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3. Dezember 1997 N 2441 Interpellation Schmid Samuel Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Müller Erich, Nebiker, Pelli, Randegger, Ruf, Sandoz Suzette, Schenk, Schmid Samuel, Seiler Hanspeter, Stein- egger, Steiner, Theiler, Tschuppert, Wiederkehr, Wittenwiler, Wyss, Zwygart (39) Entschuldigt/abwesend sind – Sont excusés/absents: Bangerter, Blocher, Couchepin, Diener, Eggly, Grobet, Gros- senbacher, Leu, Maspoli, Oehrli, Pidoux, Rechsteiner Paul, Rychen, Simon, Speck, Spielmann, Stamm Luzi, Steine- mann, Suter, Vallender, Weigelt (21) Präsident, stimmt nicht – Président, ne vote pas: Leuenberger (1) An den Bundesrat – Au Conseil fédéral 96.3478 Interpellation Schmid Samuel Wohneigentumsförderungsgesetz. Konsequenzen einer Aufhebung Interpellation Schmid Samuel Loi sur l’encouragement à la propriété du logement. Conséquences d’une abrogation Diskussion – Discussion Siehe Seite 603 hiervor – Voir page 603 ci-devant ___________________________________________________________ Präsident: Herr Schmid verzichtet auf das Wort. Seine Inter- pellation ist damit erledigt. 96.3509 Motion Baumberger Revision des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes Motion Baumberger Révision de la loi fédérale encourageant la construction et l’accession à la propriété de logements Diskussion – Discussion Siehe Seite 1472 hiervor – Voir page 1472 ci-devant ___________________________________________________________ Baumberger Peter (C, ZH): Ich habe mich schon seit etli- chen Jahren immer wieder kritisch mit dem WEG beschäftigt und dieses entsprechend begleitet. Im Oktober 1996 habe ich dann die jetzt zur Diskussion stehende Motion einge- reicht; ich habe der Diskussion vorhin entnommen, dass Sie alle der Meinung sind, das WEG sei tatsächlich umzubauen und neu auszurichten. Ich habe in meiner Motion drei Ziel- richtungen vorgeschlagen. Die erste Zielrichtung ist die so- zialverträgliche Regelung für finanziell notleidend gewordene Objekte und Bürgschaften. Der Bund hat hier die notwendi- gen Schritte bereits in Angriff genommen. Ich möchte darauf verzichten, auf dieses Thema näher einzugehen. Es bleiben die zwei weiteren Anliegen, nämlich Abbau der Objekthilfe und Intensivierung der Subjekthilfe einerseits und Verstärkung des Mitteleinsatzes zugunsten der Eigentums- förderung andererseits. Dazu zwei, drei Bemerkungen. Als Resultat werde ich allen- falls Gelegenheit haben, dem bundesrätlichen Vorschlag auf Überweisung als Postulat zuzustimmen, sofern, wie ich an- nehme, die Antworten des Bundesrates befriedigend ausfal- len. Zur Objekthilfe: Ich habe bereits gesagt, dass die Objekthilfe, wie sie bisher ausgeübt wurde, in ungenügendem Masse je- nen zugute kommt, die es tatsächlich nötig haben. Wir haben zu viele Mitnahmeeffekte. Der Verband der Immobilieninve- storen und -verwaltungen, also der grossen Vermieter dieses Landes, hat eine Umfrage gemacht, und da hiess es klar, dass deutlich mehr als die Hälfte der Leute in WEG-geförder- ten Wohnungen solche sind, die das gar nicht nötig haben. Ja, da staunen Sie, viele Leute wissen nicht einmal, dass sie bzw. die von ihnen bewohnten Wohnungen vom Bund sub- ventioniert sind. Ich glaube, das zeigt, dass man hier etwas ändern muss. Der Bundesrat hat in seiner Antwort darauf hingewiesen, die Objekthilfe sei das günstigste Vorgehen, die Subjekthilfe werde teurer. Das ist natürlich eine Frage der Vorgaben, die Sie für die Subjekthilfe machen. Letztlich stellt sich die Frage: Wieviel Wohnfläche braucht der Mensch zu Lasten des Staa- tes? Wieviel jemand will, ist mir grundsätzlich egal. Aber wie- viel darf er zu Lasten des Staates beanspruchen? Das ist letztlich die Frage. Je nachdem, wo Sie da die Vorgaben an- setzen, wird das teurer oder weniger teuer. Auf jeden Fall ist es so, dass eine vermehrte Ausrichtung auf Subjekthilfe zweifellos erforderlich ist. Wir müssen uns fragen: Gibt es Leute – und wenn ja, wie viele Leute gibt es –, die auf dem heutigen, entspannten Wohnungsmarkt, aber auch im Lichte künftiger Entwicklungen Wohnungsmieten nicht ohne soziale Härten bezahlen können? Recht hat der Bundesrat auch, wenn er sagt, dass der gezielte Einsatz von Subjekthilfe primär auf kommunaler und kanto- naler Ebene möglich sei. Es geht ja um die Zielrichtung dieses Mitteleinsatzes. Wir müssen sicherstellen, dass unsere be- schränkten finanziellen Mittel tatsächlich jenen zur Verfügung stehen, die es brauchen. Deswegen ist es sehr wichtig, dass der Bund im Rahmen der Aufgabenteilung, der Aufgabenent- flechtung, diese Vorfrage wirklich löst. Dann wissen wir näm- lich auch, wo und wie wir Subjekthilfe leisten können. In diesem Zusammenhang möchte ich noch eine Bemerkung zu den Zusatzverbilligungen machen. Auch da sehe ich, dass der Bundesrat meine Meinung weitgehend teilt. Da liegt eini- ges im argen. Es geht um Leute, die Unterstützung wirklich benötigen und die nicht oder nicht genügend lange über sol- che Zusatzverbilligungen verfügen können. Eine Bemerkung noch zum Mitteleinsatz zugunsten des Er- werbs von Eigentumswohnungen: Ich möchte nicht, dass weiter auf Halde Mietwohnungen produziert und subventio- niert werden. Ich möchte aber, dass der Bau von Eigentums- wohnungen und insbesondere auch die Umwandlung von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum gefördert werden. Das ist eine Möglichkeit, um mit geringstmöglichem Aufwand Eigentumsförderung, die auch in der Verfassung vorge- schrieben ist, zu betreiben, und gleichzeitig sanierungsbe- dürftige Objekte auch finanziell zu sanieren. Ich erinnere Sie daran, dass gerade bei Eigentumswohnungen und Eigenhei- men die Leerwohnungsziffer, welche für Mietwohnungen ra- sant angestiegen ist, kaum angestiegen ist. Wir haben bei Ei- gentumsobjekten immer noch ungefähr dieselben geringen Leerstandsziffern, und dies trotz der in letzter Zeit grossen Produktion. Wie weiter? Ich habe meine Motion bewusst als Motion ein- gereicht und war überrascht zu sehen, dass sie von seiten der SP-Fraktion – ich glaube, es war Frau Thanei – bekämpft wurde. Wenn ich richtig informiert bin, wird der Vorstoss jetzt nicht mehr bekämpft. Wenn das wirklich so ist – und sofern der Bundesrat auch zusichert, dass er innerhalb von drei Jah- ren diesen Umbau des WEG durchführen will –, bin ich bereit, der Überweisung als Postulat zuzustimmen. Ich glaube, ich mache da auch insofern etwas Sinnvolles, als der angekün- digte neue Vorstoss der LdU/EVP-Fraktion nicht mehr erfor-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Schmid Samuel Wohneigentumsförderungsgesetz. Konsequenzen einer Aufhebung Interpellation Schmid Samuel Loi sur l’encouragement à la propriété du logement. Conséquences d’une abrogation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1997 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 96.3478 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.12.1997 - 08:00 Date Data Seite 2441-2441 Page Pagina Ref. No 20 043 062 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.