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Presse_45446

Edoeb · 2012-07-20 · Deutsch CH
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Superprovisorische Massnahmen gegen www.moneyhouse.ch | Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hat vor Bundesverwaltungsgericht (BVGer) superprovisorische Massnahmen gegen die Veröffentlichung von unzähligen Privatadressen auf moneyhouse.ch beantragt. Das BVGer hat diesem Begehren entsprochen und das Anbieten dieser Personensuche per sofort untersagt.

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Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Medienmitteilungen 20.07.2012 Presse_45446 Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Communiqués de presse 20.07.2012 Presse_45446 Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Communicati stampa 20.07.2012 Presse_45446

Superprovisorische Massnahmen gegen www.moneyhouse.ch | Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hat vor Bundesverwaltungsgericht (BVGer) superprovisorische Massnahmen gegen die Veröffentlichung von unzähligen Privatadressen auf moneyhouse.ch beantragt. Das BVGer hat diesem Begehren entsprochen und das Anbieten dieser Personensuche per sofort untersagt.

Superprovisorische Massnahmen gegen www.moneyhouse.ch Homepage Main navigation Content area Sitemap Search Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter Bern, 20.07.2012 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hat vor Bundesverwaltungsgericht (BVGer) superprovisorische Massnahmen gegen die Veröffentlichung von unzähligen Privatadressen auf moneyhouse.ch beantragt. Das BVGer hat diesem Begehren entsprochen und das Anbieten dieser Personensuche per sofort untersagt. Die Betreiberin von moneyhouse.ch, itonex ag in Rotkreuz, veröffentlicht seit einigen Wochen die Privatadressen von zahlreichen Personen online und zur freien Einsicht; dies unabhängig von der Einwilligung der betroffenen Person und vor allem auch ungeachtet der Tatsache, dass viele Personen ihre Adressen aus Sicherheitsgründen gesperrt hatten. Zahlreiche besorgte Privatpersonen wandten sich in der Folge an den EDÖB, der eine Sachverhaltsabklärung einleitete und von der itonex AG forderte, die Personensuchfunktion bis spätestens 19.7.2012 mittags vom Netz zu nehmen. Die Firma reagierte nicht auf diese Aufforderung, worauf der EDÖB an das  Bundesverwaltungsgericht gelangte und beantragte, den Dienst der Personensuche superprovisorisch (d.h. ohne vorgängige Anhörung der Gegenpartei) per sofort zu untersagen. Das BVGer entsprach heute diesem Begehren und verpflichtete die itonex AG im Einklang mit den Forderungen des EDÖB zudem, die Betreiber von Internetsuchmaschinen anzuweisen, gespeicherte Adressdaten unverzüglich zu löschen. Der EDÖB wird die Personendatenbearbeitungen bei moneyhouse im Rahmen der nun eröffneten Sachverhaltsabklärung genauer unter die Lupe nehmen. Adresse für Rückfragen Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB Feldeggweg 1 CH - 3003 Bern Telefon: +41 (0)31 324 94 10 Herausgeber Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter http://www.edoeb.admin.ch/