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Presse_29019

Edoeb · 2009-09-14 · Deutsch CH
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Empfehlung in Sachen Google Street View | Nach eingehender Prüfung des Internet-Tools Street View kommt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür zum Schluss, dass dem Schutz der Privatsphäre trotz zusätzlicher Massnahmen von Seiten des Anbieters Google, Inc. nicht in allen Fällen Genüge getan wird. Aus diesem Grund richtet er mehrere Empfehlungen an Google, Inc. Die Firma hat 30 Tage Zeit, Stellung zu nehmen.

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Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Medienmitteilungen 14.09.2009 Presse_29019 Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Communiqués de presse 14.09.2009 Presse_29019 Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Communicati stampa 14.09.2009 Presse_29019

Empfehlung in Sachen Google Street View | Nach eingehender Prüfung des Internet-Tools Street View kommt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür zum Schluss, dass dem Schutz der Privatsphäre trotz zusätzlicher Massnahmen von Seiten des Anbieters Google, Inc. nicht in allen Fällen Genüge getan wird. Aus diesem Grund richtet er mehrere Empfehlungen an Google, Inc. Die Firma hat 30 Tage Zeit, Stellung zu nehmen.

Empfehlung in Sachen Google Street View Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter Bern, 14.09.2009 - Nach eingehender Prüfung des Internet-Tools Street View kommt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür zum Schluss, dass dem Schutz der Privatsphäre trotz zusätzlicher Massnahmen von Seiten des Anbieters Google, Inc. nicht in allen Fällen Genüge getan wird. Aus diesem Grund richtet er mehrere Empfehlungen an Google, Inc. Die Firma hat 30 Tage Zeit, Stellung zu nehmen. Seit der Aufschaltung des Online-Dienstes Google Street View Mitte August sind sowohl beim EDÖB wie auch bei Google Switzerland selber zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung auf mangelhafte oder fehlende Unkenntlichmachung von Gesichtern oder Nummernschildern eingegangen. Getreu vorgängig kommunizierter Auflagen bietet Google zwar den betroffenen Personen eine einfache Möglichkeit an, mangelhafte Unkenntlichmachung oder Löschungs­be­gehren zu melden. Diese Zuschriften werden auch speditiv erledigt. Zudem gab die Firma auf Verlangen des EDÖB vorgängig bekannt, wo Aufnahmen geplant waren. Der EDÖB hält fest, dass es zum Schutz der Privatsphäre eine vollständige Anonymisierung von Gesichtern und Autokennzeichen braucht. Er fordert daher in seiner Empfehlung vom 11. September 2009, dass Google eine verbesserte Lösung zur vollständigen Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autokennzeichen erarbeitet, der Anonymisierung im Umfeld heikler Einrichtungen wie z.B. Spitälern, Schulen oder Gefängnissen besondere Beachtung schenkt, Aufnahmen aus Privatstrassen löscht, wenn keine Einwilligung vorliegt, Aufnahmen von umfriedeten Orten (Höfe, Gärten) entfernt und künftig die Kamera entsprechend niedriger montiert, sowohl eine Woche vor den Aufnahmen als auch eine Woche vor deren Auf­schal­tung informiert, welche Städte und Dörfer betroffen sind, und dass Google keine neuen Bilder von Schweizer Strassen aufschaltet, bis die Rechtsfragen geklärt sind. Der EDÖB nimmt überdies die Zusicherung von Google, Inc. zur Kenntnis, in den nächsten Wochen zuhanden der eidgenössischen und der europäischen Datenschutzbehörden Vorschläge zur Löschung der Rohdaten zu unterbreiten. Herausgeber Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter http://www.edoeb.admin.ch/