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Ch Vb · 1997-06-09 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Heure des questions 1042 N 9 juin 1997 Bulletin officiel de l’Assemblée fédérale Sechste Sitzung – Sixième séance Montag, 9. Juni 1997 Lundi 9 juin 1997 14.30 h Vorsitz – Présidence: Stamm Judith (C, LU)/Leuenberger Ernst (S, SO) __________________________________________________________ Präsidentin: Bei den gestrigen Abstimmungen haben sich die Empfehlungen der Bundesversammlung und des Bun- desrates durchgesetzt.

1. Die Ablehnung der Volksinitiative «EU-Beitrittsverhandlun- gen vors Volk!» hat die bewährte Aufgabenteilung in der Füh- rung der Aussenpolitik bestätigt: Verhandeln durch den Bun- desrat, Entscheiden in Kenntnis des Resultates der Volksab- stimmung. Eine erfreuliche Mehrheit des Schweizervolkes steht hinter diesem Konzept.

2. Die Volksinitiative «für ein Verbot der Kriegsmaterialaus- fuhr» hat viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in ein Di- lemma gestürzt. Die massive Verwerfung hat überrascht. Sie widerspiegelt die Meinung, die mehrheitlich auch im Parla- ment vertreten wurde, dass das revidierte Kriegsmaterialge- setz und das neue Güterkontrollgesetz mit ihren Kontroll- massnahmen es erlauben, dem Argument der Arbeitsplätze den gebührenden Stellenwert einzuräumen. Auch die Mehr- heit des Volkes betrachtet sich als Bewahrerin der humanitä- ren Tradition der Schweiz.

3. Zum dritten eidgenössischen Abstimmungsgeschäft: Die Verfassungsbestimmung zum Pulverregal war überholt und reif für die Aufhebung. Wahlprüfung und Vereidigung Vérification des pouvoirs et prestation de serment __________________________________________________________ Präsidentin: Herr Nationalrat Peter Bodenmann hat seinen Rücktritt auf den 5. Juni 1997 eingereicht. Wir schreiten zur Vereidigung seines Nachfolgers. Hess Otto (V, TG), Berichterstatter: Das Büro hat die Wahl von Herrn Thomas Burgener, geboren 1954, von Visp/VS, in Visp, geprüft. Herr Burgener ersetzt unseren Kollegen Peter Bodenmann. Herr Burgener ist erster Ersatzmann der Oberwalliser sozial- demokratischen Liste. Er ist Advokat und Notar. Der Staats- rat des Kantons Wallis hat ihn mit Beschluss vom 28. Mai 1997 als gewählt erklärt. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt des Kantons Wallis vom 6. Juni 1997 veröffentlicht worden. Das Büro hat festgestellt, dass bei Herrn Burgener keine Un- vereinbarkeit mit dem Nationalratsmandat besteht. Das Büro beantragt, die Wahl von Herrn Burgener als gültig zu erklä- ren. Präsidentin: Das Büro beantragt, die Wahl von Herrn Burge- ner zu validieren. Ein anderer Antrag wird nicht gestellt. Die Wahl wird somit für gültig erklärt. Ich bitte Herrn Burgener, in die Mitte des Saales zu treten. Ich ersuche die Ratsmitglieder und die Besucher auf der Tribüne, sich zu erheben. Huber Annemarie, Generalsekretärin der Bundesversamm- lung, verliest die Gelübdeformel: Huber Annemarie, secrétaire générale de l’Assemblée fédé- rale, donne lecture de la formule de la promesse: Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes treu und wahr zu halten; die Einheit, Kraft und Ehre der schweize- rischen Nation zu wahren; die Unabhängigkeit des Vaterlan- des, die Freiheit und die Rechte des Volkes und seiner Bür- ger zu schützen und zu schirmen und überhaupt alle mir übertragenen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Burgener Thomas legt das Gelübde ab Burgener Thomas fait la promesse requise Präsidentin: Herr Nationalrat Burgener, der Rat nimmt Kenntnis von Ihrem Gelübde. In seinem Namen heisse ich Sie willkommen und entbiete Ihnen meine besten Wünsche für Ihre parlamentarische Tätigkeit. (Beifall) Fragestunde Heure des questions ___________________________________________________________ 97.5073 Frage Teuscher Wir lassen uns nicht einzäunen Question Teuscher Pas de grille autour du Palais fédéral ___________________________________________________________ Wortlaut der Frage vom 9. Juni 1997 Über hundert Parlamentarier und Parlamentarierinnen haben den Aufruf an den Bundesrat unterschrieben, der verlangt, auf den vorgesehenen «Zaun» ums Bundeshaus zu verzich- ten. Wird der Bundesrat seine grundsätzliche Zustimmung zu die- ser nutzlosen Massnahme rückgängig machen? Texte de la question du 9 juin 1997 Plus de cent parlementaires ont signé la pétition adressée au Conseil fédéral pour que soit abandonné le projet d’une «en- ceinte grillagée» autour du Palais fédéral. Le Conseil fédéral va-t-il revenir sur sa décision d’approuver cette mesure dépourvue d’intérêt? Koller Arnold, Bundespräsident: Die Drogenprostitutions- und Alkoholikerszene in der Umgebung des Bundeshauses beeinträchtigt die Sicherheit der jährlich mehr als 100 000 Besucherinnen und Besucher des Parlamentes und insbe- sondere des weiblichen Bundespersonals. Viele Touristinnen und Touristen sowie ein grosser Teil der Bevölkerung können nicht nachvollziehen, weshalb in der sonst so attraktiven Stadt Bern derartige Missstände an zentraler Lage geduldet werden. Seit dem Jubiläumsjahr 1991 wurde wiederholt auf die Miss- stände hingewiesen, und die Verwaltungsdelegation der eid- genössischen Räte befasste sich – gerade auch aufgrund parlamentarischer Reklamationen – verschiedentlich mit der als unhaltbar empfundenen Situation um das Bundeshaus. Leider hat sich die Situation seither nicht gebessert, sondern verschlechtert, so dass beim Gebäude Taubenstrasse 16 sogar der Einsatz einer privaten Bewachungsfirma nötig wurde. Eine Arbeitsgruppe und eine politische Begleitgrup- pe, in welchen die Stadt Bern, die eidgenössischen Räte und

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Mitteilungen der Präsidentin Communications de la présidente In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1997 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.06.1997 - 14:30 Date Data Seite 1042-1042 Page Pagina Ref. No 20 042 151 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.