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Presse_80318

Edoeb · 2020-09-08 · Deutsch CH
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Privacy Shield CH-USA bietet nach Auffassung des EDÖB kein adäquates Datenschutzniveau | Vor dem Hintergrund seiner jährlichen Überprüfungen des Swiss-US Privacy Shields Regimes sowie der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Datenschutz evaluierte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitbeauftragte (EDÖB) die Datenschutzkonformität des Privacy Shield Regimes neu.

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Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Medienmitteilungen 08.09.2020 Presse_80318 Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Communiqués de presse 08.09.2020 Presse_80318 Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Communicati stampa 08.09.2020 Presse_80318

Privacy Shield CH-USA bietet nach Auffassung des EDÖB kein adäquates Datenschutzniveau | Vor dem Hintergrund seiner jährlichen Überprüfungen des Swiss-US Privacy Shields Regimes sowie der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Datenschutz evaluierte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitbeauftragte (EDÖB) die Datenschutzkonformität des Privacy Shield Regimes neu.

Privacy Shield CH-USA bietet nach Auffassung des EDÖB kein adäquates Datenschutzniveau Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter Bern, 08.09.2020 - Vor dem Hintergrund seiner jährlichen Überprüfungen des Swiss-US Privacy Shields Regimes sowie der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Datenschutz evaluierte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitbeauftragte (EDÖB) die Datenschutzkonformität des Privacy Shield Regimes neu. Nach vertiefter Analyse kommt der EDÖB in seiner Stellungnahme vom 8.9.2020 zum Schluss, dass das Privacy Shield Regime trotz der Gewährung von besonderen Schutzrechten für Betroffene in der Schweiz kein adäquates Schutzniveau für Datenbekanntgaben von der Schweiz an die USA gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) bietet. Aufgrund dieser auf das schweizerische Recht gestützten Einschätzung hat der EDÖB in der Staatenliste des EDÖB den Verweis auf einen «angemessenen Datenschutz unter bestimmten Bedingungen» für die USA gestrichen. Da die Einschätzung des EDÖB keinen Einfluss auf das Weiterbestehen des Regimes des Privacy Shield hat und sich betroffene Personen darauf berufen können, solange dieses seitens der USA nicht widerrufen wird, werden die Bemerkungen zum Privacy Shield in der Länderliste in angepasster Form beibehalten. Adresse für Rückfragen Information Feldeggweg 1 3003 Bern Dokumente Links Dokumente Positionspapier Privacy Shield (08.09.2020) (PDF, 206 kB) Staatenliste (PDF, 640 kB) Links Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16.07.2020: Der Gerichtshof erklärt den Beschluss 2016/1250 über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes für ungültig Herausgeber Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter http://www.edoeb.admin.ch/