Postfinance: keine Gleichbehandlung der Schweizer Kunden nach geltendem Recht
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Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Kurzmeldungen 30.08.2019 keine Gleichbehandlung der Schweizer Kunden nach geltendem Recht Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Brèves 30.08.2019 keine Gleichbehandlung der Schweizer Kunden nach geltendem Recht Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza In breve 30.08.2019 keine Gleichbehandlung der Schweizer Kunden nach geltendem Recht
Postfinance: keine Gleichbehandlung der Schweizer Kunden nach geltendem Recht 30.08.2019 - Mit Schreiben vom 13. Juni 2019 hielt die Postfinance AG auf Anfrage des EDÖB fest, dass ihre Schweizer Kunden nach wie vor von sich aus tätig werden müssten, wenn sie keine Authentifizierung mittels Stimmabdruck wünschen, indem sie dagegen einen ausdrücklichen Widerspruch einlegen. Demgegenüber macht die Postfinance die Authentifizierung mittels Stimmabdruck bei ausländischen Kunden von deren ausdrücklicher Einwilligung abhängig. Die vom EDÖB öffentlich kritisierte Ungleichbehandlung (Sendung SRF 10vor10 vom 20.5.2019) wird damit weitergeführt. Die Postfinance AG hält gegenüber dem Beauftragten fest, dass diese «unterschiedliche Behandlung» auf die ungleichen Anforderungen des anwendbaren Rechts zurückgehe und dass die Übernahme ausländischen Rechts auf inländische Verhältnisse ein politischer Prozess sei, welcher der Legislative vorbehalten sei. Die Postfinance AG hält somit an der Ungleichbehandlung inländischer Kunden fest, solange das schweizerische Datenschutzrecht nicht dem EU-Niveau angeglichen wird. Webmaster Letzte Änderung 21.11.2023 Zum Seitenanfang Sendung SRF 10vor10 vom 20.5.2019