Erwägungen (4 Absätze)
E. 11 juin 1985 Es gehört jedoch zum Verfassungsauftrag der Oberaufsicht des Parlamentes über Regierung und Verwaltung, dass die Kommission aus den Feststellungen und Kritiken auch Schlussfolgerungen für die Zukunft zieht. Gemäss Artikel 47ter Ziffer 3 und 47quater Ziffer 4 des Geschäftsverkehrsge- setzes kann die Geschäftsprüfungskommission über die Ergebnisse der Sektionen Beschlüsse fassen, hingegen können Erlasse und Verfügungen der Behörden und Amts- stellen weder von der Geschäftsprüfungskommission noch von der Bundesversammlung aufgehoben oder geändert werden. Hieraus hat sich die jahrzehntelange Praxis entwik- kelt, dass die Geschäftsprüfungskommission dem Bundes- rat aus den Schlussfolgerungen heraus Empfehlungen for- muliert. Diese wurden vom Parlament und vom Bundesrat auch immer aberkannt und von letzterem als Wünsche entgegengenommen und in den meisten Fällen zumindest sinngemäss zu erfüllen versucht. Zur Kompetenzabgrenzung unter den ständigen Kommis- sionen: Offensichtlich - das hat sich in den letzten Tagen gezeigt - herrschen diesbezüglich in diesem Rate unter- schiedliche Auffassungen. Mitglieder einer ständigen Spe- zialkommission zeigen sich plötzlich erstaunt zu erfahren, dass sich die Geschäftsprüfungskommission zu Themen aus ihrem Spezialbereich äussert. Die Abgrenzung der gegenseitigen Zuständigkeiten ist grundsätzlich dadurch gegeben, dass die Geschäftsprüfungskommission sich nur mit dem Vollzug der Gesetze befasst, während die ständigen Spezialkommissionenden Erlass neuer Gesetze zu betreuen haben. Die ständigen Kommissionen haben gemäss Artikel
E. 15 Ziffer 2 des Geschäftsreglementes des Nationalrates «die wiederkehrenden Geschäfte, die übrigen Vorlagen sowie in der Regel die parlamentarischen Initiativen ihres Sachbe- reichs und verwandter Gebiete» zu prüfen. Sie haben dem- nach nicht eine allgemeine Aufsichtspflicht über den Teil der Verwaltung, der ihr Spezialgebiet betreut. Umgekehrt hat sich die Geschäftsprüfungskommission nicht materiell mit den politischen Fragen zu befassen, die sich für die Gesetzgebung in einem von ihr überprüften Bereich stellen. Stösst sie hingegen im Rahmen ihrer Tätigkeit auf solche Probleme, so hat sie diese der zuständigen Spezialkommis- sion vorzulegen oder mit dem Mittel eines parlamentari- schen Vorstosses in den Rat zu tragen. Diese Arbeitsteilung hat sich grundsätzlich bewährt und ist auch im Berichtsjahr mehrmals zum Zuge gekommen. Ich denke etwa an die Erfolgskontrolle von Entwicklungsprojek- ten (Kontaktnahme mit der Kommission für auswärtige Angelegenheiten), die Hochschulförderung oder die Unter- stellung des PC-7 unter das Kriegsmaterialgesetz; in beiden Fällen - einmal einstimmig, einmal minderheitlich - unter- breiten wir Ihnen Postulate. Für die Hauptthemen der Berichterstattung zum Geschäfts- bericht verweise ich Sie auf die kommentierte Rednerliste, die Ihnen ausgeteilt worden ist. Ich möchte hier bloss noch auf ein Querschnittthema eintreten, das uns jährlich beschäftigt: die Stellenplafonierung. Diese an sich grobe Massnahme setzt voraus, dass von der Verwaltung Prioritä- ten gesetzt und Stellen dorthin verschoben werden, wo die Entwicklung der Aufgaben es erfordert. Die Stellenverschie- bungen, die vorgenommen werden, zeigen damit das Mass der Flexibilität an, das in der Verwaltung vorhanden ist. Aus den Angaben, die die Geschäftsprüfungskommission von den Departementen velangt hat, ergibt sich, dass in den beiden letzten Jahren zwischen den Departementen fast keine Stellen verschoben worden sind. Innerhalb der Depar- temente sind von Amt zu Amt 1984 150 Stellen verschoben worden, während innerhalb der einzelnen Ämter 324 freige- wordene Stellen nicht mit der gleichen, sondern mit einer wesentlich veränderten Funktion wieder besetzt worden sind. Dies bedeutet, dass von den 2364 freigewordenen Stellen rund ein Fünftel neu gewichtet worden ist. Dies führt zur jährlich gleichbleibenden Feststellung, dass die gesetzli- che Forderung nach interdepartementaler Stellenverschie- bung nach wie vor unerfüllt bleibt, dass aber innerhalb der Departemente und vor allem innerhalb der Ämter immer noch Möglichkeiten der Prioritätensetzung bestehen. Ein Problem, das uns dieses Jahr besonders zu schaffen machte, ist jenes der Kontinuität. Es gibt in der Arbeit der Geschäftsprüfungskommission Dauerthemen, deren Lösung etliche Jahre benötigt. Dies schafft sowohl auf sei- ten der Verwaltung als auch auf selten der Kommission Schwierigkeiten: Da die Mitgliedschaft der Ratsmitglieder auf sechs Jahre beschränkt ist und die Sektionspräsidien alle zwei Jahre wechseln, sind die Hauptverantwortlichen, die eine Inspektion veranlasst und durchgeführt haben, oft nicht mehr in ihrer Funktion, wenn Bundesrat und Verwal- tung über die in der Folge getroffenen Massnahmen berich- ten. Deshalb muss die Geschäftsprüfungskommission jeweils darauf bestehen, dass der Bundesrat innert nützli- cher Frist handelt. Konkret zeigt sich dieses Problem heute bei der Verzöge- rung der Zusammenlegung der Lebensmittelkontrolle im Bund, bei der schleppenden Überprüfung der Rechtsgrund- lagen der Radio Schweiz AG und bei der zeitraubenden Überprüfung der Anwendbarkeit des Verwaltungsverfah- rensgesetzes im Militärbereich. Wir sehen uns gezwungen, in einzelnen Bereichen Erfolgskontrollen durchzuführen, bevor die Verwaltung in der Lage ist, abschliessend über den Vollzug zu berichten. Im Interesse der fliessenden Auf- sichtstätigkeit hat sich die Geschäftsprüfungskommission auch dafür ausgesprochen, in Zukunft vermehrt frühere Mitglieder und insbesondere Sektionspräsidenten zu einer bestimmten Sache anzuhören. Es zeigt sich aber noch eine zweite Seite des Kontinuitäts- problems, besonders im Militärdepartement: Unter der kur- zen Dauer, für die militärische Karriereposten jeweils besetzt werden, leidet nicht nur die Effizienz der Führung allgemein, sondern auch die Abwicklung langfristiger Geschäfte und die Durchführung von Reorganisationsabsichten. Dies ist besonders im Rahmen der Rüstungsbeschaffung der Fall. Seit die Geschäftsprüfungskommission in den Jahren 1979 und 1980 die Organisation der Rüstungsbeschaffung über- prüft hat, haben sämtliche Inhaber der militärisch besetzten verantwortlichen Stellen gewechselt. In nächster Zukunft stehen wieder bedeutsame Wechsel bevor. Wenn man mit der Durchführung von Überprüfungen oder aber mit dem Vollzug ihrer Konsequenzen jeweilen zuwarten wollte, bis sich die neuen Verantwortlichen eingearbeitet haben, müss- te man alles immer wieder verschieben. Daher muss die Geschäftsprüfungskommission beispielsweise darauf beste- hen, dass die Frage der Optimierung des Industriepotentials (Rüstungsbetriebe, KMV und BAMF) im EMD trotz der bevorstehenden Wechsel auf Stufe Rüstungschef, General- stabschef und Direktor Kriegsmaterialverwaltung an die Hand genommen wird. Zum Schluss nehme ich gerne die Gelegenheit wahr, im Namen der Geschäftsprüfungskommission dem Bundesrat als Kollegium, aber auch den einzelnen Departementsvor- stehern und den Beamten aller Stufen unsere Anerkennung und unsern Dank für die geleistete gute Arbeit auszuspre- chen. Ich danke ihnen aber auch für das gezeigte Verständ- nis für unsere manchmal unbequeme Aufsichtstätigkeit. Es ist nun einmal die Pflicht und Schuldigkeit der Geschäfts- prüfungskommission, dort zu kritisieren, wo sie Mängel entdeckt. Wie die vorliegenden Inspektionsberichte aufzei- gen, taten wir dies auch klar und deutlich, wo wir es für nötig erachteten. Es ist aber ebenso unsere Aufgabe, die Qualität und Zuverlässigkeit der Bundesverwaltung anzuer- kennen, wo und wann sich dies rechtfertigt. Ich darf hier erklären, dass dies für die weitaus überwiegende Zahl unse- rer Kontakte mit Bundesrat und Verwaltung zutrifft. Es ist mir auch ein persönliches Bedürfnis und ich weiss mich dabei mit den Kommissionsmitgliedern einig, dem Sekretär, Herrn Dr. Mastronardi, für die Erfüllung seiner anspruchsvollen und zeitraubenden Aufgabe herzlich zu danken. Bei der von uns reglementarisch gewollten Rota- tion innerhalb der Kommission muss es eine Stabsstelle geben, die koordiniert, überwacht, organisiert und redigiert. Die Gefahr, dass sich dieser Amtsinhaber eine Machtstel- lung aufbauen könnte, besteht. Herr Mastronardi hat jedoch diese Vertrauensstellung nie missbraucht, sondern sich
11. Juni 1985 N 959 Geschäftsbericht des Bundesrates durch Fleiss, juristische Kompetenz und Korrektheit die erforderliche Unabhängigkeit von der Verwaltung bewahrt. Ich danke auch den beiden Sekretärinnen für die prompte Erledigung des in letzter Zeit berghohen Arbeitsanfalles. Dank und Anerkennung zolle ich selbstverständlich auch der Kommission, den acht Sektionspräsidenten und allen Mitgliedern für die engagierte und teilweise sehr umfangrei- che Arbeit. Damit beantrage ich Ihnen namens der einstimmigen Geschäftsprüfungskommission, die Geschäftsberichte des Bundesrates und der eidgenössischen Gerichte über die Geschäftsführung im Jahre 1984 sowie den Geschäftsbe- richt der PTT zu genehmigen und die Berichte über die Inspektionen und Aufsichtseingaben im Jahre 1984 sowie über die Hochschulförderung zur Kenntnis zu nehmen und das im letztgenannten Bericht enthaltene Postulat an den Bundesrat zu überweisen. Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique Früh, Berichterstatter: Ich äussere mich zu den Themen Handelspolitik, Berufsbildung, Arbeitslosenversicherung und Statistiken des BIGA.
1. Handelspolitik. Die Sektion Volkswirtschaft der GPK konnte zur Kenntnis nehmen, dass sich bezüglich Öffnung in der Handelspolitik der OECD-Länder erste Fortschritte abzeichnen. Es sollten aber noch weitere Öffnungen erfol- gen, sollen längerfristige Erfolge erzielt werden können. Voraussetzung für einen solchen Erfolg sind vor allem: Es dürfen keine weiteren protektionistischen Massnahmen getroffen werden und vor allem müssen die bereits began- genen Sünden der Vergangenheit aus dem Register gestri- chen werden können. Herr Staatssekretär Sommaruga konnte uns einen ganzen Strauss von Themen für eine weitere GATT-Runde aufzäh- len. Nur ein paar: Berücksichtigung von Strukturanpassun- gen durch zeitlich begrenzte Schutzklauseln; Abschaffung der Zollspitzen; mehr Disziplin und Transparenz im Bereiche der Landwirtschaft; Subventionen in allen Bereichen; Dum- ping- und Antidumping-Zoll; Rahmenbedingungen für Inve- stitionen usw. Langfristig werden die Überschuldungspro- bleme, die volkswirtschaftlichen Ungleichgewichte unter den Ländern und die Handelspolitik eine grosse Rolle spie- len. Von grosser Wichtigkeit wird sein, auf welche Weise die Entwicklungsländer, vor allem die neu industrialisierten Staaten in den Kreis der Verhandlungspartner einbezogen werden können. Sorge bereiten unserem Wirtschaftsmini- ster die bestehenden Handelsschranken sowie die Wäh- rungsproblematik. In bezug auf die Handelsschranken sind es vor allem die bilateralen Absprachen unter den grossen Blöcken. Schon letztes Jahr war der Abbau nicht-tarifari- scher Handelsschranken ein Thema. Wir wurden darüber orientiert, dass vor allem Japan in dieser Beziehung einen wesentlichen Abbau vollzogen hat. Japan ist bereit, seinen Markt vermehrt der ausländischen Konkurrenz zugänglich zu machen, so dass Japan neben den USA einen ausgespro- chenen Schwerpunkt unserer Bemühungen darstellt. Wir konnten vernehmen, dass der Einsatz eines Industrie- und Wissenschaftsrates in Japan noch dieses Jahr Wirklich- keit werden soll, so dass laufend Informationen über die technologische Entwicklung in die Schweiz gelangen. .
2. Berufsbildung. Die Sektion beschäftigte sich mit der Kri- tik an unserem Berufsbildungswesen, die nicht der Betriebs- und Meisterlehre gilt, sondern der Verzögerung bei der Einführung von Neuerungen, welche im neuen Berufsbil- dungsgesetz enthalten sind, wie zum Beispiel das Obligato- rium der Einführungskurse, welches heute für 50 Prozent der Lehrlinge erfüllt ist. Die Übergangsfrist dauert ja noch bis 1987. Noch offen ist, ob die kaufmännischen Lehrlinge von diesen Einführungskursen erfasst werden sollen oder nicht. Politisch brisant ist die Frage der Stützkurse und der Freifächer. Das Angebot an Freifächern ist breit, geht aber zum Teil auf Kosten der Freizeit der Lehrlinge. Es soll angeblich ein Widerstand von selten der Lehrmeister beste- hen, jedoch fehlen zu dieser Behauptung die Beweise. Die obligatorischen Lehrmeisterkurse sind im Gange. Aber eine Erhöhung des Angebotes sollte noch erfolgen. Eine Forderung, die von den Gewerkschaften gestellt wird, von den Lehrmeistern jedoch strikte abgelehnt wird, ist die Intensität und auch Qualität der staatlichen Lehraufsicht, welche nach Gesetz bei den Kantonen liegt. Die Gewerk- schaften möchten die Unterstellung unter die Gesamtar- beitsverträge.
3. Arbeitslosenversicherung. Herr Direktor Hug vom BIGA konnte uns berichten, dass die zu Beginn in vielen Kantonen aufgetretenen grossen Schwierigkeiten bei der Einführung beinahe verschwunden seien. Zu verdanken ist dieser Umstand vor allem den Kantonen und den Kassen. Zusätz- lich hat das BIGA im ersten Geltungsjahr bewusst auf die Durchführung systematischer Revisionen verzichtet, die Revisoren jedoch für Beratungen eingesetzt. Eine erste Bilanz führte zu einer Änderung der Verordnung zur Arbeitslosenversicherung. Man wollte auf diese Weise' sichtbare Schwachstellen so schnell wie möglich beseiti- gen. Bestimmungen, welche eine Motivierung zur Wieder- aufnahme der Arbeit störten, wurden beseitigt. Diese Mass- nahme betrifft den Bereich der Ganzarbeitslosen. Probleme, die den Teilbereich Kurzarbeit und Schlechtwetterentschä- digung betreffen, sollen in einer geplanten Revision des Gesetzes noch behoben werden. Im Bereiche Präventiv- massnahmen, also Umschulungs- und Weiterbildungskurse, ist die Zahl der Beitragsgesuche im zweiten Semester 1984 nun erheblich angestiegen. Es kamen in unserer Sektion vor allem auch Missbräuche und die grossen Praxisunter- schiede zwischen den Kantonen zur Sprache. Es wurde versprochen, dass Missbräuche, die zur Gefährdung der Sozialwerke führen, bekämpft werden sollen.
4. Statistiken des BIGA. Die Sektion wünschte einen Bericht über Probleme der Koordination und der Harmonisierung unter den vom BIGA erstellten Statistiken oder zwischen diesen und solchen anderer Dienststellen des Bundes aus der Sicht des BIGA; zum Beispiel Lohnstatistiken, Arbeitslo- senbegriff usw. Aus den Schlussfolgerungen geht hervor, dass das BIGA der Koordination der Bundesstatistik grosse Bedeutung beimisst. Diese Koordination soll im wesentli- chen im Rahmen der Kommission für Konjunktur und Sozialstatistik stattfinden (Abkürzung KOKOS. Wo wären wir ohne alle diese Abkürzungen! Sie klingen alle so vertraut, nur hat man Mühe zu wissen, was dahinter steckt). Die KOKOS also, in der neben dem BIGA auch das Bundesamt für Statistik und das Bundesamt für Konjunkturfragen ver- treten sind, eignet sich durch den zusätzlichen Beizug des Leiters der Koordinationsstelle des Bundesamtes für Stati- stik auch für eine unmittelbare bundesinterne Koordination. Ein umfangreiches Revisionsprogramm bei den BIGA-Stati- stiken ist in Gang gesetzt. Das Problem der Statistiken bleibt bei der GPK auf der Traktandenliste. Nun habe ich noch ein Problem, das ich Ihnen gerne mittei- len möchte. Der Herr Bundespräsident ist so gut und wird mir darauf eine Antwort geben: Im sechsten Landwirt- schaftsbericht steht unter anderem: «Eine vom Bundesamt für Gesundheitswesen eingesetzte Arbeitsgruppe unter- sucht gegenwärtig, ob und allenfalls wie biologische Pro- dukte nach ihrer Herkunft von anderen unterschieden wer- den können.» Im Absatz weiter unten steht noch: »Alterna- tive Produktionseinrichtungen haben trotz den Schwierig- keiten der Abgrenzung und Unterscheidung in unserer Wirt- schaft und Gesellschaft ihren berechtigten Platz. Wie weit sie sich ausbreiten können, wird nicht der Staat, sondern werden die Beteiligten, d. h. die Anbieter, insbesondere aber die Nachfrager entscheiden.» Dazu hat die Geschäftsprüfungskommission vor zwei Jah- ren einen Bericht über den biologischen Landbau verab- schiedet und dem Bundesrat überreicht. Der Bundesrat hat sich in den grossen Zügen mit diesem Bericht einverstanden
Gestion du Conseil fédéral 960 N 11 juin 1985 erklärt. Nun komme ich zu meiner Frage. Es geht um die Abgabe von Rohmilch, lege artis gekühlt und verpackt. Es geht vorerst um das Preisproblem. Ein Frage hier ist sach- lich schon rein durch den Umstand gerechtfertigt, dass die Verordnung vom 11. Oktober 1984 den Preis von Fr. 1.55 sowohl ab Hof wie auch in Geschäften festlegt. In der Verordnung über den Konsumentenpreis für abgepackte Rohmilch steht im Artikel 1 Absatz 2: «Dieser Preis gilt für den Verkauf an den Konsumenten sowohl ab Hof als auch in Geschäften.» Meines Erachtens könnte eine Überprüfung und Anpassung bzw. eine Sistierung der Preisvorschrift für rund zwei Jahre verlangt werden. Dannzumal dürfte es wahrscheinlich dank Rationalisierungen und Mengenaus- weitungen möglich sein, diesen Preis auch zu akzeptieren. Aber die heutigen Produzenten können mit Fr. 1.55 diese Durststrecke nicht durchstehen, und insbesondere fehlt die Ertragslage für preissenkende Investitionen. Es sind auch nicht neue Produzenten für eine Beteiligung zu gewinnen. Das ist das Problem des Preises. Es gibt dann noch ein zweites, nämlich das Problem der Bewilligungen. Das Bun- desamt für Landwirtschaft verweist auf Artikel 5 Absatz 2 des Milchbeschlusses: «Die Bewilligung ist namentlich zu ertei- len, wenn in zumutbarer Entfernung von Produzenten keine Sammelstelle und in der Nähe des Konsumenten keine Milchverkaufsstelle besteht, oder wenn die zuständige Sam- melstelle einverstanden ist.» Vor der Revision von Artikel 44 Absatz 2bis der Lebensmit- telverordnung - also derjenigen vom 11. April 1984- wurden zwischen den interessierten Rohmilchkreisen, vertreten durch einen Mikrobiologen und durch Herrn Honegger, zuständig für Milchbewilligungen, die Rechtslage auch geprüft. Das Bundesamt für Landwirtschaft vertrat die Auf- fassung, der Artikel 5 Absatz 2 des Milchbeschlusses genüge für die Erteilung von Selbstausmessbewilligungen, wie sie verlangt werden. Gestützt auf diese Rechtsausle- gung des Bundesamtes für Landwirtschaft selbst wurde erst die Lebensmittelverordnung geändert. Die betroffenen Kreise möchten nun eigentlich nur, dass vom Bundesamt für Landwirtschaft offiziell bestätigt wird, dass die Bewilli- gungserteilung aufgrund des Artikels 5 Absatz 2 geregelt sei und sie sich bei Gesuchen auf diese Regelung effektiv auch stützen können. Ich bedanke mich vor allem beim Herrn Bundespräsidenten und seinen Mitarbeitern, den Herren Staatssekretär Somma- ruga, Direktor Hug und Direktor Piot für die kooperative Mitarbeit und die stete Bereitschaft, uns erschöpfend zu berichten. Reich: Organisierte Debatten können auch ihre Tücken haben. Ich möchte eine Anmerkung machen, die eigentlich in die Eintretensdebatte gehört hätte, ich mache sie nun hier in Anwesenheit des Herrn Bundespräsidenten, im Einver- ständnis mit dem Ratspräsidenten. Ich spreche kurz zur Praxis der parlamentarischen Vorstösse. 1984 sind in die- sem Rat 540 Vorstösse eingereicht worden. Davon gegen 100 Postulate, und eine recht grosse Zahl von Motionen wurde dann schliesslich auch in Postulatsform überwiesen. Diese Daten deuten auf eine inflationäre Entwicklung hin. Der Rat selber hat aus verständlichen Gründen keine Lust dazu, filtrierend zu wirken; er würde sich ja ein parlamentari- sches Grundrecht beschneiden. Der Bundesrat seinerseits «lässt» vor allem Postulate oder Motionen in Postulatsform mit Vorliebe «laufen», wie der übliche Ausdruck heisst. Die Problematik, die daraus entstehen kann, hat sich vor einer guten Woche bei der Behandlung des Nicaragua-Postulates der SP gezeigt. Es hat sich ein Vorfall ereignet, den ich hier nicht nochmals schildern möchte, der sich aber eigentlich nur daraus erklären lässt, dass der Bundesrat eben auch die Neigung hat, Vorstösse «laufen zu lassen» und seinerseits nicht zu filtrieren. Auch dafür kann man ein gewisses Ver- ständnis aufbringen. Einerseits sagt er sich - sicherlich nicht ganz zu Unrecht -, dass viele dieser Vorstösse sich im Laufe der Zeit selbst erledigen, andererseits möchte er wahrscheinlich auch nicht dazu beitragen, die Diskussionen noch zu verlängern, indem er mit Ablehnungsanträgen Debatten heraufbeschwört. Nach meiner Ansicht sind wir hier doch in einer etwas problematischen Situation. Ein Teil der Vorstösse - vor allem der Postulatsbereich - droht zu einer blossen Narrenwiese unserer eidgenössischen Politik zu werden, und das ist doch im Grunde nicht sehr würdig, weder für das Parlament noch für den Bundesrat, der damit eben diesen ganzen Bereich sozusagen als Nebensache abqualifiziert und dabei auch noch das Risiko eingeht-wie der Fall des SP-Postulates zu Nicaragua gezeigt hat -, dass allenfalls Forderungen durchschlüpfen, die, wenn man sie genau nimmt, politische Akzente setzen, die eigentlich eine Mehrheit des Parlamentes und sicherlich in diesem Fall auch die grosse Mehrheit des Bundesrates nicht gewollt hätte. Oehen: Ich möchte zu drei Punkten aus dem Bereich des Volkswirtschaftsdepartementes Stellung nehmen.
1. Der Bericht der Wirtschaftslage in seiner Gesamtheit zeugt von umfassenden Sach- oder sagen wir Spezialkennt- nissen. Meines Erachtens wurde dieser Bericht ausschliess- lich von Wirtschaftsfachleuten verfasst. Mir fehlt in diesem Bericht jeder Bezug zur ökologischen Entwicklung, sowohl im Ausland wie auch im Inland. Dazu passt auch, dass die Landwirtschaft nicht im Zusammenhang mit dem Problem der Beschäftigung betrachtet und behandelt wird. Sie wis- sen, dass schon Zehntausende von Arbeitsplätzen im ersten Sektor verloren gingen, ohne dass sich darob offenbar jemand gross Gedanken macht. Dies war ja noch in der Zeit zu verstehen, als der zweite und dritte Sektor dankbar alle Arbeitskräfte aus dem ersten Sektor aufnehmen konnten. Andererseits wird auch die Rolle der Landwirtschaft als sehr bedeutungsvoller Auftraggeber für vielerlei Industriezweige unseres Landes meines Erachtens einfach nicht gewürdigt.
2. Wirtschaftsbeziehungen und Exportrisikogarantie: Wir haben einen zusätzlichen Bericht zur Entwicklung der Exportrisikogarantie erhalten. Ich danke dafür dem Herrn Bundespräsidenten in aller Form. Trotzdem: die Wirtschafts- beziehungen und damit die Exportrisikogarantie zur Dritten Welt sind meines Erachtens zu einem Teil für die Entwick- lung der Drittweltländer selbst problematisch. Wir exportie- ren kapitalintensive Produktionsmittel in Länder, die ein enormes Angebot an Arbeitskräften haben. Und immer von neuem stellt sich die Frage nach dem Nutzen für diese Länder. Wirtschaftsbeziehungen, die ja nicht zu beidseiti- gem Nutzen ausgestaltet sind, können keine Dauer haben. Sie können zwar einen momentan positiven Effekt auf das Lieferland ausüben, aber auf die Dauer wird es keine frucht- bare Beziehungen ergeben. Sie kennen die Abkoppelungs- theorie, die mir selbst sympathisch, wenn auch zu hart ist; aber zumindest müssen wir uns vielleicht einmal überlegen, ob nicht Wirtschaftszweige gefördert werden müssten, die der Dritten Welt sanfte Technologie liefern. Dort liegt meines Erachtens nach wie vor ein grosses Potential an fruchtbaren Wirtschaftsbeziehungen brach. Ich machte mir auch Sorgen, ob viele hochverschuldete Drittweltländer ihre Verpflichtungen, die sie gemäss dem Bericht über die Exportrisikogarantie gegenüber unserem Lande haben, je werden erfüllen können - allenfalls erst nach langen Jahren mit entwertetem Geld - oder ob nicht zur Erfüllung der Verpflichtungen unzumutbare Opfer den breiten Massen der einheimischen Bevölkerung zugemutet werden, weil ja bekanntlich wenige dieser Exportgüter schliesslich die erhofften Erträge hereinbringen. So gross die Bedeutung der Exportrisikogarantie für die Beschäfti- gungslage im Inland ist, so problematisch scheint sie mir also für die Entwicklung der Wirtschaft in gewissen Dritt- weltländern. Meine Frage und Bitte zugleich, Herr Bundespräsident, ist, bei der Gewährung von Garantien unter dem Titel Export- risikogarantie auch diesem Gesichtspunkt alle Aufmerksam- keit zu schenken.
3. Noch ein Wort zum Thema Eisenschrott: Die Geschäfts- prüfungskommission hat dieses Thema auf Seite 18 ihres Berichtes behandelt. Wir lesen dort: «Die Exportkontingen-
11. Juni 1985 N 961 Geschäftsbericht des Bundesrates tierung beim Eisenschrott hat seine besondere wirtschaftli- che Bedeutung für die Erhaltung der schweizerischen Stahl- werke. Dennoch ist auch sie an den ordnungspolitischen Grundsätzen unseres Wirtschaftssystems zu messen.» Ich habe mit Erstaunen festgestellt, dass heute also Export- kontingentierungen bestehen. Im Juni 1972 habe ich in einer dringlichen Kleinen Anfrage das Thema im Zusammenhang mit dem Assoziationsvertrag mit der EWG aufgeworfen. Damals hatten wir, um die Lebensfähigkeit unserer Eisenin- dustrie zu gewährleisten, ein totales Exportverbot. Wir glaubten, dass der Eisenschrott im Sinne kriegswirtschaftli- cher Vorsorge im Lande bleiben soll, weil wir uns ja bekanntlich auf keine eigenen Ressourcen abstützen kön- nen. Der Bundesrat sagte damals, dass im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen dieses Exportverbot von Eisenschrott nicht zur Diskussion gestellt werde, da seine Bedeutung für die schweizerische Eisenindustrie im Sinne der Erhaltung einer nationalen Rohstoffbasis und damit aus kriegswirtschaftlicher Sicht erfüllt bleiben müsse. Die Forderung, die unsere Kommission nun gestellt hat, beunruhigt mich. Für mich ist unsere Eisenindustrie aus kriegswirtschaftlicher bzw. aus unabhängigkeitspolitischer Sicht von grösster Bedeutung. Ich würde gerne vom Herrn Bundespräsidenten zu dieser Frage einige Auskünfte er- halten. Mme Jaggi: J'interviens à propos de la statistique sociale dont M. Früh nous a dit tout à l'heure que la conception faisait l'objet d'un réexamen général. Ni dans l'exposé de M. Früh, ni dans le rapport de gestion du Conseil fédéral, où aux pages 288 et 289 on parie de cette révision, il n'est question d'inscrire dans ce programme de réexamen l'une des enquêtes les plus importantes faites par l'OFIAMT, à savoir celle qui concerne les budgets familiaux et renseigne sur la structure des dépenses des ménages. Cette enquête annuelle, qui porte sur environ cinq cents ménages, est certainement la plus contestée et, probable- ment aussi, la plus contestable des statistiques effectuées par l'OFIAMT. Je rappelle que les résultats de l'enquête pour 1984 sur la structures des ménages viennent de paraître dans la Vie économique. Ces quatre cent quatre-vingt-qua- tre ménages se décomposaient en trois catégories d'après leurs revenus: 64 ménages ayant un revenu annuel inférieur à 48000 francs, 245, c'est-à-dire approximativement la moi- tié, ayant un revenu annuel total compris entre 48 et 72000 francs et 154 ayant un revenu supérieur à 72000 francs, dont 24, soit 5 pour cent, un revenu supérieur à 96000 francs par an. Ce seul point, la structure de l'échantillon d'après le montant du revenu annuel, a déjà donné lieu à de nom- breuses critiques et à plusieurs interventions parlementaires dont la dernière en date, du 4 octobre 1984 est due à M. Carobbio. Compte tenu de l'exploitation politique qui est régulière- ment faite, notamment par les milieux agricoles, des résul- tats de l'enquête sur les budgets des ménages qui conclut à 12 pour cent de dépenses pour l'alimentation dans les ménages; compte tenu également de l'importance de cette enquête pour la pondération des groupes de dépenses intervenant dans le calcul de l'indice des prix à la consom- mation, je demande au Conseil fédéral d'inscrire expressé- ment dans le programme de révision des statistiques sociales le réexamen de cette enquête annuelle sur les budgets familiaux. A ma connaissance, la dernière vérification basée sur un échantillon exceptionnellement élargi, avec une comparai- son avec les statistiques démographiques et sociales, remonte à 1975. Il serait donc important de procéder, dès que possible, à une nouvelle enquête élargie et, dans la foulée, à un réexamen fondamental de cette très importante série statistique. Bundi: Seite 292 der Botschaft beantragt der Bundesrat, das Postulat Nr. 78.562 abzuschreiben. Es handelt sich um ein Postulat betreffend Forschung und Bewirtschaftung im Berggebiet, das ich 1979 eingereicht hatte und das vom Nationalrat überwiesen wurde. Der Bundesrat erklärte sich bereit, entsprechend dem Anliegen des Postulats, einen Bericht zuhanden des Nationalrates zu erstatten. Im Postulat ging es darum, einen Bericht zu erstellen mit einer Auflistung über die hängigen Forschungsprojekte im Bereich von Land-, Forst- und Alpwirtschaft und einer Wer- tung derselben im Hinblick auf die Praxisbezogenheit sowie betreffend Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Pra- xis. Nun konnte man vernehmen, dass zwar verwaltungsin- tern ein Bericht von einer fachkompetenten Arbeitsgruppe erstellt worden sei. Offenbar handelt es sich um eine sehr grosse Arbeit, die dort geleistet worden ist. Aber meines Erachtens genügt es nicht, dass die ganze Arbeit dann in der Verwaltung steckenbleibt, sondern diese Ergebnisse sollten unserem Rat bekanntgemacht werden. Aus diesen Gründen möchte ich Herrn Bundespräsident Furgler bitten, dafür besorgt zu sein, dass unser Rat diesen Bericht erhält. Das Postulat sollte deshalb aufrechterhalten bleiben. Bundespräsident Furgler: Darf ich meine Antworten in zwei Teilen einbringen? Zuerst antworte ich dem Herrn Kommis- sionspräsidenten und Herrn Reich. Der zweite Teil meiner Ausführungen gilt dann den hier aufgeworfenen Fragen. Herrn Kommissionspräsident Rüttimann möchte ich sagen, dass der Bundesrat seine Auffassung teilt, wonach wir als Regierung zusammen mit unserer Bundesverwaltung alles daransetzen müssen, die Rechtmässigkeit, die Zweckmäs- sigkeit und die Leistungsfähigkeit der gesamten Verwaltung im Interesse unserer Eidgenossenschaft sicherzustellen. Ich bedanke mich für die freundlichen Worte, die Sie für alle Mitarbeiter gefunden haben. Mir scheint, wie Ihnen, dass im grossen ganzen der Leistungswille ausgeprägt ist und dass alles darangesetzt wird, wie es sich auch gehört, die staats- politischen Aufgaben zeitgerecht zu erfüllen. Mit Blick auf die von Ihnen angesprochenen Kontingentie- rungsfragen darf ich darauf verweisen, dass der Bundesrat den Auftrag erhalten hat, bis Ende Juni den entsprechenden Bericht zu erstellen. Wir werden zeitgerecht und in enger Zusammenarbeit mit Ihrer Kommission danach trachten, die hier noch offenen Fragen einer Lösung entgegenzuführen. Sie erkennen aus dieser Bemerkung, dass uns wie Ihnen sehr viel daran liegt, die bedeutsame Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission zu erleichtern und nicht zu erschweren, genauso wie wir bestrebt sind, die ebenso gewichtige Arbeit der Finanzkommission unter allen Umständen immer wieder zu erleichtern. Es ist für unseren Staat genauso wie für jedes privatwirtschaftlich geführte Unternehmen von entscheidender Bedeutung, dass eine sorgfältige Kontrolle im Interesse unseres Souveräns jeder- zeit wahrgenommen werden kann. Mit diesen Worten möchte ich noch einmal die Feststellung des Herrn Kommis- sionspräsidenten meinerseits verdanken und ihm auch sagen, dass die offenen Probleme, auf die er hingewiesen hat (Lebensmittelverordnung, Verwaltungsorganisation) nicht nur einer sorgfältigen Beurteilung bei uns sicher sind, sondern auch, soweit es zu Handlungen führen muss, von uns im Sinne der geäusserten Anregungen weiterbearbeitet werden. Ich hoffe, dass ich damit auf Ihre Ideen eingegan- gen bin. Herr Reich hat in diesem Zusammenhang eine sehr wichtige Frage gestellt: Wie kann man die Flut der Vorstösse noch zweckmässiger bearbeiten? Ich würde es so formulieren: Wie kann man die Arbeitsinstrumente, deren'sich das Parla- ment bedienen muss, um die eigenen Ideen einzubringen, in ein Verfahren einbetten, das der Bedeutung eines jeden Vorstosses gerecht wird und das andererseits nicht zu einem - wie Sie es sagten - «Laufenlassen» in einzelnen Bereichen führt. Ich halte mit Ihnen dafür, dass aus der Sicht des Bundesrates sorgfältig geprüft werden muss, ob man Vorstösse entgegennehmen kann oder nicht, und dass es zweckmässiger ist, hier gelegentlich härter zu fechten, weil jeder überwiesene Vorstoss Arbeit in der Verwaltung aus- löst; der Hinweis darauf, es sei fast liebenswerter, wenn man sich diesen Kampf hier erspart, hält einer näheren Überprü- 121-N
Gestion du Conseil fédéral 962 N 11 juin 1985 fung nicht stand wegen der damit verbundenen Mehrbela- stung der Verwaltung. Ich habe zuviel Respekt vor der eigenen schöpferischen Kraft jedes Parlamentariers, um Ihre Rechte auch nur im leisesten diskutieren zu wollen. Aber in Erinnerung an die eigene, langjährige Parlamentariertätigkeit gebe ich ledig- lich zu bedenken, dass natürlich das Allerwichtigste schon zu Beginn sich dort abspielt, wo man sich entscheidet, einen Vorstoss einzureichen oder eben nicht einzureichen. Dazu hat der Bundesrat nichts zu sagen, aber ich darf es in Erinnerung rufen, weil der alte Spruch non multa sed mul- tum - also: nicht immer sehr, sehr vieles, sondern viel bezogen auf die Qualität - für uns in jeder Lebenslage immer noch eine gute Richtschnur abgibt. Was ich aber sehr gerne zur Diskussion und zur weiteren Bearbeitung entge- gennehme - mir scheint, dass da zwischen Bundeskanzlei und Ihrem Generalsekretariat darüber gesprochen werden sollte, immer unter der Oberhoheit des Herrn Präsidenten, das versteht sich von selbst -, ist die Frage, inwieweit die seit ein paar Jahren praktizierte Schriftlichkeit tatsächlich zum Erfolg führt. Wir erleben es jetzt sehr häufig, dass Vorstösse einfach übergeben werden, sogar ohne Begrün- dung. Sie lösen damit einen enormen Verwaltungsaufwand bei uns aus. Das Gespräch, an und für sich eine Fundgrube von Erkenntnissen beidseits, unterbleibt, und am Ende mar- schiert dieses Papierchen in die Guillotine, die Sie in weni- gen Minuten über alle Papiere und damit auch über die Schöpfer der Papiere jeweils am letzten Tag einer Session hier selbst praktizieren. Ob das nicht damit zusammenhängt, Herr Nationalrat? Nach meinem Empfinden: ja. Und ich darf es aus der Sicht des Bundesrates noch einmal betonen: Wir schätzen den direk- ten Kontakt, und ich gebe zu bedenken, ob nicht kurze, mündlich begründete Vorstösse, die ebenso kurz - Beto- nung auf kurz - von Regierungsseite her beantwortet wer- den müssten, eher zum Erfolg führen. Man hatte früher ein ganz anderes Verfahren, indem jeweils am Mittwoch nachmittag drei bis fünf Stunden nur für die Behandlung dieser Vorstösse in die Traktandenliste einge- setzt wurden. Ich gebe es zu bedenken. Mir persönlich scheint die gewählte Schriftlichkeit nicht der Weisheit letzter Schluss zu sein. Wie gesagt, sie ersetzt den Dialog nicht; sie ersetzt auch das nicht, was man nur im Gespräch ermitteln kann: Wie hat der Schöpfer des Vorstosses seine Ideen überhaupt verstanden haben wollen, wie will er sie in die Tat umsetzen; die Antwort aus der Sicht der Regierung dürfte vermutlich auch für Sie interessant sein. Mit einer Anpassung dieser Instrumente - sie sind ja völlig anders als beispielsweise im Ständerat - könnte man ver- mutlich einiges gewinnen; wenn Sie das so interpretieren, nehme ich diesen Gedanken in unsere Regierungssitzung mit und würde mir erlauben, ihn durch unser Kollegium und dann in Zusammenarbeit Bundeskanzlei/Parlamentsdienste weiter bedenken zu lassen. Soviel zu dieser Frage. Damit komme ich zum zweiten Teil meiner Ausführungen, zur wirtschaftlichen Situation, über die ich weitere Aus- künfte zu geben habe. Ihr Kommissionssprecher, Herr Früh, bei dem ich mich bedanke, hat die erhaltenen Auskünfte im grossen ganzen- so schien es mir - als ausreichend und überzeugend bezeichnet. Ich darf lediglich beifügen, dass wir natürlich nie mit dem 31. Dezember gleichsam etwas Abgeschlosse- nes in den Kasten legen dürfen; die wirtschaftliche Entwick- lung geht, wie Sie alle wissen, weiter. Ich füge hier ein paar wenige Gedanken bei, um den Geschäftsbericht gleichsam aufzudatieren. Im OECD-Raum verlangsamte sich das Wachstum im ersten Quartal 1985 deutlich. In den Vereinigten Staaten nahm das Bruttosozialprodukt im ersten Quartal - auf Jahresbasis umgerechnet - nur noch um 0,7 Prozent zu, nach durch- schnittlich 6 Prozent in den vergangenen acht Quartalen. Im zweiten und dritten Quartal dürfte sich das Wachstum wie- derum leicht beschleunigen. Solange die Auslieferung der Industriefirmen über den Auftragseingängen liegen, kann kein Wiederanstieg der amerikanischen Industrieproduktion erwartet werden. Dank dem Rückgang des Dollarkurses im März und April sollten die Auftragseingänge aber wieder wachsen. Sie kennen die Bedeutung Amerikas für alle Indu- strieländer. Ich begnüge mich mit diesen lapidaren Feststel- lungen. Die gesamten Warenexporte Japans waren auf saisonberei- nigter Basis im ersten Quartal rückläufig; einzig gegenüber den Vereinigten Staaten nahmen sie nicht ab. Trotz des Rückgangs der Exporte - erstmals seit 21 Monaten - sowie der Industrieproduktion - erstmals seit 27 Monaten - hielt sich die Wachstumsrate des Bruttosozialproduktes bei rund 3 Prozent (umgerechnet auf Jahresbasis), gegenüber durch- schnittlich 5,3 Prozent in den vergangenen acht Quartalen. Im April nahmen die Industrieproduktion und die Ausfuhren wieder zu. Insgesamt darf damit gerechnet werden, dass der Aufschwung sich fortsetzt. Der Rückgang der japanischen Exporte hängt teils mit der Wachstumsverlangsamung im ersten Quartal in Europa sowie in verschiedenen südostasia- tischen Ländern zusammen. Die Stagnation des realen Bruttosozialproduktes in Frank- reich und dessen Rückgang in der Bundesrepublik Deutsch- land ist teilweise auf den strengen Winter zurückzuführen. Das Wachstum der Ausfuhren dieser beiden Länder verlang- samte sich stark, ausgenommen - wenigstens was die Bun- desrepublik Deutschland betrifft - nach den Vereinigten Staaten. Im zweiten Quartal dürften Aufholeffekte zu einem gewissen Wachstum des Bruttosozialproduktes in diesen beiden Ländern führen. In Grossbritannien hält das lebhafte Wachstum an, aber Sie kennen die Strukturprobleme, die dort nach wie vor überwunden werden müssen. Die Zahl der Arbeitslosen ging in den Vereinigten Staaten innerhalb eines Jahres um 400000 zurück; in der Europäi- schen Gemeinschaft (ohne Griechenland) nahm sie in die- sem Ausmass zu. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote lag im April in den Vereinigten Staaten bei 7,2 Prozent, in der Europäischen Gemeinschaft bei 11,3 Prozent. Die Inflation blieb in den Vereinigten Staaten massig (3,7 Prozent), wogegen sie sich in der EG beschleunigte: 6,1 Prozent im April (im Vergleich zum Vorjahr), nach 5,5 Pro- zent im Dezember, was damals die tiefste Rate seit 1972 bedeutete. Nur wenige stichwortartige Bemerkungen zum Inland. Bei uns setzte sich das Wirtschaftswachstum in den ersten Monaten 1985 fort. Das Bruttoinlandprodukt erhöhte sich im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahr um 2 Prozent; kräftige Impulse gingen dabei von'den Warenexporten aus: plus 7,4 im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahr, plus 10,1 im März bzw. 20,9 Prozent im April. Aber auch die Ausrüstungsinvestitionen trugen markant zum Wachstum des Bruttosozialproduktes bei. Die Importe von Maschinen und Apparaten stiegen im ersten Quartal um 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr und die Auftragseingänge aus dem Inland bei der Maschinenindustrie sogar um 23,7 Prozent. Dieser überdurchschnittliche Bestellungseingang aus dem Inland ist allerdings zum Teil auf erste Aufträge aus dem Lizenzbau des Panzers Leopard 2 zurückzuführen. Die Bautätigkeit hat im ersten Quartal ungefähr auf dem Vorjahresstand verharrt. Hier spielten die Kältewelle und das schlechte Wetter eine Rolle. Die Nachfrage nach Bauleistun- gen war im ersten Quartal 1985 schwach. Insgesamt dürfte die Baunachfrage in diesem Jahr etwa die Grössenordnung des letzten Jahres erreichen. Der private Konsum lag im ersten Quartal ein halbes Prozent über dem Vorjahresniveau. Im April erhöhten sich die realen Detailhandelsumsätze nach einem Unterbruch um 3,6 Pro- zent gegenüber dem Vorjahr. Zu diesen Industrieproblemen füge ich bei, dass die struktu- relle Bereinigung im Zusammenhang mit der technologi- schen Entwicklung nach wie vor ein Hauptanliegen darstellt. Wir haben diese Aufgabe zu bewältigen, um am Ende des Jahrhunderts wettbewerbsfähig zu sein. Ein Wort zur Lage auf dem Arbeitsmarkt. Bereinigt von Saison- und Zufallseinflüssen nimmt die Zahl der Arbeitslo- sen seit Herbst letzten Jahres deutlich ab. Im April lag die Zahl der Arbeitslosen 10,7 Prozent unter dem Vorjahres-
11. Juni 1985 N 963 Geschäftsbericht des Bundesrates stand; total 32691. Die Teuerung hatte sich des starken Dollars sowie der Kältewelle im Januar wegen in den Winter- monaten beschleunigt. Seit April bildet sich die Jahres- teuerungsrate des Konsumentenpreisindexes wieder zurück. Im Mai ging der Index im Vergleich zum Vorquartal erneut um 0,1 Prozent zurück. Bedingt durch einen Basis- effekt - Indexrückgang im Mai 1984 um 0,2 Prozent - erhöhte sich die Jahresrate im Mai allerdings wieder leicht auf 3,8 Prozent. Mit anderen Worten: Wir haben ein fundamentales Interesse daran, die Stabilitätspolitik fortzusetzen. Prognose: Der Konjunkturaufschwung dürfte weitergehen. Wir rechnen 1985 mit einem um 2,5 bis 3 Prozent höheren Bruttoinland- produkt als im Vorjahr. Aber nehmen Sie bitte die Aufgabe ernst, die strukturelle Bereinigung im Rahmen dieses tech- nologischen Wandels zu vollziehen. In diesem Zusammen- hang ist die eigene Wertschöpfung von zentraler Bedeu- tung. Wir wollen nicht nur Vollzugsorgan Dritter werden. Zu einzelnen Branchen: Günstig entwickelte sich vor allem die Geschäftslage in den Investitionsgüterindustrieberei- chen; in der Metall- und Maschinenindustrie geht es auf- wärts, wie die Auftragsbestände zeigen; aber die Struktur- probleme sind hier noch nicht gelöst. - Die Konsumgüter- hersteller schätzen ihre Aussichten weniger pessimistisch ein als noch vor kurzer Zeit. - Die Nahrungsmittel- und die Bekleidungsindustrie sehen vor, die Geschäftstätigkeit wei- ter auszudehnen, wobei im Bekleidungssektor noch ver- schiedene Probleme zu bewältigen sind. - In der Uhren- industrie hielt die kräftige Belebung an, die im Herbst 1984 eingesetzt hatte. In den ersten vier Monaten dieses Jahres exportierte dieser wichtige Industriezweig 8,7 Prozent mehr als im Vorjahr. - In der Chemie zeichnet sich nach hervorra- genden Abschlüssen eine Verlangsamung des Wachstums beim Auftragseingang ab, allerdings auf hohem Niveau. Sie steigerte die Produktion im ersten Quartal um 11 Prozent, und die mengenmässigen Exporte übertrafen in der Periode Januar bis April jene des Vorjahres um 11,5 Prozent. - Bei den baunahen Industrien hinterliess der kalte Winter Spu- ren. Die Industrie der Steine und Erden reduzierte die Pro- duktion im ersten Quartal um 11 Prozent. Die künftige Entwicklung wird im grossen und ganzen positiv beurteilt. Es lag mir daran, diese Geschäftsberichtsdebatte wie immer dazu zu benutzen, um aufzudatieren, damit wir nicht nur über Vergangenes sprechen, sondern auch die heutige Lage miteinander zu beurteilen vermögen. Das hat direkt bezug mit den Ausführungen von Herrn Früh. Er sagte zu Recht, dass wir alles daran setzen müssen, um in enger Zusammen- arbeit mit den anderen Partnerstaaten im OECD-Raum, aber auch mit den Entwicklungsländern, die in der GATT-Organi- sation eine bedeutende Rolle spielen, das Arbeitsprogramm vom November 1982 zu vollziehen und die Idee, die sowohl am Gipfel in Bonn als auch an der OECD-Konferenz in Paris beschlossen, festgelegt, umschrieben worden ist, in die Tat überzuführen, nämlich uns auf eine neue GATT-Runde vor- zubereiten. Sie haben die diesbezüglichen Erklärungen aus unserer GPK-Sitzung wiedergegeben; ich wiederhole sie nicht. Ich kann nur sagen, dass gerade in diesem Zusam- v menhang am vergangenen Wochenende in Stockholm eine wichtige vorberatende Konferenz stattfand, an der ich selbst hätte teilnehmen sollen, es jedoch wegen der Bundesrats- verpflichtungen nicht konnte. Ich habe Herrn Staatssekretär Sommaruga delegieren können, obwohl sonst nur Regie- rungsmitglieder zur Konferenz zugelassen waren. Es zeigte sich, dass die Idee, von der ich soeben sprach, bei allen Beteiligten nach wie vor mit einer guten Aufnahme rechnen kann, dass aber die Vorbereitung dieser neuen GATT-Runde sehr grosse Anstrengungen sowohl auf Industrieländer- als auch auf Entwicklungsländerseite verlangt. In diesem Zusammenhang spielt eben die Tatsache eine grosse Rolle, dass die hochverschuldeten Staaten zurzeit mit unerhörten Problemen fechten, um ihre eigene Infra- struktur überhaupt wieder instand zu stellen und um nach- her wieder an einem Welthandelssystem partizipieren zu können. Eine Operation, die für uns von brennender Bedeu- tung ist, weil ja letzten Endes deren Importdrosselung auch bei uns direkt die Arbeitsplätze betrifft. Wenn dank Import- drosselung in Drittstaaten nicht exportiert werden kann, schlägt sich das auch in unserer eigenen Industrie nieder- Zusammenhänge, die noch nicht ganz alle verstanden haben. Ich werde Sie laufend über alles orientieren, was mit Blick auf eine neue GATT-Runde noch geschehen wird. Für heute begnüge ich mich mit dieser lapidaren Feststellung: Es geht um etwas Entscheidendes, denn für einen Industrie- staat ohne Rohstoffe wie die Schweiz ist und bleibt der freie Handel im europäischen und im weltweiten Raum eine Lebensvoraussetzung. Das führt dazu, dass wir an den jüng- sten Gesprächen mit der EG in Wien erneut alles daran setzten, um nicht nur die noch bestehenden Handelshemm- nisse abzubauen; wir waren auch dafür besorgt, nicht als Drittstaat deklassiert, sondern als in privilegierten Beziehun- gen befindlich von der EG anerkannt zu werden. Ich darf Ihnen sagen, dass Herr Pierre Bérégovoy diese gleiche Linie, die wir schon mit Herrn Jacques Delors von der EG aushan- deln konnten - gestützt auf unseren 1972er Vertrag -, voll und ganz mitverfolgt und mitschreibt. Das gibt uns die Chance, an diesem 350-Millionen-Markt nicht als Outsider, sondern als eine Art Insider-Partner voll und ganz zum Zuge zu kommen. Wir werden diesem Bereich in Brüssel - aber auch bei OECD und GATT-weiterhin unsere volle Aufmerk- samkeit widmen. Herr Früh, Sie haben als Sprecher der Kommission sodann auf die Berufsbildung hingewiesen. Ich verzichte darauf, zu diesen Problemen erneut Stellung zu nehmen, weil Herr Hug, wie Sie sagten, in der Kommission vollumfänglich Auskunft gab und von Ihrer Seite keine Fragen an mich gestellt worden sind. Zu Ihrer einzigen Frage, bezogen auf den Landwirtschafts- bericht, den wir, wie ich hoffe, im Herbst hier diskutieren können, darf ich folgendes sagen: Wir stehen zu all dem, was wir über den biologischen Landbau ausgesagt haben. Wir sind der Meinung, dass diese Produktionsart nicht nur ihre volle Berechtigung hat- was wir ja auch mit der Unterstützung von Oberwil zum Ausdruck bringen -, sondern dass tatsächlich, wie Sie selbst - zitieren, das Spiel von Angebot und Nachfrage letzten Endes die Grössenordnung mitbestimmen wird. Wir schreiben ja nicht von Staates wegen vor, wie gross dieser Teil unserer Landwirtschaft sein soll. Aber er hat nach allgemeiner Auf- fassung, auch der Landwirtschaftsspezialisten, heute in einer Gesamtlandwirtschaft einen echten, eigenen Stellen- wert. Ich glaube, das wird von allen hier vertretenen Land- wirten nicht mehr bestritten. Zu den von Ihnen zusätzlich gestellten Frage, wie es sich mit der Rohmilch verhalte: Ich kann Ihnen zusichern, dass ich die Verordnung, auf die Sie sich berufen haben (Art. 1 Abs. 2, Verordnung vom 11. Oktober 1984), unter den Aspekten, die Sie einbrachten (wie steht es mit der Preisbildung, und wie steht es mit der Gewichtung der Örtlichkeiten, um eine Bewilligung zu erhalten?), nach dieser GPK-Aussprache mit meinen Spezialisten ausdiskutieren und Ihnen hernach gesondert Bericht geben werde. Wir sind auch diesem Roh- milchproblem gegenüber voll und ganz aufgeschlossen. Man muss es in seinen richtigen Dimensionen sehen und nicht daraus einen Streitfall konstruieren, was Sie ja auch nicht versucht haben. Ich möchte nicht diesen Eindruck erwecken. Wenn Sie gestatten, werde ich mich nach sorgfäl- tiger Prüfung dieser Fragen erneut mit Ihnen in Verbindung setzen. Herr Gehen hat verschiedene Fragen eingebracht. Er hat den Eindruck, dass wir in unserem Bericht zu sehr wirt- schaftliche Daten und zuwenig ökologische Querverbindun- gen aufgezeigt haben. Ich darf ihn aber beruhigen. Wenn Sie die Arbeit des EVD verfolgen, wie Sie es ja tun, ist Ihnen nicht verborgen geblieben, dass auch der Sprechende bei der Eröffnung der Anstalt Liebefeld und bei vielen anderen Gelegenheiten immer wieder, und zwar aus tiefer persönli- cher Überzeugung, die aber auch der Meinung des Bundes- rates entspricht, darauf hingewiesen hat, dass Ökonomie und Ökologie im Gleichschritt vorangetrieben werden müs- sen. Das wird dazu führen, dass wir all den Problemen, die
Gestion du Conseil fédéral 964 N 11 juin 1985 mit dem Boden zusammenhängen - Stichwort Fruchtfolge- fläche 450000 Hektaren, Stichwort Ackerbau, worüber ich nächste Woche sprechen kann, Ziel 300000 Hektaren -, unsere volle Beachtung schenken müssen. Man kann in diesem Land eine gesunde Umwelt-um nur dieses Beispiel zu nennen - nur haben, wenn man nicht isoliert Wald, und dann lange, lange nichts mehr beurteilt, sondern Wasser, Luft, Boden usw. in einem Gesamtbild nicht nur erkennt, sondern auch - bezogen auf die Qualität der diesbezügli- chen Elemente - gewichtet. Das ist es, was wir tun. Sie werden spüren, wenn wir den 6. Landwirtschaftsbericht diskutieren, wie sehr uns daran liegt, das in die Tat umzusetzen. Dies gilt aber nicht nur für die Landwirtschaft - ich kann Ihnen die entsprechenden Details schildern, wenn ich über Familienbetriebe spreche, wenn ich auf die uner- wünschten Konzentrationserscheinungen und deren Bekämpfung hinweisen werde -; es geht uns generell um die Sicherung der Lebensgrundlagen. Auch in anderen Branchen haben wir ja mit moderner Gesetzgebung (Stichwort Raumordnung) nun erreichen können, dass vor Entscheiden, wo besiedelt, wo nicht besie- delt wird, eine echte, sorgfältige Lagebeurteilung auf allen Stufen unseres Staates und beim einzelnen Menschen ein- setzt. Sie haben festgestellt, dass gestützt darauf nicht nur die Richtlinienprozeduren vorangeschritten sind, über die Frau Kopp informieren wird, sondern dass wir wesentliche Fortschritte in den Planungs- und Baurechten aller Kantone feststellen dürfen. Sie können beruhigt sein. Wir setzen alles daran, um Ökono- mie und Ökologie wirklich miteinander zu betrachten. Sie werden mir aber beipflichten: ökologische Fortschritte, die ja auch finanziert werden müssen, können wir nur sicher- stellen, wenn wir der Wirtschaft, verstanden als Gemein- schaft aller - Arbeitgeber/Arbeitnehmer, die überhaupt in einem schöpferischen Prozess für die Existenz dieses Staa- tes stehen -, ein Eigengewicht geben, das gross ist. Ohne entsprechendes, bescheidenes Wachstum - mit tiefem Respekt vor den Ressourcen - werden Sie die Arbeitslosen- zahl in den Industriestaaten nicht herunterdrücken können und werden Sie das Drittweltproblem, auf das ich soeben eintrete, nicht zu bewältigen vermögen. Es braucht irgend- woher die entsprechende wirtschaftliche Kraft. Damit bin ich bei Ihrer zweiten Frage. Sie haben die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass wir bei unserer ERG der Entwicklungspolitik allfälliger Empfänger- staaten zu wenig Rechnung tragen würden. Ich darf Ihnen sagen, dass wir bei der hier besonders bedeutsamen Posi- tion Mischkredite noch mehr als bei der ERG ein Evalua- tionsverfahren praktizieren, das den von Ihnen geschilder- ten entwicklungspolitischen Komponenten voll und ganz Rechnung trägt. Wir wollen also nichts verkaufen, was dem Empfänger schadet. Andererseits sind wir nicht die Vormün- der der ganzen Welt, um dem Empfängerstaat vorzuschrei- ben, wie er seine eigene Struktur bereinigen will. Das dürfte ja auch nicht der Sinn Ihrer Frage sein. Bei der ERG stellen wir nun fest, dass wir mit der Praxis, die wir gewählt haben, und mit den Zahlen, die ich in den Finanzkommissionen sehr detailliert bekanntgegeben habe, auf dem richtigen Wege sind. Im Gegensatz zu vielen Staa- ten, die eigentliche Exportsubventionierung betreiben, haben wir masszuhalten versucht; natürlich sind es sehr gewichtige Beträge, die wir hier eingesetzt haben. Ich bin mir bewusst, dass die 15,8 Milliarden totales Engagement, worunter 14,1 Milliarden für politische Garantien und 1,7 Milliarden für Währungsgarantien, keinen Pappenstiel bedeuten. Der wertgewogene mittlere Garantiesatz pro Ope- ration beträgt 77,8 Prozent, wobei wir nach Ländergruppen im EG-, EFTA-, Nordamerika-Raum eher abnehmend operie- ren, da die Währungsgarantie rückläufig geworden ist - sie ist ja zurzeit sistiert, wie Sie wissen. In den übrigen regiona- len Ländergruppen weisen die Entwicklungsländer einen Anteil von 79 Prozent und die ärmeren Entwicklungsländer einen Anteil von 17 Prozent (1983 noch 14 Prozent) auf. Sie sehen also, dass wir hier nicht untätig geblieben sind beim Suchen nach dem richtigen Mass. Durch die Sistierung der Währungsgarantie dürfte die wirtschaftliche Situation der ERG besser werden, und durch die Gebührenerhöhung von immerhin 45 Prozent partizipieren vor allem auch die direk- ten Exporteure in einem hohen Mass. Im Sinne einer quanti- tativen Zukunftsperspektive, wobei ich mir nicht Propheten- rolle anmasse, würde ich sagen, es gibt anhaltende, aber immerhin abnehmende jährliche Rechnungsdefizite. Des- halb wird der Bundesvorschuss gesamthaft weiter zuneh- men. 1984 rechne ich mit 600 Millionen, 1986 miti Milliarde. Die Verzinsungskosten der ERG gegenüber dem Bund wer- den aus diesem Grund beträchtlich anwachsen: 1984 20 Millionen, 1986 40 Millionen Franken. Hier wird sich zu gegebener Zeit die Frage stellen, wie Sie sich mit Blick auf die Währungsrisiken, die am Schluss zu echten Verlusten führen können, zu verhalten gedenken. Mit Blick auf Ihr Thema noch einmal: Wir sind uns bewusst, dass jeder Entwicklungsstaat als Partnerstaat auch unter dem Aspekt der eigenen Bedürfnisse sorgfältigste Wertung verdient. Ich glaube aber, dass Sie keine Beispiele nennen können, wo wir die ERG gleichsam missbraucht und nicht dem Emp- fängerstaat sinnvoll zugedient hätten mit Blick auf seine eigene wirtschaftliche Entwicklung. - Soviel zu diesem Thema. Ich verzichte aus Zeitgründen darauf, hier die Gliederung nach Branchen einzubringen. Wenn Sie Details wollen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne für jede Auskunft zur Verfügung. Sie haben als dritten Punkt, Herr Oehen, noch die Frage aufgeworfen, was denn von dieser Eisenschrottposition zu halten sei, und Sie haben auf Ihren eigenen Vorstoss aus dem Jahre 1972 verwiesen, den Sie mir freundlicherweise nachher noch übergeben haben. Ich glaube nicht, dass sich hier die bundesrätliche Politik gewandelt hat. Ich habe im Bericht an Ihre Kommission über die diesbezüglichen Fra- gen auf Seite 3, Bundesmetallabfälle und Eisenschrott, geschrieben, dass der Bund im Rahmen seiner Aussenwirt- schaftspolitik gegen protektionistische Massnahmen seiner Handelspartner im Ausland verschiedene Vergeltungs- oder sogenannte Retorsionsmassnahmen treffen müsse. Da der europäische Markt im Bereich der Rohstoffe der metallver- arbeitenden Industrie starken kontingentmässigen Beschränkungen unterworfen ist, hat der Bund in diesem Bereich ähnliche Vorkehren getroffen. Ein Verzicht auf entsprechende Beschränkungen des freien grenzüber- schreitenden Warenaustausches hätte zur Folge, dass die umliegenden Staaten unsere Vorräte aufkaufen würden und wir uns auf einem künstlich verknappten europäischen Markt zu viel höheren Preisen selbst eindecken müssten. Die Ausfuhrbewirtschaftung findet in beiden Fällen ihre Rechtfertigung lediglich in einer aussenwirtschaftspoliti- schen Abwehrmassnahme. Sie müsste aufgehoben werden, wenn die umliegenden Staaten ihr System liberalisieren würden. Dazu besteht leider zurzeit wenig Hoffnung. Unter den heutigen Umständen dient sie der Sicherstellung der Versorgung der schweizerischen metallverarbeitenden Industrie mit Rohmaterial. Ein sehr erheblicher Teil des Ausgangsmaterials dieser Werke - bei den Stahlwerken beträgt er sogar 100 Prozent - besteht aus Materialabfällen. Sie erkennen aus diesen Worten, dass wir die im EVD angesiedelte wirtschaftliche Landesversorgung in keiner Weise vernachlässigen. Aber es ist ein dauerndes Abwägen: Wie steht es mit den Bedürfnissen? Wo können wir uns eindecken,"korrekt, wie es sich im internationalen Handel geziemt? Ich glaube also nicht, dass wir bei dieser von uns praktizierten Art der Schrottverwertung in irgendeiner Weise Probleme schaffen, die Ihren Anliegen entgegenstehen. Ein totaler Stopp wäre unsinnig, weil wir mit unseren eigenen Stahlwerken natürlich auch wieder Exportmöglichkeiten suchen und finden müssen, wollen wir nicht die diesbezügli- chen Grossprobleme als unlösbar klassieren. Und das ist nicht im Interesse unserer eigenen Volkswirtschaft. Frau Jaggi hat die Frage gestellt, wie es sich mit den sozial- statistischen Problemen verhalte. Das BIGA hat dazu einen sorgfältigen Bericht erstellt, der der GPK abgegeben wurde. Wir haben im wesentlichen auf die Konjunkturbeobachtung,
11. Juni 1985 N 965 Geschäftsbericht des Bundesrates die Konjunkturerhebung aufmerksam gemacht, die Koordi- nationsstelle für Statistik geschaffen, die Koordination mit den Kantonen, Gemeinden, Sozialpartnern und Unterneh- men der Kommission für Konjunktur und Sozialstatistik unter dem Vorsitz von Professor Fischer anvertraut - in enger Zusammenarbeit mit dem BIGA, dem Bundesamt für Konjunktur und dem Bundesamt für Statistik. Wir sind uns bewusst, dass wir im BIGA mehrere Statistiken total revidie- ren müssen. Es betrifft die von Ihnen besonders erwähnten. Ich könnte noch einige zusätzlich nennen. Über das Revi- sionsprogramm, das zurzeit von Herrn Hug mit seinen Mitar- beitern sehr sorgfältig vorbereitet wird, wird der Bundesrat noch einzelne Entscheide zu fällen haben. Ich teile mit Ihnen die Auffassung, dass doch schwerwiegende Koordinations- probleme bestehen. Wir werden zu gegebener Zeit - viel- leicht drängt sich hier auch eine Aussprache auf - auf verschiedene Impulse, die wir geben müssen, und Ent- scheide, die wir zu fällen haben, zu sprechen kommen. Uns liegt daran, dass nicht Unklarheit geschaffen wird durch verschiedene Art der Interpretationsmöglichkeiten. Wir haben das am Beispiel verschiedener Arbeitslosenbegriffe festgestellt: Das BIGA stellt auf die Meldungen der Kantone und Gemeinden ab, welche die registrierten Arbeitslosen erfassen; die Definition der Arbeitslosen ist im Arbeitslosen- versicherungsgesetz geregelt, sie entspricht den Empfeh- lungen internationaler Organisationen, hält also näherer Prüfung stand. Das Bundesamt für Statistik hat bei der Volkszählung 1980 andere Begriffe verwendet, und ich glaube, dass daraus eine grosse Unsicherheit entstanden ist, die es nunmehr zu beheben gilt. Ähnliches könnte ich über Beschäftigungsstatistiken und über Wohnungszählun- gen sagen. Diese verschiedene Optik, die von einzelnen verwendet wor- den ist, darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass für die Sozialstatistik das BIGA zentraler Sammelpunkt blei- ben muss- in enger Partnerschaft mit dem Bundesamt für Statistik. Ich hoffe, dass wir hier zu einem guten Schluss kommen, und ich werde mir erlauben, Sie über den jetzigen Stand hinaus so zu orientieren, dass Sie rechtzeitig Kenntnis über die jeweiligen zusätzlichen Massnahmen, die wir tref- fen werden und über die ich jetzt noch nicht berichten kann, erhalten. Ich glaube, Ihnen damit eine umfassende Antwort geben zu können. Herrn Bundi darf ich sagen, dass der von ihm erwähnte Postulatsinhalt tatsächlich so zu gewichten ist, wie er selbst sagte. Der Bericht, den wir im Text als vorläufig beurteilt haben, kann Ihnen ohne weiteres abgegeben werden, wenn Sie ihn einsehen wollen. Ebenfalls können andere Damen und Herren des Rates diesen Bericht verlangen. Wir geben ihn gerne ab. Jetzt muss ich es Ihnen überlassen, Herr Präsident, Herr Vizepräsident, ob Sie, gestützt darauf, trotz- dem am Postulat festhalten wollen oder ob Sie damit Ihre Frage als geklärt betrachten und dementsprechend die Abschreibung akzeptieren können. Das waren die Ausführungen, die ich - gestützt auf Ihre Fragen - einzubringen hatte. Präsident: Herr Bundi möchte an seinem Postulat festhal- ten. Wird ein anderer Antrag gestellt? Das ist nicht der Fall. Genehmigt - Approuvé Bundeskanzlei - Chancellerie fédérale Robbiani, Berichterstatter: Das Fazit kennen Sie, weil wir eine schriftliche Zusammenfassung verteilt haben.
1. Die Geschäftsprüfungskommission ist von der Praxis des Bundesrates bei der Wiederwahl der ausserparlamentari- schen Kommissionen teilweise befriedigt.
2. Für die Auswertung der Vernehmlassungen sind die Beurteilungskriterien nicht genügend klar.
3. Das Projekt der elektronischen Datenverarbeitung in der Bundeskanzlei ist in Schwierigkeiten geraten.
4. Für den Pressespiegel ist eine zentrale Auswertung der Presse anzustreben. Siccome la cancelleria federale è chiamata al rispetto del trilinguismo, mi permetto di sviluppare in italiano i temi del rapporto di gestione 84. Le commissioni extraparlamentari, i gruppi di lavoro, la consultazione degli esperti, fanno parte di una democrazia partecipativa e consensuale quai'è la nostra. Quando però la commissione extraparlamentare diventa una specie di onereficienza, o si trasforma in esper- tocrazia, o commissionite, o addirittura diventa un espe- diente per creare una consultazione formale e artificiosa, è giusto che s'intervenga come abbiamo fatto. Il numero delle commissioni - 350 negli anni settanta, con quasi seimila membri, tre quarti dei quali funzionari dell'am- ministrazione pubblica - è stato ridotto, sono circa due- cento. Il numero dei membri delle commissioni extraparla- mentari pure, una cinquantina in meno. La presenza dei deputati è stata resa eccezionale. Sono stati riconfermati la durata del mandato, a sedici anni, e il limite d'età a settan- tanni. Talune commissioni sono state fuse con altre aventi il medesimo scopo. La ripartizione linguistica regionale, la rappresentanza di donne e giovani è stata migliorata d'opi- nione e in «suspense» giornalistica: tanti cantoni «per», tanti cantoni «contro», un cantone si è aggiunto ai primi, un semicantone ai secondi. La procedura di consultazione non dovrebbe essere una «prevotazione», ma piuttosto la ricerca di argomenti alterna- tivi o complementari rispetto al progetto di legge o al rap- porto del Consiglio federale. L'anno scorso sono state organizzate 19 procedure di con- sultazione. Nel 1983 furono addirittura 30. Una vera infla- zione! Ma si tratta veramente di consultazione o di semplice scambio di formulari tra il Governo centrale e i Governi cantonali e i partiti e le organizzazioni sociali ed econo- miche? E, per finire, un problema d'attualità: II Tribunale federale ha assoggettato al pagamento dei diritti d'autore certe opere fotocopiate e distribuite nella rassegna stampa. Ciò coste- rebbe 350 000 franchi all'anno ai servizi stampa della Confe- derazione. La commissione di gestione ha esaminato la possibilità di centralizzare la lettura, la recensione, la ripro- duzione e la ridifusione dei ritagli di giornale. Aspettiamo, signor Cancelliere, con interesse la tipologia della commissione così come verrà indicata dal computer. Infatti, si intende sottoporre la valutazione di questo stru- mento del nostro sistema democratico al cervello elettro- nico. L'elaborazione elettronica dei dati presso la cancelleria e il servizio di documentazione del Parlamento, dopo aver solle- vato molti entusiasmi, ha deluso. Il sistema TEDAT, «Traite- ment des textes et enregistrement des données», non sem- bra aver corrisposto alle attese. Sembra che il fornitore, la ditta Prime, non sia stato in grado di corrispondere alle esigenze dell'amministrazione. Sulla stampa si è parlato di cervello elettronico impazzito, «Cortnputerwirrwarr im Bun- deshaus», era il titolo d'un giornale. Probabilmente una informazione verbale e tradizionale s'impone, signor Can- celliere! Quando il computer sarà riparato, lo si potrà utilizzare anche per definire i criteri di valutazione delle procedure di consul- tazione. Sovente hanno, quanto meno apparantemente, il carattere d'alibi. Oppure, come nel caso della consultazione sui 100/80 km/h, si trasformano in sondaggio. Comunque, la situazione non è soddisfacente: bastano un paio d'esempi. «Der vorberatende Ausschuss für Fragen der Rechtschrei- bereform», «le Comité consultatif pour les questions en rapport avec la réforme de l'orthographe allemande», questo fantomatico gruppo di esperti per la riforma dell'or- tografia tedesca non si riunisce più dal 1978 e, nel frat- tempo, anche in Svizzera tedesca si comincia a comunicare con la scrittura del Videotext e col basic. E che dire della commissione di controllo dell'esportazione di vini indìgeni, che conta 30 membri, e che si riunisce quaranta volte all'anno per esportare seimila ettolitri di vino (e poco merlot e nostrano ticinese!).
Gestion du Conseil fédéral 966 N 11 juin 1985 In particolare invochiamo maggior rigore per quelle com- missioni costituite dagli uffici amministrativi, e non appro- vate dal Consiglio federale e dai Dipartimenti. Le commis- sioni extraparlamentari sono necessarie a condizione che non siano inutili o inutilizzate. Sicuramente la «Arbeitszeitgesetzkommission» è necessaria, a condizione però che sia convocata. Il nostro discorso è generale e non diretto contro questa o quella commissione. Ogni giorno i servizi d'informazione dei vari dipartimenti leggono e ritagliano tra 25 e 60 giornali nazionali e confezio- nano delle rassegne stampa. Aspettando l'informatica e il videotex, forse, si potrebbe razionalizzare questo servizio d'informazione e documentazione. Voilà, Monsieur le Chancelier, en résumé nos questions et propositions: Centralisation du dépouillement des publica- tions pour la confection de revues de presse, définition des critères d'évaluation qualitative des résultats des procé- dures de consultation, information du Parlement sur l'aban- don du projet de traitement électronique des données TEDAT et, enfin, plus de rigueur dans la réélection des commissions extraparlementaires. Je remercie le Chancelier et les Vice-chanceliers, ainsi que tous les collaborateurs de la Chancellerie pour leur activité utile, indispensable et appréciée. Braunschweig: Ich gestatte mir einige Zusatzfragen zum Problem der Flut der Vernehmlassungsverfahren. Auf Seite 3 können wir lesen, dass sich sowohl die General- sekretärenkonferenz als auch andere Konferenzen mit die- sen Fragen und vor allem auch mit der Kritik beschäftigt haben. Die Vernehmlassungsverfahren haben in den letzten Jahrzehnten in einem Masse zugenommen, dass staats- rechtliche Wandlungen eingetreten sind, an denen wir nicht achtlos vorübergehen können. Wenn ich mich recht erin- nere, fanden die Vernehmlassungsverfahren erstmals 1947 in den Wirtschaftsartikeln ihren Niederschlag in der Verfas- sung. Damals waren sie noch die Ausnahme. Sie wurden bei sinnvollen Gelegenheiten beschlossen, während sie heute zu einer Regel geworden sind, zu einer Systematik, die wir teilweise fast nicht mehr bewältigen können. Meine konkreten Fragen und Bedenken sind die folgenden:
1. MUSS denn wirklich in jedem Fall für jede Verordnung ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden?
2. Es hat Fälle gegeben, in denen sich der Bundesrat darauf beschränkt hat - ohne sich vorerst eine Meinung zu bilden oder ein eigenes Projekt vorzuschlagen -, nur die Fragestel- lung, beispielsweise einer Volksinitiative, in die Vernehmlas- sung gehen zu lassen. Ist das richtig, ist das noch ange- messen?
3. Ich weiss, dass die Kantone auf Vernehmlassungsverfah- ren grossen Wert legen. Gerade an diesem Beispiel zeigt sich die Wandlung, die sich in den letzten Jahrzehnten abgespielt hat. Ursprünglich bestand in unserem Staate die Meinung der Verfassungsgeber, der Ständerat würde die Kantone repräsentieren. Dies ist offenbar längst nicht mehr der Fall, und an die Stelle des Ständerates sind die Ver- nehmlassungsverfahren der Kantone getreten. Eine still- schweigende Wandlung, über die wir uns eigentlich Gedan- ken machen sollten. Dazu hätte ich eine ganz konkrete Frage: Gibt es nicht eine schwerwiegende Verfälschung der Vernehmlassungsantworten durch die transkantonalen Querverbindungen? Sie wissen, dass die Direktoren, d. h. Mitglieder der kantonalen Regierungen, sich jeweils treffen, ebenso die Chefbeamten oder Amtsstellen zwischen den Kantonen. Man sagt, dass in vielen Fällen dort die Vernehm- lassungsantworten gemeinsam ausgearbeitet oder minde- stens vorbesprochen würden. Jeder einzelne Chefbeamte geht dann nach Hause und sagt seinem zuständigen Regie- rungsrat, wie die Vernehmlassungsantwort aussehen sollte. Nachher bekommt der Bundesrat scheinbar 26 Antworten, die an einer einzigen Konferenz entstanden sind. Ich frage: Ist das bekannt? Ist das so? Wollen wir diese Verfälschung in Kauf nehmen?
4. Eine weitere Verfälschung ermöglicht das Vorgehen des Bundesrates, der Vernehmlassungsantworten nach Gewich- tigkeit der Absender und vor allem nach abstimmungspoliti- schen Überlegungen wertet. Also grosse und starke Organi- sationen und Verbände haben ein doppeltes Gewicht; sie sind aber auch hier in diesem Hause wieder sehr stark vertreten. Da findet eine Übergewichtung statt, die in unse- rer Verfassung nicht vorgesehen war. Einzelne oder schwa- che Organisationen hingegen haben grosse Mühe, ihre Auf- fassungen einzubringen.
5. Schliesslich eine Frage, die den Bundesrat selber betrifft. Ich gehe von grossem Respekt vor dem Bundesrat aus und sage nicht, dass man manchmal an der Führungsfunktion des Bundesrates zweifle. Ich frage nur: Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass die Führungsfunktion des Bundesrates hin und wieder vor lauter Vernehmlassungen und Vernehm- lassungsantworten etwas verdeckt wird? Das ist aber nur eine sehr bescheidene Frage.
6. Noch ein Letztes, das uns als Parlament betrifft: Die Vernehmlassungsverfahren sind auch zu einer Konkurrenz für das Parlament geworden. Mir scheint, unsere Beratungs- möglichkeiten und unser Spielraum seien so gering und die Sachzwänge so gross geworden, weil bereits alles durch die vorgängigen Vernehmlassungsverfahren weitgehend gesteuert worden ist. Soweit Fragen und Bedenken. Ich wäre dankbar, wenn der Bundeskanzler uns dazu seine Meinung vortragen würde. Ruf-Bern: Der Geschäftsbericht weist auf Seite 4 unter dem Titel «Informationsdienste» auf die verbesserten Arbeitsbe- dingungen der Bundeshausjournalisten hin. Diese erreich- ten Verbesserungen sind sicherlich begründet und notwen- dig. Ich komme bei dieser Gelegenheit allerdings nicht umhin, auf einen wunden Punkt in der Informationspraxis der Bundeskanzlei hinzuweisen. Werden die Journalisten nämlich richtigerweise rasch und umfassend informiert, müssen sich die Parlamentarier in vielen Fällen mit Informationen aus zweiter Hand begnügen
- über Geschäfte notabene, die sie direkt selbst betreffen. Ich kann Ihnen dies kurz an zwei Beispielen erläutern:
1. Die Antworten des Bundesrates auf parlamentarische Vorstösse, insbesondere auf einfache Anfragen, erreichen die Presse meistens früher als die Urheber der Vorstösse selbst. So kommt es vor, dass ein Parlamentarier die Ant- wort auf einen eigenen Vorstoss den Medien entnehmen muss, bevor er selbst als Fragesteller den Wortlaut erhält. Es scheint mir eine Selbstverständlichkeit zu sein, als Frage- steller zuerst eine Antwort zu erhalten, um gegebenenfalls bei Anfragen, seitens der Presse beispielsweise, auch kom- petent dazu Stellung nehmen zu können. Noch krasser ist der Informationsnotstand jedes Parlamentariers im Falle der Antworten auf Vorstösse von Ratskollegen, indem die bun- desrätlichen Stellungnahmen oft erst Tage oder sogar Wochen nach der Veröffentlichung zuhause eintreffen.
2. Gesetzesvorlagen und allgemeine Bundesratsbeschlüsse werden in der Regel durch Pressekonferenzen der Landes- regierung am Tage der entsprechenden Bundesratssitzung vorgestellt. Die Journalisten erhalten dabei richtigerweise umfangreichen Presserohstoff und können gleichzeitig ergänzende Fragen stellen. Diese Möglichkeit wiederum bie- tet sich dem Parlament nicht, insbesondere auch nicht im Falle von Beschlüssen zu aktuellen Fragen, wie beispiels- weise des sogenannten Tamilen-Entscheids vom 24. Sep- tember 1984. Damals, während der Herbstsession, hatten unsere Fraktion und auch andere Interessierte das legitime Bedürfnis, diesen Bundesratsentscheid von höchster politi- scher Brisanz kommentieren zu können, weshalb ich den ergänzenden Ausführungen Bundesrat Friedrichs an der Pressekonferenz folgen wollte. Die Anwesenheit an der Pressekonferenz wurde mir jedoch verwehrt mit dem Hin- weis, diese sei nur Bundeshausjournalisten zugänglich. Die Frageinstrumente des Parlamentariers, also Fragestunde, Anfragen usw., können gerade in solchen Fällen mit der Aktualität nicht mithalten.
11. Juni 1985 N 967 Geschäftsbericht des Bundesrates Insbesondere Parlamentarier, die keinen Kommissionen angehören, befinden sich also gegenüber der Presse in Angelegenheiten, über die sie als Volksvertreter eigentlich besser informiert sein müssten als die Öffentlichkeit, in einem latenten Informationsrückstand. Wenn das Parlament durch den Bundesrat später - und erst noch schlechter - informiert wird als die Presse, so bedeutet dies meines Erachtens eine Missachtung von Würde und Stellung der Legislative. Aus meinen Ausführungen ergeben sich folgende konkrete Forderungen an den Bundesrat und an die Bundeskanzlei:
1. Sämtliche Veröffentlichungen des Bundesrates und der Departemente sind so frühzeitig an die Parlamentarier zu versenden - darf ich Sie bitten zuzuhören, Herr Bundes- kanzler; ich habe zwei Forderungen zu formulieren, zu denen ich von Ihnen anschliessend gerne eine Stellung- nahme hätte -, dass diese mindestens gleichzeitig mit der Presse informiert werden. Dies betrifft im besonderen die Antworten auf parlamentarische Vorstösse aller Art.
2. An die Pressekonferenzen des Bundesrates sind die Par- lamentarier grundsätzlich und generell einzuladen. Platz- probleme ergeben sich mit Bestimmtheit keine, da schon aus geographischen Gründen - mit Ausnahme der Sessio- nen - vermutlich nur relativ wenige National- und Stände- räte von dieser zusätzlichen Informationsmöglichkeit Gebrauch machen würden. Die Achtung vor dem Parlament und seiner Funktion gebietet jedoch ein solches Vorgehen zwingend. Der Bundesrat hat im übrigen keine Rechts- grundlage, die Parlamentarier von Pressekonferenzen aus- zuschliessen. Eine entsprechende Motion unseres ehemali- gen Kollegen Hegg, welche dieselbe Forderung enthält, ist noch hängig. Eines kann ich Ihnen versichern: Ein zweites Mal werde ich mich von einer bundesrätlichen Pressekonfe- renz nicht wegweisen lassen. Ich bitte darum, dass diese Forderungen von der Bundes- kanzlei wohlwollend geprüft werden. Stappung: Zur Wiederwahl der ausserparlamentarischen Kommissionen macht die GPK in ihrem Bericht Empfehlun- gen an den Bundesrat, so unter anderem auch in bezug auf die vom Bundesrat gewählte Arbeitszeitgesetzkommission. Die Geschäftsprüfungskommission beantragt, die Arbeits- zeitgesetzkommission aufzuheben. Als Begründung wird angeführt, die Kommission habe seit 1979 nicht mehr getagt und sei daher eine Kommission auf Vorrat. Dem Arbeitszeit- gesetz sind neben den beiden Regiebetrieben des Bundes, also den PTT und SBB, die konzessionierten Eisenbahn- und Trolleybusunternehmungen sowie die konzessionierten Automobil-, Schiffahrts- und Seilbahnunternehmungen unterstellt. Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitsbedin- gungen in Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs. Der Arbeitszeitgesetzkommission kommt eine grosse Bedeu- tung zu. Sie begutachtet zuhanden der Bundesbehörden Fragen des Arbeitszeitgesetzes und seines Vollzugs. Als die Kommission das letzte Mal, d. h. im Jahre 1979, tagte, ging es um Fragen der Anpassung des Arbeitszeitgesetzes im Bereich der Ferien- und Ruhetage. In den nächsten Tagen tritt die Arbeitszeitgesetzkommission zusammen. Gegenstand der Beratungen sind die Verkür- zung der Arbeitszeit und die damit verbundenen Auswirkun- gen auf die Schichtung und Einteilung der Arbeitszeit. Da geht es nicht nur um zwei Stunden weniger Arbeit. Tangiert sind dabei auch die Dienst- und Ruheschichten. Für das rund um die Uhr arbeitende Personal der Verkehrsbetriebe bedeutet das das A und O der unregelmässigen, oft täglich wechselnden Arbeitszeiten. Beim AZG handelt es sich um eine komplexe Materie. Es ist daher absolut richtig, wenn anstehende Fragen von Fach- leuten, eben dieser Kommission, begutachtet werden. Die Kommission ist paritätisch, d. h. aus je sieben Vertretern der Unternehmungen und der Gewerkschaften zusammenge- setzt. Den Vorsitz hat ein Bundesrichter. Ich glaube kaum, dass es die Meinung der GPK sein kann, durch die Liquidierung dieser für alle Beteiligten wichtigen Kommission dem Personal und seinen Gewerkschaften praktisch die einzige direkte Mitsprachemöglichkeit zu entziehen. Ich bin voll davon überzeugt, dass heute kein Antrag auf Aufhebung diskutiert werden müsste, wenn die für dieses Geschäft zuständigen Mitglieder der GPK über die wichtige Funktion der Arbeitszeitgesetzkommission fundiert informiert worden wären. Ich wiederhole: Dieser Kommission kommt eine grosse Bedeutung in den partnerschaftlichen Beziehungen Arbeit- geber/Personal zu. Ich begrüsse daher die Stellungnahme des Bundesrates, der nicht bereit ist, auf die Empfehlung der GPK einzutreten, und die Arbeitszeitgesetzkommission wei- terführt. Bundeskanzler Buser: Sie haben mir ein reiches Bouquet von Fragen vorgelegt. Ich will möglichst knapp antworten. Zum Problem der Kommissionen: Die Geschäftsprüfungs- kommission ist der Auffassung, dass die Zahl der ausserpar- lamentarischen Kommissionen noch weiter reduziert wer- den sollte und dass die bisher zuwenig berücksichtigten Gruppen - insbesondere die Frauen und die sprachlichen Minderheiten - mehr Berücksichtigung finden sollten. Wir haben in der Kommission schon darauf hingewiesen, dass dies gewisse Probleme stellt, weil die Zahl der Demis- sionen in den Kommissionen nicht sehr gross ist, auch nicht bei den allgemeinen Wiederwahlen nach jeweils vier Jahren, und weil in diesen Kommissionen eine ganze Reihe von Organisationen vertreten sind, denen wir nicht vorschreiben können, wen sie schicken sollen. Der Spielraum des Bun- desrates ist also nicht so gross, wie gemeinhin angenom- men wird. Ich muss Sie deshalb um etwas Geduld bitten. Die Departemente und die Bundeskanzlei prüfen bei jeder Erneuerung, ob ein Ersatz im Sinne der Wünsche der Geschäftsprüfungskommission möglich ist. Wir werden im übrigen die Kommissionen zu gruppieren versuchen. Der Referent der Kommission hat darauf hinge- wiesen. Heute finden Sie-wenn Sieden Staatskalender zur Hand nehmen - eine Aufstellung nach Departementen. Diese Aufstellung trägt aber den verschiedenen Typen nicht Rechnung. Deshalb wird auch die Zahl der Kommissionen, die bestehen, unterschiedlich angegeben, je nachdem, ob man die Kommissionen des Vorverfahrens dazuzählt oder nicht. Wir gedenken also, im Rahmen dieser Typologisie- rung zunächst die Kommissionen des Vorverfahrens gene- rell wegzunehmen. Das sind die Arbeitsgruppen, Studien- kommissionen und Expertenkommissionen, die befristet eingesetzt wurden und einen ganz bestimmten Auftrag haben. Diese Kommissionen gehören, weil sie nur für bestimmte Zeit eingesetzt werden, eigentlich nicht in ein Register eines Buches, das für längere Zeit gedacht ist. Die zweite grosse Gruppe bilden die permanenten ausser- parlamentarischen Kommissionen, die man nach ihrer Auf- gabe unterscheiden kann. Es sind entweder Behördenkom- missionen oder Verwaltungskommissionen. Die Verwal- tungskommissionen sind Kommissionen mit beratender Funktion; Behördenkommissionen sind Rekurskommissio- nen, Schätzungskommissionen usw., also Kommissionen mit Entscheidungsbefugnissen. Man kann sie auch nach ihrer Einsetzung unterscheiden - ob Bundesrat, ein Depar- tement oder ein Amt sie eingesetzt hat. Amtskommissionen haben keine gesetzliche Grundlage mehr und werden des- halb in absehbarer Zeit aufgehoben; wir rechnen, dass der Entscheid des Bundesrates noch dieses Jahr fallen kann. In die letzte Gruppe fallen die «übrigen Gremien», die der Bundesrat entweder ganz bestellt (die Verwaltungsräte der SBB und der PTT) oder teilweise durch Delegationen (Zen- tralvorstand der SRG). Sie sehen, es ist eine sehr vielseitige Gruppierung möglich. Wir werden diese vornehmen und sie zusammen mit den Rechtsfragen noch vor Ende dieses Jahres dem Bundesrat unterbreiten. Zweitens die Datenbanken. Herr Robbiani hat darauf hinge- wiesen, dass wir kürzlich einen Entscheid gefällt haben, der den vorgesehenen Verlauf aufhält. Wir konnten uns weder dem Vorschlag der TEDAT-Studiengruppe anschliessen
Gestion du Conseil fédéral 968 N 11 juin 1985 noch die Vorschläge eines Professors von der ETH Lau- sanne voll und ganz übernehmen. Das heisst aber nicht, dass die Arbeiten deshalb stocken. Im Gegenteil: Die prakti- schen Anwendungen gehen sehr rasch vorwärts. Ich habe Ihnen - Irrtum vorbehalten - schon vor Jahresfrist gesagt, dass die grosse Zahl ausserparlamentarischer Kommissio- nen bereits voll im Resolina-System aufgenommen wurde. Aufgenommen wurden auch die Titel der Bundesratsbe- schlüsse, zurückgehend auf eine ganze Reihe von Jahren, während wir umgekehrt die Bundesratsbeschlüsse selbst nicht in eine Datenbank zu geben gedenken; dies wegen des zu grossen Risikos, das damit verbunden ist. Im Resolina- System befinden sich ferner die ganze Bibliotheksdokumen- tation und, neu, auch die parlamentarischen Vorstösse, die mit den zuständigen Diensten in der Bundeskanzlei verbun- den sind. Mit anderen Worten: Die praktische Anwendung geht sehr rasch weiter. Gleichzeitig wissen Sie, dass wir das Eurotra-Problem behandeln; für dieses europäische Projekt haben Sie uns pro Jahr 700000 Franken zur Verfügung gestellt. Wir sind gleichzeitig und zusätzlich an der europäi- schen Terminologie-Datenbank beteiligt. Von einem Wirrwarr somit keine Spur. Es war dies leider eine Auskunft eines untergeordneten Beamten - er wurde in einer Agenturmeldung zu einem Chefbeamten hinaufstili- siert-, der über die wirkliche Entwicklung, insbesondere auf der Koordinationsebene der Generalsekretariate, gar nicht im Bild war. Ein grosses Problem ist auch hier das Personal- problem. Wir müssen nun dringend einen Chef Informatik suchen, damit die Leitung an einen spezialisierten Fach- mann übergehen kann. Drittens die Vernehmlassungsverfahren. Hier gibt es immer die gleichen Probleme. Ich komme auf die Fragen von Herrn Braunschweig zurück. Wir haben darauf hingewiesen, dass Verhandlungen mit den interessierten Kreisen bzw. mit den Adressaten stattfinden. Sie wissen, dass der Bundesrat meh- rere Beschlüsse gefasst hat, die in diesen Kreisen gut aufge- nommen worden sind. So wurde die minimale Frist von zwei auf drei Monate erhöht. Man wird dabei auch die Ferien stärker berücksichtigen als bisher. Wir haben vor, den Adressaten periodisch eine Zusammenfassung aller geplan- ten Vernehmlassungsverfahren zuzustellen; gegenwärtig ist die Zusammenfassung für das zweite Semester 1985 in Arbeit; sie wird voraussichtlich noch vor den Ferien abge- schickt. Wir geben inskünftig sämtlichen Vernehmlassern - wenn ich dieses Wort gebrauchen darf- eine Zusammenfas- sung der Vernehmlassungen, wie sie Ihnen und der Presse zur Verfügung gestellt wird. Die Auswertung ist ein permanentes Problem; es ist auch von Herrn Braunschweig zur Diskussion gestellt worden. Man muss zwischen der technischen Auswertung und der politischen unterscheiden. Die technische Auswertung ist nichts anderes als eine systematische Zusammenstellung all der Eingänge, die der Bundesverwaltung in solchen Fällen zugehen. Es ist eine systematisch-sachliche Ordnung nach Verbänden, Parteien, Kantonen usw. und nach ihren Stel- lungnahmen. Es wird also eine Art Schablone ausgearbeitet und dem Bundesrat sowie den parlamentarischen Gremien, die die Sache weiter zu bearbeiten haben, zur Verfügung gestellt. Jeder Entscheid des Bundesrates, gestützt auf ein Vernehmlassungsverfahren, ist sodann ein politischer Entscheid, also keinesfalls nur ein Zählrahmenproblem. Man wird also nicht einfach sagen, soundso viele Kantone haben zugestimmt oder eine Mehrheit war dagegen, infolge- dessen ist diese Mehrheit massgebend, vielmehr hat man auch die Verbände zu berücksichtigen, bei denen die Mehr- heit vielleicht umgekehrt ist, sowie die politischen Parteien, wo die Situation nochmals anders ist. Der Bundesrat legt Weg und Ziel fest unter Wertung der Argumente, die zur Verfügung stehen. Dabei weiss er dank der Vernehmlas- sung, von welcher Seite er Unterstützung bekommen wird, aber auch, welches die Gegenargumente sind, die später in der Diskussion gegen seine Vorschläge geltend gemacht werden. Bezüglich der Gewichtung kann man höchstens etwa sagen, dass dort, wo die Kantone mit dem Vollzug betraut sind, die Stellungnahme der Kantone natürlich ein besonderes Gewicht hat. Bei Wirtschaftsfragen liegt es nahe, dass die Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände besonders beachtet werden, und wenn es um das Initiativ- oder Referendumsrecht oder die Änderung des Wahlsy- stems geht, ist es klar, dass die Stellungnahmen der Par- teien von besonderem Gewicht sind. Aber zu sagen, das eine oder das andere sei im vornherein entscheidend, geht nicht an. Die Pressespiegel sind nach wie vor ein Problem, das uns beschäftigt. Pressespiegel und Presseschauen gehen übri- gens gelegentlich ineinander über. Die Geschäftsprüfungs- kommission wünscht eine zentrale Auswertung. Wir eigent- lich auch. Wir haben aber in den bisherigen Diskussionen festgestellt, dass das nicht so leicht ist. Man kann nicht einfach sagen, statt dass die Zeitungen in den Departemen- ten gelesen werden, könnten die Artikel von der Bundes- kanzlei über ein Terminal den einzelnen Departementen zugestellt werden. Es ist dies auch ein Personalproblem. Wenn die Bundeskanzlei diese zentrale Auswertung über- nehmen muss, braucht sie dafür mehr Personal. Es kommt also möglicherweise nur zu einer Personalverschiebung von den Departementen zur Bundeskanzlei, aber nicht zu einer Personaleinsparung. Sicher ist, dass die Kosten steigen werden. Diese elektronische Auswertung kostet natürlich entsprechend mehr. Das Problem ist nicht etwa aufgegeben, wir bearbeiten es eingehend. Es ist aber nicht möglich, innert kurzer Zeit einen Entscheid zu fällen. Wir müssen das umsichtig tun, denn die Departemente haben ihre spezifi- schen Wünsche. Die Fragen von Herrn Braunschweig: Warum die Flut von Vernehmlassungen? Sie wissen, dass hier gesetzliche, ja sogar verfassungsmässige Verpflichtungen bestehen. Ich darf nur kurz darauf hinweisen, dass in der Verfassung selbst zum Beispiel für die Bereiche Zivilschutz, Filmwesen, Stipendien, Turnen und Sport, Wirtschafts- und Arbeits- recht, Wohnbauförderung, Auslandschweizer die Durchfüh- rung von Vernehmlassungen für die Ausführungsgesetzge- bung vorgeschrieben ist. Wir haben auch in einer Reihe von Gesetzen derartige Bestimmungen, insbesondere im Umweltschutzgesetz (Art. 39), im Luftfahrtgesetz (Art. 12); ja es gibt sogar in internationalen Übereinkommen der interna- tionalen Arbeitsorganisationen solche Verpflichtungen, zum Beispiel über die Nachtarbeit der Frauen, wo der Bundesrat nicht legiferieren soll, ohne ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt zu haben. Dann haben wir in den Richtlinien über das Vorverfahren ganz präzise Bestimmungen. Dort wird ausgeführt, dass die Kantone anzuhören sind erstens zu Erlassen der Verfassungsstufe, zweitens zu Erlassen der Gesetzesstufe - insbesondere allgemein verbindliche Bun- desbeschlüsse, Staatsverträge -, wenn diese Rechte oder Pflichten der Kantone berühren oder für sie sonst von erheblicher politischer, kultureller, wirtschaftlicher oder finanzieller Tragweite sind. Also eine sehr weit gefasste Vorschrift. In bezug auf die Parteien haben wir in Ziffer 13 die Bestim- mung, dass die in der Bundesversammlung vertretenen poli- tischen Parteien zu Erlassen der Verfassungsstufe und über- dies zu Erlassen von besonderer politischer Tragweite anzu- hören sind. Wenn Sie das zusammennehmen, kommen Sie zwangsläu- fig auf die heutige Zahl von Vernehmlassungsverfahren. Interessanterweise haben die Besprechungen, die wir mit den Adressaten geführt haben, eines übereinstimmend gezeigt: dass niemand weniger begrüsst werden will, nie- mand ist bereit, abzubauen. Deshalb müssen wir auch die Klagen entsprechend beantworten. Man muss selbst bereit sein, auf etwas zu verzichten, wenn man weniger angehört werden will. Herr Braunschweig fragt im weiteren, warum der Bundesrat Vernehmlassungen durchführt, bevor er seine eigene Mei- nung gemacht hat. Das ist immer ein heikles Problem. Nehmen Sie zum Beispiel einen Expertenbericht von 200 oder 300 Seiten. Es ist ganz ausgeschlossen, dass der Bun- desrat hier zu allen Details seine Meinung im voraus bekanntgeben kann. Er muss sie also allgemein fassen.
11. Juni 1985 N 969 Geschäftsbericht des Bundesrates Doch sogar diese allgemeine Beurteilung ist noch proble- matisch. Wenn der Bundesrat den Kantonen oder Verbän- den einfach mitteilt, er sei dafür oder dagegen, werden die Adressaten mit Recht sagen: «Warum fragst du uns noch? Die Meinung ist ja gemacht.» Wenn aber der Bundesrat sagt, er wisse noch nicht, was er tun wolle, kommt die Antwort, die wir auch kennen: Wir sind also die Versuchskaninchen, der Bundesrat weiss nicht, was er will, aber die Verbände, die Parteien und die Kantone sollen nun mal herhalten, damit der Bundesrat nachher seine Meinung machen kann ... Deshalb ist es üblich, dass der Bundesrat seine Meinung vorsichtig ausdrückt; er lässt durchblicken, dass er etwa in Richtung des Berichtes vorzugehen gedenke, er sagt, der Bericht sei eine gute Diskussionsgrundlage; mehr auf die Äste hinauslassen will er sich aber nicht. Zur Frage der Verfälschung der Vernehmlassungsantworten durch die transkantonalen Verbindungen: Es ist nicht zu vermeiden, dass die kantonalen Fürsorge-, Finanz- oder Polizeidirektoren zum Beispiel Probleme ihres Aufgabenbe- reichs miteinander besprechen. Ich glaube, damit müssen wir uns abfinden. Ich glaube auch nicht, dass das unbedingt eine Verfälschung bedeutet; die Kantonsregierungen sind stark genug, um keine Weisungen von diesen Konferenzen anzunehmen. Es ist für sie eine .Dokumentation, und sie können dann je nachdem antworten. Wir haben noch nie 26 gleiche Antworten erhalten. Neben den Konferenzen gibt es regionale Zusammenkünfte. Ein anderes Beispiel: Es ist möglich, dass die Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit den Kantonen mitteilt, wenn sich in einer Vorlage entsprechende Bestimmungen finden und föderalistische Belange zur Diskussion stehen. Sofern daraus nicht eine Uniformierung resultiert, glaube ich kaum, dass im Moment eine Gefahr besteht. Zur Frage, ob die Führungsfunktion des Bundesrates nicht verdeckt wird: Ich würde nicht sagen verdeckt, aber mit Papier etwas zugedeckt; das ist gelegentlich die Folge der zahlreichen Vernehmlassungen, die - man darf das ruhig sagen - der Bundesrat ja nicht selber gesucht hat, sondern die in den Verfassungs- und Gesetzesvorlagen eingebaut worden sind. Zu den Fragen von Herrn Ruf: Da kann ich kurz sein, denn Herr Ruf hat einen parlamentarischen Vorstoss zur gleichen Sache hängig. Er wird wahrscheinlith nach der nächsten Sitzung des Bundesrates die Antwort darauf bekommen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Pressekonferen- zen eine Sache sind, die Information des Parlamentes eine andere, weshalb man sie nicht vermischen sollte. Es stimmt nicht, dass die Presse mehr bekommt als die Parlamentarier. Die ganze Dokumentation - Rohstoffe und dergleichen -, die der Presse abgegeben wird, kann von jedem Parlamen- tarier über den Dokumentationsdienst bezogen werden. Die parlamentarischen Vorstösse, zum Beispiel die Einfachen Anfragen, werden durchwegs zur gleichen Zeit ausgeteilt. Im Moment, wo sie hier ausgeteilt werden, werden sie auch im Journalistenzimmer auf den Tisch gelegt. Das gleiche gilt für die ändern Vorstösse (Motionen, Postulate), die wir dem Sekretariat der Bundesversammlung überweisen und das uns avisiert, wenn sie verteilt oder verschickt werden, damit sie gleichzeitig bei den Journalisten aufgelegt werden kön- nen. Das ist eine seit vielen Jahren gut funktionierende Simultaneität, an der vielleicht gelegentlich eine Ausnahme zu beanstanden ist, die aber im grossen und ganzen immer gestimmt hat. Was die Teilnahme an den Pressekonferenzen betrifft, Herr Ruf, gilt dasselbe. Die Journalisten schätzen es nicht, wenn plötzlich 10 oder 15 Parlamentarier auf ihren Plätzen sitzen, und ich glaube, Herr Ruf würde es auch nicht schätzen, wenn plötzlich ein Journalist auf seinem Stuhl sitzen würde. Also halten wir die Dinge auseinander; wir sind bis jetzt zu guten Resultaten gekommen. Die letzte Frage von Herrn Stappung wegen der Arbeitszeit- kommission: Die Aufhebung ist, wie Herr Stappung selber gesagt hat, von der Geschäftsprüfungskommission bean- tragt worden. Der Bundesrat war dagegen; er hatte entschieden, daran festzuhalten. Ich bin gerne bereit, dem Bundesrat Kenntnis zu geben von den Argumenten, die Herr Stappung hier zugunsten dieser Kommission vorgebracht hat, so dass bei der nächsten Prüfung der Notwendigkeit der Kommissionen in Kenntnis dieser Meinung eines Vertreters des öffentlichen Personals entschieden werden kann. Genehmigt - Approuvé Departement des Innern - Département de l'intérieur Weber-Schwyz, Berichterstatter: Unsere Sektion befasste sich mit dem umfangreichen Departement des Innern mit 14 Direktionen und einem Personalbestand von fast 2300 Mitar- beitern. Dazu kommen noch der Hochschulbereich mit einem Stellenplafond von rund 3500 Etatstellen, das sind etwa 1200 Stellen in der Lehre (Professoren und Assisten- ten) und etwa 2300 Mitarbeiter. Heute will die Geschäftsprü- fungskommission lediglich drei Problembereiche aus dem Bundesamt für Gesundheitswesen hervorheben.
1. Biologischer Landbau: Seit einigen Jahren befassen wir uns mit dieser Anbaumethode. Grundsätzlich möchte man der biologischen Anbauweise eine angemessene Entwick- lungschance verschaffen. Leider ist es aber bis heute nicht möglich, durch lebensmittelchemische Untersuchungen am Produkt selber festzustellen, ob dieses ohne Verwendung von Kunstdünger oder von Pflanzenschutzmitteln herge- stellt worden ist. Zudem sind die Betriebskosten eines biolo- gisch geführten landwirtschaftlichen Betriebes höher als diejenigen eines konventionellen Betriebs. Deshalb wird die Bemessung der geschützten Warenpreise zwischen den ver- schiedenen Anbauformen Schwierigkeiten bieten. Aus all diesen Gründen hat das Departement des Innern einen Verordnungsentwurf zu einzelnen neuen Artikeln der Lebensmittelverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Die Auswertung der Befragung ist im Gange. Weil wir Zwei- fel am Vollzug in dieser Sache haben, sind wir mit einigen kritischen Fragen an die zuständigen Departemente, Volks- wirtschaft und Inneres, gelangt. So zum Beispiel geht es um die Anerkennung des biologischen Landbaubetriebs. Erfor- dert diese Absicht nicht einen zu grossen Kontrollaufwand, der zu Lasten der Konsumenten geht? Zum geschützten Warenpreis: Ist das Kriterium des rationell geführten landwirtschaftlichen Betriebes für die biologische Anbauweise überhaupt anwendbar? Nach Landwirtschafts- gesetz Artikel 29 sind nämlich die mittleren Produktionsko- sten zu normalen Bedingungen und über mehrere Jahre zu ermitteln. Zu den Mehrkosten und zum Kontrollaufwand: Wir wün- schen eine Schätzung der Mehrkosten, die einem Betrieb erwachsen, wenn er alle Vorschriften der neuen Verordnung einhalten will. Dazu kommt, dass man beim Import von biologischen Landbauprodukten überhaupt nur auf das Ehrenwort der Lieferländer abstellen kann. Deshalb wird jeder Kauf zur Vertrauenssache. Weil wir erhebliche Beden- ken an der Durchsetzung einer neuen Verordnung haben, erwarten wir von den betroffenen Departementen Volkswirt- schaft und Inneres einen Bericht bis Ende September dieses Jahres.
2. Lebensmittelkontrolle: Diese Aufgabe wird ebenfalls von zwei Bundesämtern getragen, nämlich vom Bundesamt für Gesundheitswesen im Departement des Innern und vom Bundesamt für Veterinärwesen im Volkswirtschaftsdeparte- ment. Die Geschäftsprüfungskommission hat eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeitsbereiche zwischen den Lebensmittelchemikern und den Tierärzten gefordert. Nach unseren Feststellungen aber entspricht der Entwurf zum neuen Lebensmittelgesetz nicht unseren Empfehlungen. Wir erwarten deshalb vom Departement, dass man nach Auswertung der Vernehmlassung unseren Forderungen doch noch nachkommt, die da heissen:
a. Die einheitliche Gesamtverantwortung für die Lebensmit- telkontrolle muss dem gleichen Departement unterstellt sein. 122-N
Gestion du Conseil fédéral 970 N 11 juin 1985
b. Wir erwarten endlich, dass die Koordination der reichlich vorhandenen Laborkapazitäten beim Bund in der laufenden Revision des Lebensmittelgesetzes verwirklicht wird. Wir führen Labors in zehn Sektionen bei drei verschiedenen Bundesämtern und zusätzlich noch das Institut für Lebens- mittelwissenschaft bei der ETH in Zürich.
c. Es ist notwendig, dass man gleichzeitig neue Abgren- zungskriterien formuliert zwischen Lebensmittel und Heil- mittel und dass diese Unterscheidungsmerkmale im Lebens- mittelgesetz Aufnahme finden.
3. Die sanitarische Grenzkontrolle für Ausländer. Wieder- holt wurde im Rat der Grenzsanitätsdienst zur Sprache gebracht. Es geht einerseits um Leute, die mit Gebrechen in unser Land kommen und die Sozialversicherung belasten. Andererseits bietet das Epidemiegesetz für ansteckende Krankheiten eine ungenügende Handhabe. Man begnügt sich weitgehend mit Bildschirmkontrollen, um Tuberkulose- verdacht abzuklären. Es ist aber bekannt, dass Ausländer- insbesondere Asylbewerber-häufig ansteckende Krankhei- ten aus dem Magen-Darm-Bereich einschleppen. Im Bun- desamt für Gesundheitswesen wurde das Ungenügen des heutigen Systems erkannt. In einem Zusatzbericht wurde uns zwar dargetan, dass man mit verschiedenen Kreis- schreiben die Kantonsärzte um Unterstützung bat. Unsere Grenzsanitätsdienste sind nämlich nicht in der Lage, alle Anforderungen zu erfüllen. So ist man besonders auf die Mithilfe der Fremdenpolizeibehörden der Kantone angewie- sen. Gemäss Epidemiegesetz hat der Bund nach Artikel 32 für alle Untersuchungskosten aufzukommen. Unser Rat hat im Juni letzten Jahres eine Motion von Kollege Bratschi zur Gesundheitskontrolle bei illegal eingereisten Flüchtlingen überwiesen. Der Ständerat aber hat diese Motion in der Folge sehr knapp- mit 17 zu 15 Stimmen-abgelehnt. Weil häufig eine längere Frist verstreicht, sind zur ersten Regi- strierung von Asylanten, erst recht beim Weglaufen aus zugewiesenen Unterkünften, mehr sanitarische Sicherheits- massnahmen dringlich. Wir wissen auch, dass sich nicht in allen Städten und Kanto- nen diese selbstverständliche Zusammenarbeit reibungslos abwickelt. Weil viele Ausländer aus dem afrikanischen oder asiatischen Raum im Gastgewerbe eingesetzt werden, ist erhöhte Vorsicht am Platze. Wir bitten darum das Bundes- amt für Gesundheitswesen, das Departement des Innern, diese Angelegenheit mit dem Justizdepartement einer ein- gehenden Prüfung zu unterziehen. Wir meinen, dass nicht nur die Asylanten, sondern auch die Saisonniers einer sorg- fältigeren Kontrolle zu unterziehen sind. Der Bundesrat muss besonders an eine erhöhte Kooperationsbereitschaft der Kantone und ihrer Kantonsärzte appellieren. Abschliessend möchte ich dem Departementsvorsteher und seinem Generalsekretär für alles Verständnis, das sie unse- ren Anliegen in der Ausübung der Verwaltungskontrolltätig- keit entgegengebracht haben, danken. Wenn wir im abge- laufenen Berichtsjahr das Departement des Innern mit besonderer Aufmerksamkeit bedacht haben, durften wir trotzdem immer auf eine offene Informationsbereitschaft stossen. Mit grosser Genugtuung stellen wir fest, dass der ehemalige Präsident der ständerätlichen Geschäftsprü- fungskommission die Aufgaben der parlamentarischen Oberaufsicht immer noch zu würdigen weiss. Wir danken Ihnen, Herr Bundesrat Egli, und all Ihren Mitarbeitern für den beeindruckenden Einsatz in diesem vielfältigen Depar- tement. M. Houmard: Je me réfère au débat sur l'arrêté fédéral urgent en faveur de la sylviculture. Nous avons alors alloué 150 millions auxquels est venue s'ajouter une somme identi- que versée par les cantons pour assainir la forêt. Selon la volonté du Conseil fédéral et du Parlement, ces sommes sont destinées aux travaux en forêts. Elles ne recouvrent pas la mise en valeur du bois en grumes ou du bois d'industrie. C'est dans ce contexte que le Comité du bois suisse, regrou- pement de tous les consommateurs de bois, s'est donné pour tâche de tout mettre en œuvre pour prendre en charge le bois de la forêt suisse. Le but recherché est de ne pas transformer le drame écologique en une calamité économi- que. L'Etat n'en aurait d'ailleurs pas les moyens. Nous avons donc fait campagne et demandé aux utilisateurs de favoriser le bois de provenance indigène. Je rappelle les efforts de la Lignum, l'appel du Comité suisse du bois, mais aussi les interventions au niveau de la Confédération. Les actions concrètes du Conseil fédéral, le programme d'impulsion, l'étude par l'OFAEE des possibilités d'exportation de bois semi-œuvre ou de produits en bois, l'appel du Directeur des constructions fédérales - vous le trouvez à la page 60 du rapport - mais aussi l'appel de certains cantons et com- munes en faveur du bois suisse. On ressent donc un réel engagement de différents milieux en faveur de la forêt suisse et je tiens à remercier tous ceux qui ont fait cet effort, car cette aide est non seulement nécessaire, elle est vitale. Cette aide est vitale pour deux raisons: sur le plan financier, afin que la contribution de la collectivité à l'assainissement des forêts soit supportable, mais aussi et surtout afin d'en- rayer non seulement le dépérissement dû aux émissions mais encore le vieillissement de nos forêts. Il s'agit en fait, vous le savez Monsieur le conseiller fédéral, de prélever à l'avenir 5 à 7 millions de mètres cubes au lieu des 4 millions de mètres cubes abattus<ces dernières années. Or, le fait qui nous préoccupe, c'est d'apprendre que l'approvisionnement de certaines industries de transformation ne serait pas assuré. Dès lors, il en va de la crédibilité de la filière bois. Ces entreprises doivent recourir à une augmentation des importations de bois. Je cite Kurt Müller, dans la Holzbörse le 3 mai 1985: «Trotz Waldsterben weniger Waldholz zu erwarten!» «Der gegenwärtige Stand der Ablieferung von Papierholz lässt vermuten, dass bis Ende Oktober die schweizerischen Abnehmerwerke weniger Papierholz erhal- ten werden, als aufgrund der abgeschlossenen Lieferver- träge erwartet werden dürfte.» Selon les informations reçues de l'ESPA, la centrale d'achat du bois de pâte, les quantités de bois importé en 1984/1985 seront doublées par rapport à 1983/1984. Ces contrats passés à l'étranger sont basés sur des livraisons à moyen terme. Traduit en clair, cela signifie que l'avenir de l'écoule- ment des bois indigènes est hypothéqué, maintenant déjà, par des contrats d'importation à terme. Cela a de quoi nous préoccuper. Le fournisseur suisse traîne donc les pieds et se fait coiffer par les fournisseurs étrangers, et cela malgré les efforts du Parlement, respectivement de la Confédération et des can- tons. Comme j'aime être conséquent et ne pas mettre en danger la stratégie globale évoquée plus haut, et en particu- lier le programme d'impulsion, donc préserver les mesures en cours de réalisation, je prie le Conseil fédéral d'intervenir pour que s'instaure rapidement une politique à moyen terme cohérente entre les partenaires de la filière bois. Stappung: In seinem Bericht weist das Amt für Bundesbau- ten auf seine Arbeit und Bemühungen zur Einsparung von Energie bzw. zur Erdölsubstitution hin. Es werden eine Reihe von Liegenschaften und Gebäuden aufgezählt, bei denen Untersuchungen und offenbar auch Sanierungen vorgenommen wurden. Die Auswertung der Untersuchungs- ergebnisse wird nur rudimentär angetönt. Es interessiert mich, nach welchen Kriterien die zur Untersuchung in Betracht fallenden Objekte vom Amt für Bundesbauten aus- gewählt werden. Offenbar sind bisher nur ältere Gebäude im Rahmen der Energiesparmassnahmen überprüft worden. Es gibt ganze Überbauungen, neue, wie die ETH Höngger- berg, die aufgrund des unverhältnismässigen Energiekon- sums dem Amt für Bundesbauten Anlass zur Überprüfung geben sollten. Die ETH Hönggerberg verbrauchte im Jahre 1983 für 2,6 Millionen Franken elektrische Energie und für 2,4 Millionen Franken Erdgas und Heizöl. Der Energiever- brauch allein für die ETH Hönggerberg beträgt somit im Jahr 5 Millionen Franken. Interessant ist dabei, dass die Spitze des elektrischen Energieverbrauchs nicht im Winter, son- dern im Juli, also mitten im Sommer, liegt. Da die Bauten voll klimatisiert sind, ist dies an sich nicht verwunderlich; es
11. Juni 1985 971 Geschäftsbericht des Bundesrates ist aber unglaublich, was sich die Verantwortlichen bei der Projektierung und dem Bau der ETH Hönggerberg diesbe- züglich geleistet haben. Wenn die Klimaanlage, wie zum Beispiel im letzten Jahr, revidiert werden muss, ist es für die Bediensteten eine Zumutung, in diesem von den Benutzern als U-Boot bezeichneten Haus zu arbeiten. Wenn der Energieverbrauch auf ein vernünftiges Mass reduziert wer- den soll, müssen Millionen von Franken investiert werden. Ich empfehle dem Bundesrat bzw. dem Amt für Bundesbau- ten, die Situation bei der ETH Hönggerberg zu überprüfen. Unter Ziffer 3 auf Seite 60 legt das Amt für Bundesbauten Rechenschaft ab über die in Bearbeitung stehenden Pro- jekte bzw. Wettbewerbe und Gutachten. Es entzieht sich meinen Kenntnissen, ob alle Projekte auf Wärmedämmung, Wärmerückgewinnung und, wo vorhanden, auf Klimatisie- rung begutachtet werden. Es ist Pflicht dieses Amtes, dafür zu sorgen, dass in Zukunft bei allen Projekten des Bundes dem Energieverbrauch grösste Aufmerksamkeit geschenkt wird, damit sich solche «Flops» wie bei der ETH Höngger- berg nicht wiederholen. Es darf nicht jeder «Furz» - entschuldigen Sie den Ausdruck - der Architekten unge- prüft einfach übernommen werden. Gestatten Sie mir, wenn ich schon hier vorn bin, noch zu einigen Fragen im Schulratsbereich - das betrifft die Seiten 103 ff. des Geschäftsberichtes - etwas zu sagen. Die für unsere Hochschule verheerenden Auswirkungen der Personal- und Finanzrestriktionen werden im Bericht des Schulrates nur gestreift. Während zum Beispiel der Präsi- dent der ETH Zürich über die durch den Personalstopp bei Lehre und Forschung entstandene Misere in Interviews ganze Zeitungsseiten füllt, widmet der Schulrat im vorlie- genden Bericht diesem erstrangigen Problem ganze vier Sätze. Es ist kaum zu glauben, aber Tatsache, dass wichtige Entscheide des Schulrates, wie die auf Antrag der ETH Zürich beschlossene Schliessung von Instituten, im Bericht überhaupt fehlen. Unter Ziffer 5 im Bericht der ETH Zürich ist wohl von einer auf den Personalstopp zurückzuführen- den Umverteilung von Stellen die Rede. Es wird auch zuge- geben, dass ein Forschungsabbau als Folge dieser Mass- nahme geschieht. Ich vermisse aber insbesondere den am 21. November 1984 auf Antrag der Schulleitung der ETH Zürich vom Schulrat gefassten Beschluss, das Institut für Hochbauforschung auf Ende September 1985 zu schliessen bzw. aufzuheben. Nach meiner Meinung .sowie nach Auffassung am Weiterbestand dieses Institutes interessierter Kreise war der Entscheid des Schulrates zur Aufhebung dieses Instituts, das praxisbezo- gene interdisziplinäre Forschung betreibt, willkürlich. Infolge Hinschieds des Institutvorstehers hoffte man auf keinen oder nur geringen Widerstand. Gegen die Schlies- sung erhob sich ETH-intern, aber auch ausserhalb, ein Pro- teststurm. Neben den Gewerkschaften VPOD und GEH machten der Föderativverband, der Schweizerische Invali- denverband, der Schweizerische Mieterverband, der Schweizerische Verband für Wohnungswesen sowie der schweizerische Werkbund in dieser Sache zwei Aufsichtsbe- schwerden an den Bundesrat. Es grenzt an Schizophrenie, wenn ein für die Forschung und Lehre wichtiges Institut mit etwa 20 Beschäftigten aufgehoben wird, damit ganze fünf Stellen für einen angeblich wichtigeren Forschungszweig frei werden. Übrigens sind in diesem Zusammenhang vor einigen Tagen fünf Kündigungen, von denen langjährige Mitarbeiter und Familienväter betroffen sind, ausgesprochen worden. Auf den Seiten 105 bzw. 107 ist die Zunahme der Studieren- den in Zürich und Lausanne in den letzten zehn Jahren aufgelistet. In Zürich haben die Studierenden um 30 und in Lausanne um 60 Prozent zugenommen, gesamthaft ergab sich im Schulratsbereich"' somit eine durchschnittliche Zunahme der Studenten um 45 Prozent. Es ist nicht verwun- derlich, wenn mit einer solchen Politik nicht nur das Ausbil- dungsniveau bedenklich absinkt, sondern unsere einst hochstehenden Schulen im Vergleich mit den ausländi- schen Lehr- und Forschungsinstitutionen zur Bedeutungs- losigkeit abzusinken drohen. Es ist in diesem Bereich nicht mehr fünf vor, sondern bereits fünf nach zwölf. Mit dem Personalstopp hat die bürgerliche Mehrheit in diesem Parlament für unsere Wissenschaft und Forschung einen grossen Schaden angerichtet, der nur mit grossen Anstrengungen und mit einer unverzüglichen Mehrzutei- lung von Personal behoben werden kann. Wir erwarten, dass uns der Bundesrat mit dem Voranschlag 1986 entspre- chende Vorschläge unterbreitet. Hofmann: Ich möchte in bezug auf drei Bereiche Fragen an Herrn Bundesrat Egli stellen: Der erste Bereich betrifft die Beteiligung der Schweiz am sogenannten Esprit-Programm. Im März dieses Jahres fan- den diesbezüglich Gespräche zwischen Staatssekretär Sommaruga und der Brüsseler Kommission statt. Der Presse war darüber folgendes zu entnehmen: «Nach Som- maruga besteht durchaus die Chance, dass sich die Schweiz auch bei einigen konkreten Projekten und Vorhaben im Rahmen des 1,5 Milliarden ECU kostenden EG-Forschungs- programms Esprit beteiligen kann. Dieses erste fünfjährige strategische Forschungs- und Entwicklungsprogramm auf dem Gebiete der Informationstechnologie soll ermöglichen, die amerikanische und japanische Konkurrenz innerhalb von zehn Jahren einzuholen oder gar zu übertreffen.» Wie ein EG-Sprecher auf Anfrage erklärte, hat der für die EG-Aussenbeziehungen zuständige Kommissar dem Wun- sche Berns nach einer Partizipation der Schweiz am Esprit- Programm keine grundsätzliche Absage erteilt, jedoch gelte es - in seiner vorsichtigen Antwort hervorgehoben - zunächst zu prüfen, wie sich Esprit in der Praxis entwickle. Das soll wohl heissen, dass die Eidgenossenschaft vorder- hand auf der Wartebank bleibt. Frage: Sind wir immer noch auf der Wartebank? Von seilen der Industrie war wiederholt zu hören, dass eine Beteiligung der Schweiz an diesem Programm sehr erwünscht wäre. Der zweite Bereich betrifft die Verhandlungen über ein Rah- menabkommen EG-Schweiz hinsichtlich Forschung. Im April dieses Jahres fanden zwischen der Schweiz und der EG hinsichtlich dieses Rahmenabkommens Verhandlungen statt. Der Presse entnahm ich diesbezüglich folgendes: An einigen konkreten Projekten und Vorhaben des mit 1,5 Mil- liarden ECU dotierten Esprit-Programms wäre man schwei- zerischerseits, insbesondere die Eidgenössisch Technische Hochschule und die Firma BBC, sehr interessiert. Hat nun die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen EG- Schweiz diesbezüglich weitergeführt? Die EG-Kommission hat dem Ministerrat kürzlich einen Vor- schlag über ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm der EG auf dem Gebiete der fortgeschrittenen Kommunika- tionstechnologien in Europa unterbreitet. Mit diesem Mehr- jahresvorhaben von 1985 bis 1997 wird die gemeinschafts- weite Einführung der integrierten Breitbandkommunikation ab 1995 bezweckt. Auch auf diesem Felde könnte ein Anhän- gen Berns an die EG von grossem Nutzen für die schweizeri- sche Volkswirtschaft sein. Mit dem Instrument Rahmenab- kommen würde eine helvetische Beteiligung zwar nicht automatisch garantiert, aber immerhin eher ermöglicht. Wie steht es nun mit diesem Rahmenabkommen? Der dritte Bereich betrifft die Verbesserung der Ingenieur- ausbildung: Professor Dr. H. P. Speiser, Chef der Konzern- forschung von Brown Boveri, hat am 20. Februar dieses Jahres ein sehr beachtenswertes Referat vor der Zürcher Volkswirtschaftlichen Gesellschaft gehalten. Eingangs erwähnte er: «Die Situation der europäischen Technik zwi- schen den beiden Polen,. Amerika einerseits und Ferner Osten andererseits, ist ein Thema von unmittelbarer Aktuali- tät. Es muss jeden beschäftigen, der sich über die techni- sche Zukunft unseres Landes Gedanken gemacht hat und dem das Schicksal unserer Volkswirtschaft ein Anliegen ist.» Professor Speiser stellte dann fünf Postulate auf, zwei davon betreffen unsere Zuständigkeit:
1. Die Verbesserung der Ingenieurausbildung. Professor Speiser machte geltend, dass die Anzahl Professoren und
Gestion du Conseil fédéral 972 N 11 juin 1985 Assistenten bei den Elektro- und Informatikingenieuren absolut ungenügend sei, und dass aus der Sicht der Indu- strie die Situation an das Krisenhafte grenze. Ein zusätzli- ches Kontingent Professoren und Assistenten, gezielt auf diese zwei Bereiche und für begrenzte Zeit, wäre dringend nötig. Unternimmt hier der Bundesrat etwas? Sieht er Mög- lichkeiten, auch im Rahmen des Personalstopps, diesem Begehren zu entsprechen?
2. Das zweite Postulat verlangt eine gezielte Vermehrung der Mittel des Nationalfonds im Bereiche der Ingenieurwis- senschaften zur Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Professor Speiser führte aus, es komme einem nationalen Bedürfnis entgegen. Weiter sagte er, unser Parla- ment vertrete überwiegend die Meinung, wir könnten uns das nicht leisten, das Sparen müsse Priorität haben. Diese Haltung entspringe aber einem kurzfristigen Denken. For- schung und Ausbildung seien nicht unnötige Subventions- ausgaben, es seien zukunftssichernde Investitionen. Ein Land, das solche Investitionen unterlässt, leiste der kom- menden Generation den schlechtesten Dienst. Bei der Diskussion des Departements des Innern müssen diese Bemerkungen beachtet werden. Es würde mich inter- essieren, wie sich Herr Bundesrat Egli zu den erwähnten Postulaten von Professor Speiser stellt. Frau Uchtenhagen: Sie werden heute oder morgen zu einem Postulat Stellung nehmen müssen (Privatwirtschaftli- che und öffentliche Forschung. Zusammenarbeit), in dem ich vorschlage, nach neuen Möglichkeiten und Wegen zu suchen, um die Forschung zu fördern. Ich habe dieses Postulat am S.Mai 1984 eingereicht, zusammen mit einem anderen Postulat, nämlich «Eidgenössische Technische Hochschule. Personalstopp», in dem ich auf die verhee- rende Situation - 27 Prozent mehr Studierende - hinwies. Heute sind es gewogen 31 Prozent, wenn wir es nicht wiegen, sind es 45 Prozent, wie Herr Stappung gesagt hat. Überall schreit die Wirtschaft nach neuen Leuten, nach Informatikern und anderen Spezialisten. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, wenn Sie mehr als 30 Prozent mehr Studie- rende haben, aber praktisch die gleich Zahl von Etatstellen, neue Gebiete überhaupt abzudecken. Herr Hofmann, Ihre Frage ist wirklich rein rhetorisch: Sieht der Bundesrat Mög- lichkeiten im Rahmen des Personalstopps, die neuen Tech- nologien aufzubauen und dafür Professoren und Assisten- ten zu haben? Sie sagen ja selber: Die Schliessung eines Instituts hat fünf Professoren freigesetzt. Das ist doch voll- kommen unmöglich. Mein Postulat wurde am S.Oktober 1984 überwiesen, kom- mentarlos. Ich habe ein Postulat und nicht eine Motion eingereicht, weil ich natürlich wusste, dass die bürgerliche Mehrheit in diesem Saal eine Motion bestreiten würde, obwohl es damals schon von der Wirtschaft her ganz klar war, dass es ein Unsinn ist, so weiterzumachen, wenn wir nicht überall in Verzug geraten wollen. Gerade die Wirt- schaftsleute wissen ja genau, dass ein kleines, rohstoffar- mes Land wie die Schweiz mit vergleichsweise beschränk- ten personellen und finanziellen Ressourcen in den Welt- markt integriert sein muss. Damit wir dort konkurrenzfähig sind, müssen wir mit den neuen Technologien Schritt hal- ten. Das gilt für die Schweiz sogar noch viel mehr als für andere Staaten, denn wir sind ja zu klein, um unsere Stan- dards auf dem Weltmarkt durchzusetzen. Wir müssen Nischen finden. Nischen finden heisst immer: überdiszipli- när, interdisziplinär neue Wege gehen, um etwas Spezielles zu bieten. Der Bundesrat kann ja auch ausnahmsweise auf ein Postulat hin reagieren, besonders wenn alle langsam wissen, was für eine absurde Geschichte dieser Personalstopp an der ETH ist und wie sehr uns das längerfristig schadet. Ich möchte nicht noch einmal die Herren Cosanday, Ursprung, Speiser und andere zitieren. Statt dessen zitiere ich einen wirklich ebenfalls sehr unbelasteten Mann, nämlich Branco Weiss, Präsident der Swiss Venture Capital Association, der sagt: «Anstatt die personelle und fachliche Expansion der techni- schen Hochschulen entsprechend dem rasanten techni- schen Fortschritt zu planen, hat man in einem Schildbürger- streich» - meine Damen und Herren, wir sind angespro- chen! - «diese der bundesweiten Personalplafonierung un- terstellt.» Man kann ja einmal einen Blödsinn machen, aber man kann auch gelegentlich einsehen, dass es jetzt genug ist. Der Personalstopp hatte damals sicher gewisse Vorteile, aber Sie können das nicht ad infinitum weiterführen und dann erwarten, dass wir im Bereich der hohen Technologie mit dem Ausland Schritt halten. Ich möchte Sie also bitten, Herr Bundesrat, nun endlich zu handeln. Sie wissen ja jetzt schon, was die Hayek-Analyse bringen wird; jedermann weiss es. So geht es nicht mehr weiter. Im Bereich Hochschule und Forschung müssen wir den Personalstopp lockern. Allenspach: Das Bundesamt für Sozialversicherung hat vor- letztes Jahr den vom Parlament verlangten Bericht über die versicherungstechnischen, finanziellen und volkswirtschaft- lichen Aspekte der sozialen Sicherheit veröffentlicht. Weil dieser Bericht als unzulänglich empfunden wurde, hat der Bundesrat gemäss Geschäftsbericht 1983 eine unabhängige Expertengruppe zur Beurteilung und Ergänzung der aufge- worfenen Fragen eingesetzt. Vor Jahresfrist, am 7.Juni 1984, habe ich in diesem Rat die Frage gestellt, wann dieser Bericht erstellt und den interessierten Kreisen zugänglich gemacht werde. Ich habe damals der Hoffnung Ausdruck gegeben, auf diesen Expertenbericht nicht so lange warten zu müssen wie auf den Bericht des Bundesamtes. Herr Bundesrat Egli, Sie haben vor Jahresfrist meine Frage wie folgt beantwortet: «Es ist richtig, dass der Bundesrat ein Expertenteam zusam- mengestellt hat, um diesen Bericht zu überprüfen. Mitglie- der des Expertenteams sind Herr Prof. Bühlmann und Herr Prof. Schneider von der ETH Zürich sowie Herr Prof. Hauser von der Universität Zürich. Es sind gewisse Verzögerungen eingetreten» - so sagten Sie -, «weil ein Professor, der ursprünglich einen Auftrag angenommen hatte, diesen in der Folge wieder zurückgab. Wann wird dieser Bericht erscheinen? Wir haben dem Expertenteam eine Frist bis Ende dieses Jahres gesetzt, so dass wir also zu Beginn des nächsten Jahres mit der Veröffentlichung rechnen können.» Das aus Ihrem Votum damals in der Geschäftsberichtsde- batte vor einem Jahr. Diese Fristen sind nun verstrichen. Wir haben das Jahr 1985 begonnen und schon beinahe die Hälfte vollendet. Ange- sichts der Bedeutung der Sozialversicherung für den sozia- len Frieden, für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, aber auch angesichts der Diskussion über die kommenden Struk- turprobleme einzelner Zweige dieser Sozialversicherung wird dieser Expertenbericht Beachtung finden. Er wird sicher nicht in den Schubladen verschwinden. Deshalb gestatte ich mir die Frage, Herr Bundesrat, ob und wann die Experten ihre Arbeit abgeliefert haben und warum dieser Bericht bis heute noch nicht veröffentlicht worden ist. Administrative Schwierigkeiten und Überlastung des Bun- desamtes für Sozialversicherung gelten angesichts der Bedeutung dieses Berichtes meines Erachtens nicht als Entschuldigungsgründe. Es sollte und darf auch nicht der Eindruck entstehen, die Verwaltung wolle die Expertenar- beit noch eine gewisse Zeit unter Verschluss halten, minde- stens bis die hängigen Sozialversicherungsvorlagen erledigt sind, weil die Experten möglicherweise bittere Wahrheiten ausgesprochen haben. Ich bitte Sie deshalb, Herr Bundesrat, die Veröffentlichung dieses Berichtes zu beschleunigen. Man sagt zwar: Aller guten Dinge sind drei. In diesem Falle hoffe ich, dass ich nicht in der Geschäftsberichtsdebatte des nächsten Jahres zum drittenmal die gleiche Frage zu stellen und den verspro- chenen Expertenbericht zu monieren habe. Weder-Basel: Wie Sie dem Bericht Seite 46, Denkmalpflege, entnehmen können, musste eine Vielzahl von Subventions- gesuchen für Denkmäler aus finanziellen Gründen abge-
11. Juni 1985 N 973 Geschäftsbericht des Bundesrates lehnt werden. Diese Entwicklung ist sehr zu bedauern. Es ist meine Überzeugung, dass wir für unsere Denkmäler, für unsere Landschaften, für unsere Städte und Dörfer vermehrt Sorge tragen müssen. Wo der Lebensraum ständig eintöni- ger, hässlicher und lärmiger wird, fühlt sich auf die Dauer niemand mehr wohl. Eine Umgebung, die nicht zur Ruhe kommt und sich immer rascher verändert, verliert schliess- lich ihr Gesicht und ihre Ausstrahlung. Die Beziehung zwi- schen den Bewohnern und ihrem Lebensraum wird gefähr- det. In der Verunstaltung unserer Heimat - ich meine damit den Abbruch historischer Bauten und die Zerstörung von Stadt- und Dorfbildern - kommt auch eine Überheblichkeit der jetzigen Generation gegenüber kommenden Generatio- nen zum Ausdruck. Das bauliche Erbe ist aber nicht nur durch Spekulation und Abbruch gefährdet, sondern auch durch unsere vergiftete Luft. Die aggressiven Gifte schädi- gen Stein, Holz und Metall und bewirken, dass Denkmäler und historische Bauten viel schneller altern und daher öfters überarbeitet, renoviert und instandgestellt werden müssen. Ich bitte den Bundesrat zu prüfen, ob der Betrag für Denk- malsubventionen aufgestockt werden könnte, und ich frage ihn, ob er andere Möglichkeiten sieht, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Zur Seite 89, Schutz des Bodens. Der landwirtschaftliche Boden wird durch tückische Gifte wie Cadmium, Quecksil- ber und andere Schwermetalle sowie durch Pflanzen- schutz-, Lösungs- und Düngemittel langfristig immer mehr verseucht. Luft und Wasser können gereinigt werden, nicht aber ein zum Beispiel durch Schwermetallrückstände durchsetzter Boden. Dieser ist nach dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse irreparabel verseucht. Besorgte Wissenschafter fürchten denn auch, dass nach dem Waldsterben die nächste ökologische Katastrophe, das Bodensterben, vorprogrammiert sei. Der Bundesrat kennt und sieht die Gefahr, die da auf uns zukommt, und er hat denn auch mit dem Bodenüberwachungsprogramm Schritte in der richtigen Richtung eingeleitet. Was mir jedoch Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass die Vergiftung des Bodens unaufhaltsam fortschreitet und wir kostbare Zeit verlieren. Es stellt sich die Frage, ob es nicht ratsam wäre, jetzt schon Schutzmassnahmen aufgrund des Umwelt- schutzgesetzes anzuordnen und die Kantone anzuhalten, das Ihrige dazu beizutragen, um dieser Vergiftung Einhalt und gebieten. Weiter frage ich den Bundesrat, ob er das Bodenüberwa- chungsprogramm nicht beschleunigen kann, oder ob er in der Lage ist, erste Erkenntnisse vorab zu publizieren und die entsprechenden Massnahmen einzuleiten. Herczog: Ich möchte zu zwei Punkten kurz reden: zum Bundesamt für Umweltschutz und zur ETH. Zum Bundesamt für Umweltschutz: Die Umweltschutzge- setzgebung ist auf den I.Januar 1985 in Kraft getreten, die Verordnungen sollten in Ausarbeitung sein und entspre- chend auch in die Vernehmlassung geschickt werden. Eines der wichtigsten Instrumente im Rahmen der Umweltschutz- gesetzgebung war ja, und wir haben das so vorgesehen, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), und zwar die Umwelt- verträglichkeitsprüfung sozusagen als ein Früherfassungs- instrument möglicher Umweltschäden bei grossen Anlagen wie Kehrichtverbrennungsanlagen, National- und Hochlei- stungsstrassen, Grossparkhäusern, Flugplätzen, usw. Es war vorgesehen, diese Umweltverträglichkeitsprüfung in die Vernehmlassung zu schicken. Offenbar ist dies aber nicht geschehen, und leider ist diese UVP-Verordnung auch in der Prioritätsliste zurückgefallen. Im Bulletin 1/85 des Bundesamtes für Umweltschutz heisst es: «In der Über- gangszeit» - also in dieser Zeit, da wir keine Verordnung haben - «ist es somit Aufgabe der Vollzugsbehörden, direkt anhand der gesetzlichen Umschreibung zu prüfen, ob eine Anlage als UVP-pflichtig einzustufen ist.» Nun ist das natür- lich sehr ungeschickt und entspricht vermutlich auch nicht unseren Verhandlungen hier. Denn es werden nun Bewilli- gungen für neue Projekte erteilt, ohne eine Umweltverträg- lichkeitsprüfung durchzuführen, so zum Beispiel konkret in der Stadt Zürich in bezug auf die Grossparkinganlage unter der Limmat. Man wird dort eine ganz eindeutig mit der Umwelt nicht verträgliche Anlage bewilligen und erstellen, weil eine derartige Verordnung fehlt. Zwei Fragen an Herrn Bundesrat Egli:
1. Wieso kam es zur Verzögerung?
2. Wie können wir verhindern, dass Projekte bewilligt wer- den, die sonst unter die Umweltverträglichkeitsprüfung fal- len würden? Zur ETH: Hierzu haben bereits Herr Stappung und Frau Uchtenhagen gesprochen. In der Bildungs- und For- schungspolitik gilt seit geraumer Zeit eigentlich «rien ne va plus», und zwar sowohl strukturell, finanziell wie auch inhaltlich. Wir können hier verschiedene Jubiläen feiern: Zehn Jahre Personalstopp und 15 Jahre Übergangsrege- lung, die inhaltlich leider nichts gebracht haben. Zum Perso- nalstopp haben Frau Uchtenhagen und Herr Stappung die wesentlichen Punkte betont, ich möchte dazu nichts mehr sagen. Die Professoren und Dozenten, zumindest Teile der Dozentenschaft an der ETH, interpretieren den Inhalt der Übergangsregelung auf eine Weise - ich erinnere Sie an den Bericht der nationalrätlichen Kommission Wissenschaft und Forschung vom 10. November 1980, in dem eindeutig festge- stellt wurde, man habe in dieser Reformphase nichts, aber auch gar nichts unternommen -, dass mir ein alter Studen- tenspruch in den Sinn kommt - ich war ja damals vollamtli- ches Mitglied des VS-ETH, also des Vorstandes der Ver- einigung der Studenten an der ETH -: «Unter den Talaren der Mief von hundert Jahren.» Das müsste man eigentlich heute in bezug auf die Reformanliegen wiederholen. In Anbetracht des Personalstopps auf der einen Seite und der Unwilligkeit der Schulleitung vor allem und auch einiger Dozenten andererseits gegenüber Reformen innerhalb der Übergangsregelung, die sowohl von den Politikern wie auch von der Studentenschaft diskutiert und angestrebt wurden, wird die neue ETH-Gesetzgebung im Jahre 1991 eigentlich genau gleich aussehen wie vorher. Die ETH wird, das wurde auch gesagt, ich möchte es nochmals ganz eindeutig unter- streichen, den dringenden Anforderungen zwischen Tech- nik und Umwelt sowie den Veränderungen in der Gesell- schaft nicht mehr gerecht; es ist auch symbolisch, wie sie abgelegen von der Stadt Zürich auf dem Hönggerberg ope- riert. Ich möchte dem Bundesrat noch eine Frage stellen: Welche Reformaufträge, gekoppelt mit der notwendigen Aufhebung des Personalstoppes, gehen von seilen des Bundesrates an die Leitung der ETH und an die Dozentenschaft im Rahmen der Lehre und Forschung, damit wir bei der nächsten Ver- längerung - ich fürchte, dass wir nochmals eine Verlänge- rung der Übergangsordnung erleben werden - effektiv eine Veränderung an der ETH erhalten? Cantieni: Ich spreche zur Seite 48 des Geschäftsberichtes: sprachlich kulturelle Minderheiten. Ich möchte hier die Gelegenheit wahrnehmen, dem Gesamtbundesrat und ins- besondere Herrn Bundesrat Egli herzlich zu danken für das grosse Verständnis, das wir, Vertreter einer sprachlich kultu- rellen Minderheit, immer wieder erfahren durften. Wir sind auf diese Grundhaltung sehr angewiesen, sind doch die Schwierigkeiten für sprachlich kulturelle Minderheiten enorm. Ich möchte hier sowohl als Mitglied dieses Parla- mentes wie auch als Vertreter der Lia Rumantscha diesen Dank abstatten und ihn insbesondere auch an die Adresse Herrn Bundesrat Eglis gerichtet wissen. Wenn Sie mir in diesem Zusammenhang kurz einige Bemer- kungen gestatten, darf ich - anknüpfend an die Ausführun- gen im Geschäftsbericht-festhalten, dass insbesondere die Experten der vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe bereits im Jahre 1982 verschiedene zusätzliche Massnah- men empfohlen haben. Ich darf hier noch vorausschicken, dass gerade das Jahr 1984 für die Rätoromanen und auch für die Minderheiten italienischer Sprache im Kanton Grau- bünden und auch für die Mitbürger des Kantons Tessin ein besonderes Jahr war, ist doch das neue Bundesgesetz zur
Gestion du Conseil fédéral 974 N 11 juin 1985 Unterstützung der sprachlich kulturellen Minderheiten am I.Januar 1984 in Kraft getreten. Dieses Gesetz bedeutet für uns eine effiziente Massnahme; auch das möchten wir hier ausserordentlich verdankt haben. Nun aber zu den zusätzlichen Empfehlungen der Experten der von mir genannten Arbeitsgruppe, die seinerzeit vom Bundesrat eingesetzt wurde. Darf ich stichwortartig einige wenige Empfehlungen hier nochmals in Erinnerung rufen? Diese Arbeitsgruppe empfiehlt unter anderem nebst der wesentlich verstärkten Unterstützung der Aktionspro- gramme der Lia Rumantscha und der Pro Grigioni Italiano auch neue Massnahmen betreffend Übersetzungen wichti- ger Texte des Bundes ins Rätoromanische. Wir werden im Zusammenhang mit der Behandlung des Publikationsgeset- zes vielleicht zu diesem Thema noch einige Ausführungen machen und etwas in die Details gehen können. Aber ebenso wirkungsvoll und effizient sind auch die von dieser Gruppe empfohlenen Massnahmen in bezug auf die Ver- wendung des Rätoromanischen auf Formularen, Anschrif- ten, Signalisationen und in öffentlichen Publikationen. Schliesslich ist auch die Empfehlung, Rätoromanisch eben- falls als Fach für Lehre und Forschung auf der Hochschul- stufe zu institutionalisieren, Gegenstand der Betrachtungen dieser Arbeitsgruppe, ebenso die bereits erfolgte Anerken- nung des Romanischen als Maturitätsfach. Wie eingangs erwähnt, ging es mir aber in erster Linie darum, festzuhalten, dass dieses neue Gesetz eine echte Hilfe bedeutet und dass wir dafür zu Dank verpflichtet sind. Abschliessend möchte ich Herrn Bundesrat Egli noch eine andere Frage stellen im Zusammenhang mit Seite 47 des Berichtes der Eidgenössischen Kommission für Jugendfra- gen: Welche besonderen Massnahmen hat der Bundesrat bereits ergriffen oder gedenkt er noch zu ergreifen, um Projekte im Dienst der Jugend, im Jahr der Jugend, zu realisieren? Sind hier die Kantone einbezogen worden? Kann man hier von einer koordinierten Tätigkeit von Bund und Kantonen ausgehen? M. Longet: J'aimerais intervenir à la suite des remarques de M. Weber-Schwyz, rapporteur, concernant la culture biolo- gique, pour constater que l'attitude de la Commission de gestion me paraît un peu paradoxale. En effet, voici environ deux ans, la Commission de gestion publiait un rapport qui a eu un certain retentissement, rapport dans lequel elle reprochait au Conseil fédéral de ne pas soutenir suffisam- ment le développement de la culture biologique, de ne pas assez intervenir au niveau des conditions réglementaires qui permettaient de distinguer les différents produits, de ne pas assez favoriser la recherche en cette matière, la commission souhaitait un certain nombre d'actions. Aujourd'hui, quand l'Office fédéral de la santé publique soumet un texte d'ordonnance en consultation, je trouve un peu paradoxal que la même Commission de gestion fasse la fine bouche. J'aimerais dire à M. Egli que, pour ma part, le texte d'ordonnance que j'ai sous les yeux me paraît une excellente base. Il ne faut pas toujours réclamer des amélio- rations et ensuite, lorsqu'on les a, trouver «des puces» et buter sur des détails. Dans son rapport, M. Weber-Schwyz a fait deux observa- tions qui m'ont particulièrement choqué. Tout d'abord, lors- qu'il a dit qu'allait être créé un surplus de contrôle étatique. Il me semble que c'est vraiment le dernier argument à employer en matière agricole. S'il y a un domaine qui est totalement contrôlé par l'Etat, c'est bien l'agriculture. Quand on veut modifier l'orientation de ce contrôle en faveur de pionniers qui ont déjà bien payé de leur personne et en faveur de développements qui répondent aux attentes des consommateurs, il ne faut pas avancer un tel argument, il n'a pour moi plus aucune valeur. Ou plutôt, il faut repenser totalement la politique agricole, ce que je suis d'accord de faire, mais je ne pense pas que ce soit la volonté de la Commission de gestion. L'argument du contrôle étatique tombe donc complètement à faux, d'autant plus que le texte du projet d'ordonnance indique bien que ce n'est pas l'Etat qui contrôlerait, mais une commission à composer de manière équilibrée regroupant les principaux milieux inté- ressés. Ensuite, ce qui m'a également choqué dans l'intervention du rapporteur-mais je ne l'ai peut-être pas très bien compris- c'est une critique que j'ai perçue, formulée à rencontre du mode de culture biologique. A l'entendre, on ne sait pas si la culture biologique a un degré de rentabilité suffisant sur plusieurs années ou, en d'autres termes, on ne sait pas si elle permet la survie économique des exploitations. Je dirais à M. Weber-Schwyz que ce problème a précisément fait l'objet d'études, notamment à la station fédérale de Tänikon, et que si par hasard la rentabilité de la culture biologique avait vraiment un niveau quantitatif moindre, je précise bien «quantitatif», ce serait en fait une chance pour notre politi- que agricole, ce serait peut-être une possibilité d'arriver à résoudre certains problèmes de surproduction qui nous tallonne dans beaucoup de secteurs de l'agriculture! Il ne faut pas venir ici, avec des arguments spéciaux, contrer des évolutions qui ont déjà tellement de peine à éclore, critiquer un secteur dans lequel des particuliers doivent tant payer de leur personne et de leur poche pour arriver à percer. Frau Grendelmeier: Ich beziehe mich auf die Seite 43, auf den Beginn des Berichtes des Departementes des Innern. Wir haben da einen ausgezeichneten und in keiner Weise beschönigenden Bericht zum Zustand unserer Wälder. Ich möchte an dieser Stelle Herrn Bundesrat Egli in aller Form danken, dass er in allen Walddebatten, die wir bisher hatten, einen sehr klaren und sogar harten Standpunkt eingenom- men und nicht versucht hat, die Situation zu verwedeln oder herabzuspielen. Es sind hier auch eine Reihe von Sofort- massnahmen aufgeführt, die nur einen Schönheitsfehler haben: dass sie nicht sofort Wirkung zeitigen werden, son- dern ihre Zeit erfordern - erstens, bis sie tatsächlich in Kraft treten, und zweitens, bis sie sich dann auch auswirken. Aber wir haben immer festgestellt, dass die Waldschäden nur durch eine Therapiekette, durch eine Reihe verschiedenster Massnahmen - nämlich Sofortmassnahmen, mittelfristige Massnahmen wie auch langfristige Massnahmen - vielleicht behoben werden können. So sicher bin ich in der Zwischen- zeit nicht mehr, denn wieviel Zeit uns der sterbende Wald lässt, das steht heute noch aus. Gleich zu Beginn dieses Berichtes steht, dass in den näch- sten Jahren voraussichtlich doppelt so viele Bäume aus dem Wald geschafft werden müssen, als dies der normalen Nut- zung entspricht. Hier möchte ich eine Frage an Herrn Bun- desrat Egli wiederholen. Ich habe sie im Februar als Motio- närin des Minderheitsantrages der Kommission gestellt, nämlich: Wäre es nicht denkbar, trotz gewisser Bedenken, als Sofortmassnahme Militäreinheiten einzusetzen, um die Wälder von geschädigten Bäumen zu säubern? Ich wieder- hole: Ich rede nicht von einer Facharbeit, wie sie das Baum- fällen darstellt. Dazu braucht es Leute, die diesen gefährli- chen Beruf erlernt haben. Ich rede von den abgeschnittenen Baumkronen, den Ästen, den Rinden, zu deren Entfernung keine qualifizierten Arbeitskräfte benötigt werden. Je mehr Bäume gefällt werden, desto stärker geraten unsere Wälder in einen Zustand, wie er pausenlos bedauert wurde von jenen Leuten, die nicht zur Kenntnis nehmen wollten, dass das Waldsterben im allgemeinen nicht eine Frage der man- gelnden Pflege ist. Durch den Baumschlag, den wir sehr intensiviert fortführen müssen, entstehen verluderte Wälder, entstehen Wälder, die man praktisch nicht mehr betreten kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wälder gesun- den können, wenn man diese Restabfälle nicht so schnell wie möglich aus dem Wald schafft. Andererseits sehe ich aber auch ein, dass es den Waldbesitzern - seien es nun private oder öffentliche, also Gemeinwesen - unmöglich ist, diese Arbeit zu leisten. Das ist eine Überforderung, denn, wie Sie aus diesem Bericht entnehmen können, Waldschä- den in diesem Ausmass hat es in der Geschichte noch nicht gegeben. Ich frage Sie deshalb noch einmal, Herr Bundesrat, ob man sich einen militärischen Einsatz überlegen soll, um dem
11. Juni 1985 N 975 Geschäftsbericht des Bundesrates überforderten Waldbesitzer und damit auch unserem über- forderten Wald zu helfen? Im März 1984 hat Kollege Wellauer in einer Einfachen Anfrage einen solchen Einsatz von Truppen gefordert. Der Bundesrat hat damals eine solche Lösung nicht ausge- schlossen. Zwygart: Im ersten Teil des Berichtes des Bundesamtes für Gesundheitswesen sucht man vergeblich nach einem Abschnitt über den Tabak. Wir kennen beim Bund viele Kommissionen: die Kommission für Alkoholfragen, eine Betäubungsmittelkommission, eine Ernährungskommis- sion, auch etwa eine Kommission für Rheumafragen. Zum Teil sind das sehr grosse Kommissionen. Seit Jahren sind Bestrebungen im Gange, dass der Bund mithelfen soll bei der Bekämpfung des Tabakmissbrauchs. Der Nationalrat hat ja vor einem Jahr auch ein Postulat Neukomm überwiesen, das die Schaffung einer eidgenössischen Kommission für Tabakfragen angeregt hat. Auf Seite 68, unter Punkt 7, steht: «Ersatzmassnahmen anstelle des eidgenössischen Präven- tivgesetzes.» Dort erklärt der Bundesrat, dass er durch strukturelle Neuerungen im Bundesamt für Gesundheitswe- sen die Präventivmassnahmen gesamtschweizerisch zu koordinieren wünscht. Es ist an und für sich sehr begrüs- senswert, die Vielzahl der Kommissionen zusammenzufas- sen. Ein Präventivrat- und der ist offensichtlich vorgesehen
- ohne Einbezug der Tabakproblematik wäre aber ein Stuhl, dem ein Bein fehlt. Ich frage deshalb den Bundesrat:
1. Wie weit sind die Bestrebungen für einen Präventivrat gediehen?
2. Wie will der Bund mithelfen, den Tabakmissbrauch zu bekämpfen, bzw. wo ist der Platz einer entsprechenden Kommission oder eines entsprechenden Vertreters im Prä- ventivrat vorgesehen? Weber-Schwyz, Berichterstatter: Ich nehme die Gelegenheit wahr, zum Votum von Kollege Longet kurz Stellung zu nehmen. Zu den übrigen Voten wird der Departementschef selber Stellung beziehen. Herr Kollege Longet glaubt, in den verschiedenen Stellung- nahmen unserer Sektion Widersprüche zu erkennen. Ich möchte ihm sagen, dass dem nicht so ist. Wir stehen nach wie vor dazu, dass der biologische Landbau Entwicklung's- chancen haben soll. Wir haben das verschiedentlich zum Ausdruck gebracht. Wir meinen aber auch, dass dazu etwas weiteres gehört, nämlich die Markttransparenz, vor allem bezüglich der Herkunft. Man darf nicht übersehen, dass auch biologische Landbauprodukte importiert werden. Bis heute ist es so, dass wir nur auf das Ehrenwort der Her- kunftsländer abstellen können. Sagen Sie mir, auf welche Art wir - nur stichprobenweise - diese biologischen Pro- dukte in den Herkunftsländern kontrollieren wollen? Es mag sein, dass wir gewisse Spezialisten der Botschaften abord- nen können. Aber Sie werden hieraus ersehen, dass das nicht praktikabel ist, um eine einwandfreie, verlässliche Ursprungsgarantie zu erhalten. Letztlich aber kosten alle Massnahmen, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, auch Geld. Diese Massnahmen werden Produktionskosten zur Folge haben, die beim Endprodukt ein so hohes Preisni- veau bewirken, dass es zu den konventionell angebauten landwirtschaftlichen Produkten nicht mehr konkurrenzfähig ist. Mit anderen Worten: Wir mahnen zur Vorsicht, denn dieses biologische Landbauprodukt soll schliesslich auch Marktchancen haben. Wir wollen ja nicht, dass diese Ideali- sten, die biologischen Landbau betreiben, sich in ein Aben- teuer hineinwagen und am Ende auf ihren Produkten sitzen- bleiben. Bundesrat Egli: Ich darf vorerst der Geschäftsprüfungskom- mission und vor allem der Sektion Departement des Innern unter der Leitung von Herrn Nationalrat Weber meinen besten Dank aussprechen für die - auch meinerseits gese- hen - gute Zusammenarbeit, aber auch für die gründliche Arbeit, die geleistet worden ist. Über Punkte, wo wir viel- leicht nicht ganz einig sind, werden wir später noch diskutie- ren können. Ich möchte zuerst zu den Fragen, die jetzt aufgeworfen worden sind, Stellung beziehen. Es war vorerst die Rede vom biologischen Landbau. Es trifft zu, dass momentan eine Revision der Lebensmittelverordnung in Vorbereitung und Prüfung ist, die den Erlass von Grundsätzen für den soge- nannten biologischen Landbau vorsieht und gleichzeitig das Departement ermächtigt, weitere Ausführungsbestimmun- gen zu erlassen. In Vorbereitung ist demzufolge auch eine Verordnung des Departementes, in welcher die Vorausset- zungen definiert werden, unter welchen ein Produkt als aus dem biologischen Landbau stammend bezeichnet werden darf. Dieses Revisionsvorhaben und dieser Verordnungsent- wurf sind zurzeit in Vernehmlassung. Die Frist ist noch offen. Auf jeden Fall - das kann ich heute schon sagen - sind diese beiden Revisionsprojekte so ausgelegt, dass Erzeugnisse aus der konventionellen Landwirtschaft nicht diskriminiert werden. Hingegen sind wir uns mit der Geschäftsprüfungskommission bewusst, dass das Problem der Kontrolle noch einige Fragen aufwerfen wird, denn es ist nicht ohne weiteres möglich, anhand der auf den Markt kommenden Produkte feststellen zu können, ob tatsächlich die Voraussetzungen eingehalten worden sind, unter denen gemäss Verordnung ein Produkt als aus dem biologischen Landbau stammend bezeichnet werden darf. Wir wollen vorerst einmal die Vernehmlassungen abwarten und dann entscheiden. Wir werden die Geschäftsprüfungskommis- sion auf dem laufenden halten. Die zweite Frage betrifft die Lebensmittelkontrolle. Es trifft zu, dass die GPK mit einem Bericht vom 13. November 1981 vom Bundesrat verlangt hat, alle Organe, welche mit Lebensmittelkontrolle zu tun haben, in einem Departement zu sammeln. Der Bundesrat hat zu diesem Bericht seiner- seits Stellung genommen mit einem Bericht vom 21. April
1982. Mit diesem Bericht haben wir ihr Begehren zwar noch nicht abschliessend positiv beantwortet. Heute stehen die Dinge wie folgt: Die Vernehmlassung über das Lebensmit- telgesetz bzw. den Revisionsentwurf zu einem neuen Lebensmittelgesetz ist abgeschlossen. Der Bericht über d"ie Vernehmlassung wird in den nächsten Tagen, vermutlich noch vor den Ferien, an den Bundesrat gehen. In diesem Gesetz wird eine Ordnung über die Organe, die mit Lebens- mittelkontrolle zu tun haben, aufgestellt werden müssen. Der neuralgische Punkt ist, wie Herr Weber es geschildert hat, bei der Fleischhygiene. Heute wird die Lebensmittelkon- trolle im Fleischsektor von der Abteilung für Fleischhygiene besorgt, welche beim Bundesamt für Veterinärwesen und damit im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement eingereiht ist. Zurzeit stehe ich in Unterhandlung mit mei- nem Kollegen des Volkswirtschaftsdepartementes, um diese Frage zu lösen. Wenn keine Einigung unter den Departe- menten zustande käme, müsste der Bundesrat über die Frage entscheiden. Aber ich glaube, dass wir Lösungen finden werden. Die sanitarische Grenzkontrolle ist ein weiteres Problem, das uns auch gewisse Sorgen bereitet. Sie müssen sehen, dass hier der Bund in seiner Tätigkeit nach zwei Seiten begrenzt ist. Erstens einmal von der rechtlichen Seite her. Gemäss Artikel 69 der Bundesverfassung ist der Bund nur zuständig für Regelungen im Bereich von übertragbaren, stark verbreiteten und bösartigen Krankheiten. Wir können demzufolge zum Beispiel nicht, wie es auch schon verlangt worden ist, Bestimmungen über die Rückenschäden von einwandernden Personen erlassen, weil hier nicht von einer Krankheit im geschilderten Sinne die Rede sein kann. Neben den rechtlichen Grenzen sind uns natürlich vor allem auch praktische Grenzen gesetzt, da ja nicht alle Einreisenden kontrolliert werden können. Das ist ohne weiteres einleuch- tend. Wir haben angeordnet, dass an der Grenze sanitarisch kontrolliert werden müssen: erstens Gastarbeiter, die mit einer Arbeitsbewilligung in die Schweiz kommen, und zwei- tens Flüchtlinge. Das besondere Problem bereiten die Flüchtlinge, weil diese
Gestion du Conseil fédéral 976 N 11 juin 1985 teilweise illegal in die Schweiz gelangen und demzufolge an der Grenze nicht erfasst werden. Es ist aber dafür gesorgt, dass sie spätestens bei den kantonalen Stellen, wo sie sich dann für ihr Asylgesuch melden, nochmals erfasst werden. Wir haben - wie Herr Weber Ihnen schilderte - die Kantone mit mehreren Kreisschreiben aufgefordert, die Kontrollen an den Flüchtlingen noch nachzuholen, insbesondere an jenen, die illegal in die Schweiz eingereist sind. Wir sind uns bewusst, dass die Frage weiter verfolgt werden muss. Wir werden die Geschäftsprüfungskommission auch hier auf dem laufenden halten. Nun zu den übrigen Fragen aus dem Kreise des Rates. Monsieur Houmard, Sie haben darauf hingewiesen, wieviel Holz aus unseren Wäldern anfallen müsste, wenn das geschädigte Holz mit der sogenannten Notnutzung aus den Wäldern entfernt wird. Sie haben auch auf die vielen priva- ten Organisationen und Institutionen hingewiesen, die hier tätig sind. Diese wirken in diesem Bereiche sehr segens- reich, und ich möchte auch Ihnen persönlich, Herr Hou- mard, danken, weil ich weiss, dass auch Sie in vielen sol- chen Organisationen sehr aktiv und erfolgreich tätig sind. Ich darf in diesem Zusammenhang auch das Impulspro- gramm Holz erwähnen, das allerdings unter der Federfüh- rung des Volkswirtschaftsdepartementes erlassen worden ist. Dieses Programm hat eine bessere Nutzung des Holzes vor allem in Industrie und Gewerbe zum Gegenstand. Sie haben dann, Herr Houmard, eine besondere Frage auf- geworfen, nämlich die Frage: Warum wird unsere Holzindu- strie nicht genügend mit schweizerischem Holz versorgt, sondern ist noch darauf angewiesen, Holz zu importieren? Das hängt teilweise damit zusammen, dass nicht immer das Holz in jener Qualität zur Verfügung steht, die in der schwei- zerischen Industrie gebraucht wird. Aber ich gebe zu, Ihre Frage hat mich auch etwas frappiert, und ich werde ihr in Zusammenarbeit mit dem Volkswirtschaftsdepartement noch etwas nachgehen. Herr Stappung, Sie haben vorerst die Frage nach der Sanie- rung des Energiehaushaltes an Bundesbauten gestellt. Über diese Sanierung besteht ein Dringlichkeitsprogramm, nach dem bestehende Gebäude, wenn begründet, saniert, also zum Beispiel Wärmedämmungen, haustechnische Mass- nahmen usw. veranlasst werden, damit Energie gespart wer- den kann. Richtig ist, dass mit diesen Massnahmen sehrviel Energie gespart werden kann. Sie haben von der ETH gesprochen. Ich darf darauf hinweisen, dass Sie in den vergangenen Jahren Kredite bewilligten, um beispielsweise die Fernheizung des ETH-Zentrums durch Wärmepumpen zu ergänzen. Wie die Verhältnisse am Hönggerberg sind, Herr Stappung, kann ich im Moment nicht beurteilen. Ich werde aber auch dieser Frage noch nachgehen. Ihre zweite Frage betraf neue Vorhaben, die unter der Lei- tung meines Amtes für Bundesbauten erstellt werden. Diese werden selbstverständlich alle unter dem Gesichtspunkt der Wärmedämmung projektiert, erstellt und ausgewertet. Sie haben dann als dritte die bekannte Frage der Missstände
- wenn ich so sagen darf - des Personalmalaises an den beiden technischen Hochschulen und den Annexanstalten aufgeworfen. Ich antworte hier gleichzeitig auch auf die Fragen von Herrn Herczog und Frau Uchtenhagen. Ich hatte zwar schon in beiden Räten Gelegenheit, auf diesen Umstand hinzuweisen. Ich möchte mich aber kurz wiederho- len und zusammenfassen: Es ist Tatsache, dass unsere beiden technischen Hochschulen heute in einigen Berei- chen nicht mehr Weltspitzenklasse aufweisen können. Dies hängt doch irgendwie mit dem Personalbestand zusammen. Ich darf daran erinnern - die Zahlen sind richtig zitiert worden -, dass die Studentenzahlen in den letzten zehn Jahren, also seit Bestand des Personalstopps, an der Hochschule Zürich um 30 Prozent und an der Hochschule in Lausanne um 60 Prozent zugenommen haben. Die jährli- chen Zuwachsraten betragen zwischen 5 und 10 Prozent mit Schwergewicht in Lausanne. Man hat bisher schon ver- sucht, durch interne Umstellungen jene Fächer zu verstär- ken, auf die wir heute mehr Gewicht legen müssen, nämlich Informatik, Elektrotechnik, Mikrotechnik und Biotechnolo- gie. Es ist richtig, Herr Stappung, dass wir auch dazu schrei- ten mussten, gewisse Institute aufzugeben, um diesen modernen Wissenschaften mehr Gewicht geben zu können. Der Bundesrat kann kaum direkt eingreifen und dem Schul- rat vorschreiben, welche Institute beibehalten und welche eventuell aufgehoben werden müssen. Ich darf Sie daran erinnern, dass ja gerade die Existenz des Schulrates den Zweck verfolgt, eine gewisse Trennungslinie zwischen Politik und Wissenschaft und Lehre einzuführen, damit der Freiraum, den Wissenschaft und Lehre beanspru- chen müssen, gewahrt und garantiert ist. Daher dürfen Sie sich nicht allzu sehr darüber ärgern, wenn ein bestimmtes Institut - das Institut für Hochbauforschung - aufgehoben worden ist. Der Schulrat wird hierfür seine Gründe gehabt haben. Wie erwähnt, sind solche Verschiebungen heute unbedingt notwendig, um die Bereiche besser zu bedienen, auf die wir heute das Schwergewicht legen müssen. Wie geht der Bundesrat weiter? Ich habe auch hier bereits schon erwähnt, dass zurzeit eine aussenstehende Stelle die Verhältnisse an den beiden Hochschulen und an den Annex- anstalten durchleuchtet. Insbesondere soll sie abklären, ob im administrativen Bereich zugunsten von Lehre und For- schung noch Verschiebungen möglich sind. Wir warten nun noch das Ergebnis dieser Studie ab, aber dann, dessen sind wir uns bewusst, müssen wir die Frage der Verantwortung stellen, nämlich der Verantwortung dafür, dass unsere Hochschulen wieder in die Spitzenbereiche der Welt vorrük- ken können, auch in den modernen Wissenschaften. Es wird sich die Frage der Verantwortung des Schulrates stellen, meines Departementes, des Bundesrates oder zuletzt - ich darf Ihnen das ganz klar sagen - auch des Parlamentes. Sollte es sich angesichts des grossen Zuwachses von Stu- denten und des Zuwachses an Wissensstoff als unabdingbar erweisen, mehr Stellen zu schaffen, werden wir Ihnen mit unserem nächsten Budget auch Anträge stellen müssen zum Personal an den Hochschulen und eventuell auch bei den Annexanstalten. Herr Hofmann, Sie fragten nach dem Stand der Dinge im Zusammenhang mit dem Forschungsprogramm «Esprit». Ihre zweite Frage richtete sich auf das sogenannte Rahmen- abkommen, welches mit der EG über den Austausch von Forschungsergebnissen oder überhaupt über die gemein- same Forschung abgeschlossen werden soll. Gerade im Rahmen dieses Rahmenabkommens soll auch für die Zusammenarbeit im Programm «Esprit» eine Grundlage geschaffen werden. Wir stehen in enger Fühlung mit den entsprechenden Stellen der Europäischen Gemeinschaften, und es ist vorgesehen, in diesem Herbst dieses Rahmenab- kommen zum Abschluss zu bringen. Damit wird - wie gesagt - auch in der Frage der Teilnahme am Programm «Esprit» ein Fortschritt erzielt werden. Sie haben sodann, Herr Hofmann, auf die Wichtigkeit der Ingenieurausbildung hingewiesen. Wir stimmen Ihnen zu. Wir wissen, dass hier ein Nachholbedarf im Zusammenhang mit der bereits erwähnten Personalfrage besteht. Mir ist auch das erwähnte Referat von Herrn Prof. Speiser bekannt; es hat meine Aufmerksamkeit in Anspruch genommen und ist auch in jenen Gremien zur Kenntnis genommen worden, die sich mit der Ausbildung an den Hochschulen befassen müssen. Was nun die Ingenieur-Wissenschaften anbelangt, kann ich Ihnen aus meinem heutigen Wissen wenigstens folgendes sagen: der Nationalfonds will sich diesem Anliegen zuwen- den. Vorgesehen ist, einen Teil jener 10 Prozent, welche Sie dem Forschungsfonds aus den ursprünglich vorgesehenen linearen Kürzungen geschenkt haben, zur Verstärkung der Ingenieur-Wissenschaften zu verwenden. Frau Uchtenhagen: Zum Personalstopp habe ich bereits gesprochen. Sie haben noch die Frage Ihres Postulates angetönt, das heute zur Behandlung kommt, nämlich die Verbindung zwischen Forschung und Wirtschaft. Das ist ein sehr wichtiges Problem. Es geht vor allem - und wir wissen das - darum, dass das Hauptgewicht der Aktivitäten auf seilen der Forschung liegt; denn diese muss ja darüber orientieren, was für Resultate erreicht worden sind, damit
11. Juni 1985 N 977 Geschäftsbericht des Bundesrates die Wirtschaft auswählen kann, welche Themen für sie inter- essant sind. Etliche institutionelle Einrichtungen sind bereits vorhanden. An gewissen Hochschulen, insbeson- dere an der Hochschule Genf, besteht eine solche Förde- rungsgesellschaft. Auch die beiden Technischen Hochschu- len haben solche Kontakte geschaffen. Es werden vom Nationalfonds Symposien durchgeführt, zu denen die Ver- treter der Wirtschaft eingeladen werden. Aber ich habe, angeregt durch Ihr Postulat, angeordnet, im Bundesamt für Bildung und Wissenschaft eine Zusammenstellung über die vorhandenen institutionellen Einrichtungen zu machen, damit wir abklären können, wo allenfalls noch Lücken aus- zufüllen sind. Ich werde Sie über das Ergebnis dieser Zusammenstellung orientieren. Herr Weder, Ihre Sorge gilt der Denkmalpflege, und ich kann Ihnen sagen: Es ist auch meine Sorge, und zwar eine der grössten Sorgen meines Departementes, weil wir Objekte unterstützen müssen, ohne hierfür genügend Kredite einge- räumt zu haben. Wir verfügen heute über einen ordentlichen Kredit von etwa
E. 16 Millionen Franken für den Denkmalschutz. Im nächsten Budget und auch im Finanzplan werden diese 16 Millionen Franken ansteigende Tendenz haben. Wir hatten im vergan- genen Jahr noch einen Zusatzkredit von 5 Millionen Fran- ken, um diese Pendenzen abzubauen. Wir waren aber trotz- dem gezwungen, bzw. mein Vorgänger, im Jahre 1978 eine Prioritätenordnung einzuführen, damit zwischen den anste- henden Unterstützungsgesuchen mindestens einigermas- sen eine Rechtsgleichheit hergestellt werden kann. Aber es ist richtig, dass im heutigen Zeitpunkt bereits schon Objekte, d. h. Subventionen bewilligt werden, die erst in den Jahren 1988 oder sogar 1989 ausbezahlt werden können. Ich weiss, das ist ein Missstand, aber wir müssen uns nach den Krediten richten, die wir haben. Wir haben immerhin einen gewissen Hoffnungsschimmer; Sie wissen, dass aus den Treibstoffzöllen gewisse Beiträge auch für den Denkmal- schutz vorgesehen sind. So soll der Denkmalpflege ein jährlicher Beitrag von 15 Millionen Franken zugewendet werden; das wird uns etwas mehr Spielraum geben, um bei den bestehenden Pendenzen schneller voranzukommen und auch die laufenden Gesuche fortlaufend bedienen zu können. Hingegen haben Sie in Ihrer zweiten Frage zu Recht auf die drohende Bodenverschmutzung hingewiesen. Ich darf darauf hinweisen, dass diese Bodenverschmutzung auch Gegenstand einer der Verordnungen ist, die hier auf- grund des Umweltschutzgesetzes erlassen werden, nämlich der Verordnung über Schadstoffgehalte des Bodens. Ich darf hier gleich auch Herrn Herczog antworten, der Fragen im Zusammenhang vor allem mit dem Vollzug des Umweltschutzgesetzes aufgeworfen hat. Zurzeit sind sieben Verordnungen in Vernehmlassung: Die Luftreinhalteverord- nung ist am weitesten fortgeschritten (hier ist die Vernehm- lassung bereits abgeschlossen), sie dürfte in der zweiten Hälfte des Jahres in Kraft treten können; ferner die Schad- stoffverordnung, die Bodenschutzverordnung, die Abfallver- ordnung und drei Lärmverordnungen. Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ebenfalls in Bearbeitung und wird allernächstens in die Vernehmlassung gehen können. Ich weiss, dass Sie mit Spannung auf alle diese Vollzugserlasse warten, aber wir können auch hier nur mit den Steinen mauern, die wir haben. Das Bundesamt für Umweltschutz bemüht sich sicher, die Vollzugsbestimmungen schnell voranzubringen. Aber ganz allgemein ist zu bemerken, dass natürlich unser Umweltschutz nur soviel wert ist wie sein Vollzug. Hier liegt nun gemäss Umweltschutzgesetz mit wenigen Ausnahmen das Hauptgewicht bei den Kantonen, wobei wir den Kanto- nen mit allen unseren Diensten zur Seite stehen - das müssen Sie auch wissen. Herr Herczog und Herr Weder haben die Frage nach den Reformen an der ETH aufgeworfen. Ich bin etwas erstaunt, wenn man mir heute erklärt, bezüglich Reformen sei in letzter Zeit überhaupt nichts unternommen worden. Wir haben an beiden Hochschulen je eine Reformkommission eingesetzt, und ich hatte Gelegenheit, wenigstens mit dem Präsidenten der Reformkommission der ETH Zürich zu spre- chen. Er war auch anwesend, als es darum ging, unter meiner persönlichen Führung die letzten Differenzen bei der ETH-Verordnung zu bereinigen, und es wurde mir dort all- seits bestätigt, dass man über die mit diesen Verordnungen eingeführten Reformen durchaus zufrieden sei. Es mag sein, dass im Bereich von Forschung und Lehre noch Refor- men notwendig sind; ich habe bereits darüber gesprochen. Herr Weder, wenn der Bundesrat den beiden ETHs direkte Aufträge erteilen könnte, in welche Richtung und welche Reformen vorgenommen werden müssten, würde das die Lehr- und Forschungsfreiheit der beiden Hochschulen doch etwas allzu sehr beeinträchtigen. Ich darf Sie daran erin- nern, dass Ihr Rat vor einigen Tagen ein Postulat von Herrn Müller-Bachs abgewiesen hat, das in diese Richtung zielte. Zweifellos sind immer Reformen notwendig; auch die Hoch- schulen sind Objekte, die semper reformanda sind. Aber Sie dürfen nicht vom Bundesrat verlangen, dass er dem Schul- rat in Details hineinregiert und Vorschriften macht, wie diese Hochschulen geriert werden müssen. Herr Cantieni, ich danke Ihnen für Ihre Anerkennung für unsere Bemühungen zur Erhaltung der Minoritäten, insbe- sondere der rätoromanischen Bevölkerung beziehungs- weise ihrer Sprache. Sie wissen, dass jährlich ein Kredit von 3 Millionen Franken eingesetzt ist, der dem Kanton Grau- bünden ausbezahlt wird und für diese Zwecke verwendet werden soll. Ein Teil davon - wie erinnerlich 1,5 Millionen Franken - geht als Mindestleistung direkt an die Lia Rumantscha, und ein Teil - 450 000 Franken - geht an entsprechende Organisationen von Italienisch Bünden. Den Restbetrag von 1,05 Millionen Franken darf die Regierung des Kantons Graubünden für Zwecke der romanischen Kul- tur und romanischen Sprache frei verwenden. Wir haben gegenüber der Regierung des Kantons Graubünden betont, wir würden es begrüssen, wenn diese eine Million Franken für neue Zwecke im kulturellen Bereich für das Romanische eingesetzt würde, statt damit bisherige Aktivitäten, die der Kanton ohnehin schon pflegte, zu finanzieren. Wir haben natürlich nur einen indirekten Einfluss auf die Regierung des Kantons Graubünden in diesem Bereich, indem die Regierung uns alljährlich über die Verwendung der Subven- tionsbeträge Bericht erstattet. Schliesslich haben Sie noch die Frage gestellt, wie es mit unseren Gesetzgebungsabsichten im Bereiche der Jugend- politik stehe. Sie wissen, dass wir unter dem Eindruck Ihrer Debatte über die Regierungsrichtlinien das Gesetzgebungs- programm beträchtlich erstreckt haben. Dieser Erstreckung sind auch unsere ursprünglichen Vorhaben betreffend die Jugendpolitik zum Opfer gefallen, indem wir diese vorgese- henen Erlasse in die dritte Priorität einreihten; wir haben uns aber dann doch entschlossen, diese Frage wieder in die zweite Priorität zu heben. Sie dürfen erwarten, dass also im Verlaufe dieser Legislatur noch Vorlagen vor Ihr Gremium kommen werden. Es wird Vorlagen nach zwei Richtungen geben: erstens einmal eine Vorlage für die Anerkennung der Jugendverbände und ihre Unterstützung, und zweitens wird man sich in einem besonderen Erlass und vermutlich durch eine Revision des Obligationenrechtes, etwas weiter zurück- gestaffelt, mit dem sogenannten Jugendurlaub befassen müssen. Frau Grendelmeier, Sie haben sich mit den Wäldern befasst. Ich stimme natürlich zu, wenn Sie neuerdings feststellen, dass die Zustände alarmierend sind; ich brauche das nicht zu wiederholen. Sie haben aber auch recht, wenn Sie sagen, dass jede Massnahme uns nur immer ein kleines Stück weiterbringt, darum darf auch die kleinste Massnahme, die vielleicht die Verhältnisse nur um wenige Prozente verbes- sert, nicht vernachlässigt werden; darauf achten wir sehr. Ihr Vorschlag, Militär aufzubieten, müsste eigentlich an den Chef des Militärdepartementes gerichtet werden. Wir haben bisher nicht die Absicht, dies zu tun, weil grosse Waldarbei- ten - das haben Sie selbst ja auch eingesehen - den Spezia- listen vorbehalten werden müssen, da es sich um eine gefährliche Arbeit handelt. Aber Sie haben darauf hingewie- sen, die Militäreinheiten könnten die Wälder von herumlie- 123-N
Postulat Uchtenhagen 978 N 11 juin 1985 gendem, herabgefallenem Holzmaterial säubern. Nun besteht die eigenartige Situation, dass gerade die Forstor- gane uns sagen, dieses abgefallene Material sei den Wäl- dern nicht schädlich, man lasse es gerade auch mit Rück- sicht auf den Zustand der Böden liegen. Hier handelt es sich um Material, das verrottet und zu Kompost wird und damit die Bodenverhältnisse verbessert. Es ist also nicht unbe- dingt notwendig, die Wälder in diesem Sinne zu reinigen. Was selbstverständlich notwendig ist, ist, dass Bäume und Holz, die vom Käfer befallen sind, möglichst schnell aus dem Wald entfernt werden. HerrZwygart, Sie haben mir die Frage gestellt, was der Bund zu tun gedenke in bezug auf den Präventivbereich. Sie wissen, dass wir ursprünglich vorgesehen hatten, ein Prä- ventivgesetz zu erlassen. Ein vorbereitender Bericht zu einem solchen Gesetz ging in Vernehmlassung, aber die Vernehmlassungsergebnisse waren - ich kann das Wort ruhig anwenden - vernichtend. Angesichts dieses Ergebnis- ses konnten wir es nicht wagen, einen Gesetzeserlass vorzu- bereiten. Hingegen ist mein Bundesamt für Gesundheitswe- sen daran, die Präventivfragen trotzdem zu studieren und dort einzugreifen, wo für uns eine Kompetenz besteht. Ob ein Präventivrat geschaffen werden muss, wollen wir einst- weilen offen lassen. Ich glaube, es ist heute - soviel ich gehört habe - auch über die Kommissionen gesprochen worden. Einerseits verlangt man vom Bundesrat, es müssten weniger ausserparlamentarische Kommissionen bestehen, andererseits verlangt man die Schaffung von neuen Kom- missionen wie Präventivrat, Behindertenkommission usw. Hingegen ist vorgesehen, einen Präventivfonds zu schaffen, woraus dann Präventivaktionen finanziert werden können. Die Frage von Herrn Allenspach nach dem Bericht betref- fend AHV kann ich wie folgt beantworten: Ich weiss, dass ich Ihnen den Bericht auf Anfang dieses Jahres in Aussicht gestellt habe. Er ist inzwischen auch bei meinem Departe- ment eingetroffen. Die Verabschiedung des Berichts hat sich jedoch nochmals verspätet. Der Bundesrat wird indes- sen noch vor den Ferien von diesem Bericht Kenntnis neh- men. Wir stellen den Antrag, dass er an das Parlament weitergeleitet wird. Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu #ST# 84.416 Postulat Uchtenhagen Privatwirtschaftliche und öffentliche Forschung. Zusammenarbeit Recherche. Collaboration entre le secteur privé et le secteur public Wortlaut des Postulates vom 3. Mai 1984 Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Forschung und Entwicklung im Technologiebereich wird der Bundesrat aufgefordert, nach neuen Möglichkeiten zu suchen, um die Zusammenarbeit zwischen den Forschungs- und Entwick- lungsabteilungen und jenen der Privatwirtschaft zu ver- stärken. Texte du postulat du 3 mai 1984 Etant donné l'importance croissante de la recherche et du développement des techniques, le Conseil fédéral est invité à chercher de nouvelles possiblités de renforcer la collabo- ration entre les services spécialisés dans la recherche et le développement, d'une part, et l'économie privée, d'autre part. Mitunterzeichner - Cosignataires Ammann-St. Gallen, Bircher, Braunschweig, Deneys, Euler, Fankhauser, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Mauch, Neukomm, Ott, Reimann, Renschier, Robbiani, Ruffy, Stamm Walter. (19) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Um die Innovationskraft ihrer Wirtschaft zu steigern, unter- nehmen heute fast alle hochindustrialisierten Länder grosse Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung. Im Zentrum der Bemühungen stehen dabei eine bessere Koor- dination und Kooperation der privaten und der öffentlichen Forschung und eine innovationsfördernde verbesserte Dif- fusion von technologischem Wissen. Für den zur Errei- chung dieser Ziele notwendigen Brückenschlag zwischen Grundlagenforschung und praxisorientierter Forschung und Entwicklung werden schon seit einiger Zeit neue unor- thodoxe Wege beschritten, werden grossangelegte For- schungsparks, Innovations- und Gründerzentren, Wissen- schaftsläden und anderes mehr errichtet. In der Schweiz lässt die Koordination und Kooperation der Forschungstätigkeit noch zu wünschen übrig, und zwar sowohl was die Forschung und Entwickung an unseren kantonalen und eidgenössischen Hochschulen, Instituten und Ingenieurschulen unter sich betrifft, als auch was die Forschung und Entwicklung der öffentlichen Hand einer- seits und der Privatwirtschaft andererseits angeht. In beiden Bereichen sind noch grosse Anstrengungen nötig, um die Koordination zu verbessern. Eine engere Zusammenarbeit zwischen den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der öffentlichen Hand und jenen der Privatwirtschaft darf allerdings nicht dazu führen, dass die öffentliche Forschungstätigkeit sich nach kurzfristi- gen privatwirtschaftlichen Interessen ausrichtet. Eine solche Ausrichtung der Forschungstätigkeit oder gar der Studien- pläne könnte sich mittel- und langfristig sogar innovations- hemmend statt innovationsfördernd auswirken. Das Mana- gement unserer Industrie hat sich nicht in allen Fällen als sehr innovativ und weitsichtig erwiesen. Im Konkurrenz- kampf ist die Wirtschaft zudem oft geradezu genötigt, sich nach kurzfristigen Interessen auszurichten und dabei die Vernachlässigung längerfristiger Optimierungsaspekte in Kauf zu nehmen. Eine innovative Forschungstätigkeit ist jedoch auf einen anderen, längeren Zeithorizont angewie- sen. Die auf längere Sicht für ein Land wie die Schweiz nötige Schwerpunktbildung in zukunftsträchtigen For- schungsbereichen und die dabei immer nötiger werdende Multidisziplinarität setzen deshalb voraus, dass Forschung und Lehre nicht von den aktuellen und oft schon bald überholten Wirtschaftsinteressen gelenkt werden. Mit mei- nem Postulat soll folglich nicht für eine noch stärkere Anleh- nung unserer Hochschulen und Forschungseinrichtungen an die Wirtschaft plädiert werden, sondern für die Entwick- lung neuer Formen der Zusammenarbeit, welche die Effi- zienz der Forschungstätigkeiten steigern, ohne die Unab- hängigkeit der beiden Partner in Frage zu stellen. Auf eine engere, die technologische Diffusion und Innova- tion fördernde Zusammenarbeit sind insbesondere die Klein- und Mittelbetriebe angewiesen. Von ihren flexibleren Strukturen her sind Klein- und Mittelbetriebe für die Entwicklung innovativer Technologien besonders geeignet. Hemmend wirkt sich indessen einerseits der erschwerte Zugang zu Risikokapital, andererseits der erschwerte Zugang zu Forschung und Entwicklung aus. Das gleiche gilt für neugegründete Unternehmungen, die häufig ein beson- ders grosses Potential an Innovationsfähigkeit haben. Ange- sichts der Tatsache, dass der hohe Forschungs- und Entwicklungsaufwand der schweizerischen Grossfirmen längst nicht mehr im gleichen Ausmass wie früher im Inland beschäftigungswirksam ist, kommt der Forschung und Entwicklung in kleineren Firmen gesamtwirtschaftlich heute ein grösserer Stellenwert zu. Neue Formen der Zusammenarbeit setzen keineswegs grossangelegte und kostspielige Institutionen voraus. Grosse Forschungszentren oder Forschungsparks, wie sie
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 1984 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1984 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 85.021 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.06.1985 - 08:00 Date Data Seite 957-978 Page Pagina Ref. No
E. 20 013 445 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
11. Juni 1985 N 957 Geschäftsbericht des Bundesrates #ST# Siebente Sitzung - Septième séance Dienstag, 11. Juni 1985, Vormittag Mardi 11 juin 1985, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: Herr Koller Arnold 85.021 Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 1984 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1984 Bericht des Bundesrates vom 27. Februar 1985, des Bundesgerichts vom 7. Februar 1985, des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom
31. Dezember 1984 Rapport du Conseil fédéral du 27 février 1985, du Tribunal fédéral du 7 février 1985, du Tribunal des assurances du 31 décembre 1984 Beschlussentwurf siehe Seite 385 des Berichtes Projet d'arrêté voir page 385 du rapport Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne Beschluss des Ständerates vom 6. Juni 1985 Décision du Conseil des Etats du 6 juin 1985 Rüttimann, Berichterstatter: Mit dem Geschäftsbericht 1984 legt der Bundesrat wiederum Rechenschaft über seine Tätigkeit im vergangenen Jahr ab. Es ist die Pflicht der Geschäftsprüfungskommission, diesen Bericht vorzubehan- deln und Innen ihre wichtigsten Feststellungen, Kritiken und Forderungen vorzutragen. Um es gleich vorwegzunehmen: Sie beantragt Ihnen die Genehmigung des Berichtes und stattet Bundesrat und der gesamten Verwaltung den ver- dienten Dank ab. Um die seit mehreren Jahren angestrebte und auch gelungene Straffung und Rationalisierung der Debatte wei- terzuführen, hat die Geschäftsprüfungskommission auch dieses Jahr wiederum Schwergewichte gesetzt. Pro Depar- tement tritt im Rat jeweils nur ein einziger Kommissions- sprecher auf, und wir hoffen auch, dass wir Ihnen die Orien- tierung über die Themen anhand einer ausführlichen Red- nerliste erleichtert haben. Die Geschäftsberichtsdebatte ist darüber hinaus auch die alljährliche Gelegenheit für die Geschäftsprüfungskommis- sion, die Berichte über ihre abgeschlossenen Inspektionen zu veröffentlichen und dem Rat zur Diskussion vorzulegen. Dies geschieht in erster Linie in ihrem Bericht über die Inspektionen und Aufsichtseingaben im vergangenen Jahr, aber auch durch Sonderberichte. Die schriftlichen Berichte, die Ihnen ausgehändigt wurden, äussern sich zu folgenden Themen:
1. Gesetzmässigkeit und Nebenfolgen ausgewählter Kon- tingentierungssysteme. Konkret geht es um den Schnittblumenimport, den Export von Eisenschrott und Buntmetallen.
2. Wiederwahl der ständigen ausserparlamentarischen Kommissionen. Hier handelt es sich um die Einhaltung der geltenden Bestimmungen bzw. um die Beschränkung auf das Notwen- dige.
3. Erfolgskontrolle von Entwicklungsprojekten in Nepal. Hier geht es vor allem darum, dass die Direktion für Entwick- lungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe die Grundsätze ihrer Entwicklungsstrategie sichtbar macht.
4. Probleme der Hochschulförderung. Es handelt sich dabei um den Vollzug der Bundesbeiträge an Sachinvestitionen der kantonalen Hochschulen durch das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft sowie das Verhältnis dieses Amtes zum Schweizerischen • Wissen- schaftsrat und der Schweizerischen Hochschulkonferenz als beratende Organe des Bundesrates.
5. Die Aufgabenüberprüfung in der Bundesverwaltung. Sie zeigt die Grenzen der bisherigen Methoden der Selbst- überprüfung durch die Verwaltungsstellen, wie auch der Überprüfung durch die Geschäftsprüfungskommission.
6. Die allfällige Verlegung der Eidgenössischen Militärpfer- deanstalt zum Eidgenössischen Gestüt in Avenches. Hier geht es um den rationellen Betrieb zweier verwandter Institutionen des Bundes.
7. Der Instruktorenmangel in der schweizerischen Armee, dem nicht mit kurzfristigen Einzelmassnahmen, sondern nur mit Hilfe der Änderung des Instruktorensystems beizukom- men ist.
8. Die Schäden am Nationalstrassennetz, die nicht auf grundsätzliche Mängel im schweizerischen Nationalstrassenbau schliessen lassen. Sie machen jedoch eine bessere Bauaufsicht und Abnahme der Bauwerke sowie eine klarere Regelung der Verantwortungsbereiche in den Werkverträgen nötig. Diese acht Inspektionsberichte bzw. ihre Erarbeitung geht natürlich weiter zurück als allein auf das Geschäftsjahr 1984. Ihr Abschluss und die durch die Gesamtkommission beschlossene Veröffentlichung haben sich allerdings auf die Zeit seit unserer letztjährigen Geschäftsberichtsdebatte bis zum heutigen Tag kumuliert. Damit ist vielleicht da und dort der Eindruck entstanden, die Geschäftsprüfungskommis- sion und ihr Sekretär hätten doch etwas allzuviel Fleiss an den Tag gelegt und sie sei allzuvielen allzustark auf die Fusse getreten. Eine andere hin und wieder gehörte Fest- stellung liegt hingegen auch nicht weit entfernt, nämlich dass es der Geschäftsprüfungskommission wohl kaum mög- lich sei, die Aufsicht über die riesige Bundesverwaltung wirksam auszuüben. Die Wahrheit liegt wahrscheinlich-wie so oft - in der Mitte. Mit dem Geschäftsbericht und den erwähnten Inspektions- berichten sind die beiden gesetzlich normierten Hauptauf- gaben der Geschäftsprüfungskommission eigentlich illu- striert. Gemäss Artikel 47ter des Geschäftsverkehrsgesetzes sind dies die Prüfung der Geschäftsberichte des Bundesra- tes und der Gerichte einerseits, die nähere Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung der Bundesverwaltung und der Rechtspflege andererseits. Es ist diese sogenannte «laufende Verwaltungskontrolle», welche in der Form von gezielten Inspektionen ausgeführt wird und die zu Berichten über die unterschiedlichsten Bereiche der Bundestätigkeit führen kann. Im Rahmen dieser Inspektionen geniesst die Geschäftsprüfungskommission nach Gesetz und Weisun- gen des Bundesrates das beinahe uneingeschränkte Recht, von Beamten Auskünfte zu verlangen und in Amtsakten Einsicht zu nehmen. Dieses Recht stützt sich auf Artikel 47quater des Geschäftsverkehrsgesetzes und auf die Wei- sungen des Bundesrates aus dem Jahre 1975 über Aus- künfte und Akteneinsichtsgewährung. Gegenstand solcher Prüfungen ist (mit einigen Ausnahmen) der gesamte Zustän- digkeitsbereich des Bundesrates. Der Auftrag des Parlamen- tes an die Geschäftsprüfungskommission ist also umfas- send, gewissermassen ein Generalauftrag. Die Kriterien der Überprüfungen sind diejenigen, welche Artikel 4 des Verwaltungsorganisationsgesetzes für die Lei- tung der Bundesverwaltung als massgeblich bestimmt, nämlich Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Leistungs- fähigkeit der gesamten Bundesverwaltung. Die Beschlüsse der Geschäftsprüfungskommission sind für den Bundesrat selbstverständlich nicht verbindlich.
Gestion du Conseil fédéral 958 N 11 juin 1985 Es gehört jedoch zum Verfassungsauftrag der Oberaufsicht des Parlamentes über Regierung und Verwaltung, dass die Kommission aus den Feststellungen und Kritiken auch Schlussfolgerungen für die Zukunft zieht. Gemäss Artikel 47ter Ziffer 3 und 47quater Ziffer 4 des Geschäftsverkehrsge- setzes kann die Geschäftsprüfungskommission über die Ergebnisse der Sektionen Beschlüsse fassen, hingegen können Erlasse und Verfügungen der Behörden und Amts- stellen weder von der Geschäftsprüfungskommission noch von der Bundesversammlung aufgehoben oder geändert werden. Hieraus hat sich die jahrzehntelange Praxis entwik- kelt, dass die Geschäftsprüfungskommission dem Bundes- rat aus den Schlussfolgerungen heraus Empfehlungen for- muliert. Diese wurden vom Parlament und vom Bundesrat auch immer aberkannt und von letzterem als Wünsche entgegengenommen und in den meisten Fällen zumindest sinngemäss zu erfüllen versucht. Zur Kompetenzabgrenzung unter den ständigen Kommis- sionen: Offensichtlich - das hat sich in den letzten Tagen gezeigt - herrschen diesbezüglich in diesem Rate unter- schiedliche Auffassungen. Mitglieder einer ständigen Spe- zialkommission zeigen sich plötzlich erstaunt zu erfahren, dass sich die Geschäftsprüfungskommission zu Themen aus ihrem Spezialbereich äussert. Die Abgrenzung der gegenseitigen Zuständigkeiten ist grundsätzlich dadurch gegeben, dass die Geschäftsprüfungskommission sich nur mit dem Vollzug der Gesetze befasst, während die ständigen Spezialkommissionenden Erlass neuer Gesetze zu betreuen haben. Die ständigen Kommissionen haben gemäss Artikel 15 Ziffer 2 des Geschäftsreglementes des Nationalrates «die wiederkehrenden Geschäfte, die übrigen Vorlagen sowie in der Regel die parlamentarischen Initiativen ihres Sachbe- reichs und verwandter Gebiete» zu prüfen. Sie haben dem- nach nicht eine allgemeine Aufsichtspflicht über den Teil der Verwaltung, der ihr Spezialgebiet betreut. Umgekehrt hat sich die Geschäftsprüfungskommission nicht materiell mit den politischen Fragen zu befassen, die sich für die Gesetzgebung in einem von ihr überprüften Bereich stellen. Stösst sie hingegen im Rahmen ihrer Tätigkeit auf solche Probleme, so hat sie diese der zuständigen Spezialkommis- sion vorzulegen oder mit dem Mittel eines parlamentari- schen Vorstosses in den Rat zu tragen. Diese Arbeitsteilung hat sich grundsätzlich bewährt und ist auch im Berichtsjahr mehrmals zum Zuge gekommen. Ich denke etwa an die Erfolgskontrolle von Entwicklungsprojek- ten (Kontaktnahme mit der Kommission für auswärtige Angelegenheiten), die Hochschulförderung oder die Unter- stellung des PC-7 unter das Kriegsmaterialgesetz; in beiden Fällen - einmal einstimmig, einmal minderheitlich - unter- breiten wir Ihnen Postulate. Für die Hauptthemen der Berichterstattung zum Geschäfts- bericht verweise ich Sie auf die kommentierte Rednerliste, die Ihnen ausgeteilt worden ist. Ich möchte hier bloss noch auf ein Querschnittthema eintreten, das uns jährlich beschäftigt: die Stellenplafonierung. Diese an sich grobe Massnahme setzt voraus, dass von der Verwaltung Prioritä- ten gesetzt und Stellen dorthin verschoben werden, wo die Entwicklung der Aufgaben es erfordert. Die Stellenverschie- bungen, die vorgenommen werden, zeigen damit das Mass der Flexibilität an, das in der Verwaltung vorhanden ist. Aus den Angaben, die die Geschäftsprüfungskommission von den Departementen velangt hat, ergibt sich, dass in den beiden letzten Jahren zwischen den Departementen fast keine Stellen verschoben worden sind. Innerhalb der Depar- temente sind von Amt zu Amt 1984 150 Stellen verschoben worden, während innerhalb der einzelnen Ämter 324 freige- wordene Stellen nicht mit der gleichen, sondern mit einer wesentlich veränderten Funktion wieder besetzt worden sind. Dies bedeutet, dass von den 2364 freigewordenen Stellen rund ein Fünftel neu gewichtet worden ist. Dies führt zur jährlich gleichbleibenden Feststellung, dass die gesetzli- che Forderung nach interdepartementaler Stellenverschie- bung nach wie vor unerfüllt bleibt, dass aber innerhalb der Departemente und vor allem innerhalb der Ämter immer noch Möglichkeiten der Prioritätensetzung bestehen. Ein Problem, das uns dieses Jahr besonders zu schaffen machte, ist jenes der Kontinuität. Es gibt in der Arbeit der Geschäftsprüfungskommission Dauerthemen, deren Lösung etliche Jahre benötigt. Dies schafft sowohl auf sei- ten der Verwaltung als auch auf selten der Kommission Schwierigkeiten: Da die Mitgliedschaft der Ratsmitglieder auf sechs Jahre beschränkt ist und die Sektionspräsidien alle zwei Jahre wechseln, sind die Hauptverantwortlichen, die eine Inspektion veranlasst und durchgeführt haben, oft nicht mehr in ihrer Funktion, wenn Bundesrat und Verwal- tung über die in der Folge getroffenen Massnahmen berich- ten. Deshalb muss die Geschäftsprüfungskommission jeweils darauf bestehen, dass der Bundesrat innert nützli- cher Frist handelt. Konkret zeigt sich dieses Problem heute bei der Verzöge- rung der Zusammenlegung der Lebensmittelkontrolle im Bund, bei der schleppenden Überprüfung der Rechtsgrund- lagen der Radio Schweiz AG und bei der zeitraubenden Überprüfung der Anwendbarkeit des Verwaltungsverfah- rensgesetzes im Militärbereich. Wir sehen uns gezwungen, in einzelnen Bereichen Erfolgskontrollen durchzuführen, bevor die Verwaltung in der Lage ist, abschliessend über den Vollzug zu berichten. Im Interesse der fliessenden Auf- sichtstätigkeit hat sich die Geschäftsprüfungskommission auch dafür ausgesprochen, in Zukunft vermehrt frühere Mitglieder und insbesondere Sektionspräsidenten zu einer bestimmten Sache anzuhören. Es zeigt sich aber noch eine zweite Seite des Kontinuitäts- problems, besonders im Militärdepartement: Unter der kur- zen Dauer, für die militärische Karriereposten jeweils besetzt werden, leidet nicht nur die Effizienz der Führung allgemein, sondern auch die Abwicklung langfristiger Geschäfte und die Durchführung von Reorganisationsabsichten. Dies ist besonders im Rahmen der Rüstungsbeschaffung der Fall. Seit die Geschäftsprüfungskommission in den Jahren 1979 und 1980 die Organisation der Rüstungsbeschaffung über- prüft hat, haben sämtliche Inhaber der militärisch besetzten verantwortlichen Stellen gewechselt. In nächster Zukunft stehen wieder bedeutsame Wechsel bevor. Wenn man mit der Durchführung von Überprüfungen oder aber mit dem Vollzug ihrer Konsequenzen jeweilen zuwarten wollte, bis sich die neuen Verantwortlichen eingearbeitet haben, müss- te man alles immer wieder verschieben. Daher muss die Geschäftsprüfungskommission beispielsweise darauf beste- hen, dass die Frage der Optimierung des Industriepotentials (Rüstungsbetriebe, KMV und BAMF) im EMD trotz der bevorstehenden Wechsel auf Stufe Rüstungschef, General- stabschef und Direktor Kriegsmaterialverwaltung an die Hand genommen wird. Zum Schluss nehme ich gerne die Gelegenheit wahr, im Namen der Geschäftsprüfungskommission dem Bundesrat als Kollegium, aber auch den einzelnen Departementsvor- stehern und den Beamten aller Stufen unsere Anerkennung und unsern Dank für die geleistete gute Arbeit auszuspre- chen. Ich danke ihnen aber auch für das gezeigte Verständ- nis für unsere manchmal unbequeme Aufsichtstätigkeit. Es ist nun einmal die Pflicht und Schuldigkeit der Geschäfts- prüfungskommission, dort zu kritisieren, wo sie Mängel entdeckt. Wie die vorliegenden Inspektionsberichte aufzei- gen, taten wir dies auch klar und deutlich, wo wir es für nötig erachteten. Es ist aber ebenso unsere Aufgabe, die Qualität und Zuverlässigkeit der Bundesverwaltung anzuer- kennen, wo und wann sich dies rechtfertigt. Ich darf hier erklären, dass dies für die weitaus überwiegende Zahl unse- rer Kontakte mit Bundesrat und Verwaltung zutrifft. Es ist mir auch ein persönliches Bedürfnis und ich weiss mich dabei mit den Kommissionsmitgliedern einig, dem Sekretär, Herrn Dr. Mastronardi, für die Erfüllung seiner anspruchsvollen und zeitraubenden Aufgabe herzlich zu danken. Bei der von uns reglementarisch gewollten Rota- tion innerhalb der Kommission muss es eine Stabsstelle geben, die koordiniert, überwacht, organisiert und redigiert. Die Gefahr, dass sich dieser Amtsinhaber eine Machtstel- lung aufbauen könnte, besteht. Herr Mastronardi hat jedoch diese Vertrauensstellung nie missbraucht, sondern sich
11. Juni 1985 N 959 Geschäftsbericht des Bundesrates durch Fleiss, juristische Kompetenz und Korrektheit die erforderliche Unabhängigkeit von der Verwaltung bewahrt. Ich danke auch den beiden Sekretärinnen für die prompte Erledigung des in letzter Zeit berghohen Arbeitsanfalles. Dank und Anerkennung zolle ich selbstverständlich auch der Kommission, den acht Sektionspräsidenten und allen Mitgliedern für die engagierte und teilweise sehr umfangrei- che Arbeit. Damit beantrage ich Ihnen namens der einstimmigen Geschäftsprüfungskommission, die Geschäftsberichte des Bundesrates und der eidgenössischen Gerichte über die Geschäftsführung im Jahre 1984 sowie den Geschäftsbe- richt der PTT zu genehmigen und die Berichte über die Inspektionen und Aufsichtseingaben im Jahre 1984 sowie über die Hochschulförderung zur Kenntnis zu nehmen und das im letztgenannten Bericht enthaltene Postulat an den Bundesrat zu überweisen. Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique Früh, Berichterstatter: Ich äussere mich zu den Themen Handelspolitik, Berufsbildung, Arbeitslosenversicherung und Statistiken des BIGA.
1. Handelspolitik. Die Sektion Volkswirtschaft der GPK konnte zur Kenntnis nehmen, dass sich bezüglich Öffnung in der Handelspolitik der OECD-Länder erste Fortschritte abzeichnen. Es sollten aber noch weitere Öffnungen erfol- gen, sollen längerfristige Erfolge erzielt werden können. Voraussetzung für einen solchen Erfolg sind vor allem: Es dürfen keine weiteren protektionistischen Massnahmen getroffen werden und vor allem müssen die bereits began- genen Sünden der Vergangenheit aus dem Register gestri- chen werden können. Herr Staatssekretär Sommaruga konnte uns einen ganzen Strauss von Themen für eine weitere GATT-Runde aufzäh- len. Nur ein paar: Berücksichtigung von Strukturanpassun- gen durch zeitlich begrenzte Schutzklauseln; Abschaffung der Zollspitzen; mehr Disziplin und Transparenz im Bereiche der Landwirtschaft; Subventionen in allen Bereichen; Dum- ping- und Antidumping-Zoll; Rahmenbedingungen für Inve- stitionen usw. Langfristig werden die Überschuldungspro- bleme, die volkswirtschaftlichen Ungleichgewichte unter den Ländern und die Handelspolitik eine grosse Rolle spie- len. Von grosser Wichtigkeit wird sein, auf welche Weise die Entwicklungsländer, vor allem die neu industrialisierten Staaten in den Kreis der Verhandlungspartner einbezogen werden können. Sorge bereiten unserem Wirtschaftsmini- ster die bestehenden Handelsschranken sowie die Wäh- rungsproblematik. In bezug auf die Handelsschranken sind es vor allem die bilateralen Absprachen unter den grossen Blöcken. Schon letztes Jahr war der Abbau nicht-tarifari- scher Handelsschranken ein Thema. Wir wurden darüber orientiert, dass vor allem Japan in dieser Beziehung einen wesentlichen Abbau vollzogen hat. Japan ist bereit, seinen Markt vermehrt der ausländischen Konkurrenz zugänglich zu machen, so dass Japan neben den USA einen ausgespro- chenen Schwerpunkt unserer Bemühungen darstellt. Wir konnten vernehmen, dass der Einsatz eines Industrie- und Wissenschaftsrates in Japan noch dieses Jahr Wirklich- keit werden soll, so dass laufend Informationen über die technologische Entwicklung in die Schweiz gelangen. .
2. Berufsbildung. Die Sektion beschäftigte sich mit der Kri- tik an unserem Berufsbildungswesen, die nicht der Betriebs- und Meisterlehre gilt, sondern der Verzögerung bei der Einführung von Neuerungen, welche im neuen Berufsbil- dungsgesetz enthalten sind, wie zum Beispiel das Obligato- rium der Einführungskurse, welches heute für 50 Prozent der Lehrlinge erfüllt ist. Die Übergangsfrist dauert ja noch bis 1987. Noch offen ist, ob die kaufmännischen Lehrlinge von diesen Einführungskursen erfasst werden sollen oder nicht. Politisch brisant ist die Frage der Stützkurse und der Freifächer. Das Angebot an Freifächern ist breit, geht aber zum Teil auf Kosten der Freizeit der Lehrlinge. Es soll angeblich ein Widerstand von selten der Lehrmeister beste- hen, jedoch fehlen zu dieser Behauptung die Beweise. Die obligatorischen Lehrmeisterkurse sind im Gange. Aber eine Erhöhung des Angebotes sollte noch erfolgen. Eine Forderung, die von den Gewerkschaften gestellt wird, von den Lehrmeistern jedoch strikte abgelehnt wird, ist die Intensität und auch Qualität der staatlichen Lehraufsicht, welche nach Gesetz bei den Kantonen liegt. Die Gewerk- schaften möchten die Unterstellung unter die Gesamtar- beitsverträge.
3. Arbeitslosenversicherung. Herr Direktor Hug vom BIGA konnte uns berichten, dass die zu Beginn in vielen Kantonen aufgetretenen grossen Schwierigkeiten bei der Einführung beinahe verschwunden seien. Zu verdanken ist dieser Umstand vor allem den Kantonen und den Kassen. Zusätz- lich hat das BIGA im ersten Geltungsjahr bewusst auf die Durchführung systematischer Revisionen verzichtet, die Revisoren jedoch für Beratungen eingesetzt. Eine erste Bilanz führte zu einer Änderung der Verordnung zur Arbeitslosenversicherung. Man wollte auf diese Weise' sichtbare Schwachstellen so schnell wie möglich beseiti- gen. Bestimmungen, welche eine Motivierung zur Wieder- aufnahme der Arbeit störten, wurden beseitigt. Diese Mass- nahme betrifft den Bereich der Ganzarbeitslosen. Probleme, die den Teilbereich Kurzarbeit und Schlechtwetterentschä- digung betreffen, sollen in einer geplanten Revision des Gesetzes noch behoben werden. Im Bereiche Präventiv- massnahmen, also Umschulungs- und Weiterbildungskurse, ist die Zahl der Beitragsgesuche im zweiten Semester 1984 nun erheblich angestiegen. Es kamen in unserer Sektion vor allem auch Missbräuche und die grossen Praxisunter- schiede zwischen den Kantonen zur Sprache. Es wurde versprochen, dass Missbräuche, die zur Gefährdung der Sozialwerke führen, bekämpft werden sollen.
4. Statistiken des BIGA. Die Sektion wünschte einen Bericht über Probleme der Koordination und der Harmonisierung unter den vom BIGA erstellten Statistiken oder zwischen diesen und solchen anderer Dienststellen des Bundes aus der Sicht des BIGA; zum Beispiel Lohnstatistiken, Arbeitslo- senbegriff usw. Aus den Schlussfolgerungen geht hervor, dass das BIGA der Koordination der Bundesstatistik grosse Bedeutung beimisst. Diese Koordination soll im wesentli- chen im Rahmen der Kommission für Konjunktur und Sozialstatistik stattfinden (Abkürzung KOKOS. Wo wären wir ohne alle diese Abkürzungen! Sie klingen alle so vertraut, nur hat man Mühe zu wissen, was dahinter steckt). Die KOKOS also, in der neben dem BIGA auch das Bundesamt für Statistik und das Bundesamt für Konjunkturfragen ver- treten sind, eignet sich durch den zusätzlichen Beizug des Leiters der Koordinationsstelle des Bundesamtes für Stati- stik auch für eine unmittelbare bundesinterne Koordination. Ein umfangreiches Revisionsprogramm bei den BIGA-Stati- stiken ist in Gang gesetzt. Das Problem der Statistiken bleibt bei der GPK auf der Traktandenliste. Nun habe ich noch ein Problem, das ich Ihnen gerne mittei- len möchte. Der Herr Bundespräsident ist so gut und wird mir darauf eine Antwort geben: Im sechsten Landwirt- schaftsbericht steht unter anderem: «Eine vom Bundesamt für Gesundheitswesen eingesetzte Arbeitsgruppe unter- sucht gegenwärtig, ob und allenfalls wie biologische Pro- dukte nach ihrer Herkunft von anderen unterschieden wer- den können.» Im Absatz weiter unten steht noch: »Alterna- tive Produktionseinrichtungen haben trotz den Schwierig- keiten der Abgrenzung und Unterscheidung in unserer Wirt- schaft und Gesellschaft ihren berechtigten Platz. Wie weit sie sich ausbreiten können, wird nicht der Staat, sondern werden die Beteiligten, d. h. die Anbieter, insbesondere aber die Nachfrager entscheiden.» Dazu hat die Geschäftsprüfungskommission vor zwei Jah- ren einen Bericht über den biologischen Landbau verab- schiedet und dem Bundesrat überreicht. Der Bundesrat hat sich in den grossen Zügen mit diesem Bericht einverstanden
Gestion du Conseil fédéral 960 N 11 juin 1985 erklärt. Nun komme ich zu meiner Frage. Es geht um die Abgabe von Rohmilch, lege artis gekühlt und verpackt. Es geht vorerst um das Preisproblem. Ein Frage hier ist sach- lich schon rein durch den Umstand gerechtfertigt, dass die Verordnung vom 11. Oktober 1984 den Preis von Fr. 1.55 sowohl ab Hof wie auch in Geschäften festlegt. In der Verordnung über den Konsumentenpreis für abgepackte Rohmilch steht im Artikel 1 Absatz 2: «Dieser Preis gilt für den Verkauf an den Konsumenten sowohl ab Hof als auch in Geschäften.» Meines Erachtens könnte eine Überprüfung und Anpassung bzw. eine Sistierung der Preisvorschrift für rund zwei Jahre verlangt werden. Dannzumal dürfte es wahrscheinlich dank Rationalisierungen und Mengenaus- weitungen möglich sein, diesen Preis auch zu akzeptieren. Aber die heutigen Produzenten können mit Fr. 1.55 diese Durststrecke nicht durchstehen, und insbesondere fehlt die Ertragslage für preissenkende Investitionen. Es sind auch nicht neue Produzenten für eine Beteiligung zu gewinnen. Das ist das Problem des Preises. Es gibt dann noch ein zweites, nämlich das Problem der Bewilligungen. Das Bun- desamt für Landwirtschaft verweist auf Artikel 5 Absatz 2 des Milchbeschlusses: «Die Bewilligung ist namentlich zu ertei- len, wenn in zumutbarer Entfernung von Produzenten keine Sammelstelle und in der Nähe des Konsumenten keine Milchverkaufsstelle besteht, oder wenn die zuständige Sam- melstelle einverstanden ist.» Vor der Revision von Artikel 44 Absatz 2bis der Lebensmit- telverordnung - also derjenigen vom 11. April 1984- wurden zwischen den interessierten Rohmilchkreisen, vertreten durch einen Mikrobiologen und durch Herrn Honegger, zuständig für Milchbewilligungen, die Rechtslage auch geprüft. Das Bundesamt für Landwirtschaft vertrat die Auf- fassung, der Artikel 5 Absatz 2 des Milchbeschlusses genüge für die Erteilung von Selbstausmessbewilligungen, wie sie verlangt werden. Gestützt auf diese Rechtsausle- gung des Bundesamtes für Landwirtschaft selbst wurde erst die Lebensmittelverordnung geändert. Die betroffenen Kreise möchten nun eigentlich nur, dass vom Bundesamt für Landwirtschaft offiziell bestätigt wird, dass die Bewilli- gungserteilung aufgrund des Artikels 5 Absatz 2 geregelt sei und sie sich bei Gesuchen auf diese Regelung effektiv auch stützen können. Ich bedanke mich vor allem beim Herrn Bundespräsidenten und seinen Mitarbeitern, den Herren Staatssekretär Somma- ruga, Direktor Hug und Direktor Piot für die kooperative Mitarbeit und die stete Bereitschaft, uns erschöpfend zu berichten. Reich: Organisierte Debatten können auch ihre Tücken haben. Ich möchte eine Anmerkung machen, die eigentlich in die Eintretensdebatte gehört hätte, ich mache sie nun hier in Anwesenheit des Herrn Bundespräsidenten, im Einver- ständnis mit dem Ratspräsidenten. Ich spreche kurz zur Praxis der parlamentarischen Vorstösse. 1984 sind in die- sem Rat 540 Vorstösse eingereicht worden. Davon gegen 100 Postulate, und eine recht grosse Zahl von Motionen wurde dann schliesslich auch in Postulatsform überwiesen. Diese Daten deuten auf eine inflationäre Entwicklung hin. Der Rat selber hat aus verständlichen Gründen keine Lust dazu, filtrierend zu wirken; er würde sich ja ein parlamentari- sches Grundrecht beschneiden. Der Bundesrat seinerseits «lässt» vor allem Postulate oder Motionen in Postulatsform mit Vorliebe «laufen», wie der übliche Ausdruck heisst. Die Problematik, die daraus entstehen kann, hat sich vor einer guten Woche bei der Behandlung des Nicaragua-Postulates der SP gezeigt. Es hat sich ein Vorfall ereignet, den ich hier nicht nochmals schildern möchte, der sich aber eigentlich nur daraus erklären lässt, dass der Bundesrat eben auch die Neigung hat, Vorstösse «laufen zu lassen» und seinerseits nicht zu filtrieren. Auch dafür kann man ein gewisses Ver- ständnis aufbringen. Einerseits sagt er sich - sicherlich nicht ganz zu Unrecht -, dass viele dieser Vorstösse sich im Laufe der Zeit selbst erledigen, andererseits möchte er wahrscheinlich auch nicht dazu beitragen, die Diskussionen noch zu verlängern, indem er mit Ablehnungsanträgen Debatten heraufbeschwört. Nach meiner Ansicht sind wir hier doch in einer etwas problematischen Situation. Ein Teil der Vorstösse - vor allem der Postulatsbereich - droht zu einer blossen Narrenwiese unserer eidgenössischen Politik zu werden, und das ist doch im Grunde nicht sehr würdig, weder für das Parlament noch für den Bundesrat, der damit eben diesen ganzen Bereich sozusagen als Nebensache abqualifiziert und dabei auch noch das Risiko eingeht-wie der Fall des SP-Postulates zu Nicaragua gezeigt hat -, dass allenfalls Forderungen durchschlüpfen, die, wenn man sie genau nimmt, politische Akzente setzen, die eigentlich eine Mehrheit des Parlamentes und sicherlich in diesem Fall auch die grosse Mehrheit des Bundesrates nicht gewollt hätte. Oehen: Ich möchte zu drei Punkten aus dem Bereich des Volkswirtschaftsdepartementes Stellung nehmen.
1. Der Bericht der Wirtschaftslage in seiner Gesamtheit zeugt von umfassenden Sach- oder sagen wir Spezialkennt- nissen. Meines Erachtens wurde dieser Bericht ausschliess- lich von Wirtschaftsfachleuten verfasst. Mir fehlt in diesem Bericht jeder Bezug zur ökologischen Entwicklung, sowohl im Ausland wie auch im Inland. Dazu passt auch, dass die Landwirtschaft nicht im Zusammenhang mit dem Problem der Beschäftigung betrachtet und behandelt wird. Sie wis- sen, dass schon Zehntausende von Arbeitsplätzen im ersten Sektor verloren gingen, ohne dass sich darob offenbar jemand gross Gedanken macht. Dies war ja noch in der Zeit zu verstehen, als der zweite und dritte Sektor dankbar alle Arbeitskräfte aus dem ersten Sektor aufnehmen konnten. Andererseits wird auch die Rolle der Landwirtschaft als sehr bedeutungsvoller Auftraggeber für vielerlei Industriezweige unseres Landes meines Erachtens einfach nicht gewürdigt.
2. Wirtschaftsbeziehungen und Exportrisikogarantie: Wir haben einen zusätzlichen Bericht zur Entwicklung der Exportrisikogarantie erhalten. Ich danke dafür dem Herrn Bundespräsidenten in aller Form. Trotzdem: die Wirtschafts- beziehungen und damit die Exportrisikogarantie zur Dritten Welt sind meines Erachtens zu einem Teil für die Entwick- lung der Drittweltländer selbst problematisch. Wir exportie- ren kapitalintensive Produktionsmittel in Länder, die ein enormes Angebot an Arbeitskräften haben. Und immer von neuem stellt sich die Frage nach dem Nutzen für diese Länder. Wirtschaftsbeziehungen, die ja nicht zu beidseiti- gem Nutzen ausgestaltet sind, können keine Dauer haben. Sie können zwar einen momentan positiven Effekt auf das Lieferland ausüben, aber auf die Dauer wird es keine frucht- bare Beziehungen ergeben. Sie kennen die Abkoppelungs- theorie, die mir selbst sympathisch, wenn auch zu hart ist; aber zumindest müssen wir uns vielleicht einmal überlegen, ob nicht Wirtschaftszweige gefördert werden müssten, die der Dritten Welt sanfte Technologie liefern. Dort liegt meines Erachtens nach wie vor ein grosses Potential an fruchtbaren Wirtschaftsbeziehungen brach. Ich machte mir auch Sorgen, ob viele hochverschuldete Drittweltländer ihre Verpflichtungen, die sie gemäss dem Bericht über die Exportrisikogarantie gegenüber unserem Lande haben, je werden erfüllen können - allenfalls erst nach langen Jahren mit entwertetem Geld - oder ob nicht zur Erfüllung der Verpflichtungen unzumutbare Opfer den breiten Massen der einheimischen Bevölkerung zugemutet werden, weil ja bekanntlich wenige dieser Exportgüter schliesslich die erhofften Erträge hereinbringen. So gross die Bedeutung der Exportrisikogarantie für die Beschäfti- gungslage im Inland ist, so problematisch scheint sie mir also für die Entwicklung der Wirtschaft in gewissen Dritt- weltländern. Meine Frage und Bitte zugleich, Herr Bundespräsident, ist, bei der Gewährung von Garantien unter dem Titel Export- risikogarantie auch diesem Gesichtspunkt alle Aufmerksam- keit zu schenken.
3. Noch ein Wort zum Thema Eisenschrott: Die Geschäfts- prüfungskommission hat dieses Thema auf Seite 18 ihres Berichtes behandelt. Wir lesen dort: «Die Exportkontingen-
11. Juni 1985 N 961 Geschäftsbericht des Bundesrates tierung beim Eisenschrott hat seine besondere wirtschaftli- che Bedeutung für die Erhaltung der schweizerischen Stahl- werke. Dennoch ist auch sie an den ordnungspolitischen Grundsätzen unseres Wirtschaftssystems zu messen.» Ich habe mit Erstaunen festgestellt, dass heute also Export- kontingentierungen bestehen. Im Juni 1972 habe ich in einer dringlichen Kleinen Anfrage das Thema im Zusammenhang mit dem Assoziationsvertrag mit der EWG aufgeworfen. Damals hatten wir, um die Lebensfähigkeit unserer Eisenin- dustrie zu gewährleisten, ein totales Exportverbot. Wir glaubten, dass der Eisenschrott im Sinne kriegswirtschaftli- cher Vorsorge im Lande bleiben soll, weil wir uns ja bekanntlich auf keine eigenen Ressourcen abstützen kön- nen. Der Bundesrat sagte damals, dass im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen dieses Exportverbot von Eisenschrott nicht zur Diskussion gestellt werde, da seine Bedeutung für die schweizerische Eisenindustrie im Sinne der Erhaltung einer nationalen Rohstoffbasis und damit aus kriegswirtschaftlicher Sicht erfüllt bleiben müsse. Die Forderung, die unsere Kommission nun gestellt hat, beunruhigt mich. Für mich ist unsere Eisenindustrie aus kriegswirtschaftlicher bzw. aus unabhängigkeitspolitischer Sicht von grösster Bedeutung. Ich würde gerne vom Herrn Bundespräsidenten zu dieser Frage einige Auskünfte er- halten. Mme Jaggi: J'interviens à propos de la statistique sociale dont M. Früh nous a dit tout à l'heure que la conception faisait l'objet d'un réexamen général. Ni dans l'exposé de M. Früh, ni dans le rapport de gestion du Conseil fédéral, où aux pages 288 et 289 on parie de cette révision, il n'est question d'inscrire dans ce programme de réexamen l'une des enquêtes les plus importantes faites par l'OFIAMT, à savoir celle qui concerne les budgets familiaux et renseigne sur la structure des dépenses des ménages. Cette enquête annuelle, qui porte sur environ cinq cents ménages, est certainement la plus contestée et, probable- ment aussi, la plus contestable des statistiques effectuées par l'OFIAMT. Je rappelle que les résultats de l'enquête pour 1984 sur la structures des ménages viennent de paraître dans la Vie économique. Ces quatre cent quatre-vingt-qua- tre ménages se décomposaient en trois catégories d'après leurs revenus: 64 ménages ayant un revenu annuel inférieur à 48000 francs, 245, c'est-à-dire approximativement la moi- tié, ayant un revenu annuel total compris entre 48 et 72000 francs et 154 ayant un revenu supérieur à 72000 francs, dont 24, soit 5 pour cent, un revenu supérieur à 96000 francs par an. Ce seul point, la structure de l'échantillon d'après le montant du revenu annuel, a déjà donné lieu à de nom- breuses critiques et à plusieurs interventions parlementaires dont la dernière en date, du 4 octobre 1984 est due à M. Carobbio. Compte tenu de l'exploitation politique qui est régulière- ment faite, notamment par les milieux agricoles, des résul- tats de l'enquête sur les budgets des ménages qui conclut à 12 pour cent de dépenses pour l'alimentation dans les ménages; compte tenu également de l'importance de cette enquête pour la pondération des groupes de dépenses intervenant dans le calcul de l'indice des prix à la consom- mation, je demande au Conseil fédéral d'inscrire expressé- ment dans le programme de révision des statistiques sociales le réexamen de cette enquête annuelle sur les budgets familiaux. A ma connaissance, la dernière vérification basée sur un échantillon exceptionnellement élargi, avec une comparai- son avec les statistiques démographiques et sociales, remonte à 1975. Il serait donc important de procéder, dès que possible, à une nouvelle enquête élargie et, dans la foulée, à un réexamen fondamental de cette très importante série statistique. Bundi: Seite 292 der Botschaft beantragt der Bundesrat, das Postulat Nr. 78.562 abzuschreiben. Es handelt sich um ein Postulat betreffend Forschung und Bewirtschaftung im Berggebiet, das ich 1979 eingereicht hatte und das vom Nationalrat überwiesen wurde. Der Bundesrat erklärte sich bereit, entsprechend dem Anliegen des Postulats, einen Bericht zuhanden des Nationalrates zu erstatten. Im Postulat ging es darum, einen Bericht zu erstellen mit einer Auflistung über die hängigen Forschungsprojekte im Bereich von Land-, Forst- und Alpwirtschaft und einer Wer- tung derselben im Hinblick auf die Praxisbezogenheit sowie betreffend Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Pra- xis. Nun konnte man vernehmen, dass zwar verwaltungsin- tern ein Bericht von einer fachkompetenten Arbeitsgruppe erstellt worden sei. Offenbar handelt es sich um eine sehr grosse Arbeit, die dort geleistet worden ist. Aber meines Erachtens genügt es nicht, dass die ganze Arbeit dann in der Verwaltung steckenbleibt, sondern diese Ergebnisse sollten unserem Rat bekanntgemacht werden. Aus diesen Gründen möchte ich Herrn Bundespräsident Furgler bitten, dafür besorgt zu sein, dass unser Rat diesen Bericht erhält. Das Postulat sollte deshalb aufrechterhalten bleiben. Bundespräsident Furgler: Darf ich meine Antworten in zwei Teilen einbringen? Zuerst antworte ich dem Herrn Kommis- sionspräsidenten und Herrn Reich. Der zweite Teil meiner Ausführungen gilt dann den hier aufgeworfenen Fragen. Herrn Kommissionspräsident Rüttimann möchte ich sagen, dass der Bundesrat seine Auffassung teilt, wonach wir als Regierung zusammen mit unserer Bundesverwaltung alles daransetzen müssen, die Rechtmässigkeit, die Zweckmäs- sigkeit und die Leistungsfähigkeit der gesamten Verwaltung im Interesse unserer Eidgenossenschaft sicherzustellen. Ich bedanke mich für die freundlichen Worte, die Sie für alle Mitarbeiter gefunden haben. Mir scheint, wie Ihnen, dass im grossen ganzen der Leistungswille ausgeprägt ist und dass alles darangesetzt wird, wie es sich auch gehört, die staats- politischen Aufgaben zeitgerecht zu erfüllen. Mit Blick auf die von Ihnen angesprochenen Kontingentie- rungsfragen darf ich darauf verweisen, dass der Bundesrat den Auftrag erhalten hat, bis Ende Juni den entsprechenden Bericht zu erstellen. Wir werden zeitgerecht und in enger Zusammenarbeit mit Ihrer Kommission danach trachten, die hier noch offenen Fragen einer Lösung entgegenzuführen. Sie erkennen aus dieser Bemerkung, dass uns wie Ihnen sehr viel daran liegt, die bedeutsame Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission zu erleichtern und nicht zu erschweren, genauso wie wir bestrebt sind, die ebenso gewichtige Arbeit der Finanzkommission unter allen Umständen immer wieder zu erleichtern. Es ist für unseren Staat genauso wie für jedes privatwirtschaftlich geführte Unternehmen von entscheidender Bedeutung, dass eine sorgfältige Kontrolle im Interesse unseres Souveräns jeder- zeit wahrgenommen werden kann. Mit diesen Worten möchte ich noch einmal die Feststellung des Herrn Kommis- sionspräsidenten meinerseits verdanken und ihm auch sagen, dass die offenen Probleme, auf die er hingewiesen hat (Lebensmittelverordnung, Verwaltungsorganisation) nicht nur einer sorgfältigen Beurteilung bei uns sicher sind, sondern auch, soweit es zu Handlungen führen muss, von uns im Sinne der geäusserten Anregungen weiterbearbeitet werden. Ich hoffe, dass ich damit auf Ihre Ideen eingegan- gen bin. Herr Reich hat in diesem Zusammenhang eine sehr wichtige Frage gestellt: Wie kann man die Flut der Vorstösse noch zweckmässiger bearbeiten? Ich würde es so formulieren: Wie kann man die Arbeitsinstrumente, deren'sich das Parla- ment bedienen muss, um die eigenen Ideen einzubringen, in ein Verfahren einbetten, das der Bedeutung eines jeden Vorstosses gerecht wird und das andererseits nicht zu einem - wie Sie es sagten - «Laufenlassen» in einzelnen Bereichen führt. Ich halte mit Ihnen dafür, dass aus der Sicht des Bundesrates sorgfältig geprüft werden muss, ob man Vorstösse entgegennehmen kann oder nicht, und dass es zweckmässiger ist, hier gelegentlich härter zu fechten, weil jeder überwiesene Vorstoss Arbeit in der Verwaltung aus- löst; der Hinweis darauf, es sei fast liebenswerter, wenn man sich diesen Kampf hier erspart, hält einer näheren Überprü- 121-N
Gestion du Conseil fédéral 962 N 11 juin 1985 fung nicht stand wegen der damit verbundenen Mehrbela- stung der Verwaltung. Ich habe zuviel Respekt vor der eigenen schöpferischen Kraft jedes Parlamentariers, um Ihre Rechte auch nur im leisesten diskutieren zu wollen. Aber in Erinnerung an die eigene, langjährige Parlamentariertätigkeit gebe ich ledig- lich zu bedenken, dass natürlich das Allerwichtigste schon zu Beginn sich dort abspielt, wo man sich entscheidet, einen Vorstoss einzureichen oder eben nicht einzureichen. Dazu hat der Bundesrat nichts zu sagen, aber ich darf es in Erinnerung rufen, weil der alte Spruch non multa sed mul- tum - also: nicht immer sehr, sehr vieles, sondern viel bezogen auf die Qualität - für uns in jeder Lebenslage immer noch eine gute Richtschnur abgibt. Was ich aber sehr gerne zur Diskussion und zur weiteren Bearbeitung entge- gennehme - mir scheint, dass da zwischen Bundeskanzlei und Ihrem Generalsekretariat darüber gesprochen werden sollte, immer unter der Oberhoheit des Herrn Präsidenten, das versteht sich von selbst -, ist die Frage, inwieweit die seit ein paar Jahren praktizierte Schriftlichkeit tatsächlich zum Erfolg führt. Wir erleben es jetzt sehr häufig, dass Vorstösse einfach übergeben werden, sogar ohne Begrün- dung. Sie lösen damit einen enormen Verwaltungsaufwand bei uns aus. Das Gespräch, an und für sich eine Fundgrube von Erkenntnissen beidseits, unterbleibt, und am Ende mar- schiert dieses Papierchen in die Guillotine, die Sie in weni- gen Minuten über alle Papiere und damit auch über die Schöpfer der Papiere jeweils am letzten Tag einer Session hier selbst praktizieren. Ob das nicht damit zusammenhängt, Herr Nationalrat? Nach meinem Empfinden: ja. Und ich darf es aus der Sicht des Bundesrates noch einmal betonen: Wir schätzen den direk- ten Kontakt, und ich gebe zu bedenken, ob nicht kurze, mündlich begründete Vorstösse, die ebenso kurz - Beto- nung auf kurz - von Regierungsseite her beantwortet wer- den müssten, eher zum Erfolg führen. Man hatte früher ein ganz anderes Verfahren, indem jeweils am Mittwoch nachmittag drei bis fünf Stunden nur für die Behandlung dieser Vorstösse in die Traktandenliste einge- setzt wurden. Ich gebe es zu bedenken. Mir persönlich scheint die gewählte Schriftlichkeit nicht der Weisheit letzter Schluss zu sein. Wie gesagt, sie ersetzt den Dialog nicht; sie ersetzt auch das nicht, was man nur im Gespräch ermitteln kann: Wie hat der Schöpfer des Vorstosses seine Ideen überhaupt verstanden haben wollen, wie will er sie in die Tat umsetzen; die Antwort aus der Sicht der Regierung dürfte vermutlich auch für Sie interessant sein. Mit einer Anpassung dieser Instrumente - sie sind ja völlig anders als beispielsweise im Ständerat - könnte man ver- mutlich einiges gewinnen; wenn Sie das so interpretieren, nehme ich diesen Gedanken in unsere Regierungssitzung mit und würde mir erlauben, ihn durch unser Kollegium und dann in Zusammenarbeit Bundeskanzlei/Parlamentsdienste weiter bedenken zu lassen. Soviel zu dieser Frage. Damit komme ich zum zweiten Teil meiner Ausführungen, zur wirtschaftlichen Situation, über die ich weitere Aus- künfte zu geben habe. Ihr Kommissionssprecher, Herr Früh, bei dem ich mich bedanke, hat die erhaltenen Auskünfte im grossen ganzen- so schien es mir - als ausreichend und überzeugend bezeichnet. Ich darf lediglich beifügen, dass wir natürlich nie mit dem 31. Dezember gleichsam etwas Abgeschlosse- nes in den Kasten legen dürfen; die wirtschaftliche Entwick- lung geht, wie Sie alle wissen, weiter. Ich füge hier ein paar wenige Gedanken bei, um den Geschäftsbericht gleichsam aufzudatieren. Im OECD-Raum verlangsamte sich das Wachstum im ersten Quartal 1985 deutlich. In den Vereinigten Staaten nahm das Bruttosozialprodukt im ersten Quartal - auf Jahresbasis umgerechnet - nur noch um 0,7 Prozent zu, nach durch- schnittlich 6 Prozent in den vergangenen acht Quartalen. Im zweiten und dritten Quartal dürfte sich das Wachstum wie- derum leicht beschleunigen. Solange die Auslieferung der Industriefirmen über den Auftragseingängen liegen, kann kein Wiederanstieg der amerikanischen Industrieproduktion erwartet werden. Dank dem Rückgang des Dollarkurses im März und April sollten die Auftragseingänge aber wieder wachsen. Sie kennen die Bedeutung Amerikas für alle Indu- strieländer. Ich begnüge mich mit diesen lapidaren Feststel- lungen. Die gesamten Warenexporte Japans waren auf saisonberei- nigter Basis im ersten Quartal rückläufig; einzig gegenüber den Vereinigten Staaten nahmen sie nicht ab. Trotz des Rückgangs der Exporte - erstmals seit 21 Monaten - sowie der Industrieproduktion - erstmals seit 27 Monaten - hielt sich die Wachstumsrate des Bruttosozialproduktes bei rund 3 Prozent (umgerechnet auf Jahresbasis), gegenüber durch- schnittlich 5,3 Prozent in den vergangenen acht Quartalen. Im April nahmen die Industrieproduktion und die Ausfuhren wieder zu. Insgesamt darf damit gerechnet werden, dass der Aufschwung sich fortsetzt. Der Rückgang der japanischen Exporte hängt teils mit der Wachstumsverlangsamung im ersten Quartal in Europa sowie in verschiedenen südostasia- tischen Ländern zusammen. Die Stagnation des realen Bruttosozialproduktes in Frank- reich und dessen Rückgang in der Bundesrepublik Deutsch- land ist teilweise auf den strengen Winter zurückzuführen. Das Wachstum der Ausfuhren dieser beiden Länder verlang- samte sich stark, ausgenommen - wenigstens was die Bun- desrepublik Deutschland betrifft - nach den Vereinigten Staaten. Im zweiten Quartal dürften Aufholeffekte zu einem gewissen Wachstum des Bruttosozialproduktes in diesen beiden Ländern führen. In Grossbritannien hält das lebhafte Wachstum an, aber Sie kennen die Strukturprobleme, die dort nach wie vor überwunden werden müssen. Die Zahl der Arbeitslosen ging in den Vereinigten Staaten innerhalb eines Jahres um 400000 zurück; in der Europäi- schen Gemeinschaft (ohne Griechenland) nahm sie in die- sem Ausmass zu. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote lag im April in den Vereinigten Staaten bei 7,2 Prozent, in der Europäischen Gemeinschaft bei 11,3 Prozent. Die Inflation blieb in den Vereinigten Staaten massig (3,7 Prozent), wogegen sie sich in der EG beschleunigte: 6,1 Prozent im April (im Vergleich zum Vorjahr), nach 5,5 Pro- zent im Dezember, was damals die tiefste Rate seit 1972 bedeutete. Nur wenige stichwortartige Bemerkungen zum Inland. Bei uns setzte sich das Wirtschaftswachstum in den ersten Monaten 1985 fort. Das Bruttoinlandprodukt erhöhte sich im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahr um 2 Prozent; kräftige Impulse gingen dabei von'den Warenexporten aus: plus 7,4 im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahr, plus 10,1 im März bzw. 20,9 Prozent im April. Aber auch die Ausrüstungsinvestitionen trugen markant zum Wachstum des Bruttosozialproduktes bei. Die Importe von Maschinen und Apparaten stiegen im ersten Quartal um 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr und die Auftragseingänge aus dem Inland bei der Maschinenindustrie sogar um 23,7 Prozent. Dieser überdurchschnittliche Bestellungseingang aus dem Inland ist allerdings zum Teil auf erste Aufträge aus dem Lizenzbau des Panzers Leopard 2 zurückzuführen. Die Bautätigkeit hat im ersten Quartal ungefähr auf dem Vorjahresstand verharrt. Hier spielten die Kältewelle und das schlechte Wetter eine Rolle. Die Nachfrage nach Bauleistun- gen war im ersten Quartal 1985 schwach. Insgesamt dürfte die Baunachfrage in diesem Jahr etwa die Grössenordnung des letzten Jahres erreichen. Der private Konsum lag im ersten Quartal ein halbes Prozent über dem Vorjahresniveau. Im April erhöhten sich die realen Detailhandelsumsätze nach einem Unterbruch um 3,6 Pro- zent gegenüber dem Vorjahr. Zu diesen Industrieproblemen füge ich bei, dass die struktu- relle Bereinigung im Zusammenhang mit der technologi- schen Entwicklung nach wie vor ein Hauptanliegen darstellt. Wir haben diese Aufgabe zu bewältigen, um am Ende des Jahrhunderts wettbewerbsfähig zu sein. Ein Wort zur Lage auf dem Arbeitsmarkt. Bereinigt von Saison- und Zufallseinflüssen nimmt die Zahl der Arbeitslo- sen seit Herbst letzten Jahres deutlich ab. Im April lag die Zahl der Arbeitslosen 10,7 Prozent unter dem Vorjahres-
11. Juni 1985 N 963 Geschäftsbericht des Bundesrates stand; total 32691. Die Teuerung hatte sich des starken Dollars sowie der Kältewelle im Januar wegen in den Winter- monaten beschleunigt. Seit April bildet sich die Jahres- teuerungsrate des Konsumentenpreisindexes wieder zurück. Im Mai ging der Index im Vergleich zum Vorquartal erneut um 0,1 Prozent zurück. Bedingt durch einen Basis- effekt - Indexrückgang im Mai 1984 um 0,2 Prozent - erhöhte sich die Jahresrate im Mai allerdings wieder leicht auf 3,8 Prozent. Mit anderen Worten: Wir haben ein fundamentales Interesse daran, die Stabilitätspolitik fortzusetzen. Prognose: Der Konjunkturaufschwung dürfte weitergehen. Wir rechnen 1985 mit einem um 2,5 bis 3 Prozent höheren Bruttoinland- produkt als im Vorjahr. Aber nehmen Sie bitte die Aufgabe ernst, die strukturelle Bereinigung im Rahmen dieses tech- nologischen Wandels zu vollziehen. In diesem Zusammen- hang ist die eigene Wertschöpfung von zentraler Bedeu- tung. Wir wollen nicht nur Vollzugsorgan Dritter werden. Zu einzelnen Branchen: Günstig entwickelte sich vor allem die Geschäftslage in den Investitionsgüterindustrieberei- chen; in der Metall- und Maschinenindustrie geht es auf- wärts, wie die Auftragsbestände zeigen; aber die Struktur- probleme sind hier noch nicht gelöst. - Die Konsumgüter- hersteller schätzen ihre Aussichten weniger pessimistisch ein als noch vor kurzer Zeit. - Die Nahrungsmittel- und die Bekleidungsindustrie sehen vor, die Geschäftstätigkeit wei- ter auszudehnen, wobei im Bekleidungssektor noch ver- schiedene Probleme zu bewältigen sind. - In der Uhren- industrie hielt die kräftige Belebung an, die im Herbst 1984 eingesetzt hatte. In den ersten vier Monaten dieses Jahres exportierte dieser wichtige Industriezweig 8,7 Prozent mehr als im Vorjahr. - In der Chemie zeichnet sich nach hervorra- genden Abschlüssen eine Verlangsamung des Wachstums beim Auftragseingang ab, allerdings auf hohem Niveau. Sie steigerte die Produktion im ersten Quartal um 11 Prozent, und die mengenmässigen Exporte übertrafen in der Periode Januar bis April jene des Vorjahres um 11,5 Prozent. - Bei den baunahen Industrien hinterliess der kalte Winter Spu- ren. Die Industrie der Steine und Erden reduzierte die Pro- duktion im ersten Quartal um 11 Prozent. Die künftige Entwicklung wird im grossen und ganzen positiv beurteilt. Es lag mir daran, diese Geschäftsberichtsdebatte wie immer dazu zu benutzen, um aufzudatieren, damit wir nicht nur über Vergangenes sprechen, sondern auch die heutige Lage miteinander zu beurteilen vermögen. Das hat direkt bezug mit den Ausführungen von Herrn Früh. Er sagte zu Recht, dass wir alles daran setzen müssen, um in enger Zusammen- arbeit mit den anderen Partnerstaaten im OECD-Raum, aber auch mit den Entwicklungsländern, die in der GATT-Organi- sation eine bedeutende Rolle spielen, das Arbeitsprogramm vom November 1982 zu vollziehen und die Idee, die sowohl am Gipfel in Bonn als auch an der OECD-Konferenz in Paris beschlossen, festgelegt, umschrieben worden ist, in die Tat überzuführen, nämlich uns auf eine neue GATT-Runde vor- zubereiten. Sie haben die diesbezüglichen Erklärungen aus unserer GPK-Sitzung wiedergegeben; ich wiederhole sie nicht. Ich kann nur sagen, dass gerade in diesem Zusam- v menhang am vergangenen Wochenende in Stockholm eine wichtige vorberatende Konferenz stattfand, an der ich selbst hätte teilnehmen sollen, es jedoch wegen der Bundesrats- verpflichtungen nicht konnte. Ich habe Herrn Staatssekretär Sommaruga delegieren können, obwohl sonst nur Regie- rungsmitglieder zur Konferenz zugelassen waren. Es zeigte sich, dass die Idee, von der ich soeben sprach, bei allen Beteiligten nach wie vor mit einer guten Aufnahme rechnen kann, dass aber die Vorbereitung dieser neuen GATT-Runde sehr grosse Anstrengungen sowohl auf Industrieländer- als auch auf Entwicklungsländerseite verlangt. In diesem Zusammenhang spielt eben die Tatsache eine grosse Rolle, dass die hochverschuldeten Staaten zurzeit mit unerhörten Problemen fechten, um ihre eigene Infra- struktur überhaupt wieder instand zu stellen und um nach- her wieder an einem Welthandelssystem partizipieren zu können. Eine Operation, die für uns von brennender Bedeu- tung ist, weil ja letzten Endes deren Importdrosselung auch bei uns direkt die Arbeitsplätze betrifft. Wenn dank Import- drosselung in Drittstaaten nicht exportiert werden kann, schlägt sich das auch in unserer eigenen Industrie nieder- Zusammenhänge, die noch nicht ganz alle verstanden haben. Ich werde Sie laufend über alles orientieren, was mit Blick auf eine neue GATT-Runde noch geschehen wird. Für heute begnüge ich mich mit dieser lapidaren Feststellung: Es geht um etwas Entscheidendes, denn für einen Industrie- staat ohne Rohstoffe wie die Schweiz ist und bleibt der freie Handel im europäischen und im weltweiten Raum eine Lebensvoraussetzung. Das führt dazu, dass wir an den jüng- sten Gesprächen mit der EG in Wien erneut alles daran setzten, um nicht nur die noch bestehenden Handelshemm- nisse abzubauen; wir waren auch dafür besorgt, nicht als Drittstaat deklassiert, sondern als in privilegierten Beziehun- gen befindlich von der EG anerkannt zu werden. Ich darf Ihnen sagen, dass Herr Pierre Bérégovoy diese gleiche Linie, die wir schon mit Herrn Jacques Delors von der EG aushan- deln konnten - gestützt auf unseren 1972er Vertrag -, voll und ganz mitverfolgt und mitschreibt. Das gibt uns die Chance, an diesem 350-Millionen-Markt nicht als Outsider, sondern als eine Art Insider-Partner voll und ganz zum Zuge zu kommen. Wir werden diesem Bereich in Brüssel - aber auch bei OECD und GATT-weiterhin unsere volle Aufmerk- samkeit widmen. Herr Früh, Sie haben als Sprecher der Kommission sodann auf die Berufsbildung hingewiesen. Ich verzichte darauf, zu diesen Problemen erneut Stellung zu nehmen, weil Herr Hug, wie Sie sagten, in der Kommission vollumfänglich Auskunft gab und von Ihrer Seite keine Fragen an mich gestellt worden sind. Zu Ihrer einzigen Frage, bezogen auf den Landwirtschafts- bericht, den wir, wie ich hoffe, im Herbst hier diskutieren können, darf ich folgendes sagen: Wir stehen zu all dem, was wir über den biologischen Landbau ausgesagt haben. Wir sind der Meinung, dass diese Produktionsart nicht nur ihre volle Berechtigung hat- was wir ja auch mit der Unterstützung von Oberwil zum Ausdruck bringen -, sondern dass tatsächlich, wie Sie selbst - zitieren, das Spiel von Angebot und Nachfrage letzten Endes die Grössenordnung mitbestimmen wird. Wir schreiben ja nicht von Staates wegen vor, wie gross dieser Teil unserer Landwirtschaft sein soll. Aber er hat nach allgemeiner Auf- fassung, auch der Landwirtschaftsspezialisten, heute in einer Gesamtlandwirtschaft einen echten, eigenen Stellen- wert. Ich glaube, das wird von allen hier vertretenen Land- wirten nicht mehr bestritten. Zu den von Ihnen zusätzlich gestellten Frage, wie es sich mit der Rohmilch verhalte: Ich kann Ihnen zusichern, dass ich die Verordnung, auf die Sie sich berufen haben (Art. 1 Abs. 2, Verordnung vom 11. Oktober 1984), unter den Aspekten, die Sie einbrachten (wie steht es mit der Preisbildung, und wie steht es mit der Gewichtung der Örtlichkeiten, um eine Bewilligung zu erhalten?), nach dieser GPK-Aussprache mit meinen Spezialisten ausdiskutieren und Ihnen hernach gesondert Bericht geben werde. Wir sind auch diesem Roh- milchproblem gegenüber voll und ganz aufgeschlossen. Man muss es in seinen richtigen Dimensionen sehen und nicht daraus einen Streitfall konstruieren, was Sie ja auch nicht versucht haben. Ich möchte nicht diesen Eindruck erwecken. Wenn Sie gestatten, werde ich mich nach sorgfäl- tiger Prüfung dieser Fragen erneut mit Ihnen in Verbindung setzen. Herr Gehen hat verschiedene Fragen eingebracht. Er hat den Eindruck, dass wir in unserem Bericht zu sehr wirt- schaftliche Daten und zuwenig ökologische Querverbindun- gen aufgezeigt haben. Ich darf ihn aber beruhigen. Wenn Sie die Arbeit des EVD verfolgen, wie Sie es ja tun, ist Ihnen nicht verborgen geblieben, dass auch der Sprechende bei der Eröffnung der Anstalt Liebefeld und bei vielen anderen Gelegenheiten immer wieder, und zwar aus tiefer persönli- cher Überzeugung, die aber auch der Meinung des Bundes- rates entspricht, darauf hingewiesen hat, dass Ökonomie und Ökologie im Gleichschritt vorangetrieben werden müs- sen. Das wird dazu führen, dass wir all den Problemen, die
Gestion du Conseil fédéral 964 N 11 juin 1985 mit dem Boden zusammenhängen - Stichwort Fruchtfolge- fläche 450000 Hektaren, Stichwort Ackerbau, worüber ich nächste Woche sprechen kann, Ziel 300000 Hektaren -, unsere volle Beachtung schenken müssen. Man kann in diesem Land eine gesunde Umwelt-um nur dieses Beispiel zu nennen - nur haben, wenn man nicht isoliert Wald, und dann lange, lange nichts mehr beurteilt, sondern Wasser, Luft, Boden usw. in einem Gesamtbild nicht nur erkennt, sondern auch - bezogen auf die Qualität der diesbezügli- chen Elemente - gewichtet. Das ist es, was wir tun. Sie werden spüren, wenn wir den 6. Landwirtschaftsbericht diskutieren, wie sehr uns daran liegt, das in die Tat umzusetzen. Dies gilt aber nicht nur für die Landwirtschaft - ich kann Ihnen die entsprechenden Details schildern, wenn ich über Familienbetriebe spreche, wenn ich auf die uner- wünschten Konzentrationserscheinungen und deren Bekämpfung hinweisen werde -; es geht uns generell um die Sicherung der Lebensgrundlagen. Auch in anderen Branchen haben wir ja mit moderner Gesetzgebung (Stichwort Raumordnung) nun erreichen können, dass vor Entscheiden, wo besiedelt, wo nicht besie- delt wird, eine echte, sorgfältige Lagebeurteilung auf allen Stufen unseres Staates und beim einzelnen Menschen ein- setzt. Sie haben festgestellt, dass gestützt darauf nicht nur die Richtlinienprozeduren vorangeschritten sind, über die Frau Kopp informieren wird, sondern dass wir wesentliche Fortschritte in den Planungs- und Baurechten aller Kantone feststellen dürfen. Sie können beruhigt sein. Wir setzen alles daran, um Ökono- mie und Ökologie wirklich miteinander zu betrachten. Sie werden mir aber beipflichten: ökologische Fortschritte, die ja auch finanziert werden müssen, können wir nur sicher- stellen, wenn wir der Wirtschaft, verstanden als Gemein- schaft aller - Arbeitgeber/Arbeitnehmer, die überhaupt in einem schöpferischen Prozess für die Existenz dieses Staa- tes stehen -, ein Eigengewicht geben, das gross ist. Ohne entsprechendes, bescheidenes Wachstum - mit tiefem Respekt vor den Ressourcen - werden Sie die Arbeitslosen- zahl in den Industriestaaten nicht herunterdrücken können und werden Sie das Drittweltproblem, auf das ich soeben eintrete, nicht zu bewältigen vermögen. Es braucht irgend- woher die entsprechende wirtschaftliche Kraft. Damit bin ich bei Ihrer zweiten Frage. Sie haben die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass wir bei unserer ERG der Entwicklungspolitik allfälliger Empfänger- staaten zu wenig Rechnung tragen würden. Ich darf Ihnen sagen, dass wir bei der hier besonders bedeutsamen Posi- tion Mischkredite noch mehr als bei der ERG ein Evalua- tionsverfahren praktizieren, das den von Ihnen geschilder- ten entwicklungspolitischen Komponenten voll und ganz Rechnung trägt. Wir wollen also nichts verkaufen, was dem Empfänger schadet. Andererseits sind wir nicht die Vormün- der der ganzen Welt, um dem Empfängerstaat vorzuschrei- ben, wie er seine eigene Struktur bereinigen will. Das dürfte ja auch nicht der Sinn Ihrer Frage sein. Bei der ERG stellen wir nun fest, dass wir mit der Praxis, die wir gewählt haben, und mit den Zahlen, die ich in den Finanzkommissionen sehr detailliert bekanntgegeben habe, auf dem richtigen Wege sind. Im Gegensatz zu vielen Staa- ten, die eigentliche Exportsubventionierung betreiben, haben wir masszuhalten versucht; natürlich sind es sehr gewichtige Beträge, die wir hier eingesetzt haben. Ich bin mir bewusst, dass die 15,8 Milliarden totales Engagement, worunter 14,1 Milliarden für politische Garantien und 1,7 Milliarden für Währungsgarantien, keinen Pappenstiel bedeuten. Der wertgewogene mittlere Garantiesatz pro Ope- ration beträgt 77,8 Prozent, wobei wir nach Ländergruppen im EG-, EFTA-, Nordamerika-Raum eher abnehmend operie- ren, da die Währungsgarantie rückläufig geworden ist - sie ist ja zurzeit sistiert, wie Sie wissen. In den übrigen regiona- len Ländergruppen weisen die Entwicklungsländer einen Anteil von 79 Prozent und die ärmeren Entwicklungsländer einen Anteil von 17 Prozent (1983 noch 14 Prozent) auf. Sie sehen also, dass wir hier nicht untätig geblieben sind beim Suchen nach dem richtigen Mass. Durch die Sistierung der Währungsgarantie dürfte die wirtschaftliche Situation der ERG besser werden, und durch die Gebührenerhöhung von immerhin 45 Prozent partizipieren vor allem auch die direk- ten Exporteure in einem hohen Mass. Im Sinne einer quanti- tativen Zukunftsperspektive, wobei ich mir nicht Propheten- rolle anmasse, würde ich sagen, es gibt anhaltende, aber immerhin abnehmende jährliche Rechnungsdefizite. Des- halb wird der Bundesvorschuss gesamthaft weiter zuneh- men. 1984 rechne ich mit 600 Millionen, 1986 miti Milliarde. Die Verzinsungskosten der ERG gegenüber dem Bund wer- den aus diesem Grund beträchtlich anwachsen: 1984 20 Millionen, 1986 40 Millionen Franken. Hier wird sich zu gegebener Zeit die Frage stellen, wie Sie sich mit Blick auf die Währungsrisiken, die am Schluss zu echten Verlusten führen können, zu verhalten gedenken. Mit Blick auf Ihr Thema noch einmal: Wir sind uns bewusst, dass jeder Entwicklungsstaat als Partnerstaat auch unter dem Aspekt der eigenen Bedürfnisse sorgfältigste Wertung verdient. Ich glaube aber, dass Sie keine Beispiele nennen können, wo wir die ERG gleichsam missbraucht und nicht dem Emp- fängerstaat sinnvoll zugedient hätten mit Blick auf seine eigene wirtschaftliche Entwicklung. - Soviel zu diesem Thema. Ich verzichte aus Zeitgründen darauf, hier die Gliederung nach Branchen einzubringen. Wenn Sie Details wollen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne für jede Auskunft zur Verfügung. Sie haben als dritten Punkt, Herr Oehen, noch die Frage aufgeworfen, was denn von dieser Eisenschrottposition zu halten sei, und Sie haben auf Ihren eigenen Vorstoss aus dem Jahre 1972 verwiesen, den Sie mir freundlicherweise nachher noch übergeben haben. Ich glaube nicht, dass sich hier die bundesrätliche Politik gewandelt hat. Ich habe im Bericht an Ihre Kommission über die diesbezüglichen Fra- gen auf Seite 3, Bundesmetallabfälle und Eisenschrott, geschrieben, dass der Bund im Rahmen seiner Aussenwirt- schaftspolitik gegen protektionistische Massnahmen seiner Handelspartner im Ausland verschiedene Vergeltungs- oder sogenannte Retorsionsmassnahmen treffen müsse. Da der europäische Markt im Bereich der Rohstoffe der metallver- arbeitenden Industrie starken kontingentmässigen Beschränkungen unterworfen ist, hat der Bund in diesem Bereich ähnliche Vorkehren getroffen. Ein Verzicht auf entsprechende Beschränkungen des freien grenzüber- schreitenden Warenaustausches hätte zur Folge, dass die umliegenden Staaten unsere Vorräte aufkaufen würden und wir uns auf einem künstlich verknappten europäischen Markt zu viel höheren Preisen selbst eindecken müssten. Die Ausfuhrbewirtschaftung findet in beiden Fällen ihre Rechtfertigung lediglich in einer aussenwirtschaftspoliti- schen Abwehrmassnahme. Sie müsste aufgehoben werden, wenn die umliegenden Staaten ihr System liberalisieren würden. Dazu besteht leider zurzeit wenig Hoffnung. Unter den heutigen Umständen dient sie der Sicherstellung der Versorgung der schweizerischen metallverarbeitenden Industrie mit Rohmaterial. Ein sehr erheblicher Teil des Ausgangsmaterials dieser Werke - bei den Stahlwerken beträgt er sogar 100 Prozent - besteht aus Materialabfällen. Sie erkennen aus diesen Worten, dass wir die im EVD angesiedelte wirtschaftliche Landesversorgung in keiner Weise vernachlässigen. Aber es ist ein dauerndes Abwägen: Wie steht es mit den Bedürfnissen? Wo können wir uns eindecken,"korrekt, wie es sich im internationalen Handel geziemt? Ich glaube also nicht, dass wir bei dieser von uns praktizierten Art der Schrottverwertung in irgendeiner Weise Probleme schaffen, die Ihren Anliegen entgegenstehen. Ein totaler Stopp wäre unsinnig, weil wir mit unseren eigenen Stahlwerken natürlich auch wieder Exportmöglichkeiten suchen und finden müssen, wollen wir nicht die diesbezügli- chen Grossprobleme als unlösbar klassieren. Und das ist nicht im Interesse unserer eigenen Volkswirtschaft. Frau Jaggi hat die Frage gestellt, wie es sich mit den sozial- statistischen Problemen verhalte. Das BIGA hat dazu einen sorgfältigen Bericht erstellt, der der GPK abgegeben wurde. Wir haben im wesentlichen auf die Konjunkturbeobachtung,
11. Juni 1985 N 965 Geschäftsbericht des Bundesrates die Konjunkturerhebung aufmerksam gemacht, die Koordi- nationsstelle für Statistik geschaffen, die Koordination mit den Kantonen, Gemeinden, Sozialpartnern und Unterneh- men der Kommission für Konjunktur und Sozialstatistik unter dem Vorsitz von Professor Fischer anvertraut - in enger Zusammenarbeit mit dem BIGA, dem Bundesamt für Konjunktur und dem Bundesamt für Statistik. Wir sind uns bewusst, dass wir im BIGA mehrere Statistiken total revidie- ren müssen. Es betrifft die von Ihnen besonders erwähnten. Ich könnte noch einige zusätzlich nennen. Über das Revi- sionsprogramm, das zurzeit von Herrn Hug mit seinen Mitar- beitern sehr sorgfältig vorbereitet wird, wird der Bundesrat noch einzelne Entscheide zu fällen haben. Ich teile mit Ihnen die Auffassung, dass doch schwerwiegende Koordinations- probleme bestehen. Wir werden zu gegebener Zeit - viel- leicht drängt sich hier auch eine Aussprache auf - auf verschiedene Impulse, die wir geben müssen, und Ent- scheide, die wir zu fällen haben, zu sprechen kommen. Uns liegt daran, dass nicht Unklarheit geschaffen wird durch verschiedene Art der Interpretationsmöglichkeiten. Wir haben das am Beispiel verschiedener Arbeitslosenbegriffe festgestellt: Das BIGA stellt auf die Meldungen der Kantone und Gemeinden ab, welche die registrierten Arbeitslosen erfassen; die Definition der Arbeitslosen ist im Arbeitslosen- versicherungsgesetz geregelt, sie entspricht den Empfeh- lungen internationaler Organisationen, hält also näherer Prüfung stand. Das Bundesamt für Statistik hat bei der Volkszählung 1980 andere Begriffe verwendet, und ich glaube, dass daraus eine grosse Unsicherheit entstanden ist, die es nunmehr zu beheben gilt. Ähnliches könnte ich über Beschäftigungsstatistiken und über Wohnungszählun- gen sagen. Diese verschiedene Optik, die von einzelnen verwendet wor- den ist, darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass für die Sozialstatistik das BIGA zentraler Sammelpunkt blei- ben muss- in enger Partnerschaft mit dem Bundesamt für Statistik. Ich hoffe, dass wir hier zu einem guten Schluss kommen, und ich werde mir erlauben, Sie über den jetzigen Stand hinaus so zu orientieren, dass Sie rechtzeitig Kenntnis über die jeweiligen zusätzlichen Massnahmen, die wir tref- fen werden und über die ich jetzt noch nicht berichten kann, erhalten. Ich glaube, Ihnen damit eine umfassende Antwort geben zu können. Herrn Bundi darf ich sagen, dass der von ihm erwähnte Postulatsinhalt tatsächlich so zu gewichten ist, wie er selbst sagte. Der Bericht, den wir im Text als vorläufig beurteilt haben, kann Ihnen ohne weiteres abgegeben werden, wenn Sie ihn einsehen wollen. Ebenfalls können andere Damen und Herren des Rates diesen Bericht verlangen. Wir geben ihn gerne ab. Jetzt muss ich es Ihnen überlassen, Herr Präsident, Herr Vizepräsident, ob Sie, gestützt darauf, trotz- dem am Postulat festhalten wollen oder ob Sie damit Ihre Frage als geklärt betrachten und dementsprechend die Abschreibung akzeptieren können. Das waren die Ausführungen, die ich - gestützt auf Ihre Fragen - einzubringen hatte. Präsident: Herr Bundi möchte an seinem Postulat festhal- ten. Wird ein anderer Antrag gestellt? Das ist nicht der Fall. Genehmigt - Approuvé Bundeskanzlei - Chancellerie fédérale Robbiani, Berichterstatter: Das Fazit kennen Sie, weil wir eine schriftliche Zusammenfassung verteilt haben.
1. Die Geschäftsprüfungskommission ist von der Praxis des Bundesrates bei der Wiederwahl der ausserparlamentari- schen Kommissionen teilweise befriedigt.
2. Für die Auswertung der Vernehmlassungen sind die Beurteilungskriterien nicht genügend klar.
3. Das Projekt der elektronischen Datenverarbeitung in der Bundeskanzlei ist in Schwierigkeiten geraten.
4. Für den Pressespiegel ist eine zentrale Auswertung der Presse anzustreben. Siccome la cancelleria federale è chiamata al rispetto del trilinguismo, mi permetto di sviluppare in italiano i temi del rapporto di gestione 84. Le commissioni extraparlamentari, i gruppi di lavoro, la consultazione degli esperti, fanno parte di una democrazia partecipativa e consensuale quai'è la nostra. Quando però la commissione extraparlamentare diventa una specie di onereficienza, o si trasforma in esper- tocrazia, o commissionite, o addirittura diventa un espe- diente per creare una consultazione formale e artificiosa, è giusto che s'intervenga come abbiamo fatto. Il numero delle commissioni - 350 negli anni settanta, con quasi seimila membri, tre quarti dei quali funzionari dell'am- ministrazione pubblica - è stato ridotto, sono circa due- cento. Il numero dei membri delle commissioni extraparla- mentari pure, una cinquantina in meno. La presenza dei deputati è stata resa eccezionale. Sono stati riconfermati la durata del mandato, a sedici anni, e il limite d'età a settan- tanni. Talune commissioni sono state fuse con altre aventi il medesimo scopo. La ripartizione linguistica regionale, la rappresentanza di donne e giovani è stata migliorata d'opi- nione e in «suspense» giornalistica: tanti cantoni «per», tanti cantoni «contro», un cantone si è aggiunto ai primi, un semicantone ai secondi. La procedura di consultazione non dovrebbe essere una «prevotazione», ma piuttosto la ricerca di argomenti alterna- tivi o complementari rispetto al progetto di legge o al rap- porto del Consiglio federale. L'anno scorso sono state organizzate 19 procedure di con- sultazione. Nel 1983 furono addirittura 30. Una vera infla- zione! Ma si tratta veramente di consultazione o di semplice scambio di formulari tra il Governo centrale e i Governi cantonali e i partiti e le organizzazioni sociali ed econo- miche? E, per finire, un problema d'attualità: II Tribunale federale ha assoggettato al pagamento dei diritti d'autore certe opere fotocopiate e distribuite nella rassegna stampa. Ciò coste- rebbe 350 000 franchi all'anno ai servizi stampa della Confe- derazione. La commissione di gestione ha esaminato la possibilità di centralizzare la lettura, la recensione, la ripro- duzione e la ridifusione dei ritagli di giornale. Aspettiamo, signor Cancelliere, con interesse la tipologia della commissione così come verrà indicata dal computer. Infatti, si intende sottoporre la valutazione di questo stru- mento del nostro sistema democratico al cervello elettro- nico. L'elaborazione elettronica dei dati presso la cancelleria e il servizio di documentazione del Parlamento, dopo aver solle- vato molti entusiasmi, ha deluso. Il sistema TEDAT, «Traite- ment des textes et enregistrement des données», non sem- bra aver corrisposto alle attese. Sembra che il fornitore, la ditta Prime, non sia stato in grado di corrispondere alle esigenze dell'amministrazione. Sulla stampa si è parlato di cervello elettronico impazzito, «Cortnputerwirrwarr im Bun- deshaus», era il titolo d'un giornale. Probabilmente una informazione verbale e tradizionale s'impone, signor Can- celliere! Quando il computer sarà riparato, lo si potrà utilizzare anche per definire i criteri di valutazione delle procedure di consul- tazione. Sovente hanno, quanto meno apparantemente, il carattere d'alibi. Oppure, come nel caso della consultazione sui 100/80 km/h, si trasformano in sondaggio. Comunque, la situazione non è soddisfacente: bastano un paio d'esempi. «Der vorberatende Ausschuss für Fragen der Rechtschrei- bereform», «le Comité consultatif pour les questions en rapport avec la réforme de l'orthographe allemande», questo fantomatico gruppo di esperti per la riforma dell'or- tografia tedesca non si riunisce più dal 1978 e, nel frat- tempo, anche in Svizzera tedesca si comincia a comunicare con la scrittura del Videotext e col basic. E che dire della commissione di controllo dell'esportazione di vini indìgeni, che conta 30 membri, e che si riunisce quaranta volte all'anno per esportare seimila ettolitri di vino (e poco merlot e nostrano ticinese!).
Gestion du Conseil fédéral 966 N 11 juin 1985 In particolare invochiamo maggior rigore per quelle com- missioni costituite dagli uffici amministrativi, e non appro- vate dal Consiglio federale e dai Dipartimenti. Le commis- sioni extraparlamentari sono necessarie a condizione che non siano inutili o inutilizzate. Sicuramente la «Arbeitszeitgesetzkommission» è necessaria, a condizione però che sia convocata. Il nostro discorso è generale e non diretto contro questa o quella commissione. Ogni giorno i servizi d'informazione dei vari dipartimenti leggono e ritagliano tra 25 e 60 giornali nazionali e confezio- nano delle rassegne stampa. Aspettando l'informatica e il videotex, forse, si potrebbe razionalizzare questo servizio d'informazione e documentazione. Voilà, Monsieur le Chancelier, en résumé nos questions et propositions: Centralisation du dépouillement des publica- tions pour la confection de revues de presse, définition des critères d'évaluation qualitative des résultats des procé- dures de consultation, information du Parlement sur l'aban- don du projet de traitement électronique des données TEDAT et, enfin, plus de rigueur dans la réélection des commissions extraparlementaires. Je remercie le Chancelier et les Vice-chanceliers, ainsi que tous les collaborateurs de la Chancellerie pour leur activité utile, indispensable et appréciée. Braunschweig: Ich gestatte mir einige Zusatzfragen zum Problem der Flut der Vernehmlassungsverfahren. Auf Seite 3 können wir lesen, dass sich sowohl die General- sekretärenkonferenz als auch andere Konferenzen mit die- sen Fragen und vor allem auch mit der Kritik beschäftigt haben. Die Vernehmlassungsverfahren haben in den letzten Jahrzehnten in einem Masse zugenommen, dass staats- rechtliche Wandlungen eingetreten sind, an denen wir nicht achtlos vorübergehen können. Wenn ich mich recht erin- nere, fanden die Vernehmlassungsverfahren erstmals 1947 in den Wirtschaftsartikeln ihren Niederschlag in der Verfas- sung. Damals waren sie noch die Ausnahme. Sie wurden bei sinnvollen Gelegenheiten beschlossen, während sie heute zu einer Regel geworden sind, zu einer Systematik, die wir teilweise fast nicht mehr bewältigen können. Meine konkreten Fragen und Bedenken sind die folgenden:
1. MUSS denn wirklich in jedem Fall für jede Verordnung ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden?
2. Es hat Fälle gegeben, in denen sich der Bundesrat darauf beschränkt hat - ohne sich vorerst eine Meinung zu bilden oder ein eigenes Projekt vorzuschlagen -, nur die Fragestel- lung, beispielsweise einer Volksinitiative, in die Vernehmlas- sung gehen zu lassen. Ist das richtig, ist das noch ange- messen?
3. Ich weiss, dass die Kantone auf Vernehmlassungsverfah- ren grossen Wert legen. Gerade an diesem Beispiel zeigt sich die Wandlung, die sich in den letzten Jahrzehnten abgespielt hat. Ursprünglich bestand in unserem Staate die Meinung der Verfassungsgeber, der Ständerat würde die Kantone repräsentieren. Dies ist offenbar längst nicht mehr der Fall, und an die Stelle des Ständerates sind die Ver- nehmlassungsverfahren der Kantone getreten. Eine still- schweigende Wandlung, über die wir uns eigentlich Gedan- ken machen sollten. Dazu hätte ich eine ganz konkrete Frage: Gibt es nicht eine schwerwiegende Verfälschung der Vernehmlassungsantworten durch die transkantonalen Querverbindungen? Sie wissen, dass die Direktoren, d. h. Mitglieder der kantonalen Regierungen, sich jeweils treffen, ebenso die Chefbeamten oder Amtsstellen zwischen den Kantonen. Man sagt, dass in vielen Fällen dort die Vernehm- lassungsantworten gemeinsam ausgearbeitet oder minde- stens vorbesprochen würden. Jeder einzelne Chefbeamte geht dann nach Hause und sagt seinem zuständigen Regie- rungsrat, wie die Vernehmlassungsantwort aussehen sollte. Nachher bekommt der Bundesrat scheinbar 26 Antworten, die an einer einzigen Konferenz entstanden sind. Ich frage: Ist das bekannt? Ist das so? Wollen wir diese Verfälschung in Kauf nehmen?
4. Eine weitere Verfälschung ermöglicht das Vorgehen des Bundesrates, der Vernehmlassungsantworten nach Gewich- tigkeit der Absender und vor allem nach abstimmungspoliti- schen Überlegungen wertet. Also grosse und starke Organi- sationen und Verbände haben ein doppeltes Gewicht; sie sind aber auch hier in diesem Hause wieder sehr stark vertreten. Da findet eine Übergewichtung statt, die in unse- rer Verfassung nicht vorgesehen war. Einzelne oder schwa- che Organisationen hingegen haben grosse Mühe, ihre Auf- fassungen einzubringen.
5. Schliesslich eine Frage, die den Bundesrat selber betrifft. Ich gehe von grossem Respekt vor dem Bundesrat aus und sage nicht, dass man manchmal an der Führungsfunktion des Bundesrates zweifle. Ich frage nur: Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass die Führungsfunktion des Bundesrates hin und wieder vor lauter Vernehmlassungen und Vernehm- lassungsantworten etwas verdeckt wird? Das ist aber nur eine sehr bescheidene Frage.
6. Noch ein Letztes, das uns als Parlament betrifft: Die Vernehmlassungsverfahren sind auch zu einer Konkurrenz für das Parlament geworden. Mir scheint, unsere Beratungs- möglichkeiten und unser Spielraum seien so gering und die Sachzwänge so gross geworden, weil bereits alles durch die vorgängigen Vernehmlassungsverfahren weitgehend gesteuert worden ist. Soweit Fragen und Bedenken. Ich wäre dankbar, wenn der Bundeskanzler uns dazu seine Meinung vortragen würde. Ruf-Bern: Der Geschäftsbericht weist auf Seite 4 unter dem Titel «Informationsdienste» auf die verbesserten Arbeitsbe- dingungen der Bundeshausjournalisten hin. Diese erreich- ten Verbesserungen sind sicherlich begründet und notwen- dig. Ich komme bei dieser Gelegenheit allerdings nicht umhin, auf einen wunden Punkt in der Informationspraxis der Bundeskanzlei hinzuweisen. Werden die Journalisten nämlich richtigerweise rasch und umfassend informiert, müssen sich die Parlamentarier in vielen Fällen mit Informationen aus zweiter Hand begnügen
- über Geschäfte notabene, die sie direkt selbst betreffen. Ich kann Ihnen dies kurz an zwei Beispielen erläutern:
1. Die Antworten des Bundesrates auf parlamentarische Vorstösse, insbesondere auf einfache Anfragen, erreichen die Presse meistens früher als die Urheber der Vorstösse selbst. So kommt es vor, dass ein Parlamentarier die Ant- wort auf einen eigenen Vorstoss den Medien entnehmen muss, bevor er selbst als Fragesteller den Wortlaut erhält. Es scheint mir eine Selbstverständlichkeit zu sein, als Frage- steller zuerst eine Antwort zu erhalten, um gegebenenfalls bei Anfragen, seitens der Presse beispielsweise, auch kom- petent dazu Stellung nehmen zu können. Noch krasser ist der Informationsnotstand jedes Parlamentariers im Falle der Antworten auf Vorstösse von Ratskollegen, indem die bun- desrätlichen Stellungnahmen oft erst Tage oder sogar Wochen nach der Veröffentlichung zuhause eintreffen.
2. Gesetzesvorlagen und allgemeine Bundesratsbeschlüsse werden in der Regel durch Pressekonferenzen der Landes- regierung am Tage der entsprechenden Bundesratssitzung vorgestellt. Die Journalisten erhalten dabei richtigerweise umfangreichen Presserohstoff und können gleichzeitig ergänzende Fragen stellen. Diese Möglichkeit wiederum bie- tet sich dem Parlament nicht, insbesondere auch nicht im Falle von Beschlüssen zu aktuellen Fragen, wie beispiels- weise des sogenannten Tamilen-Entscheids vom 24. Sep- tember 1984. Damals, während der Herbstsession, hatten unsere Fraktion und auch andere Interessierte das legitime Bedürfnis, diesen Bundesratsentscheid von höchster politi- scher Brisanz kommentieren zu können, weshalb ich den ergänzenden Ausführungen Bundesrat Friedrichs an der Pressekonferenz folgen wollte. Die Anwesenheit an der Pressekonferenz wurde mir jedoch verwehrt mit dem Hin- weis, diese sei nur Bundeshausjournalisten zugänglich. Die Frageinstrumente des Parlamentariers, also Fragestunde, Anfragen usw., können gerade in solchen Fällen mit der Aktualität nicht mithalten.
11. Juni 1985 N 967 Geschäftsbericht des Bundesrates Insbesondere Parlamentarier, die keinen Kommissionen angehören, befinden sich also gegenüber der Presse in Angelegenheiten, über die sie als Volksvertreter eigentlich besser informiert sein müssten als die Öffentlichkeit, in einem latenten Informationsrückstand. Wenn das Parlament durch den Bundesrat später - und erst noch schlechter - informiert wird als die Presse, so bedeutet dies meines Erachtens eine Missachtung von Würde und Stellung der Legislative. Aus meinen Ausführungen ergeben sich folgende konkrete Forderungen an den Bundesrat und an die Bundeskanzlei:
1. Sämtliche Veröffentlichungen des Bundesrates und der Departemente sind so frühzeitig an die Parlamentarier zu versenden - darf ich Sie bitten zuzuhören, Herr Bundes- kanzler; ich habe zwei Forderungen zu formulieren, zu denen ich von Ihnen anschliessend gerne eine Stellung- nahme hätte -, dass diese mindestens gleichzeitig mit der Presse informiert werden. Dies betrifft im besonderen die Antworten auf parlamentarische Vorstösse aller Art.
2. An die Pressekonferenzen des Bundesrates sind die Par- lamentarier grundsätzlich und generell einzuladen. Platz- probleme ergeben sich mit Bestimmtheit keine, da schon aus geographischen Gründen - mit Ausnahme der Sessio- nen - vermutlich nur relativ wenige National- und Stände- räte von dieser zusätzlichen Informationsmöglichkeit Gebrauch machen würden. Die Achtung vor dem Parlament und seiner Funktion gebietet jedoch ein solches Vorgehen zwingend. Der Bundesrat hat im übrigen keine Rechts- grundlage, die Parlamentarier von Pressekonferenzen aus- zuschliessen. Eine entsprechende Motion unseres ehemali- gen Kollegen Hegg, welche dieselbe Forderung enthält, ist noch hängig. Eines kann ich Ihnen versichern: Ein zweites Mal werde ich mich von einer bundesrätlichen Pressekonfe- renz nicht wegweisen lassen. Ich bitte darum, dass diese Forderungen von der Bundes- kanzlei wohlwollend geprüft werden. Stappung: Zur Wiederwahl der ausserparlamentarischen Kommissionen macht die GPK in ihrem Bericht Empfehlun- gen an den Bundesrat, so unter anderem auch in bezug auf die vom Bundesrat gewählte Arbeitszeitgesetzkommission. Die Geschäftsprüfungskommission beantragt, die Arbeits- zeitgesetzkommission aufzuheben. Als Begründung wird angeführt, die Kommission habe seit 1979 nicht mehr getagt und sei daher eine Kommission auf Vorrat. Dem Arbeitszeit- gesetz sind neben den beiden Regiebetrieben des Bundes, also den PTT und SBB, die konzessionierten Eisenbahn- und Trolleybusunternehmungen sowie die konzessionierten Automobil-, Schiffahrts- und Seilbahnunternehmungen unterstellt. Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitsbedin- gungen in Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs. Der Arbeitszeitgesetzkommission kommt eine grosse Bedeu- tung zu. Sie begutachtet zuhanden der Bundesbehörden Fragen des Arbeitszeitgesetzes und seines Vollzugs. Als die Kommission das letzte Mal, d. h. im Jahre 1979, tagte, ging es um Fragen der Anpassung des Arbeitszeitgesetzes im Bereich der Ferien- und Ruhetage. In den nächsten Tagen tritt die Arbeitszeitgesetzkommission zusammen. Gegenstand der Beratungen sind die Verkür- zung der Arbeitszeit und die damit verbundenen Auswirkun- gen auf die Schichtung und Einteilung der Arbeitszeit. Da geht es nicht nur um zwei Stunden weniger Arbeit. Tangiert sind dabei auch die Dienst- und Ruheschichten. Für das rund um die Uhr arbeitende Personal der Verkehrsbetriebe bedeutet das das A und O der unregelmässigen, oft täglich wechselnden Arbeitszeiten. Beim AZG handelt es sich um eine komplexe Materie. Es ist daher absolut richtig, wenn anstehende Fragen von Fach- leuten, eben dieser Kommission, begutachtet werden. Die Kommission ist paritätisch, d. h. aus je sieben Vertretern der Unternehmungen und der Gewerkschaften zusammenge- setzt. Den Vorsitz hat ein Bundesrichter. Ich glaube kaum, dass es die Meinung der GPK sein kann, durch die Liquidierung dieser für alle Beteiligten wichtigen Kommission dem Personal und seinen Gewerkschaften praktisch die einzige direkte Mitsprachemöglichkeit zu entziehen. Ich bin voll davon überzeugt, dass heute kein Antrag auf Aufhebung diskutiert werden müsste, wenn die für dieses Geschäft zuständigen Mitglieder der GPK über die wichtige Funktion der Arbeitszeitgesetzkommission fundiert informiert worden wären. Ich wiederhole: Dieser Kommission kommt eine grosse Bedeutung in den partnerschaftlichen Beziehungen Arbeit- geber/Personal zu. Ich begrüsse daher die Stellungnahme des Bundesrates, der nicht bereit ist, auf die Empfehlung der GPK einzutreten, und die Arbeitszeitgesetzkommission wei- terführt. Bundeskanzler Buser: Sie haben mir ein reiches Bouquet von Fragen vorgelegt. Ich will möglichst knapp antworten. Zum Problem der Kommissionen: Die Geschäftsprüfungs- kommission ist der Auffassung, dass die Zahl der ausserpar- lamentarischen Kommissionen noch weiter reduziert wer- den sollte und dass die bisher zuwenig berücksichtigten Gruppen - insbesondere die Frauen und die sprachlichen Minderheiten - mehr Berücksichtigung finden sollten. Wir haben in der Kommission schon darauf hingewiesen, dass dies gewisse Probleme stellt, weil die Zahl der Demis- sionen in den Kommissionen nicht sehr gross ist, auch nicht bei den allgemeinen Wiederwahlen nach jeweils vier Jahren, und weil in diesen Kommissionen eine ganze Reihe von Organisationen vertreten sind, denen wir nicht vorschreiben können, wen sie schicken sollen. Der Spielraum des Bun- desrates ist also nicht so gross, wie gemeinhin angenom- men wird. Ich muss Sie deshalb um etwas Geduld bitten. Die Departemente und die Bundeskanzlei prüfen bei jeder Erneuerung, ob ein Ersatz im Sinne der Wünsche der Geschäftsprüfungskommission möglich ist. Wir werden im übrigen die Kommissionen zu gruppieren versuchen. Der Referent der Kommission hat darauf hinge- wiesen. Heute finden Sie-wenn Sieden Staatskalender zur Hand nehmen - eine Aufstellung nach Departementen. Diese Aufstellung trägt aber den verschiedenen Typen nicht Rechnung. Deshalb wird auch die Zahl der Kommissionen, die bestehen, unterschiedlich angegeben, je nachdem, ob man die Kommissionen des Vorverfahrens dazuzählt oder nicht. Wir gedenken also, im Rahmen dieser Typologisie- rung zunächst die Kommissionen des Vorverfahrens gene- rell wegzunehmen. Das sind die Arbeitsgruppen, Studien- kommissionen und Expertenkommissionen, die befristet eingesetzt wurden und einen ganz bestimmten Auftrag haben. Diese Kommissionen gehören, weil sie nur für bestimmte Zeit eingesetzt werden, eigentlich nicht in ein Register eines Buches, das für längere Zeit gedacht ist. Die zweite grosse Gruppe bilden die permanenten ausser- parlamentarischen Kommissionen, die man nach ihrer Auf- gabe unterscheiden kann. Es sind entweder Behördenkom- missionen oder Verwaltungskommissionen. Die Verwal- tungskommissionen sind Kommissionen mit beratender Funktion; Behördenkommissionen sind Rekurskommissio- nen, Schätzungskommissionen usw., also Kommissionen mit Entscheidungsbefugnissen. Man kann sie auch nach ihrer Einsetzung unterscheiden - ob Bundesrat, ein Depar- tement oder ein Amt sie eingesetzt hat. Amtskommissionen haben keine gesetzliche Grundlage mehr und werden des- halb in absehbarer Zeit aufgehoben; wir rechnen, dass der Entscheid des Bundesrates noch dieses Jahr fallen kann. In die letzte Gruppe fallen die «übrigen Gremien», die der Bundesrat entweder ganz bestellt (die Verwaltungsräte der SBB und der PTT) oder teilweise durch Delegationen (Zen- tralvorstand der SRG). Sie sehen, es ist eine sehr vielseitige Gruppierung möglich. Wir werden diese vornehmen und sie zusammen mit den Rechtsfragen noch vor Ende dieses Jahres dem Bundesrat unterbreiten. Zweitens die Datenbanken. Herr Robbiani hat darauf hinge- wiesen, dass wir kürzlich einen Entscheid gefällt haben, der den vorgesehenen Verlauf aufhält. Wir konnten uns weder dem Vorschlag der TEDAT-Studiengruppe anschliessen
Gestion du Conseil fédéral 968 N 11 juin 1985 noch die Vorschläge eines Professors von der ETH Lau- sanne voll und ganz übernehmen. Das heisst aber nicht, dass die Arbeiten deshalb stocken. Im Gegenteil: Die prakti- schen Anwendungen gehen sehr rasch vorwärts. Ich habe Ihnen - Irrtum vorbehalten - schon vor Jahresfrist gesagt, dass die grosse Zahl ausserparlamentarischer Kommissio- nen bereits voll im Resolina-System aufgenommen wurde. Aufgenommen wurden auch die Titel der Bundesratsbe- schlüsse, zurückgehend auf eine ganze Reihe von Jahren, während wir umgekehrt die Bundesratsbeschlüsse selbst nicht in eine Datenbank zu geben gedenken; dies wegen des zu grossen Risikos, das damit verbunden ist. Im Resolina- System befinden sich ferner die ganze Bibliotheksdokumen- tation und, neu, auch die parlamentarischen Vorstösse, die mit den zuständigen Diensten in der Bundeskanzlei verbun- den sind. Mit anderen Worten: Die praktische Anwendung geht sehr rasch weiter. Gleichzeitig wissen Sie, dass wir das Eurotra-Problem behandeln; für dieses europäische Projekt haben Sie uns pro Jahr 700000 Franken zur Verfügung gestellt. Wir sind gleichzeitig und zusätzlich an der europäi- schen Terminologie-Datenbank beteiligt. Von einem Wirrwarr somit keine Spur. Es war dies leider eine Auskunft eines untergeordneten Beamten - er wurde in einer Agenturmeldung zu einem Chefbeamten hinaufstili- siert-, der über die wirkliche Entwicklung, insbesondere auf der Koordinationsebene der Generalsekretariate, gar nicht im Bild war. Ein grosses Problem ist auch hier das Personal- problem. Wir müssen nun dringend einen Chef Informatik suchen, damit die Leitung an einen spezialisierten Fach- mann übergehen kann. Drittens die Vernehmlassungsverfahren. Hier gibt es immer die gleichen Probleme. Ich komme auf die Fragen von Herrn Braunschweig zurück. Wir haben darauf hingewiesen, dass Verhandlungen mit den interessierten Kreisen bzw. mit den Adressaten stattfinden. Sie wissen, dass der Bundesrat meh- rere Beschlüsse gefasst hat, die in diesen Kreisen gut aufge- nommen worden sind. So wurde die minimale Frist von zwei auf drei Monate erhöht. Man wird dabei auch die Ferien stärker berücksichtigen als bisher. Wir haben vor, den Adressaten periodisch eine Zusammenfassung aller geplan- ten Vernehmlassungsverfahren zuzustellen; gegenwärtig ist die Zusammenfassung für das zweite Semester 1985 in Arbeit; sie wird voraussichtlich noch vor den Ferien abge- schickt. Wir geben inskünftig sämtlichen Vernehmlassern - wenn ich dieses Wort gebrauchen darf- eine Zusammenfas- sung der Vernehmlassungen, wie sie Ihnen und der Presse zur Verfügung gestellt wird. Die Auswertung ist ein permanentes Problem; es ist auch von Herrn Braunschweig zur Diskussion gestellt worden. Man muss zwischen der technischen Auswertung und der politischen unterscheiden. Die technische Auswertung ist nichts anderes als eine systematische Zusammenstellung all der Eingänge, die der Bundesverwaltung in solchen Fällen zugehen. Es ist eine systematisch-sachliche Ordnung nach Verbänden, Parteien, Kantonen usw. und nach ihren Stel- lungnahmen. Es wird also eine Art Schablone ausgearbeitet und dem Bundesrat sowie den parlamentarischen Gremien, die die Sache weiter zu bearbeiten haben, zur Verfügung gestellt. Jeder Entscheid des Bundesrates, gestützt auf ein Vernehmlassungsverfahren, ist sodann ein politischer Entscheid, also keinesfalls nur ein Zählrahmenproblem. Man wird also nicht einfach sagen, soundso viele Kantone haben zugestimmt oder eine Mehrheit war dagegen, infolge- dessen ist diese Mehrheit massgebend, vielmehr hat man auch die Verbände zu berücksichtigen, bei denen die Mehr- heit vielleicht umgekehrt ist, sowie die politischen Parteien, wo die Situation nochmals anders ist. Der Bundesrat legt Weg und Ziel fest unter Wertung der Argumente, die zur Verfügung stehen. Dabei weiss er dank der Vernehmlas- sung, von welcher Seite er Unterstützung bekommen wird, aber auch, welches die Gegenargumente sind, die später in der Diskussion gegen seine Vorschläge geltend gemacht werden. Bezüglich der Gewichtung kann man höchstens etwa sagen, dass dort, wo die Kantone mit dem Vollzug betraut sind, die Stellungnahme der Kantone natürlich ein besonderes Gewicht hat. Bei Wirtschaftsfragen liegt es nahe, dass die Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände besonders beachtet werden, und wenn es um das Initiativ- oder Referendumsrecht oder die Änderung des Wahlsy- stems geht, ist es klar, dass die Stellungnahmen der Par- teien von besonderem Gewicht sind. Aber zu sagen, das eine oder das andere sei im vornherein entscheidend, geht nicht an. Die Pressespiegel sind nach wie vor ein Problem, das uns beschäftigt. Pressespiegel und Presseschauen gehen übri- gens gelegentlich ineinander über. Die Geschäftsprüfungs- kommission wünscht eine zentrale Auswertung. Wir eigent- lich auch. Wir haben aber in den bisherigen Diskussionen festgestellt, dass das nicht so leicht ist. Man kann nicht einfach sagen, statt dass die Zeitungen in den Departemen- ten gelesen werden, könnten die Artikel von der Bundes- kanzlei über ein Terminal den einzelnen Departementen zugestellt werden. Es ist dies auch ein Personalproblem. Wenn die Bundeskanzlei diese zentrale Auswertung über- nehmen muss, braucht sie dafür mehr Personal. Es kommt also möglicherweise nur zu einer Personalverschiebung von den Departementen zur Bundeskanzlei, aber nicht zu einer Personaleinsparung. Sicher ist, dass die Kosten steigen werden. Diese elektronische Auswertung kostet natürlich entsprechend mehr. Das Problem ist nicht etwa aufgegeben, wir bearbeiten es eingehend. Es ist aber nicht möglich, innert kurzer Zeit einen Entscheid zu fällen. Wir müssen das umsichtig tun, denn die Departemente haben ihre spezifi- schen Wünsche. Die Fragen von Herrn Braunschweig: Warum die Flut von Vernehmlassungen? Sie wissen, dass hier gesetzliche, ja sogar verfassungsmässige Verpflichtungen bestehen. Ich darf nur kurz darauf hinweisen, dass in der Verfassung selbst zum Beispiel für die Bereiche Zivilschutz, Filmwesen, Stipendien, Turnen und Sport, Wirtschafts- und Arbeits- recht, Wohnbauförderung, Auslandschweizer die Durchfüh- rung von Vernehmlassungen für die Ausführungsgesetzge- bung vorgeschrieben ist. Wir haben auch in einer Reihe von Gesetzen derartige Bestimmungen, insbesondere im Umweltschutzgesetz (Art. 39), im Luftfahrtgesetz (Art. 12); ja es gibt sogar in internationalen Übereinkommen der interna- tionalen Arbeitsorganisationen solche Verpflichtungen, zum Beispiel über die Nachtarbeit der Frauen, wo der Bundesrat nicht legiferieren soll, ohne ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt zu haben. Dann haben wir in den Richtlinien über das Vorverfahren ganz präzise Bestimmungen. Dort wird ausgeführt, dass die Kantone anzuhören sind erstens zu Erlassen der Verfassungsstufe, zweitens zu Erlassen der Gesetzesstufe - insbesondere allgemein verbindliche Bun- desbeschlüsse, Staatsverträge -, wenn diese Rechte oder Pflichten der Kantone berühren oder für sie sonst von erheblicher politischer, kultureller, wirtschaftlicher oder finanzieller Tragweite sind. Also eine sehr weit gefasste Vorschrift. In bezug auf die Parteien haben wir in Ziffer 13 die Bestim- mung, dass die in der Bundesversammlung vertretenen poli- tischen Parteien zu Erlassen der Verfassungsstufe und über- dies zu Erlassen von besonderer politischer Tragweite anzu- hören sind. Wenn Sie das zusammennehmen, kommen Sie zwangsläu- fig auf die heutige Zahl von Vernehmlassungsverfahren. Interessanterweise haben die Besprechungen, die wir mit den Adressaten geführt haben, eines übereinstimmend gezeigt: dass niemand weniger begrüsst werden will, nie- mand ist bereit, abzubauen. Deshalb müssen wir auch die Klagen entsprechend beantworten. Man muss selbst bereit sein, auf etwas zu verzichten, wenn man weniger angehört werden will. Herr Braunschweig fragt im weiteren, warum der Bundesrat Vernehmlassungen durchführt, bevor er seine eigene Mei- nung gemacht hat. Das ist immer ein heikles Problem. Nehmen Sie zum Beispiel einen Expertenbericht von 200 oder 300 Seiten. Es ist ganz ausgeschlossen, dass der Bun- desrat hier zu allen Details seine Meinung im voraus bekanntgeben kann. Er muss sie also allgemein fassen.
11. Juni 1985 N 969 Geschäftsbericht des Bundesrates Doch sogar diese allgemeine Beurteilung ist noch proble- matisch. Wenn der Bundesrat den Kantonen oder Verbän- den einfach mitteilt, er sei dafür oder dagegen, werden die Adressaten mit Recht sagen: «Warum fragst du uns noch? Die Meinung ist ja gemacht.» Wenn aber der Bundesrat sagt, er wisse noch nicht, was er tun wolle, kommt die Antwort, die wir auch kennen: Wir sind also die Versuchskaninchen, der Bundesrat weiss nicht, was er will, aber die Verbände, die Parteien und die Kantone sollen nun mal herhalten, damit der Bundesrat nachher seine Meinung machen kann ... Deshalb ist es üblich, dass der Bundesrat seine Meinung vorsichtig ausdrückt; er lässt durchblicken, dass er etwa in Richtung des Berichtes vorzugehen gedenke, er sagt, der Bericht sei eine gute Diskussionsgrundlage; mehr auf die Äste hinauslassen will er sich aber nicht. Zur Frage der Verfälschung der Vernehmlassungsantworten durch die transkantonalen Verbindungen: Es ist nicht zu vermeiden, dass die kantonalen Fürsorge-, Finanz- oder Polizeidirektoren zum Beispiel Probleme ihres Aufgabenbe- reichs miteinander besprechen. Ich glaube, damit müssen wir uns abfinden. Ich glaube auch nicht, dass das unbedingt eine Verfälschung bedeutet; die Kantonsregierungen sind stark genug, um keine Weisungen von diesen Konferenzen anzunehmen. Es ist für sie eine .Dokumentation, und sie können dann je nachdem antworten. Wir haben noch nie 26 gleiche Antworten erhalten. Neben den Konferenzen gibt es regionale Zusammenkünfte. Ein anderes Beispiel: Es ist möglich, dass die Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit den Kantonen mitteilt, wenn sich in einer Vorlage entsprechende Bestimmungen finden und föderalistische Belange zur Diskussion stehen. Sofern daraus nicht eine Uniformierung resultiert, glaube ich kaum, dass im Moment eine Gefahr besteht. Zur Frage, ob die Führungsfunktion des Bundesrates nicht verdeckt wird: Ich würde nicht sagen verdeckt, aber mit Papier etwas zugedeckt; das ist gelegentlich die Folge der zahlreichen Vernehmlassungen, die - man darf das ruhig sagen - der Bundesrat ja nicht selber gesucht hat, sondern die in den Verfassungs- und Gesetzesvorlagen eingebaut worden sind. Zu den Fragen von Herrn Ruf: Da kann ich kurz sein, denn Herr Ruf hat einen parlamentarischen Vorstoss zur gleichen Sache hängig. Er wird wahrscheinlith nach der nächsten Sitzung des Bundesrates die Antwort darauf bekommen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Pressekonferen- zen eine Sache sind, die Information des Parlamentes eine andere, weshalb man sie nicht vermischen sollte. Es stimmt nicht, dass die Presse mehr bekommt als die Parlamentarier. Die ganze Dokumentation - Rohstoffe und dergleichen -, die der Presse abgegeben wird, kann von jedem Parlamen- tarier über den Dokumentationsdienst bezogen werden. Die parlamentarischen Vorstösse, zum Beispiel die Einfachen Anfragen, werden durchwegs zur gleichen Zeit ausgeteilt. Im Moment, wo sie hier ausgeteilt werden, werden sie auch im Journalistenzimmer auf den Tisch gelegt. Das gleiche gilt für die ändern Vorstösse (Motionen, Postulate), die wir dem Sekretariat der Bundesversammlung überweisen und das uns avisiert, wenn sie verteilt oder verschickt werden, damit sie gleichzeitig bei den Journalisten aufgelegt werden kön- nen. Das ist eine seit vielen Jahren gut funktionierende Simultaneität, an der vielleicht gelegentlich eine Ausnahme zu beanstanden ist, die aber im grossen und ganzen immer gestimmt hat. Was die Teilnahme an den Pressekonferenzen betrifft, Herr Ruf, gilt dasselbe. Die Journalisten schätzen es nicht, wenn plötzlich 10 oder 15 Parlamentarier auf ihren Plätzen sitzen, und ich glaube, Herr Ruf würde es auch nicht schätzen, wenn plötzlich ein Journalist auf seinem Stuhl sitzen würde. Also halten wir die Dinge auseinander; wir sind bis jetzt zu guten Resultaten gekommen. Die letzte Frage von Herrn Stappung wegen der Arbeitszeit- kommission: Die Aufhebung ist, wie Herr Stappung selber gesagt hat, von der Geschäftsprüfungskommission bean- tragt worden. Der Bundesrat war dagegen; er hatte entschieden, daran festzuhalten. Ich bin gerne bereit, dem Bundesrat Kenntnis zu geben von den Argumenten, die Herr Stappung hier zugunsten dieser Kommission vorgebracht hat, so dass bei der nächsten Prüfung der Notwendigkeit der Kommissionen in Kenntnis dieser Meinung eines Vertreters des öffentlichen Personals entschieden werden kann. Genehmigt - Approuvé Departement des Innern - Département de l'intérieur Weber-Schwyz, Berichterstatter: Unsere Sektion befasste sich mit dem umfangreichen Departement des Innern mit 14 Direktionen und einem Personalbestand von fast 2300 Mitar- beitern. Dazu kommen noch der Hochschulbereich mit einem Stellenplafond von rund 3500 Etatstellen, das sind etwa 1200 Stellen in der Lehre (Professoren und Assisten- ten) und etwa 2300 Mitarbeiter. Heute will die Geschäftsprü- fungskommission lediglich drei Problembereiche aus dem Bundesamt für Gesundheitswesen hervorheben.
1. Biologischer Landbau: Seit einigen Jahren befassen wir uns mit dieser Anbaumethode. Grundsätzlich möchte man der biologischen Anbauweise eine angemessene Entwick- lungschance verschaffen. Leider ist es aber bis heute nicht möglich, durch lebensmittelchemische Untersuchungen am Produkt selber festzustellen, ob dieses ohne Verwendung von Kunstdünger oder von Pflanzenschutzmitteln herge- stellt worden ist. Zudem sind die Betriebskosten eines biolo- gisch geführten landwirtschaftlichen Betriebes höher als diejenigen eines konventionellen Betriebs. Deshalb wird die Bemessung der geschützten Warenpreise zwischen den ver- schiedenen Anbauformen Schwierigkeiten bieten. Aus all diesen Gründen hat das Departement des Innern einen Verordnungsentwurf zu einzelnen neuen Artikeln der Lebensmittelverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Die Auswertung der Befragung ist im Gange. Weil wir Zwei- fel am Vollzug in dieser Sache haben, sind wir mit einigen kritischen Fragen an die zuständigen Departemente, Volks- wirtschaft und Inneres, gelangt. So zum Beispiel geht es um die Anerkennung des biologischen Landbaubetriebs. Erfor- dert diese Absicht nicht einen zu grossen Kontrollaufwand, der zu Lasten der Konsumenten geht? Zum geschützten Warenpreis: Ist das Kriterium des rationell geführten landwirtschaftlichen Betriebes für die biologische Anbauweise überhaupt anwendbar? Nach Landwirtschafts- gesetz Artikel 29 sind nämlich die mittleren Produktionsko- sten zu normalen Bedingungen und über mehrere Jahre zu ermitteln. Zu den Mehrkosten und zum Kontrollaufwand: Wir wün- schen eine Schätzung der Mehrkosten, die einem Betrieb erwachsen, wenn er alle Vorschriften der neuen Verordnung einhalten will. Dazu kommt, dass man beim Import von biologischen Landbauprodukten überhaupt nur auf das Ehrenwort der Lieferländer abstellen kann. Deshalb wird jeder Kauf zur Vertrauenssache. Weil wir erhebliche Beden- ken an der Durchsetzung einer neuen Verordnung haben, erwarten wir von den betroffenen Departementen Volkswirt- schaft und Inneres einen Bericht bis Ende September dieses Jahres.
2. Lebensmittelkontrolle: Diese Aufgabe wird ebenfalls von zwei Bundesämtern getragen, nämlich vom Bundesamt für Gesundheitswesen im Departement des Innern und vom Bundesamt für Veterinärwesen im Volkswirtschaftsdeparte- ment. Die Geschäftsprüfungskommission hat eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeitsbereiche zwischen den Lebensmittelchemikern und den Tierärzten gefordert. Nach unseren Feststellungen aber entspricht der Entwurf zum neuen Lebensmittelgesetz nicht unseren Empfehlungen. Wir erwarten deshalb vom Departement, dass man nach Auswertung der Vernehmlassung unseren Forderungen doch noch nachkommt, die da heissen:
a. Die einheitliche Gesamtverantwortung für die Lebensmit- telkontrolle muss dem gleichen Departement unterstellt sein. 122-N
Gestion du Conseil fédéral 970 N 11 juin 1985
b. Wir erwarten endlich, dass die Koordination der reichlich vorhandenen Laborkapazitäten beim Bund in der laufenden Revision des Lebensmittelgesetzes verwirklicht wird. Wir führen Labors in zehn Sektionen bei drei verschiedenen Bundesämtern und zusätzlich noch das Institut für Lebens- mittelwissenschaft bei der ETH in Zürich.
c. Es ist notwendig, dass man gleichzeitig neue Abgren- zungskriterien formuliert zwischen Lebensmittel und Heil- mittel und dass diese Unterscheidungsmerkmale im Lebens- mittelgesetz Aufnahme finden.
3. Die sanitarische Grenzkontrolle für Ausländer. Wieder- holt wurde im Rat der Grenzsanitätsdienst zur Sprache gebracht. Es geht einerseits um Leute, die mit Gebrechen in unser Land kommen und die Sozialversicherung belasten. Andererseits bietet das Epidemiegesetz für ansteckende Krankheiten eine ungenügende Handhabe. Man begnügt sich weitgehend mit Bildschirmkontrollen, um Tuberkulose- verdacht abzuklären. Es ist aber bekannt, dass Ausländer- insbesondere Asylbewerber-häufig ansteckende Krankhei- ten aus dem Magen-Darm-Bereich einschleppen. Im Bun- desamt für Gesundheitswesen wurde das Ungenügen des heutigen Systems erkannt. In einem Zusatzbericht wurde uns zwar dargetan, dass man mit verschiedenen Kreis- schreiben die Kantonsärzte um Unterstützung bat. Unsere Grenzsanitätsdienste sind nämlich nicht in der Lage, alle Anforderungen zu erfüllen. So ist man besonders auf die Mithilfe der Fremdenpolizeibehörden der Kantone angewie- sen. Gemäss Epidemiegesetz hat der Bund nach Artikel 32 für alle Untersuchungskosten aufzukommen. Unser Rat hat im Juni letzten Jahres eine Motion von Kollege Bratschi zur Gesundheitskontrolle bei illegal eingereisten Flüchtlingen überwiesen. Der Ständerat aber hat diese Motion in der Folge sehr knapp- mit 17 zu 15 Stimmen-abgelehnt. Weil häufig eine längere Frist verstreicht, sind zur ersten Regi- strierung von Asylanten, erst recht beim Weglaufen aus zugewiesenen Unterkünften, mehr sanitarische Sicherheits- massnahmen dringlich. Wir wissen auch, dass sich nicht in allen Städten und Kanto- nen diese selbstverständliche Zusammenarbeit reibungslos abwickelt. Weil viele Ausländer aus dem afrikanischen oder asiatischen Raum im Gastgewerbe eingesetzt werden, ist erhöhte Vorsicht am Platze. Wir bitten darum das Bundes- amt für Gesundheitswesen, das Departement des Innern, diese Angelegenheit mit dem Justizdepartement einer ein- gehenden Prüfung zu unterziehen. Wir meinen, dass nicht nur die Asylanten, sondern auch die Saisonniers einer sorg- fältigeren Kontrolle zu unterziehen sind. Der Bundesrat muss besonders an eine erhöhte Kooperationsbereitschaft der Kantone und ihrer Kantonsärzte appellieren. Abschliessend möchte ich dem Departementsvorsteher und seinem Generalsekretär für alles Verständnis, das sie unse- ren Anliegen in der Ausübung der Verwaltungskontrolltätig- keit entgegengebracht haben, danken. Wenn wir im abge- laufenen Berichtsjahr das Departement des Innern mit besonderer Aufmerksamkeit bedacht haben, durften wir trotzdem immer auf eine offene Informationsbereitschaft stossen. Mit grosser Genugtuung stellen wir fest, dass der ehemalige Präsident der ständerätlichen Geschäftsprü- fungskommission die Aufgaben der parlamentarischen Oberaufsicht immer noch zu würdigen weiss. Wir danken Ihnen, Herr Bundesrat Egli, und all Ihren Mitarbeitern für den beeindruckenden Einsatz in diesem vielfältigen Depar- tement. M. Houmard: Je me réfère au débat sur l'arrêté fédéral urgent en faveur de la sylviculture. Nous avons alors alloué 150 millions auxquels est venue s'ajouter une somme identi- que versée par les cantons pour assainir la forêt. Selon la volonté du Conseil fédéral et du Parlement, ces sommes sont destinées aux travaux en forêts. Elles ne recouvrent pas la mise en valeur du bois en grumes ou du bois d'industrie. C'est dans ce contexte que le Comité du bois suisse, regrou- pement de tous les consommateurs de bois, s'est donné pour tâche de tout mettre en œuvre pour prendre en charge le bois de la forêt suisse. Le but recherché est de ne pas transformer le drame écologique en une calamité économi- que. L'Etat n'en aurait d'ailleurs pas les moyens. Nous avons donc fait campagne et demandé aux utilisateurs de favoriser le bois de provenance indigène. Je rappelle les efforts de la Lignum, l'appel du Comité suisse du bois, mais aussi les interventions au niveau de la Confédération. Les actions concrètes du Conseil fédéral, le programme d'impulsion, l'étude par l'OFAEE des possibilités d'exportation de bois semi-œuvre ou de produits en bois, l'appel du Directeur des constructions fédérales - vous le trouvez à la page 60 du rapport - mais aussi l'appel de certains cantons et com- munes en faveur du bois suisse. On ressent donc un réel engagement de différents milieux en faveur de la forêt suisse et je tiens à remercier tous ceux qui ont fait cet effort, car cette aide est non seulement nécessaire, elle est vitale. Cette aide est vitale pour deux raisons: sur le plan financier, afin que la contribution de la collectivité à l'assainissement des forêts soit supportable, mais aussi et surtout afin d'en- rayer non seulement le dépérissement dû aux émissions mais encore le vieillissement de nos forêts. Il s'agit en fait, vous le savez Monsieur le conseiller fédéral, de prélever à l'avenir 5 à 7 millions de mètres cubes au lieu des 4 millions de mètres cubes abattus<ces dernières années. Or, le fait qui nous préoccupe, c'est d'apprendre que l'approvisionnement de certaines industries de transformation ne serait pas assuré. Dès lors, il en va de la crédibilité de la filière bois. Ces entreprises doivent recourir à une augmentation des importations de bois. Je cite Kurt Müller, dans la Holzbörse le 3 mai 1985: «Trotz Waldsterben weniger Waldholz zu erwarten!» «Der gegenwärtige Stand der Ablieferung von Papierholz lässt vermuten, dass bis Ende Oktober die schweizerischen Abnehmerwerke weniger Papierholz erhal- ten werden, als aufgrund der abgeschlossenen Lieferver- träge erwartet werden dürfte.» Selon les informations reçues de l'ESPA, la centrale d'achat du bois de pâte, les quantités de bois importé en 1984/1985 seront doublées par rapport à 1983/1984. Ces contrats passés à l'étranger sont basés sur des livraisons à moyen terme. Traduit en clair, cela signifie que l'avenir de l'écoule- ment des bois indigènes est hypothéqué, maintenant déjà, par des contrats d'importation à terme. Cela a de quoi nous préoccuper. Le fournisseur suisse traîne donc les pieds et se fait coiffer par les fournisseurs étrangers, et cela malgré les efforts du Parlement, respectivement de la Confédération et des can- tons. Comme j'aime être conséquent et ne pas mettre en danger la stratégie globale évoquée plus haut, et en particu- lier le programme d'impulsion, donc préserver les mesures en cours de réalisation, je prie le Conseil fédéral d'intervenir pour que s'instaure rapidement une politique à moyen terme cohérente entre les partenaires de la filière bois. Stappung: In seinem Bericht weist das Amt für Bundesbau- ten auf seine Arbeit und Bemühungen zur Einsparung von Energie bzw. zur Erdölsubstitution hin. Es werden eine Reihe von Liegenschaften und Gebäuden aufgezählt, bei denen Untersuchungen und offenbar auch Sanierungen vorgenommen wurden. Die Auswertung der Untersuchungs- ergebnisse wird nur rudimentär angetönt. Es interessiert mich, nach welchen Kriterien die zur Untersuchung in Betracht fallenden Objekte vom Amt für Bundesbauten aus- gewählt werden. Offenbar sind bisher nur ältere Gebäude im Rahmen der Energiesparmassnahmen überprüft worden. Es gibt ganze Überbauungen, neue, wie die ETH Höngger- berg, die aufgrund des unverhältnismässigen Energiekon- sums dem Amt für Bundesbauten Anlass zur Überprüfung geben sollten. Die ETH Hönggerberg verbrauchte im Jahre 1983 für 2,6 Millionen Franken elektrische Energie und für 2,4 Millionen Franken Erdgas und Heizöl. Der Energiever- brauch allein für die ETH Hönggerberg beträgt somit im Jahr 5 Millionen Franken. Interessant ist dabei, dass die Spitze des elektrischen Energieverbrauchs nicht im Winter, son- dern im Juli, also mitten im Sommer, liegt. Da die Bauten voll klimatisiert sind, ist dies an sich nicht verwunderlich; es
11. Juni 1985 971 Geschäftsbericht des Bundesrates ist aber unglaublich, was sich die Verantwortlichen bei der Projektierung und dem Bau der ETH Hönggerberg diesbe- züglich geleistet haben. Wenn die Klimaanlage, wie zum Beispiel im letzten Jahr, revidiert werden muss, ist es für die Bediensteten eine Zumutung, in diesem von den Benutzern als U-Boot bezeichneten Haus zu arbeiten. Wenn der Energieverbrauch auf ein vernünftiges Mass reduziert wer- den soll, müssen Millionen von Franken investiert werden. Ich empfehle dem Bundesrat bzw. dem Amt für Bundesbau- ten, die Situation bei der ETH Hönggerberg zu überprüfen. Unter Ziffer 3 auf Seite 60 legt das Amt für Bundesbauten Rechenschaft ab über die in Bearbeitung stehenden Pro- jekte bzw. Wettbewerbe und Gutachten. Es entzieht sich meinen Kenntnissen, ob alle Projekte auf Wärmedämmung, Wärmerückgewinnung und, wo vorhanden, auf Klimatisie- rung begutachtet werden. Es ist Pflicht dieses Amtes, dafür zu sorgen, dass in Zukunft bei allen Projekten des Bundes dem Energieverbrauch grösste Aufmerksamkeit geschenkt wird, damit sich solche «Flops» wie bei der ETH Höngger- berg nicht wiederholen. Es darf nicht jeder «Furz» - entschuldigen Sie den Ausdruck - der Architekten unge- prüft einfach übernommen werden. Gestatten Sie mir, wenn ich schon hier vorn bin, noch zu einigen Fragen im Schulratsbereich - das betrifft die Seiten 103 ff. des Geschäftsberichtes - etwas zu sagen. Die für unsere Hochschule verheerenden Auswirkungen der Personal- und Finanzrestriktionen werden im Bericht des Schulrates nur gestreift. Während zum Beispiel der Präsi- dent der ETH Zürich über die durch den Personalstopp bei Lehre und Forschung entstandene Misere in Interviews ganze Zeitungsseiten füllt, widmet der Schulrat im vorlie- genden Bericht diesem erstrangigen Problem ganze vier Sätze. Es ist kaum zu glauben, aber Tatsache, dass wichtige Entscheide des Schulrates, wie die auf Antrag der ETH Zürich beschlossene Schliessung von Instituten, im Bericht überhaupt fehlen. Unter Ziffer 5 im Bericht der ETH Zürich ist wohl von einer auf den Personalstopp zurückzuführen- den Umverteilung von Stellen die Rede. Es wird auch zuge- geben, dass ein Forschungsabbau als Folge dieser Mass- nahme geschieht. Ich vermisse aber insbesondere den am 21. November 1984 auf Antrag der Schulleitung der ETH Zürich vom Schulrat gefassten Beschluss, das Institut für Hochbauforschung auf Ende September 1985 zu schliessen bzw. aufzuheben. Nach meiner Meinung .sowie nach Auffassung am Weiterbestand dieses Institutes interessierter Kreise war der Entscheid des Schulrates zur Aufhebung dieses Instituts, das praxisbezo- gene interdisziplinäre Forschung betreibt, willkürlich. Infolge Hinschieds des Institutvorstehers hoffte man auf keinen oder nur geringen Widerstand. Gegen die Schlies- sung erhob sich ETH-intern, aber auch ausserhalb, ein Pro- teststurm. Neben den Gewerkschaften VPOD und GEH machten der Föderativverband, der Schweizerische Invali- denverband, der Schweizerische Mieterverband, der Schweizerische Verband für Wohnungswesen sowie der schweizerische Werkbund in dieser Sache zwei Aufsichtsbe- schwerden an den Bundesrat. Es grenzt an Schizophrenie, wenn ein für die Forschung und Lehre wichtiges Institut mit etwa 20 Beschäftigten aufgehoben wird, damit ganze fünf Stellen für einen angeblich wichtigeren Forschungszweig frei werden. Übrigens sind in diesem Zusammenhang vor einigen Tagen fünf Kündigungen, von denen langjährige Mitarbeiter und Familienväter betroffen sind, ausgesprochen worden. Auf den Seiten 105 bzw. 107 ist die Zunahme der Studieren- den in Zürich und Lausanne in den letzten zehn Jahren aufgelistet. In Zürich haben die Studierenden um 30 und in Lausanne um 60 Prozent zugenommen, gesamthaft ergab sich im Schulratsbereich"' somit eine durchschnittliche Zunahme der Studenten um 45 Prozent. Es ist nicht verwun- derlich, wenn mit einer solchen Politik nicht nur das Ausbil- dungsniveau bedenklich absinkt, sondern unsere einst hochstehenden Schulen im Vergleich mit den ausländi- schen Lehr- und Forschungsinstitutionen zur Bedeutungs- losigkeit abzusinken drohen. Es ist in diesem Bereich nicht mehr fünf vor, sondern bereits fünf nach zwölf. Mit dem Personalstopp hat die bürgerliche Mehrheit in diesem Parlament für unsere Wissenschaft und Forschung einen grossen Schaden angerichtet, der nur mit grossen Anstrengungen und mit einer unverzüglichen Mehrzutei- lung von Personal behoben werden kann. Wir erwarten, dass uns der Bundesrat mit dem Voranschlag 1986 entspre- chende Vorschläge unterbreitet. Hofmann: Ich möchte in bezug auf drei Bereiche Fragen an Herrn Bundesrat Egli stellen: Der erste Bereich betrifft die Beteiligung der Schweiz am sogenannten Esprit-Programm. Im März dieses Jahres fan- den diesbezüglich Gespräche zwischen Staatssekretär Sommaruga und der Brüsseler Kommission statt. Der Presse war darüber folgendes zu entnehmen: «Nach Som- maruga besteht durchaus die Chance, dass sich die Schweiz auch bei einigen konkreten Projekten und Vorhaben im Rahmen des 1,5 Milliarden ECU kostenden EG-Forschungs- programms Esprit beteiligen kann. Dieses erste fünfjährige strategische Forschungs- und Entwicklungsprogramm auf dem Gebiete der Informationstechnologie soll ermöglichen, die amerikanische und japanische Konkurrenz innerhalb von zehn Jahren einzuholen oder gar zu übertreffen.» Wie ein EG-Sprecher auf Anfrage erklärte, hat der für die EG-Aussenbeziehungen zuständige Kommissar dem Wun- sche Berns nach einer Partizipation der Schweiz am Esprit- Programm keine grundsätzliche Absage erteilt, jedoch gelte es - in seiner vorsichtigen Antwort hervorgehoben - zunächst zu prüfen, wie sich Esprit in der Praxis entwickle. Das soll wohl heissen, dass die Eidgenossenschaft vorder- hand auf der Wartebank bleibt. Frage: Sind wir immer noch auf der Wartebank? Von seilen der Industrie war wiederholt zu hören, dass eine Beteiligung der Schweiz an diesem Programm sehr erwünscht wäre. Der zweite Bereich betrifft die Verhandlungen über ein Rah- menabkommen EG-Schweiz hinsichtlich Forschung. Im April dieses Jahres fanden zwischen der Schweiz und der EG hinsichtlich dieses Rahmenabkommens Verhandlungen statt. Der Presse entnahm ich diesbezüglich folgendes: An einigen konkreten Projekten und Vorhaben des mit 1,5 Mil- liarden ECU dotierten Esprit-Programms wäre man schwei- zerischerseits, insbesondere die Eidgenössisch Technische Hochschule und die Firma BBC, sehr interessiert. Hat nun die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen EG- Schweiz diesbezüglich weitergeführt? Die EG-Kommission hat dem Ministerrat kürzlich einen Vor- schlag über ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm der EG auf dem Gebiete der fortgeschrittenen Kommunika- tionstechnologien in Europa unterbreitet. Mit diesem Mehr- jahresvorhaben von 1985 bis 1997 wird die gemeinschafts- weite Einführung der integrierten Breitbandkommunikation ab 1995 bezweckt. Auch auf diesem Felde könnte ein Anhän- gen Berns an die EG von grossem Nutzen für die schweizeri- sche Volkswirtschaft sein. Mit dem Instrument Rahmenab- kommen würde eine helvetische Beteiligung zwar nicht automatisch garantiert, aber immerhin eher ermöglicht. Wie steht es nun mit diesem Rahmenabkommen? Der dritte Bereich betrifft die Verbesserung der Ingenieur- ausbildung: Professor Dr. H. P. Speiser, Chef der Konzern- forschung von Brown Boveri, hat am 20. Februar dieses Jahres ein sehr beachtenswertes Referat vor der Zürcher Volkswirtschaftlichen Gesellschaft gehalten. Eingangs erwähnte er: «Die Situation der europäischen Technik zwi- schen den beiden Polen,. Amerika einerseits und Ferner Osten andererseits, ist ein Thema von unmittelbarer Aktuali- tät. Es muss jeden beschäftigen, der sich über die techni- sche Zukunft unseres Landes Gedanken gemacht hat und dem das Schicksal unserer Volkswirtschaft ein Anliegen ist.» Professor Speiser stellte dann fünf Postulate auf, zwei davon betreffen unsere Zuständigkeit:
1. Die Verbesserung der Ingenieurausbildung. Professor Speiser machte geltend, dass die Anzahl Professoren und
Gestion du Conseil fédéral 972 N 11 juin 1985 Assistenten bei den Elektro- und Informatikingenieuren absolut ungenügend sei, und dass aus der Sicht der Indu- strie die Situation an das Krisenhafte grenze. Ein zusätzli- ches Kontingent Professoren und Assistenten, gezielt auf diese zwei Bereiche und für begrenzte Zeit, wäre dringend nötig. Unternimmt hier der Bundesrat etwas? Sieht er Mög- lichkeiten, auch im Rahmen des Personalstopps, diesem Begehren zu entsprechen?
2. Das zweite Postulat verlangt eine gezielte Vermehrung der Mittel des Nationalfonds im Bereiche der Ingenieurwis- senschaften zur Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Professor Speiser führte aus, es komme einem nationalen Bedürfnis entgegen. Weiter sagte er, unser Parla- ment vertrete überwiegend die Meinung, wir könnten uns das nicht leisten, das Sparen müsse Priorität haben. Diese Haltung entspringe aber einem kurzfristigen Denken. For- schung und Ausbildung seien nicht unnötige Subventions- ausgaben, es seien zukunftssichernde Investitionen. Ein Land, das solche Investitionen unterlässt, leiste der kom- menden Generation den schlechtesten Dienst. Bei der Diskussion des Departements des Innern müssen diese Bemerkungen beachtet werden. Es würde mich inter- essieren, wie sich Herr Bundesrat Egli zu den erwähnten Postulaten von Professor Speiser stellt. Frau Uchtenhagen: Sie werden heute oder morgen zu einem Postulat Stellung nehmen müssen (Privatwirtschaftli- che und öffentliche Forschung. Zusammenarbeit), in dem ich vorschlage, nach neuen Möglichkeiten und Wegen zu suchen, um die Forschung zu fördern. Ich habe dieses Postulat am S.Mai 1984 eingereicht, zusammen mit einem anderen Postulat, nämlich «Eidgenössische Technische Hochschule. Personalstopp», in dem ich auf die verhee- rende Situation - 27 Prozent mehr Studierende - hinwies. Heute sind es gewogen 31 Prozent, wenn wir es nicht wiegen, sind es 45 Prozent, wie Herr Stappung gesagt hat. Überall schreit die Wirtschaft nach neuen Leuten, nach Informatikern und anderen Spezialisten. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, wenn Sie mehr als 30 Prozent mehr Studie- rende haben, aber praktisch die gleich Zahl von Etatstellen, neue Gebiete überhaupt abzudecken. Herr Hofmann, Ihre Frage ist wirklich rein rhetorisch: Sieht der Bundesrat Mög- lichkeiten im Rahmen des Personalstopps, die neuen Tech- nologien aufzubauen und dafür Professoren und Assisten- ten zu haben? Sie sagen ja selber: Die Schliessung eines Instituts hat fünf Professoren freigesetzt. Das ist doch voll- kommen unmöglich. Mein Postulat wurde am S.Oktober 1984 überwiesen, kom- mentarlos. Ich habe ein Postulat und nicht eine Motion eingereicht, weil ich natürlich wusste, dass die bürgerliche Mehrheit in diesem Saal eine Motion bestreiten würde, obwohl es damals schon von der Wirtschaft her ganz klar war, dass es ein Unsinn ist, so weiterzumachen, wenn wir nicht überall in Verzug geraten wollen. Gerade die Wirt- schaftsleute wissen ja genau, dass ein kleines, rohstoffar- mes Land wie die Schweiz mit vergleichsweise beschränk- ten personellen und finanziellen Ressourcen in den Welt- markt integriert sein muss. Damit wir dort konkurrenzfähig sind, müssen wir mit den neuen Technologien Schritt hal- ten. Das gilt für die Schweiz sogar noch viel mehr als für andere Staaten, denn wir sind ja zu klein, um unsere Stan- dards auf dem Weltmarkt durchzusetzen. Wir müssen Nischen finden. Nischen finden heisst immer: überdiszipli- när, interdisziplinär neue Wege gehen, um etwas Spezielles zu bieten. Der Bundesrat kann ja auch ausnahmsweise auf ein Postulat hin reagieren, besonders wenn alle langsam wissen, was für eine absurde Geschichte dieser Personalstopp an der ETH ist und wie sehr uns das längerfristig schadet. Ich möchte nicht noch einmal die Herren Cosanday, Ursprung, Speiser und andere zitieren. Statt dessen zitiere ich einen wirklich ebenfalls sehr unbelasteten Mann, nämlich Branco Weiss, Präsident der Swiss Venture Capital Association, der sagt: «Anstatt die personelle und fachliche Expansion der techni- schen Hochschulen entsprechend dem rasanten techni- schen Fortschritt zu planen, hat man in einem Schildbürger- streich» - meine Damen und Herren, wir sind angespro- chen! - «diese der bundesweiten Personalplafonierung un- terstellt.» Man kann ja einmal einen Blödsinn machen, aber man kann auch gelegentlich einsehen, dass es jetzt genug ist. Der Personalstopp hatte damals sicher gewisse Vorteile, aber Sie können das nicht ad infinitum weiterführen und dann erwarten, dass wir im Bereich der hohen Technologie mit dem Ausland Schritt halten. Ich möchte Sie also bitten, Herr Bundesrat, nun endlich zu handeln. Sie wissen ja jetzt schon, was die Hayek-Analyse bringen wird; jedermann weiss es. So geht es nicht mehr weiter. Im Bereich Hochschule und Forschung müssen wir den Personalstopp lockern. Allenspach: Das Bundesamt für Sozialversicherung hat vor- letztes Jahr den vom Parlament verlangten Bericht über die versicherungstechnischen, finanziellen und volkswirtschaft- lichen Aspekte der sozialen Sicherheit veröffentlicht. Weil dieser Bericht als unzulänglich empfunden wurde, hat der Bundesrat gemäss Geschäftsbericht 1983 eine unabhängige Expertengruppe zur Beurteilung und Ergänzung der aufge- worfenen Fragen eingesetzt. Vor Jahresfrist, am 7.Juni 1984, habe ich in diesem Rat die Frage gestellt, wann dieser Bericht erstellt und den interessierten Kreisen zugänglich gemacht werde. Ich habe damals der Hoffnung Ausdruck gegeben, auf diesen Expertenbericht nicht so lange warten zu müssen wie auf den Bericht des Bundesamtes. Herr Bundesrat Egli, Sie haben vor Jahresfrist meine Frage wie folgt beantwortet: «Es ist richtig, dass der Bundesrat ein Expertenteam zusam- mengestellt hat, um diesen Bericht zu überprüfen. Mitglie- der des Expertenteams sind Herr Prof. Bühlmann und Herr Prof. Schneider von der ETH Zürich sowie Herr Prof. Hauser von der Universität Zürich. Es sind gewisse Verzögerungen eingetreten» - so sagten Sie -, «weil ein Professor, der ursprünglich einen Auftrag angenommen hatte, diesen in der Folge wieder zurückgab. Wann wird dieser Bericht erscheinen? Wir haben dem Expertenteam eine Frist bis Ende dieses Jahres gesetzt, so dass wir also zu Beginn des nächsten Jahres mit der Veröffentlichung rechnen können.» Das aus Ihrem Votum damals in der Geschäftsberichtsde- batte vor einem Jahr. Diese Fristen sind nun verstrichen. Wir haben das Jahr 1985 begonnen und schon beinahe die Hälfte vollendet. Ange- sichts der Bedeutung der Sozialversicherung für den sozia- len Frieden, für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, aber auch angesichts der Diskussion über die kommenden Struk- turprobleme einzelner Zweige dieser Sozialversicherung wird dieser Expertenbericht Beachtung finden. Er wird sicher nicht in den Schubladen verschwinden. Deshalb gestatte ich mir die Frage, Herr Bundesrat, ob und wann die Experten ihre Arbeit abgeliefert haben und warum dieser Bericht bis heute noch nicht veröffentlicht worden ist. Administrative Schwierigkeiten und Überlastung des Bun- desamtes für Sozialversicherung gelten angesichts der Bedeutung dieses Berichtes meines Erachtens nicht als Entschuldigungsgründe. Es sollte und darf auch nicht der Eindruck entstehen, die Verwaltung wolle die Expertenar- beit noch eine gewisse Zeit unter Verschluss halten, minde- stens bis die hängigen Sozialversicherungsvorlagen erledigt sind, weil die Experten möglicherweise bittere Wahrheiten ausgesprochen haben. Ich bitte Sie deshalb, Herr Bundesrat, die Veröffentlichung dieses Berichtes zu beschleunigen. Man sagt zwar: Aller guten Dinge sind drei. In diesem Falle hoffe ich, dass ich nicht in der Geschäftsberichtsdebatte des nächsten Jahres zum drittenmal die gleiche Frage zu stellen und den verspro- chenen Expertenbericht zu monieren habe. Weder-Basel: Wie Sie dem Bericht Seite 46, Denkmalpflege, entnehmen können, musste eine Vielzahl von Subventions- gesuchen für Denkmäler aus finanziellen Gründen abge-
11. Juni 1985 N 973 Geschäftsbericht des Bundesrates lehnt werden. Diese Entwicklung ist sehr zu bedauern. Es ist meine Überzeugung, dass wir für unsere Denkmäler, für unsere Landschaften, für unsere Städte und Dörfer vermehrt Sorge tragen müssen. Wo der Lebensraum ständig eintöni- ger, hässlicher und lärmiger wird, fühlt sich auf die Dauer niemand mehr wohl. Eine Umgebung, die nicht zur Ruhe kommt und sich immer rascher verändert, verliert schliess- lich ihr Gesicht und ihre Ausstrahlung. Die Beziehung zwi- schen den Bewohnern und ihrem Lebensraum wird gefähr- det. In der Verunstaltung unserer Heimat - ich meine damit den Abbruch historischer Bauten und die Zerstörung von Stadt- und Dorfbildern - kommt auch eine Überheblichkeit der jetzigen Generation gegenüber kommenden Generatio- nen zum Ausdruck. Das bauliche Erbe ist aber nicht nur durch Spekulation und Abbruch gefährdet, sondern auch durch unsere vergiftete Luft. Die aggressiven Gifte schädi- gen Stein, Holz und Metall und bewirken, dass Denkmäler und historische Bauten viel schneller altern und daher öfters überarbeitet, renoviert und instandgestellt werden müssen. Ich bitte den Bundesrat zu prüfen, ob der Betrag für Denk- malsubventionen aufgestockt werden könnte, und ich frage ihn, ob er andere Möglichkeiten sieht, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Zur Seite 89, Schutz des Bodens. Der landwirtschaftliche Boden wird durch tückische Gifte wie Cadmium, Quecksil- ber und andere Schwermetalle sowie durch Pflanzen- schutz-, Lösungs- und Düngemittel langfristig immer mehr verseucht. Luft und Wasser können gereinigt werden, nicht aber ein zum Beispiel durch Schwermetallrückstände durchsetzter Boden. Dieser ist nach dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse irreparabel verseucht. Besorgte Wissenschafter fürchten denn auch, dass nach dem Waldsterben die nächste ökologische Katastrophe, das Bodensterben, vorprogrammiert sei. Der Bundesrat kennt und sieht die Gefahr, die da auf uns zukommt, und er hat denn auch mit dem Bodenüberwachungsprogramm Schritte in der richtigen Richtung eingeleitet. Was mir jedoch Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass die Vergiftung des Bodens unaufhaltsam fortschreitet und wir kostbare Zeit verlieren. Es stellt sich die Frage, ob es nicht ratsam wäre, jetzt schon Schutzmassnahmen aufgrund des Umwelt- schutzgesetzes anzuordnen und die Kantone anzuhalten, das Ihrige dazu beizutragen, um dieser Vergiftung Einhalt und gebieten. Weiter frage ich den Bundesrat, ob er das Bodenüberwa- chungsprogramm nicht beschleunigen kann, oder ob er in der Lage ist, erste Erkenntnisse vorab zu publizieren und die entsprechenden Massnahmen einzuleiten. Herczog: Ich möchte zu zwei Punkten kurz reden: zum Bundesamt für Umweltschutz und zur ETH. Zum Bundesamt für Umweltschutz: Die Umweltschutzge- setzgebung ist auf den I.Januar 1985 in Kraft getreten, die Verordnungen sollten in Ausarbeitung sein und entspre- chend auch in die Vernehmlassung geschickt werden. Eines der wichtigsten Instrumente im Rahmen der Umweltschutz- gesetzgebung war ja, und wir haben das so vorgesehen, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), und zwar die Umwelt- verträglichkeitsprüfung sozusagen als ein Früherfassungs- instrument möglicher Umweltschäden bei grossen Anlagen wie Kehrichtverbrennungsanlagen, National- und Hochlei- stungsstrassen, Grossparkhäusern, Flugplätzen, usw. Es war vorgesehen, diese Umweltverträglichkeitsprüfung in die Vernehmlassung zu schicken. Offenbar ist dies aber nicht geschehen, und leider ist diese UVP-Verordnung auch in der Prioritätsliste zurückgefallen. Im Bulletin 1/85 des Bundesamtes für Umweltschutz heisst es: «In der Über- gangszeit» - also in dieser Zeit, da wir keine Verordnung haben - «ist es somit Aufgabe der Vollzugsbehörden, direkt anhand der gesetzlichen Umschreibung zu prüfen, ob eine Anlage als UVP-pflichtig einzustufen ist.» Nun ist das natür- lich sehr ungeschickt und entspricht vermutlich auch nicht unseren Verhandlungen hier. Denn es werden nun Bewilli- gungen für neue Projekte erteilt, ohne eine Umweltverträg- lichkeitsprüfung durchzuführen, so zum Beispiel konkret in der Stadt Zürich in bezug auf die Grossparkinganlage unter der Limmat. Man wird dort eine ganz eindeutig mit der Umwelt nicht verträgliche Anlage bewilligen und erstellen, weil eine derartige Verordnung fehlt. Zwei Fragen an Herrn Bundesrat Egli:
1. Wieso kam es zur Verzögerung?
2. Wie können wir verhindern, dass Projekte bewilligt wer- den, die sonst unter die Umweltverträglichkeitsprüfung fal- len würden? Zur ETH: Hierzu haben bereits Herr Stappung und Frau Uchtenhagen gesprochen. In der Bildungs- und For- schungspolitik gilt seit geraumer Zeit eigentlich «rien ne va plus», und zwar sowohl strukturell, finanziell wie auch inhaltlich. Wir können hier verschiedene Jubiläen feiern: Zehn Jahre Personalstopp und 15 Jahre Übergangsrege- lung, die inhaltlich leider nichts gebracht haben. Zum Perso- nalstopp haben Frau Uchtenhagen und Herr Stappung die wesentlichen Punkte betont, ich möchte dazu nichts mehr sagen. Die Professoren und Dozenten, zumindest Teile der Dozentenschaft an der ETH, interpretieren den Inhalt der Übergangsregelung auf eine Weise - ich erinnere Sie an den Bericht der nationalrätlichen Kommission Wissenschaft und Forschung vom 10. November 1980, in dem eindeutig festge- stellt wurde, man habe in dieser Reformphase nichts, aber auch gar nichts unternommen -, dass mir ein alter Studen- tenspruch in den Sinn kommt - ich war ja damals vollamtli- ches Mitglied des VS-ETH, also des Vorstandes der Ver- einigung der Studenten an der ETH -: «Unter den Talaren der Mief von hundert Jahren.» Das müsste man eigentlich heute in bezug auf die Reformanliegen wiederholen. In Anbetracht des Personalstopps auf der einen Seite und der Unwilligkeit der Schulleitung vor allem und auch einiger Dozenten andererseits gegenüber Reformen innerhalb der Übergangsregelung, die sowohl von den Politikern wie auch von der Studentenschaft diskutiert und angestrebt wurden, wird die neue ETH-Gesetzgebung im Jahre 1991 eigentlich genau gleich aussehen wie vorher. Die ETH wird, das wurde auch gesagt, ich möchte es nochmals ganz eindeutig unter- streichen, den dringenden Anforderungen zwischen Tech- nik und Umwelt sowie den Veränderungen in der Gesell- schaft nicht mehr gerecht; es ist auch symbolisch, wie sie abgelegen von der Stadt Zürich auf dem Hönggerberg ope- riert. Ich möchte dem Bundesrat noch eine Frage stellen: Welche Reformaufträge, gekoppelt mit der notwendigen Aufhebung des Personalstoppes, gehen von seilen des Bundesrates an die Leitung der ETH und an die Dozentenschaft im Rahmen der Lehre und Forschung, damit wir bei der nächsten Ver- längerung - ich fürchte, dass wir nochmals eine Verlänge- rung der Übergangsordnung erleben werden - effektiv eine Veränderung an der ETH erhalten? Cantieni: Ich spreche zur Seite 48 des Geschäftsberichtes: sprachlich kulturelle Minderheiten. Ich möchte hier die Gelegenheit wahrnehmen, dem Gesamtbundesrat und ins- besondere Herrn Bundesrat Egli herzlich zu danken für das grosse Verständnis, das wir, Vertreter einer sprachlich kultu- rellen Minderheit, immer wieder erfahren durften. Wir sind auf diese Grundhaltung sehr angewiesen, sind doch die Schwierigkeiten für sprachlich kulturelle Minderheiten enorm. Ich möchte hier sowohl als Mitglied dieses Parla- mentes wie auch als Vertreter der Lia Rumantscha diesen Dank abstatten und ihn insbesondere auch an die Adresse Herrn Bundesrat Eglis gerichtet wissen. Wenn Sie mir in diesem Zusammenhang kurz einige Bemer- kungen gestatten, darf ich - anknüpfend an die Ausführun- gen im Geschäftsbericht-festhalten, dass insbesondere die Experten der vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe bereits im Jahre 1982 verschiedene zusätzliche Massnah- men empfohlen haben. Ich darf hier noch vorausschicken, dass gerade das Jahr 1984 für die Rätoromanen und auch für die Minderheiten italienischer Sprache im Kanton Grau- bünden und auch für die Mitbürger des Kantons Tessin ein besonderes Jahr war, ist doch das neue Bundesgesetz zur
Gestion du Conseil fédéral 974 N 11 juin 1985 Unterstützung der sprachlich kulturellen Minderheiten am I.Januar 1984 in Kraft getreten. Dieses Gesetz bedeutet für uns eine effiziente Massnahme; auch das möchten wir hier ausserordentlich verdankt haben. Nun aber zu den zusätzlichen Empfehlungen der Experten der von mir genannten Arbeitsgruppe, die seinerzeit vom Bundesrat eingesetzt wurde. Darf ich stichwortartig einige wenige Empfehlungen hier nochmals in Erinnerung rufen? Diese Arbeitsgruppe empfiehlt unter anderem nebst der wesentlich verstärkten Unterstützung der Aktionspro- gramme der Lia Rumantscha und der Pro Grigioni Italiano auch neue Massnahmen betreffend Übersetzungen wichti- ger Texte des Bundes ins Rätoromanische. Wir werden im Zusammenhang mit der Behandlung des Publikationsgeset- zes vielleicht zu diesem Thema noch einige Ausführungen machen und etwas in die Details gehen können. Aber ebenso wirkungsvoll und effizient sind auch die von dieser Gruppe empfohlenen Massnahmen in bezug auf die Ver- wendung des Rätoromanischen auf Formularen, Anschrif- ten, Signalisationen und in öffentlichen Publikationen. Schliesslich ist auch die Empfehlung, Rätoromanisch eben- falls als Fach für Lehre und Forschung auf der Hochschul- stufe zu institutionalisieren, Gegenstand der Betrachtungen dieser Arbeitsgruppe, ebenso die bereits erfolgte Anerken- nung des Romanischen als Maturitätsfach. Wie eingangs erwähnt, ging es mir aber in erster Linie darum, festzuhalten, dass dieses neue Gesetz eine echte Hilfe bedeutet und dass wir dafür zu Dank verpflichtet sind. Abschliessend möchte ich Herrn Bundesrat Egli noch eine andere Frage stellen im Zusammenhang mit Seite 47 des Berichtes der Eidgenössischen Kommission für Jugendfra- gen: Welche besonderen Massnahmen hat der Bundesrat bereits ergriffen oder gedenkt er noch zu ergreifen, um Projekte im Dienst der Jugend, im Jahr der Jugend, zu realisieren? Sind hier die Kantone einbezogen worden? Kann man hier von einer koordinierten Tätigkeit von Bund und Kantonen ausgehen? M. Longet: J'aimerais intervenir à la suite des remarques de M. Weber-Schwyz, rapporteur, concernant la culture biolo- gique, pour constater que l'attitude de la Commission de gestion me paraît un peu paradoxale. En effet, voici environ deux ans, la Commission de gestion publiait un rapport qui a eu un certain retentissement, rapport dans lequel elle reprochait au Conseil fédéral de ne pas soutenir suffisam- ment le développement de la culture biologique, de ne pas assez intervenir au niveau des conditions réglementaires qui permettaient de distinguer les différents produits, de ne pas assez favoriser la recherche en cette matière, la commission souhaitait un certain nombre d'actions. Aujourd'hui, quand l'Office fédéral de la santé publique soumet un texte d'ordonnance en consultation, je trouve un peu paradoxal que la même Commission de gestion fasse la fine bouche. J'aimerais dire à M. Egli que, pour ma part, le texte d'ordonnance que j'ai sous les yeux me paraît une excellente base. Il ne faut pas toujours réclamer des amélio- rations et ensuite, lorsqu'on les a, trouver «des puces» et buter sur des détails. Dans son rapport, M. Weber-Schwyz a fait deux observa- tions qui m'ont particulièrement choqué. Tout d'abord, lors- qu'il a dit qu'allait être créé un surplus de contrôle étatique. Il me semble que c'est vraiment le dernier argument à employer en matière agricole. S'il y a un domaine qui est totalement contrôlé par l'Etat, c'est bien l'agriculture. Quand on veut modifier l'orientation de ce contrôle en faveur de pionniers qui ont déjà bien payé de leur personne et en faveur de développements qui répondent aux attentes des consommateurs, il ne faut pas avancer un tel argument, il n'a pour moi plus aucune valeur. Ou plutôt, il faut repenser totalement la politique agricole, ce que je suis d'accord de faire, mais je ne pense pas que ce soit la volonté de la Commission de gestion. L'argument du contrôle étatique tombe donc complètement à faux, d'autant plus que le texte du projet d'ordonnance indique bien que ce n'est pas l'Etat qui contrôlerait, mais une commission à composer de manière équilibrée regroupant les principaux milieux inté- ressés. Ensuite, ce qui m'a également choqué dans l'intervention du rapporteur-mais je ne l'ai peut-être pas très bien compris- c'est une critique que j'ai perçue, formulée à rencontre du mode de culture biologique. A l'entendre, on ne sait pas si la culture biologique a un degré de rentabilité suffisant sur plusieurs années ou, en d'autres termes, on ne sait pas si elle permet la survie économique des exploitations. Je dirais à M. Weber-Schwyz que ce problème a précisément fait l'objet d'études, notamment à la station fédérale de Tänikon, et que si par hasard la rentabilité de la culture biologique avait vraiment un niveau quantitatif moindre, je précise bien «quantitatif», ce serait en fait une chance pour notre politi- que agricole, ce serait peut-être une possibilité d'arriver à résoudre certains problèmes de surproduction qui nous tallonne dans beaucoup de secteurs de l'agriculture! Il ne faut pas venir ici, avec des arguments spéciaux, contrer des évolutions qui ont déjà tellement de peine à éclore, critiquer un secteur dans lequel des particuliers doivent tant payer de leur personne et de leur poche pour arriver à percer. Frau Grendelmeier: Ich beziehe mich auf die Seite 43, auf den Beginn des Berichtes des Departementes des Innern. Wir haben da einen ausgezeichneten und in keiner Weise beschönigenden Bericht zum Zustand unserer Wälder. Ich möchte an dieser Stelle Herrn Bundesrat Egli in aller Form danken, dass er in allen Walddebatten, die wir bisher hatten, einen sehr klaren und sogar harten Standpunkt eingenom- men und nicht versucht hat, die Situation zu verwedeln oder herabzuspielen. Es sind hier auch eine Reihe von Sofort- massnahmen aufgeführt, die nur einen Schönheitsfehler haben: dass sie nicht sofort Wirkung zeitigen werden, son- dern ihre Zeit erfordern - erstens, bis sie tatsächlich in Kraft treten, und zweitens, bis sie sich dann auch auswirken. Aber wir haben immer festgestellt, dass die Waldschäden nur durch eine Therapiekette, durch eine Reihe verschiedenster Massnahmen - nämlich Sofortmassnahmen, mittelfristige Massnahmen wie auch langfristige Massnahmen - vielleicht behoben werden können. So sicher bin ich in der Zwischen- zeit nicht mehr, denn wieviel Zeit uns der sterbende Wald lässt, das steht heute noch aus. Gleich zu Beginn dieses Berichtes steht, dass in den näch- sten Jahren voraussichtlich doppelt so viele Bäume aus dem Wald geschafft werden müssen, als dies der normalen Nut- zung entspricht. Hier möchte ich eine Frage an Herrn Bun- desrat Egli wiederholen. Ich habe sie im Februar als Motio- närin des Minderheitsantrages der Kommission gestellt, nämlich: Wäre es nicht denkbar, trotz gewisser Bedenken, als Sofortmassnahme Militäreinheiten einzusetzen, um die Wälder von geschädigten Bäumen zu säubern? Ich wieder- hole: Ich rede nicht von einer Facharbeit, wie sie das Baum- fällen darstellt. Dazu braucht es Leute, die diesen gefährli- chen Beruf erlernt haben. Ich rede von den abgeschnittenen Baumkronen, den Ästen, den Rinden, zu deren Entfernung keine qualifizierten Arbeitskräfte benötigt werden. Je mehr Bäume gefällt werden, desto stärker geraten unsere Wälder in einen Zustand, wie er pausenlos bedauert wurde von jenen Leuten, die nicht zur Kenntnis nehmen wollten, dass das Waldsterben im allgemeinen nicht eine Frage der man- gelnden Pflege ist. Durch den Baumschlag, den wir sehr intensiviert fortführen müssen, entstehen verluderte Wälder, entstehen Wälder, die man praktisch nicht mehr betreten kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wälder gesun- den können, wenn man diese Restabfälle nicht so schnell wie möglich aus dem Wald schafft. Andererseits sehe ich aber auch ein, dass es den Waldbesitzern - seien es nun private oder öffentliche, also Gemeinwesen - unmöglich ist, diese Arbeit zu leisten. Das ist eine Überforderung, denn, wie Sie aus diesem Bericht entnehmen können, Waldschä- den in diesem Ausmass hat es in der Geschichte noch nicht gegeben. Ich frage Sie deshalb noch einmal, Herr Bundesrat, ob man sich einen militärischen Einsatz überlegen soll, um dem
11. Juni 1985 N 975 Geschäftsbericht des Bundesrates überforderten Waldbesitzer und damit auch unserem über- forderten Wald zu helfen? Im März 1984 hat Kollege Wellauer in einer Einfachen Anfrage einen solchen Einsatz von Truppen gefordert. Der Bundesrat hat damals eine solche Lösung nicht ausge- schlossen. Zwygart: Im ersten Teil des Berichtes des Bundesamtes für Gesundheitswesen sucht man vergeblich nach einem Abschnitt über den Tabak. Wir kennen beim Bund viele Kommissionen: die Kommission für Alkoholfragen, eine Betäubungsmittelkommission, eine Ernährungskommis- sion, auch etwa eine Kommission für Rheumafragen. Zum Teil sind das sehr grosse Kommissionen. Seit Jahren sind Bestrebungen im Gange, dass der Bund mithelfen soll bei der Bekämpfung des Tabakmissbrauchs. Der Nationalrat hat ja vor einem Jahr auch ein Postulat Neukomm überwiesen, das die Schaffung einer eidgenössischen Kommission für Tabakfragen angeregt hat. Auf Seite 68, unter Punkt 7, steht: «Ersatzmassnahmen anstelle des eidgenössischen Präven- tivgesetzes.» Dort erklärt der Bundesrat, dass er durch strukturelle Neuerungen im Bundesamt für Gesundheitswe- sen die Präventivmassnahmen gesamtschweizerisch zu koordinieren wünscht. Es ist an und für sich sehr begrüs- senswert, die Vielzahl der Kommissionen zusammenzufas- sen. Ein Präventivrat- und der ist offensichtlich vorgesehen
- ohne Einbezug der Tabakproblematik wäre aber ein Stuhl, dem ein Bein fehlt. Ich frage deshalb den Bundesrat:
1. Wie weit sind die Bestrebungen für einen Präventivrat gediehen?
2. Wie will der Bund mithelfen, den Tabakmissbrauch zu bekämpfen, bzw. wo ist der Platz einer entsprechenden Kommission oder eines entsprechenden Vertreters im Prä- ventivrat vorgesehen? Weber-Schwyz, Berichterstatter: Ich nehme die Gelegenheit wahr, zum Votum von Kollege Longet kurz Stellung zu nehmen. Zu den übrigen Voten wird der Departementschef selber Stellung beziehen. Herr Kollege Longet glaubt, in den verschiedenen Stellung- nahmen unserer Sektion Widersprüche zu erkennen. Ich möchte ihm sagen, dass dem nicht so ist. Wir stehen nach wie vor dazu, dass der biologische Landbau Entwicklung's- chancen haben soll. Wir haben das verschiedentlich zum Ausdruck gebracht. Wir meinen aber auch, dass dazu etwas weiteres gehört, nämlich die Markttransparenz, vor allem bezüglich der Herkunft. Man darf nicht übersehen, dass auch biologische Landbauprodukte importiert werden. Bis heute ist es so, dass wir nur auf das Ehrenwort der Her- kunftsländer abstellen können. Sagen Sie mir, auf welche Art wir - nur stichprobenweise - diese biologischen Pro- dukte in den Herkunftsländern kontrollieren wollen? Es mag sein, dass wir gewisse Spezialisten der Botschaften abord- nen können. Aber Sie werden hieraus ersehen, dass das nicht praktikabel ist, um eine einwandfreie, verlässliche Ursprungsgarantie zu erhalten. Letztlich aber kosten alle Massnahmen, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, auch Geld. Diese Massnahmen werden Produktionskosten zur Folge haben, die beim Endprodukt ein so hohes Preisni- veau bewirken, dass es zu den konventionell angebauten landwirtschaftlichen Produkten nicht mehr konkurrenzfähig ist. Mit anderen Worten: Wir mahnen zur Vorsicht, denn dieses biologische Landbauprodukt soll schliesslich auch Marktchancen haben. Wir wollen ja nicht, dass diese Ideali- sten, die biologischen Landbau betreiben, sich in ein Aben- teuer hineinwagen und am Ende auf ihren Produkten sitzen- bleiben. Bundesrat Egli: Ich darf vorerst der Geschäftsprüfungskom- mission und vor allem der Sektion Departement des Innern unter der Leitung von Herrn Nationalrat Weber meinen besten Dank aussprechen für die - auch meinerseits gese- hen - gute Zusammenarbeit, aber auch für die gründliche Arbeit, die geleistet worden ist. Über Punkte, wo wir viel- leicht nicht ganz einig sind, werden wir später noch diskutie- ren können. Ich möchte zuerst zu den Fragen, die jetzt aufgeworfen worden sind, Stellung beziehen. Es war vorerst die Rede vom biologischen Landbau. Es trifft zu, dass momentan eine Revision der Lebensmittelverordnung in Vorbereitung und Prüfung ist, die den Erlass von Grundsätzen für den soge- nannten biologischen Landbau vorsieht und gleichzeitig das Departement ermächtigt, weitere Ausführungsbestimmun- gen zu erlassen. In Vorbereitung ist demzufolge auch eine Verordnung des Departementes, in welcher die Vorausset- zungen definiert werden, unter welchen ein Produkt als aus dem biologischen Landbau stammend bezeichnet werden darf. Dieses Revisionsvorhaben und dieser Verordnungsent- wurf sind zurzeit in Vernehmlassung. Die Frist ist noch offen. Auf jeden Fall - das kann ich heute schon sagen - sind diese beiden Revisionsprojekte so ausgelegt, dass Erzeugnisse aus der konventionellen Landwirtschaft nicht diskriminiert werden. Hingegen sind wir uns mit der Geschäftsprüfungskommission bewusst, dass das Problem der Kontrolle noch einige Fragen aufwerfen wird, denn es ist nicht ohne weiteres möglich, anhand der auf den Markt kommenden Produkte feststellen zu können, ob tatsächlich die Voraussetzungen eingehalten worden sind, unter denen gemäss Verordnung ein Produkt als aus dem biologischen Landbau stammend bezeichnet werden darf. Wir wollen vorerst einmal die Vernehmlassungen abwarten und dann entscheiden. Wir werden die Geschäftsprüfungskommis- sion auf dem laufenden halten. Die zweite Frage betrifft die Lebensmittelkontrolle. Es trifft zu, dass die GPK mit einem Bericht vom 13. November 1981 vom Bundesrat verlangt hat, alle Organe, welche mit Lebensmittelkontrolle zu tun haben, in einem Departement zu sammeln. Der Bundesrat hat zu diesem Bericht seiner- seits Stellung genommen mit einem Bericht vom 21. April
1982. Mit diesem Bericht haben wir ihr Begehren zwar noch nicht abschliessend positiv beantwortet. Heute stehen die Dinge wie folgt: Die Vernehmlassung über das Lebensmit- telgesetz bzw. den Revisionsentwurf zu einem neuen Lebensmittelgesetz ist abgeschlossen. Der Bericht über d"ie Vernehmlassung wird in den nächsten Tagen, vermutlich noch vor den Ferien, an den Bundesrat gehen. In diesem Gesetz wird eine Ordnung über die Organe, die mit Lebens- mittelkontrolle zu tun haben, aufgestellt werden müssen. Der neuralgische Punkt ist, wie Herr Weber es geschildert hat, bei der Fleischhygiene. Heute wird die Lebensmittelkon- trolle im Fleischsektor von der Abteilung für Fleischhygiene besorgt, welche beim Bundesamt für Veterinärwesen und damit im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement eingereiht ist. Zurzeit stehe ich in Unterhandlung mit mei- nem Kollegen des Volkswirtschaftsdepartementes, um diese Frage zu lösen. Wenn keine Einigung unter den Departe- menten zustande käme, müsste der Bundesrat über die Frage entscheiden. Aber ich glaube, dass wir Lösungen finden werden. Die sanitarische Grenzkontrolle ist ein weiteres Problem, das uns auch gewisse Sorgen bereitet. Sie müssen sehen, dass hier der Bund in seiner Tätigkeit nach zwei Seiten begrenzt ist. Erstens einmal von der rechtlichen Seite her. Gemäss Artikel 69 der Bundesverfassung ist der Bund nur zuständig für Regelungen im Bereich von übertragbaren, stark verbreiteten und bösartigen Krankheiten. Wir können demzufolge zum Beispiel nicht, wie es auch schon verlangt worden ist, Bestimmungen über die Rückenschäden von einwandernden Personen erlassen, weil hier nicht von einer Krankheit im geschilderten Sinne die Rede sein kann. Neben den rechtlichen Grenzen sind uns natürlich vor allem auch praktische Grenzen gesetzt, da ja nicht alle Einreisenden kontrolliert werden können. Das ist ohne weiteres einleuch- tend. Wir haben angeordnet, dass an der Grenze sanitarisch kontrolliert werden müssen: erstens Gastarbeiter, die mit einer Arbeitsbewilligung in die Schweiz kommen, und zwei- tens Flüchtlinge. Das besondere Problem bereiten die Flüchtlinge, weil diese
Gestion du Conseil fédéral 976 N 11 juin 1985 teilweise illegal in die Schweiz gelangen und demzufolge an der Grenze nicht erfasst werden. Es ist aber dafür gesorgt, dass sie spätestens bei den kantonalen Stellen, wo sie sich dann für ihr Asylgesuch melden, nochmals erfasst werden. Wir haben - wie Herr Weber Ihnen schilderte - die Kantone mit mehreren Kreisschreiben aufgefordert, die Kontrollen an den Flüchtlingen noch nachzuholen, insbesondere an jenen, die illegal in die Schweiz eingereist sind. Wir sind uns bewusst, dass die Frage weiter verfolgt werden muss. Wir werden die Geschäftsprüfungskommission auch hier auf dem laufenden halten. Nun zu den übrigen Fragen aus dem Kreise des Rates. Monsieur Houmard, Sie haben darauf hingewiesen, wieviel Holz aus unseren Wäldern anfallen müsste, wenn das geschädigte Holz mit der sogenannten Notnutzung aus den Wäldern entfernt wird. Sie haben auch auf die vielen priva- ten Organisationen und Institutionen hingewiesen, die hier tätig sind. Diese wirken in diesem Bereiche sehr segens- reich, und ich möchte auch Ihnen persönlich, Herr Hou- mard, danken, weil ich weiss, dass auch Sie in vielen sol- chen Organisationen sehr aktiv und erfolgreich tätig sind. Ich darf in diesem Zusammenhang auch das Impulspro- gramm Holz erwähnen, das allerdings unter der Federfüh- rung des Volkswirtschaftsdepartementes erlassen worden ist. Dieses Programm hat eine bessere Nutzung des Holzes vor allem in Industrie und Gewerbe zum Gegenstand. Sie haben dann, Herr Houmard, eine besondere Frage auf- geworfen, nämlich die Frage: Warum wird unsere Holzindu- strie nicht genügend mit schweizerischem Holz versorgt, sondern ist noch darauf angewiesen, Holz zu importieren? Das hängt teilweise damit zusammen, dass nicht immer das Holz in jener Qualität zur Verfügung steht, die in der schwei- zerischen Industrie gebraucht wird. Aber ich gebe zu, Ihre Frage hat mich auch etwas frappiert, und ich werde ihr in Zusammenarbeit mit dem Volkswirtschaftsdepartement noch etwas nachgehen. Herr Stappung, Sie haben vorerst die Frage nach der Sanie- rung des Energiehaushaltes an Bundesbauten gestellt. Über diese Sanierung besteht ein Dringlichkeitsprogramm, nach dem bestehende Gebäude, wenn begründet, saniert, also zum Beispiel Wärmedämmungen, haustechnische Mass- nahmen usw. veranlasst werden, damit Energie gespart wer- den kann. Richtig ist, dass mit diesen Massnahmen sehrviel Energie gespart werden kann. Sie haben von der ETH gesprochen. Ich darf darauf hinweisen, dass Sie in den vergangenen Jahren Kredite bewilligten, um beispielsweise die Fernheizung des ETH-Zentrums durch Wärmepumpen zu ergänzen. Wie die Verhältnisse am Hönggerberg sind, Herr Stappung, kann ich im Moment nicht beurteilen. Ich werde aber auch dieser Frage noch nachgehen. Ihre zweite Frage betraf neue Vorhaben, die unter der Lei- tung meines Amtes für Bundesbauten erstellt werden. Diese werden selbstverständlich alle unter dem Gesichtspunkt der Wärmedämmung projektiert, erstellt und ausgewertet. Sie haben dann als dritte die bekannte Frage der Missstände
- wenn ich so sagen darf - des Personalmalaises an den beiden technischen Hochschulen und den Annexanstalten aufgeworfen. Ich antworte hier gleichzeitig auch auf die Fragen von Herrn Herczog und Frau Uchtenhagen. Ich hatte zwar schon in beiden Räten Gelegenheit, auf diesen Umstand hinzuweisen. Ich möchte mich aber kurz wiederho- len und zusammenfassen: Es ist Tatsache, dass unsere beiden technischen Hochschulen heute in einigen Berei- chen nicht mehr Weltspitzenklasse aufweisen können. Dies hängt doch irgendwie mit dem Personalbestand zusammen. Ich darf daran erinnern - die Zahlen sind richtig zitiert worden -, dass die Studentenzahlen in den letzten zehn Jahren, also seit Bestand des Personalstopps, an der Hochschule Zürich um 30 Prozent und an der Hochschule in Lausanne um 60 Prozent zugenommen haben. Die jährli- chen Zuwachsraten betragen zwischen 5 und 10 Prozent mit Schwergewicht in Lausanne. Man hat bisher schon ver- sucht, durch interne Umstellungen jene Fächer zu verstär- ken, auf die wir heute mehr Gewicht legen müssen, nämlich Informatik, Elektrotechnik, Mikrotechnik und Biotechnolo- gie. Es ist richtig, Herr Stappung, dass wir auch dazu schrei- ten mussten, gewisse Institute aufzugeben, um diesen modernen Wissenschaften mehr Gewicht geben zu können. Der Bundesrat kann kaum direkt eingreifen und dem Schul- rat vorschreiben, welche Institute beibehalten und welche eventuell aufgehoben werden müssen. Ich darf Sie daran erinnern, dass ja gerade die Existenz des Schulrates den Zweck verfolgt, eine gewisse Trennungslinie zwischen Politik und Wissenschaft und Lehre einzuführen, damit der Freiraum, den Wissenschaft und Lehre beanspru- chen müssen, gewahrt und garantiert ist. Daher dürfen Sie sich nicht allzu sehr darüber ärgern, wenn ein bestimmtes Institut - das Institut für Hochbauforschung - aufgehoben worden ist. Der Schulrat wird hierfür seine Gründe gehabt haben. Wie erwähnt, sind solche Verschiebungen heute unbedingt notwendig, um die Bereiche besser zu bedienen, auf die wir heute das Schwergewicht legen müssen. Wie geht der Bundesrat weiter? Ich habe auch hier bereits schon erwähnt, dass zurzeit eine aussenstehende Stelle die Verhältnisse an den beiden Hochschulen und an den Annex- anstalten durchleuchtet. Insbesondere soll sie abklären, ob im administrativen Bereich zugunsten von Lehre und For- schung noch Verschiebungen möglich sind. Wir warten nun noch das Ergebnis dieser Studie ab, aber dann, dessen sind wir uns bewusst, müssen wir die Frage der Verantwortung stellen, nämlich der Verantwortung dafür, dass unsere Hochschulen wieder in die Spitzenbereiche der Welt vorrük- ken können, auch in den modernen Wissenschaften. Es wird sich die Frage der Verantwortung des Schulrates stellen, meines Departementes, des Bundesrates oder zuletzt - ich darf Ihnen das ganz klar sagen - auch des Parlamentes. Sollte es sich angesichts des grossen Zuwachses von Stu- denten und des Zuwachses an Wissensstoff als unabdingbar erweisen, mehr Stellen zu schaffen, werden wir Ihnen mit unserem nächsten Budget auch Anträge stellen müssen zum Personal an den Hochschulen und eventuell auch bei den Annexanstalten. Herr Hofmann, Sie fragten nach dem Stand der Dinge im Zusammenhang mit dem Forschungsprogramm «Esprit». Ihre zweite Frage richtete sich auf das sogenannte Rahmen- abkommen, welches mit der EG über den Austausch von Forschungsergebnissen oder überhaupt über die gemein- same Forschung abgeschlossen werden soll. Gerade im Rahmen dieses Rahmenabkommens soll auch für die Zusammenarbeit im Programm «Esprit» eine Grundlage geschaffen werden. Wir stehen in enger Fühlung mit den entsprechenden Stellen der Europäischen Gemeinschaften, und es ist vorgesehen, in diesem Herbst dieses Rahmenab- kommen zum Abschluss zu bringen. Damit wird - wie gesagt - auch in der Frage der Teilnahme am Programm «Esprit» ein Fortschritt erzielt werden. Sie haben sodann, Herr Hofmann, auf die Wichtigkeit der Ingenieurausbildung hingewiesen. Wir stimmen Ihnen zu. Wir wissen, dass hier ein Nachholbedarf im Zusammenhang mit der bereits erwähnten Personalfrage besteht. Mir ist auch das erwähnte Referat von Herrn Prof. Speiser bekannt; es hat meine Aufmerksamkeit in Anspruch genommen und ist auch in jenen Gremien zur Kenntnis genommen worden, die sich mit der Ausbildung an den Hochschulen befassen müssen. Was nun die Ingenieur-Wissenschaften anbelangt, kann ich Ihnen aus meinem heutigen Wissen wenigstens folgendes sagen: der Nationalfonds will sich diesem Anliegen zuwen- den. Vorgesehen ist, einen Teil jener 10 Prozent, welche Sie dem Forschungsfonds aus den ursprünglich vorgesehenen linearen Kürzungen geschenkt haben, zur Verstärkung der Ingenieur-Wissenschaften zu verwenden. Frau Uchtenhagen: Zum Personalstopp habe ich bereits gesprochen. Sie haben noch die Frage Ihres Postulates angetönt, das heute zur Behandlung kommt, nämlich die Verbindung zwischen Forschung und Wirtschaft. Das ist ein sehr wichtiges Problem. Es geht vor allem - und wir wissen das - darum, dass das Hauptgewicht der Aktivitäten auf seilen der Forschung liegt; denn diese muss ja darüber orientieren, was für Resultate erreicht worden sind, damit
11. Juni 1985 N 977 Geschäftsbericht des Bundesrates die Wirtschaft auswählen kann, welche Themen für sie inter- essant sind. Etliche institutionelle Einrichtungen sind bereits vorhanden. An gewissen Hochschulen, insbeson- dere an der Hochschule Genf, besteht eine solche Förde- rungsgesellschaft. Auch die beiden Technischen Hochschu- len haben solche Kontakte geschaffen. Es werden vom Nationalfonds Symposien durchgeführt, zu denen die Ver- treter der Wirtschaft eingeladen werden. Aber ich habe, angeregt durch Ihr Postulat, angeordnet, im Bundesamt für Bildung und Wissenschaft eine Zusammenstellung über die vorhandenen institutionellen Einrichtungen zu machen, damit wir abklären können, wo allenfalls noch Lücken aus- zufüllen sind. Ich werde Sie über das Ergebnis dieser Zusammenstellung orientieren. Herr Weder, Ihre Sorge gilt der Denkmalpflege, und ich kann Ihnen sagen: Es ist auch meine Sorge, und zwar eine der grössten Sorgen meines Departementes, weil wir Objekte unterstützen müssen, ohne hierfür genügend Kredite einge- räumt zu haben. Wir verfügen heute über einen ordentlichen Kredit von etwa 16 Millionen Franken für den Denkmalschutz. Im nächsten Budget und auch im Finanzplan werden diese 16 Millionen Franken ansteigende Tendenz haben. Wir hatten im vergan- genen Jahr noch einen Zusatzkredit von 5 Millionen Fran- ken, um diese Pendenzen abzubauen. Wir waren aber trotz- dem gezwungen, bzw. mein Vorgänger, im Jahre 1978 eine Prioritätenordnung einzuführen, damit zwischen den anste- henden Unterstützungsgesuchen mindestens einigermas- sen eine Rechtsgleichheit hergestellt werden kann. Aber es ist richtig, dass im heutigen Zeitpunkt bereits schon Objekte, d. h. Subventionen bewilligt werden, die erst in den Jahren 1988 oder sogar 1989 ausbezahlt werden können. Ich weiss, das ist ein Missstand, aber wir müssen uns nach den Krediten richten, die wir haben. Wir haben immerhin einen gewissen Hoffnungsschimmer; Sie wissen, dass aus den Treibstoffzöllen gewisse Beiträge auch für den Denkmal- schutz vorgesehen sind. So soll der Denkmalpflege ein jährlicher Beitrag von 15 Millionen Franken zugewendet werden; das wird uns etwas mehr Spielraum geben, um bei den bestehenden Pendenzen schneller voranzukommen und auch die laufenden Gesuche fortlaufend bedienen zu können. Hingegen haben Sie in Ihrer zweiten Frage zu Recht auf die drohende Bodenverschmutzung hingewiesen. Ich darf darauf hinweisen, dass diese Bodenverschmutzung auch Gegenstand einer der Verordnungen ist, die hier auf- grund des Umweltschutzgesetzes erlassen werden, nämlich der Verordnung über Schadstoffgehalte des Bodens. Ich darf hier gleich auch Herrn Herczog antworten, der Fragen im Zusammenhang vor allem mit dem Vollzug des Umweltschutzgesetzes aufgeworfen hat. Zurzeit sind sieben Verordnungen in Vernehmlassung: Die Luftreinhalteverord- nung ist am weitesten fortgeschritten (hier ist die Vernehm- lassung bereits abgeschlossen), sie dürfte in der zweiten Hälfte des Jahres in Kraft treten können; ferner die Schad- stoffverordnung, die Bodenschutzverordnung, die Abfallver- ordnung und drei Lärmverordnungen. Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ebenfalls in Bearbeitung und wird allernächstens in die Vernehmlassung gehen können. Ich weiss, dass Sie mit Spannung auf alle diese Vollzugserlasse warten, aber wir können auch hier nur mit den Steinen mauern, die wir haben. Das Bundesamt für Umweltschutz bemüht sich sicher, die Vollzugsbestimmungen schnell voranzubringen. Aber ganz allgemein ist zu bemerken, dass natürlich unser Umweltschutz nur soviel wert ist wie sein Vollzug. Hier liegt nun gemäss Umweltschutzgesetz mit wenigen Ausnahmen das Hauptgewicht bei den Kantonen, wobei wir den Kanto- nen mit allen unseren Diensten zur Seite stehen - das müssen Sie auch wissen. Herr Herczog und Herr Weder haben die Frage nach den Reformen an der ETH aufgeworfen. Ich bin etwas erstaunt, wenn man mir heute erklärt, bezüglich Reformen sei in letzter Zeit überhaupt nichts unternommen worden. Wir haben an beiden Hochschulen je eine Reformkommission eingesetzt, und ich hatte Gelegenheit, wenigstens mit dem Präsidenten der Reformkommission der ETH Zürich zu spre- chen. Er war auch anwesend, als es darum ging, unter meiner persönlichen Führung die letzten Differenzen bei der ETH-Verordnung zu bereinigen, und es wurde mir dort all- seits bestätigt, dass man über die mit diesen Verordnungen eingeführten Reformen durchaus zufrieden sei. Es mag sein, dass im Bereich von Forschung und Lehre noch Refor- men notwendig sind; ich habe bereits darüber gesprochen. Herr Weder, wenn der Bundesrat den beiden ETHs direkte Aufträge erteilen könnte, in welche Richtung und welche Reformen vorgenommen werden müssten, würde das die Lehr- und Forschungsfreiheit der beiden Hochschulen doch etwas allzu sehr beeinträchtigen. Ich darf Sie daran erin- nern, dass Ihr Rat vor einigen Tagen ein Postulat von Herrn Müller-Bachs abgewiesen hat, das in diese Richtung zielte. Zweifellos sind immer Reformen notwendig; auch die Hoch- schulen sind Objekte, die semper reformanda sind. Aber Sie dürfen nicht vom Bundesrat verlangen, dass er dem Schul- rat in Details hineinregiert und Vorschriften macht, wie diese Hochschulen geriert werden müssen. Herr Cantieni, ich danke Ihnen für Ihre Anerkennung für unsere Bemühungen zur Erhaltung der Minoritäten, insbe- sondere der rätoromanischen Bevölkerung beziehungs- weise ihrer Sprache. Sie wissen, dass jährlich ein Kredit von 3 Millionen Franken eingesetzt ist, der dem Kanton Grau- bünden ausbezahlt wird und für diese Zwecke verwendet werden soll. Ein Teil davon - wie erinnerlich 1,5 Millionen Franken - geht als Mindestleistung direkt an die Lia Rumantscha, und ein Teil - 450 000 Franken - geht an entsprechende Organisationen von Italienisch Bünden. Den Restbetrag von 1,05 Millionen Franken darf die Regierung des Kantons Graubünden für Zwecke der romanischen Kul- tur und romanischen Sprache frei verwenden. Wir haben gegenüber der Regierung des Kantons Graubünden betont, wir würden es begrüssen, wenn diese eine Million Franken für neue Zwecke im kulturellen Bereich für das Romanische eingesetzt würde, statt damit bisherige Aktivitäten, die der Kanton ohnehin schon pflegte, zu finanzieren. Wir haben natürlich nur einen indirekten Einfluss auf die Regierung des Kantons Graubünden in diesem Bereich, indem die Regierung uns alljährlich über die Verwendung der Subven- tionsbeträge Bericht erstattet. Schliesslich haben Sie noch die Frage gestellt, wie es mit unseren Gesetzgebungsabsichten im Bereiche der Jugend- politik stehe. Sie wissen, dass wir unter dem Eindruck Ihrer Debatte über die Regierungsrichtlinien das Gesetzgebungs- programm beträchtlich erstreckt haben. Dieser Erstreckung sind auch unsere ursprünglichen Vorhaben betreffend die Jugendpolitik zum Opfer gefallen, indem wir diese vorgese- henen Erlasse in die dritte Priorität einreihten; wir haben uns aber dann doch entschlossen, diese Frage wieder in die zweite Priorität zu heben. Sie dürfen erwarten, dass also im Verlaufe dieser Legislatur noch Vorlagen vor Ihr Gremium kommen werden. Es wird Vorlagen nach zwei Richtungen geben: erstens einmal eine Vorlage für die Anerkennung der Jugendverbände und ihre Unterstützung, und zweitens wird man sich in einem besonderen Erlass und vermutlich durch eine Revision des Obligationenrechtes, etwas weiter zurück- gestaffelt, mit dem sogenannten Jugendurlaub befassen müssen. Frau Grendelmeier, Sie haben sich mit den Wäldern befasst. Ich stimme natürlich zu, wenn Sie neuerdings feststellen, dass die Zustände alarmierend sind; ich brauche das nicht zu wiederholen. Sie haben aber auch recht, wenn Sie sagen, dass jede Massnahme uns nur immer ein kleines Stück weiterbringt, darum darf auch die kleinste Massnahme, die vielleicht die Verhältnisse nur um wenige Prozente verbes- sert, nicht vernachlässigt werden; darauf achten wir sehr. Ihr Vorschlag, Militär aufzubieten, müsste eigentlich an den Chef des Militärdepartementes gerichtet werden. Wir haben bisher nicht die Absicht, dies zu tun, weil grosse Waldarbei- ten - das haben Sie selbst ja auch eingesehen - den Spezia- listen vorbehalten werden müssen, da es sich um eine gefährliche Arbeit handelt. Aber Sie haben darauf hingewie- sen, die Militäreinheiten könnten die Wälder von herumlie- 123-N
Postulat Uchtenhagen 978 N 11 juin 1985 gendem, herabgefallenem Holzmaterial säubern. Nun besteht die eigenartige Situation, dass gerade die Forstor- gane uns sagen, dieses abgefallene Material sei den Wäl- dern nicht schädlich, man lasse es gerade auch mit Rück- sicht auf den Zustand der Böden liegen. Hier handelt es sich um Material, das verrottet und zu Kompost wird und damit die Bodenverhältnisse verbessert. Es ist also nicht unbe- dingt notwendig, die Wälder in diesem Sinne zu reinigen. Was selbstverständlich notwendig ist, ist, dass Bäume und Holz, die vom Käfer befallen sind, möglichst schnell aus dem Wald entfernt werden. HerrZwygart, Sie haben mir die Frage gestellt, was der Bund zu tun gedenke in bezug auf den Präventivbereich. Sie wissen, dass wir ursprünglich vorgesehen hatten, ein Prä- ventivgesetz zu erlassen. Ein vorbereitender Bericht zu einem solchen Gesetz ging in Vernehmlassung, aber die Vernehmlassungsergebnisse waren - ich kann das Wort ruhig anwenden - vernichtend. Angesichts dieses Ergebnis- ses konnten wir es nicht wagen, einen Gesetzeserlass vorzu- bereiten. Hingegen ist mein Bundesamt für Gesundheitswe- sen daran, die Präventivfragen trotzdem zu studieren und dort einzugreifen, wo für uns eine Kompetenz besteht. Ob ein Präventivrat geschaffen werden muss, wollen wir einst- weilen offen lassen. Ich glaube, es ist heute - soviel ich gehört habe - auch über die Kommissionen gesprochen worden. Einerseits verlangt man vom Bundesrat, es müssten weniger ausserparlamentarische Kommissionen bestehen, andererseits verlangt man die Schaffung von neuen Kom- missionen wie Präventivrat, Behindertenkommission usw. Hingegen ist vorgesehen, einen Präventivfonds zu schaffen, woraus dann Präventivaktionen finanziert werden können. Die Frage von Herrn Allenspach nach dem Bericht betref- fend AHV kann ich wie folgt beantworten: Ich weiss, dass ich Ihnen den Bericht auf Anfang dieses Jahres in Aussicht gestellt habe. Er ist inzwischen auch bei meinem Departe- ment eingetroffen. Die Verabschiedung des Berichts hat sich jedoch nochmals verspätet. Der Bundesrat wird indes- sen noch vor den Ferien von diesem Bericht Kenntnis neh- men. Wir stellen den Antrag, dass er an das Parlament weitergeleitet wird. Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu #ST# 84.416 Postulat Uchtenhagen Privatwirtschaftliche und öffentliche Forschung. Zusammenarbeit Recherche. Collaboration entre le secteur privé et le secteur public Wortlaut des Postulates vom 3. Mai 1984 Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Forschung und Entwicklung im Technologiebereich wird der Bundesrat aufgefordert, nach neuen Möglichkeiten zu suchen, um die Zusammenarbeit zwischen den Forschungs- und Entwick- lungsabteilungen und jenen der Privatwirtschaft zu ver- stärken. Texte du postulat du 3 mai 1984 Etant donné l'importance croissante de la recherche et du développement des techniques, le Conseil fédéral est invité à chercher de nouvelles possiblités de renforcer la collabo- ration entre les services spécialisés dans la recherche et le développement, d'une part, et l'économie privée, d'autre part. Mitunterzeichner - Cosignataires Ammann-St. Gallen, Bircher, Braunschweig, Deneys, Euler, Fankhauser, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Mauch, Neukomm, Ott, Reimann, Renschier, Robbiani, Ruffy, Stamm Walter. (19) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Um die Innovationskraft ihrer Wirtschaft zu steigern, unter- nehmen heute fast alle hochindustrialisierten Länder grosse Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung. Im Zentrum der Bemühungen stehen dabei eine bessere Koor- dination und Kooperation der privaten und der öffentlichen Forschung und eine innovationsfördernde verbesserte Dif- fusion von technologischem Wissen. Für den zur Errei- chung dieser Ziele notwendigen Brückenschlag zwischen Grundlagenforschung und praxisorientierter Forschung und Entwicklung werden schon seit einiger Zeit neue unor- thodoxe Wege beschritten, werden grossangelegte For- schungsparks, Innovations- und Gründerzentren, Wissen- schaftsläden und anderes mehr errichtet. In der Schweiz lässt die Koordination und Kooperation der Forschungstätigkeit noch zu wünschen übrig, und zwar sowohl was die Forschung und Entwickung an unseren kantonalen und eidgenössischen Hochschulen, Instituten und Ingenieurschulen unter sich betrifft, als auch was die Forschung und Entwicklung der öffentlichen Hand einer- seits und der Privatwirtschaft andererseits angeht. In beiden Bereichen sind noch grosse Anstrengungen nötig, um die Koordination zu verbessern. Eine engere Zusammenarbeit zwischen den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der öffentlichen Hand und jenen der Privatwirtschaft darf allerdings nicht dazu führen, dass die öffentliche Forschungstätigkeit sich nach kurzfristi- gen privatwirtschaftlichen Interessen ausrichtet. Eine solche Ausrichtung der Forschungstätigkeit oder gar der Studien- pläne könnte sich mittel- und langfristig sogar innovations- hemmend statt innovationsfördernd auswirken. Das Mana- gement unserer Industrie hat sich nicht in allen Fällen als sehr innovativ und weitsichtig erwiesen. Im Konkurrenz- kampf ist die Wirtschaft zudem oft geradezu genötigt, sich nach kurzfristigen Interessen auszurichten und dabei die Vernachlässigung längerfristiger Optimierungsaspekte in Kauf zu nehmen. Eine innovative Forschungstätigkeit ist jedoch auf einen anderen, längeren Zeithorizont angewie- sen. Die auf längere Sicht für ein Land wie die Schweiz nötige Schwerpunktbildung in zukunftsträchtigen For- schungsbereichen und die dabei immer nötiger werdende Multidisziplinarität setzen deshalb voraus, dass Forschung und Lehre nicht von den aktuellen und oft schon bald überholten Wirtschaftsinteressen gelenkt werden. Mit mei- nem Postulat soll folglich nicht für eine noch stärkere Anleh- nung unserer Hochschulen und Forschungseinrichtungen an die Wirtschaft plädiert werden, sondern für die Entwick- lung neuer Formen der Zusammenarbeit, welche die Effi- zienz der Forschungstätigkeiten steigern, ohne die Unab- hängigkeit der beiden Partner in Frage zu stellen. Auf eine engere, die technologische Diffusion und Innova- tion fördernde Zusammenarbeit sind insbesondere die Klein- und Mittelbetriebe angewiesen. Von ihren flexibleren Strukturen her sind Klein- und Mittelbetriebe für die Entwicklung innovativer Technologien besonders geeignet. Hemmend wirkt sich indessen einerseits der erschwerte Zugang zu Risikokapital, andererseits der erschwerte Zugang zu Forschung und Entwicklung aus. Das gleiche gilt für neugegründete Unternehmungen, die häufig ein beson- ders grosses Potential an Innovationsfähigkeit haben. Ange- sichts der Tatsache, dass der hohe Forschungs- und Entwicklungsaufwand der schweizerischen Grossfirmen längst nicht mehr im gleichen Ausmass wie früher im Inland beschäftigungswirksam ist, kommt der Forschung und Entwicklung in kleineren Firmen gesamtwirtschaftlich heute ein grösserer Stellenwert zu. Neue Formen der Zusammenarbeit setzen keineswegs grossangelegte und kostspielige Institutionen voraus. Grosse Forschungszentren oder Forschungsparks, wie sie
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 1984 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1984 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 85.021 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.06.1985 - 08:00 Date Data Seite 957-978 Page Pagina Ref. No 20 013 445 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.