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<td class="metadataCell">20012024</td>

Ch Vb · 1983-11-30 · Deutsch CH
Erwägungen (2 Absätze)

E. 30 novembre 1983

Der Bereich der Ausnahmen kann weiter oder weniger weit

gefasst werden, und eigentlichen Missbräuchen könnte man

schon begegnen. Das ist klar.

Was hat die Umformulierung für einen Sinn? Man möchte

den Handlungsspielraum der Kantone etwas erweitern, aber

ohne wirklich neue Wege einzuschlagen. Das war die Mei-

nung der Kommission. In der Kommission war man wirklich

der Auffassung, dass man, wenn es möglich sei und Arbeits-

gelegenheiten gebe, Arbeitsbewilligungen auch erteilen

sollte. Man sollte von dieser Praxis nicht abweichen. Ich bin

sogar auf Antrag von Frau Blunschy beauftragt worden, dies

hier zu erklären. Im Protokoll heisst es: «Frau Blunschy

würde es begrüssen, wenn seitens der Kommissionspräsi-

denten bzw. des Bundesrates in den Ratsverhandlungen

betont würde, dass es hier nur um die Verhinderung von

Missbräuchen gehe.»

Auch der Bundesrat hat in der Kommission die Auffassung

vertreten, man meine mit der neuen Bestimmung gewiss

nicht, dass der Gesuchsteller grundsätzlich nicht mehr

arbeiten solle. Eine wesentliche Änderung ergibt sich also

nicht, das sei auch ausgesprochen zuhanden der Materia-

lien. Wir müssen uns im übrigen bewusst sein, dass die

Situation des Flüchtlings immer schwierig ist. Wenn der

Flüchtling nicht arbeitet, dann wirft man ihm vor, er sei ein

fauler Kerl und lebe auf unsere Kosten. Arbeitet er, dann

heisst es, er nehme einem Schweizer den Arbeitsplatz weg.

Herr Fontanet hat uns übrigens im Hearing, das die Kommis-

sion durchgeführt hat, gesagt, 90 Prozent der in Genf arbei-

tenden Flüchtlinge seien mit Tätigkeiten beschäftigt, welche

Schweizer Bürger nicht übernehmen wollten. Wie gesagt,

die neue Formulierung soll klarer zum Ausdruck bringen,

dass man Missbräuchen wehren soll. Sie soll ferner den

Handlungsspielraum der Kantone vergrössern, gerade auch

im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsmarktlage. Deshalb kann

man zustimmen, obschon zu sagen wäre, auch mit dem

heute geltenden Text sei Missbräuchen beizukommen.

Das ist die Meinung der Mehrheit, die ich Ihnen hier mitzu-

teilen hatte.

M. Cavadini, rapporteur: Nous vous demandons d'écarter la

proposition de Mme Pitteloud qui, je vous le rappelle, vous

demande le maintien du texte actuel. Pourquoi? D'abord

parce que la procédure de consultation à laquelle il fut

procédé a donné un résultat sur ce point extrêmement net.

Les cantons souhaitent avoir une marge de manœuvre plus

forte que celle que la loi, dans sa teneur actuelle, leur

confère. D'autre part, il serait vain de le cacher, la situation

générale sur le marché de l'emploi, les circonstances écono-

miques que nous connaissons, bref l'ensemble de ces don-

nées rendent difficilement acceptable l'obligation qui serait

la nôtre de donner du travail aux réfugiés au moment où

cette même garantie ne saurait être donnée, de façon systé-

matique, aux travailleurs suisses. Il y a là une réaction qui,

pour n'être pas toujours noble, doit être compréhensible. On

renverse la présomption, on n'exclut en aucune manière la

possibilité de donner du travail aux réfugiés et chaque fois

que cela peut être possible, il conviendra de le faire, mais

cette obligation ne doit plus figurer dans la loi.

Bundesrat Friedrich: Wir sind uns mit Mme Pitteloud des

Umstandes bewusst, dass es für viele Asylbewerber eine

schützenswerte Hilfe bedeutet, wenn sie arbeiten können,

damit sie sich in der neuen Umgebung und auch mit unserer

Lebensart eher zurechtfinden. Ich möchte Frau Blunschy

und Mme Pitteloud ausdrücklich versichern, dass keine

Absicht besteht, heute gewissermassen eine gegenteilige

Praxis einzuführen. Aber - und das ist nun der entschei-

dende Punkt - die weltweit rezessive Wirtschaftslage und

die verhältnismässig grosse Arbeitslosigkeit, auch in den

Nachbarstaaten der Schweiz, verleiten immer mehr Auslän-

der dazu, bei uns missbräuchlich ein Asylgesuch zu stellen,

nur damit sie eine Arbeitsbewilligung erhalten. Unsere heu-

tige Gesetzesvorschrift wird nach aussen sehr oft als

Rechtsanspruch verstanden. Und dieser vermeintliche

Rechtsanspruch wirkt auf viele Asylbewerber wie ein

Magnet, der sie anzieht, in die Schweiz zu kommen. Diesen

Magneten möchten wir abschaffen. Wir geben zudem den

Kantonen eine flexiblere Lösung in die Hand. Sie können

dann eher die Erteilung von Bewilligungen der Arbeits-

marktlage anpassen; das ist auch wünschenswert im

Zusammenhang mit der vermehrten Schaffung von Aufnah-

mezentren. Sehr oft machen nämlich die Gemeinden die

Plazierung von Flüchtlingen davon abhängig, dass diese die

Arbeitsplätze der Region nicht besetzen.

Ich bitte Sie also, den Antrag von Mme Pitteloud abzu-

lehnen.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission

98 Stimmen

Für den Antrag Pitteloud

42 Stimmen

Art. 21 a (neu), 47 Abs. 2, Ziff. Il, III

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 21 a (nouveau), 47 al. 2, eh. Il, III

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Gesetzentwurfes

103 Stimmen

Dagegen

E. 35 Stimmen Abschreibung - Classement Le président: Le Conseil fédéral dans son message vous propose de classer le postulat 82.480, loi sur l'asile (révi- sion). Il en est ainsi décidé. Zustimmung - Adhésion #ST# Petitionen - Pétitions 83.269 Vigilance, Genf. Stopp den falschen Flüchtlingen Vigilance, Genève. Halte aux faux réfugiés 83.270 Asylkomitee Schweiz, Basel. Petition für eine offene Asylpolltlk Comité suisse pour la défense du droit d'asile. Pétition pour une véritable politique d'asile Bäumlin, Berichterstatter: In engem Zusammenhang mit dem Geschäft, das wir jetzt verabschiedet haben, stehen zwei Petitionen. Sie haben sich zu diesen Petitionen zu erklären. Wir sind der Meinung, dass dazu keine neue Dis- kussion eröffnet werden sollte, weil sich die Haltung des Rates zu diesen Petitionen aus den vorangehenden Bera- tungen klar ergibt. Es handelt sich auf der einen Seite um die Petition der Nationalen Aktion und der Vigilance vom

6. Juli, die eine weitergehende Gesetzesrevision verlangt. Auch den Flüchtlingsbegriff hätte man in die Diskussion einbeziehen wollen. Auf der anderen Seite handelt es sich um die Petition, die wir zu Beginn dieser Session erhalten haben: Eine Petition, die nun das Gegenteil dessen verlangt,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Asylgesetz. Änderung Loi sur l'asile. Modification In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.046 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 30.11.1983 - 08:00 Date Data Seite 1621-1624 Page Pagina Ref. No 20 012 024 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

30. November 1983 N 1621 Asylgesetz. Änderung #ST# Dritte Sitzung - Troisième séance Mittwoch, 30. November 1983, Vormittag Mercredi 30 novembre 1983, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: M. Gautier 83.046 Asylgesetz. Änderung Loi sur l'asile. Modification Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1599 hiervor - Voir page 1599 ci-devant Art. 20 Abs. 1 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit (Müller-Aargau, Bratschi, Ganz, Gloor) Wenn der Gesuchsteller seinen Unterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann und auch Dritte nicht für ihn aufkom- men müssen, erhält er vom Kanton die nötige Fürsorge. Das Bundesamt bringt ihn nach Möglichkeit in der ersten Phase des Verfahrens in einem Flüchtlingsheim unter. Art. 20 al. 1 Proposition de la commission Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité (Müller-Argovie, Bratschi, Ganz, Gloor) Si le requérant n'est pas en mesure de subvenir à son entretien par ses propres moyens et si aucun tiers n'est tenu de le faire, il reçoit du canton l'assistance nécessaire. Dans la première phase de la procédure et selon les possibilités, l'office fédéral le place dans un camp de réfugiés. Müller-Aargau, Sprecher der Minderheit: Ich spreche zu Artikel 20 Absatz 1, einem Artikel, der in der Revision vom Bundesrat nicht vorgesehen war und in der Kommission eingebracht worden ist. Der Antrag ist unterschrieben von drei weiteren Mitgliedern. Ich darf aber vorausschicken, dass dieser Artikel auch die Sympathie vieler anderer Mit- glieder der Kommission gefunden hat; aber diese waren der Meinung, dass es gefährlich sei, einen Artikel in eine solche Revision einzubringen, wenn er nicht in der Vernehmlas- sung gewesen sei. Ich bin der Meinung, dass bei der Gesetz- gebung, wenn die Revision eines Gesetzes zur Debatte steht, eine Kommission auch selbständig arbeiten und agie- ren darf, und es hätten ja die Kantone auch ihrerseits etwas Phantasie walten lassen und Anträge einbringen können, zusätzlich zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen. Es geht um folgendes: Im Artikel 20 Absatz 1 haben wir im Asylgesetz folgenden Satz: «Das Bundesamt kann ihn (den Gesuchsteller) in einem Flüchtlingsheim unterbringen.» Jetzt geht es nur um diesen Satz: «Das Bundesamt bringt ihn nach Möglichkeit in der ersten Phase des Verfahrens in einem Flüchtlingsheim unter.» Was soll damit erreicht wer- den? Es ist gestern in der Eintretensdebatte zum Teil schon gesagt worden, ich möchte es hier unterstreichen: Es darf nicht übersehen werden, dass mit den heutigen Zuständen ein ungutes politisches und psychologisches Klima in unse- rem Lande entsteht. Alle die Dinge, die gestern vorgebracht worden sind, wie die Flüchtlinge in den Hotels usw., können den Leuten nicht verborgen bleiben. In der heutigen Wirt- schaftssituation sind sie ja auch oft ohne Arbeit und erschei- nen in den Städten wie Dauerferiengäste. Das wirkt leider so, und es wirkt schlecht, vor allem schlecht für die Gesuch- steller selber. Unsere Bevölkerung unterscheidet nämlich kaum zwischen Ausländerpolitik und Flüchtlingsproblem. Bezüglich Arbeitsmarkt entsteht ja tatsächlich eine gewisse Verkuppelung. Wir wollen nicht, dass das politische Klima in der Schweiz flüchtlingsfeindlich wird. Die Schweiz ist immerhin ein Staat, von dem man nicht sagen kann, dass das Boot bereits voll sei. Wir sind ein reiches Land, wir sind von Krieg und Krisen weitgehend verschont geblieben. Wir haben eine moralische Verpflichtung zu helfen, das soll so bleiben. Aber wenn eine grosszügige Politik des Parlamen- tes nur Kleinkariertheit: bei der Bevölkerung auslöst, dann ist auch nicht geholfen. Die Zustände, die gestern in der Eintretensdebatte geschil- dert worden sind, sind zu einem gewissen Teil durch unsere Revision nicht abgedeckt. Ich erinnere an folgende Punkte:

1. Das Problem in den Städten, die als Eintrittsort oder als Tor für die Schweiz gelten, in den Grenzorten und Flugha- fenstädten, die derart überfüllt sind, ohne dass ihnen freundeidgenössisch von den anderen Kantonen Hilfe ange- boten würde, und die auf den Goodwill anderer Kantone angewiesen sind, ist nicht gelöst.

2. Die Verteilungsfrage: Wie sollen diese Leute auf andere Regionen der Schweiz verteilt werden können?

3. Wir haben von der Verkürzung des Verfahrens gespro- chen, aber wir haben nicht konkret davon gesprochen, auf welche Weise man es nun wirklich in technischer Hinsicht verkürzen, vereinfachen könnte. Es gibt ja nicht nur mehr Stellen, die bewilligt werden müssen, sondern es gibt auch die Arbeitsintensität, damit die Fälle schneller erledigt sind. Sodann gibt es das Problem der Trennung von echten und unechten Flüchtlingen, das auch mehrmals aufgeworfen worden ist. Wie könnte man hier vorgehen? Oder was soll dieser Minderheitsantrag erreichen? Wir binden den Bund in der Anfangsphase einfach mehr an. Die Asylfrage ist schliesslich eine Aufgabe, die von Bund und Kantonen mit- einander besorgt werden muss. Ob wir nun hier die Gewichte ein klein wenig verschieben, deswegen werfen wir die Aufteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen noch nicht durcheinander. Aber wenn wir dem Bund in der Anfangsphase eine gewisse zusätzliche Verpflichtung geben, erreichen wir einiges. Die Flüchtlingswellen und auch eventuelle neue Anstürme könnten dadurch aufgefan- gen werden. Die städtischen Zentren würden bei solchen Anstürmen sowohl administrativ als auch bezüglich Bela- stung des psychologischen Klimas entlastet, die Befragun- gen und die ersten Arbeiten im Gesuchsverfahren würden erleichtert, wenn die erste Etappe direkt beim Bundesamt für Polizeiwesen läge, und die Umleitung der Gesuchsteller auf die verschiedenen Landesgegenden würde erleichtert, Plazierungen würden nach verschiedenen Kriterien vorge- nommen, nicht nach einem Kontingentierungssystem, wie es sich jetzt etwa abzeichnet. Als letzten Punkt haben wir noch einen Nebeneffekt. Wenn wir am Anfang des Aufenthaltes in der Schweiz etwa drei Monate an Lagerleben offerieren, dann werden leichtsinnige Gesuche nicht so ohne weiteres gestellt werden, dann wirkt das Aufnahmeverfahren nicht derart attraktiv. Wer wirklich bedroht ist, wo es wirklich um Leben oder Tod geht, wird der Gesuchsteller dieses Beschwernis von zum Beispiel drei Monaten auf sich nehmen. Diese meine Vorstellungen bringen mich dazu, Ihnen diesen Minderheitsantrag zu unterbreiten, im Glauben daran, dass wir mit einer zusätzlichen Leistung des Bundes und mit einer gewissen Verschiebung der Aufgabe dieses anste- hende und schwierige Problem besser lösen können.

Loi sur l'asile. Modification 1622 N 30 novembre 1983 Ich empfehle Ihnen, bei Artikel 20 Absatz 1 den Antrag der Kommissionsminderheit anzunehmen. Bratschi: So geht es ja nicht: Wir betreiben heute eine grosszügige schweizerische Asylpolitik auf Kosten weniger Kantone und weniger Städte. So sieht das Bild aus, und so wurde es dargelegt. Aber die Konsequenzen, die eine solche Politik mit sich bringt, wurden nicht in Betracht gezogen. Wie steht es? Die freundeidgenössische Hilfe bleibt aus. Das hat der Bundesrat bestätigt. Die Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Kantone funktioniert nicht. Wie ist es in den Kantonen, insbesondere in den grösseren Kantonen? Nehmen wir den Kanton Bern. Die kantonale Fürsorgedirektion hat alle Gemeinden angefragt, wer bereit sei, Flüchtlinge aufzunehmen. Ein kleinster Prozentsatz die- ser Gemeinden hat sich bereit erklärt, einige wenige Flücht- linge, beispielsweise Tamilen, aufzunehmen. Die meisten haben geschwiegen. Wie steht es in der Stadt Bern? 80 bis 90 Prozent aller Asylanten unseres Kantons kommen in die Stadt Bern und beanspruchen die Fürsorge unserer Stadt. Sie haben in der Regel den Pass verloren und haben einen Zettel im Sack, auf dem steht: Predigergasse 5, Bern; das ist die Fremdenpoli- zei, wo man sich anmelden muss. So ist es leider Gottes. Und hier können wir nun nicht darauf verweisen, der Bund bezahle ja die Flüchtlingskosten, denn die einzelnen Ge- meinden und Kantone müssen diese Flüchtlinge betreuen. Da muss das Volk ja sagen dazu. Ich habe Ihnen schon gestern gesagt, dass ein Referendum gegen den Kauf eines Flüchtlingsheims in der Stadt Bern ergriffen wurde, ein Haus bei der Halenbrücke. Ich bin überzeugt, dass wir in der Stadt Bern grosse Gefahr laufen, dass das Volk dieses Vorhaben verwerfen wird. Wer soll dann weiterhelfen, wenn nicht der Bund selbst eingreift? Das sind wichtige Fragen, darüber kann man nicht hinweggehen. Grosse Worte zu dreschen über die Asylpolitik und dann nicht die Folgen und Konse- quenzen zu ziehen, das ist vollkommen fehl am Platz. Des- halb habe ich diesen Minderheitsantrag mitunterschrieben, und deshalb bitte ich den Bund, auch seine Last mitzutra- gen, aber nicht nur in Form von Geld, sondern auch in Form von Taten. Bäumlin, Berichterstatter: Die Kommission hat sich mit die- sem Antrag befasst und hat ihn dann mit 13 zu 4 Stimmen deutlich abgelehnt. Es sprechen verschiedene Gründe für die Ablehnung dieses Vorschlages, obschon man ihm - etwa nach dem Votum von Herrn Bratschi - ein gewisses Verständnis entgegenbringen mag. Trotzdem, der Vor- schlag liegt nach der Meinung der Kommission eben falsch. Ich möchte Sie bitten, folgendes zur Kenntnis zu nehmen. Herr Müller will, dass das Bundesamt den Flüchtling, nach Möglichkeit in der ersten Phase des Verfahrens, in einem Flüchtlingsheim unterbringe. Wir haben in der Kommis- sionssitzung den Antragsteller gefragt, ob er der Meinung sei, das solle für alle Flüchtlinge gelten, auch für solche, für die es an und für sich eine andere Möglichkeit gäbe. Herr Müller hat das bejaht. Daraus ergäbe sich jedoch eine zu rigide Lösung. Jeder Flüchtling müsste also ins Lager, auch wenn es andere Möglichkeiten gäbe. Dass man zum Beispiel Zentren organisiert, wenn Städte wie Genf überbesetzt sind, wenn man findet, in Zentren seien die Kosten tiefer als in Hotels: dem kann man zustimmen. Aber hier eine rigide Vorschrift zu schaffen, wäre verfehlt. Diesbezüglich hat man in der Bundesrepublik Deutschland sehr nachteilige Erfah- rungen machen müssen. Dort gibt es diesen Lagerzwang. Die Zustände in den Lagern sind bedenklich. Das hat auch die sehr vehemente Kritik des Hochkommissariats für Flüchtlingsfragen heraufbeschworen. Die Worte des Hoch- kommissariats waren überaus deutlich. Es gibt eben auch andere Zwischenlösungen. Ich kann mir vorstellen, dass die Behörden Erfolg hätten, wenn sie bei dem grossen Zustrom von Flüchtlingen Aufrufe machen würden - auch an die Adresse von Privatpersonen -, Flüchtlinge zeitweilig aufzu- nehmen. Das hat geklappt zur Zeit nach dem Putsch in Chile. In diesem Räume befinden sich mindestens zwei Parlamentarier, auch ein Freisinniger, die damals Flücht- linge aufgenommen haben. Das hat sich damals bewährt. Das könnte man wieder machen. Es würde dann einfach voraussetzen, dass die Behörden die Bevölkerung wirklich für die Probleme unserer Welt sensibilisieren würden. Das wäre ein humaner und sehr billiger Weg. Da wäre einiges zu holen. Es gibt viele Leute in unserem Volke, die da mitma- chen würden. Óie rigide Lösung gemäss Antrag Müller wird von der Kom- mission abgelehnt. Was heisst übrigens «für die erste Phase»? Sie könnte auch lange dauern. Hilfswerke sagen uns, dass ein Lageraufenthalt, wenn er zwei oder drei Monate überschreitet, sich im Hinblick auf eine spätere Integration nachteilig auswirke. Das haben viele Sachver- ständige bestätigt. Und nun kommt das zweite Argument, das Sie vielleicht mehr interessiert. Herr Müller will, dass das Bundesamt den Flüchtling «nach Möglichkeit...» in einem Flüchtlingsheim unterbringt. Was heisst das? Es wird dem Bund neu, völlig neu, die Verpflichtung auferlegt, für Lager zu sorgen, und zwar soll er viele Zentren schaffen, so viele, dass man nach Möglichkeit alle Flüchtlinge unterbringen kann. Das wäre eine neue Bundesaufgabe, dessen muss man sich ganz klar bewusst sein. Der Bund wäre angehalten, teure eigene Heime zu bauen. Und das wäre ein klarer Einbruch in die bisherige Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kanto- nen. Damit ist nichts gesagt gegen Zentren überhaupt, gewiss nicht. Man soll auf dem bisherigen Weg weiterfah- ren. Hier braucht es mehr Zusammenarbeit zwischen den Kantonen. Herr Bratschi hat recht, wenn er sich beklagt, dass es mit dieser Zusammenarbeit zu wenig klappt. Es klappt zu wenig mit der Verteilung auf die Kantone. Ich bin auch dieser Meinung, und die Kommission ist dieser Meinung. Aber das müsste eben anders gelöst werden. Allenfalls hätte man dann eben doch daran denken müssen, dem Bund die Kompetenz zu geben, die Flüchtlinge auf die Kantone zu verteilen. Wir haben dieses Problem bereits gestern in der Eintretensdebatte angeschnitten. Es ist Ihnen gesagt wor- den, wieso man von diesem Wege absieht, wieso man eher bei der freiwilligen Zusammenarbeit bleiben will. Aber gerade was die Zentren betrifft, so geschieht immerhin schon heute etwas in der Zusammenarbeit unter den Kanto- nen. Wie ist die Situation heute? Ich stütze mich auf die Angaben, die uns die Verwaltung im Verlaufe der Kommis- sionsberatungen unterbreitet hat. Zurzeit existieren 16 Zent- ren, und bis Ende 1983 sollen 3 bis 4 weitere Zentren er- öffnet werden. Verschiedene Kantone hätten sich im übri- gen bereit erklärt, Zentren zu eröffnen, so Graubünden, Solothurn, Glarus usw. Die Verwaltung hat uns auch darauf hingewiesen, dass die Erfahrung gezeigt habe, dass in Not- fällen in kürzester Zeit neue Zentren wenigstens vorläufig geschaffen werden könnten. Auf diesem Weg will man wei- tergehen, aber die Kommission lehnt es ab, eine absolut rigide Lösung zu treffen und hier dem Bund eine neue Aufgabe aufzuhalsen, auf die er nicht vorbereitet ist. Das ist die klare Meinung der grossen Kommissionsmehrheit. M. Cavedini, rapporteur: Votre commission a repoussé par 13 voix contre 4 la proposition de M. Müller-Argovie. Comme cela a été relevé tout à l'heure, les cantons n'ont pas eu l'occasion, dans le cadre de la procédure de consultation générale, de se prononcer au sujet d'une solution telle que celle qui est préconisée par M. Müller. Nous vous invitons à refuser cette proposition, malgré les aspects séduisants qu'elle peut comporter, d'abord parce qu'elle modifie l'approche que le législateur a donnée, en matière de droit d'asile, aux compétences respectives de la Confédération et des cantons. Sur le plan matériel, ce serait une nouveauté peu souhaitable à nos yeux. Mais même abstraction faite de cette question d'orthodoxie juridique, nous vous demandons d'écarter cette proposition parce que la concentration préconisée par M. Müller entraînerait de nouvelles charges pour la Confédération que celle-ci, à l'évidence, ne souhaite pas assumer. Je vous rappelle que

30. November 1983 N 1623 Asylgesetz. Änderung les cantons, lors de la procédure de consultation, s'étaient prononcés contre l'attribution à la Confédération de la com- pétence de répartir les réfugiés entre les différents cantons. Enfin, la commission estime que cette répartition ne doit pas être faite par le moyen de centres de tri, comme le préconise M. Müller. Les expériences faites en la matière n'ont, le plus souvent, pas été heureuses et, à l'étranger, où cette solution a été adoptée, les résultats sont contestés. Pour toutes ces raisons, nous vous engageons à repousser la proposition de M. Müller et à adopter le texte du projet du Conseil fédéral, dans l'esprit qui a été défini hier. Bundesrat Friedrich: Soweit solche Heime heute vorhanden sind, tut der Bund das, was der Antragsteller verlangt. Aber - und das möchte ich mit den Kommissionssprechern sehr deutlich sagen -wir wollen dem Bund nicht neu die Aufgabe überwälzen und nun selber in grossem Massstab solche Heime errichten. Überlegen Sie sich einmal, was das für Konsequenzen hätte. Erwarten Sie, dass ich Ihnen in einer der nächsten Sessionen Millionenkredite unterbreite für sol- che neuen Heime? Woher sollen wir bei der heutigen Finanzlage des Bundes das Geld nehmen? Fragen Sie ein-

• mal die Mitglieder der Finanzkommission, oder erinnern Sie sich an die Budgetdiskussionen, die wahrscheinlich in Ihrer Fraktion bereits stattgefunden haben. Woher sollen wir die Leute nehmen für den Betrieb? Soll ich Ihnen einige hun- dert weitere Stellenbegehren unterbreiten, damit der Bund solche Heime betreiben kann? In welche Kantone sollen wir diese Flüchtlingsheime stellen? Glauben Sie wirklich, die Opposition wäre an-Ort und Stelle geringer, wenn das der Bund macht? Das sind Ungereimtheiten in diesem Antrag, die sich nicht auflösen lassen. Zudem: Was bedeutet Unter- bringung «in der ersten Phase»? Wie lange dauert diese erste Phase? Das ist unter Umständen eine Einschränkung gegenüber den Möglichkeiten der heutigen Praxis. Auch die Trennung der echten von den unechten Flüchtlingen wird in keiner Art und Weise erleichtert, denn das geschieht ohne- hin durch die Untersuchung des Bundesamtes für Polizei- wesen. Der Antrag taugt meines Erachtens nichts, und ich bitte Sie, ihn abzulehnen. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 124 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 13 Stimmen Art. 21 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag Pitteloud Streichen (Festhalten am geltenden Text) Art. 21 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition Pitteloud Biffer (maintenir le texte actuel) Bäumlin, Berichterstatter: Wir haben zu diesem Artikel einen Antrag, der jetzt dann diskutiert wird. Vorweg habe ich eine redaktionelle Bemerkung zu machen. Diese redaktio- nelle Bemerkung ist von Belang, gleichgültig, ob wir den neuen, vom Bundesrat vorgeschlagenen Text annehmen oder ob wir zum ursprünglichen, bis heute geltenden Text zurückkehren. Ich habe einen Brief vom Sekretariat der Bundesversamm- lung bekommen, der darauf hinweist, dass der Text nicht völlig korrekt ist, weil es eine Inkongruenz zwischen Randti- tel und Text gibt. Es geht gemäss dem Randtitel ja nur um eine vorläufige Erwerbstätigkeit. Das Wort «vorläufig» kommt im Text dann nicht mehr vor. Nun wird uns eine neue Fassung vorgeschlagen: «Dem Gesuchsteller kann eine unselbständige' Erwerbstätigkeit vorläufig bewilligt wer- den.» Wenn wir zurückkehren würden zum heute geltenden Text, wäre eine entsprechende Modifikation vorzunehmen. M. Cavadini, rapporteur: Simplement pour la «toilette» du texte, nous vous signalons qu'à l'article 21, il convient d'ajouter au texte proposé la notion «à titre provisoire» puisqu'aussi bien celle-ci figure dans l'énoncé de cet article, ce qui nous donnerait un article 21, indépendamment du fond sur lequel personne n'a demandé à s'exprimer de façon différente: «une autorisation d'exercer une activité lucrative dépendante peut être délivrée à titre provisoire au requérant.» C'est donc une pure proposition formelle que nous faisons ici. Mme Pitteloud: Cet article 21 fait partie des mesures dissua- sives qui sont mises en place dans le but d'obtenir le renoncement de demandes d'asile. Je profiterai de cette intervention pour demander à M. le conseiller fédéral s'il existe des statistiques sur les renoncements après une demande d'asile. Mais en ce qui concerne cet article 21, qui est destiné visiblement à décourager les requérants qui déposeraient une demande dans notre pays uniquement pour pouvoir travailler, je crois qu'il faut craindre que cette disposition n'atteigne nullement son but; elle risque au contraire d'amener une augmentation sérieuse des coûts d'assistance. De plus, elle risque de renforcer les sentiments xénophobes et racistes à l'égard des réfugiés. Dans un pays où le travail est considéré comme une vertu essentielle, comment faire admettre à la population que l'on ne demande pas à des requérants d'asile, quand cela leur est possible, de subvenir pour une part à leur entretien. Travailler est une possibilité de commencer à s'intégrer socialement dans un pays. Si le délai entre le dépôt de la demande d'asile et la réponse n'était que de quelques mois, alors un tel refus de travail pourrait se justifier. Mais actuel- lement, et cela ne semble pas prêt de s'améliorer, le délai est de deux à trois ans et rend donc la possibilité de travailler indispensable. Est-ce que nous pensons vraiment qu'il est favorable, par exemple, dans le cas d'un individu jeune et en bonne santé d'être entretenu plusieurs années durant sans aucune con- tribution de sa part? Pour un requérant à l'asile, le fait de travailler, de se rendre utile est moralement et psychique- ment important. Le conforter dans une attitude passive, peut créer une mentalité d'assisté dont il aura de la peine à se défaire. Le texte de la loi de 1979 est nuancé puisqu'il prévoit en règle générale une autorisation d'excercer une activité lucrative dépendante et délivrée provisoirement au requé- rant s'il en a besoin pour subvenir à son entretien. La nouvelle formulation est beaucoup plus restrictive, elle pourrait aboutir à un refus généralisé d'accorder le droit de travailler au requérant d'asile. Elle marque d'ailleurs une volonté du législateur dans ce sens. C'est pourquoi nous ne souscrivons pas à cette nouvelle rédaction et à ses consé- quences prévisibles et nous vous demandons de retourner à l'ancienne formulation. Bäumlin, Berichterstatter: Ein Antrag, wie ihn Frau Pitteloud jetzt stellt, lag seinerzeit bei den Beratungen der Kommis- sion in der Luft. Er ist dann aber nicht gestellt worden. Ich werde Ihnen sagen warum. Im Vernehmlassungsverfahren haben die meisten Kantone dem Vorschlag einer Umformulierung zugestimmt. Kritisch äusserten sich die Kantone Solothurn und Wallis. Ein weite- rer Kanton, Neuenburg, hat gefunden, die Neuformulierung bringe nicht viel Neues. Das ist, wie ich Ihnen gleich begrün- den werde, auch die Meinung der Kommission. Es ist nicht gesagt, dass die neue Regelung die Integration erschwert. Man mag freilich einräumen, Missbräuche könn- ten auch schon nach dem jetzigen Text vorkommen. Der heute geltende Text des Artikels 21 lautet: «Dem Gesuch- steller wird in der Regel eine unselbständige Erwerbstätig- keit bewilligt, wenn er zur Bestreitung seines Lebensunter- haltes darauf angewiesen ist.» Es heisst also: «in der Regel».

Pétitions 1624 N 30 novembre 1983 Der Bereich der Ausnahmen kann weiter oder weniger weit gefasst werden, und eigentlichen Missbräuchen könnte man schon begegnen. Das ist klar. Was hat die Umformulierung für einen Sinn? Man möchte den Handlungsspielraum der Kantone etwas erweitern, aber ohne wirklich neue Wege einzuschlagen. Das war die Mei- nung der Kommission. In der Kommission war man wirklich der Auffassung, dass man, wenn es möglich sei und Arbeits- gelegenheiten gebe, Arbeitsbewilligungen auch erteilen sollte. Man sollte von dieser Praxis nicht abweichen. Ich bin sogar auf Antrag von Frau Blunschy beauftragt worden, dies hier zu erklären. Im Protokoll heisst es: «Frau Blunschy würde es begrüssen, wenn seitens der Kommissionspräsi- denten bzw. des Bundesrates in den Ratsverhandlungen betont würde, dass es hier nur um die Verhinderung von Missbräuchen gehe.» Auch der Bundesrat hat in der Kommission die Auffassung vertreten, man meine mit der neuen Bestimmung gewiss nicht, dass der Gesuchsteller grundsätzlich nicht mehr arbeiten solle. Eine wesentliche Änderung ergibt sich also nicht, das sei auch ausgesprochen zuhanden der Materia- lien. Wir müssen uns im übrigen bewusst sein, dass die Situation des Flüchtlings immer schwierig ist. Wenn der Flüchtling nicht arbeitet, dann wirft man ihm vor, er sei ein fauler Kerl und lebe auf unsere Kosten. Arbeitet er, dann heisst es, er nehme einem Schweizer den Arbeitsplatz weg. Herr Fontanet hat uns übrigens im Hearing, das die Kommis- sion durchgeführt hat, gesagt, 90 Prozent der in Genf arbei- tenden Flüchtlinge seien mit Tätigkeiten beschäftigt, welche Schweizer Bürger nicht übernehmen wollten. Wie gesagt, die neue Formulierung soll klarer zum Ausdruck bringen, dass man Missbräuchen wehren soll. Sie soll ferner den Handlungsspielraum der Kantone vergrössern, gerade auch im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsmarktlage. Deshalb kann man zustimmen, obschon zu sagen wäre, auch mit dem heute geltenden Text sei Missbräuchen beizukommen. Das ist die Meinung der Mehrheit, die ich Ihnen hier mitzu- teilen hatte. M. Cavadini, rapporteur: Nous vous demandons d'écarter la proposition de Mme Pitteloud qui, je vous le rappelle, vous demande le maintien du texte actuel. Pourquoi? D'abord parce que la procédure de consultation à laquelle il fut procédé a donné un résultat sur ce point extrêmement net. Les cantons souhaitent avoir une marge de manœuvre plus forte que celle que la loi, dans sa teneur actuelle, leur confère. D'autre part, il serait vain de le cacher, la situation générale sur le marché de l'emploi, les circonstances écono- miques que nous connaissons, bref l'ensemble de ces don- nées rendent difficilement acceptable l'obligation qui serait la nôtre de donner du travail aux réfugiés au moment où cette même garantie ne saurait être donnée, de façon systé- matique, aux travailleurs suisses. Il y a là une réaction qui, pour n'être pas toujours noble, doit être compréhensible. On renverse la présomption, on n'exclut en aucune manière la possibilité de donner du travail aux réfugiés et chaque fois que cela peut être possible, il conviendra de le faire, mais cette obligation ne doit plus figurer dans la loi. Bundesrat Friedrich: Wir sind uns mit Mme Pitteloud des Umstandes bewusst, dass es für viele Asylbewerber eine schützenswerte Hilfe bedeutet, wenn sie arbeiten können, damit sie sich in der neuen Umgebung und auch mit unserer Lebensart eher zurechtfinden. Ich möchte Frau Blunschy und Mme Pitteloud ausdrücklich versichern, dass keine Absicht besteht, heute gewissermassen eine gegenteilige Praxis einzuführen. Aber - und das ist nun der entschei- dende Punkt - die weltweit rezessive Wirtschaftslage und die verhältnismässig grosse Arbeitslosigkeit, auch in den Nachbarstaaten der Schweiz, verleiten immer mehr Auslän- der dazu, bei uns missbräuchlich ein Asylgesuch zu stellen, nur damit sie eine Arbeitsbewilligung erhalten. Unsere heu- tige Gesetzesvorschrift wird nach aussen sehr oft als Rechtsanspruch verstanden. Und dieser vermeintliche Rechtsanspruch wirkt auf viele Asylbewerber wie ein Magnet, der sie anzieht, in die Schweiz zu kommen. Diesen Magneten möchten wir abschaffen. Wir geben zudem den Kantonen eine flexiblere Lösung in die Hand. Sie können dann eher die Erteilung von Bewilligungen der Arbeits- marktlage anpassen; das ist auch wünschenswert im Zusammenhang mit der vermehrten Schaffung von Aufnah- mezentren. Sehr oft machen nämlich die Gemeinden die Plazierung von Flüchtlingen davon abhängig, dass diese die Arbeitsplätze der Region nicht besetzen. Ich bitte Sie also, den Antrag von Mme Pitteloud abzu- lehnen. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission 98 Stimmen Für den Antrag Pitteloud 42 Stimmen Art. 21 a (neu), 47 Abs. 2, Ziff. Il, III Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 21 a (nouveau), 47 al. 2, eh. Il, III Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Gesetzentwurfes 103 Stimmen Dagegen 35 Stimmen Abschreibung - Classement Le président: Le Conseil fédéral dans son message vous propose de classer le postulat 82.480, loi sur l'asile (révi- sion). Il en est ainsi décidé. Zustimmung - Adhésion #ST# Petitionen - Pétitions 83.269 Vigilance, Genf. Stopp den falschen Flüchtlingen Vigilance, Genève. Halte aux faux réfugiés 83.270 Asylkomitee Schweiz, Basel. Petition für eine offene Asylpolltlk Comité suisse pour la défense du droit d'asile. Pétition pour une véritable politique d'asile Bäumlin, Berichterstatter: In engem Zusammenhang mit dem Geschäft, das wir jetzt verabschiedet haben, stehen zwei Petitionen. Sie haben sich zu diesen Petitionen zu erklären. Wir sind der Meinung, dass dazu keine neue Dis- kussion eröffnet werden sollte, weil sich die Haltung des Rates zu diesen Petitionen aus den vorangehenden Bera- tungen klar ergibt. Es handelt sich auf der einen Seite um die Petition der Nationalen Aktion und der Vigilance vom

6. Juli, die eine weitergehende Gesetzesrevision verlangt. Auch den Flüchtlingsbegriff hätte man in die Diskussion einbeziehen wollen. Auf der anderen Seite handelt es sich um die Petition, die wir zu Beginn dieser Session erhalten haben: Eine Petition, die nun das Gegenteil dessen verlangt,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Asylgesetz. Änderung Loi sur l'asile. Modification In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.046 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 30.11.1983 - 08:00 Date Data Seite 1621-1624 Page Pagina Ref. No 20 012 024 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.