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Ch Vb · 1998-03-16 · Deutsch CH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 16 mars 1998

Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale

Kombiverkehr – im Jahre 2005 Einnahmen von schätzungs-

weise 1,5 Milliarden Franken.

Der Anteil des Auslandes an den Einnahmen – das betrifft

den Transitverkehr und den Exportverkehr – dürfte schät-

zungsweise rund einen Drittel betragen. Damit würde auch

sichergestellt, dass die effektiven Benützer der Infrastruktu-

ren die Kosten bezahlen, welche sie verursachen.

Hasler Ernst (V, AG): Über das Wochenende hat man der

Presse entnehmen können, dass es vor allem auf deutscher

Seite bezüglich der Wegekostenberechnung Probleme gibt.

Wo liegt das Hauptproblem? Wie wurden bei dieser Berech-

nung die externen Kosten einbezogen?

Leuenberger Moritz, Bundesrat: Die LSVA basiert, wie Sie

der Botschaft entnehmen können und wie hier im Rat des

langen und breiten diskutiert wurde, auf den externen Ko-

sten. Wir haben also die LSVA als Instrument berechnet, das

die durch den Güterverkehr verursachten externen Kosten

wieder «hereinbringen» soll.

Beim Transitabkommen war die Europäische Union seiner-

zeit auch damit einverstanden, dass, gestützt auf die exter-

nen Kosten, eine Gebühr erhoben werden kann. Im letzten

Dezember ist dann im allerletzten Moment, während einer

Tagung des Verkehrsministerrates, die Idee aufgekommen,

die Schweiz müsse diese Kosten, gestützt auf eine Infra-

strukturrechnung, nachweisen können.

Wir haben davor keine Angst, weil wir, die wir ein völlig ande-

res System haben – unsere Infrastrukturkosten werden aus

den Benzinzollerträgen bezahlt –, nachweisen können, dass

wir mit unseren Infrastrukturkosten eine höhere Gebühr erhe-

ben könnten als die am 23. Januar dieses Jahres in Zürich

zwischen Herrn Kinnock und mir vereinbarte Maximalgebühr.

Diese Infrastrukturberechnung, die Deutschland einem Insti-

tut zur Nachrechnung gegeben hat, wurde dort in Zweifel ge-

zogen. Wir sind aber der Überzeugung, dass dies letztlich po-

litische Differenzen sind. Man kann natürlich bei der Infra-

strukturberechnung an jeder Ecke Dinge finden, für die andere

Berechnungsarten zur Diskussion gestellt werden können.

Morgen werden die Verkehrsminister tagen, und wir werden

sehen, ob dort die Berechnung tatsächlich eine wesentliche

Rolle spielen wird.

98.5039

Frage Kunz

Inhaftierung einer Schweizerin auf Barbados

Question Kunz

Suissesse détenue à la Barbade

__________________________________________________________

Wortlaut der Frage vom 16. März 1998

Seit Juli 1997 sitzt die Luzernerin Franziska Egli nach ihren

Aussagen unschuldig auf Barbados in Haft.

Hat der Bundesrat bzw. das EDA alle Möglichkeiten ausge-

schöpft, um Franziska Egli freizubekommen?

Ist der Bundesrat bereit, weiteren Druck auf die Behörden

von Barbados zu machen, um Franziska Egli endlich aus den

misslichen Haftbedingungen zu befreien und die Ausliefe-

rung in die Schweiz zu erwirken?

Texte de la question du 16 mars 1998

Depuis juillet 1997, la Lucernoise Franziska Egli est gardée

en prison à la Barbade bien qu’elle se dise innocente.

Le Conseil fédéral ou le FAE ont-ils fait tout ce qui était en

leur pouvoir pour libérer Franziska Egli?

Le Conseil fédéral a-t-il l’intention de continuer à exercer des

pressions sur les autorités de la Barbade pour que Franziska

Egli puisse enfin quitter la prison où elle est détenue dans

des conditions déplorables et pour obtenir son extradition

vers la Suisse?

Cotti Flavio, Bundespräsident: Die junge Schweizerin wurde

auf Barbados wegen illegalem Besitz und Einfuhr von Dro-

gen und Handel mit Drogen zu 10 Jahren Gefängnis verur-

teilt.

Unsere Botschaft in Caracas hat alle möglichen Schritte un-

ternommen, um die Überführung von Frau Egli in die Schweiz

zu erreichen. Die Schweiz hat Barbados auch aufgefordert,

das Abkommen von 1983 betreffend die Überstellung von

verurteilten Personen zu ratifizieren. Die Schweiz ist jedoch

nicht in der Lage, die Freilassung der jungen Frau zu verlan-

gen, da dies eine Einmischung in die internen Angelegenhei-

ten von Barbados darstellen würde.

Aufgrund des gesundheitlichen und psychischen Zustandes

von Frau Egli hat die Schweiz die Behörden von Barbados

zusätzlich ersucht, das Verfahren von Artikel 94 des Rechts-

hilfegesetzes anzuwenden. Dieser Artikel sieht vor, dass

rechtskräftige und vollstreckbare Strafentscheide eines an-

deren Staates auf dessen Ersuchen in der Schweiz voll-

streckt werden können. Das Justizdepartement des Kantons

Luzern hat uns mitgeteilt, dass es zur Aufnahme von Frau

Egli zwecks Fortsetzung des Strafvollzuges bereit wäre.

Mangels Antwort hat sich die Botschaft in Caracas am

E. 18 Februar 1998 beim Aussenministerium von Barbados nach dessen Entscheid erkundigt. Die Antwort darauf steht noch aus. Die Angelegenheit wird jedoch von den zuständi- gen Instanzen intensiv verfolgt. Ich versichere Ihnen, Herr Kunz, ich werde mich auch persönlich mit dieser schwierigen Angelegenheit beschäftigen. Gestatten Sie mir zum Schluss noch zwei ganz allgemeine Bemerkungen:

1. Diese Ausführungen zeigen, dass das EDA auch in die- sem Fall mehr als nur das Nötige unternommen hat, um in ei- nem tragischen Einzelfall einer Mitbürgerin zu helfen. Leider kann die Schweiz den Erfolg aber nicht erzwingen, weil der Entscheid in der Kompetenz eines anderen Landes liegt. Wir sind somit auf das aktive Entgegenkommen eines anderen souveränen Staates angewiesen.

2. Diese Bemerkung soll gleichsam auch eine Warnung an Schweizerinnen und Schweizer sein. Junge Leute müssen vor den enormen Gefahren gewarnt werden, welche in ge- wissen Ländern aufgrund der enormen Strafen selbst für ge- ringe Drogendelikte drohen. Es ist also sehr wichtig, dass man weiss, wie unterschiedlich die Rechtssysteme sind, und dass man diese Warnung auch ohne Wenn und Aber einmal klar mitteilt. 98.5054 Frage Schlüer Bronfmans Androhung des «totalen Krieges» Question Schlüer Menace de «guerre totale» de Bronfman ___________________________________________________________ Wortlaut der Frage vom 16. März 1998 Der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Edgar Bronf- man, droht der Schweiz im Rahmen seiner nicht enden wol- lenden Attacken auf unser Land neuerdings den «totalen Krieg» an. Diese im historischen Zusammenhang als schlechterdings ungeheuerlich zu bezeichnende Wortwahl ruft nach der Frage: Erachtet der Bundesrat die Voraussetzung für ver- trauensvolle, konstruktive Zusammenarbeit mit dem Jüdi- schen Weltkongress im Rahmen des vom Bund verwalteten Holocaust-Fonds noch für gegeben? Texte de la question du 16 mars 1998 Le président du Congrès juif mondial, Edgar Bronfman, ajoute maintenant à la longue liste de ses attaques sans fin contre notre pays une menace de «guerre totale».

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Frage Kunz Inhaftierung einer Schweizerin auf Barbados Question Kunz Suissesse détenue à la Barbade In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1998 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 98.5039 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.03.1998 - 14:30 Date Data Seite 566-566 Page Pagina Ref. No

E. 20 043 665 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Heure des questions 566 N 16 mars 1998 Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale Kombiverkehr – im Jahre 2005 Einnahmen von schätzungs- weise 1,5 Milliarden Franken. Der Anteil des Auslandes an den Einnahmen – das betrifft den Transitverkehr und den Exportverkehr – dürfte schät- zungsweise rund einen Drittel betragen. Damit würde auch sichergestellt, dass die effektiven Benützer der Infrastruktu- ren die Kosten bezahlen, welche sie verursachen. Hasler Ernst (V, AG): Über das Wochenende hat man der Presse entnehmen können, dass es vor allem auf deutscher Seite bezüglich der Wegekostenberechnung Probleme gibt. Wo liegt das Hauptproblem? Wie wurden bei dieser Berech- nung die externen Kosten einbezogen? Leuenberger Moritz, Bundesrat: Die LSVA basiert, wie Sie der Botschaft entnehmen können und wie hier im Rat des langen und breiten diskutiert wurde, auf den externen Ko- sten. Wir haben also die LSVA als Instrument berechnet, das die durch den Güterverkehr verursachten externen Kosten wieder «hereinbringen» soll. Beim Transitabkommen war die Europäische Union seiner- zeit auch damit einverstanden, dass, gestützt auf die exter- nen Kosten, eine Gebühr erhoben werden kann. Im letzten Dezember ist dann im allerletzten Moment, während einer Tagung des Verkehrsministerrates, die Idee aufgekommen, die Schweiz müsse diese Kosten, gestützt auf eine Infra- strukturrechnung, nachweisen können. Wir haben davor keine Angst, weil wir, die wir ein völlig ande- res System haben – unsere Infrastrukturkosten werden aus den Benzinzollerträgen bezahlt –, nachweisen können, dass wir mit unseren Infrastrukturkosten eine höhere Gebühr erhe- ben könnten als die am 23. Januar dieses Jahres in Zürich zwischen Herrn Kinnock und mir vereinbarte Maximalgebühr. Diese Infrastrukturberechnung, die Deutschland einem Insti- tut zur Nachrechnung gegeben hat, wurde dort in Zweifel ge- zogen. Wir sind aber der Überzeugung, dass dies letztlich po- litische Differenzen sind. Man kann natürlich bei der Infra- strukturberechnung an jeder Ecke Dinge finden, für die andere Berechnungsarten zur Diskussion gestellt werden können. Morgen werden die Verkehrsminister tagen, und wir werden sehen, ob dort die Berechnung tatsächlich eine wesentliche Rolle spielen wird. 98.5039 Frage Kunz Inhaftierung einer Schweizerin auf Barbados Question Kunz Suissesse détenue à la Barbade __________________________________________________________ Wortlaut der Frage vom 16. März 1998 Seit Juli 1997 sitzt die Luzernerin Franziska Egli nach ihren Aussagen unschuldig auf Barbados in Haft. Hat der Bundesrat bzw. das EDA alle Möglichkeiten ausge- schöpft, um Franziska Egli freizubekommen? Ist der Bundesrat bereit, weiteren Druck auf die Behörden von Barbados zu machen, um Franziska Egli endlich aus den misslichen Haftbedingungen zu befreien und die Ausliefe- rung in die Schweiz zu erwirken? Texte de la question du 16 mars 1998 Depuis juillet 1997, la Lucernoise Franziska Egli est gardée en prison à la Barbade bien qu’elle se dise innocente. Le Conseil fédéral ou le FAE ont-ils fait tout ce qui était en leur pouvoir pour libérer Franziska Egli? Le Conseil fédéral a-t-il l’intention de continuer à exercer des pressions sur les autorités de la Barbade pour que Franziska Egli puisse enfin quitter la prison où elle est détenue dans des conditions déplorables et pour obtenir son extradition vers la Suisse? Cotti Flavio, Bundespräsident: Die junge Schweizerin wurde auf Barbados wegen illegalem Besitz und Einfuhr von Dro- gen und Handel mit Drogen zu 10 Jahren Gefängnis verur- teilt. Unsere Botschaft in Caracas hat alle möglichen Schritte un- ternommen, um die Überführung von Frau Egli in die Schweiz zu erreichen. Die Schweiz hat Barbados auch aufgefordert, das Abkommen von 1983 betreffend die Überstellung von verurteilten Personen zu ratifizieren. Die Schweiz ist jedoch nicht in der Lage, die Freilassung der jungen Frau zu verlan- gen, da dies eine Einmischung in die internen Angelegenhei- ten von Barbados darstellen würde. Aufgrund des gesundheitlichen und psychischen Zustandes von Frau Egli hat die Schweiz die Behörden von Barbados zusätzlich ersucht, das Verfahren von Artikel 94 des Rechts- hilfegesetzes anzuwenden. Dieser Artikel sieht vor, dass rechtskräftige und vollstreckbare Strafentscheide eines an- deren Staates auf dessen Ersuchen in der Schweiz voll- streckt werden können. Das Justizdepartement des Kantons Luzern hat uns mitgeteilt, dass es zur Aufnahme von Frau Egli zwecks Fortsetzung des Strafvollzuges bereit wäre. Mangels Antwort hat sich die Botschaft in Caracas am

18. Februar 1998 beim Aussenministerium von Barbados nach dessen Entscheid erkundigt. Die Antwort darauf steht noch aus. Die Angelegenheit wird jedoch von den zuständi- gen Instanzen intensiv verfolgt. Ich versichere Ihnen, Herr Kunz, ich werde mich auch persönlich mit dieser schwierigen Angelegenheit beschäftigen. Gestatten Sie mir zum Schluss noch zwei ganz allgemeine Bemerkungen:

1. Diese Ausführungen zeigen, dass das EDA auch in die- sem Fall mehr als nur das Nötige unternommen hat, um in ei- nem tragischen Einzelfall einer Mitbürgerin zu helfen. Leider kann die Schweiz den Erfolg aber nicht erzwingen, weil der Entscheid in der Kompetenz eines anderen Landes liegt. Wir sind somit auf das aktive Entgegenkommen eines anderen souveränen Staates angewiesen.

2. Diese Bemerkung soll gleichsam auch eine Warnung an Schweizerinnen und Schweizer sein. Junge Leute müssen vor den enormen Gefahren gewarnt werden, welche in ge- wissen Ländern aufgrund der enormen Strafen selbst für ge- ringe Drogendelikte drohen. Es ist also sehr wichtig, dass man weiss, wie unterschiedlich die Rechtssysteme sind, und dass man diese Warnung auch ohne Wenn und Aber einmal klar mitteilt. 98.5054 Frage Schlüer Bronfmans Androhung des «totalen Krieges» Question Schlüer Menace de «guerre totale» de Bronfman ___________________________________________________________ Wortlaut der Frage vom 16. März 1998 Der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Edgar Bronf- man, droht der Schweiz im Rahmen seiner nicht enden wol- lenden Attacken auf unser Land neuerdings den «totalen Krieg» an. Diese im historischen Zusammenhang als schlechterdings ungeheuerlich zu bezeichnende Wortwahl ruft nach der Frage: Erachtet der Bundesrat die Voraussetzung für ver- trauensvolle, konstruktive Zusammenarbeit mit dem Jüdi- schen Weltkongress im Rahmen des vom Bund verwalteten Holocaust-Fonds noch für gegeben? Texte de la question du 16 mars 1998 Le président du Congrès juif mondial, Edgar Bronfman, ajoute maintenant à la longue liste de ses attaques sans fin contre notre pays une menace de «guerre totale».

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Frage Kunz Inhaftierung einer Schweizerin auf Barbados Question Kunz Suissesse détenue à la Barbade In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1998 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 98.5039 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.03.1998 - 14:30 Date Data Seite 566-566 Page Pagina Ref. No 20 043 665 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.