SwissDRG – BAG muss jetzt datenschutzkonforme Lösung finden | Der EDÖB begrüsst die Bestrebungen von Bundesrat Burkhalter, für SwissDRG eine datenschutzkonforme Lösung mit Gültigkeit für alle Spitäler in der ganzen Schweiz zu finden. Der Erlass einer Verordnung, welche die Datenübermittlung bei der Rechnungsstellung regelt und dabei die Patientenrechte schützt, ist der richtige Weg. Finanzierungs- und Datenschutzfragen dürfen dabei nicht vermischt werden.
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Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Medienmitteilungen 16.08.2011 Presse_40587 Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Communiqués de presse 16.08.2011 Presse_40587 Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Communicati stampa 16.08.2011 Presse_40587
SwissDRG – BAG muss jetzt datenschutzkonforme Lösung finden | Der EDÖB begrüsst die Bestrebungen von Bundesrat Burkhalter, für SwissDRG eine datenschutzkonforme Lösung mit Gültigkeit für alle Spitäler in der ganzen Schweiz zu finden. Der Erlass einer Verordnung, welche die Datenübermittlung bei der Rechnungsstellung regelt und dabei die Patientenrechte schützt, ist der richtige Weg. Finanzierungs- und Datenschutzfragen dürfen dabei nicht vermischt werden.
SwissDRG – BAG muss jetzt datenschutzkonforme Lösung finden Homepage Main navigation Content area Sitemap Search Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter Bern, 16.08.2011 - Der EDÖB begrüsst die Bestrebungen von Bundesrat Burkhalter, für SwissDRG eine datenschutzkonforme Lösung mit Gültigkeit für alle Spitäler in der ganzen Schweiz zu finden. Der Erlass einer Verordnung, welche die Datenübermittlung bei der Rechnungsstellung regelt und dabei die Patientenrechte schützt, ist der richtige Weg. Finanzierungs- und Datenschutzfragen dürfen dabei nicht vermischt werden. Damit die neue Spitalfinanzierung am 1. Januar 2012 starten kann, ist es unumgänglich, dass für die Datenübermittlung bei der Rechnungsstellung eine datenschutzkonforme Lösung gefunden wird. Die Regelung muss für alle Spitäler in der ganzen Schweiz gültig sein und den Datenschutz respektieren. Die bisher von santésuisse und H+ vorgelegten Vorschläge haben gezeigt, dass die Tarifpartner nicht in der Lage sind, eine solche Regelung zu treffen. Die Interessen der Spitäler und der Versicherer sind offenbar nicht miteinander vereinbar. Der EDÖB begrüsst deshalb die Bestrebungen von Herrn Bundesrat Burkhalter, die Datenübermittlung in einer Verordnung zu regeln. Auch das zuständige Bundesamt für Gesundheit muss den Datenschutz und die Patientenrechte stärker gewichten. Damit eine sinnvolle Lösung gefunden werden kann, müssen Finanzierungs- und Datenschutzfragen jetzt getrennt diskutiert und geregelt werden. Herausgeber Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter http://www.edoeb.admin.ch/