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#ST# Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Nationalrat-Conseil national H OQO Januarsession-2. Tagung der 44. Amtsdauer l w wfc Session de janvier - 2e session de la 44e législature #ST# Erste Sitzung - Première séance Montag, 27. Januar 1992, Nachmittag Lundi 27 janvier 1992, après-midi 14.30h Vorsitz - Présidence: Herr Nebiker Präsident: Ich hoffe, dass Sie alle das neue Jahr gut angefan- gen haben, und erkläre die erste Sitzung der Sondersession als eröffnet. Speziell möchte ich Herrn Bundesrat Delamuraz begrüssen. Wirfreuen uns, dass er wieder genesen ist und in alter Frische unter uns weilt. Wir wünschen ihm weiterhin alles Gute. Vereidigung - Prestation de serment Präsident: Einer unserer Ratskollegen, Herr Theodor Schni- der, konnte krankheitshalber an der Wintersession nicht teil- nehmen. Wirfreuen uns, dass auch er wieder unter uns ist und wünschen ihm alles Gute. Wir schreiten zu seiner Vereidigung. Herr Theodor Schnider wird vereidigt M. Theodor Schnider prête serment Präsident: Herr Nationalrat Schnider, der Rat nimmt Kenntnis von Ihrem Eid. In seinem Namen entbiete ich Ihnen meine be- sten Wünsche. #ST# 91.059 Unlauterer Wettbewerb. Aenderung des Bundesgesetzes Concurrence déloyale. Modification de la loi Bericht und Gesetzentwurf vom 28. August 1991 (BB119921355) Rapport et projet de loi du 28 août 1991 (FF 19921339) Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art 68 RCN Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Bonny, Berichterstatter: Zuerst zwei Vorbemerkungen: Sie se- hen, dass der Präsident der Kommission fehlt; Kollege Gian- franco Cotti muss sich wegen einer beruflichen Verpflichtung im Ausland entschuldigen lassen. Eine zweite Vorbemerkung: Diese Vorlage stammt aus der Kommission, die sich bereits seit mehreren Jahren mit der Re- vision des Strafgesetzes und des Militärstrafrechts befasst. Es ist für Sie interessant, kurz zu hören, was diese Kommission bis jetzt gemacht hat und was noch folgen wird. Ich erinnere daran, dass wir in einer ersten Etappe den Ab- schnitt im Strafgesetzbuch über die Delikte gegen Leib, Leben und Familie behandelt haben. Dort wurde auch der bekannte Brutalo-Artikel verankert. In einer zweiten Etappe haben wir die Geldwäschereinormen verabschiedet. Diese beiden Ab- schnitte sind im Jahre 1990 in Kraft getreten. In einer dritten Etappe - im letzten Jahr- haben wir das Sexu- alstrafrecht verabschiedet. Gegen diese Vorlage ist das Refe- rendum ergriffen worden und zustande gekommen. Wir wer- den also eine eidgenössische Volksabstimmung über diese Vorlage haben. Jetzt sind wir daran, im Strafrecht den Abschnitt über Delikte gegen das Vermögen und die Urkundenfälschung zu behan- deln. Aus dieser Etappe stammt auch die hier zur Diskussion stehende Strafnorm im Rahmen des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb. In naher Zukunft wird noch eine Vorlage über flankierende Massnahmen zum Geldwäscherei- artikel kommen. Da geht es vor allem um die strafrechtliche Fassung der Zugehörigkeit zu kriminellen Vereinigungen so- wie um die recht heikle Frage der Strafbarkeit von juristischen Personen. Schliesslich ist auch eine Revision des Allgemei- nen Teils des Strafgesetzbuches in Vorbereitung. Nun zur Vorlage hier. Ich habe bereits angetönt, dass sich die Kommission entschlossen hat, die Strafnormbestimmung über den unlauteren Wettbewerb vorzuziehen und damit eben rascher zu verabschieden. Das hat bestimmte Gründe. Ge- rade in letzter Zeit hat sich gezeigt, dass hier Missbräuche, vor allem im Verkehr mit dem Ausland, vorkommen, denen man so rasch als möglich den Riegel schieben sollte. Ich möchte Ihnen an einem konkreten Beispiel erläutern, worum es geht: Nehmen wir einmal an, irgendein Unterneh- men im Ausland erhält von der Schweiz aus in der entspre- chenden Landessprache eine Rechnung samt Einzahlungs- schein, lautend auf 830 Franken, begleitet von folgendem Wortlaut: «Ihre Marke» - also die Marke der ausländischen Firma - «wurde in das Register der geschützten Schweizer Marken eingetragen. Der Markenname XYZ erhielt die Eintra- gungsnummer 374 615 und ist registriert in den Warenklas- sen 9 und 16. Die Schutzdauer beträgt zwanzig Jahre ab amtli- cher Anmeldung. Eine Erneuerung des Warenzeichens kann nach Ablauf dieser zwanzig Jahre erfolgen. Für unsere Bemü- hungen erlauben wir uns, die Abschlussrechnung zu erstel- len. Der Eintrag ins Register erfolgt erst nach fristgerechtem Eingang der Zahlung, zahlbar innert zehn Tagen nach Rech- nungsstellung.» Absender eines solchen Schreibens ist eine Firma mit Schweizer Adresse und Schweizer Bankkonto.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Titelblatt Frontispice Frontispizio In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band I Volume Volume Session Januarsession Session Session de janvier Sessione Sessione di gennaio Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 00 Séance Seduta Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 27.01.1992 Date Data Seite 1-1 Page Pagina Ref. No 20 020 888 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.