opencaselaw.ch

C-468/08

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ·Sechste Kammer · 2009-10-01 · Deutsch EU
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Anerkennung von Berufsqualifikationen – Richtlinie 2005/36/EG – Unterbliebene Umsetzung; [Bezug: Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36]

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 1. Oktober 2009 – Kommission/Frankreich (Rechtssache C‑468/08) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Anerkennung von Berufsqualifikationen – Richtlinie 2005/36/EG – Unterbliebene Umsetzung“ Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 5) Gegenstand Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung aller Maßnahmen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22) nachzukommen Tenor 1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 63 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. 2. Die Französische Republik trägt die Kosten.