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Angemessenheitsbeschluss der EU

Edoeb · 2023-07-10 · Deutsch CH
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EU-US Data Protection Framework: Angemessenheitsbeschluss der EU

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Kurzmeldungen 10.07.2023 Angemessenheitsbeschluss der EU Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Brèves 10.07.2023 Angemessenheitsbeschluss der EU Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza In breve 10.07.2023 Angemessenheitsbeschluss der EU

EU-US Data Protection Framework: Angemessenheitsbeschluss der EU 10.07.2023 - Der EDÖB hat vom EU-US Data Privacy Framework und dem entsprechenden Angemessenheitsbeschluss der EU Kenntnis genommen. Die Schweiz ist ebenfalls daran, mit den USA Gespräche zur Erstellung eines entsprechenden Rahmenwerks (Swiss-US Data Privacy Framework) zu führen. Diese Gespräche sind weit fortgeschritten. Ab dem 1. September 2023 ist es Aufgabe des Bundesrates, über die Angemessenheit eines Staates gemäss des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes zu entscheiden. Er wird bestimmen, ob die USA zu gegebener Zeit in die Liste aufgenommen wird. Bis zum Vorliegen eines solchen Rahmenwerks ändert sich an der Angemessenheitsliste der Schweiz nichts. Aktualisiert: 11.07.2023 Webmaster Letzte Änderung 11.12.2023 Zum Seitenanfang Weitere Informationen