Erwägungen (2 Absätze)
E. 17 Dezember 1986 809 Militärische Bauten und Landerwerbe kommt jedoch keine rechtliche Bedeutung zu, weil im Arti- kel 164 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Militärorgani- sation festgehalten wird, dass die Ausführung von Arbeiten, die der Landesverteidigung dienen, keiner kantonalen Bewilligung unterworfen werden dürfen. Das Bundesgericht hielt zudem in einem Entscheid fest, dass diese Bestimmung nicht nur für Geländeverstärkungen gilt, sondern auch für andere Anlagen, die militärischen Zwecken dienen. Das Eidgenössische Militärdepartement hat mit der Alpkor- poration Cristallina einen Benützungs- und Baurechtsver- trag abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde von der betroffe- nen Korporation einstimmig genehmigt. Somit steht auch hier dem Eintrag ins Grundbuch nichts mehr im Wege. Mit der Gemeinde Medel, der ein Teil der Val Cristallina beim Taleingang gehört, wurde ebenfalls ein Benützungs- und Bau rechtsvertrag für das Werkgebäude abgeschlossen. Seit einigen Jahren wird dieses Tal als Schiessplatz für Truppen verwendet. Mit der Alpkorporation Cristallina wurde deshalb 1978 ein entsprechender Vertrag abge- schlossen, der erlaubt, dass durchschnittlich an rund 40 Tagen mit Infanteriewaffen geschossen werden kann. Das Benützungskonzept für den Versuchsschiessplatz sieht heute ebenfalls 40 Schiesstage vor, wobei in Zukunft mehr mit Kanonen und weniger mit Sturmgewehren geschossen werden wird. Die Auswirkungen punkto Lärm sind für zehn Ferienhäuser spürbar, was jedoch mit Aufschütten von Erdwällen beacht- lich reduziert werden kann. Für die Wanderer in diesem Gebiet wird das.Tal an den Schiesstagen gesperrt werden, gleich wie das bisher der Fall war, dies jedoch nicht wäh- rend der Sommer- und Herbstferien. An Schiesstagen soll zudem ein Transportdienst eingerichtet werden, damit Wan- derer während der Schiesspausen durchs Tal transportiert werden können. Das EMD hat dem örtlichen Gewerbe und der Gemeinde Medel bereits Aufträge im Bereich der Holzverarbeitung, der Autoreparaturen und ähnlichem im Umfang von etwa 50 000 Franken zukommen lassen, und auch in Zukunft sollen Aufträge dieser Grössenordnung im Zusammenhang mit den Aufgaben beim Versuchsschiessplatz erteilt und einhei- misches Personal zugezogen werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung, wie sie in Artikel 9 des Umweltschutzgesetzes definiert wurde, wurde ebenfalls durchgeführt, und zwar im Auftrag des EMD. Der Bericht über die Umweltverträglichkeit wurde von einem Ingenieur- büro in Basel ausgearbeitet und stand der Militärkommmis- sion zur Verfügung. Darin wird das Vorhaben als annehmbar bezeichnet. Das Bundesamt für Forstwesen und Land- schaftsschutz nahm am 12. November 1986 zum Bericht Stellung. Auch es stimmt dem Vorhaben unter bestimmten Auflagen zu. Durch Projektverbesserungen sollen einige zusätzliche Punkte realisiert werden, nämlich eine bessere Linienfüh- rung für die Panzerpiste und eine bestmögliche Integration in die Landschaft in dem Sinne, dass die Bauelemente des Versuchsschiessplatzes weniger augenfällig sein sollen. Auch betriebliche Ausgleichsmassnahmen sollen zugunsten der Erhaltung des Erholungsgebietes eine weitere Verbesse- rung bringen. Der Umweltbericht weist aber auch auf die negativen Aus- wirkungen in bezug auf die Biotope, die Fauna und die Flora hin. Auch hier werden Empfehlungen erlassen, um diese Verluste auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Die Haltung der Talbevölkerung ist wie folgt zu umschrei- ben: Anfang 1986 wurde eine Opposition laut, besonders spürbar in der Presse. Die Behördevertreter der Gemeinden Medel und Disentis haben deshalb vom EMD verlangt, dass bessere Kompensationen in bezug auf Arbeitsplätze oder gezielte Bundesaufträge ausgearbeitet werden. Dies alles ist in der Zwischenzeit geschehen. In der Gemeinde Medel wurde zudem im Sommer eine Initiative eingereicht, die eine Abstimmung über den Schiessplatz verlangte. Am 7. Dezem- ber dieses Jahres stimmten nun die Bewohner der Gemeinde mit 153 zu 139 Stimmen für den Versuchs- schiessplatz. Auch wenn diese Abstimmung rein konsultativen Charakter hatte, so ist es doch erfreulich, dass die Gemeinde dem Projekt mehrheitlich positiv gegenübersteht. In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission, aufgrund dieser Abklärungen, den vorliegenden Bundesbeschlusszu genehmigen. M. Delamuraz, conseiller fédéral: J'entends simplement confirmer devant votre conseil deux engagements que nous avons pris devant le Conseil national. Le premier de ces engagements est de considérer que les conclusions et recommandations du rapport sur l'étude d'impact sur l'environnement- cette étude complémentaire que nous avons demandée et qui nous est parvenue avec les prises de position de l'Office fédéral de la protection de l'environnement et de l'Office fédéral des forêts et de la protection du paysage - constituent pour nous des condi- tions. Cela signifie que dans l'aménagement de la place, notamment, nous suivrons à la lettre les conclusions de ce document. Elles sont de nature à fournir toutes garanties à la population locale quant à une protection aussi efficace que possible de son environnement, du fait des activités militaires qui se tiendront au val Medel. Le second engagement concerne les conditions d'utilisa- tion. Les négociations qui ont eu lieu avec les différents propriétaires et avec la commune de Medel ont conduit à définir d'une manière extrêmement stricte les conditions d'utilisation, par le Groupement de l'armement, de cette place d'essais et de tir; les durées d'occupation et les horaires, notamment, sont d'ores et déjà précisés, de sorte que les mauvaises surprises que l'on pourrait craindre ne se produiront pas. Nous nous en tiendrons rigoureusement aux conditions très précises qui ont été fixées. Tels sont les deux engagements que je voulais «ténorisés» devant vous. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1 bis 3 Titre et préambule, art. 1 à 3 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Militärische Bauten und Landerwerbe Ouvrages militaires et acquisitions de terrain In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1986 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 86.011 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.12.1986 - 08:00 Date Data Seite 808-809 Page Pagina Ref. No
E. 20 014 934 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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Ouvrages militaires et acquisitions de terrain 808 17 décembre 1986 stellt sich frühestens dann, wenn sich der Nationalrat nicht mit Artikel 3 befreunden kann. Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen Abschreibung - Classement 28 Stimmen 6 Stimmen Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motionen Obrecht und Dürrenmatt abzuschreiben. Wird ein Gegenantrag gestellt? - Das ist nicht der Fall, sie sind abgeschrieben. Zustimmung - Adhésion An den Nationalrat - Au Conseil national Präsident: Aus Zeitgründen sehe ich mich veranlasst, Ihnen vorzuschlagen, das nächste Traktandum, die Europäische Menschenrechtskonvention, nicht mehr zu behandeln. Wir würden dieses Traktandum anlässlich der nächsten Session auf die Traktandenliste nehmen. Wird ein Gegenantrag gestellt? - Das ist nicht der Fall. Ich schlage Ihnen vor, dass wir heute noch die zwei näch- sten Traktanden, nämlich die Motion von Herrn Schoch und die Interpellation von Herrn Schönenberger, behandeln. Hefti: Ich möchte den Herrn Präsidenten fragen, ob es angesichts der Wichtigkeit dieser beiden Vorstösse ange- messen ist, diese jetzt noch zu behandeln? Schmid: Ich beantrage Unterbruch der Sitzung. Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Schmid offensichtliche Mehrheit Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr La séance est levée à 12 h 45 #ST# Zehnte Sitzung - Dixième séance Mittwoch, 17. Dezember 1986, Vormittag Mercredi 17 décembre 1986, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: Herr Dobler 86.011 Militärische Bauten und Landerwerbe Ouvrages militaires et acquisitions de terrain Siehe Seite 517 hiervor - Voir page 517 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 1986 Décision du Conseil national du 6 décembre 1986 Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à. la décision du Conseil na- tional Kündig, Berichterstatter: Im Herbst dieses Jahres hat der Ständerat als Zweitrat die Kreditbegehren für militärische Bauten und Landerwerbe behandelt. Dabei wurde der Ver- suchsschiessplatz in der Val Cristallina ausgeklammert, weil die Militärkommission des Nationalrates noch zusätzliche Abklärungen verlangt. Der Nationalrat hat nun gestern in einer mehr als zweiein- halbstündigen Debatte dieser Vorlage zugestimmt, und zwar in der Eintretensfrage mit 89 zu 40 Stimmen und in der Gesamtabstimmung mit 94 zu 31 Stimmen. Die Militärkommission konnte sich davon überzeugen las- sen, dass die Gruppe für Rüstungsdienste Versuchsschies- sen durchführen muss und dass besonders für die neuen Waffensysteme mit Schussdistanz von 3,5 km ein neuer Platz notwendig ist. Das Projekt scheint in technischer Hin- sicht vernünftig zu sein, und auch die Forderungen des Landschaftsschutzes sowie weitere Verbesserungsmöglich- keiten, die im Bericht über die Umweltverträglichkeit darge- legt sind, können realisiert werden. Der geplante Schiessplatz liegt teilweise am Rande eines Gebietes, das bei der Inventarisation schweizerischer Land- schaften von nationaler Bedeutung als schützenswert bezeichnet wurde. Die Eidgenössische Natur- und Heimat- schutzkommission musste deshalb aufgrund des Artikels 7 des Bundesgesetzes von 1966 über den Natur- und Heimat- schutz Stellung zum vorgesehenen Projekt nehmen. Mit Schreiben vom 4. Oktober 1985 teilte diese Kommission mit, dass sie keine grundsätzlichen Einwände gegen das Vorha- ben habe, jedoch gewisse Projektverbesserungen wünsche. Die Militärkommission teilt die Auffassung, dass die gerin- gen Eingriffe am äussersten Rand dieses Inventargebietes verantwortet werden können. Im Zonenplan der Gemeinde Medel liegt die Val Cristallina in der Landschaftsschutz- und Ruhezone. Die Regierung des Kantons Graubünden hat die Gemeinde Medel aufgefordert, das Schiessplatzgebiet in das übrige Gemeindegebiet umzuzonen. Der Gemeinderat kam diesem Begehren nach. Die Gemeindeversammlung lehnte aber die Umzonung im Jahre 1986 mit 196 zu 43 Stimmen ab. Diesem Beschluss
17. Dezember 1986 809 Militärische Bauten und Landerwerbe kommt jedoch keine rechtliche Bedeutung zu, weil im Arti- kel 164 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Militärorgani- sation festgehalten wird, dass die Ausführung von Arbeiten, die der Landesverteidigung dienen, keiner kantonalen Bewilligung unterworfen werden dürfen. Das Bundesgericht hielt zudem in einem Entscheid fest, dass diese Bestimmung nicht nur für Geländeverstärkungen gilt, sondern auch für andere Anlagen, die militärischen Zwecken dienen. Das Eidgenössische Militärdepartement hat mit der Alpkor- poration Cristallina einen Benützungs- und Baurechtsver- trag abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde von der betroffe- nen Korporation einstimmig genehmigt. Somit steht auch hier dem Eintrag ins Grundbuch nichts mehr im Wege. Mit der Gemeinde Medel, der ein Teil der Val Cristallina beim Taleingang gehört, wurde ebenfalls ein Benützungs- und Bau rechtsvertrag für das Werkgebäude abgeschlossen. Seit einigen Jahren wird dieses Tal als Schiessplatz für Truppen verwendet. Mit der Alpkorporation Cristallina wurde deshalb 1978 ein entsprechender Vertrag abge- schlossen, der erlaubt, dass durchschnittlich an rund 40 Tagen mit Infanteriewaffen geschossen werden kann. Das Benützungskonzept für den Versuchsschiessplatz sieht heute ebenfalls 40 Schiesstage vor, wobei in Zukunft mehr mit Kanonen und weniger mit Sturmgewehren geschossen werden wird. Die Auswirkungen punkto Lärm sind für zehn Ferienhäuser spürbar, was jedoch mit Aufschütten von Erdwällen beacht- lich reduziert werden kann. Für die Wanderer in diesem Gebiet wird das.Tal an den Schiesstagen gesperrt werden, gleich wie das bisher der Fall war, dies jedoch nicht wäh- rend der Sommer- und Herbstferien. An Schiesstagen soll zudem ein Transportdienst eingerichtet werden, damit Wan- derer während der Schiesspausen durchs Tal transportiert werden können. Das EMD hat dem örtlichen Gewerbe und der Gemeinde Medel bereits Aufträge im Bereich der Holzverarbeitung, der Autoreparaturen und ähnlichem im Umfang von etwa 50 000 Franken zukommen lassen, und auch in Zukunft sollen Aufträge dieser Grössenordnung im Zusammenhang mit den Aufgaben beim Versuchsschiessplatz erteilt und einhei- misches Personal zugezogen werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung, wie sie in Artikel 9 des Umweltschutzgesetzes definiert wurde, wurde ebenfalls durchgeführt, und zwar im Auftrag des EMD. Der Bericht über die Umweltverträglichkeit wurde von einem Ingenieur- büro in Basel ausgearbeitet und stand der Militärkommmis- sion zur Verfügung. Darin wird das Vorhaben als annehmbar bezeichnet. Das Bundesamt für Forstwesen und Land- schaftsschutz nahm am 12. November 1986 zum Bericht Stellung. Auch es stimmt dem Vorhaben unter bestimmten Auflagen zu. Durch Projektverbesserungen sollen einige zusätzliche Punkte realisiert werden, nämlich eine bessere Linienfüh- rung für die Panzerpiste und eine bestmögliche Integration in die Landschaft in dem Sinne, dass die Bauelemente des Versuchsschiessplatzes weniger augenfällig sein sollen. Auch betriebliche Ausgleichsmassnahmen sollen zugunsten der Erhaltung des Erholungsgebietes eine weitere Verbesse- rung bringen. Der Umweltbericht weist aber auch auf die negativen Aus- wirkungen in bezug auf die Biotope, die Fauna und die Flora hin. Auch hier werden Empfehlungen erlassen, um diese Verluste auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Die Haltung der Talbevölkerung ist wie folgt zu umschrei- ben: Anfang 1986 wurde eine Opposition laut, besonders spürbar in der Presse. Die Behördevertreter der Gemeinden Medel und Disentis haben deshalb vom EMD verlangt, dass bessere Kompensationen in bezug auf Arbeitsplätze oder gezielte Bundesaufträge ausgearbeitet werden. Dies alles ist in der Zwischenzeit geschehen. In der Gemeinde Medel wurde zudem im Sommer eine Initiative eingereicht, die eine Abstimmung über den Schiessplatz verlangte. Am 7. Dezem- ber dieses Jahres stimmten nun die Bewohner der Gemeinde mit 153 zu 139 Stimmen für den Versuchs- schiessplatz. Auch wenn diese Abstimmung rein konsultativen Charakter hatte, so ist es doch erfreulich, dass die Gemeinde dem Projekt mehrheitlich positiv gegenübersteht. In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission, aufgrund dieser Abklärungen, den vorliegenden Bundesbeschlusszu genehmigen. M. Delamuraz, conseiller fédéral: J'entends simplement confirmer devant votre conseil deux engagements que nous avons pris devant le Conseil national. Le premier de ces engagements est de considérer que les conclusions et recommandations du rapport sur l'étude d'impact sur l'environnement- cette étude complémentaire que nous avons demandée et qui nous est parvenue avec les prises de position de l'Office fédéral de la protection de l'environnement et de l'Office fédéral des forêts et de la protection du paysage - constituent pour nous des condi- tions. Cela signifie que dans l'aménagement de la place, notamment, nous suivrons à la lettre les conclusions de ce document. Elles sont de nature à fournir toutes garanties à la population locale quant à une protection aussi efficace que possible de son environnement, du fait des activités militaires qui se tiendront au val Medel. Le second engagement concerne les conditions d'utilisa- tion. Les négociations qui ont eu lieu avec les différents propriétaires et avec la commune de Medel ont conduit à définir d'une manière extrêmement stricte les conditions d'utilisation, par le Groupement de l'armement, de cette place d'essais et de tir; les durées d'occupation et les horaires, notamment, sont d'ores et déjà précisés, de sorte que les mauvaises surprises que l'on pourrait craindre ne se produiront pas. Nous nous en tiendrons rigoureusement aux conditions très précises qui ont été fixées. Tels sont les deux engagements que je voulais «ténorisés» devant vous. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1 bis 3 Titre et préambule, art. 1 à 3 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Militärische Bauten und Landerwerbe Ouvrages militaires et acquisitions de terrain In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1986 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 86.011 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.12.1986 - 08:00 Date Data Seite 808-809 Page Pagina Ref. No 20 014 934 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.