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Ch Vb · 1983-09-28 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

28. September 1983 N 1259 Militärische Bauten und Landerwerb #ST# Siebente Sitzung - Septième séance Mittwoch, 28. September 1983, Vormittag Mercredi 28 septembre 1983, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: Herr Eng Präsident: Wirfreuen uns, heute Herrn Bundesrat Ritschard zu seinem 65.Geburtstag gratulieren und ihm unsere besten Wünsche übermitteln zu dürfen. (Beifall) #ST# 83.017 Militärische Bauten und Landerwerb Ouvrages militaires et acquisitions de terrain Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1253 hiervor - Voir page 1253 ci-devant Müller-Balsthal: Im Namen der einstimmigen freisinnig- demokratischen Fraktion beantrage ich'Ihnen, die in der Botschaft militärische Bauten und Landerwerbe enthaltenen Kredite zu bewilligen und gleichzeitig dem leicht modifizier- ten Beschluss des Ständerates, d.h. auch dem Zusatzkredit für Panzerhaubitzfahrsimulatoren für den Waffenplatz Bure, zuzustimmen. Damit akzeptieren wir Kosten im Ausmass von 461 Millionen Franken. Das wäre - kurz gesagt - das Ergebnis der Meinungsbildung in unserer Fraktion. Die Fraktion hat sich aber sehr eingehend mit den Proble- men dieser Botschaft befasst, und dabei stützt sie sich für die verschiedenen Objektkredite auf die gründlichen Abklä- rungen der Militärkommission und ihrer Arbeitsgruppen. Am meisten Zeit beanspruchten logischerweise die Beratun- gen über die Probleme rund um den Waffenplatz Rothen- thurm. Die Meinungen darüber sind ja in den letzten Jahren kontroverser geworden, als es sonst bei auch nicht einfa- chen Landbeschaffungen des EMD der Fall war. Wir gehen im Falle Rothenthurm von folgenden sich erge- benden Tatsachen aus: Einmal geht es darum, die jahrelan- gen mühseligen Anstrengungen des Militärdepartements, einen Waffenplatz auf der normalen Basis, also ähnlich wie bei WK-Truppen, der in dieser Art auch schon benützt wurde, in eine definitive Lösung überzuführen. Dann besteht als Grundlage der Vertrag mit den Kantonen Schwyz und Zug über die Schaffung und den Betrieb eines Waffenplat- zes in den Gemeinden Rothenthurm und Oberägeri. Ferner sind der Widerstand und die Verhandlungsunfähigkeit der am meisten betroffenen Gemeinde Rothenthurm zur Kennt- nis zu nehmen, und schliesslich ist da die Phase der Enteig- nungsverhandlungen eingeleitet worden. Ferner nehmen wir die Erweiterung der Diskussion auf gesamtschweizeri- sche Ebene mit dem Mittel einer Initiative zur Kenntnis. Die freisinnig-demokratische Fraktion basiert nun ihre Zustimmung auf folgende Überlegungen:

1. Der Waffenplatz ist nötig. Seit 18 Jahren sind die Rekru- tenkompanien der Leichten Truppen und die Unteroffiziers- schulen in Schwyz, Goldau und Rothenthurm stationiert, einquartiert, und sie betreiben hier ihre Ausbildung. Diese Kompanien verfügen über eine ungenügende Infrastruktur, und sie können sinnvoll anderswo nicht untergebracht werden.

2. Es handelt sich - und die Militärkommission hat das im Detail überprüft - um ein gut ausgewogenes Projekt. Es auferlegt der täglichen Ausbildung zwar wie überall gewisse Einschränkungen, vor allem auch im sogenannten Ausbil- dungsgelände. Es ist aber in einer Kosten-Nutzen-Rechnung und in der Ausbildung alles in allem genommen eine effi- ziente Anlage.

3. Der Waffenplatz passt sich entgegen anderen emotiona- len und teilweise unsachlichen Behauptungen mit den Bau- ten, auch mit der Kaserne und den übrigen Einrichtungen, in die Landschaft und in die Region rund um Rothenthurm ein, und zwar in einer Art, die Rücksicht nimmt und landschafts- schonend ist. Die Bauten ergänzen zudem die Infrastruktur der Gemeinde Rothenthurm sehr wertvoll. Ich nenne da nur die Turnhallen, den Schiessstand usw. Fragen des Schiess- lärms, der Sicherheit, von Inkonvenienzen aller Art, sind lösbar.

4. Zum Thema Natur- und Heimatschutz im Räume dieses bekannten Hochmoores: Kein Partner, nicht einmal die Kan- tone, kann den Schutz der Natur so ausgeprägt garantieren wie die Armee selbst. Sie hält solche Vereinbarungen - darüber sind jahrelange Erfahrungen vorhanden - peinlich genau ein. Die Armee geht sogar in dieser Hinsicht bis an die Grenze des Zumutbaren. Der Experte für Natur- und Heimat- schutz erklärte freimütig, er habe nach Abschluss seines Gutachtens maximale Forderungen gestellt und sei über die praktisch hundertprozentige Annahme angenehm über- rascht gewesen; ein Verhandlungsspielraum sei seitens des EMD nicht einmal benützt worden.

5. Das EMD ist bereit, auch die anstehenden landwirtschaft- lichen Probleme zu lösen. Das Waffenplatzgelände kann - unter Auflagen selbstverständlich - weiter genutzt werden. Durch Realersatz, Landzusammenlegungen wird die Bewirt- schaftung vielfach ertragreicher. Den vielen Bauern mit Pachtland ist allerdings eine abgerundete Lösung zu bieten.

6. Ich habe eingangs die Vereinbarungen mit den Kantonen Schwyz und Zug erwähnt; diese Kantone haben meines Erachtens verantwortungsbewusst gehandelt, und zwar sowohl gegenüber der Eidgenossenschaft wie auch gegen- über ihren eigenen Landsleuten, zum Teil stellvertretend für Rothenthurm, das ja nicht gesprächsbereit war, und sie haben Auflagen durchgesetzt, die das ganze Vertragswerk zu einem ausgewogenen Abkommen zwischen Partnern werden Messen. Regierungsrätliche Delegationen der Kan- tone von Schwyz und Zug sind uns in der Militärkommission Red und Antwort gestanden. Diese Kantone sind nach wie vor bereit, einen Beschluss der Bundesversammlung mitzu- tragen und ihn gegen alle Schwierigkeiten durchzusetzen. Man muss auch hier in diesem Zusammenhang wieder ein- mal zur Kenntnis nehmen, dass der Waffenplatz nur für Infanteriewaffen bzw. für Waffen der Leichten Truppen vor- gesehen und benutzbar ist. Der Einsatz anderer Waffen - insbesondere der Artillerie, von Kampfpanzern und Fliegern

- ist ohne Zustimmung der Vertragspartner untersagt. Der Einsatz von Schützenpanzern ist nicht denkbar. Diese Über- legungen veranlassen uns, Ihnen zu beantragen, den vorge- schlagenen Beschluss analog dem Ständerat zu fassen und ihn mit der nötigen Festigkeit durchzuziehen. Die Armee braucht nicht nur Waffen, sondern auch Einrichtungen, um die entsprechende Ausbildung zu betreiben. Was heisst durchziehen? Ab Entscheid der eidgenössischen Räte heisst es, dass man die Kasernenanlage fertig plant und dann den Bau auslöst, mit der Ausgestaltung des Infan- teriegeländes beginnt, die Verhandlungen bis zum vollen Erwerb des Ausbildungsgeländes mit Zielstrebigkeit, aber auch mit Verhandlungsgeschick weiterführt, vielleicht Bevölkerung und Behörden noch besser informiert. Das heisst, dass die Projektsumme für Rothenthurm im Ausmass von 108 Millionen bewilligt wird. Damit geben wir dem Bundesrat und dem Militärdepartement mit Absicht die vol- len Kompetenzen, aber auch die Verantwortung für ein weises und geschicktes Vorgehen in einer emotional gela- denen Atmosphäre. Festigkeit heisst aber - und das wollte ich mit meiner vorhergehenden Bemerkung ausdrücken -

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Mitteilungen des Präsidenten Communications du président In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 28.09.1983 - 08:00 Date Data Seite 1259-1259 Page Pagina Ref. No 20 011 774 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.