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29. September 1982 N 1221 Truppenordnung. Änderung #ST# Achte Sitzung - Huitième séance Mittwoch, 29. September 1982, Nachmittag Mercredi 29 septembre 1982, après-midi 15.00 Uhr Vorsitz - Présidence: Frau Lang 82.012 Truppenordnung. Änderung Organisation des troupes. Révision Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. Februar 1982 (BBI 1,1251) Message et projet d'arrêté du 24 février 1982 (FF I, 1265) Beschluss des Ständerates vom 9. Juni 1982 Décision du conseil des Etats du 9 juin 1982 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Wellauer, Berichterstatter: Mit der Botschaft über die Änderung der Truppenordnung beantragt der Bundesrat Anpassungen für die Bereiche der Artillerie und der Flieger- und Flab-Truppen. Dies ist notwendig, weil einerseits neue Panzerhaubitzen einzugliedern sind und weil andererseits Teile der Flieger- und Flab-Truppen veränderten zivilen Ver- hältnissen angepasst werden müssen. Mit dem Rüstungsprogramm 1979 haben wir der Beschaf- fung einer dritten Tranche von Panzerhaubitzen zuge- stimmt. Mit den neuen Panzerhaubitzen sollen nun je eine gezogene Abteilung aus den neun Divisionen der Feldar- meekorps umgerüstet werden. Durch die Umrüstung wer- den die Kanonen von drei Abteilungen aus den Mechani- sierten Divisionen frei. Mit den durch die Umrüstung freige- wordenen Kanonen sowie mit weiteren Kanonen aus dem Reserve- und Instruktionsmaterial sollen zudem die restli- chen sechs Panzerhaubitzen der Felddivisionen umgerüstet werden. Bei dieser Umrüstung geht es darum, die Vorteile der grösseren Reichweite der Kanone auszunützen. Nach Abschluss der Umrüstung und Umschulung wird die Artille- rie der Mechanisierten Divisionen vollständig und diejenige der Felddivisionen zur Hälfte aus Panzerhaubitzen beste- hen. Die neuen Panzerhaubitz-Abteilungen erfordern grös- sere Bestände, der Mehrbedarf von 1200 Mann wird teils durch Straffungen und Rationalisierungen aus der Artillerie intern und teils durch eine bescheidene Erhöhung des Soll- bestandes beschafft. Die Umschulung soll gleich wie bei der ersten und zweiten Tranche Panzerhaubitzen erfolgen. Die Offiziere und Unteroffiziere haben einen auf sieben Tage verlängerten Kadervorkurs zu bestehen. Die Fahrer und das notwendige Hilfspersonal haben einen Grundaus- bildungskurs von zwei bis sieben Tagen zu leisten. Gleich- zeitig wird eine Neugestaltung des Flieger- und Flabtrup- penparks beantragt. Dieser Park ist die logistische Basis der Fliegertruppen. Er stützt sich ab auf die zivile Infrastruk- tur des Bundesamtes für Militärflugplätze. Einsatzorte, Werkstätten und Personal, zivil und militärisch, sind weitge- hend identisch. Die zivile Organisation hat sich in den letz- ten Jahren gewandelt und immer weiter von den militäri- schen Strukturen entfernt. Die Übereinstimmung Zivil/Mili- tär muss im Interesse der Kriegsbereitschaft insbesondere für einen reibungslosen Übergang in den militärischen Betrieb bei einer Kriegsmobilmachung wiederhergestellt werden. Entsprechend den neun zivilen Betriebsgruppen sind deshalb auch neun anstelle von bisher sieben militäri- schen Betriebsgruppen zu bilden. Sie werden je nach Lage und Bedeutung der Flugplätze unterschiedlich zusammen- gesetzt. Im März 1980 haben wir dem Kredit über Erstellung einer kombinierten Katastrophenalarm- und Landeswetterzen- trale Metalert zugestimmt. Und am letzten Donnerstag genehmigten wir ein Kreditbegehren von 8,95 Millionen Franken für den Ausbau dieser Anlagen. Die neue Flieger- und Flab-Betriebsgruppe 10 ist für diese kombinierte Anlage vorgesehen. Sie umfasst das notwendige Fach- und Betriebspersonal für diese Zentrale. In der Betriebs- gruppe 11 schliesslich wird das Personal für den Flugsiche- rungsdienst nach Kriegsmobilmachung zusammengefasst. Hier sollen in Zukunft die Spezialisten des Flugsicherungs- dienstes der Radio Schweiz AG der Flughäfen Zürich, Genf und Bern eingeteilt werden. Diese Leute sind heute bei den Übermittlungstruppen zugeteilt. Die Neuunterstellung unter die Flieger- und Flab-Truppen drängt sich aus Gründen der Zusammenarbeit und durchgehenden Bereitschaft auf. Anstelle von bisher sieben werden somit neu elf Betriebs- gruppen im Flieger- und Flab-Park bestehen. Der Personal- bestand der Flieger- und Flab-Truppen erfährt dabei keine wesentliche Veränderung. Alle heute beantragten Änderun- gen sind notwendige Folgen von Materialbeschaffungen und Entwicklungen. Die Reorganisation bei der Artillerie bringt eine wesentliche Verbesserung der Feuerkraft in den Feldarmeekorps. Bei den Flieger- und Flab-Truppen bringt die Reorganisation Übereinstimmung von Friedens- und Kriegsstrukturen und schafft damit günstige Voraussetzun- gen für die besonders heikle Phase vor und während einer Kriegsmobilmachung. Ihre Militärkommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und ihren Anträgen zuzustimmen. Mme Deneys, rapporteur: L'objet qui nous occupe mainte- nant ne devrait pas avoir de répercussions fâcheuses pour la sieste des parlementaires disciplinés ici présents! En effet, la commission des affaires militaires a traité, pratique- ment sans discussion, du message sur la révision de l'orga- nisation des troupes et elle vous propose, à l'unanimité, de l'accepter. Il s'agit en substance de modifications qui toucheront d'une part l'artillerie, en raison de l'acquisition d'une troisième série d'obusiers blindés et, d'autre part, la réorganisation du parc d'aviation et de défense contre avions qui est nécessaire en vue d'assurer la meilleure transition possible entre l'organisation de paix - l'Office fédéral des aéro- dromes militaires - et l'organisation militaire correspon- dante qui fonctionnerait en cas de mobilisation - le Parc d'aviation et de défense contre avions. Ces changements sont dictés par l'évolution du matériel et les développements technologiques, ils n'ont pas d'inci- dence fondamentale sur la conception de la défense. Les innovations prévues coûteront 630 000 francs en frais uni- ques et entraîneront des. dépenses supplémentaires annuelles de 2 400 000 francs. Elles entreront en vigueur le 1er janvier 1983. Präsidentin: Die FdP, die CVP, die SVP, die SP und die unabhängige und evangelische Fraktion teilen mit, dass sie der Vorlage zustimmen und auf das Wort verzichten. Herr Bundesrat Chevallaz verzichtet ebenfalls auf das Wort. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. l und II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Loi sur l'organisation de l'administration 1222 N 29 septembre 1982 Titre et préambule, ch. I et II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Ziff. Ili Antrag der Kommission Abs. 1 und 3 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Abs. 2 Er tritt am 1. Januar 1983 in Kraft. Ch. III Proposition de la commission Al. 1 et 3 Adhérer à la décision du Conseil des Etats Al. 2 Le présent arrêté entre en vigueur le 1er janvier 1983. Präsidentin: Sie haben einen Antrag der Kommission auf Inkraftsetzung auf den 1. Januar 1983. Ein anderer Antrag wird nicht gestellt. Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 70 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 82.045 Verwaltungsorganisationsgesetz (Rüstungsdienste) Loi sur l'organisation de l'administration (groupement de l'armement) Botschaft und Gesetzentwurf vom 2. Juni 1982 (BBI II, 814) Message et projet de loi du 2 juin 1982 (FF II, 834) Antrag der Kommission Eintreten Antrag Iten Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, zusätzli- che Abklärungen der personellen und finanziellen Folgen und zur Vorlage einer effizienteren Reorganisation. Antrag Eggenberg-Thun Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, den Stel- lenwert der neuen Rüstungsämter zur Truppe und zur Rüstungsindustrie zu berücksichtigen und zudem den Auf- gabenbereich besser zu definieren. Proposition de la commission Entrer en matière Proposition Iten Renvoi au Conseil fédéral en l'invitant à fournir de plus amples indications sur les conséquences personnelles et financières de la nouvelle organisation et à proposer une réorganisation plus efficiente. Proposition Eggenberg-Thoune Renvoi au Conseil fédéral en l'invitant à développer les rela- tions que les nouveaux offices de l'armement entretiennent avec la troupe et l'industrie d'armement et à mieux définir leurs tâches. Wellauer, Berichterstatter: Mit der Botschaft über die Änderung des Verwaltungsorganisationsgesetzes legt uns der Bundesrat seine Anträge zu einer Neugliederung der Gruppe für Rüstungsdienste im EMD vor. Die Vorschläge betreffen nur die GRD-Zentralverwaltung. Anlass zu dieser Reorganisation ist ein Postulat der Geschäftsprüfungskom- missionen beider Räte, mit dem der Bundesrat eingeladen wurde, die Struktur der GRD-Zentralverwaltung zu überprü- fen. Namentlich sei die Frage zu beantworten, ob die Paral- lelorganisation der technischen und der kaufmännischen Abteilung ganz oder teilweise aufgehoben werden kann, um die Koordination und die Qualität der Geschäftsführung zu verbessern. Der Bundesrat hat mit der Abklärung dieser Fragen eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Fürsprecher A. Kaech, dem früheren Direktor der Militärverwaltung, beauftragt. Gleichzeitig wurde mit der Überweisung einer Motion der Bundesrat beauftragt, die Rolle und Stellung der eidgenössischen Rüstungbetriebe zu überprüfen. Das Ziel dieser Motion geht dahin, die Rüstungsbetriebe so zu ver- selbständigen, dass ein effizientes, industrielles Manage- ment des gesamten Rüstungkonzerns und der einzelnen Betriebe möglich wird. Von den heutigen Anträgen des Bundesrates bleibt das Bundesamt für Rüstungsbetriebe unberührt. Dieser Teil der GRD ist Gegenstand der Überprüfung einer besonderen Expertengruppe Hess. Dieser Bericht Hess ist jetzt in der Vernehmlassung bei den betroffenen Betrieben sowie bei interessierten Verbänden. Der Bundesrat hat seine Ent- scheide zur Reorganisation des Bundesamtes für Rüstungsbetriebe noch nicht getroffen. Das Bundesamt für Rüstungsbetriebe bleibt deshalb weiterhin direkt dem Rüstungschef unterstellt. Die heutige Organisation der Zentralverwaltung GRD ist nach dem Grundsatz der funktionalen Gliederung in einen technischen Bereich und einen kommerziellen Bereich unterteilt. Es sind dies die heutigen Bundesämter für Rüstungstechnik und Rüstungsbeschaffung. Diese Organi- sationsstruktur ist heute über 15 Jahre alt. Die Gleichbe- rechtigung von Technik und Kommerz führte zu ausgewo- genen Entscheiden und gegenseitiger Kontrolle. Die funk- tionale Gliederung hatte aber auch ihre Schwachstellen. Die Integration der Funktionen Technik und Kommerz erfolgte erst beim Rüstungschef, also auf höchster Stufe. Das hatte zur Folge, dass der Rüstungschef stark mit internen Füh- rungs- und Koordinationsaufgaben belastet wird. Die funk- tionale Gliederung bedingt einen grossen Koordinationsauf- wand und kann zu Doppelspurigkeiten in der Aufgabener- füllung führen. Die Chefs tragen jeweils nur eine Teilverant- wortung, namentlich für ihren Fachbereich. Dadurch entste- hen weniger verpflichtende Kollektiventscheide und damit auch Kollektiv/Verantwortungen. Ebenso wird die Motivation für unternehmerisches Handeln nicht gefördert. Die Expertengruppe Kaech hat für die Neuorganisation der Zentralverwaltung GRD folgende Zielvorstellungen formu- liert: Die Organisation muss den Kriterien der Funktions- tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Flexibilität genügen. Dies bedingt - um nur das Wichtigste zu nennen - die Glie- derung in möglichst selbständige Bereiche mit homogener Aufgabenstellung und Eigenverantwortung, d. h. die Bil* düng von in sich geschlossenen, produkteorientierten Organisationseinheiten, die Gliederung in führbare und überschaubare Einheiten und die Schaffung besserer Vor- aussetzungen für einen klaren und einfachen Rüstungsab- lauf. Und als Letztes: Für die Tätigkeiten des Rüstungs- chefs sollen optimale Voraussetzungen geschaffen und gleichzeitig die zielgerechte Führung der ganzen GRD sichergestellt Werden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Truppenordnung. Änderung Organisation des troupes. Révision In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.012 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.09.1982 - 15:00 Date Data Seite 1221-1222 Page Pagina Ref. No 20 010 769 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.