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Réserves de crise. Loi 1932 N 4 décembre 1985 #ST# Dritte Sitzung - Troisième séance Mittwoch, 4. Dezember 1985, Vormittag Mercredi 4 décembre 1985, matin 8.00 h Vorsitz - Présidence: Herr Bundi Präsident: Zunächst eine Mitteilung zur Traktandenliste. Auf der chronologischen Tagesordnung figurierte für heute auch das Postulat Bremi betreffend den Direktor des Bun- desamtes für Konjunkturwesen. Herr Bremi hat dieses Postulat zurückgezogen. #ST# 84.014 ArheitshesrhaffiiiifjEie: 3f en. B.:tr.esc,aselz Réserves «Je criae. Loi Siehe Jahrgang 1085, Seite 673 V,,u .jnn^e 1 Jü5, page 673 Beschluss des Ständerates vom 18. September 198b Décision du Conseil des Etats du 18 septembre 1985 Differenzen - Divergences Blocher, Berichterstatter: Wir haben bereits eingehend dar- über diskutiert, ob es sinnvoll sei, die Schaffung von Arbeits- beschaffungsreserven zwar als fakultativ zu erklären, aber bei Nichtanwendung dann als obligatorisch. Der Rat hat sich das letzte Mal für das bedingte Obligatorium ausge- sprochen. Der Ständerat hat nun mit eindeutigem Mehr beschlossen, das Obligatorium zu streichen, mit der Begründung, man könne später jederzeit durch ein Bundes- gesetz, das dem Referendum unterworfen ist, ein Obligato- rium einführen. Die Kommission schlägt Ihnen vor, dass wir bei der Fassung des Ständerates bleiben. Angesichts der Tatsache, dass wir diese Frage bei der ersten Beratung hier im Rat sehr eingehend erörtert haben, verzichte ich auf eine Begründung. M. Couchepin, rapporteur: La première divergence, la plus importante, concerne le caractère obligatoire ou facultatif de la constitution des réserves. Notre Chambre avait décidé de s'en tenir à la version du Conseil fédéral qui prévoit la possibilité de rendre obligatoire la constitution de réserves de crise. Le Conseil des Etats, à une majorité très forte de 26 voix contre 7, a décidé de supprimer cette obligation. Une minorité de notre commission vous propose de vous en tenir à la première décision du Conseil national et la majorité de la commission suggère de se rallier à la solution du Conseil des Etats en fonction des arguments qui ont été développés ici lors du débat, ainsi que du score impression- nant du Conseil des Etats qui, je le répète, propose par 26 voix contre 7 de renoncer à la possibilité de rendre obligatoires les réserves de crise. Art. 1 Abs. 2 und 3 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Leuenberger-Solothurn, Rohrer, Ruffy, Stamm Walter, Zie- gler) Festhalten Art. 1 al. 2 et 3 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Leuenberger-Solothurn, Rohrer, Ruffy, Stamm Walter, Zie- gler) Maintenir Leuenberger-Solothurn, Sprecher der Minderheit: Der Kommissionspräsident hat mit einem gewissen Recht gesagt, wir hätten diese Debatte über die Form, die das Obligatorium in diesem Gesetz haben soll, hier geführt und es wäre Wasser in den Bach getragen, die Argumente jetzt noch einmal aufzurollen. Immerhin erlaube ich mir noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir einen Verfassungsauf- trag auszuführen haben. Die Verfassung sagt im Konjunk- turartikel klar: «Der Bund kann die Unternehmungen zur Bildung von steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreser- ven verpflichten.» Daraus hat der Bundesrat in seiner ursprünglichen Vorlage die Konsequenz gezogen, dass er in diesem Gesetz die Möglichkeit vorsieht, dass das Parlament das Obligatorium beschliessen kann. Es geht also hier um nicht mehr und nicht weniger als darum, dieses Instrumen- tai inni für don Fall der Fälle beieitzustellen, es dann gewis- sermassen einzuschliessen und den Schlüssel in die Ver- wahrung dieses hohen Hauses zu geben. Die Kommissions- mehrheit will nun diesen Schlüssel zum Schrank, in dem das Instrument eingeschlossen ist, im Thunersee versenken und dann irgendwann mühselig wieder suchen. Weil die Debatte schon gelaufen ist, möchte ich nur ganz kurz daran erinnern, was damals, Mitte März 1985, hier gesagt worden ist. Der Sprecher der LdU/EVP-Fraktion führte aus: «Im entspre- chenden Artikel der Bundesverfassung heisst es ausdrück- lich, dass der Bund die Unternehmungen zur Bildung von steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven verpflich- ten kann.» Das ist eine zwingende Form. Wir finden, dass der Vorschlag des Bundesrates die einzig vertretbare Lösung ist. Ich zitiere weiter: «Der Minderheitsantrag, wel- cher von bürgerlicher Seite gestellt wurde», das ist inzwi- schen der Mehrheitsantrag, «wonach die Bildung dieser Reserven absolut freiwillig sein müsse, bezeichnen wir schlicht und einfach als verfassungswidrig.» Der Sprecher der CVP-Fraktion hat damals ausgeführt: «Die grosse Mehr- heit der Fraktion folgt aber der Kommissionsmehrheit und befürwortet, das mögliche Obligatorium jetzt schon gesetz- lich zu regeln.. Folgende Ueberlegungen führen dazu: Gemäss Verfassung hat der Bund Vorkehren für eine ausge- glichene konjunkturelle Entwicklung und zur Verhütung von Arbeitslosigkeit zu treffen.» Der Sprecher der CVP-Fraktion führte damals weiter aus: «Entscheidend ist für uns, dass nicht der Bundesrat, sondern das Parlament die dannzuma- lige Einführung des Obligatoriums zu beschliessen hat. Damit sind die erforderlichen Schranken und Sicherheiten unseres Erachtens eingebaut. Den gegen ein künftiges Obli- gatorium vorgetragenen grundsätzlichen Erwäglmgen wie die ordnungspolitische Problematik und die Einschränkung der unternehmerischen Dispositionsfreiheit vermag die CVP in ihrer Mehrheit nicht zu folgen. Hier ordnungspolitische Gründe vorzuschieben, ist verfehlt.» Ich möchte Sie mit diesen beiden Zitaten unserer verehrten Fraktionssprecher der LdU/EVP- und der CVP-Fraktion vom vergangenen März doch bitten, jetzt nicht rechtsumkehrt zu machen, sondern bei Ihrem Beschluss vom 21. März 1985 zu bleiben und der Minderheit zuzustimmen. Bundespräsident Furgler: Der Ständerat hat mit eindeutiger Mehrheit das Obligatorium abgelehnt. Wir sind im Bundes- rat der Auffassung, dass hier im Grunde genommen ein Missverständnis vorlag. Das Obligatorium hat man immer so dargestellt, als ob eine Art Automatismus zu einer solchen Lösung führen müsste, wie sie in Artikel 21 mit dieser fünf- prozentigen AHV-Lohnsumme zum Ausdruck kommt. In Tat und Wahrheit - Sie hörten es jetzt wieder von den Referen-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Mitteilungen des Präsidenten Communications du président In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.12.1985 - 08:00 Date Data Seite 1932-1932 Page Pagina Ref. No 20 013 916 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.