sind folglich zu verzin- sen und einzutarifieren. Die Korrekturbeträge gemäss Tabelle 1 sind bis Ende 2023 zu verzinsen und fliessen in die Deckungs- differenzen 2024 ein. [...] hat in der Kostenrechnung für die Tarife 2023 Formular 5.1 «Berechnung De- ckungsdifferenzen Energie 2021» (Punkt 3 «Sonstige Deckungsdifferenzen») einen Betrag in der Höhe von […] Franken als sonstige Deckungsdifferenz einfliessen lassen. Sie vermerkte dazu, dass es sich dabei um eine Anpassung der Deckungsdifferenzen aus dem Verfahren 211-00326 der ElCom handle (act. 22). Der von [...] berücksichtigte Betrag liegt tiefer als der vom FS ElCom vorliegend errechnete Korrekturbetrag inklusive Verzinsung (vgl. Tabelle 2). Er führt jedoch dazu, dass die von [...] bisher gel- tend gemachte Unterdeckung kleiner wird und dadurch ein tieferer Zins auf der Deckungsdifferenz zu- lasten der Endverbraucher anfällt. Der Betrag von […] Franken ist daher im Geschäftsjahr 2021 als po- sitiver Korrekturbetrag zu berücksichtigen. KORREKTUREN 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Korrektur Gewinn des Vertriebes (gemäss FS ElCom, vgl.Tabelle 1) ("-" = Reduktion Gewinn des Vertriebes) Korrektur Gewinnanpassung 2011 - 2014 (gemäss jeweils letzter eingereichter KoRe) Total Korrekturbetrag Geschäftsjahr (Ist-Werte)

Aktenzeichen: ElCom-211-326/2/2

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Tabelle 2: Verzinsung des Korrekturbetrags von [...] Bis Ende 2023 ergibt sich somit ein zugunsten der Endverbraucher in den Tarifen zu berücksichtigender Betrag von […] Franken. Der darin enthaltene Zins beläuft sich auf […] Franken.

2. Verfahrensabschluss [...] akzeptiert mit Schreiben vom 19. Mai 2025 die vom FS ElCom im Prüfbericht vom 5. Dezember 2024 angeordneten und vorstehend zusammengefassten Korrekturen und bestätigt, dass sie den Korrektur- betrag von […] Franken in der Kostenrechnung der Tarife 2026 bei der Berechnung der Deckungsdiffe- renzen 2024 als «von der ElCom bzw. höheren Instanzen verfügte Anpassung» berücksichtigen wird. Das vorliegende Verfahren wird daher abgeschlossen. Das FS ElCom wird die korrekte Umsetzung im Rahmen der Überprüfung der Kostenrechnung 2026 kontrollieren. Wir weisen Sie darauf hin, dass dieses Schreiben keine Bestätigung der Rechtmässigkeit Ihrer dekla- rierten Kosten oder Tarife darstellt. Ein Tarifprüfungsverfahren zur Überprüfung der vorliegend nicht ver- tieft geprüften anrechenbaren Energiekosten bleibt vorbehalten.

3. Gebühren Die Kosten der ElCom werden durch Verwaltungsgebühren gedeckt (Art. 21 Abs. 5 StromVG, Art. 13a der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich vom 22. November 2006 [GebV-En; SR 730.05]). Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet und betragen je nach Funk- tionsstufe des ausführenden Personals 75 bis 250 Franken pro Stunde (Art. 3 GebV-En). Die ElCom ermittelt die Gesamtkosten nach Aufwand. Für das vorliegende Verfahren werden folgende Gebührenansätze in Rechnung gestellt: […] anrechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 250 Franken pro Stunde (ausmachend […] Franken), […] anrechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 230 Franken pro Stunde (ausmachend […] Franken) und […] anrechenbare Stunden zu einem Ge- bührenansatz von 200 Franken pro Stunde (ausmachend […] Franken). Dadurch ergibt sich in der Summe eine Gebühr von […] Franken. Die Gebühr hat zu bezahlen, wer eine Verfügung veranlasst hat (Art. 1 Abs. 3 GebV-En i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 2004 [AllgGebV; SR 172.041.1]). Die Netzbetreiber sind zuständig, die Vorgaben der Stromversorgungsgesetzgebung einzuhalten. Die El- Com hat [...] verschiedentlich dazu aufgefordert, Anpassungen bei der Berechnung der Anzahl Rech- nungsempfänger vorzunehmen und nachträglich vorgenommene Anpassungen der Kostenrechnungen für die Tarife 2017 und 2018 rückgängig zu machen. Die Gebühren werden daher vollumfänglich [...] auferlegt, welche den Aufwand der ElCom verursacht hat. Die Rechnung wird mit separatem Schreiben zugestellt. Geschäftsjahr (KoRe Tarife 20XX) Saldovortrag Korrekturbetrag Gesamtsaldo anwendbarer Zinssatz (t+2) kalkulatorische Zinsen Gesamtsaldo inkl. Zinsen [CHF] [CHF] [CHF] [%] [CHF] [CHF] 2015 (KoRe Tarife 2017) 2016 (KoRe Tarife 2018) 2017 (KoRe Tarife 2019) 2018 (KoRe Tarife 2020) 2019 (KoRe Tarife 2021) 2020 (KoRe Tarife 2022) 2021 (KoRe Tarife 2023) 2022 (KoRe Tarife 2024) 2023 (KoRe Tarife 2025) gemäss Werte KoRe von […]: Anpassung DD Verfahren 211-00326

Aktenzeichen: ElCom-211-326/2/2

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4. Beschluss Aufgrund der Prüfung der eingereichten Unterlagen beschliesst die ElCom:

1. Der Korrekturbetrag von insgesamt […] Franken ist in der Kostenrechnung der Tarife 2026 der [...] bei der Berechnung der Deckungsdifferenzen 2024 zu berücksichtigen.

2. Der [...] werden für dieses Verfahren Gebühren in der Höhe von […] Franken auferlegt.

3. Das Verfahren 211-00326 wird hiermit abgeschlossen.

5. Schlussbestimmungen [...] kann in dieser Angelegenheit eine beschwerdefähige Verfügung beantragen. Gegen eine derartige Verfügung der ElCom kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Ein Gesuch um Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung ist innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung dieses Schrei- bens zu stellen. Falls nicht innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung dieses Schreibens der Erlass einer Verfügung bean- tragt wird, kommen dem vorliegenden Schreiben die verbindlichen Rechtswirkungen einer Verfügung zu. Falls kein Erlass einer formellen Verfügung verlangt wird, ist nach Ablauf der erwähnten Frist von 30 Tagen das vorliegende Schreiben somit als rechtskräftige Verfügung anzusehen. Die Berechnung der Fristen richtet sich nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vom

20. Dezember 1968 (vgl. Art. 22a VwVG). Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit. Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse

Eidgenössische Elektrizitätskommission Werner Luginbühl Präsident Urs Meister Geschäftsführer

Beilage: Aktenverzeichnis