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Presse_8762

Edoeb · 2006-12-01 · Deutsch CH
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Die Verwendung der AHV-Versichertennummer in den Kantonen aus Sicht des Datenschutzes | Stellungnahme des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und von privatim (Vereinigung der kantonalen und kommunalen Datenschutzbeauftragten)

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Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Medienmitteilungen 01.12.2006 Presse_8762 Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Communiqués de presse 01.12.2006 Presse_8762 Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Communicati stampa 01.12.2006 Presse_8762

Die Verwendung der AHV-Versichertennummer in den Kantonen aus Sicht des Datenschutzes | Stellungnahme des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und von privatim (Vereinigung der kantonalen und kommunalen Datenschutzbeauftragten)

Die Verwendung der AHV-Versichertennummer in den Kantonen aus Sicht des Datenschutzes Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter Bern, 01.12.2006 - Stellungnahme des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und von privatim (Vereinigung der kantonalen und kommunalen Datenschutzbeauftragten) Aus Sicht des Datenschutzes ist die Verwendung der AHV-Versichertennummer in den Kantonen als genereller Personenidentifikator durch eine sorgfältige Gesetzgebungsarbeit demokratisch zu legitimieren. Denn eine generelle Ermächtigung in einem Gesetz für die Verwendung der AHV-Versichertennummer in der gesamten kantonalen Verwaltung ist unzulässig. Die Ausbreitung der AHV-Versichertennummer als Universalnummer birgt hohe Risiken für die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, weil sie unerwünschte Verknüpfungen ermöglicht. Anlass für diese Stellungnahme sind entsprechende Gesetzesvorhaben in diversen Kantonen, worin gegenteilige Auffassungen geäussert worden sind. Der verfassungsrechtliche Persönlichkeitsschutz verpflichtet den Gesetzgeber, das Grundrecht auf Datenschutz in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung zu bringen. Der EDÖB und privatim haben eine Stellungnahme zu diesem Thema verfasst und auf ihren Websites publiziert. Links Links Stellungnahme von EDÖB und privatim zur Verwendung der AHV-Versichertennummer in den Kantonen Herausgeber Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter http://www.edoeb.admin.ch/