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211-00008-2025-08-15-e-vVW0

211-00008 Umsetzung Teilverfügung Energie Repower

Elcom · 2023-03-29 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Präsident

Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Christoffelgasse 5 , 3003 Bern Tel. +41 58 462 58 33, info@elcom.admin.ch www.elcom.admin.ch ElCom-D-F2FF3401/76

POST CH AG ElCom; bia CH-3003 Bern

211-00008: Umsetzung der Teilverfügungen der ElCom sowie des Urteils des Bundesgerichts be- treffend Überprüfung der anrechenbaren Energiekosten für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 / Abschluss Sehr geehrte Damen und Herren Mit Urteil vom 29. März 2023 (BGE 149 II 187) hat das Bundesgericht die Beschwerde der Repower AG gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-2601/2020 vom 2. März 2022 und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-1344/2015 vom 28. Juni 2018 abgewiesen. Damit sind die Teilverfügun- gen der ElCom 211-00008 vom 22. Januar 2015 (ausgenommen LTC) und vom 6. April 2020 betreffend die Überprüfung der anrechenbaren Energiekosten für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 rechtskräftig geworden. Gemäss der Verfügung der ElCom vom 6. April 2020 betragen die anrechenbaren Deckungsdifferenzen Energie (inkl. kalkulatorische Zinskosten) zugunsten der Repower AG für das Tarifjahr 2009 […] Franken und für das Tarifjahr 2010 […] Franken (Dispositivziffer 4). Diese Unterdeckungen kann die Repower AG ihren Endverbrauchern in Rechnung stellen, sie ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Die Differenz zu den von der Repower AG geltend gemachten Deckungsdifferenzen Energie beträgt für das Tarifjahr 2009 […] Franken (Teilverfügung Energie der ElCom vom 6. April 2020, Tabelle 17) und für das Tarifjahr 2010 […] Franken (Teilverfügung Energie der ElCom vom 6. April 2020, Tabelle 18). Diese Differenz hat die Repower AG den Endverbrauchern als Überdeckung zu verzinsen. Mit Schreiben vom 15. Juni 2023 (act. 1) hat das Fachsekretariat der ElCom die Repower AG aufgefor- dert, die resultierenden Korrekturen aus der in Rechtskraft erwachsenen Teilverfügungen Energie vom

22. Januar 2015 und vom 6. April 2020 in der Kostenrechnung 2024 umzusetzen. Aktenzeichen / Referenz: ElCom-211-8/250 Ihr Zeichen: Bern, 15. August 2025 Einschreiben (R) Repower AG Via da Clalt 307 7742 Poschiavo

Aktenzeichen: ElCom-211-8/250

ElCom-D-F2FF3401/76 2/4 A. Ergebnis der Prüfung Die Repower AG hat die sich aus dem vorliegenden Verfahren ergebende Überdeckung von […] Franken (Tabelle 1, Tabelle 2) in der Kostenrechnung 2024 (Deckungsdifferenzen 2022) in die Deckungsdiffe- renzen eingerechnet. Die Überdeckung ist mithin bis zum Geschäftsjahr 2021 zu verzinsen.

Tabelle 1: Einbezug der aus dem Verfahren resultierenden Differenzen der Jahre 2009 und 2010 (Teilverfügung 211-00008 der ElCom vom 6. April 2020)

Tabelle 2: Verzinsung des Differenzbetrags für die Jahre 2009 und 2010 (Teilverfügung vom 6. April 2020) von 2011–2021

In der Nachkalkulation des Geschäftsjahres 2022 (Kostenrechnung 2024; act. 2; Formular 5.1, nachfol- gend Abbildung 1) weist die Repower AG im Feld «von der ElCom bzw. höheren Instanzen verfügte Anpassung» den Betrag von […] Franken, da positiver Betrag, als Tarifreduktion aus. Im Feld «Bemer- kungen» wird dieser Betrag in vier Positionen aufgeschlüsselt. In den Bemerkungen in der Position 4 ist der aufgezinste Differenzbetrag aus Tabelle 2 von […] Franken ersichtlich (nachstehend Abbildung 1).

Energie Saldovortrag aus Vorperiode Deckungs- differenz Gesamt- saldo kalkulato- rische Zinsen Gesamt- saldo Korr.Diff. 2010 inkl. Zinskorr. 2009 (KoRe 2011) 2010 (KoRe 2012) 2011 (KoRe 2013) 1 2 3 4 5 6 7 Betroffenes Tarifjahr Zu verwendender Zinssatz: Tarifjahr Zugang Deckungs- differenzen Saldo DD vor Verzinsung anwendbarer Zinssatz Anrechenbare Verzinsung Saldo DD nach Verzinsung (t) (t+2) Korrekturdifferenz (bezogen auf t) (31.12.t) 2009 2011 4.25% 2010 2012 4.14% 2011 2013 3.83% 2012 2014 4.70% 2013 2015 4.70% 2014 2016 4.70% 2015 2017 3.83% 2016 2018 3.83% 2017 2019 3.83% 2018 2020 3.83% 2019 2021 3.83% 2020 2022 3.83% 2021 2023 3.83% Total: -

Aktenzeichen: ElCom-211-8/250

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Abbildung 1: Kostenrechnung 2024 (act. 2), Auszüge Formular 5.1, Deckungsdifferenzen Energie (hochgeladen 30.8.2024) Die aus dem vorliegenden Verfahren resultierende Überdeckung von […] Franken wurde damit durch die Repower AG in der Kostenrechnung 2024 korrekt erfasst. B. Abschluss der Umsetzungsprüfung Die ElCom stellt fest, dass die Korrekturen aus den Teilverfügungen Energie vom 22. Januar 2015 und vom 6. April 2020 von der Repower AG in der Kostenrechnung 2024 korrekt umgesetzt wurden.

Aktenzeichen: ElCom-211-8/250

ElCom-D-F2FF3401/76 4/4 C. Gebühren Die Kosten der ElCom werden durch Verwaltungsgebühren getragen (Art. 21 Abs. 5 StromVG, Art. 13a der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich vom 22. November 2006 [GebV-En; SR 730.05]). Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet und betragen je nach Funk- tionsstufe des ausführenden Personals 75 bis 250 Franken pro Stunde (Art. 3 GebV-En). Die ElCom ermittelt die Gesamtkosten nach Aufwand. Für die Prüfung der Umsetzung der Teilverfügung Energie (211-00008) werden folgende Gebührenansätze in Rechnung gestellt: […] anrechenbare Stun- den zu einem Gebührenansatz von 250 Franken pro Stunde (ausmachend […] Franken), […] anrechen- bare Stunde zu einem Gebührenansatz von 230 Franken pro Stunde (ausmachend […] Franken) und […] anrechenbare Stunden zu einem Gebührenansatz von 200 Franken pro Stunde (ausmachend […] Franken). Dadurch ergibt sich in der Summe eine Gebühr von […] Franken. Die Gebühr hat zu bezahlen, wer eine Verfügung veranlasst hat (Art. 1 Abs. 3 GebV-En i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 2004 [AllgGebV; SR 172.041.1]). Die Netzbetreiber haben die Vorgaben der Stromversorgungsgesetzgebung einzuhalten. Die Repower AG ist als Netzbetreiberin verantwortlich, die Tarife für ihr Versorgungsgebiet festzulegen. Die Repower AG hat die vorliegende Umsetzungsprüfung durch ihre ursprünglich nicht gesetzeskonforme Berechnung der Energiekosten in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 verursacht. Die Gebühren werden daher der Repower AG auferlegt. Die Rechnung wird mit separatem Schreiben zugestellt. D. Beschluss Aufgrund der vorliegenden Prüfung beschliesst die ElCom:

1. Die Korrekturen aus den Teilverfügungen Energie vom 22. Januar 2015 und vom 6. April 2020 wurden von der Repower AG in der Kostenrechnung 2024 korrekt umgesetzt.

2. Der Repower AG werden für die vorliegende Umsetzungsprüfung Gebühren in der Höhe von […] Franken auferlegt.

3. Das Verfahren 211-00008 (Teilverfügung Energie) wird hiermit abgeschlossen.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Eidgenössische Elektrizitätskommission

Werner Luginbühl Präsident ElCom Urs Meister Geschäftsführer ElCom Beilage: - Aktenverzeichnis