opencaselaw.ch

<td class="metadataCell">20021257</td>

Ch Vb · 1992-06-18 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

CFF. Gestion et comptes 1991 1116 N 18 juin 1992 #ST# Vierzehnte Sitzung - Quatorzième séance Donnerstag, 18. Juni 1992, Vormittag Jeudi 18 juin 1992, matin 08.00 h Vorsitz - Présidence: Herr Nebiker Ad 91.031 PTT. Voranschlag 1992. Nachtrag l PTT. Budget 1992. Supplément I Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. April 1992 Message et projet d'arrêté du 29 avril 1992 Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21,3030 Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21,3030 Berne Beschluss des Ständerates vom 9. Juni 1992 Décision du Conseil des Etats du 9 juin 1992 Kategorie IV, Art 68 GRN - Catégorie IV, an 68 RCN Frey Walter, Berichterstatter: Sie haben gesehen, dass das Geschäft in Kategorie IV eingeteilt wurde. Wir haben die Nach- tragskredite der PTT sorgfältig überprüft Die Hauptposten er- gaben sich aus den erhöhten Kosten für das Personal (Teue- rungsausgleich). Wir haben sie als berechtigt befunden und empfehlen Ihnen die Annahme der Nachtragskredite. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 64 Stimmen Dagegen 1 Stimme An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# 92.035 SBB. Geschäftsbericht und Rechnungen 1991 CFF. Gestion et comptes 1991 Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. April 1992 Message et projet d'arrêté du 29 avril 1992 Bezug bei der Generaldirektion SBB, Hochschulstrasse 6,3030 Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des CFF, Hochschulstrasse 6,3030 Berne Beschluss des Ständerates vom 9. Juni 1992 Décision du Conseil des Etats du 9 juin 1992 Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art 68 RCN Leuenberger Ernst, Berichterstatter: Namens der Finanzkom- mission nehme ich Stellung zur Rechnung der Bundesbahnen für das Jahr 1991. Aufgrund der bestehenden Arbeitsteilung wird zum Geschäftsbericht ein Vertreter der Geschäftsprü- fungskommission etwas sagen. Vielleicht darf ich eine Vorbemerkung voranstellen: Es ist das erste Mal, dass sich die Finanzkommission mit der SBB-Rech- nung befasst Traditionellerweise war das eine vornehme Auf- gabe der Verkehrskommission. Durch die Parlamentsreform, die ja nur bei den Belastungen greift, nicht aber auf der ändern Seite, hat man diese Aufgabe der Finanzkommission zugewie- sen. Und ich will Ihnen nicht verschweigen, dass da und dort wegen dieser Aenderung echte Tränen vergossen wurden. Wir haben als Finanzkommission eine Kontrollaufgabe. Ich werde mich hüten, ins Philosophieren zu verfallen, sondern werde ganz einfach berichten, was wir bei unserer Kontrolle bemerkt haben. Dieser Bericht kann aber nicht erstattet wer- den, ohne Ihnen zu gestehen, dass es einige kleine Anfangs- schwierigkeiten gegeben hat, weil man offenbar bei der SBB- Führung die Gewährung von Durchblick und Transparenz noch immer mit Striptease verwechselt und schamhaft meint, man sollte in der Präsentation der Zahlen nicht zu weit gehen. Die Parlamentarier haben hier allerdings eine andere Sicht der Dinge: Wenn wir die SBB - wie das Herr Bundesrat Ogi wieder mal so treffend formuliert hat-nicht nur fordern, sondern auch fördern wollen, dann müssen wir als Parlamentarier dem Volk gegenüber für diese Förderung auch geradestehen - vor al- lem, sobald sich diese Förderung auf Franken und Rappen bezieht Es gilt ja auch hier das Prinzip, dass jeder unüberlegt ausgegebene Steuerfranken jenen am meisten weh tut, die für diesen Steuerfranken am härtesten und intensivsten gearbei- tet haben. Soviel generell zur Kontrolle. Es gibt ein Zauberwort, das umgeht im ganzen Land, und die- ses Zauberwort heisst unternehmerische Führung. Unter un- ternehmerischer Führung versprechen sich die einen, dass dann alle Defizite und alle öffentlichen Leistungen plötzlich verschwinden würden und dennoch ein flächendeckendes, allseits befriedigendes Angebot an Bahnleistungen möglich wäre. Einige meinen auch, unternehmerische Führung be- deute, dass dann jeder Parlamentarier gleich auch noch Un- ternehmensleiter eines solchen Unternehmens wäre und seine persönlichen Vorstellungen von Führung einbringen könnte. Ich glaube, Sie erraten leicht, dass die Finanzkommis- sion findet, das sei mit dem Stichwort unternehmerische Füh- rung wohl nicht gemeint gewesen. Zur Rechnung 1991 der Bundesbahnen: Die Hauptzahl sei vorweggenommen: Es resultiert ein Fehlbetrag von 28,6 Mil- lionen Franken, während das Budget - vorschriftsgemäss, möchte ich sagen-ausgeglichen präsentiert worden ist Die- ses Resultat von minus 28,6 Millionen Franken kam zustande, nachdem man erst noch Rückstellungen im Betrag von rund 60 Millionen Franken aufgelöst hat Woher kommt das Laster? Beim Güterverkehr war ein Ertrag von 1,348 Milliarden Franken budgetiert Es ist ein Ertrag er- wirtschaftet worden, der um 40 Millionen unter diesem Bud- getziel liegt Als Hauptursache wird die Konjunkturlage ange- geben. Es werden da auch die berühmten Probleme mit Cargo ins Feld geführt

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali PTT. Voranschlag 1992. Nachtrag I PTT. Budget 1992. Supplément I In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 14 Séance Seduta Geschäftsnummer Ad 91.031 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 1116-1116 Page Pagina Ref. No 20 021 257 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.