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Ch Vb · 1983-09-26 · Deutsch CH
Erwägungen (1 Absätze)

E. 26 septembre 1983 Ordonnance 1, en y incorporant les dispositions parues deux mois plus tôt dans la FO des PTT. Comment se fait-il dans ces conditions qu'un porte-parole du DFTE ait déclaré le 12 septembre 1983 que l'administra- tion ignorait tout des taxes de régale fixées notamment pour les radios locales autorisées le 20 juin 1983 par le Conseil fédéral à faire un essai au sens de l'OER? Pourquoi le Conseil fédéral n'a-t-il pas accordé la publicité habituelle à la révision opérée le 17 août 1983 d'une ordonnance qui reste l'acte législatif le plus important dans le domaine de la radiodiffusion puisqu'il régit toutes les concessions pour la diffusion de programmes radio-TV? Quelles administrations et organisations le Conseil fédéral, respectivement le DFTCE, a-t-il consultées avant de procéder à la révision de l'Ordonnance 1 ? Bundesrat Schlumpt: Es trifft zu - Frau Jaggi macht das zu Recht geltend -, dass im Zusammenhang mit der Modifika- tion der Regalgebühren und Taxen Informationspannen und Ungeschicklichkeiten vorgekommen sind. Daraus haben sich auch Schwierigkeiten, wie sie in den letzten Tagen und Wochen diskutiert wurden, ergeben. Für die Revision der bundesrätlichen Verordnung, das ist die oberste Gesetzgebungsstufe in diesem Zusammenhang, und unserer departementalen Verfügung wurden die übli- chen verwaltungsinternen Mitberichtsverfahren durchge- führt. Diese beiden Erlasse - bundesrätliche Verordnung und départementale Verfügung - sind aufeinander abge- stimmt. Nun ist aber wegen der Gesamtregelung - es gibt eben noch die Stufe PTT mit ihren eigenen Erlassen - eine Diskussion über die Gestaltung und insbesondere die Höhe der Regalgebühr entstanden. Darüber haben wir die Gesprä- che mit den Betroffenen, d.h. den Empfängern solcher Versuchsbewilligungen, aufgenommen. Die Überprüfung dieser Fragen ist im Gange. Ich hoffe, dass wir zu einer akzeptablen Lösung gelangen werden. #ST# 83.012 Rüstungsprogramm 1983 Programme d'armement 1983 Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1199 hiervor - Voir page 1199 ci-devant Iten: Die CVP-Fraktion wird auf das Rüstungsprogramm 1983 eintreten und den Anträgen der Militärkomm ssion zustimmen. Es scheint uns, das Programm erfülle zwei wesentliche verteidigungspolitische Prinzipien. Es lässt eine ausgewo- gene Verbesserung empfindlicher Lücken in unserer militä- rischen Bewaffnung erwarten und liegt zudem im Rahmen des Armeeleitbildes der achtziger Jahre, teilweise sogar in der Stossrichtung der Ausbauschritte der neunziger Jahre. Die nähere Überprüfung einiger ausgewählter Details der Vorlage hat unsere Zustimmung verstärkt.

1. Wir sind überzeugt, dass das Feuerleitsystem Fargo für unsere Artillerie nicht nur notwendig und zweckmässig, sondern auch das modernste System überhaupt in allen uns bekannten Armeen ist. Positiv vermerken wir auch die zuge- sicherte Eigenschaft dieses Systems, wonach es im Zuge einer zu erwartenden technischen Weiterentwicklung ele- mentweise aufdatiert werden kann. Die technische Überalte- rung wird somit aller Voraussicht nach schrittweise hinaus- geschoben werden können.

2. Im Bereich der Flugwaffe macht sich in zunehmendem Masse die Überalterung unserer Flugzeuge bemerkbar. Es erscheint uns richtig, diesem Prozess nicht einfach zuzuse- hen und die neue Flugzeugbeschaffung abzuwarten. Auch wenn unsere Flugwaffe die teilweise technische Unterlegen- heit gegenüber möglichen Flugkampfgegnern weitgehend wettmachen kann durch den sehr hohen Ausbildungsstan- dard unserer Piloten und die optimale Anpassung an unser schwieriges Fluggelände, befürworten wir eine laufende Verbesserung des vorhandenen Flugmaterials. Hierzu zäh- len wir das zur Beschaffung vorgeschlagene Landeradar und das sogenannte Freund-Feind-Erkennungsgerät IFF, ein Gerät, das notabene auch in den politischen Höhenflü- gen in Wahlkämpfen oftmals von Nutzen sein könnte!

3. Auch der Aufwand von gut 60 Millionen Franken für die Verbesserung der allgemeinen Ausrüstung erscheint uns als gute Investition. Das Kreislaufgerät 84 bringt vermehrte Sicherheit des Wehrmannes in seiner rettenden und schüt- zenden Arbeit in militärischen Untertagsanlagen. Es ist nur bedauerlich, dass sich hierfür nicht ein vergleichbar taugli- ches Schweizer Produkt finden liess. Persönlich danke ich dem Bundesrat für die endlich beschlossene Beschaffung von Tarnanzügen für jene Wehrmänner, die sich immer noch zur Arbeit und zu Übungen im unwürdigen «tenue bleue» präsentieren müssen. Nicht nur eine gute Waffe, sondern auch ein anständiges Kleid gehört zur Ausstattung eines Soldaten.

4. Die Beschaffung des neuen Sturmgewehres haben wir einer besonderen Überprüfung unterzogen, und zwar nicht weil die in der Vorlage hierfür beantragten 180 Millionen Franken im Verhältnis zum gesamten Betrag von rund 1,4 Milliarden besonders viel wären, sondern weil wir durch diesen Beschluss finanzielle Mittel binden, und zwar für eine Dauer von über zehn Jahren. Unsere Überprüfung umfasste drei Gesichtspunkte:

a. Tauglichkeit,

b. Varianten,

c. Beschaffungspriorität. Zur Tauglichkeit: Es ist in der ganzen Diskussion nie ernst- haft bestritten worden, dass das Sturmgewehr 90 sehr wohl miliztruppentauglich ist. Es ist beweglich, rasch, leicht und verfügt über eine wirksame Feuerkraft. Zu den Varianten: Echte Entscheidungsvarianten liegen nicht vor, weder das im Vorevaluationsverfahren ausge- schiedene Modell der Eidgenössischen Waffenfabrik Bern noch das während einer gewissen Zeit in der Presse in Erinnerung gerufene bundesdeutsche Produkt G-11. Wir sagen dies ganz dezidiert: Für uns ist das deutsche G-11 weder technisch zurzeit diskutabel noch aus psychologi- schen und grundsätzlichen Erwägungen überhaupt in Betracht zu ziehen. Schon der Gedanke, wir könnten unse- ren Schweizer Soldaten statt eines eigenen ein ausländi- sches Gewehr als persönliche Waffe in die Hände und nach Hause geben, ist für uns geradezu abwegig. Die einzige für uns erkennbare Variante wäre eine Neuauflage des alten, d.h. bestehenden Sturmgewehres 57. Diese Feststellung führt uns abschliessend zur Frage nach der Beschaffungspriorität. Wir sind nicht bereit, wesentliche Eingriffe in die vom Bundesrat vorgelegten Prioritätenlisten der nächsten Ausbauschritte ohne Not vornehmen zu las- sen. So wie wir die Dinge hier sehen, ist die beantragte Beschaffung des Sturmgewehres kein Eingriff in die Priori- tätenordnung, sondern vielmehr im Grunde genommen ein typischer Sachzwang. Was hatte denn der Bundesrat zur Auswahl? Entweder das alte Sturmgewehr neu fabrizieren zu lassen (der rein zahlenmässige Beschaffungsbedarf ist ja unbestritten) oder aus der Not eine Tugend zu machen und bei dieser Gelegenheit ein neues, besseres und leichteres, auch kürzeres und langfristig wohl auch billigeres Gewehr zu beschaffen. Die Schuld, dass diese eigentlich einfache Erkenntnis auch bei uns da und dort so lange nicht gedäm- mert hat, kann sich das EMD in seiner Buchhaltung selber eintragen. Hätte das EMD seine Karten - auch die schlech- ten - früher und offener, d.h. direkt an uns und nicht über die Presse, auf den Tisch gelegt, wäre ihm einiges erspart geblieben, jedenfalls jene nicht besonders behutsam geführte Aussprache in unserer Militärkommission zur

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Fragestunde Heure des questions In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 26.09.1983 - 14:30 Date Data Seite 1206-1210 Page Pagina Ref. No 20 011 769 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Heure des questions 1206 N 26 septembre 1983 #ST# Fünfte Sitzung - Cinquième séance Montag, 26. September 1983, Nachmittag Lundi 26 septembre 1983, après-midi 14.30 h Vorsitz - Présidence: Herr Eng Fragestunde - Heure des questions Frage 1 : Günter. Sozialtarif für Deutsche in Schweizer Spitälern Tarif social pour les ressortissants allemands soignés dans les hôpitaux suisses Offenbar sind bilaterale Verhandlungen zwischen Deutsch- land und dem Bundesamt für Sozialversicherung recht weit fortgeschritten. Sie haben zum Ziel, dass gegenseitig die Staatsbürger zum Sozialtarif behandelt werden. Der Bun- desrat wird gebeten, Auskunft zu geben, welche Totalbe- träge heute pro Jahr die kranken Schweizer in Deutschland bzw. die kranken Deutschen in der Schweiz für Spitalaufent- halte bezahlen. Besonders interessiert das Verhältnis der Zahlen. Oder anders: Wieviel Geld zahlt nach Abschluss des geplanten Abkommens die Schweiz mehr für deutsche Staatsbürger als im umgekehrten Fall Deutschland für unsere dort erkrankten Bürger? Bundesrat Egli: Es ist richtig, dass zurzeit auf Experten- ebene Gespräche zwischen dem Bundesamt für Sozialversi- cherung und dem deutschen Bundesministerium für Arbeits- und Sozialordnung über ein Zusatzabkommen zum geltenden Sozialversicherungsabkommen geführt werden. Diese Gespräche haben unter anderem auch die soge- nannte Leistungsaushilfe in der Krankenversicherung zum Gegenstand. Ausgangspunkt hierfür ist die Tatsache, dass sowohl die deutsche als auch die schweizerische Kranken- versicherung grundsätzlich nicht verpflichtet sind, für Behandlungen im Ausland aufzukommen. Die Bundesrepu- blik Deutschland hat daher mit praktisch allen westeuro- päischen Staaten - ausser der Schweiz - zum Teil im Rah- men der Europäischen Gemeinschaften, zum Teil auf bilate- ralem Weg Leistungsaushilfeabkommen abgeschlossen und möchte nun auch mit unserem Land eine solche Vereinba- rung treffen. Dabei wird die Leistungsaushilfe nurfür notfall- mässige Behandlungen angestrebt. So hätte eine schweize- rische Krankenversicherungsstelle beispielsweise für eine notfallmässige Spitalbehandlung eines deutschen Kranken- versicherten Vorleistungen im Rahmen des Tarifs für ausser- kantonale Patienten zu erbringen, die ihr dann von der zuständigen deutschen Krankenkasse zurückvergütst wür- den. Eine ähnliche Leistungsaushilfe zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Schweiz besteht schon im Bereiche der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Frage bezieht sich aber offenbar auch auf die gegenseitige Bela- stung. Die Belastungen, die aus einem solchen Abkommen den beidseitigen Krankenversicherungen erwachsen wür- den, lassen sich sehr schwer abschätzen. Sie dürften sich jedoch nach deutschen Erfahrungen in engen Grenzen hal- ten. Sicher aber wären - wenn man von den Fremdenver- kehrszahlen ausgeht - die Mehraufwendungen der deut- schen Krankenkassen, die für die Behandlungskosten deut- scher Versicherter in der Schweiz letztlich aufkommen müs- sen, deutlich höher als jene der schweizerischen. Ob im übrigen ein zwischenstaatliches Abkommen im erwähnten Sinne zustande kommt, steht heute noch nicht fest. Beiderseits müssen noch verschiedene Abklärungen getroffen werden. Günter: Gegen das Abkommen an sich ist nichts einzuwen- den. Das Problem liegt darin, zu welchem Tarif diese Behandlung erfolgt. Wenn sie nämlich zum Sozialtarif erfolgt, bedeutet das, dass die Schweiz für jeden Patienten pro Tag im Schnitt etwa 100 Franken bezahlen müsste. Meine Anregung zielt eben dahin, dass man das Abkommen so gestaltet, dass Selbstkosten berechnet werden und nicht die Kosten, dieden Sozialversicherten gegenseitig in beiden Ländern berechnet werden. Das macht einen enormen Unterschied, und ich kann Ihnen sagen, unsere touristi- schen Regionen sind äusserst beunruhigt. Sind Sie, Herr Bundesrat, bereit, dafür zu sorgen, dass man hier in der Vorbehandlung auf die Bezahlung der Selbstkosten tendiert und nicht auf die versicherten Kosten, wie sie für unsere Patienten gelten? Bundesrat Egli: Herr Günter, darf ich mich diesbezüglich noch vergewissern, bevor ich Ihnen nur eine annähernde Antwort gebe? - Ich werde Ihnen die entsprechende Ant- wort noch zukommen lassen. Frage 2: Widmer. Transportgebühr Kandersteg-Goppenstein Taxe de transport Kandersteg-Goppenstein Diesen Sommer kam es am Gotthard mehrfach zu Verkehrs- stauungen mit Autokolonnen bis zu 40 Kilometern Länge. Gleichzeitig konnte man praktisch verkehrsfrei über Sim- plon-Lötschberg die Alpen überqueren. Hauptgrund dafür ist die hohe Transportgebühr von 28 Franken für die Strecke Goppenstein-Kandersteg, mit welcher der umweltfreundli- che Autotransport belastet wird. Ich frage deshalb, ist der Bundesrat bereit, auf den nächsten Sommer die Transport- gebühr Kandersteg-Goppenstein durch Beiträge aus dem Benzinzoll auf 10 Franken zu reduzieren? Bundesrat Egli: Sie wissen, dass sich zurzeit die Ausfüh- rungsbestimmungen zum neuen Artikel 36ter betreffend die Verwendung des Benzinzolles in Vernehmlassung befinden. Bevor diese Ausführungsgesetzgebung zum Verfassungsar- tikel über die Neuregelung bei den Treibstoffzöllen von den eidgenössischen Räten durchberaten und in Kraft gesetzt werden kann, dürfen aus den Mitteln desTreibstoffzollertra- ges keine Beträge an den Transport begleiteter Motorfahr- zeuge durch Eisenbahntunnels ausgerichtet werden. Es ist auch nicht möglich, heute schon konkrete Angaben über die allfällige Transportpreisermässigung zu machen. Der Entwurf des Bundesrates zu einem Strassenfinanzierungs- beschluss sieht aber Beiträge zur Ermässigung der Tarife von solchen Autotransporten ausdrücklich vor. Frage 3: Braunschwelg. Waffengesetzgebung Législation sur les armes Der Bundesrat will dem Missbrauch von Waffen, Waffenzu- behör und Munition nicht entgegentreten. Die Schweiz soll «Waffenselbstbedienungsladen» bleiben. Ist es mit der Füh- rungsaufgabe des Bundesrates vereinbar, eine während acht Jahren gefestigte Überzeugung über Nacht zu ändern, wenn es die Vernehmlassungsantworten von Schützenverei- nen und Waffenhändlern verlangen (obwohl zwei Drittel aller Antworten grundsätzlich eine Bundesregelung be- jahen)? Bundesrat Friedrich: Mit einer eidgenössischen Waffenge- setzgebung wollte der Bundesrat den Missbrauch von Waf- fen, Waffenzubehör und Munition wirksam bekämpfen. Die

26. September 1983 N 1207 Fragestunde Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens ergab nun aber, dass eine solche Bundesregelung zurzeit nicht reali- siert werden kann. In ihren Vernehmlassungsantworten äus- serten sich nicht nur Schützenvereine und Waffenhändler negativ, wie der Fragesteller schreibt. Der Widerstand war viel breiter. So sprachen sich zehn Kantone gegen eine Bundesregelung aus. Mit Ausnahme der SP gaben sodann alle politischen Parteien, die sich am Vernehmlassungsver- fahren beteiligten, negative Stellungnahmen ab. Die interes- sierten Organisationen sprachen sich zwar mehrheitlich für eine Bundesregelung aus. Dies täuscht aber. Einerseits wurde verlangt, das Recht auf Waffenbesitz und Waffentra- gen sei in der Verfassung positiv zu verankern. Andererseits wurde die Zustimmung zu einer Bundesregelung davon abhängig gemacht, dass die vorgeschlagene Gesetzesrege- lung wesentlich entschärft werde. Die Vorstellungen der interessierten Organisationen gingen also in ganz andere Richtung als jene des Bundesrates. Der Bundesrat nimmt seine Führungsaufgabe zwar sehr ernst. Ebenso ernsthaft pflegt er aber die Vernehmlassungen auszuwerten. Braunschweig: Aus zwei Gründen stelle ich eine weitere Frage: Dem Bundesrat war es seit Jahren bekannt, dass diese Opposition vorhanden ist; sie war ja sehr aktiv. Daher meine Frage: Hat sich denn nicht der Charakter des Ver- nehmlassungsverfahrens in den letzten Jahren ganz wesent- lich geändert? Früher ging es um die Meinungsforschung, heute bekommt man den Eindruck, dass das Vernehmlas- sungsverfahren mehr Gewicht hat als beispielsweise wir, die Bundesversammlung. Bundesrat Friedrich: Das Vernehmlassungsverfahren hat nur dann einen Sinn, wenn man auf die Ergebnisse Rück- sicht nimmt. Und wenn die Ergebnisse so eindeutig negativ sind, hat es wohl keinen Zweck, eine Vorlage einzubringen, deren Schicksal in der Volksabstimmung vorprogrammiert wäre. Frage 4: Spiess. Schiessabfälle auf Walliser Alpgebiet Tir dans les Alpes valaisannes. Nettoyage du terrain Im Juli 1983 war das hochgelegene Alpgebiet Tsa de Tounot, zwischen dem Mont Tounot und den Pointes de Nava, im Val d'Anniviers, oberhalb Saint-Luc, übersät mit den Überbleib- seln von Schiessübungen. Sind die Armeeeinheiten nicht verpflichtet, nach den Schiessübungen die Abfälle wieder zu beseitigen und für Landwirte und Touristen ein anständiges, sauberes Gelände zu hinterlassen ? Question 6: Vannay. Suche nach Blindgängern Recherche des ratés Plusieurs terribles accidents causés par de la munition (ratés) ont été déplorés dans notre pays - à Saint-Gall et en Valais. Un certain nombre de propositions ont été faites et des mesures prises en vue d'éviter de telles catastrophes. Dans l'immédiat, je demande au Conseil fédéral si les responsables du Département militaire:

- sont prêts à prescrire à toutes les troupes concernées, lors des prochains cours, de ratisser minutieusement tous les champs de tirs utilisés ces dernières années en vue de retrouver d'éventuels ratés?

- peuvent interdire l'usage de munitions pouvant provo- quer ces ratés jusqu'à ce que ce travail de ratissage ait été accompli? M. Chevallaz, conseiller fédéral: La troupe a le devoir de remettre en ordre et de nettoyer les places de tir qu'elle a utilisées. En règle générale, elle s'acquitte convenablement de cette tâche. Cependant, lorsque les places de tir sont recouvertes de neige, il est souvent difficile de découvrir et de ramasser des résidus de munitions tels que douilles et autres débris. En altitude, il peut dès lors arriver que des débris de munitions provenant de tirs antérieurs fassent leur apparition après la fonte des neiges, fonte qui, à l'occasion, peut être très rapide, comme cela a été le cas cette année. Dans de tels cas, il appartient à la troupe suivante de nettoyer et de remettre en état la place de tir. Les offices de coordination pour l'occupation de ces places sont égale- ment responsables de l'organisation de ces travaux à condi- tion qu'une information adéquate leur parvienne. Un problème particulier-j'en arrivée la question posée par Mme Vannay - est celui des ratés. Les accidents tragiques survenus dans la région de Flums et dans le Haut-Valais nous ont durement touchés et je regrette qu'ils aient causé des pertes de vies humaines. Nous avions été épargnés par ce genre d'accident ces dernières années et il se peut que cette circonstance - cette chance, pourrait-on dire - ait suscité un sentiment de sécurité trompeur. D'autre part, les conditions atmosphériques, la masse de neige de l'hiver passé et la fonte rapide de cet été ont sans doute contribué à la multiplication du nombre des ratés, puis à l'apparition de centaines de projectiles non éclatés. Comme je l'ai déjà dit lors de la conférence de presse qui a eu lieu à la suite de ces accidents, nous avons envisagé un certain nombre de mesures afin d'éviter que ces événe- ments ne se renouvellent. J'aurai l'occasion, la semaine prochaine, de revenir plus en détail sur ces mesures dans ma réponse à l'interpellation urgente qui a été déposée par un membre de votre conseil. J'en viens enfin au problème de la munition. En principe, toutes les munitions explosives pourraient produire des ratés mais l'interdiction de l'emploi de ces munitions ren- drait l'instruction de la troupe impossible. En effet, les exercices avec de la munition de combat sont indispensa- bles si l'on veut former notre armée aux conditions de la guerre. Des mesures sont prises également dans ce domaine, notamment en ce qui concerne la munition qui a été à l'origine du plus grand nombre d'accidents, c'est-à- dire la munition du lance-mines. J'y reviendrai la semaine prochaine. Präsident: Die Fragesteller haben Gelegenheit, eine sachbe- zogene Zusatzfrage zu stellen. Frau Spiess: Ich begreife, dass man nicht nach Abfällen suchen kann, wenn eine Alp noch schneebedeckt ist. Jene Alp, um die es hier geht, war indessen schon sehr früh schneefrei, dank dem warmen Frühsommer und Sommer. Ich kann deshalb die Begründung des Herrn Bundesrat Chevallaz nicht begreifen. Question 5: Pitteloud. Tod eines Rekruten Mort d'une recrue Le 17août 1983 la recrue R. Zanella s'effondra pendant une marche de 20 kilomètres, dix huit heures plus tard il décé- dait dans un hôpital. Le 19 août 1983 une autre recrue s'enfondra durant un exercice. Le Conseil fédéral estime-t-il que l'état de santé d'une recrue présentant des malaises ou s'effondrant peut être apprécié par des personnes n'ayant pas de formation médicale? M. Chevallaz, conseiller fédéral: Tout accident mortel surve- nant dans l'armée- on en enregistre hélas une trentaine par année en moyenne - nous touche profondément et il est immédiatement l'objet d'une enquête serrée. L'aide aux camarades fait partie du programme d'instruc- tion de la troupe et je puis vous dire, pour l'avoir constaté,

Heure des questions 1208 N 26 septembre 1983 que cet exercice est activement pratiqué. Toutefois, si cha- que militaire doit être capable de prendre des mesures immédiates en vue de sauver une vie, le diagnostic, à l'ar- mée comme au civil, est l'affaire du seul médecin. En ce qui concerne la recrue de l'école d'infanterie 204 qui a été victime d'un malaise au cours d'une marche de vingt kilomè- tres et qui est malheureusement décédée plus tard à l'hôpi- tal, la troupe s'est comportée correctement. Elle a immédia- tement transporté l'homme, qui était sans connaissance, au bivouac de la compagnie. Elle a appelé le médecin de l'école. Pour des raisons que l'enquête établira, celui-ci est arrivé avec quelque retard. Après avoir vu le patient, il a ordonné son transfert à l'hôpital. Dans le second cas évoqué, survenu dans une autre compa- gnie de la même école, une recrue a également eu un malaise au cours d'une marche. La réaction de la troupe a été la même et l'homme pourra prochainement quitter l'hô- pital. Il convient d'ajouter qu'à la sixième semaine de l'école de recrues, après un entraînement progressif, une marche de 20 kilomètres, pour laquelle il est prévu une durée de quatre heures, est un effort qui peut être considéré comme normal pour des jeunes gens en bonne santé. Mme Pitteloud: Si j'ai posé cette question c'est que, en effet, dans le cas de M. Zanella et d'après les informations don- nées par l'armée, au moment décisif de l'accident, aucune personne concernée- cadres et recrues- n'avait jugé que le cas nécessitait une hospitalisation urgente, ce qui a consi- dérablement retardé la prise en charge du soldat en diffi- culté. Je me permets donc de poser au Conseil fédéral une ques- tion subsidiaire: le Conseil fédéral voit-il un lien entre l'aug- mentation constante du nombre des accidents dans l'armée et les affirmations de certains officiers supérieurs selon lesquelles les soldats sont amollis et qu'il faut les endurcir à l'avenir? M. Chevallaz, conseiller fédéral: II est faux de dire - c'est un slogan fréquemment utilisé-que le nombre des acci dents à l'armée est en augmentation. Je répète que, selon les statis- tiques, on enregistre en moyenne une trentaine d'accidents mortels par année, dont près de la moitié sont des accidents de la circulation, qui surviennent souvent lors du retour au foyer ou de la rentrée à la caserne et qui sont souvent le fait de jeunes gens qui conduisent leur voiture avec une vitesse hélas excessive. Le chiffre de trente accidents par année doit être comparé à celui des trois mille accidents mortels qui surviennent dans le pays, dont la moitié à peu près sont des accidents de circulation. Il résulte de cette comparaison que les condi- tions dans lesquelles l'armée doit travailler- de nuit, dans des terrains quelquefois impossibles et avec de la munition

- sont difficiles. Le chiffre de trente accidents mortels par année est trop élevé, sans aucun doute, mais leur nombre ne s'accroît pas et il se situe dans la moyenne, si ce n'est au- dessous de la moyenne, des accidents civils. Frage 7: Kühne. Verdeckte Exportbeiträge. Auswirkungen auf die Schweiz Aide indirecte à l'exportation. Incidence sur l'économie suisse Presseberichten zufolge hat Österreich seine Käseexporte in verschiedene Länder mit verdeckten Exportbeiträgen «ge- fördert». Schädigen diese Praktiken die schweizerische Milchwirt- schaft auf ausländischen Märkten ? Wird die starke Zunahme der Käseimporte aus Österreich durch diese «Verkaufsförderung» beeinflusst? Bundesrat Purgier: Die den Presseberichten zugrunde lie- genden Vorkommnisse sollen nach den den Bundesbehör- den zur Verfügung stehenden Informationen schon vor mehreren Jahren geschehen sein. Sie sollen in erster Linie den Export nach Italien betroffen haben. Als Folge davon ist zwischen der EWG und Österreich am 21.Oktober 1981 die Vereinbarung einer abgestimmten Disziplin im gegenseiti- gen Handel mit Käse abgeschlossen worden, welche das bisherige Mindestpreissystem durch eine mengenmässige Beschränkung ersetzte. Das an den kürzlichen Pressebe- richten neue war weniger die Tatsache der verdeckten Sub- ventionen an sich, als die Art ihrer Finanzierung sowie gewisse Nebenumstände. Nach Auskunft der Käseunion hat das Niveau der Schweize- rischen Käseexporte unter den erwähnten österreichischen Praktiken nicht gelitten. Vor einigen Jahren ist durch den Zoll eine Voruntersuchung wegen Verdachtes verdeckter Zahlungen beim Export von österreichischem Käse nach der Schweiz durchgeführt worden, doch konnten solche nicht nachgewiesen werden. Unsere Käseeinfuhren aus Öster- reich sind in der Periode 1978 bis 1981 um 19 Prozent gesunken; erst anno 1982 bis und mit Juni 1983 nahmen sie wieder zu, zum Teil zu Lasten der Einfuhren aus der EWG. In den Monaten Juli und August dieses Jahres sind die Einfuh- ren aus Österreich markant zurückgegangen. Das Bundes- amt für AussenWirtschaft überwacht die Einfuhrpreise für Käse und steht hinsichtlich der Einhaltung der in den soge- nannten Käseabkommen mit Österreich vereinbarten Ein- fuhrpreise mit den österreichischen Behörden in engem Kontakt. Es hat die erwähnten Presseberichte zum Anlass genommen, die österreichischen Stellen darauf anzuspre- chen, ob auch Exporte nach der Schweiz in diese jetzt zum Vorschein gekommene Angelegenheit verwickelt seien. Nach dem gegenwärtigen Stand der eingeleiteten Untersu- chungen scheint das nicht der Fall zu sein; doch wird man vorerst das Ergebnis der nun eingeleiteten Untersuchung abzuwarten haben, bis endgültige Klarheit geschaffen wer- den kann. Das Bundesamt für Aussenwirtschaft verfolgt darum den Verlauf der Untersuchung aufmerksam. Frage 8: Eppenberger-Nesslau. Rinderseuche IBR-IPV Epizootie IBR-IPV Welche Erfahrungen haben wir mit der vom Bund verlang- ten Ausmerzung der «Buchstabenseuche» (IBR-IPV) ge- macht? Ist es nicht so, dass sanierte Rindviehbestände schon wieder verseucht sind und die Ausmerzung und die damit verbun- denen Kontrollen den Bauern unnötige Kosten und Umtriebe verursachen ? Ist es auf die Dauer richtig, dass der Bund den Kantonen die Ausmerzung vorschreibt und sich gleichzeitig an den Kosten (Sparprogramm 1980) nicht mehr beteiligt? Bundesrat Furgler: Frau Eppenberger kann ich antworten, dass die Erwartungen sich bis heute erfüllt haben, wurden doch Anfang September nur noch 1380 Bestände mit Rea- genten gemeldet. Dies entspricht rund 1,6 Prozent der Rind- viehbestände in der Schweiz. Weitere Angaben über die günstige Entwicklung der Seuchenlage finden Sie in der vor kurzem veröffentlichten Antwort des Bundesrates auf die Motion Tochon betreffend Rinderseuche IBR-IPV und die Bundesbeiträge. Wir verfügen über keine Angaben über die Zahl der Fälle von sanierten Betrieben, die erneut verseucht worden sind, da die Kantone dies nicht gesondert melden. Einige wenige Fälle von Reinfektionen, die darauf zurückge- hen, dass Bekämpfungsvorschriften missachtet worden sind, sind uns bekannt. Die vorgeschriebenen periodischen Kontrollen zur Überwachung der Seuchenlage werden unseres Wissens durch die Kantone bezahlt. Da in der Regel die Milch untersucht wird und die Proben bei der Einliefe- rung der Milch erhoben werden, verursachen diese Untersu- chungen den Landwirten kaum Umtriebe.

26. September 1983 N 1209 Fragestunde Die Problematik der Kostenverteilung bei der Tierseuchen- bekämpfung ist dem Bundesrat bekannt. Er hat dazu in der Antwort auf die Motion von Herrn Nationalrat Tochon ein- lässlich Stellung genommen und sich bereit erklärt, diesen Fragenkreis im Rahmen eines Postulates erneut zu prüfen. Dies wird geschehen. Frage 9: Günter. BIGA als Wahllokomotive? L'OFIAMT, une locomotive électorale? An einer FDP-Wahlveranstaltung in Interlaken gab BIGA- Direktor Bonny bekannt, dass das BIGA dem Bundesrat eine Erhöhung des Saisonnier- und des Ganzjahresaufenthalter- Kontingentes für den Kanton Bern beantragen werde. Dies war bis zu diesem Zeitpunkt nicht öffentlich bekannt. Hält es der Bundesrat für richtig, wenn Daten aus dem BIGA von dessen Direktor für seine Wahlpropaganda eingesetzt werden; was gedenkt er vorzukehren, damit sich derartige Vorfälle nicht wiederholen? Bundesrat Furgler: Ohne Zweifel ist das BIGA eine Lokomo- tive, und zwar eine gute, nicht aber eine Wahllokomotive. Am 29. Juni 1983 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlas- sung zur neuen Fremdarbeiterregelung pro 1983/84. Hier- über wurde die Öffentlichkeit durch eine Pressemitteilung eingehend orientiert. Aus dem Entwurf geht hervor, dass für den Kanton Bern eine Erhöhung seines Kontingentes für Jahresaufenthalter und Saisonniers geplant ist. Das hängt damit zusammen, dass dem bisherigen Verteilungsschlüssel das Basisjahr 1978 zugrunde lag; neu soll nunmehr das Jahr 1982 als Grundlage für die Berechnung der Zahlen und der Kontingente dienen. Der definitive Entscheid fällt nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens. Günter: Herr Bundesrat, habe ich Sie richtig verstanden, dass Herr Bonny keine Primeurs zum besten gegeben hat? So wurde es aber von der ganzen bernischen Presse aufge- fasst und in der grössten bernischen Zeitung auf der Titel- seite vermeldet. Bundesrat Furgler: Ob man Nachrichten als Primeur oder als Wiederholung von etwas, was man bereits weiss, bezeichnet, hängt vom jeweiligen Leser oder Zuhörer ab. Ich masse mir nie an, die entsprechende Reizschwelle für derar- tige Mitteilungen zu beziffern. Aber dass meine Mitarbeiter vorliegende Informationen korrekt wiedergeben, dafür über- nehme ich selbstverständlich die Verantwortung. Im Referat, das Anlass für die entsprechende Frage bietet, hat Herr Bonny über Wirtschaft und Tourismus im Berner Oberland referiert. Dass dabei die Fremdarbeiterzahlen eine gewisse Bedeutung haben, versteht sich von selbst. Wie gesagt, er hat darüber informiert, dass wir im Vernehmlassungsverfah- ren diesen Schlüssel im Sinne der erwähnten Feststellungen ändern. Soviel zum Primeur. Question 10: de Chastonay. Jedermannsfunk. Konzessionen 1984 Radio amateurs. Concessions PTT 1984 Les nouvelles prescriptions 1984 des PTT pour l'octroi de concessions aux Cibistes ont suscité de vives réactions tant elles sont restrictives notamment en matière de canaux, de types de modulations ou de puissance de sortie. Qu'en pense le Conseil fédéral? Bundesrat Schlumpf : Die vorgesehenen Änderungen betref- fen nicht den Amateurfunk im eigentlichen Sinne, sondern den sogenannten Jedermannsfunk, den man auch als CB- Funk oder Hobbyfunk bezeichnet. Für den Jedermannsfunk dürfen heute Geräte mit 22 Kanälen im 27-Megahertz- Bereich benützt werden. Die Sendeleistung ist auf 0,5 Watt begrenzt, und zugelassen sind Amplitudenmodulation - Inbegriffen Einseitenbandmodulation -sowie Frequenzmo- dulation. (Herr de Chastonay, fragen Sie mich aber nicht, was das sei.) Zusätzlich sollen ab I.Januar 1984 Jeder- mannsfunkgeräte mit 40 Kanälen, einer Sendeleistung von höchstens 4 Watt und Frequenzmodulation zugelassen wer- den. Die Schweiz kommt damit einer Empfehlung der CEPT nach, die eine Vereinheitlichung der Geräte innerhalb West- europas anstrebt. Darüber ist eine Diskussion entstanden, wobei sich die Jedermannsfunker durchaus nicht einig sind, welches die beste Lösung ist. In unserem Lande gibt es etwa 4,5 Millionen Radio- und Fernsehempfangskonzessionen und gegen 40 000 solcher Jedermannsfunk-Konzessionen. Funkgeräte für den Jeder- mannsfunk, vor allem solche mit Amplitudenmodulationen, bedeuten offenbar für Radio und Fernsehen eine Störge- fahr, die zunimmt, wenn die Sendeleistung grösser wird. Sie nimmt aber ab, wenn man die Frequenzmodulation verwen- det; dem trägt nun die neue CEPT-Empfehlung Rechnung. Der Bundesrat ist der Meinung, dass damit ein annehmbarer Kompromiss gefunden worden ist. Um den Jedermannsfunkern neue;Möglichkeiten zu öffnen, haben die PTT-Betriebe vorgesehen, demnächst einmal ver- suchsweise eine Anzahl Kanäle auch im 900-Megahertz- Bereich freizugeben. Dort könnten dann etwas höhere Sen- deleistungen zugelassen werden, ohne dass daraus Störun- gen für die Radio- und Fernsehkonzessionäre zu befürchten wären. Den Jedermannsfunkern sollte die vorgesehene Neu- regelung keine Nachteile bringen, weil sie ihre heutigen Geräte auch in Zukunft benützen können. Man wird nun die Erfahrungen mit einer solchen Neuregelung abwarten müssen. M. de Chastonay: Je sais, Monsieur le conseiller fédéral, qu'il y a en Suisse près de 40 000 radio-amateurs qui utili- sent environ 60 000 appareils de radio. La puissance, vrai- ment minime, de ces appareils - vous l'avez reconnu tout à l'heure - ne permet même plus à ces radio-amateurs de converser entre eux à l'aide des appareils dont ils disposent. La puissance des appareils utilisés en Suisse est souvent perturbée par celle, plus élevée, des stations italiennes ou espagnoles qui peuvent émettre sur des fréquences et des puissances de près de 50 watts. A mon avis, les PTT ne résoudront rien en limitant de manière draconienne ces puissances et les types de modu- lation de fréquence utilisés en Suisse en comparaison ceux qui sont tolérés ou admis à l'étranger. Je serais donc désireux que vous fassiez un effort supplé- mentaire auprès des PTT face aux restrictions qui ont été annoncées en matière de concessions pour 1984. Je vous en remercie d'avance. Bundesrat Schlumpf: Herr de Chastonay, Sie dürfen selbst- verständlich von den PTT und von mir verlangen, dass wir uns alle Mühe geben, insbesondere auch die Verhältnisse betreffend einstrahjende Auslandfunkgeräte zu regeln. Aber Sie dürfen von mir nicht verlangen, dass ich die ETH besu- che, um mich in diese Geheimnisse einweihen zu lassen. Wir nehmen Ihren Wunsch aber entgegen. Question 11: Jaggi. Rundfunk. Regalgebühren Radiodiffusion. Taxes de régale Le 20 juin 1983, la Feuille officielle des PTT publie des prescriptions (du 17 mai 1983) sur les concessions pour la diffusion de programmes de radiodiffusion (y compris les taxes de régale), basées sur l'Ordonnance 1 du 10 décembre 1973 relative à la loi réglant la correspondance télégraphi- que et téléphonique. Le 17 août 1983, sur proposition du DFTCE datée du 1erjuillet 1983, le Conseil fédéral décide de réviser complètement les dispositions d'application de cette

Programme d'armement 1983 1210 N 26 septembre 1983 Ordonnance 1, en y incorporant les dispositions parues deux mois plus tôt dans la FO des PTT. Comment se fait-il dans ces conditions qu'un porte-parole du DFTE ait déclaré le 12 septembre 1983 que l'administra- tion ignorait tout des taxes de régale fixées notamment pour les radios locales autorisées le 20 juin 1983 par le Conseil fédéral à faire un essai au sens de l'OER? Pourquoi le Conseil fédéral n'a-t-il pas accordé la publicité habituelle à la révision opérée le 17 août 1983 d'une ordonnance qui reste l'acte législatif le plus important dans le domaine de la radiodiffusion puisqu'il régit toutes les concessions pour la diffusion de programmes radio-TV? Quelles administrations et organisations le Conseil fédéral, respectivement le DFTCE, a-t-il consultées avant de procéder à la révision de l'Ordonnance 1 ? Bundesrat Schlumpt: Es trifft zu - Frau Jaggi macht das zu Recht geltend -, dass im Zusammenhang mit der Modifika- tion der Regalgebühren und Taxen Informationspannen und Ungeschicklichkeiten vorgekommen sind. Daraus haben sich auch Schwierigkeiten, wie sie in den letzten Tagen und Wochen diskutiert wurden, ergeben. Für die Revision der bundesrätlichen Verordnung, das ist die oberste Gesetzgebungsstufe in diesem Zusammenhang, und unserer departementalen Verfügung wurden die übli- chen verwaltungsinternen Mitberichtsverfahren durchge- führt. Diese beiden Erlasse - bundesrätliche Verordnung und départementale Verfügung - sind aufeinander abge- stimmt. Nun ist aber wegen der Gesamtregelung - es gibt eben noch die Stufe PTT mit ihren eigenen Erlassen - eine Diskussion über die Gestaltung und insbesondere die Höhe der Regalgebühr entstanden. Darüber haben wir die Gesprä- che mit den Betroffenen, d.h. den Empfängern solcher Versuchsbewilligungen, aufgenommen. Die Überprüfung dieser Fragen ist im Gange. Ich hoffe, dass wir zu einer akzeptablen Lösung gelangen werden. #ST# 83.012 Rüstungsprogramm 1983 Programme d'armement 1983 Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1199 hiervor - Voir page 1199 ci-devant Iten: Die CVP-Fraktion wird auf das Rüstungsprogramm 1983 eintreten und den Anträgen der Militärkomm ssion zustimmen. Es scheint uns, das Programm erfülle zwei wesentliche verteidigungspolitische Prinzipien. Es lässt eine ausgewo- gene Verbesserung empfindlicher Lücken in unserer militä- rischen Bewaffnung erwarten und liegt zudem im Rahmen des Armeeleitbildes der achtziger Jahre, teilweise sogar in der Stossrichtung der Ausbauschritte der neunziger Jahre. Die nähere Überprüfung einiger ausgewählter Details der Vorlage hat unsere Zustimmung verstärkt.

1. Wir sind überzeugt, dass das Feuerleitsystem Fargo für unsere Artillerie nicht nur notwendig und zweckmässig, sondern auch das modernste System überhaupt in allen uns bekannten Armeen ist. Positiv vermerken wir auch die zuge- sicherte Eigenschaft dieses Systems, wonach es im Zuge einer zu erwartenden technischen Weiterentwicklung ele- mentweise aufdatiert werden kann. Die technische Überalte- rung wird somit aller Voraussicht nach schrittweise hinaus- geschoben werden können.

2. Im Bereich der Flugwaffe macht sich in zunehmendem Masse die Überalterung unserer Flugzeuge bemerkbar. Es erscheint uns richtig, diesem Prozess nicht einfach zuzuse- hen und die neue Flugzeugbeschaffung abzuwarten. Auch wenn unsere Flugwaffe die teilweise technische Unterlegen- heit gegenüber möglichen Flugkampfgegnern weitgehend wettmachen kann durch den sehr hohen Ausbildungsstan- dard unserer Piloten und die optimale Anpassung an unser schwieriges Fluggelände, befürworten wir eine laufende Verbesserung des vorhandenen Flugmaterials. Hierzu zäh- len wir das zur Beschaffung vorgeschlagene Landeradar und das sogenannte Freund-Feind-Erkennungsgerät IFF, ein Gerät, das notabene auch in den politischen Höhenflü- gen in Wahlkämpfen oftmals von Nutzen sein könnte!

3. Auch der Aufwand von gut 60 Millionen Franken für die Verbesserung der allgemeinen Ausrüstung erscheint uns als gute Investition. Das Kreislaufgerät 84 bringt vermehrte Sicherheit des Wehrmannes in seiner rettenden und schüt- zenden Arbeit in militärischen Untertagsanlagen. Es ist nur bedauerlich, dass sich hierfür nicht ein vergleichbar taugli- ches Schweizer Produkt finden liess. Persönlich danke ich dem Bundesrat für die endlich beschlossene Beschaffung von Tarnanzügen für jene Wehrmänner, die sich immer noch zur Arbeit und zu Übungen im unwürdigen «tenue bleue» präsentieren müssen. Nicht nur eine gute Waffe, sondern auch ein anständiges Kleid gehört zur Ausstattung eines Soldaten.

4. Die Beschaffung des neuen Sturmgewehres haben wir einer besonderen Überprüfung unterzogen, und zwar nicht weil die in der Vorlage hierfür beantragten 180 Millionen Franken im Verhältnis zum gesamten Betrag von rund 1,4 Milliarden besonders viel wären, sondern weil wir durch diesen Beschluss finanzielle Mittel binden, und zwar für eine Dauer von über zehn Jahren. Unsere Überprüfung umfasste drei Gesichtspunkte:

a. Tauglichkeit,

b. Varianten,

c. Beschaffungspriorität. Zur Tauglichkeit: Es ist in der ganzen Diskussion nie ernst- haft bestritten worden, dass das Sturmgewehr 90 sehr wohl miliztruppentauglich ist. Es ist beweglich, rasch, leicht und verfügt über eine wirksame Feuerkraft. Zu den Varianten: Echte Entscheidungsvarianten liegen nicht vor, weder das im Vorevaluationsverfahren ausge- schiedene Modell der Eidgenössischen Waffenfabrik Bern noch das während einer gewissen Zeit in der Presse in Erinnerung gerufene bundesdeutsche Produkt G-11. Wir sagen dies ganz dezidiert: Für uns ist das deutsche G-11 weder technisch zurzeit diskutabel noch aus psychologi- schen und grundsätzlichen Erwägungen überhaupt in Betracht zu ziehen. Schon der Gedanke, wir könnten unse- ren Schweizer Soldaten statt eines eigenen ein ausländi- sches Gewehr als persönliche Waffe in die Hände und nach Hause geben, ist für uns geradezu abwegig. Die einzige für uns erkennbare Variante wäre eine Neuauflage des alten, d.h. bestehenden Sturmgewehres 57. Diese Feststellung führt uns abschliessend zur Frage nach der Beschaffungspriorität. Wir sind nicht bereit, wesentliche Eingriffe in die vom Bundesrat vorgelegten Prioritätenlisten der nächsten Ausbauschritte ohne Not vornehmen zu las- sen. So wie wir die Dinge hier sehen, ist die beantragte Beschaffung des Sturmgewehres kein Eingriff in die Priori- tätenordnung, sondern vielmehr im Grunde genommen ein typischer Sachzwang. Was hatte denn der Bundesrat zur Auswahl? Entweder das alte Sturmgewehr neu fabrizieren zu lassen (der rein zahlenmässige Beschaffungsbedarf ist ja unbestritten) oder aus der Not eine Tugend zu machen und bei dieser Gelegenheit ein neues, besseres und leichteres, auch kürzeres und langfristig wohl auch billigeres Gewehr zu beschaffen. Die Schuld, dass diese eigentlich einfache Erkenntnis auch bei uns da und dort so lange nicht gedäm- mert hat, kann sich das EMD in seiner Buchhaltung selber eintragen. Hätte das EMD seine Karten - auch die schlech- ten - früher und offener, d.h. direkt an uns und nicht über die Presse, auf den Tisch gelegt, wäre ihm einiges erspart geblieben, jedenfalls jene nicht besonders behutsam geführte Aussprache in unserer Militärkommission zur

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Fragestunde Heure des questions In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 26.09.1983 - 14:30 Date Data Seite 1206-1210 Page Pagina Ref. No 20 011 769 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.