Erwägungen (2 Absätze)
E. 16 décembre 1982 façon, ce sont les paysans qui paient ces frais administratifs en acquittant une taxe de 3 pour cent. Je suis étonné que M. Raichling apporte des arguments contraires aux intérêts des paysans. Personnellement, je suis neutre en ce qui concerne la politique agricole, mais je me dis qu'il n'y a pas de raison de ne pas faire bénéficier les paysans de quelques centimes supplémentaires. Dans les communes où plusieurs paysans emploient du carburant pour des besoins agricoles, c'est le devoir de ces com- munes de faire en sorte que le contrôle soit effectué sans exiger la taxe de 3 fr. 50. Que ces communes fassent un petit sacrifice et qu'elles exécutent ces petits travaux admi- nistratifs. C'est une question de principe. Je suis d'ailleurs surpris que la dépense occasionée par tous ces travaux administratifs (poste, douanes, etc.) se monte à 1,5 million de francs. Voilà où conduit notre bureaucratie, où mènent nos lois compliquées. C'est pour- quoi j'insiste pour qu'on en finisse avec ce saupoudrage de subventions. Il faut maintenir notre dernière position et le Conseil des Etats se ralliera à notre décision. Bundesrat Ritschard: Wir machen also ein schlechtes Geschäft, Herr Reichling hat es richtig gesagt. Wir nehmen jetzt 1,5 Millionen Franken ein aus diesen 3 Prozent, die wir vom Rückerstattungsbetrag erheben, und wir geben den Ackerbaustellen 300 000 Franken. Wenn wir die Ackerbau- stellen nicht mehr entschädigen, kann die Zollverwaltung wohl der Gerechtigkeit halber auch diese 3 Prozent nicht mehr erheben. Dann haben wir also bei der Oberzolldirek- tion eine gute Million weniger Einnahmen. Ich hätte es aus diesem Grunde ganz gerne gesehen, w.enn man für dieses und für das folgende Jahr dem Ständerat zugestimmt hätte, um uns Gelegenheit zu geben, dieses Problem - es ist natürlich ein Detailproblem - gründlich zu prüfen und nach- zusehen, wie das dann aussieht mit diesen Rückerstattun- gen. Müssen wir dann nicht konsequenterweise eben diese 3 Prozent, die wir jetzt zurückbehalten, den Bauern geben? Für den Bund wäre das finanziell gar nicht interessant. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 57 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 45 Stimmen An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 81.052 Voranschlag 1982. Nachtrag II Budget 1982. Supplément II Siehe Seite 1681 hiervor - Voir page 1681 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 14. Dezember 1982 Décision du Conseil des Etats du 14 décembre 1982 Differenzen - Divergences Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Antrag Nussbaumer Festhalten Art. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Proposition Nussbaumer Maintenir Hofmann, Berichterstatter: Wir haben noch eine Differenz zu bereinigen beim Voranschlag 1982 Nachtrag II. Es geht um den Landerwerb Flugfeld Kestenholz. Der Bundesrat hat zu diesem Landerwerb einen Verpflich- tungskredit von 1,7 Millionen Franken anbegehrt. Der Natio- nalrat hat diesen Verpflichtungskredit, gemäss Ablehnungs- antrag von Kollege Nussbaumer, mehrheitlich abgelehnt. Der Ständerat beschloss Zustimmung zum Bundesrat, also Gewährung des Verpflichtungskredites. Die Finanzkommission des Nationalrates beantragt Ihnen nun mit 13 zu 0 Stimmen, also einstimmig, Zustimmung zum Ständerat. Der Sachverhalt ist - kurz zusammengefasst - der folgende:
1. Der Bund gewährte der Flugplatzgenossenschaft Ölten im Jahre 1974 zwei Darlehen von insgesamt 580000 Fran- ken. Diese Darlehen dienten der Flugplatzgenossenschaft Ölten zum Landerwerb für über eine Million Franken, um einen Verfall der Kaufsrechte zu verhindern. Eine Güterzu- sammenlegung führte dann schliesslich zum heutigen Besitzstand, zu der zur Diskussion stehenden rechteckigen Parzelle von rund 12 Hektaren.
2. Nach den Vereinbarungen mit der Flugplatzgenossen- schaft Ölten trägt der Bund heute die Zinslast für ein Kapital von rund 1,5 Millionen Franken. Der Preis für die mit einem Kaufrecht für den Bund belegte Gesamtfläche unter Einbe- zug aller Zinsen, die man aufgewendet hat, ist gegenwärtig auf 14 Franken je Quadratmeter zu veranschlagen. Eine endgültige Regelung der Eigentumsverhältnisse drängt sich daher auf.
3. Die endgültige Schliessung des Flugplatzes Ölten steht bevor. Ob auf dem zur Diskussion stehenden Areal Kesten- holz trotz allen Widerständen ein Ersatzflugplatz verwirk- licht werden kann, ist noch offen. Das Urteil des Bundesge- richtes schliesst eine Verwirklichung des Flugfeldes nicht aus. Eine Ersatzlösung konnte bis heute nicht gefunden werden. Wir sind uns aber bewusst, dass es - wenn es überhaupt verwirklicht werden kann - sehr schwierig zu verwirklichen sein wird.
4. Selbst wenn sich das Flugfeld Kestenholz nicht verwirkli- chen Hesse, wäre für den Bund die Verfügungsgewalt über ein zusammenhängendes, unmittelbar neben der N 1 gele- genes Areal von rund 12 Hektaren Fläche von Vorteil, nicht zuletzt als Abtauschobjekt. Das Areal käme namentlich als Realersatz im Rahmen verschiedener Bundeszwecke in Frage. Ein solcher vorsorglicher Landerwerb liegt im Bun- desinteresse. Die nationalrätliche Finanzkommission ist der Auffassung, dass, wenn der Flugplatz Kestenholz nicht verwirklicht wird, auf dem zur Diskussion stehenden Land nicht eine militäri- sche Anlage, ein Warfenplatz oder eine Typenprüfanstalt für Motorfahrzeuge errichtet werden sollen, wie etwa die Rede war. Es handelt sich bei diesem Terrain um sehr wertvolles Ackerland. Auch der Bund hat sich an die Vorschriften des Raumplanungsgesetzes zu halten. Das dortige Land könnte sich aber sehr gut als Realersatz eignen und könnte dem Bund daher wertvolle Dienste leisten. Wenn der Bund das Land nicht erwirbt, ist völlig offen, an wen das Land gehen wird. Die Finanzkommission beantragt Ihnen daher einstimmig, im Allgemeininteresse den Verpflichtungskredit für den Landkauf zu gewähren, also Zustimmung zu Bundesrat Und Ständerat. Kollege Nussbaumer darf zur Kenntnis nehmen, dass man möchte, dass dieses Land sinnvoll eingesetzt werde. Nussbaumer: Das Votum von Herrn Kommissionspräsident Hofmann bedarf doch einiger Ergänzungen in bezug auf das Bundesgerichtsurteil betreffend dieses Flugfeld. Das Bundesgericht hat das Flugfeld abgelehnt aus drei Gründen:
1. Es fehlt eine übergeordnete Sachplanung des Bundes. Diese wurde inzwischen erstellt, auch wenn sie nur eine halbe Schreibmaschinenseite umfasst, ist sie jetzt vorhan- den. Dieser Grund wäre nicht mehr stichhaltig. Das Bundes-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983 Budget de la Confédération 1983 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.052 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.12.1982 - 08:00 Date Data Seite 1747-1748 Page Pagina Ref. No
E. 20 011 021 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
16. Dezember 1982 N 1747 Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983 #ST# Zwölfte Sitzung - Douzième séance Donnerstag, 16. Dezember 1982, Vormittag Jeudi 16 décembre 1982, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: Herr Eng 82.052 Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983 Budget de la Confédération 1983 Siehe Seite 1678 hiervor - Voir page 1678 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 14. Dezember 1982 Décision du Conseil des Etats du 14 décembre 1982 Differenzen - Divergences 606 Zollverwaltung 373.01 Beiträge ' Antrag der Kommission Mehrheit Festhalten Minderheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates 606 Administration des douanes 373.01 Contributions Proposition de la commission Majorité Maintenir Minorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Hofmann, Berichterstatter: Wir haben beim Voranschlag 1983 noch eine Differenz mit dem Ständerat zu bereinigen. Es betrifft Ziffer 606 Zollverwaltung, Nr. 373.01 Beiträge. Bundesrat und Ständerat beantragen unter dieser Position einen Budgetbetrag von 370000 Franken, der Nationalrat einen solchen von 70 000 Franken. Bei der vom Nationalrat beschlossenen Kürzung um 300 000 Franken handelt es sich um die Entschädigungen an Gemeindeackerbaustellen. Die Landwirtschaft erhält bekanntlich eine Zollrückerstat- tung auf Treibstoffen bezogen auf die im landwirtschaftli- chen Betrieb vorhandenen landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeuge sowie die bewirtschaftete Kulturfläche. Die Gemeindeackerbaustellen arbeiten beim Rückerstattungs- verfahren mit. Die Ackerbaustelle übergibt dem Landwirt die Gesuche, nimmt diese wiederum entgegen, prüft die Angaben auf Richtigkeit, Vollständigkeit, bestätigt deren Glaubwürdigkeit, klärt allfällige Unstimmigkeiten ab, lässt das Gesuch nötigenfalls berichtigen, führt an Ort und Stelle Kontrollen durch und reicht die Gesuche gemeindeweise der Oberzolldirektion ein. Für diese Dienstleistung erhält die Ackerbaustelle eine Entschädigung. Gegenwärtig beträgt sie Fr. 3.50 pro Gesuch. Da der Gemeindeackerbau- stellenleiter mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist, besteht Gewähr, dass allfällige Missbräuche weitgehend unterbleiben. Über die rund 3000 Ackerbaustellen lässt sich für die Verwaltung der Verkehr mit den rund 86 000 Gesuch- stellern vereinfachen. Zur Deckung der Kosten, die der Ver- waltung mit der Zollrückerstattung entstehen, werden vom Gesuchsteller 3 Prozent des Rückerstattungsbetrages als Gebühr erhoben. Die Einnahme aus dieser Gebühr beträgt für das Jahr 1982 rund 1,5 Millionen Franken. Die Gesamt- kosten der Rückerstattung werden durch diesen Betrag abgedeckt. Da die Rückerstattungsgebühr direkt von der Zollrückerstattung in Abzug gebracht wird, erscheint diese Einnahme nicht getrennt in der Staatsrechnung, sondern ist in den Einfuhrzöllen enthalten. Die Finanzkommission ist nun nach wie vor mehrheitlich der Auffassung, dass den Gemeindeackerbaustellen die erwähnte Arbeit ohne Ent- schädigung durch den Bund zugemutet werden darf. Die Finanzkommission des Nationalrates beantragt Ihnen des- halb mit 10 zu 3 Stimmen Festhalten am Beschluss des Nationalrates. Nun ist den Mitgliedern der Finanzkommission noch ein Schreiben der Oberzolldirektion zugestellt worden. Hier wird nochmals darauf hingewiesen, wie wichtig die Mitarbeit dieser Ackerbaustellen für die Zollverwaltung sei. Es wird auch geltend gemacht: «Würde die Entschädigung an die Ackerbaustellen fallengelassen, müsste die Rückerstat- tungsgebühr entsprechend gesenkt werden, was einen höheren Rückerstattungsbetrag an die Gesuchsteller zur Folge hätte. Ein Wegfall der Entschädigung brächte deshalb keine Minderausgaben für den Bund.» Die Zollverwaltung macht weiter geltend: «Für die nächste Rückerstattungspe- riode, das heisst das Gesuchsjahr 1982, Einreichungsfrist
15. Februar 1983, wurden die Unterlagen bereits an die Ackerbaustellen weitergeleitet. Eine Aufhebung der Ent- schädigung vor dem I.Januar 1984 wäre nicht gerechtfer- tigt.» Die Zollverwaltung vertritt also nach wie vor die Auf- fassung, man sollte für 1983 diese Entschädigung nochmals gewähren, und wenn sie abzubauen sei, dann erst per
1. Januar 1984, damit die entsprechenden Vorbereitungsar- beiten getroffen werden können. Der Rat muss entschei- den. Reichling: Der Präsident der Finanzkommission hat Ihnen mitgeteilt, wie die Zahlen liegen. Der Bundesrat wurde sei- nerseits damit beauftragt, das Rückerstattungsverfahren zu ordnen; er hat es so geordnet, dass er die damit anfallen- den Kosten restlos den berechtigten Landwirten aufgebür- det hat, welche diese Zollzuschlagrückerstattungen zugute haben. Er erhebt bei den Bauern 3 Prozent Rückerstat- tungsgebühr, das gibt ihm Einnahmen von 1,5 Millionen Franken, davon richtet er wiederum 300 000 Franken an die Gemeindeackerbaustellen aus, der Rest dient für die Kostenabdeckung in der Bundesverwaltung. Dem Bund entstehen deshalb aus dieser Position keine Aufwendun- gen. Dafür funktioniert das System zu jeglicher Zufrieden- heit. Wenn Sie nun diese 300 000 Franken streichen wollen, hat das zur Folge, dass auch die Rückerstattungsgebühr bei den Landwirten gesenkt wird. Es wäre also im Prinzip im Interesse der Landwirte - sie bekommen mehr Rückerstat- tung, der Bund kann dafür die Ackerbaustellen nicht ent- schädigen und muss dann wieder schauen, wie das ganze Kontrollsystem weiter funktionieren kann. Aus dieser Mass- nahme kann für.den Bund keine Einsparung erzielt werden. Ich würde doch annehmen, dass Sie nicht den Bundesrat verpflichten wollen, bei den Landwirten eine Gebühr zu erheben, um auf diesem Posten die Bundeskasse zu sanie- ren, wenn Sie dann auf der anderen Seite die Kosten, die damit erwachsen, streichen. Das wäre staatspolitisch doch nicht gerade eine gute Lösung. Ich möchte Ihnen deshalb beantragen, dem Ständerat zuzu- stimmen, damit das heutige System der Rückerstattung und Kontrolle weiter funktionieren kann. Dem Bund erwach- sen daraus weder Mehrkosten noch Minderkosten. M. Barchi, rapporteur: M. Reichling est monté à la tribune afin de nous convaincre de nous rallier à la décision du Conseil des Etats: maintenir la contribution de 370000 francs. M. Reichling a donné de bonnes raisons, mais il est arrivé à de mauvaises conclusions. Il nous a dit notamment que le fait de réduire cette contribution n'apporterait aucun allégement financier à la Confédération puisque, de toute
Budget 1982. Supplément II 1748 N 16 décembre 1982 façon, ce sont les paysans qui paient ces frais administratifs en acquittant une taxe de 3 pour cent. Je suis étonné que M. Raichling apporte des arguments contraires aux intérêts des paysans. Personnellement, je suis neutre en ce qui concerne la politique agricole, mais je me dis qu'il n'y a pas de raison de ne pas faire bénéficier les paysans de quelques centimes supplémentaires. Dans les communes où plusieurs paysans emploient du carburant pour des besoins agricoles, c'est le devoir de ces com- munes de faire en sorte que le contrôle soit effectué sans exiger la taxe de 3 fr. 50. Que ces communes fassent un petit sacrifice et qu'elles exécutent ces petits travaux admi- nistratifs. C'est une question de principe. Je suis d'ailleurs surpris que la dépense occasionée par tous ces travaux administratifs (poste, douanes, etc.) se monte à 1,5 million de francs. Voilà où conduit notre bureaucratie, où mènent nos lois compliquées. C'est pour- quoi j'insiste pour qu'on en finisse avec ce saupoudrage de subventions. Il faut maintenir notre dernière position et le Conseil des Etats se ralliera à notre décision. Bundesrat Ritschard: Wir machen also ein schlechtes Geschäft, Herr Reichling hat es richtig gesagt. Wir nehmen jetzt 1,5 Millionen Franken ein aus diesen 3 Prozent, die wir vom Rückerstattungsbetrag erheben, und wir geben den Ackerbaustellen 300 000 Franken. Wenn wir die Ackerbau- stellen nicht mehr entschädigen, kann die Zollverwaltung wohl der Gerechtigkeit halber auch diese 3 Prozent nicht mehr erheben. Dann haben wir also bei der Oberzolldirek- tion eine gute Million weniger Einnahmen. Ich hätte es aus diesem Grunde ganz gerne gesehen, w.enn man für dieses und für das folgende Jahr dem Ständerat zugestimmt hätte, um uns Gelegenheit zu geben, dieses Problem - es ist natürlich ein Detailproblem - gründlich zu prüfen und nach- zusehen, wie das dann aussieht mit diesen Rückerstattun- gen. Müssen wir dann nicht konsequenterweise eben diese 3 Prozent, die wir jetzt zurückbehalten, den Bauern geben? Für den Bund wäre das finanziell gar nicht interessant. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 57 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 45 Stimmen An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 81.052 Voranschlag 1982. Nachtrag II Budget 1982. Supplément II Siehe Seite 1681 hiervor - Voir page 1681 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 14. Dezember 1982 Décision du Conseil des Etats du 14 décembre 1982 Differenzen - Divergences Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Antrag Nussbaumer Festhalten Art. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Proposition Nussbaumer Maintenir Hofmann, Berichterstatter: Wir haben noch eine Differenz zu bereinigen beim Voranschlag 1982 Nachtrag II. Es geht um den Landerwerb Flugfeld Kestenholz. Der Bundesrat hat zu diesem Landerwerb einen Verpflich- tungskredit von 1,7 Millionen Franken anbegehrt. Der Natio- nalrat hat diesen Verpflichtungskredit, gemäss Ablehnungs- antrag von Kollege Nussbaumer, mehrheitlich abgelehnt. Der Ständerat beschloss Zustimmung zum Bundesrat, also Gewährung des Verpflichtungskredites. Die Finanzkommission des Nationalrates beantragt Ihnen nun mit 13 zu 0 Stimmen, also einstimmig, Zustimmung zum Ständerat. Der Sachverhalt ist - kurz zusammengefasst - der folgende:
1. Der Bund gewährte der Flugplatzgenossenschaft Ölten im Jahre 1974 zwei Darlehen von insgesamt 580000 Fran- ken. Diese Darlehen dienten der Flugplatzgenossenschaft Ölten zum Landerwerb für über eine Million Franken, um einen Verfall der Kaufsrechte zu verhindern. Eine Güterzu- sammenlegung führte dann schliesslich zum heutigen Besitzstand, zu der zur Diskussion stehenden rechteckigen Parzelle von rund 12 Hektaren.
2. Nach den Vereinbarungen mit der Flugplatzgenossen- schaft Ölten trägt der Bund heute die Zinslast für ein Kapital von rund 1,5 Millionen Franken. Der Preis für die mit einem Kaufrecht für den Bund belegte Gesamtfläche unter Einbe- zug aller Zinsen, die man aufgewendet hat, ist gegenwärtig auf 14 Franken je Quadratmeter zu veranschlagen. Eine endgültige Regelung der Eigentumsverhältnisse drängt sich daher auf.
3. Die endgültige Schliessung des Flugplatzes Ölten steht bevor. Ob auf dem zur Diskussion stehenden Areal Kesten- holz trotz allen Widerständen ein Ersatzflugplatz verwirk- licht werden kann, ist noch offen. Das Urteil des Bundesge- richtes schliesst eine Verwirklichung des Flugfeldes nicht aus. Eine Ersatzlösung konnte bis heute nicht gefunden werden. Wir sind uns aber bewusst, dass es - wenn es überhaupt verwirklicht werden kann - sehr schwierig zu verwirklichen sein wird.
4. Selbst wenn sich das Flugfeld Kestenholz nicht verwirkli- chen Hesse, wäre für den Bund die Verfügungsgewalt über ein zusammenhängendes, unmittelbar neben der N 1 gele- genes Areal von rund 12 Hektaren Fläche von Vorteil, nicht zuletzt als Abtauschobjekt. Das Areal käme namentlich als Realersatz im Rahmen verschiedener Bundeszwecke in Frage. Ein solcher vorsorglicher Landerwerb liegt im Bun- desinteresse. Die nationalrätliche Finanzkommission ist der Auffassung, dass, wenn der Flugplatz Kestenholz nicht verwirklicht wird, auf dem zur Diskussion stehenden Land nicht eine militäri- sche Anlage, ein Warfenplatz oder eine Typenprüfanstalt für Motorfahrzeuge errichtet werden sollen, wie etwa die Rede war. Es handelt sich bei diesem Terrain um sehr wertvolles Ackerland. Auch der Bund hat sich an die Vorschriften des Raumplanungsgesetzes zu halten. Das dortige Land könnte sich aber sehr gut als Realersatz eignen und könnte dem Bund daher wertvolle Dienste leisten. Wenn der Bund das Land nicht erwirbt, ist völlig offen, an wen das Land gehen wird. Die Finanzkommission beantragt Ihnen daher einstimmig, im Allgemeininteresse den Verpflichtungskredit für den Landkauf zu gewähren, also Zustimmung zu Bundesrat Und Ständerat. Kollege Nussbaumer darf zur Kenntnis nehmen, dass man möchte, dass dieses Land sinnvoll eingesetzt werde. Nussbaumer: Das Votum von Herrn Kommissionspräsident Hofmann bedarf doch einiger Ergänzungen in bezug auf das Bundesgerichtsurteil betreffend dieses Flugfeld. Das Bundesgericht hat das Flugfeld abgelehnt aus drei Gründen:
1. Es fehlt eine übergeordnete Sachplanung des Bundes. Diese wurde inzwischen erstellt, auch wenn sie nur eine halbe Schreibmaschinenseite umfasst, ist sie jetzt vorhan- den. Dieser Grund wäre nicht mehr stichhaltig. Das Bundes-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983 Budget de la Confédération 1983 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.052 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.12.1982 - 08:00 Date Data Seite 1747-1748 Page Pagina Ref. No 20 011 021 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.