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Ch Vb · 1984-05-04 · Deutsch CH
Erwägungen (2 Absätze)

E. 4 Mai 1984 N 571 Eisenbahntarife len: Der Bundesrat hat gestern und heute morgen klar gesagt, was er tun will. Er unterbreitet uns diese Massnah- men bereits in der Junisession. Es hat doch keinen Sinn, nun noch auf einem anderen Wege Massnahmen zu be- schliessen. M. Cavadini, rapporteur: M. Rebeaud est monté tout à l'heure à la tribune pour faire une déclaration personnelle mettant en cause une citation que j'ai lue hier soir, lors de la clôture de notre débat d'entrée en matière. Je voudrais vous redonner les éléments du dossier. Je prends acte du fait que M. Rebeaud tient à se distancer d'un certain nombre d'orga- nisations avec lesquelles il sympathise, mais le texte sur lequel je me suis appuyé hier est indiscutable. Il émane, nous dit-on, d'une «prétendue» coordination nationale des comités antinucléaires, il n'en est pas moins le suivant: «Dans le cas de Kaiseraugst, nos adversaires ne manque- ront pas de nous demander si nous allons accepter un verdict négatif. Notre réponse est franche et nette, Non!» Plus loin: «Si l'initiative ne passe pas, nous saurons empê- cher Kaiseraugst directement.» Je voulais citer le texte que M. Rebeaud condamne. Je le remercie d'avoir pris ses distances mais je ne voudrais pas que notre conseil garde l'idée d'une affabulation: cette coordination existe bien et nous condamnons ces pratiques antidémocratiques. Je répondrai très rapidement à M. Herczog. Les points 1 et 2 de sa proposition constituent des motions, dans le meilleur des cas. Le président de la Confédération a répondu tout à l'heure au point 1, qui s'inscrit dans la définition politique du Conseil fédéral sur le plan énergétique. Quant au point 2, nous avons dit et répété au cours de ce débat qu'une base constitutionnelle était indispensable pour percevoir une taxe et que l'article relatif à l'environnement ne constitue pas une base constitutionnelle suffisante; on ne peut donc y souscrire de cette manière. Enfin, le Conseil fédéral voudrait-il renoncer à Kaiseraugst qu'il ne pourrait pas le faire en l'état actuel de la procédure puisque le dossier est devant notre conseil et que votre commission vous a proposé de surseoir à la décision défini- tive jusqu'au moment où le peuple se sera prononcé sur les deux initiatives. C'est pourquoi nous vous demandons de faire l'économie de l'amendement de M. Herczog. Le président: Le Conseil fédéral renonce à s'exprimer. M. Herczog propose un article 3, la commission et le Conseil fédéral s'opposent à cet article 3. Abstimmung - Vote Für den Antrag Herczog 35 Stimmen Für den Antrag der Kommission 100 Stimmen Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 97 Stimmen Dagegen 48 Stimmen An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 84.016 Eisenbahntarife. Verlängerung des Bundesratsbeschlusses Tarifs ferroviaires. Prorogation de l'arrêté du Conseil fédéral Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. Februar 1984 (BBI l, 1344) Message et projet d'arrêté du 29 février 1984 (FF 1,1374) Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral Herr Vetsch unterbreitet namens der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht: Das Bundesgesetz vom 23. Juni 1944 über die Schweizeri- schen Bundesbahnen (SR 742.31) schreibt in Artikel 7 Buch- stabe a vor, dass das Parlament die vom Bundesrat aufzu- stellenden Grundsätze über die Tarifbildung der Bundes- bahnen genehmigen muss. Auch die Grundsätze der Tarif- bildung bei den konzessionierten Transportunternehmun- gen («Privatbahnen») müssen von der Bundesversammlung genehmigt werden. (Bundesbeschluss vom 27. Oktober 1949 über die Aufstellung allgemeiner Grundsätze für die Tarifbildung der Schweizerischen Eisenbahnunternehmun- gen, SR 742.402, Art. 1 Abs. 2 und 3.) Die Grundsätze der Tarifbildung sind zurzeit im Bundesrats- beschluss vom 17. Oktober 1967 (SR 742.402.1) festgehalten und gelten für alle auf Schweizer Gebiet gelegenen Eisen- bahnen (SBB und Privatbahnen). Es werden nicht die Tarife in Franken festgesetzt, sondern nur die Höhe einzelner Taxen im Verhältnis zu anderen. Der Bundesratsbeschluss wurde von der Bundesversammlung am 5. März 1968 geneh- migt; 1978 und 1981 stimmte das Parlament zweimal einer Verlängerung zu (1981: bis Ende 1984). Im Rahmen des vom Bundesrat beantragten neuen Trans- portgesetzes würde die Verpflichtung des Bundesrates, Tarifgrundsätze aufzustellen und vom Parlament genehmi- gen zu lassen, aufgehoben. Da aber die Beratung dieses Gesetzes allein schon in der Verkehrskommission des Natio- nalrats viel Zeit beanspruchte und die Behandlung im Plenum nicht so rasch möglich sein wird, hat der Bundesrat den Beschluss bis Ende 1986 verlängert und beantragt dafür die Genehmigung. Die Verkehrskommission beantragt, auf die Vorlage einzu- treten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 112 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke. Volksinitiative Avenir sans nouvelles centrales atomiques. Initiative populaire In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band II Volume Volume Session Maisession Session Session de mai Sessione Sessione di maggio Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung

E. 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.002 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.05.1984 - 08:00 Date Data Seite 564-571 Page Pagina Ref. No 20 012 455 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Approvisionnement en énergie. Initiatives populaires 564 N 4 mai 1984 #ST# Fünfte Sitzung - Cinquième séance Freitag, 4. Mai 1984, Vormittag Vendredi 4 mal 1984, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: M. Gautier 83.002 Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke. Volksinitiative Avenir sans nouvelles centrales atomiques. Initiative populaire 83.055 Energieversorgung. Volksinitiative Approvisionnement en énergie. Initiative populaire Fortsetzung - Suite Siehe Seite 539 hiervor - Voir page 539 ci-devant Bundespräsident Schlumpf: Sie haben gestern eine wahr- haft breite Diskussion geführt. Ich glaube, das war gerecht- fertigt. Es geht bei diesen beiden Vorlagen nicht allein-das sicher auch irgendwie implizite- um ein Plebiszit zur Frage Kernkraftwerk Kaiseraugst. Es geht in der Tat um weit mehr, nämlich um eine Weichenstellung für die Energiepolitik der nächsten Jahrzehnte, wohl etwa für den Rest dieses Jahr- hunderts. Deshalb war es sicher gerechtfertigt, dass Sie in dieser breiten Art und Weise die verschiedensten Gesichts- punkte ausgeleuchtet haben. Ich möchte allen Beteiligten dafür danken, allen Votanten, die von ihren Standpunkten aus zur Abklärung beigetragen haben; insbesondere verdie- nen den Dank des Bundesrates und sicher auch des Natio- nalrates die beiden Herren Kommissionsrefeirenten, die in vorzüglicher Art und Weise die Vorlage dargelegt und zu dieser Diskussion Stellung genommen haben. Ich möchte aber auch der nationalrätlichen Kommission danken, die sich in aufwendiger Arbeit diesen Fragen und der Vorberei- tung der Ratsbehandlung angenommen hat. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, um heute einen Entscheid zu fällen, nachdem der Ständerat bereits im September des vergangenen Jahres mit 31 zu 8 bzw. 31 zu 10 Stimmen Stellung genommen hat, und zwar auf Verwerfung der bei- den Initiativen ohne Gegenvorschlag. Ich möchte mich heute auf einige hauptsächliche Diskus- sionspunkte beschränken und insbesondere zu verschiede- nen Fragen kurz Stellung nehmen, die gestern aufgeworfen wurden: Einmal zum Vorwurf, den verschiedene Votanten dem Bundesrat gegenüber erhoben haben, so etwa die Nationalräte Ruf, Herczog, Carobbio, Hubacher, dass der Bundesrat nun endlich einmal handeln solle und dass er das seit Jahr und Tag, man sprach sogar von zehn Jahren, nicht getan habe. Das ist wohl die unrichtigste aller unrichtigen Behauptungen, die gestern hier geäussert wurden. Ich nehme sie nicht übel; ich habe trotzdem gut geschlafen. Ich schreibe sie einfach der Vergesslichkeit zu, der Tatsache nämlich, dass alle die Berge von Unterlagen, die der Bun- desrat in diesem Jahrzehnt und in den letzten Jahren erar- beiten liess, erarbeitet hat und Ihnen unterbreitet hat, wohl das Erinnerungsvermögen - nicht das Fassungsvermögen - von Parlamentariern überstiegen haben. Der Bundesrat hat nämlich Grundlagen für eine langfristige, koordinierte Energiepolitik erarbeitet. Er hat diese der Zielsetzung einer ausreichenden, einer rationellen, also sparsamen, und einer umweltschonenden Energieversorgung gewidmet. Diese Unterlagen wurden Ihnen unterbreitet, und sie wurden von Ihnen diskutiert, teilweise gutgeheissen, teilweise abge- lehnt, teilweise ergänzt. Sie hatten ja Gelegenheit, bei vier Botschaften, die in Ihrem Rat und im Ständerat diskutiert wurden, dazu Stellung zu nehmen. Ich nenne einmal die Botschaft zur grundlegenden energiepolitischen Standortbestimmung, welche in den Vor- schlag für einen Energieverfassungsartikel ausmündete. Wir haben Ihnen diese Botschaft vor drei Jahren, im Jahre 1981, unterbreitet. Sie wurde behandelt. Sie hat sogar den Sou- verän passiert, leider ohne Erfolg. Sie wissen, die Vorlage ist bei der Volksabstimmung im Februar 1983 gescheitert. Wir haben Ihnen unsere energiepolitische Konzeption und Marschrichtung - diejenige des Bundesrates - sodann mit der einlässlichen Botschaft zur Frage der Genehmigung der Rahmenbewilligung für ein Kernkraftwerk Kaiseraugst am

21. Dezember 1981 unterbreitet. Wir haben Ihnen mit diesen beiden Botschaften vom 21.Januar 1983 und vom I.Juni 1983 nicht einfach ein Nein des Bundesrates beantragt, sondern wir haben Ihnen, wieder abgestützt auf die genau gleichen energiepolitischen Perspektiven, Zielsetzungen und Anträge des Bundesrates begründet, weshalb diesen beiden Volksinitiativen nicht zugestimmt werden kann. Aber mehr als das: Der Bundesrat, Herr Ruf, blieb natürlich auch nach der Verwerfung des Energieverfassungsartikels im Februar 1983 durch den Souverän nicht untätig, sondern er hat bereits am 6. Juli 1983 ein Massnahmenpaket beschlos- sen. Es ist ein Multipack und läuft unter dem Titel Mobilisa- tion aller verfügbaren Rechtsgrundlagen, um auf anderen Wegen möglichst zu den gleichen energiepolitischen Zielen zu gelangen; dazu gehört auch die Beschlussfassung des Bundesrates vom 6. Juli 1983, die seither unser Aktionspro- gramm darstellt. Auch dieses Programm wurde damals pu- bliziert. Ein weiteres: Der Bundesrat hat am 12. März 1984 in einem Zusammenhang, den Sie vorgestern hier diskutierten, im Rahmen eines Sofortprogrammes für Umweltschutzmass- nahmen auch vier eminent energierelevante Massnahmen beschlossen, nämlich in bezug auf die Gebäudeisolation, die Dimensionierung von Heizanlagen, die Einführung einer obligatorischen Ölfeuerungskontrolle und die Typenprü- fung für Ölbrenner und Heizkessel. Diese vier Massnahmen konnten im Sinne einer Multipack-Operation, wie sie der Bundesrat am 6. Juli 1983 zugrunde legte, in die Umwelt- schutzmassnahmen integriert werden, welche am 12. März 1984 vom Bundesrat beschlossen wurden. Im gleichen Zusammenhang (Umweltschutzmassnahmen) stehen wei- tere Vorhaben in Bearbeitung, welche ebenfalls energierele- vant sind, welche also ebenfalls unter energiepolitischen Gesichtspunkten nützlich sein können. Grundlegend für alle diese Beschlüsse des Bundesrates und für diese vier Botschaften war immer das gleiche: die Per- spektiven des Bundesrates für die Energiepolitik in den achtziger und neunziger Jahren, die wir im Jahre 1980 erarbeitet haben. Diese Perspektiven, die wir auch der natio- nalrätlichen Kommission für dieses Geschäft unterbreitet haben, umfassen die Möglichkeiten und Wege für Spar- massnahmen, die Notwendigkeit des Substituierens, die Aufgaben im Bereiche der Forschung und Entwicklung und die Pflicht zur Vorsorge im Energiesektor. Diese Perspekti- ven, die wir im Jahre 1980/81 erarbeitet haben und die dann die Grundlage dieser Botschaften bildeten, sind heute so gültig und richtig wie damals. Denn die Entwicklung seither, in den Jahren 1981 bis 1983, hat in keiner Art und Weise - entgegen dem, was vereinzelt ins Feld geführt wurde - zu einer Desavouierung geführt. Als allerdings 1982 der Stromkonsum und auch die Nach- frage nach Endenergien zurückging, wurde der Ruf laut, diese Perspektiven müssten überarbeitet werden. Nach 1983 sind diese Rufe wieder verstummt, aber andere dafür gekommen, weil nämlich im Jahre 1983 die Perspektivzah- len des Bundesrates beim Strom wesentlich überschritten wurden. Wenn Sie das Mittel der Zahlen seit 1981 nehmen,

4. Mai 1984 N 565 Energieversorgung. Volksinitiativen dann sehen Sie, dass wir mit den bundesrätlichen Perspekti- ven durchaus richtig liegen. Ich danke den Herren Stucky und Cavadini, die darauf hingewiesen haben, dass wir die nationalrätliche Kommission, welche diese Geschäfte vorzu- • beraten hatte, einlässlich über die Aufdatierung der bundes- rätlichen Energieperspektiven orientierten, und zwar mit drei Berichten, in denen wir (am lO.Januar 1984) übrigens auch zu dieser gestern wiederholt zitierten Genfer Studie der Herren Delfosse und Giovannini einlässlich Stellung genommen haben. Wir legten dar, dass diese Studie nicht zu einer Änderung der Perspektivannahmen des Bundesrates führt, mit der Ausnahme - wenn man von den Annahmen dieser Genfer Studie ausgeht -: dass sich der Zeitpunkt des Bedarfs, für ein weiteres Kernkraftwerk verschiebt. Dieser Bedarf könnte erst etwa Mitte der neunziger Jahre eintreten. Damit habe ich zu den gestern geäusserten Vorhalten und Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte abschliessend dazu sagen: Die Energiepolitik des Bundesrates wurde im Jahre 1980, aufgrund der wert- vollen Arbeiten der Gesamtenergiekommission, erarbeitet. Diese Politik ist klar und gradlinig, und sie wurde bisher vom Bundesrat konsequent eingehalten. Wir werden dabei blei- ben, wenn uns nicht durch den Souverän durch Zustim- mung zu diesen beiden Volksinitiativen ein anderer Auftrag erteilt wird. Der meistzitierte Name gestern war natürlich - wie könnte es anders sein - derjenige von Staatsrat Caccia. Ich sage «Staatsrat Caccia», denn seine Aussagen können nicht als Aussagen unter dem Titel «Präsident der Eidgenössischen Energiekommission» gelten. Auf die Frage, die mir Herr Eisenring gestern stellte, ob wir (ich oder der Bundesrat) da beteiligt gewesen seien, antworte ich: Nein, ganz gewiss nicht! Von den Ausführungen von Herrn Caccia habe ich zweifach Kenntnis erhalten: am letzten Freitag, als ich am Mittag am Radio von seinem Referat in Genf hörte, habe ich auch gerade in meiner Post sein Manuskript, das er mir zugestellt hat, erhalten. Vorgängig hatte ich also keine Kenntnis davon, der Bundesrat natürlich noch viel weniger. In diesem Zusammenhang nun zu den Fragen der Herren Hubacher und Hunziker: Herr Hubacher, ich kann Ihnen sagen, dass ich ohne jede Verärgerung, ich möchte sagen sine ira et studio, zu solchen Fragen Stellung nehmen kann. Ich möchte die Frage hier nicht berühren, was davon zu halten ist, dass der Präsident einer beratenden Kommission des Bundesrates ohne Begrüssung dieser Kommission - die Energiekommission hatte keine Ahnung davon - und ohne vorgängige Information des Bundesrates an die Öffentlich- keit gelangt. Es ist auch festzuhalten, dass das Referat von Herrn Caccia mit dem Bericht der Energiekommission zur Energie-Initiative, der etwa vor zehn Tagen erschien, nichts zu tun hat. Sie haben gestern die Frage gestellt, ob nicht durch diesen Bericht der Energiekommission auch die Aus- führungen von Herrn Caccia abgedeckt seien: Das ist nicht der Fall; es handelt sich um zwei unabhängige Publikatio- nen. Der Bericht der Energiekommission erschien im Sinne einer Meinungsbildungshilfe; es geht darum, im Falle einer Annahme der Energie-Initiative die Auswirkungen beurteilen zu können. Das ist eine Arbeit, welche die Energiekommis- sion geleistet hat, und die sicher wertvoll und nützlich ist. Wesentlich ist eines: Bei den Ausführungen von Staatsrat Caccia geht es in keiner Weise um einen neuen Weg. Neu ist vielleicht das Vorgehen, inhaltlich aber geht es nicht um einen neuen Weg; das haben gestern verschiedene Herren und auch Frau Uchtenhagen dargelegt. Herr Caccia sagt ja in seinem Referat auch selbst, er bringe nicht neue Vor- schläge, sondern solche, die bereits in anderen Zusammen- hängen Gegenstand der Diskussion waren. Meine Damen und Herren, die Vorschläge, die jetzt Herr Caccia bringt, haben Sie auch diskutiert, vor noch gar nicht langer Zeit: damals nämlich, als Sie unsere Botschaft über eine koordi- nierte Energiepolitik zu behandeln hatten. Damals stand die Frage einer zweckgebundenen Energieabgabe - allenfalls im Sinne einer Lenkungsabgabe - auch zur Diskussion, sogar teilweise im Zentrum der Diskussion. Da stand auch 72-N die Frage eines Elektrizitätsgesetzes, abgestützt auf einen bereits bestehenden Verfassungsartikel - etwa im Sinne der Motion, die damals Nationalrat Petitpierre eingereicht hatte

- zur Diskussion. Im Mittelpunkt der Behandlung stand die Frage der Energiesparmassnahmen, die auf Bundesebene in Angriff genommen werden sollen. Aus den Beratungen dieser möglichen Instrumente entstand der Verfassungsarti- kel, der vor einem Jahr abgelehnt wurde. Auch in der nationalrätlichen Kommission, welche diese Vorlagen behandelte, standen bei der Beratung von Anträ- gen, die Herr Nationalrat Wick dort eingebracht hatte, die genau gleichen Fragen zur Diskussion. Sie wurden in Ihrer Kommission behandelt und abgelehnt. Nationalrat Wick sagte gestern, dass er drei Motionen eingereicht hat. Diese liegen auf Ihrem Tisch. Sie gehen in die gleiche Richtung wie die Überlegungen, die im Referat von Herrn Caccia angestellt worden sind. Ich erwähne noch einmal: Das von Ihnen überwiesene Postulat (die Motion Petitpierre) will in bezug auf das Elektrizitätsgesetz genau dasselbe wie Herr Caccia. Der Bundesrat hat ja diese Vorschläge (mit Aus- nahme der zweckgebundenen Energieabgabe) auch seinem «Multipack» vom Juli 1983 beigefügt. Von einer materiellen Stellungnahme will ich absehen, Herr Hunziker und Herr Stucky haben das gestern sehr kompe- tent getan. Seitens des Bundesrates nur eines: Wir dürfen nicht dem Irrtum verfallen, dass eine wirksame Energiespar- politik «einbeinig» nur im Elektrizitätssektor betrieben wer- den könnte. Dieser Elektrizitätssektor macht am ganzen Endenergieverbrauch in unserem Lande etwa 20 Prozent aus. Wenn wir davon 20 Prozent auf dem Wege effizienter Sparmassnahmen einsparen könnten, macht das, bezogen auf die gesamte Endenergie, 4 Prozent aus. Erinnern Sie sich daran: die Energieperspektiven des Bundesrates gehen von einem Sparpotential von 18 Prozent aus und die jetzt überarbeiteten - ohne Energieverfassungsartikel - immer noch von 9 Prozent. Und bei Annahme eines Sparpotentials von 9 Prozent kommt der Bundesrat in seinen Perspektiven zur Bejahung eines Bedarfes für ein weiteres Kernkraftwerk in den neunziger Jahren! Zur zweckgebundenen Energieabgabe und damit zu einer Frage von Herrn Jung: Eine Lenkungsabgabe, das heisst eine zweckgebundene Energieabgabe, welche tatsächlich wirken würde, muss eine bestimmte Höhe haben. Herr Jae- ger sprach von einer Grössenordnung von mindestens 10 Prozent. Für eine solche Lenkungsabgabe fehlt jede ver- fassungsrechtliche Grundlage. Wir können doch nicht über einen Umweltschutzartikel, wie das dieser Vorstellung entspricht, eine energiepolitische Lenkungsmassnahme mit derartigem Gewicht, mit einem zu veranschlagenden Gesamtbetrag von etwa eineinhalb Milliarden Franken jähr- lich, einführen. Sonst könnte man sich ja fragen, ob nicht über den Wohlfahrtsartikel 2 der Bundesverfassung über- haupt alles, was man als wünschbar erachtet, eingeführt werden könnte... Herr Cavadini hat das gestern in seinem Schlussvotum dargelegt. Wenn es sich aber nur um eine marginale, beiläufige Abgabe im Sinne eines Umweltschutz- multipacks handelt, dann hat sie keine Lenkungsfunktion, dann ist es eine reine Finanzierungsabgabe, etwa nach Massgabe einer Energie-WUST, wie sie der Bundesrat vor- schlägt, mit einem möglichen Ertrag von 300 bis 400 Millio- nen Franken. Diese hat aber keine Lenkungsfunktion, weil sie zu wenig greift, um auch effizientes Sparen zu provo- zieren. Nun noch zur Frage «dritter Weg» - Rückzug. Es ist kein neuer Weg. Wenn man aber einen solchen «dritten Weg» realisieren wollte - und das wäre ja sicher nötig, bevor die Initianten ihre Initiative zurückziehen könnten, Nationalrat Jung -, dann müssten zuvor seitens des Bundesrates, des Parlamentes und auch des Souveräns die Rechtsgrundla- gen für diesen «dritten Weg» geschaffen werden. Das wäre für eine energiepolitische Lenkungsabgabe ein Verfas- sungsartikel und für die Elektrizitätssparmassnahmen ein Elektrizitätsgesetz. Wir sind aber in bezug auf diese beiden Volksinitiativen an eine Frist gebunden; im Dezember 1985 laufen die vier Jahre ab. Glauben Sie, dass es möglich wäre,

Approvisionnement en énergie. Initiatives populaires 566 N 4 mai 1984 derart weitgreifende und auch umstrittene Massnahmen wie eine Lenkungsabgabe verfassungsmässig zu regeln und ein Elektrizitätsgesetz mit einem voraussehbaren Referendum innert dieser kurzen Frist zu erlassen? Ich glaube es nicht. Und was wäre, wenn am Schluss auf dem Wege von Refe- renden dieser «dritte Weg» nicht zustande käme? Dann stünden wir dort, wo wir heute sind, nur dass wieder einige Jahre verstrichen wären. Dann wird sicher wieder jemand dem dannzumaligen Bundesrat ins Gebetbuch schreiben, dass er immer noch nichts gemacht habe und man energie- politisch immer noch dort stehe, wo vor vielen Jahren. Ich muss ganz klar sagen: Der gefährlichste Weg ist nicht der Weg dieser Initiativen oder der Weg, den der Bundesrat energiepolitisch beschriften hat und weiter beschreiten wird; der gefährlichste Weg ist derjenige des Nichthandelns, der Handlungsunfähigkeit, der Blockierung in der Energie- politik; so lange, bis wir in Versorgungsengpässen stecken, bis wir nicht mehr sparen können oder wollen, sondern in ganz massiver Weise die Energieversorgung abbauen müs- sen, und zwar nicht nur so, wie es mit unserem Lebensge- nuss, unserer Wohlfahrt und auch wirtschaftlich noch ver- träglich ist, sondern so, dass es teuer zu stehen kommt. Wir müssen uns das vergegenwärtigen. Wir dürfen nicht einfach angesichts der ganzen politischen Problematik, die mit Volksabstimmungen in diesem Berich verbunden ist, durch die Hintertüre abschleichen. Wir haben gemeinsam gerade- zustehen l Nun noch zu einigen Einzelfragen: Nationalrat: Jaeger, Sie haben gestern den steigenden Stromexport erwähnt; aber da sind Sie zu stark in der Vergangenheit steckengeblieben, denn im letzten Winter hatten wir einen Importüberschuss von etwa 600 oder 700 Millionen Kilowattstunden. Wenn wir vor zehn oder fünfzehn Jahren zur Kernenergie negativ Stellung bezogen und diese 15 Milliarden Kilowattstunden, die im letzten Jahr aus Kernkraftwerken produziert wurden, nicht zur Verfügung hätten, würden wir längst nicht mehr über Stromexport diskutieren, sondern da ginge es nur noch um die Frage - und zwar nicht nur im Winter -: wo nehmen wir den benötigten Strom überhaupt her? Vorder- hand und bis auf weiteres wohl aus Frankreich, aber wie steht es in zehn Jahren oder um die Jahrhundertwende, wenn man dann den Strom dort braucht? Ich habe den Ausdruck «Planspiele» als nicht richtig emp- funden, den Sie bezogen auf GEK-Szenarien, bundesrätli- che Energieperspektiven verwendeten, mein lieber Herr Jae- ger. Es ist immerhin auch die Eidgenössische Energiekom- mission, die mit einer Zweidrittelmehrheit den Bedarf für ein weiteres Kernkraftwerk bejaht hat. Es sind die Perspektiven des Bundesrates, basierend auf unzähligen Berichten - zu viele, Sie konnten Sie offenbar nicht alle lesen, dafür habe ich Verständnis -, welche die Grundlagen für unsere Energiepolitikbeinhalten. Man kann da nicht von «Planspie- len» oder Spielereien sprechen. Nationalrat Euler, Sie haben die Annahme des Bundesrates als unrealistisch bezeichnet. Das könnte man nicht in dem von Ihnen gemeinten Sinn. Unsere Annahmen wurden näm- lich in bezug auf Strombedarf usw. - im Schnitt der letzten Jahre - sogar etwas übertroffen. Aber daraus leiten wir nichts ab, weil eben Perspektiven von der Natur der Sache her langfristig anzulegen sind und nicht Jahr um Jahr nach unten oder nach oben korrigiert werden können oder müssen. Nationalrat Weder, Sie erwähnten Verfahrensmangel im sei- nerzeitigen Standortbewilligungsverfahren für das Kern- kraftwerk Kaiseraugst. Solche sind damals vorgekommen. Wenn Sie schon dagewesen wären, dann hätten Sie die Botschaft zu Kaiseraugst sicher gelesen, in der wir das auf Seite 30 zugegeben haben. Der Bundesrat gibt seine Fehler immer zu; aber er macht sie auch wieder gut: Diese Verfah- rensmängel, die in den Jahren 1974, 1975, 1976 begangen wurden, wurden in einem Beschwerdeverfahren beim Bun- desrat erörtert und dann in Ordnung gebracht. Das ist also erledigt. Nationalrat Braunschweig, zu Ihren Fragen: Der Bundesrat verfolgt selbstverständlich in diesem und anderem Zusam- menhang - das gehört zu seinen politischen Aufgaben - die Entwicklung der öffentlichen Meinung. Der Bundesrat war weder in dieser noch in anderen Fragen befangen. Er hat aus Gründen - ich will sie jetzt nicht wiederholen -, die wir einlässlich, sachgerecht, wahrheitsgetreu und objektiv dar- gelegt haben, eine massvolle weitere Verwendung von Kern- energie als für die Versorgungssicherheit unabdingbar betrachtet. Sie können den Standpunkt vertreten, diese Mei- nung des Bundesrates sei falsch. Aber ich darf Ihnen und Sie dürfen mir nicht Befangenheit vorwerfen, weil wir in dieser oder in einer anderen Frage nicht die gleiche Sachauffassung haben. Zur Konfliktbewältigung im Zusam- menhang mit Kaiseraugst hat der Bundesrat alles beigetra- gen, was möglich war-sehr extensiv sogar-, indem er die Wünsche auf ergänzende Untersuchungen (Beizug von Fachleuten usw.), welche 1974, 1975 vorgebracht wurden, restlos berücksichtigte. Er hat standortbezogene Studien in bezug auf die klimatischen Verhältnisse (Climod-Studie), die Kühlturmfrage, die Notfallplanung, seismische Probleme, Containment-Probleme durchgeführt. Deshalb vergingen auch etwa fünf Jahre, bis die Frage «Bedarf, ja oder nein?» entschieden werden konnte. Das hat uns- und vor allem mir

- den Vorwurf eingebracht, man sei nicht entschlussbereit. Eben, gerade weil wir das alles abklärten, konnte nicht vorher entschieden werden. Noch ein weiteres: Wir haben Verzichtsverhandlungen geführt. Das war ein Auftrag des Ständerates, damals auf- grund eines Postulats Egli. Auch diese Verzichtsverhandlun- gen standen unter dem Gesichtswinkel einer Konfliktbewäl- tigung. Sie kennen die Resultate. Sie wie auch Frau Fankhauser haben an uns appelliert: der Bundesrat müsse eine Regierung für alle sein. Da bin ich völlig gleicher Meinung. Aber «Regierung für alle» bedeutet nicht nur das Eingehen auf die Meinung einer Gruppe. «Regierung für alle» enthält zwei wesentliche Komponen- ten: 1. für alle - also für das Volk -, 2. regieren. Regieren bedeutet, etwas sorgfältig zu erarbeiten, dafür geradezuste- hen und eine einmal erarbeitete Linie zielgerichtet weiterzu- verfolgen. Eine gute Regierung fährt nicht Slalom. Wir haben unsere energiepolitischen Perspektiven sorgfältig erarbeitet. Erst wenn deren Unrichtigkeit bewiesen wäre, bestünde Anlass zur Vornahme eines Kurswechsels. Nationalrat Hubacher, Sie haben im zweiten Votum die Frage Projekt «Gewähr» gestellt und auf die Abstimmungs- erläuterungen 1979 Bezug genommen. Ich möchte Ihr Zitat komplettieren, weil das wesentlich ist. In diesen Abstim- mungserläuterungen von damals, die Sie gestern vorlasen, stand zum einen, dass für neue Atomkraftwerke keine Bewil- ligung erteilt werde, wenn nicht die Entsorgung gesichert sei, also das Projekt «Gewähr» abgeschlossen ist. Zum anderen heisst es aber noch - das haben Sie unterlassen vorzulesen -, Kaiseraugst, Graben und Verbois dürften andernfalls keine Betriebsbewilligung erhalten. Diese Erläu- terungen sind keine Lüge - niemand wurde angelogen -, sie entsprechen genau den gesetzlichen Grundlagen. Nach dem Bundesbeschluss vom Jahre 1978 dürfen für neue Kernkraftwerke nur Rahmenbewilligungen erteilt wer- den, wenn die Entsorgung bereits gesichert ist. Die drei standortbewilligten Werke Kaiseraugst, Graben und allenfalls Verbois - weil sie schon eine Standortbewilligung haben - dürfen nach Artikel 12 Absatz 2 nur in Betrieb genommen werden - das ist also eine Voraussetzung für eine Inbetriebnahme -, wenn die Entsorgung gesichert ist. Nur für die laufenden Werke, inklusive Leibstadt - das sind neben Leibstadt die beiden Beznau, Mühleberg, Gösgen -, gilt die Frist 1985 für die Einreichung des Projektes «Gewähr». Es ist nicht eine gesetzliche Frist, sondern eine Frist - sie wurde durch das Departement im Sinne des damaligen Bundesbeschlusses auferlegt -, die allenfalls erstreckt werden kann. Abschliessend eine stichwortartige Zusammenfassung, warum der Bundesrat die Ablehnung der beiden Volksinitia- tiven beantragt, warum er das ohne Gegenvorschlag macht und weshalb er der Meinung ist, dass eine Rückweisung an die Kommission nichts bringen könnte: Die Kernkraftwerk-

4. Mai 1984 N 567 Energieversorgung. Volksinitiativen verbotsinitiative würde (es wurde gestern von vielen Votan- ten dargelegt) ein Verfassungskorsett für eine Energiepolitik der Zukunft schaffen, das aus heutiger Sicht Schwierigkei- ten in der Energieversorgung im Laufe der neunziger Jahre und insbesondere im nächsten Jahrhundert, wenn es um die Stillegung der laufenden Kernkraftwerke geht, vorprogram- miert, sogar als sicher erscheinen lässt. Denken wir daran: Es geht bei diesen Kernkraftwerken, ohne Kaiseraugst (inklusive Leibstadt), um etwa 20 Milliarden Kilowattstunden Strom jährlich. Das macht etwa einen Drittel der gesamten Stromproduktion aus. Jemand hat gestern gefragt: Wie soll man substituieren - also noch mehrvom Erdöl wegkommen, insbesondere unter Umweltschutzgesichtspunkten, aber natürlich auch wegen der Auslandabhängigkeit -, wenn man gleichzeitig gerade noch Elektrizität in einer so massiven Weise abbauen müss- te? Eine massvolle Zunahme des Stromeinsatzes für unsere Energieversorgung ist nach den bundesrätlichen Perspektiven nicht zu umgehen. Ich will vom öffentlichen Verkehr gar nicht sprechen. Der Bundesrat ist der Meinung, wir dürfen nicht Verfas- sungsfussangeln schaffen, die eine ausreichende rationelle, umweltschonende Energiepolitik in den nächsten Jahrzehn- ten erschweren, wenn nicht gar verunmöglichen müssten. Das hätte die Atominitiative zur Folge, wenn sie Verfas- sungsrecht würde. Die Energie-Initiative umfasst-es wurde dargelegt, ich kann auf Einzelheiten nicht eingehen - ein überaus breites Inter- ventionsinstrumentarium. Es ist ein Ausbruch aus unserer jetzigen Ordnung und unserer über Jahrzehnte bewährten Versorgungspolitik. Nicht der Bund und auch nicht die Kantone betreiben in der Schweiz Energieversorgung und Energiemanagement. Wir haben Rahmenbedingungen, auch gewisse Jalons, gewisse Leitplanken zu setzen und auf diesem Wege Grundlagen dafür bereitzustellen, dass die Energieversorger ihre Aufgabe im nationalen Interesse bewältigen können. Es wurde gestern von verschiedenen Votanten, insbeson- dere den Herren Rebeaud und Ruffy, auch das Problem Föderalismus, Zentralismus, Demokratie ins Gespräch gebracht. Als Föderalist bewegt mich ein derartiger Vorwurf. Wir haben auch dazu Stellung genommen, insbesondere in der Botschaft zur Rahmenbewilligung Kaiseraugst. Sie wer- den die Feder erkennen, wenn Sie den betreffenden Abschnitt noch einmal nachlesen. Ich möchte hierzu doch noch kurz folgendes sagen: Föderalismus ist ein Prinzip, ein sehr zentrales, der Gestaltung unserer Staats-, Gesell- schafts- und Rechtsordnung. Föderalismus ist ein tragendes Prinzip für die Gestaltung einer Zuständigkeitsordnung in einem Mehrebenenstaat - mit drei Ebenen - wie die Schweiz. Demokratie gilt für die Handhabung einer geschaf- fenen Ordnung, und Demokratie regelt, auf welchen Wegen eine solche Ordnung allenfalls geändert werden kann, wenn sie nicht mehr passt. Hier gilt das Mehrheitsprinzip. Herr Professor Bäumlin, man kann das Mehrheitsprinzip selbst- verständlich variieren. Man kann von einer absoluten Mehr- heit übergehen zu einem qualifizierten Mehr, zum Beispiel einem Zweidrittelmehr. Hier und heute aber gibt es nur das einfache Mehr, nicht ein qualifiziertes Mehr. Wenn Sie aber ein qualifiziertes Mehr für bestimmte Beschlüsse einführen wollten, so gibt es auch wieder Schwellen. Werte knapp unter oder knapp über der Mehr- oder Minderheitsgrenze gibt es immer. In der vorliegenden Sache gilt bis zu einer Änderung dieser Rechtsordnung - und das ist dann eben eine Frage der Demokratie - das Mehrheitsprinzip. Dieses hat mit dem Föderalismus nichts zu tun. Das Mehrheitsprin- zip ist Ausfluss der Demokratie. Vor etwas, das beiläufig ins Gespräch gebracht wurde - nicht von Herrn Bäumlin -, möchte ich indessen mit allem Nachdruck warnen: nämlich vor einem «qualitativen» Mehrheitsprinzip, d.h. dass wir uns anmassen würden, die Mehr- und die Minderheiten zu quali- fizieren, und eine Mehrheit dann als gültig und verbindlich zu akzeptieren, wenn sie qualitativ bestimmten Anforderun- gen entspricht; das war sicherlich auch nicht die Meinung des betreffenden Votanten. Der Bundesrat beantragt Ihnen Verwerfung'beider Initiativen ohne Gegenvorschlag. Und warum das? Einmal in Respek- tierung des Volksentscheides vom Februar 1983 - er liegt erst ein Jahr zurück -, aber auch aus einigen anderen Überlegungen. Wir haben uns vor einem Jahr diese Frage nicht leicht gemacht. Wir sind aber davon überzeugt, dass wir nur so, mit einer einfachen und klaren Fragestellung, dazukommen, nun einmal durch den Souverän Marken set- zen zu lassen für die Energiepolitik der nächsten Jahre und Jahrzehnte und damit endlich wieder festen Boden unter Ihre und unsere Fusse zu bekommen. Damit können wir die Handlungsfähigkeit im Sinne einer langfristig ausgerichte- ten Energiepolitik zurückgewinnen. Ich sage bewusst: zurückgewinnen. Wir haben diese Handlungsfähigkeit verlo- ren. Wir müssen wieder eine Linie festlegen, wie es der Bundesrat mit seiner Politik gemacht hat und machen will, und dann auf dieser Linie weitermarschieren. Es ist zu wählen zwischen der Politik mit Mass und Ziel nach den Perspektiven des Bundesrates und einer fundamental ande- ren energiepolitischen Konzeption mit einer Ausrichtung und Marschrichtung, wie sie diesen Zwillingen, den beiden Volksinitiativen, zugrunde lag. Von Abklärungen, Experti- sen, Konzepten, Hearings, Berichten, Erläuterungen haben Sie und ich genug. Wenn einzelne von Ihnen noch zusätzli- che Dokumentationen wünschen, kann ich Ihnen nicht nur abend-, sondern ferienfüllend dienen. Kommen Sie zu mir. Sie werden genug vorfinden, um allfällige Informationslük- ken zu füllen. Aber Sie werden nicht zusätzliche Erkennt- nisse gewinnen, denn - Frau Uchtenhagen hat es gestern mit einem Satz erwähnt - die «facts» sind nun einmal bekannt. Es geht im wesentlichen um Wertungen, um rela- tive Wertungen, Gegenüberstellungen, und es geht um Aus- wertungen, Perspektiven. Damit kommt man in den Bereich der Glaubensfragen, nicht konfessionell, sondern dessen, was man glauben will. Wir haben nun genug an Graben kämpf en, genug von Glau- bensbekenntnissen. Ich glaube es den Gegnern, dass sie von ihren Bekenntnissen zutiefst überzeugt sind. Ich bitte Sie: Glauben Sie auch mir, dass ich nicht zu einer Energie- Lobby gehöre, sondern dass ich heute wie seit vier Jahren so spreche, weil ich davon zutiefst überzeugt bin und mit mir der heutige Bundesrat und der Bundesrat der letzten vier Jahre. Eine Fortsetzung aller dieser Abklärungen, Bemühungen und des Bestrebens - wohlgemeint - um einen Kompromiss, den es ja gar nicht geben kann, weil nun einmal die unterschiedlichen Meinungsauffassungen da sind, würde diese Differenzen nur noch vertiefen, sie würde die Parteistellungen, die nun einmal existieren - ich verur- teile sie gar nicht - nur akzentuieren, sie würde die vorhan- dene Verunsicherung verstärken und keine Lösung bringen. Heute sind wir aufgerufen, Farbe zu bekennen, geradezuste- hen. Jetzt tun Entscheide not; alles andere liegt hinter uns. Und letzten Endes hat dann nach geltendem Verfassungs- recht der Souverän den letzten Entscheid zu treffen, den gültigen Schiedsspruch. Aus diesen Gründen möchte ich Sie bitten, die Rückwei- sungsanträge abzulehnen, die Initiativen zu behandeln und den Antrag auf Verwerfung der Initiativen zu beschliessen, ohne Gegenvorschlag, wie das der Bundesrat beantragt und der Ständerat bereits beschlossen hat. Le président: Deux parlementaires ont demandé de faire une brève déclaration personnelfe. Weder: Eine kurze persönliche Erklärung. Der Kommis- sionspräsident hat gestern in seinem Schlusswort versucht, die Verantwortung für ein drohendes Unheil in Kaiseraugst meinen Freunden und mir im voraus anzulasten. Abgesehen davon, dass diese Mahnung deplaziert ist, geht es nicht an, diejenigen im voraus zur Verantwortung zu ziehen, die seit Jahren vor der gefährlichen Entwicklung eindringlich warnen. Vielmehr tragen jene Politiker die volle Verantwortung, die sich über den Willen der Bevölkerung und deren Vertreter in Regierung und Parlament dreist hinwegsetzen und damit eine staatspolitische Krise herauf-

Approvisionnement en énergie. Initiatives populaires 568 N 4 mai 1984 beschwören, die zu umgehen ein Akt politischer Klugheit und politischer Weitsicht wäre. Ich appelliere an Ihre Solidarität und bitte Sie, den politi- schen Willen der ganzen Region Basel zu respektieren und ihr und der Schweiz die nicht gewollte und nicht gesuchte Zerreissprobe zu ersparen. M. Rebeaud: M. Cavadini a cité hier les propos d'une prétendue coordination nationale des comités anti- nucléaires, selon lesquels la lutte se poursuivrait par d'au- tres moyens si le vote du peuple sur les deux initiatives était négatif. Ce comité de coordination nationale - je tiens à ce que vous le sachiez- n'a rien en commun avec les comités d'initiative ni avec les groupes et les organisations natio- nales qui soutiennent les initiatives. Ces derniers s'en tien- dront au verdict populaire mais n'entendent pas poursuivre la lutte par n'importe quel moyen illégal. Cela allait de soi, mais étant donné que M. Cavadini l'a mis en doute, je tenais à le préciser à nouveau aujourd'hui. Le président: Nous sommes en présence d'une proposition commune de renvoi des deux initiatives. A ce sujet, le vote par appel nominal a été demandé. Je vous propose donc de vous prononcer simultanément sur le renvoi des deux initia- tives. Ce vote ne concerne pas le fond même des initiatives, c'est seulement une question de procédure. Il n'est pas fait d'autre proposition, nous allons ainsi procéder. Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal Für Rückweisung der Initiativen an die Kommission stim- men - Votent pour le renvoi des initiatives à la commission: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Biel, Bircher, Borei, Bratschi, Braunschweig, Brélaz, Carobbio, Chopard, Christinat, Cli- vaz, Deneys, Diinki, Eggenberg-Thun, Eggli-Winterthur, Euler, Fankhauser, Fehr, Friedli, Gloor, Grendelmeier, Gün- ter, Gurtner, Hegg, Herczog, Hubacher, Jaeger, Jaggi, Kopp, Lanz, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Longet, Mae- der-Appenzell, Mascarin, Mauch, Meyer-Bern, Morf, Müller- Aargau, Müller-Zürich, Nauer, Neukomm, Gehen, Oester, Ott, Petitpierre, Pitteloud, Rebeaud, Reimann, Renschier, Riesen-Fribourg, Robbiani, Robert, Ruch-Zuchwil, Ruf- Bern, Salvioni, Schmid, Stamm Walter, Stappung, Uchten- hagen, Vannay, Weber-Arbon, Weder-Basel, Wick, Widmer, Zehnder, Zwygart (68) Dagegen stimmen - Votent contre: Aliesch, Allenspach, Ammann-Bern, Aregger, Aubry, Basler, Berger, Blocher, Blunschy, Bonnard, Bonny, Bremi, Bühler- Tschappina, Bürer-Walenstadt, Butty, Candaux, Cantieni, Cavadini, Cevey, Cincera, Columberg, Cotti Flavio, Cotti Gianfranco, Couchepin, Coutau, Darbellay, Dirren, Dubois, Dupont, Eggly-Genève, Eisenring, Eng, Eppenberger-Ness- lau, Etique, Feigenwinter, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sur- see, Flubacher, Frei-Romanshorn, Frey-Neuchâtel, Früh, Gehler, Geissbühler, Giger, Giudici, Grassi, Mari, Hess, Hof- mann, Hösli, Houmard, Humbel, Hunziker, Jeanneret, Jung, Keller, Kohler Raoul, Koller Arnold, Kühne, Künzi, Landoli, Loretan, Lüchinger, Maître-Genève, Martignoni, Martin, Massy, Meier-Zürich, Mühlemann, Müller-Scharnachtal, Müller-Wiliberg, Nef, Neuenschwander, Nussbaumer, Oeh- ler, Perey, Pfund, Pidoux, Pini, Reich, Reichling, Revaclier, Rime, Risi-Schwyz, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Savary-Fribourg, Savary-Vaud, Schärli, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Schule, Schwarz, Seg- müller, Soldini, Spalti, Spoerry, Stamm Judith, Steinegger, Stucky, Thévoz, Tschuppert, Uhlmann, Vetsch, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, Wel lauer, Wyss (111) Abwesend sind - Sont absents: Auer, Bundi, de Chastonay, Cottet, Dafflon, Graf, Iten, Mei- zoz, Nebiker, Ogi, Röthlin, Ruffy, Sager, Seiler, Wagner, Weber Leo, Weber Monika, Zbinden, Ziegler (19) Der Stimme enthält sich - S'abstient: Rubi Präsident Gautier stimmt nicht M. Gautier, président, ne vote pas M. Brélaz: Par ce vote, vous avez refusé le compromis que notre Nicolas de Flüe de l'énergie des temps modernes, M. Caccia, avait péniblement tenté d'élaborer. Par là même, je crois qu'il a été clairement démontré au peuple où étaient les extrémistes, ceux qui ne voulaient pas entamer la discus- sion. Dans ces conditions, il me semble que les députés - une quinzaine environ - qui ont des doutes sur l'initiative atomi- que et qui sont opposés à Kaiseraugst feraient bien de se rendre compte que, si cette initiative ne passait pas, le Parlement n'hésiterait pas à imposer Kaiseraugst à la popu- lation concernée. Par conséquent, ces députés devraient opter pour l'initia- tive, en sachant bien que si, par un hasard extraordinaire, les données du problème changeaient d'ici quelques années, il ne serait absolument pas impossible pour les pro-nucléaires de susciter à ce moment-là une nouvelle votation. Mais, personnellement, je ne crois pas que des éléments nou- veaux interviennent. Je pense en effet que si nous sortons du problème nucléaire, nous n'y rentrerons plus! Cela me paraît être la seule solution de sagesse à prendre face à l'avenir, car je suis persuadé que dans le cas con- traire, Kaiseraugst se fera contre l'avis de la population concernée. Bundesbeschluss über die Volkslnitiatlve für eine Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke» Arrêté fédéral touchant l'initiative populaire «pour un avenir sans nouvelles centrales atomiques» Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise en plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommem - Adopté Art. 2 Anträge siehe Seite 514 hiervor Propositions voir page 514 ci-devant Le président: La minorité de la commission a présenté une proposition en ce qui concerne cet article 2, proposition qui a été développée hier par M. Jaeger. Le vote par appel nominal a été demandé. Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal Für den Antrag der Mehrheit stimmen: Votent pour la proposition de la majorité: Aliesch, Allenspach, Ammann-Bern, Aregger, Aubry, Basler, Berger, Biel, Blunschy, Bonnard, Bonny, Bratschi, Bremi, Bühler-Tschappina, Bürer-Walenstadt, Butty, Candaux, Cantieni, Cavadini, Cevey, Chopard, Cincera, Columberg, Cotti Flavio, Cotti Gianfranco, Couchepin, Coutau, Dirren, Dubois, Dünki, Dupont, Eggenberg-Thun, Eggli-Winterthur, Eggly-Genève, Eisenring, Eng, Eppenberger-Nesslau, Eti- que, Feigenwinter, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Flu- bacher, Frei-Romanshorn, Frey-Neuchâtel, Früh, Gehler, Geissbühler, Giger, Giudici, Grassi, Hari, Hess, Hofmann, Hösli, Houmard, Humbel, Hunziker, Jeanneret, Jung, Keller,

4. Mai 1984 N 569 Energieversorgung. Volksinitiativen Kohler Raoul, Koller Arnold, Kopp, Kühne, Künzi, Landoli, Loretan, Lüchinger, Maître-Genève, Martignoni, Martin, Massy, Meier-Zürich, Mühlemann, Müller-Aargau, Müller- Scharnachtal, Müller-Wiliberg, Nef, Neuenschwander, Nuss- baumer, Oehler, Oester, Ogi, Perey, Pfund, Pidoux, Pini, Reich, Reichling, Reimann, Revaclier, Rime, Risi-Schwyz, Rubi, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Savary-Fribourg, Savary-Vaud, Schärli, Schmid, Schmidhalter, Schnider- Luzern, Schnyder-Bern, Schule, Schwarz, Segmüller, Sol- dini, Spalti, Spoerry, Stamm Judith, Steinegger, Stucky, Thévoz, Tschuppert, Uhlmann, Vetsch, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Widmer, Wyss, Zwygart (124) Für den Antrag der Minderheit stimmen: Votent pour la proposition de la minorité: Bäumlin, Bircher, Borei, Braunschweig, Brélaz, Carobbio, Christinat, Deneys, Euler, Fankhauser, Friedli, Gloor, Gren- delmeier, Günter, Gurtner, Hegg, Herczog, Hubacher, Jae- ger, Jaggi, Lanz, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Longet, Maeder-Appenzell, Mascarin, Mauch, Meyer-Bern, Morf, Müller-Zürich, Nauer, Neukomm, Gehen, Ott, Petit- pierre, Pitteloud, Rebeaud, Renschler, Robbiani, Robert, Ruch-Zuchwil, Ruf-Bern, Salvioni, Stamm Walter, Uchtenha- gen, Vannay, Weder-Basel, Wick (48) Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Ammann-St.Gallen, Clivaz, Fehr, Riesen-Fribourg, Stap- pung, Weber-Arbon, Zehnder (7) Abwesend sind - Sont absents Auer, Blocher, Bundi, de Castonay, Göltet, Dafflon, Darbel- lay, Graf, Iten, Meizoz, Nebiker, Röthlin, Ruffy, Sager, Seiler, Wagner, Weber Leo, Weber Monika, Zbinden, Ziegler (20) Präsident Gautier stimmt nicht M. Gautier, président, ne vote pas Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Bundesbeschlusses 113 Stimmen Dagegen 45 Stimmen Le président: Nous passons à la discussion des articles du projet d'arrêté sur la deuxième initiative (approvisionnement en énergie). Bundesbeschluss über die Volksinitiative «für eine sichere, sparsame und umweltgerechte Energieversorgung» Arrêté fédéral touchant l'initiative populaire «pour un approvisionnement en énergie sûr, économique et respectueux de l'environnement» Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit •Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Art. 2 Anträge siehe Seite 514 hiervor Propositions voir page 514 ci-devant Le président: Nous nous trouvons en présence d'une pro- position d'amendement présentée par M. Jaeger, au nom de la minorité de la commission. Elle a déjà été motivée. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 107 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 62 Stimmen Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Eventualantrag Herczog (falls der Minderheitsantrag zu Artikel 2 abgelehnt wird) Art. 3 (neu) Gleichzeitig beauftragt die Bundesversammlung den Bun- desrat aufgrund bestehender Rechtsgrundlagen, insbeson- dere aufgrund von Artikel 24 BV (Umweltschutzartikel), fol- gende Vorkehrungen zu treffen:

- Sofortige Massnahmen zur sparsamen und rationellen Energieverwendung;

- Prüfung einer Energieabgabe als Kausal- und Lenkungs- abgabe;

- Verzicht auf das Kernkraftwerk Kaiseraugst. Art. 3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition subsidiaire Herczog (en cas de rejet de la proposition de minorité à l'article 2) Art. 3 (nouveau) L'Assemblée fédérale invite par la même occasion le Conseil fédéral à prendre, en vertu des bases juridiques existantes et en particulier de l'article 24 Cst (article sur la protection de l'environnement), les mesures ci-après:

- Mesures immédiates en vue d'une utilisation parcimo- nieuse et rationnelle de l'énergie;

- Etude d'une contribution causale et directive sur l'énergie;

- Renonciation à la centrale de Kaiseraugst. Herczog: Wenn wir jetzt eine kurze Bestandesaufnahme der Situation machen, müssen wir feststellen, dass eigentlich in den Augen der Öffentlichkeit bezüglich Energiepolitik gilt: «Rien ne va plus» von Bundesseite her; das heisst, dies ist ein etwas mageres Resultat der zehnjährigen Geschichte der Gesamtenergiekonzeption. Herr Bundespräsident Schlumpf hat in seiner Replik auf die vorangehende Debatte erwähnt, es gehe auf Bundesebene darum, Leitplanken zu setzen und Wertungen vorzunehmen. Jetzt, nach der Ablehnung beider Initiativen, ist in den Augen der Öffentlichkeit nichts mehr vorhanden, auch keine Leitplanken. Der Energieartikel ist abgelehnt, das heisst auf Bundesebene ist für die Öffentlichkeit überhaupt keine kon- zeptionelle energiepolitische Vorstellung zu vernehmen. Im Hinblick auf die Abstimmung wird selbstverständlich auch so gehandelt, dass man nur die beiden Initiativen abzuleh- nen hat und auf Bundesebene keine weiteren energiepoliti- schen Vorstellungen und Anstrengungen vorzunehmen sind. Nun zu meinem Antrag. Ich gehe auch von diesem Vermitt- lungsantrag Caccia aus, wobei ich ihn etwas modifiziere. Es spielt übrigens absolut keine Rolle, ob das ein neuer oder ein alter Vorschlag ist. Auch alte Vorschläge können zu bestimmten Zeitpunkten ihre Berechtigung und ihre Weis- heit haben. Es geht einfach darum, dass man aufzeigt, auf welcher Ebene man im Bund Energiepolitik betreiben will, und zwar nicht aufgrund neuer Verfassungsbestimmungen, sondern aufgrund jetziger bestehender Rechtsgrundlagen: nämlich dass erstens sofortige Massnahmen zu sparsamer und rationeller Energieverwendung angestrebt werden, zweitens, dass eine Energieabgabe nicht als Energiesteuer, sondern als Kausal- und Lenkungsabgabe geprüft - nicht

Approvisionnement en énergie. Initiatives populaires 570 N 4 mai 1984 eingeführt - wird, und dass drittens auf das Kernkraftwerk Kaiseraugst verzichtet wird. Die Ziele dieser Vorschläge:

1. Ich habe kurz erwähnt, dass es keinen Umweg über den Verfassungsartikel braucht. Es ist übrigens auch möglich, mit dem Artikel 24 der Bundesverfassung (Umweltschutzar- tikel) eine Kausal- und Lenkungsabgabe zu prüfen. Ich erin- nere Sie daran, dass ich ein entsprechendes Postulat einge- reicht habe, dass man Kausal- und Lenkungsabgaben im Umweltschutzbereich prüft. Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen; das heisst, die Rechtsgrundla- gen zur Prüfung einer derartigen Kausalabgabe sind ge- geben.

2. Man zeigt hier auf dem Energiesektor den politischen Willen, den Kampf gegen das Waldsterben aufzunehmen und auch die Bereitschaft, etwas zu unternehmen was die Verbrennungsgeschichte betrifft.

3. Man versucht, aus der energiepolitischen Sackgasse her- auszukommen, namentlich was Kaiseraugst betrifft. Ich muss hier sagen: Ich bin ein AKW-Gegner. Herr Stucky, Sie haben gestern diesen Bericht Caccia zitiert, und haben gesagt, ihn französisch und deutsch gelesen zu haben; dann muss ich festhalten: Caccia hat eindeutig gesagt, dass ein Verzicht auf das AKW Kaiseraugst nicht einen Verzicht auf die nukleare Option bedeutet. Das müssten Sie ehrlich- erweise zugeben. Das hat Caccia sehr eindeutig betont. Ich erinnere Sie zudem daran, dass Herr Bundesrat Egli damals noch als Ständerat aus staatspolitischen Gründen in einem Vorstoss einen ähnlichen Verzicht gefordert hat. Ihm kann man kaum vorwerfen, er sei ein AKW-Gegner und ginge nach Kaiseraugst, um zu demonstrieren. Es ging ganz eindeutig darum, die staatspolitische Situation in der Region Nordwestschweiz einzuschätzen und lediglich dar- auf zu reagieren. Wenn man das in diesem Sinne machen würde, brauchten Sie, Herr Stucky, an Herrn Weder nicht derartige eigenartige Appelle zu richten, wie Sie das gestern getan haben. Es geht bei Kaiseraugst einzig und allein darum, den politi- schen Willen zu demonstrieren, aus dieser Sackgasse her- auszukommen. Es ist ja tatsächlich so, dass es dort nur noch darum geht, wer sich ideologisch härter durchsetzen kann. Aus dieser Position gibt es politisch vermutlich keinen anderen Ausweg, als hier einzugestehen, dass es bei Kaiser- augst um wesentlich mehr geht als nur um die nukleare Option.

4. Die Aufteilung des energiepolitischen Gesamtpaketes im Gegensatz zu dem, was in der Energie-Initiative vorgesehen war. Sie können hier auch zeitlich und rechtlich unabhän- gige Vorlagen bringen, zum Beispiel eine Verordnung über dringliche Energiesparmassnahmen. Aber dann wird hier auch innerhalb der Botschaft der Bevölkerung gegenüber gezeigt, dass die Bundesversammlung etwas tun will im Energiesektor, ganz abgesehen davon, dass durch diese Aufteilung die Realisierungschancen für eine solch wirk- same Energiepolitik wesentlich gegeben sind. Nun noch zu den Vorteilen meines Antrages: Der Bundesrat hat keinen Zeitverzug in der Energiepolitik, ich habe es in der Einleitung erwähnt. Herr Bundespräsident Schlumpf spricht zwar von Leitplanken. Aber diese Leitplanken sind heute für die Öffentlichkeit nicht ersichtlich, ausser dass man andere, alternative Wege in der Energiepolitik auf alle Fälle ablehnt, dass man Kaiseraugst bauen will, dass eigent- lich seit dem Bericht der GEK nicht mehr viel übrig ist, wie übrigens von anderen Leitbildern eben auch. Das heisst, dass diese Leitbilder nicht viel genützt haben, im Gegenteil; man ist zu den früheren Ideen, die man schon gehabt hat, zurückgekehrt. Es ginge hier darum, ohne Ver- zug Energiepolitik zu betreiben. Vorteil: Die zerfahrene Situation in der Nordwestschweiz wird deblockiert. Herr Blocher hat übrigens gestern noch erwähnt, man wolle hier einen Kompromissvorschlag einbringen, und zwar in dem Sinne, dass die Befürworter der beiden Initiativen den Gewinn wollten, bevor die Schlacht begonnen wurde. Dem ist natürlich nicht so, weil Herr Blocher davon ausgeht, dass die Atominitiativen abgelehnt werden. Immerhin, das hat auch der Kommissionspräsident gesagt, muss kalkuliert werden, dass die Atominitiative angenommen wird. Dies würde für die Elektrizitätswirtschaft umgekehrt auch eine gewisse Blockierung ihrer Optionen bedeuten. Zudem ist auf jeden Fall, was die sparsame und rationelle Verwendung von Energie überhaupt betrifft, die wesentliche Forderung der Initianten erfüllt; was Kaiseraugst betrifft, zumindest im heutigen Zeitpunkt. Also zusammenfassend: Es wäre ein pragmatischer Weg aufzuzeigen, dass man zwar die beiden Initiativen als Leit- planken ablehnt, aber trotz allem gewillt ist, auf dem Energiesektor aufgrund der bestehenden Rechtsgrund- lagen, die auf jeden Fall auch genügen können - wenn man will -, etwas zu tun. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Stucky, Berichterstatter: Ich kann mich kurz halten, denn wir wiederholen, was wir gestern schon diskutiert haben. Der Bundesrat hat-vorgestern durch Herrn Bundesrat Egli, gestern und heute durch Herrn Schlumpf-zum Punkt 1 des Antrages, nämlich «sofortige Massnahmen zur sparsamen und rationellen Energieverwendung», seine Stellung deut- lich gemacht und gesagt, was die bundesrätliche Konzep- tion in der Energiepolitik ist. Dem will ich nichts beifügen. Herr Herczog schlägt eine Kausalabgabe vor. Herr Herczog, wenn Sie eine Kausalabgabe energiepolitisch motiviert ver- langen, dann brauchen Sie einen Verfassungsartikel. Es geht eben rechtlich nicht anders! Ich kann nur wiederholen, was ich gestern und was Herr Bundespräsident Schlumpf heute morgen ebenfalls sagte: Sie können eine Kausalab- gabe nicht auf den Umweltschutzartikel abstützen, obschon dieser lenkend in die Energiepolitik eingreifen soll. Das geht nicht, es ist rechtlich nicht haltbar. Es ist aber auch demo- kratisch nicht in, Ordnung. Wir haben das Grundprinzip, dass bei uns das Volk über eine Abgabe, über eine Steuer bestimmen soll. Also lassen wir doch das Volk bestimmen und nehmen wir ihm nicht auf einem solchen Umweg seine Verantwortung; geben wir ihm sein Recht, ja oder nein dazu sagen zu können. Dritter Punkt: Verzicht auf Kaiseraugst. Ich muss auch da bereits Gesagtes wiederholen. Der Bundesrat ist ebenso wie unser Rat an das Atomgesetz gebunden. Unser Rat wird zur Rahmenbewilligung ja oder nein sagen müssen. Nun mit einem plötzlichen Entschluss einfach darauf zu verzichten könnten wir nur dann, wenn wir quasi die Linie des Postula- tes von Herrn Ständerat Egli verfolgen. Ich habe gestern schon darauf hingewiesen, dass das heissen würde, dass wir mit der Kaiseraugst AG verhandeln müssten. Dazu ist nicht unser Rat zuständig, sondern der Bundesrat und allenfalls das Bundesgericht. Also auch hier rechtliche Bedenken. Man kann nicht ein Gesetz schaffen, welches auch diesem Rat einen festen Rahmen schafft, und dann plötzlich nicht nach diesem Gesetz handeln. Ich mache auch darauf aufmerksam: Herr Caccia hat die Option auf weitere Kernkraft offen gelassen. Er hat aber ausdrücklich Kaiseraugst und weitere Kernkraftwerke nicht mehr bauen lassen wollen. Das ist jedenfalls zum Teil ein innerer Widerspruch. Ich habe also nichts an meinen gestri- gen Ausführungen zu korrigieren. Die vierte dringliche Massnahme fordern Sie schliesslich noch auf der Verordnungsbasis mit Dringlichkeitsrecht. Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass die Vorausset- zung für das Dringlichkeitsrecht die zeitliche Dringlichkeit ist. Wir stehen nun aber schon seit 11 Jahren vor dem gleichen Problem der Energiepolitik. Wir haben die zeitliche Dringlichkeit nicht empfunden, und es ist wenig wahr- scheinlich, dass wir diese jetzt im zwölften Jahr empfinden. Man kann die Dringlichkeit also zeitlich nicht begründen. Abgesehen davon braucht das Verordnungsrecht auch eine gesetzliche Basis. Als Drittes kommt dazu: Selbst wenn wir eine gesetzliche Basis hätten, müssten wir ja nach einem Jahr vor das Volk. Dann wären die Massnahmen wohl gerade erst in Kraft gesetzt worden, denn auch hier braucht es wieder Vorbereitungszeit. Auch hier kann ich wiederho-

4. Mai 1984 N 571 Eisenbahntarife len: Der Bundesrat hat gestern und heute morgen klar gesagt, was er tun will. Er unterbreitet uns diese Massnah- men bereits in der Junisession. Es hat doch keinen Sinn, nun noch auf einem anderen Wege Massnahmen zu be- schliessen. M. Cavadini, rapporteur: M. Rebeaud est monté tout à l'heure à la tribune pour faire une déclaration personnelle mettant en cause une citation que j'ai lue hier soir, lors de la clôture de notre débat d'entrée en matière. Je voudrais vous redonner les éléments du dossier. Je prends acte du fait que M. Rebeaud tient à se distancer d'un certain nombre d'orga- nisations avec lesquelles il sympathise, mais le texte sur lequel je me suis appuyé hier est indiscutable. Il émane, nous dit-on, d'une «prétendue» coordination nationale des comités antinucléaires, il n'en est pas moins le suivant: «Dans le cas de Kaiseraugst, nos adversaires ne manque- ront pas de nous demander si nous allons accepter un verdict négatif. Notre réponse est franche et nette, Non!» Plus loin: «Si l'initiative ne passe pas, nous saurons empê- cher Kaiseraugst directement.» Je voulais citer le texte que M. Rebeaud condamne. Je le remercie d'avoir pris ses distances mais je ne voudrais pas que notre conseil garde l'idée d'une affabulation: cette coordination existe bien et nous condamnons ces pratiques antidémocratiques. Je répondrai très rapidement à M. Herczog. Les points 1 et 2 de sa proposition constituent des motions, dans le meilleur des cas. Le président de la Confédération a répondu tout à l'heure au point 1, qui s'inscrit dans la définition politique du Conseil fédéral sur le plan énergétique. Quant au point 2, nous avons dit et répété au cours de ce débat qu'une base constitutionnelle était indispensable pour percevoir une taxe et que l'article relatif à l'environnement ne constitue pas une base constitutionnelle suffisante; on ne peut donc y souscrire de cette manière. Enfin, le Conseil fédéral voudrait-il renoncer à Kaiseraugst qu'il ne pourrait pas le faire en l'état actuel de la procédure puisque le dossier est devant notre conseil et que votre commission vous a proposé de surseoir à la décision défini- tive jusqu'au moment où le peuple se sera prononcé sur les deux initiatives. C'est pourquoi nous vous demandons de faire l'économie de l'amendement de M. Herczog. Le président: Le Conseil fédéral renonce à s'exprimer. M. Herczog propose un article 3, la commission et le Conseil fédéral s'opposent à cet article 3. Abstimmung - Vote Für den Antrag Herczog 35 Stimmen Für den Antrag der Kommission 100 Stimmen Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 97 Stimmen Dagegen 48 Stimmen An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 84.016 Eisenbahntarife. Verlängerung des Bundesratsbeschlusses Tarifs ferroviaires. Prorogation de l'arrêté du Conseil fédéral Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. Februar 1984 (BBI l, 1344) Message et projet d'arrêté du 29 février 1984 (FF 1,1374) Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral Herr Vetsch unterbreitet namens der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht: Das Bundesgesetz vom 23. Juni 1944 über die Schweizeri- schen Bundesbahnen (SR 742.31) schreibt in Artikel 7 Buch- stabe a vor, dass das Parlament die vom Bundesrat aufzu- stellenden Grundsätze über die Tarifbildung der Bundes- bahnen genehmigen muss. Auch die Grundsätze der Tarif- bildung bei den konzessionierten Transportunternehmun- gen («Privatbahnen») müssen von der Bundesversammlung genehmigt werden. (Bundesbeschluss vom 27. Oktober 1949 über die Aufstellung allgemeiner Grundsätze für die Tarifbildung der Schweizerischen Eisenbahnunternehmun- gen, SR 742.402, Art. 1 Abs. 2 und 3.) Die Grundsätze der Tarifbildung sind zurzeit im Bundesrats- beschluss vom 17. Oktober 1967 (SR 742.402.1) festgehalten und gelten für alle auf Schweizer Gebiet gelegenen Eisen- bahnen (SBB und Privatbahnen). Es werden nicht die Tarife in Franken festgesetzt, sondern nur die Höhe einzelner Taxen im Verhältnis zu anderen. Der Bundesratsbeschluss wurde von der Bundesversammlung am 5. März 1968 geneh- migt; 1978 und 1981 stimmte das Parlament zweimal einer Verlängerung zu (1981: bis Ende 1984). Im Rahmen des vom Bundesrat beantragten neuen Trans- portgesetzes würde die Verpflichtung des Bundesrates, Tarifgrundsätze aufzustellen und vom Parlament genehmi- gen zu lassen, aufgehoben. Da aber die Beratung dieses Gesetzes allein schon in der Verkehrskommission des Natio- nalrats viel Zeit beanspruchte und die Behandlung im Plenum nicht so rasch möglich sein wird, hat der Bundesrat den Beschluss bis Ende 1986 verlängert und beantragt dafür die Genehmigung. Die Verkehrskommission beantragt, auf die Vorlage einzu- treten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 112 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke. Volksinitiative Avenir sans nouvelles centrales atomiques. Initiative populaire In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band II Volume Volume Session Maisession Session Session de mai Sessione Sessione di maggio Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.002 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.05.1984 - 08:00 Date Data Seite 564-571 Page Pagina Ref. No 20 012 455 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.