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Ch Vb · 1982-03-15 · Deutsch CH
Erwägungen (4 Absätze)

E. 15 März 1982

N

379

Fragestunde

näckigkeit immer wieder auf diese Frage zurückkomme,

dann deshalb, weil ich immer wieder über Fälle informiert

werde, in denen offensichtlich Missbrauch betrieben wird,

ohne dass eben die gesetzlichen Grundlagen, die laut Aus-

sagen von Herrn Bundesrat Furgler auf Gemeinde- und

Kantonsebene zum Tragen kommen müssten, tatsächlich

auch angewendet werden.

Für mich stellt sich nun - das ist meine Zusatzfrage - das

Problem: Ist es in Kenntnis der Sachlage nicht eine Pflicht

der eidgenössischen Behörden, eben die zusätzliche Mög-

lichkeit des Visums zu prüfen, um die Bewegung (hier geht

es vor allem um Schwarzarbeiter) türkischer Staatsangehö-

riger über unsere Grenzen wieder besser unter Kontrolle zu

bekommen?

Bundesrat Furgler: Die Liebe oder die sogenannte Liebe zu

überprüfen, ist ein etwas schwieriges Problem. Der Staat ist

nicht in der Lage, das innere Empfinden der Menschen so

auszuloten, wie das Herrn Gehen offensichtlich vor-

schwebt. Ich weiss nicht, ob er besondere Abteilungen der

Fremdenpolizei für die diesbezüglichen Aufgaben als geeig-

net erachten würde. Ich darf ihm auf jeden Fall sagen: dort,

wo wir Missbräuche feststellen - sowohl in der Gemeinde

als auch im Kanton und im Bund - wird nach den rechtli-

chen Grundlagen gearbeitet, die ich ihm genannt habe. Ich

möchte aber auch nicht den Eindruck erwecken, als ob das

nur Bürger eines bestimmten Staates betreffen würde. Ähn-

lich wie beim Sündigen betrifft es Menschen aller Nationen,

vermutlich auch noch in ähnlicher Häufigkeit.

Ich werde meine Mitarbeiter im Bundesamt für Ausländer-

fragen nochmals auf das Anliegen aufmerksam machen.

Question 29:

Soldini. Friedensdemonstration - Manifestation pacifiste

Une importante fraction des participants à la manifestation

«pacifiste» du 5 décembre-1981 à Berne était constituée par

des éléments étrangers.

Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas qu'en mettant en cause

les principes fondamentaux de notre politique de neutralité

et de défense, les manifestants étrangers ont outrepassé

leurs droits?

Bundesrat Furgler: Zur Teilnahme an der vom Komitee für

Frieden und Abrüstung organisierten nationalen Friedens-

demonstration vom 5. Dezember 1981 in Bern hatten über

50 schweizerische Organisationen und Parteien aufgerufen.

An der Kundgebung nahmen rund 25 000 Menschen teil.

Darunter befanden sich auch in der Schweiz ansässige

Ausländer und aus dem Ausland zugereiste Gruppen. Aber

verglichen mit der grossen Zahl von Schweizern handelte

es sich bei den Ausländern um eine deutliche Minderheit.

Die festgestellte Tätigkeit der Ausländer an der Demonstra-

tion beschränkte sich - neben dem Tragen von Transparen-

ten - auf das Verlesen von Grussbotschaften ausländischer

Friedensbewegungen, welche die schweizerische Neutrali-

täts- und Sicherheitspolitik an und für sich nicht in Frage

stellten. An der am Schluss der offiziellen Versammlung

verabschiedeten, von den Veranstaltern vorbereiteten

Resolution, war eine ausländische Beteiligung nicht erkenn-

bar. Auch die ursprünglich nicht in der Resolution vorgese-

hene Forderung nach Abschaffung der Armee und die

daran anschliessende improvisierte Abstimmung ging nicht

erkennbar auf die Initiative von Ausländern zurück. Sie

muss vielmehr den Organisatoren und der schweizerischen

Mehrheit an dieser Veranstaltung zugeschrieben werden.

Der Bundesrat ist durchaus der Ansicht, dass allfälligen

Versuchen ausländischer Personen oder Organisationen,

selber oder über sogenannt pazifistische Bewegungen der

Schweiz auf unsere Neutralitäts- und Sicherheitspolitik ein-

zuwirken, entschieden entgegengetreten werden müsste.

Er verfügt aber hinsichtlich der Friedenskundgebung vom

5. Dezember des letzten Jahres in Bern, nach der sich Herr

Nationalrat Soldini im speziellen erkundigt, über keinerlei

Anhaltspunkte, wonach ausländische Manifestanten sich

durch ihre Tätigkeit strafbar gemacht hätten. Dies zur Ant-

wort auf seine Frage.

M. Soldini: En avril 1981, le résultat de la votation sur l'initia-

tive «Etre solidaires» n'a laissé aucun doute sur les senti-

ments profonds du peuple suisse à l'endroit d'une immix-

tion étrangère dans nos affaires intérieures.

D'autre part, un récent sondage nous a appris que les

Suisses, à 91 pour cent, sont prêts à défendre par tous les

moyens leur liberté et leur indépendance, comme la neutra-

lité armée de notre pays.

Dans cette optique, comment le Conseil fédéral entend-il

faire respecter l'article 46 de la loi sur les étrangers du

E. 15.30 h

Vorsitz - Présidence: Frau Lang

Fragestunde - Heure des questions

Question 27:

Baccarini.

Jahrestag des Umweltprogramms der Vereinten Nationen

ONU. Anniversaire de la protection de l'environnement

Au mois de mai prochain, le Programme des Nations Unies

pour la protection de l'environnement fêtera à Nairobi son

dixième anniversaire. Le Conseil fédéral a-t-il l'intention de

marquer cet événement par des manifestations appropriées

(délégation, affiches, émission d'un timbre-poste, concours

dans les écoles, etc.) comme le font, à ce qu'il semble,

d'autres pays?

Bundesrat Hürlimann: Umweltschutz - das haben wir letzte

Woche mehrmals festgestellt - ist grenzüberschreitend.

Der Bundesrat hat sich daher in die weltweite Aktivität

zugunsten des Umweltschutzes - gemäss Beschluss der

Generalversammlung der UNO - eingeschaltet. Die Aktivitä-

ten lassen sich an folgenden zwei Hauptbereichen darle-

gen:

1. Wir konnten durch den Schweizer Künstler Jürg Müller

unentgeltlich das UNO-Plakat (einen Baum für jedes Kind)

für die weltweite Verbreitung des Umweltschutzanliegens

zur Verfügung stellen.

2. Der Buridesrat hat beschlossen, sich an der Sonderses-

sion zum 10. Jahrestag der Konferenz von Stockholm ver-

treten zu lassen. Wenn es die Termine der parlamentari-

schen Kommissionen beider Räte zulassen, werde ich die

Ehre haben, diese Delegation in Nairobi anzuführen. Ich

wäre glücklich, wenn ich mit einer von Ihnen zu Ende bera-

tenen Vorlage für ein Umweltschutzgesetz nach Nairobi rei-

sen könnte.

Präsidentin: Ich möchte Herrn Bundesrat Hürlimann versi-

chern, dass wir alles tun werden, um in den Sitzungen von

heute und morgen mit der Vorlage fertig zu werden.

Frage 28:

Ziegler-Solothurn. Hörgeräte. Beiträge

Ziegler-Soleure. Acquisition d'appareils acoustiques.

Contributions

Die AHV gewährt ohne Rücksicht auf Einkommen und Ver-

mögen unter anderem bei der Anschaffung eines Hörgerä-

tes einen Beitrag von 75 Prozent des

Nettopreises

(Anschaffungskosten), jedoch höchstens

750 Franken

(Ziff. 3 Abs. 2 HVA über die Abgabe von Hilfsmitteln durch

die Altersversicherung). Wo ein beidseitiger Gehörschaden,

insbesondere eine beidseitige Schwerhörigkeit besteht, die

durch zwei Geräte behoben bzw. verringert werden muss,

erweist sich die Regelung als unbefriedigend, weil nur ein

Beitrag an ein Hörgerät geleistet wird.

Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass im Falle des

beidseitigen

Gehörschadens -

besonders bei einem

schweren Schaden - der Beitrag für beide benötigten Hör-

geräte ausgerichtet, dass also die zitierte Gesetzesbestim-

mung in diesem Sinne geändert werden sollte?

Bundesrat Hürlimann: Dazu folgende vier Bemerkungen:

1. Das Problem ist uns bekannt. Es wurde vor allem durch

die 9. AHV-Revision aktualisiert, denn dort wurde zusätzlich

vorgesehen, dass man auch Hilfsmittel an Frauen und Män-

ner im Rentenalter abgeben kann. Deshalb diese Diskus-

sion, die Sie in Ihrer Frage erwähnen.

2. Nach unserer Erfahrung ist es so: wenn jemand an bei-

den Ohren schwere Gehörschäden aufweist, ist das in der

Regel vor dem AHV-Alter bekannt. Hier greift die IV - unbe-

kümmert um das Alter - ein. Zusätzlich zur Regelung, die

wir in der 9. AHV-Revision getroffen haben, wird dieser

Besitzstand auch im AHV-Alter garantiert.

3. Grundsätzlich gilt sowohl bei der IV wie bei der AHV,

dass im Einzelfall kein Anspruch besteht auf die bestmögli-

che, sondern auf die für den gesetzlichen Zweck notwen-

dige Ausrüstung.

4. Für Härtefälle im AHV-Alter - um diese geht es Ihnen -

besteht aber die Möglichkeit einer Restfinanzierung über

die Ergänzungsleistungen mit der Pro Senectute, der wir zu

diesem Zweck entsprechende Mittel zur Verfügung stellen.

Frage 26:

Gehen. Türkische Staatsangehörige. Visumspflicht

Citoyens turcs. Obligation d'obtenir un visa

Die gehäufte Einreise türkischer Schwarzarbeiter führt nach

verschiedenen Hinweisen aus Kreisen der Zivilstandsbeam-

ten zu zahlreichen Missbräuchen der Institution der Ehe.

Um eine Ausweisung zu verhindern, werden möglichst

rasch Schweizerinnen geheiratet, wobei nur die Staatszuge-

hörigkeit der Partnerin zählt.

Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass sich

unter dieser Situation die Einführung der Visumspflicht für

türkische Staatsangehörige aufdrängt?

Bundesrat Furgler: Der Bundesrat hat sich bereits am

11. November 1981 auf eine Einfache Anfrage von Herrn

Gehen vom 28. September des letzten Jahres zum Miss-

brauch der Ehe ausführlich geäussert. Ich rufe folgendes in

Erinnerung: Nach Artikel 120 Ziffer 4 ZGB ist eine Ehe nich-

tig, wenn die Ehefrau nicht eine Lebensgemeinschaft

begründen, sondern die Vorschriften über die Einbürgerung

umgehen will. Die Klage auf Nichtigerklärung der Ehe ist

von der zuständigen Behörde des Kantons von Amtes

wegen zu erheben. Überdies kann sie von jedermann, der

ein Interesse hat, namentlich auch von der Heimat- oder der

Wohnsitzgemeinde, erhoben werden. Ich verweise auf Arti-

kel 121 ZGB. Erfahren die eidgenössischen Behörden, dass

eine Scheinehe geschlossen wurde, so machen sie die kan-

tonalen Behörden darauf aufmerksam.

Ich durfte Herrn Oehen bereits vor sechs Jahren in der Ant-

wort auf seine frühere Einfache Anfrage vom 9. Juni 1975

darüber orientieren, dass der Ausländer nach geltendem

Recht durch Heirat mit einer Schweizerin keinen Anspruch

auf eine Aufenthaltsbewilligung erhält.

Mit Bezug auf das Visum halte ich fest, dass es lediglich

eine Bewilligung zum Grenzübertritt darstellt. Die Einfüh-

rung der Visumspflicht für türkische Staatsangehörige

könnte zum Beispiel einen Türken, der mit einem Besucher-

oder Touristenvisum einreist, noch nicht daran hindern, mit

einer Schweizerin eine Scheinehe einzugehen. Aber es wür-

den dann alle jene Rechtsfolgen eintreten, die ich Ihnen

soeben genannt habe. Ich glaube also, dass das Instrumen-

tarium zur Abwehr derartiger Rechtsmissbräuche durchaus

besteht.

Präsidentin: Herr Oehen stellt eine Zusatzfrage.

Oehen: Wie Sie soeben der Antwort von Herrn Bundesrat

Furgler entnehmen konnten, sind die gesetzlichen Grundla-

gen im Zusammenhang mit diesem Problem schon mehr-

mals klargestellt worden. Wenn ich mit einer gewissen Hart-

E. 19 juin 1981 et qui postule:

1. l'étranger peut exercer une activité politique dans la mesure où il ne compromet pas la sûreté intérieure ou exté- rieure de la Suisse, ni la sûreté intérieure d'un canton;

2. la sûreté intérieure ou extérieure est compromise quand la tranquillité et l'ordre, la formation de la volonté politique, les institutions démocratiques, la défense nationale, l'approvisionnement du pays, les relations avec l'étranger ou d'autres intérêts essentiels de la Confédération ou des cantons sont affectés de manière importante, ou lorsqu'il faut s'attendre à ce qu'ils le soient? Bundesrat Furgler: Das Ausländergesetz, das wir hier beschlossen haben und über das wir am 6. Juni abstimmen werden, sieht in Artikel 46, von dem Herr Soldini soeben sprach, das Recht auf politische Tätigkeit vor, immer aber unter Wahrung unserer Verfassung und unserer Gesetze'. Nach meiner persönlichen Überzeugung ist es schlechter- dings unmöglich - und dies auch nicht an einer grossen Demonstration wie derjenigen vom vergangenen Dezember in Bern -, dass Ausländer die schweizerische Bevölkerung zu einer Haltung zu bewegen vermöchten, die sich gegen unseren Staat richtet oder gar die Freiheit gefährdet. Ich halte dafür, dass der Wille unseres Volkes, frei und unab- hängig zu bleiben und sich die eigene Politik von nieman- dem vorschreiben zu lassen, derart gross ist - in allen 26 Kantonen, in allen 3000 Gemeinden, überall in der Schweiz -, dass selbst Scharfmacher völlig ins Leere laufen müss- ten. Mit Bezug auf die Aufsichtspflichten, die wir im Falle der Annahme dieses Gesetzes - dazu lade ich Sie als Stimmbürger freundlich ein - zu erfüllen haben, darf ich Ihnen sagen: es wird nichts unterlassen, um der Rechtsord- nung Genüge zu tun. Aber ängstlich sollten wir in keiner Weise sein. Das Selbstverständnis des Schweizers, die Treue zur freien Schweiz, erscheinen mir als beste Garan- ten, um gegen allfällige «Übermarchungen» von Ausländern jederzeit die Oberhand zu behalten. Ich darf Herrn Soldini aber sagen, dass wir hier auch aufgrund der bestehenden Verfassungs- und Gesetzesordnung jederzeit zum Rechten sehen können. Frage 30: Kühne. Voranschlag 1982. Korrektur Budget 1982. Remaniement Der überraschend gute Abschluss der Staatsrechnung 1981 wird auch Nachwirkungen auf das Ergebnis 1982 haben. Kann der Bundesrat sagen, in welchem Umfang Ver- besserungen gegenüber dem Voranschlag 1982 eintreten werden? Ist der Bundesrat bereit, den Voranschlag zu über- arbeiten und den neuen Gegebenheiten anzupassen? Bundesrat Ritschard: Wieweit ausserordentliche Faktoren

- die Indexentwicklung, die Entwicklung der Zinssätze, Wechselkursschwankungen, die Umlagerung von Geldanla- gen - wie im letzten Jahr die Rechnung 1982 beeinflussen werden, darüber lässt sich nach zweieinhalb Monaten noch nichts oder wenig voraussagen. Die Beschäftigungslage hat

Heure des questions 380 15 mars 1982 sich gegenüber dem Jahre 1981 eher etwas verschlechtert, aber es geht um Nuancen. Im Januar 1982 lagen die Klein- handelsumsätze unter jenen des Jahres 1981. Das kann Einfluss auf den Eingang der Warenumsatzsteuer haben, und wenn sich die Konjunktur weiter abkühlen sollte, wird sich das auch auf gewisse Fiskaleinnahmen ebenso rasch auswirken wie umgekehrt, wenn ausserordentliche Verhält- nisse - wie im letzten Jahr - Erhöhungen bewirken. Dazu kommt, dass die starke Teuerung des letzten Jahres eigent- lich erst 1982 sich in den Ausgaben niederschlagen wird. Wir werden also teuerungsbedingte höhere Ausgaben haben. Soweit auch Einnahmen damit verbunden sein wer- den, haben wir diese - sichtbar - bereits mit dem Voran- schlag für das Jahr 1982 berücksichtigt. Wir werden Sie mit dem Voranschlag für das nächste Jahr, mit der Staatsrech- nung 1981, genau über die dannzumalige Lage orientieren und Ihnen darlegen, welche Entwicklung sich für 1982 abzeichnen könnte. Aber zu Korrekturen von Schätzungen besteht eigentlich kein Anlass, besonders nicht bei den Ein- nahmen, weil Einnahmenschätzungen im Gegensatz zu Ausgabenschätzungen, zu Ausgabenkrediten, wie Sie sie im Voranschlag beschliessen, keine Verbindlichkeit haben. Ausgaben, die im Voranschlag beschlossen worden sind, können wir ohne Ihre Zustimmung nicht korrigieren, und Einnahmenschätzungen können aus den bekannten Grün- den nie eine rechtliche Verbindlichkeit haben. Wenn wir Ein- nahmenschätzungen laufend korrigieren wollten, müssten wir das vermutlich jedes Jahr einige Male tun, um dann voll- ständig à jour zu bleiben, und ich glaube, dass das zu einer Unsicherheit führen würde, die niemand wünschen kann. Sie werden also orientiert werden, soweit das möglich sein wird, wenn Sie im Juni über die Staatsrechnung des letzten Jahres beraten werden. Question 31 : Magniti. Metallindustrie. Kündigungen Métallurgie. Licenciements L'industrie métallurgique genevoise connaît de graves diffi- cultés, dues notamment à des transferts de production en Suisse alémanique. Ces difficultés se traduisent par des licenciements et par un affaiblissement du secteur secon- daire dans le canton de Genève. Ce phénomène que connaissent d'autres régions de Suisse romande rompt l'équilibre nécessaire entre les différents secteurs économi- ques et entre les diverses régions du pays. En regard de cette situation, le Conseil fédéral est-il dis- posé à prendre les mesures indispensables au maintien de l'industrie en Suisse romande, en encourageant les inves- tissements, la recherche créatrice d'emploi, en reparaissant mieux encore les commandes de la Confédération et de ses grandes régies et en favorisant les possibilités de recy- clage qui devraient permettre aux travailleurs de retrouver des emplois de valeur équivalente? Bundespräsident Honegger: Der Bundesrat beobachtet die wirtschaftliche Entwicklung in den verschiedenen Teilen unseres Landes ständig und mit grosser Aufmerksamkeit. Obwohl wir im Vergleich zum Ausland immer noch günstig dastehen, ist unverkennbar, dass auch in der Schweiz viele wirtschaftliche Schwierigkeiten noch nicht bewältigt worden sind. Schon in den Jahren der Hochkonjunktur galt die Sorge des Bundesrates den unausgewogenen Entwicklun- gen in den verschiedenen Regionen der Schweiz. Die welt- weiten Schwierigkeiten haben diese Probleme verschärft. Auch die Verteilung der wirtschaftlichen Aktivitäten auf die verschiedenen Sprachregionen bleibt davon nicht unbeein- flusst. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass einer ausge- wogenen Entwicklung in allen Teilen unseres Landes höch- ste Bedeutung zukommt. Verschiedene Massnahmen zielen darauf ab, die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und der Arbeitskräfte zu fördern. Zu nennen sind neben den all- gemeinen Massnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik und der Regionalpolitik auch die Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen; diese Hilfen bewähren sich. Der Bundesrat hat bei der Auftragsvergabe der eidgenössischen Departemente und Betriebe immer auch schon die regionalen Aspekte mitberücksichtigt. Abschliessend bleibt aber festzuhalten, dass sich die Inter- ventionen des Bundesrates immer innerhalb des mit dem System der freien Marktwirtschaft verträglichen Rahmens halten müssen. M. Magnin: Je remercie M. Honegger, conseiller fédéral, de sa réponse; mais je demande: qu'est-ce que le Conseil fédéral envisage de faire concrètement? On peut parler du passé, mais il y a le présent, des perspectives d'avenir qui ne sont pas réjouissantes. Or, j'ai posé une ou deux ques- tions précises sur la nécessité d'encourager les investisse- ments dans les régions touchées, de favoriser la recherche créatrice d'emplois, notamment. Les finances fédérales s'étant améliorées, je demande spécialement s'il est possi- ble de revoir la question de l'aide à la recherche, d'orienter celle-ci vers les secteurs que j'ai mentionnés. Bundespräsident Honegger: Herr Magnin, was die Investi- tionen anbetrifft: hier ist der Bundesrat nicht zuständig; er verfügt nicht über die nötigen verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen, um im Einzelfall einer Firma Geld zur Verfügung zu stellen. Es gibt einen Bundesbeschluss über die Finanzierungsmöglichkeiten, an denen sich auch die Kantone zu beteiligen haben. Wenn in einer Region Investitionen notwendig sind, um zum Beispiel neue Arbeitsplätze zu scharfen, so ist der Bundesrat bereit, sein Finanzierungsinstrument einzusetzen. Wir haben das in den letzten Monaten vor allem in Problemregionen wie im Kan- ton Jura und im Kanton Neuenburg (Uhrenindustrie) in beträchtlichem Ausmasse gemacht. Was die Forschung anbetrifft: Sie wissen, wir haben für die angewandte Forschung Geld zur Verfügung gestellt, in der Uhrenindustrie zum Beispiel mehr als 15 Millionen Franken. Was die Mobilität anbetrifft: das neue Arbeitslosenversiche- rungsgesetzt ist bei den Räten hängig. Wir hoffen, dass die Differenzbereinigung rasch erledigt werden kann, damit es auf den 1. Januar 1984 in Kraft gesetzt werden kann; es bie- tet zahlreiche Möglichkeiten für Umschulung und Weiter- schulung. Frage 32: Nussbaumer. Gleicher Lohn für Bäuerinnen Salaire égal pour les paysannes Der Schweizerische Landfrauenverband fordert, gestützt auf Artikel 4 BV, gleichen Lohn für Bäuerinnen und Bauern. Stimmt es, dass geplant ist, diesem Begehren nur zu 85 Prozent stattzugeben, obschon die Bäuerin heute sehr oft Betriebsleiterfunktionen ausübt und qualifizierte Arbeiten ausführt, die nicht mit der Arbeit weiblicher Gutsangestell- ter auf Grossbetrieben vergleichen werden kann? Bundespräsident Honegger: Die Bäuerin ist nicht Lohn- empfängerin, sondern Mitarbeiterin ihres selbständigerwer- benden Ehemannes. Die Forderung nach gleichem Lohn im Sinne von Artikel 4 Bundesverfassung ist deshalb, anders als bei Arbeitnehmerinnen, kaum gerechtfertigt. Die Frage von Nationalrat Nussbaumer zielt indessen in eine andere Richtung, nämlich auf die laufenden Revisionsarbeiten betreffend den bäuerlichen Paritätslohnanspruch gemäss der allgemeinen Landwirtschaftsverordnung. Hier geht es aber nicht um den Lohn der Bäuerinnen, sondern um die Frage der paritätischen Bewertung der Betriebsarbeit der Bäuerinnen in der Berechnung der landwirtschaftlichen Pro- duktionskosten gemäss Artikel 29 des Landwirtschaftsge- setzes. Dies ist eine sehr komplexe Materie, mit der sich die Experten sorgfältig und gründlich auseinandergesetzt haben. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichti- gen, unter anderem auch die Frage, wie weit die Arbeiten

15. März 1982 N 381 Fragestunde selbst, dann aber insbesondere auch die Arbeitsintensität der Bäuerin tatsächlich identisch sind. Ich glaube, die Experten haben eine praktikable Lösung vorgeschlagen, die eine möglichst gerechte Bewertung der Betriebsarbeit der Bäuerinnen beinhaltet und im Endeffekt dann allerdings - das muss man berücksichtigen - zu einer Erhöhung des bäuerlichen Paritätslohnanspruches führen wird. Der Bun- desrat wird demnächst einen Entscheid in dieser Frage zu treffen haben. Frage 33: Jost. Eisenbahntransitlinie Gotthard/Splügen Ligne ferroviaire de transit Saint-Gothard-Splügen Wie beurteilt der Bundesrat das Vorgehen der Generaldi- rektion SBB im Zusammenhang mit der Beschaffung einer sogenannten «Machbarkeitsstudie» für den Kanton Schwyz, und was gedenkt er zu veranlassen, um den gleichen Pro- jektierungsstand beider Varianten gewährleisten zu kön- nen? Bundesrat Schlumpf: Der Kanton Schwyz verlangte im Zuge des Verfahrens in bezug auf eine neue Alpenbahn- transversale, dass die SBB für die Durchquerung des Rau- mes Goldau/Brunnen ergänzende Plänungsunterlagen aus- arbeiten. Solche zusätzliche Planungsstudien, die andere Trassierungsmöglichkeiten aufzeigen sollten, waren für die Vernehmlassung des Kantons zum Bericht der Kontakt- gruppe Eisenbahntransitlinie Gotthard/Splügen wichtig, da die dem Bericht zugrunde liegende Linienführung für den Kanton Schwyz nach seiner Beurteilung nicht annehmbar war. Die SBB sind auch bereit, solche Planungsstudien über die Zufahrtslinie zu einer Splügenbahn durchzuführen, wenn Gründe für das Ungenügen der vorgesehenen Tras- sierung vorgebracht werden. Wir haben am I.März ein Schreiben der Regierung des Kantons Graubünden erhal- ten, welches die gleichen Fragen aufwirft wie Nationalrat Jost. Diese Fragen werden zurzeit näher abgeklärt, die Ant- wort an die Bündner Regierung wird demnächst erfolgen, sobald die notwendigen Abklärungen vorgenommen wer- den konnten. Jost: Die Machbarkeitsstudie, die der Kanton Schwyz offen- bar verlangt hat und die durch die Generaldirektion SBB in Auftrag gegeben worden ist, hat im Kanton Graubünden, wie es erwähnt worden ist, erhebliches Aufsehen erregt, weil auch bei uns im Churer Rheintal und im Domleschg aus umweltschützlerischen Gründen berechtigte Bedenken gegen die vorgesehene Linienführung im Bericht der Kon- taktgruppe bestehen. Durch Tunnelvarianten könnten diese Bedenken beseitigt werden. Ich erlaube mir deshalb die Zusatzfrage: Hatte der Bundesrat vom Auftrag der General- direktion SBB Kenntnis, diese Machbarkeitsstudie auszuar- beiten? Wenn ja, weshalb wurde diese nicht veröffentlicht, und wenn nein, ist er nicht auch der Auffassung, dass die Generaldirektion SBB hier als Partei und als Bundesbetrieb während eines hängigen Verfahrens ihre Kompetenzen ein- deutig überschritten und in unzulässiger Weise in ein Ver- nehmlassungsverfahren eingegriffen hat? Bundesrat Schlumpf: Das sind ergänzende Fragen, wie sie im bereits zitierten Schreiben der Regierung des Kantons Graubünden vom I.März 1982 aufgeworfen werden. Es wäre nicht sorgfältig, wenn ich, bevor die notwendigen Abklärungen erfolgt sind, die in Richtung der Ergänzungs- frage von Nationalrat Jost gehen, improvisiert Stellung bezöge. Der Bundesrat wird das Schreiben der Bündner Regierung umfassend beantworten, sobald alle damit zusammenhängenden Fragen und die vorgebrachten Vor- halte genügend abgeklärt sind. Eine Frage kann ich hier beantworten: Ich hatte keine Kenntnis von diesem Auftrag, den die SBB erteilte. Es wäre mir aber auch nicht möglich, alle Aufträge einer derart grossen Bundesunternehmung im Laufe des Jahres für die verschiedensten Projektstudien und Projektierungen zu überprüfen und zu überwachen, insbesondere dann nicht, wenn es sich nur um ergänzende Abklärungen handelt. Wesentlich ist wohl die Zusicherung, dass, wenn sich vergleichbare Fragen bei der Zufahrt zu einem Splügenbahntunnel ergeben, der Kanton Graubün- den mit seinem Vorhaben selbstverständlich genau gleich behandelt wird wie in diesem Falle der Kanton Schwyz. Question 34: Aubry. Westschweizer Radio «Couleur 3» Radio romande, «Couleur 3» Depuis la mise en service de «Couleur 3» une importante partie des auditeurs de la Radio romande se plaint de ne pouvoir capter ce nouveau programme de même que les émissions de stéréophonie. Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre à brève échéance pour remédier à cette discrimination de certains concessionnaires qui paient leurs taxes tout en étant moins bien servis? Bundesrat Schlumpf: Der gegenwärtige Ausbau der Radio- stereophonie versetzt 54 Prozent unserer Einwohnerschaft in die Lage, stereophone Radiosendungen zu empfangen. Die PTT-Betriebe bereiten eine weitere Ausbauphase der Stereophonieversorgung für die bisher nur monophon bedienten Gebiete vor. In der Westschweiz betrifft das ins- besondere das Wallis, den Kanton Neuenburg und Teile des Kantons Jura und des übrigen Juras. Über den Zeitplan wol- len die PTT-Betriebe so rasch als möglich entscheiden. «Couleur 3», das dritte Radioprogramm in der Romandie, wird heute über den Sender La Dole ausgestrahlt. Damit können etwa 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung der West- schweiz mit diesem dritten Programm bedient werden. Nicht abgedeckt sind bis heute und noch für einige Zeit das untere Wallis, Teile des Kantons Fribourg, der nordwestli- che Teil des Kantons Waadt, der Jurafuss, der Neuenburger und Waadtländer Jura sowie der Kanton Jura. Die PTT- Betriebe beabsichtigen, in der zweiten Hälfte des kommen- den Jahres einen Sender Ravoire entsprechend auszurü- sten. Damit wird man «Couleur 3», also dieses dritte Pro- gramm, auch in weiten Teilen des Unterwallis empfangen können. Frau Nationalrätin Aubry wirft ein echtes Anliegen auf, für das wir viel Verständnis haben, nicht nur in bezug auf die Situation in der Romandie, sondern auch in anderen Teilen unseres Landes. Wir können gegenwärtig noch nicht kon- krete Massnahmen und insbesondere noch keinen Ausfüh- rungszeitplan hiefür vorlegen. Wir werden aber von unse- rem Departement aus, zusammen mit den PTT-Betrieben, bemüht sein und alles daran setzen, im Rahmen des Mögli- chen die Empfangssituation zu verbessern. Zu beachten ist in bezug auf dieses dritte Programm in der Romandie, dass es sich dabei um eine Versuchsbewilligung handelt, welche jetzt einmal für drei Jahre erteilt wurde in der Meinung, damit unter verschiedensten Gesichtspunk- ten Erfahrungen zu sammeln, welche dann die Frage eines dritten Programms für die gesamte Schweiz, also auch für die anderen Sprachregionen, besser überblickbar machen sollen. Eine Einfache Anfrage von Frau Nationalrätin Aubry vom

25. Januar dieses Jahres und eine Interpellation Crevoisier vom 2. März werden dem Bundesrat Gelegenheit bieten, auf alle diese Fragen ausführlicher einzugehen. Mme Aubry: J'ai demandé une réponse exacte à une ques- tion précise; je voulais qu'on nous donne, premièrement, l'assurance qu'on allait faire quelque chose, ainsi qu'une date. Or, on nous dit: «Prochainement, la Suisse romande va recevoir le troisième programme.» Ma deuxième question visait à savoir ce que le Conseil fédéral envisage de faire pour les auditeurs qui, payant la même concession, ne reçoivent pas ce troisième pro- 49-N

Protection de l'environnement. Loi 382 N 15 mars 1982 gramme. Ces deux questions étant précises, j'aurais aimé, Monsieur le Conseiller fédéral, une réponse correspon- dante, avec des dates et une décision. Bundesrat Schlumpt: Ich will meine Antwort an Frau Natio- nalrätin Aubry noch einmal präzis wiederholen, und diese präzise Antwort heisst, dass wir keine Daten angeben kön- nen. Wir können gegenwärtig mit dem Sender La Dole, der seit dem letzten Herbst verfügbar ist und jetzt dieses dritte Programm ausstrahlt, diesen Teil der Bevölkerung der Romandie bedienen. Ich habe gesagt, dass im zweiten Semester des kommenden Jahres das Unterwallis mit einem weiteren Sender bedient werden kann und dass wir alles daran setzen, damit auch die übrigen Teile der Roman- die dieses dritte Programm empfangen können; ich kann Ihnen aber keine Daten angeben. Wenn Sie mich dazu zwin- gen möchten, dann müsste ich Ihnen sagen: niemand soll mehr versprechen, als was er in guten Treuen tun kann. Sie dürfen mich also in bezug auf Daten nicht überfordern. In Verbindung damit und etwas versteckt auch die Frage, dass so und so viele Hörer, gegenwärtig 30 bis 40 Prozent der Romandie, dieses dritte Programm noch nicht empfan- gen können und trotzdem die volle Radiokonzession bezah- len. Die Konsequenz, wenn man das anders hätte regeln wollen, wäre einfach die gewesen, dass man das dritte Radioprogramm eben nicht bewilligt hätte, bevor die Infra- struktur so ausgebaut gewesen wäre, dass man rund 10 Prozent hätte bedienen können. Weil es sich um eine Ver- suchsphase von drei Jahren handelte, glaube ich, dass es besser war, diesen 60 bis 70 Prozent Radiohörern in der Westschweiz jetzt einmal das Mögliche zu vermitteln, als auch diese 60 bis 70 Prozent warten zu lassen mit Blick dar- auf, dass vorderhand 30 bis 40 Prozent, in einem Jahr dann vielleicht noch 20 bis 30 Prozent, dieses dritte Programm nicht empfangen können. Ich kann Ihnen, Frau Aubry, auch keine genaueren Angaben machen. #ST# 79.072 Umweltschutzgesetz Protection de l'environnement. Loi Fortsetzung - Suite Siehe Seite 355 hiervor - Voir page 355 ci-devant Art. 11 Antrag der Kommission Abs. 1 Für... Abs. 2 Dabei sind auch die Wirkungen der Immissionen auf Perso- nengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere mitzuberücksichtigen. Antrag Magnin (Text des Bundesrates) ... Immissionsgrenzwerte fest. Diese Grenzwerte unterlie- gen der Genehmigung durch die Bundesversammlung. Anträge Carobbio und Loretan Abs. 2 Streichen Art. 11 Proposition de la commission Al. 1 . Le Conseil fédéral... Al. 2 II y a lieu à cet effet de tenir compte également des effets produits par les immissions sur des groupes de personnes particulièrement sensibles, tels les enfants, les malades, les personnes âgées et les femmes enceintes. Proposition Magnin (texte du Conseil fédéral) ... atteintes nuisibles ou incommodantes. Ces valeurs limites sont soumises à l'approbation de l'Assemblée fédé- rale. Propositions Carobbio et Loretan Al. 2 Biffer Anträge Herczog Art. 11a (neu) Sofortmassnahmen Werden die Immissionsgrenzwerte in einem Masse über- schritten, dass die Gesundheit des Menschen unmittelbar gefährdet wird (Alarmgrenzwerte), so treffen die zuständi- gen Behörden die nötigen Sofortmassnahmen. Sie sind ins- besondere befugt, ungeachtet allfälliger Bewilligungen, die Inbetriebnahme oder den Weiterbetrieb von Anlagen und Einrichtungen, die Verwendung von Stoffen und die Aus- übung von Tätigkeiten einzuschränken oder zu untersagen, solange die Gefährdung andauert. Art. 11b(neu) Immissionsrichtwerte Der Bundesrat kann Immissionsrichtwerte festlegen, die unter den Grenzwerten liegen, als Grundlage für die Beur- teilung des bestehenden Zustandes, für Planungs- und län- gerfristige Sanierungsmassnahmen sowie für die Festle- gung allfälliger Auflagen und Bedingungen bei der Bewilli- gung von Anlagen und Einrichtungen. Propositions Herczog Art. 11a (nouveau) Mesures d'urgence Lorsque les valeurs limites d'immissions sont dépassées dans une mesure telle que la santé de l'homme est directe- ment menacée (valeurs d'alarme), les autorités compé- tentes prennent les mesures d'urgence qui s'imposent. Elles sont notamment habilitées à restreindre ou à interdire, nonobstant les autorisations existantes, la mise en service ou l'exploitation d'installations et de dispositifs, l'utilisation de certaines substances et l'exercice d'activités détermi- nées. Art. 11 b (nouveau) Valeurs indicatives d'immissions Le Conseil fédéral peut fixer des valeurs indicatives qui soient inférieures aux valeurs limites; ces valeurs indica- tives serviront à apprécier la situation du moment, à arrêter des mesures d'aménagement et des mesures d'assainisse- ment à long terme, ainsi qu'à déterminer les conditions et charges dont il y aurait lieu d'assortir les autorisations affé- rentes à des installations et dispositifs. Präsidentin: Die Streichungsanträge der Herren Loretan und Carobbio haben wir bei Artikel 6 beraten und bereits darüber entschieden. Über den Antrag Magnin entscheiden wir bei Artikel 22a. Zu Artikel 11a und 11b haben wir noch die Anträge von Herrn Herczog. Er hat das Wort zur Begründung.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Fragestunde Heure des questions In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.03.1982 - 15:30 Date Data Seite 378-382 Page Pagina Ref. No

E. 20 010 327 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Heure des questions 378 N 15 mars 1982 #ST# Zehnte Sitzung - Dixième séance Montag, 15. März 1982, Nachmittag Lundi 15 mars 1982, après-midi 15.30 h Vorsitz - Présidence: Frau Lang Fragestunde - Heure des questions Question 27: Baccarini. Jahrestag des Umweltprogramms der Vereinten Nationen ONU. Anniversaire de la protection de l'environnement Au mois de mai prochain, le Programme des Nations Unies pour la protection de l'environnement fêtera à Nairobi son dixième anniversaire. Le Conseil fédéral a-t-il l'intention de marquer cet événement par des manifestations appropriées (délégation, affiches, émission d'un timbre-poste, concours dans les écoles, etc.) comme le font, à ce qu'il semble, d'autres pays? Bundesrat Hürlimann: Umweltschutz - das haben wir letzte Woche mehrmals festgestellt - ist grenzüberschreitend. Der Bundesrat hat sich daher in die weltweite Aktivität zugunsten des Umweltschutzes - gemäss Beschluss der Generalversammlung der UNO - eingeschaltet. Die Aktivitä- ten lassen sich an folgenden zwei Hauptbereichen darle- gen:

1. Wir konnten durch den Schweizer Künstler Jürg Müller unentgeltlich das UNO-Plakat (einen Baum für jedes Kind) für die weltweite Verbreitung des Umweltschutzanliegens zur Verfügung stellen.

2. Der Buridesrat hat beschlossen, sich an der Sonderses- sion zum 10. Jahrestag der Konferenz von Stockholm ver- treten zu lassen. Wenn es die Termine der parlamentari- schen Kommissionen beider Räte zulassen, werde ich die Ehre haben, diese Delegation in Nairobi anzuführen. Ich wäre glücklich, wenn ich mit einer von Ihnen zu Ende bera- tenen Vorlage für ein Umweltschutzgesetz nach Nairobi rei- sen könnte. Präsidentin: Ich möchte Herrn Bundesrat Hürlimann versi- chern, dass wir alles tun werden, um in den Sitzungen von heute und morgen mit der Vorlage fertig zu werden. Frage 28: Ziegler-Solothurn. Hörgeräte. Beiträge Ziegler-Soleure. Acquisition d'appareils acoustiques. Contributions Die AHV gewährt ohne Rücksicht auf Einkommen und Ver- mögen unter anderem bei der Anschaffung eines Hörgerä- tes einen Beitrag von 75 Prozent des Nettopreises (Anschaffungskosten), jedoch höchstens 750 Franken (Ziff. 3 Abs. 2 HVA über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung). Wo ein beidseitiger Gehörschaden, insbesondere eine beidseitige Schwerhörigkeit besteht, die durch zwei Geräte behoben bzw. verringert werden muss, erweist sich die Regelung als unbefriedigend, weil nur ein Beitrag an ein Hörgerät geleistet wird. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass im Falle des beidseitigen Gehörschadens - besonders bei einem schweren Schaden - der Beitrag für beide benötigten Hör- geräte ausgerichtet, dass also die zitierte Gesetzesbestim- mung in diesem Sinne geändert werden sollte? Bundesrat Hürlimann: Dazu folgende vier Bemerkungen:

1. Das Problem ist uns bekannt. Es wurde vor allem durch die 9. AHV-Revision aktualisiert, denn dort wurde zusätzlich vorgesehen, dass man auch Hilfsmittel an Frauen und Män- ner im Rentenalter abgeben kann. Deshalb diese Diskus- sion, die Sie in Ihrer Frage erwähnen.

2. Nach unserer Erfahrung ist es so: wenn jemand an bei- den Ohren schwere Gehörschäden aufweist, ist das in der Regel vor dem AHV-Alter bekannt. Hier greift die IV - unbe- kümmert um das Alter - ein. Zusätzlich zur Regelung, die wir in der 9. AHV-Revision getroffen haben, wird dieser Besitzstand auch im AHV-Alter garantiert.

3. Grundsätzlich gilt sowohl bei der IV wie bei der AHV, dass im Einzelfall kein Anspruch besteht auf die bestmögli- che, sondern auf die für den gesetzlichen Zweck notwen- dige Ausrüstung.

4. Für Härtefälle im AHV-Alter - um diese geht es Ihnen - besteht aber die Möglichkeit einer Restfinanzierung über die Ergänzungsleistungen mit der Pro Senectute, der wir zu diesem Zweck entsprechende Mittel zur Verfügung stellen. Frage 26: Gehen. Türkische Staatsangehörige. Visumspflicht Citoyens turcs. Obligation d'obtenir un visa Die gehäufte Einreise türkischer Schwarzarbeiter führt nach verschiedenen Hinweisen aus Kreisen der Zivilstandsbeam- ten zu zahlreichen Missbräuchen der Institution der Ehe. Um eine Ausweisung zu verhindern, werden möglichst rasch Schweizerinnen geheiratet, wobei nur die Staatszuge- hörigkeit der Partnerin zählt. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass sich unter dieser Situation die Einführung der Visumspflicht für türkische Staatsangehörige aufdrängt? Bundesrat Furgler: Der Bundesrat hat sich bereits am

11. November 1981 auf eine Einfache Anfrage von Herrn Gehen vom 28. September des letzten Jahres zum Miss- brauch der Ehe ausführlich geäussert. Ich rufe folgendes in Erinnerung: Nach Artikel 120 Ziffer 4 ZGB ist eine Ehe nich- tig, wenn die Ehefrau nicht eine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die Vorschriften über die Einbürgerung umgehen will. Die Klage auf Nichtigerklärung der Ehe ist von der zuständigen Behörde des Kantons von Amtes wegen zu erheben. Überdies kann sie von jedermann, der ein Interesse hat, namentlich auch von der Heimat- oder der Wohnsitzgemeinde, erhoben werden. Ich verweise auf Arti- kel 121 ZGB. Erfahren die eidgenössischen Behörden, dass eine Scheinehe geschlossen wurde, so machen sie die kan- tonalen Behörden darauf aufmerksam. Ich durfte Herrn Oehen bereits vor sechs Jahren in der Ant- wort auf seine frühere Einfache Anfrage vom 9. Juni 1975 darüber orientieren, dass der Ausländer nach geltendem Recht durch Heirat mit einer Schweizerin keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung erhält. Mit Bezug auf das Visum halte ich fest, dass es lediglich eine Bewilligung zum Grenzübertritt darstellt. Die Einfüh- rung der Visumspflicht für türkische Staatsangehörige könnte zum Beispiel einen Türken, der mit einem Besucher- oder Touristenvisum einreist, noch nicht daran hindern, mit einer Schweizerin eine Scheinehe einzugehen. Aber es wür- den dann alle jene Rechtsfolgen eintreten, die ich Ihnen soeben genannt habe. Ich glaube also, dass das Instrumen- tarium zur Abwehr derartiger Rechtsmissbräuche durchaus besteht. Präsidentin: Herr Oehen stellt eine Zusatzfrage. Oehen: Wie Sie soeben der Antwort von Herrn Bundesrat Furgler entnehmen konnten, sind die gesetzlichen Grundla- gen im Zusammenhang mit diesem Problem schon mehr- mals klargestellt worden. Wenn ich mit einer gewissen Hart-

15. März 1982 N 379 Fragestunde näckigkeit immer wieder auf diese Frage zurückkomme, dann deshalb, weil ich immer wieder über Fälle informiert werde, in denen offensichtlich Missbrauch betrieben wird, ohne dass eben die gesetzlichen Grundlagen, die laut Aus- sagen von Herrn Bundesrat Furgler auf Gemeinde- und Kantonsebene zum Tragen kommen müssten, tatsächlich auch angewendet werden. Für mich stellt sich nun - das ist meine Zusatzfrage - das Problem: Ist es in Kenntnis der Sachlage nicht eine Pflicht der eidgenössischen Behörden, eben die zusätzliche Mög- lichkeit des Visums zu prüfen, um die Bewegung (hier geht es vor allem um Schwarzarbeiter) türkischer Staatsangehö- riger über unsere Grenzen wieder besser unter Kontrolle zu bekommen? Bundesrat Furgler: Die Liebe oder die sogenannte Liebe zu überprüfen, ist ein etwas schwieriges Problem. Der Staat ist nicht in der Lage, das innere Empfinden der Menschen so auszuloten, wie das Herrn Gehen offensichtlich vor- schwebt. Ich weiss nicht, ob er besondere Abteilungen der Fremdenpolizei für die diesbezüglichen Aufgaben als geeig- net erachten würde. Ich darf ihm auf jeden Fall sagen: dort, wo wir Missbräuche feststellen - sowohl in der Gemeinde als auch im Kanton und im Bund - wird nach den rechtli- chen Grundlagen gearbeitet, die ich ihm genannt habe. Ich möchte aber auch nicht den Eindruck erwecken, als ob das nur Bürger eines bestimmten Staates betreffen würde. Ähn- lich wie beim Sündigen betrifft es Menschen aller Nationen, vermutlich auch noch in ähnlicher Häufigkeit. Ich werde meine Mitarbeiter im Bundesamt für Ausländer- fragen nochmals auf das Anliegen aufmerksam machen. Question 29: Soldini. Friedensdemonstration - Manifestation pacifiste Une importante fraction des participants à la manifestation «pacifiste» du 5 décembre-1981 à Berne était constituée par des éléments étrangers. Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas qu'en mettant en cause les principes fondamentaux de notre politique de neutralité et de défense, les manifestants étrangers ont outrepassé leurs droits? Bundesrat Furgler: Zur Teilnahme an der vom Komitee für Frieden und Abrüstung organisierten nationalen Friedens- demonstration vom 5. Dezember 1981 in Bern hatten über 50 schweizerische Organisationen und Parteien aufgerufen. An der Kundgebung nahmen rund 25 000 Menschen teil. Darunter befanden sich auch in der Schweiz ansässige Ausländer und aus dem Ausland zugereiste Gruppen. Aber verglichen mit der grossen Zahl von Schweizern handelte es sich bei den Ausländern um eine deutliche Minderheit. Die festgestellte Tätigkeit der Ausländer an der Demonstra- tion beschränkte sich - neben dem Tragen von Transparen- ten - auf das Verlesen von Grussbotschaften ausländischer Friedensbewegungen, welche die schweizerische Neutrali- täts- und Sicherheitspolitik an und für sich nicht in Frage stellten. An der am Schluss der offiziellen Versammlung verabschiedeten, von den Veranstaltern vorbereiteten Resolution, war eine ausländische Beteiligung nicht erkenn- bar. Auch die ursprünglich nicht in der Resolution vorgese- hene Forderung nach Abschaffung der Armee und die daran anschliessende improvisierte Abstimmung ging nicht erkennbar auf die Initiative von Ausländern zurück. Sie muss vielmehr den Organisatoren und der schweizerischen Mehrheit an dieser Veranstaltung zugeschrieben werden. Der Bundesrat ist durchaus der Ansicht, dass allfälligen Versuchen ausländischer Personen oder Organisationen, selber oder über sogenannt pazifistische Bewegungen der Schweiz auf unsere Neutralitäts- und Sicherheitspolitik ein- zuwirken, entschieden entgegengetreten werden müsste. Er verfügt aber hinsichtlich der Friedenskundgebung vom

5. Dezember des letzten Jahres in Bern, nach der sich Herr Nationalrat Soldini im speziellen erkundigt, über keinerlei Anhaltspunkte, wonach ausländische Manifestanten sich durch ihre Tätigkeit strafbar gemacht hätten. Dies zur Ant- wort auf seine Frage. M. Soldini: En avril 1981, le résultat de la votation sur l'initia- tive «Etre solidaires» n'a laissé aucun doute sur les senti- ments profonds du peuple suisse à l'endroit d'une immix- tion étrangère dans nos affaires intérieures. D'autre part, un récent sondage nous a appris que les Suisses, à 91 pour cent, sont prêts à défendre par tous les moyens leur liberté et leur indépendance, comme la neutra- lité armée de notre pays. Dans cette optique, comment le Conseil fédéral entend-il faire respecter l'article 46 de la loi sur les étrangers du 19 juin 1981 et qui postule:

1. l'étranger peut exercer une activité politique dans la mesure où il ne compromet pas la sûreté intérieure ou exté- rieure de la Suisse, ni la sûreté intérieure d'un canton;

2. la sûreté intérieure ou extérieure est compromise quand la tranquillité et l'ordre, la formation de la volonté politique, les institutions démocratiques, la défense nationale, l'approvisionnement du pays, les relations avec l'étranger ou d'autres intérêts essentiels de la Confédération ou des cantons sont affectés de manière importante, ou lorsqu'il faut s'attendre à ce qu'ils le soient? Bundesrat Furgler: Das Ausländergesetz, das wir hier beschlossen haben und über das wir am 6. Juni abstimmen werden, sieht in Artikel 46, von dem Herr Soldini soeben sprach, das Recht auf politische Tätigkeit vor, immer aber unter Wahrung unserer Verfassung und unserer Gesetze'. Nach meiner persönlichen Überzeugung ist es schlechter- dings unmöglich - und dies auch nicht an einer grossen Demonstration wie derjenigen vom vergangenen Dezember in Bern -, dass Ausländer die schweizerische Bevölkerung zu einer Haltung zu bewegen vermöchten, die sich gegen unseren Staat richtet oder gar die Freiheit gefährdet. Ich halte dafür, dass der Wille unseres Volkes, frei und unab- hängig zu bleiben und sich die eigene Politik von nieman- dem vorschreiben zu lassen, derart gross ist - in allen 26 Kantonen, in allen 3000 Gemeinden, überall in der Schweiz -, dass selbst Scharfmacher völlig ins Leere laufen müss- ten. Mit Bezug auf die Aufsichtspflichten, die wir im Falle der Annahme dieses Gesetzes - dazu lade ich Sie als Stimmbürger freundlich ein - zu erfüllen haben, darf ich Ihnen sagen: es wird nichts unterlassen, um der Rechtsord- nung Genüge zu tun. Aber ängstlich sollten wir in keiner Weise sein. Das Selbstverständnis des Schweizers, die Treue zur freien Schweiz, erscheinen mir als beste Garan- ten, um gegen allfällige «Übermarchungen» von Ausländern jederzeit die Oberhand zu behalten. Ich darf Herrn Soldini aber sagen, dass wir hier auch aufgrund der bestehenden Verfassungs- und Gesetzesordnung jederzeit zum Rechten sehen können. Frage 30: Kühne. Voranschlag 1982. Korrektur Budget 1982. Remaniement Der überraschend gute Abschluss der Staatsrechnung 1981 wird auch Nachwirkungen auf das Ergebnis 1982 haben. Kann der Bundesrat sagen, in welchem Umfang Ver- besserungen gegenüber dem Voranschlag 1982 eintreten werden? Ist der Bundesrat bereit, den Voranschlag zu über- arbeiten und den neuen Gegebenheiten anzupassen? Bundesrat Ritschard: Wieweit ausserordentliche Faktoren

- die Indexentwicklung, die Entwicklung der Zinssätze, Wechselkursschwankungen, die Umlagerung von Geldanla- gen - wie im letzten Jahr die Rechnung 1982 beeinflussen werden, darüber lässt sich nach zweieinhalb Monaten noch nichts oder wenig voraussagen. Die Beschäftigungslage hat

Heure des questions 380 15 mars 1982 sich gegenüber dem Jahre 1981 eher etwas verschlechtert, aber es geht um Nuancen. Im Januar 1982 lagen die Klein- handelsumsätze unter jenen des Jahres 1981. Das kann Einfluss auf den Eingang der Warenumsatzsteuer haben, und wenn sich die Konjunktur weiter abkühlen sollte, wird sich das auch auf gewisse Fiskaleinnahmen ebenso rasch auswirken wie umgekehrt, wenn ausserordentliche Verhält- nisse - wie im letzten Jahr - Erhöhungen bewirken. Dazu kommt, dass die starke Teuerung des letzten Jahres eigent- lich erst 1982 sich in den Ausgaben niederschlagen wird. Wir werden also teuerungsbedingte höhere Ausgaben haben. Soweit auch Einnahmen damit verbunden sein wer- den, haben wir diese - sichtbar - bereits mit dem Voran- schlag für das Jahr 1982 berücksichtigt. Wir werden Sie mit dem Voranschlag für das nächste Jahr, mit der Staatsrech- nung 1981, genau über die dannzumalige Lage orientieren und Ihnen darlegen, welche Entwicklung sich für 1982 abzeichnen könnte. Aber zu Korrekturen von Schätzungen besteht eigentlich kein Anlass, besonders nicht bei den Ein- nahmen, weil Einnahmenschätzungen im Gegensatz zu Ausgabenschätzungen, zu Ausgabenkrediten, wie Sie sie im Voranschlag beschliessen, keine Verbindlichkeit haben. Ausgaben, die im Voranschlag beschlossen worden sind, können wir ohne Ihre Zustimmung nicht korrigieren, und Einnahmenschätzungen können aus den bekannten Grün- den nie eine rechtliche Verbindlichkeit haben. Wenn wir Ein- nahmenschätzungen laufend korrigieren wollten, müssten wir das vermutlich jedes Jahr einige Male tun, um dann voll- ständig à jour zu bleiben, und ich glaube, dass das zu einer Unsicherheit führen würde, die niemand wünschen kann. Sie werden also orientiert werden, soweit das möglich sein wird, wenn Sie im Juni über die Staatsrechnung des letzten Jahres beraten werden. Question 31 : Magniti. Metallindustrie. Kündigungen Métallurgie. Licenciements L'industrie métallurgique genevoise connaît de graves diffi- cultés, dues notamment à des transferts de production en Suisse alémanique. Ces difficultés se traduisent par des licenciements et par un affaiblissement du secteur secon- daire dans le canton de Genève. Ce phénomène que connaissent d'autres régions de Suisse romande rompt l'équilibre nécessaire entre les différents secteurs économi- ques et entre les diverses régions du pays. En regard de cette situation, le Conseil fédéral est-il dis- posé à prendre les mesures indispensables au maintien de l'industrie en Suisse romande, en encourageant les inves- tissements, la recherche créatrice d'emploi, en reparaissant mieux encore les commandes de la Confédération et de ses grandes régies et en favorisant les possibilités de recy- clage qui devraient permettre aux travailleurs de retrouver des emplois de valeur équivalente? Bundespräsident Honegger: Der Bundesrat beobachtet die wirtschaftliche Entwicklung in den verschiedenen Teilen unseres Landes ständig und mit grosser Aufmerksamkeit. Obwohl wir im Vergleich zum Ausland immer noch günstig dastehen, ist unverkennbar, dass auch in der Schweiz viele wirtschaftliche Schwierigkeiten noch nicht bewältigt worden sind. Schon in den Jahren der Hochkonjunktur galt die Sorge des Bundesrates den unausgewogenen Entwicklun- gen in den verschiedenen Regionen der Schweiz. Die welt- weiten Schwierigkeiten haben diese Probleme verschärft. Auch die Verteilung der wirtschaftlichen Aktivitäten auf die verschiedenen Sprachregionen bleibt davon nicht unbeein- flusst. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass einer ausge- wogenen Entwicklung in allen Teilen unseres Landes höch- ste Bedeutung zukommt. Verschiedene Massnahmen zielen darauf ab, die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und der Arbeitskräfte zu fördern. Zu nennen sind neben den all- gemeinen Massnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik und der Regionalpolitik auch die Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen; diese Hilfen bewähren sich. Der Bundesrat hat bei der Auftragsvergabe der eidgenössischen Departemente und Betriebe immer auch schon die regionalen Aspekte mitberücksichtigt. Abschliessend bleibt aber festzuhalten, dass sich die Inter- ventionen des Bundesrates immer innerhalb des mit dem System der freien Marktwirtschaft verträglichen Rahmens halten müssen. M. Magnin: Je remercie M. Honegger, conseiller fédéral, de sa réponse; mais je demande: qu'est-ce que le Conseil fédéral envisage de faire concrètement? On peut parler du passé, mais il y a le présent, des perspectives d'avenir qui ne sont pas réjouissantes. Or, j'ai posé une ou deux ques- tions précises sur la nécessité d'encourager les investisse- ments dans les régions touchées, de favoriser la recherche créatrice d'emplois, notamment. Les finances fédérales s'étant améliorées, je demande spécialement s'il est possi- ble de revoir la question de l'aide à la recherche, d'orienter celle-ci vers les secteurs que j'ai mentionnés. Bundespräsident Honegger: Herr Magnin, was die Investi- tionen anbetrifft: hier ist der Bundesrat nicht zuständig; er verfügt nicht über die nötigen verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen, um im Einzelfall einer Firma Geld zur Verfügung zu stellen. Es gibt einen Bundesbeschluss über die Finanzierungsmöglichkeiten, an denen sich auch die Kantone zu beteiligen haben. Wenn in einer Region Investitionen notwendig sind, um zum Beispiel neue Arbeitsplätze zu scharfen, so ist der Bundesrat bereit, sein Finanzierungsinstrument einzusetzen. Wir haben das in den letzten Monaten vor allem in Problemregionen wie im Kan- ton Jura und im Kanton Neuenburg (Uhrenindustrie) in beträchtlichem Ausmasse gemacht. Was die Forschung anbetrifft: Sie wissen, wir haben für die angewandte Forschung Geld zur Verfügung gestellt, in der Uhrenindustrie zum Beispiel mehr als 15 Millionen Franken. Was die Mobilität anbetrifft: das neue Arbeitslosenversiche- rungsgesetzt ist bei den Räten hängig. Wir hoffen, dass die Differenzbereinigung rasch erledigt werden kann, damit es auf den 1. Januar 1984 in Kraft gesetzt werden kann; es bie- tet zahlreiche Möglichkeiten für Umschulung und Weiter- schulung. Frage 32: Nussbaumer. Gleicher Lohn für Bäuerinnen Salaire égal pour les paysannes Der Schweizerische Landfrauenverband fordert, gestützt auf Artikel 4 BV, gleichen Lohn für Bäuerinnen und Bauern. Stimmt es, dass geplant ist, diesem Begehren nur zu 85 Prozent stattzugeben, obschon die Bäuerin heute sehr oft Betriebsleiterfunktionen ausübt und qualifizierte Arbeiten ausführt, die nicht mit der Arbeit weiblicher Gutsangestell- ter auf Grossbetrieben vergleichen werden kann? Bundespräsident Honegger: Die Bäuerin ist nicht Lohn- empfängerin, sondern Mitarbeiterin ihres selbständigerwer- benden Ehemannes. Die Forderung nach gleichem Lohn im Sinne von Artikel 4 Bundesverfassung ist deshalb, anders als bei Arbeitnehmerinnen, kaum gerechtfertigt. Die Frage von Nationalrat Nussbaumer zielt indessen in eine andere Richtung, nämlich auf die laufenden Revisionsarbeiten betreffend den bäuerlichen Paritätslohnanspruch gemäss der allgemeinen Landwirtschaftsverordnung. Hier geht es aber nicht um den Lohn der Bäuerinnen, sondern um die Frage der paritätischen Bewertung der Betriebsarbeit der Bäuerinnen in der Berechnung der landwirtschaftlichen Pro- duktionskosten gemäss Artikel 29 des Landwirtschaftsge- setzes. Dies ist eine sehr komplexe Materie, mit der sich die Experten sorgfältig und gründlich auseinandergesetzt haben. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichti- gen, unter anderem auch die Frage, wie weit die Arbeiten

15. März 1982 N 381 Fragestunde selbst, dann aber insbesondere auch die Arbeitsintensität der Bäuerin tatsächlich identisch sind. Ich glaube, die Experten haben eine praktikable Lösung vorgeschlagen, die eine möglichst gerechte Bewertung der Betriebsarbeit der Bäuerinnen beinhaltet und im Endeffekt dann allerdings - das muss man berücksichtigen - zu einer Erhöhung des bäuerlichen Paritätslohnanspruches führen wird. Der Bun- desrat wird demnächst einen Entscheid in dieser Frage zu treffen haben. Frage 33: Jost. Eisenbahntransitlinie Gotthard/Splügen Ligne ferroviaire de transit Saint-Gothard-Splügen Wie beurteilt der Bundesrat das Vorgehen der Generaldi- rektion SBB im Zusammenhang mit der Beschaffung einer sogenannten «Machbarkeitsstudie» für den Kanton Schwyz, und was gedenkt er zu veranlassen, um den gleichen Pro- jektierungsstand beider Varianten gewährleisten zu kön- nen? Bundesrat Schlumpf: Der Kanton Schwyz verlangte im Zuge des Verfahrens in bezug auf eine neue Alpenbahn- transversale, dass die SBB für die Durchquerung des Rau- mes Goldau/Brunnen ergänzende Plänungsunterlagen aus- arbeiten. Solche zusätzliche Planungsstudien, die andere Trassierungsmöglichkeiten aufzeigen sollten, waren für die Vernehmlassung des Kantons zum Bericht der Kontakt- gruppe Eisenbahntransitlinie Gotthard/Splügen wichtig, da die dem Bericht zugrunde liegende Linienführung für den Kanton Schwyz nach seiner Beurteilung nicht annehmbar war. Die SBB sind auch bereit, solche Planungsstudien über die Zufahrtslinie zu einer Splügenbahn durchzuführen, wenn Gründe für das Ungenügen der vorgesehenen Tras- sierung vorgebracht werden. Wir haben am I.März ein Schreiben der Regierung des Kantons Graubünden erhal- ten, welches die gleichen Fragen aufwirft wie Nationalrat Jost. Diese Fragen werden zurzeit näher abgeklärt, die Ant- wort an die Bündner Regierung wird demnächst erfolgen, sobald die notwendigen Abklärungen vorgenommen wer- den konnten. Jost: Die Machbarkeitsstudie, die der Kanton Schwyz offen- bar verlangt hat und die durch die Generaldirektion SBB in Auftrag gegeben worden ist, hat im Kanton Graubünden, wie es erwähnt worden ist, erhebliches Aufsehen erregt, weil auch bei uns im Churer Rheintal und im Domleschg aus umweltschützlerischen Gründen berechtigte Bedenken gegen die vorgesehene Linienführung im Bericht der Kon- taktgruppe bestehen. Durch Tunnelvarianten könnten diese Bedenken beseitigt werden. Ich erlaube mir deshalb die Zusatzfrage: Hatte der Bundesrat vom Auftrag der General- direktion SBB Kenntnis, diese Machbarkeitsstudie auszuar- beiten? Wenn ja, weshalb wurde diese nicht veröffentlicht, und wenn nein, ist er nicht auch der Auffassung, dass die Generaldirektion SBB hier als Partei und als Bundesbetrieb während eines hängigen Verfahrens ihre Kompetenzen ein- deutig überschritten und in unzulässiger Weise in ein Ver- nehmlassungsverfahren eingegriffen hat? Bundesrat Schlumpf: Das sind ergänzende Fragen, wie sie im bereits zitierten Schreiben der Regierung des Kantons Graubünden vom I.März 1982 aufgeworfen werden. Es wäre nicht sorgfältig, wenn ich, bevor die notwendigen Abklärungen erfolgt sind, die in Richtung der Ergänzungs- frage von Nationalrat Jost gehen, improvisiert Stellung bezöge. Der Bundesrat wird das Schreiben der Bündner Regierung umfassend beantworten, sobald alle damit zusammenhängenden Fragen und die vorgebrachten Vor- halte genügend abgeklärt sind. Eine Frage kann ich hier beantworten: Ich hatte keine Kenntnis von diesem Auftrag, den die SBB erteilte. Es wäre mir aber auch nicht möglich, alle Aufträge einer derart grossen Bundesunternehmung im Laufe des Jahres für die verschiedensten Projektstudien und Projektierungen zu überprüfen und zu überwachen, insbesondere dann nicht, wenn es sich nur um ergänzende Abklärungen handelt. Wesentlich ist wohl die Zusicherung, dass, wenn sich vergleichbare Fragen bei der Zufahrt zu einem Splügenbahntunnel ergeben, der Kanton Graubün- den mit seinem Vorhaben selbstverständlich genau gleich behandelt wird wie in diesem Falle der Kanton Schwyz. Question 34: Aubry. Westschweizer Radio «Couleur 3» Radio romande, «Couleur 3» Depuis la mise en service de «Couleur 3» une importante partie des auditeurs de la Radio romande se plaint de ne pouvoir capter ce nouveau programme de même que les émissions de stéréophonie. Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre à brève échéance pour remédier à cette discrimination de certains concessionnaires qui paient leurs taxes tout en étant moins bien servis? Bundesrat Schlumpf: Der gegenwärtige Ausbau der Radio- stereophonie versetzt 54 Prozent unserer Einwohnerschaft in die Lage, stereophone Radiosendungen zu empfangen. Die PTT-Betriebe bereiten eine weitere Ausbauphase der Stereophonieversorgung für die bisher nur monophon bedienten Gebiete vor. In der Westschweiz betrifft das ins- besondere das Wallis, den Kanton Neuenburg und Teile des Kantons Jura und des übrigen Juras. Über den Zeitplan wol- len die PTT-Betriebe so rasch als möglich entscheiden. «Couleur 3», das dritte Radioprogramm in der Romandie, wird heute über den Sender La Dole ausgestrahlt. Damit können etwa 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung der West- schweiz mit diesem dritten Programm bedient werden. Nicht abgedeckt sind bis heute und noch für einige Zeit das untere Wallis, Teile des Kantons Fribourg, der nordwestli- che Teil des Kantons Waadt, der Jurafuss, der Neuenburger und Waadtländer Jura sowie der Kanton Jura. Die PTT- Betriebe beabsichtigen, in der zweiten Hälfte des kommen- den Jahres einen Sender Ravoire entsprechend auszurü- sten. Damit wird man «Couleur 3», also dieses dritte Pro- gramm, auch in weiten Teilen des Unterwallis empfangen können. Frau Nationalrätin Aubry wirft ein echtes Anliegen auf, für das wir viel Verständnis haben, nicht nur in bezug auf die Situation in der Romandie, sondern auch in anderen Teilen unseres Landes. Wir können gegenwärtig noch nicht kon- krete Massnahmen und insbesondere noch keinen Ausfüh- rungszeitplan hiefür vorlegen. Wir werden aber von unse- rem Departement aus, zusammen mit den PTT-Betrieben, bemüht sein und alles daran setzen, im Rahmen des Mögli- chen die Empfangssituation zu verbessern. Zu beachten ist in bezug auf dieses dritte Programm in der Romandie, dass es sich dabei um eine Versuchsbewilligung handelt, welche jetzt einmal für drei Jahre erteilt wurde in der Meinung, damit unter verschiedensten Gesichtspunk- ten Erfahrungen zu sammeln, welche dann die Frage eines dritten Programms für die gesamte Schweiz, also auch für die anderen Sprachregionen, besser überblickbar machen sollen. Eine Einfache Anfrage von Frau Nationalrätin Aubry vom

25. Januar dieses Jahres und eine Interpellation Crevoisier vom 2. März werden dem Bundesrat Gelegenheit bieten, auf alle diese Fragen ausführlicher einzugehen. Mme Aubry: J'ai demandé une réponse exacte à une ques- tion précise; je voulais qu'on nous donne, premièrement, l'assurance qu'on allait faire quelque chose, ainsi qu'une date. Or, on nous dit: «Prochainement, la Suisse romande va recevoir le troisième programme.» Ma deuxième question visait à savoir ce que le Conseil fédéral envisage de faire pour les auditeurs qui, payant la même concession, ne reçoivent pas ce troisième pro- 49-N

Protection de l'environnement. Loi 382 N 15 mars 1982 gramme. Ces deux questions étant précises, j'aurais aimé, Monsieur le Conseiller fédéral, une réponse correspon- dante, avec des dates et une décision. Bundesrat Schlumpt: Ich will meine Antwort an Frau Natio- nalrätin Aubry noch einmal präzis wiederholen, und diese präzise Antwort heisst, dass wir keine Daten angeben kön- nen. Wir können gegenwärtig mit dem Sender La Dole, der seit dem letzten Herbst verfügbar ist und jetzt dieses dritte Programm ausstrahlt, diesen Teil der Bevölkerung der Romandie bedienen. Ich habe gesagt, dass im zweiten Semester des kommenden Jahres das Unterwallis mit einem weiteren Sender bedient werden kann und dass wir alles daran setzen, damit auch die übrigen Teile der Roman- die dieses dritte Programm empfangen können; ich kann Ihnen aber keine Daten angeben. Wenn Sie mich dazu zwin- gen möchten, dann müsste ich Ihnen sagen: niemand soll mehr versprechen, als was er in guten Treuen tun kann. Sie dürfen mich also in bezug auf Daten nicht überfordern. In Verbindung damit und etwas versteckt auch die Frage, dass so und so viele Hörer, gegenwärtig 30 bis 40 Prozent der Romandie, dieses dritte Programm noch nicht empfan- gen können und trotzdem die volle Radiokonzession bezah- len. Die Konsequenz, wenn man das anders hätte regeln wollen, wäre einfach die gewesen, dass man das dritte Radioprogramm eben nicht bewilligt hätte, bevor die Infra- struktur so ausgebaut gewesen wäre, dass man rund 10 Prozent hätte bedienen können. Weil es sich um eine Ver- suchsphase von drei Jahren handelte, glaube ich, dass es besser war, diesen 60 bis 70 Prozent Radiohörern in der Westschweiz jetzt einmal das Mögliche zu vermitteln, als auch diese 60 bis 70 Prozent warten zu lassen mit Blick dar- auf, dass vorderhand 30 bis 40 Prozent, in einem Jahr dann vielleicht noch 20 bis 30 Prozent, dieses dritte Programm nicht empfangen können. Ich kann Ihnen, Frau Aubry, auch keine genaueren Angaben machen. #ST# 79.072 Umweltschutzgesetz Protection de l'environnement. Loi Fortsetzung - Suite Siehe Seite 355 hiervor - Voir page 355 ci-devant Art. 11 Antrag der Kommission Abs. 1 Für... Abs. 2 Dabei sind auch die Wirkungen der Immissionen auf Perso- nengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere mitzuberücksichtigen. Antrag Magnin (Text des Bundesrates) ... Immissionsgrenzwerte fest. Diese Grenzwerte unterlie- gen der Genehmigung durch die Bundesversammlung. Anträge Carobbio und Loretan Abs. 2 Streichen Art. 11 Proposition de la commission Al. 1 . Le Conseil fédéral... Al. 2 II y a lieu à cet effet de tenir compte également des effets produits par les immissions sur des groupes de personnes particulièrement sensibles, tels les enfants, les malades, les personnes âgées et les femmes enceintes. Proposition Magnin (texte du Conseil fédéral) ... atteintes nuisibles ou incommodantes. Ces valeurs limites sont soumises à l'approbation de l'Assemblée fédé- rale. Propositions Carobbio et Loretan Al. 2 Biffer Anträge Herczog Art. 11a (neu) Sofortmassnahmen Werden die Immissionsgrenzwerte in einem Masse über- schritten, dass die Gesundheit des Menschen unmittelbar gefährdet wird (Alarmgrenzwerte), so treffen die zuständi- gen Behörden die nötigen Sofortmassnahmen. Sie sind ins- besondere befugt, ungeachtet allfälliger Bewilligungen, die Inbetriebnahme oder den Weiterbetrieb von Anlagen und Einrichtungen, die Verwendung von Stoffen und die Aus- übung von Tätigkeiten einzuschränken oder zu untersagen, solange die Gefährdung andauert. Art. 11b(neu) Immissionsrichtwerte Der Bundesrat kann Immissionsrichtwerte festlegen, die unter den Grenzwerten liegen, als Grundlage für die Beur- teilung des bestehenden Zustandes, für Planungs- und län- gerfristige Sanierungsmassnahmen sowie für die Festle- gung allfälliger Auflagen und Bedingungen bei der Bewilli- gung von Anlagen und Einrichtungen. Propositions Herczog Art. 11a (nouveau) Mesures d'urgence Lorsque les valeurs limites d'immissions sont dépassées dans une mesure telle que la santé de l'homme est directe- ment menacée (valeurs d'alarme), les autorités compé- tentes prennent les mesures d'urgence qui s'imposent. Elles sont notamment habilitées à restreindre ou à interdire, nonobstant les autorisations existantes, la mise en service ou l'exploitation d'installations et de dispositifs, l'utilisation de certaines substances et l'exercice d'activités détermi- nées. Art. 11 b (nouveau) Valeurs indicatives d'immissions Le Conseil fédéral peut fixer des valeurs indicatives qui soient inférieures aux valeurs limites; ces valeurs indica- tives serviront à apprécier la situation du moment, à arrêter des mesures d'aménagement et des mesures d'assainisse- ment à long terme, ainsi qu'à déterminer les conditions et charges dont il y aurait lieu d'assortir les autorisations affé- rentes à des installations et dispositifs. Präsidentin: Die Streichungsanträge der Herren Loretan und Carobbio haben wir bei Artikel 6 beraten und bereits darüber entschieden. Über den Antrag Magnin entscheiden wir bei Artikel 22a. Zu Artikel 11a und 11b haben wir noch die Anträge von Herrn Herczog. Er hat das Wort zur Begründung.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Fragestunde Heure des questions In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.03.1982 - 15:30 Date Data Seite 378-382 Page Pagina Ref. No 20 010 327 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.