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Presse_86831

Edoeb · 2022-01-18 · Deutsch CH
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EDÖB eröffnet Sachverhaltsabklärung zum Nationalen Organspenderegister von Swisstransplant | Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) wurde von SRF Kassensturz darauf aufmerksam gemacht, dass das Nationale Organspenderegister Sicherheitsmängel und Datenschutzprobleme aufweist. Die Erkenntnisse basieren auf einem Bericht einer privaten Firma. Nach einer ersten summarischen Prüfung hat der EDÖB am 13.01.2022 eine Sachverhaltsabklärung eröffnet.

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Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Medienmitteilungen 18.01.2022 Presse_86831 Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Communiqués de presse 18.01.2022 Presse_86831 Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Communicati stampa 18.01.2022 Presse_86831

EDÖB eröffnet Sachverhaltsabklärung zum Nationalen Organspenderegister von Swisstransplant | Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) wurde von SRF Kassensturz darauf aufmerksam gemacht, dass das Nationale Organspenderegister Sicherheitsmängel und Datenschutzprobleme aufweist. Die Erkenntnisse basieren auf einem Bericht einer privaten Firma. Nach einer ersten summarischen Prüfung hat der EDÖB am 13.01.2022 eine Sachverhaltsabklärung eröffnet.

EDÖB eröffnet Sachverhaltsabklärung zum Nationalen Organspenderegister von Swisstransplant Homepage Main navigation Content area Sitemap Search Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter Bern, 18.01.2022 - Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) wurde von SRF Kassensturz darauf aufmerksam gemacht, dass das Nationale Organspenderegister Sicherheitsmängel und Datenschutzprobleme aufweist. Die Erkenntnisse basieren auf einem Bericht einer privaten Firma. Nach einer ersten summarischen Prüfung hat der EDÖB am 13.01.2022 eine Sachverhaltsabklärung eröffnet. Der Beaufragte hat am 13. Januar 2022 eine formelle Sachverhaltsabklärung nach Art. 29 DSG gegen die Stiftung Swisstransplant eröffnet. Im Rahmen dieser Sachverhaltsklärung wird er die von den Verantwortlichen der SRF-Sendung «Kassensturz» angezeigten datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Mängel prüfen. Zudem stellen sich grundlegende Fragen zur Geeignetheit elektronischer Identifikationsverfahren in heiklen Bereichen wie jenem eines Registers über den persönlichen Entscheid für oder gegen eine Organentnahme. Es ist aus Sicht des EDÖB offensichtlich, dass die Bekanntmachung der angezeigten Mängel geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in das System der Organspende in der Schweiz zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund soll die eingeleitete Sachverhaltsabklärung dazu beitragen, dass trotz Fehlens einer staatlich anerkannten elektronischen Identität datenschutzkonforme Lösungen zur Bearbeitung der fraglichen Personendaten gefunden werden können. Die Beurteilung des Risikos ungewollter Organentnahmen fällt ebenso wenig in die Fachkompetenz des EDÖB, wie Fragen zur Förderung oder Verminderung der Bereitschaft zu Organspenden. Der Beauftragte hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Er geht davon aus, dass die Gesundheitsbehörden nötigenfalls Massnahmen ergriffen haben, damit es in Schweizer Spitälern zu keinen ungewollten Organentnahmen kommen kann. Adresse für Rückfragen Information Feldeggweg 1 3003 Bern Links Links Berichterstattung von SRF Herausgeber Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter http://www.edoeb.admin.ch/