Erwägungen (2 Absätze)
E. 04 Séance Seduta Geschäftsnummer Ad 81.044 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.12.1986 - 08:00 Date Data Seite 709-710 Page Pagina Ref. No 20 014 907 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
E. 4 décembre 1986 Finanzierungssystem hätte mit Sicherheit nicht mehr in die- ser Legislatur bewältigt werden können. Nach Aeusserungen von Bundespräsident Egli soll - sozu- sagen nahtlos - die nächste KMVG-Revision nach dieser Vorlage an die Hand genommen werden. Dann sind vor allem neue, wirtschaftlich schwächere Versicherte entla- stende Finanzierungsmodelle vorzulegen. Das will diese Mo- tion. Ich bitte den Rat um Zustimmung. Die Kommission hat die Motion mit 11 zu 0 Stimmen genehmigt. Ueberwiesen - Transmis An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# 81.202 Initiative des Kantons Genf Schutz der Mutterschaft Initiative du canton de Genève Protection de la maternité Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 1984 Décision du Conseil national du 13 décembre 1984 Wortlaut der Initiative vom 1. Juli 1981 Der Kanton Genf beantragt, die gesetzlichen Bestimmungen für einen wirksamen Mutterschaftsschutz zu verbessern. Texte de l'initiative du 1er juillet 1981 Le canton de Genève propose d'améliorer les dispositions légales visant à protéger efficacement la maternité. Herr Hänsenberger unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: 1.Am I.Juli 1981 reichte der Regierungsrat des Kantons Genf eine Standesinitiative für die Verbesserung der gesetz- lichen Bestimmungen für einen wirksamen Mutterschafts- schutz ein.
2. Das Büro überwies die Standesinitiative der Kommission, welche die Botschaft und den Gesetzentwurf vom
19. August 1981 über die Teilrevision der Krankenversiche- rung vorzuberaten hatte.
3. Die Kommission hat das in der Wintersession 1984 vom Nationalrat verabschiedete «Sofortprogramm» beraten und dem Rat ihre Anträge gestellt. Die Bestimmungen für den Mutterschutz unterbreitet die Kommission in der Form einer Revision des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzord- nung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige. Mit den Beschlüs- sen des Rats zu diesem Geschäft wird materiell auch zur Standesinitiative des Kantons Genf Stellung genommen. Die Kommission verweist daher auf die entsprechende Debatte im Rat. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, die Standesinitiative abzu- schreiben. Proposition de la commission La commission propose de classer l'initiative. Hänsenberger, Berichterstatter: Noch selten hatte eine Standesinitiative einen solch durchschlagenden Erfolg zu verbuchen wie die Standesinitiative des Kantons Genf «Schutz der Mutterschaft». Wir haben heute mit der Annahme dieser EO-Lösung wahrscheinlich alles erfüllt, was in Genf erhofft worden ist. Die Kommission beantragt, die Standesinitiative abzuschrei- ben. Sie ist mit diesem Gesetz materiell erfüllt worden. Angenommen - Adopté An den Bundesrat - Au Conseil fédéral 84.258 Petition Mouvement populaire des familles. Nein zur Erhöhung der Krankenkassenprämien. Pétition Mouvement populaire des familles. Non à la hausse des cotisations de ('assurance-maladie M. Hänsenberger présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
1. Le 12 avril 1984, le Mouvement populaire des familles a déposé une pétition portant 4214 signatures. Les pétition- naires demandent que des mesures soient prises concer- nant l'amélioration du subventionnement des caisses de maladie, la diminution de la surconsommation médicale et des coûts hospitaliers, le développement des soins à domi- cile et leur couverture par les caisses ainsi que la surveil- lance des prix des médicaments et des soins. Les membres du Mouvement populaire des familles relèvent que l'augmentation annoncée des cotisations de l'assu- rance-maladie frappera durement de nombreuses familles et va poser des problèmes qui deviendront insolubles pour beaucoup de ménages. Ils demandent donc avec force que tout soit mis en oeuvre pour trouver des solutions aux problèmes du financement et des coûts de la santé.
2. Conformément à l'article 40, 1er alinéa, du règlement du Conseil national et à l'article 38, alinéa 1 du règlement du Conseil des Etats, les Bureaux ont transmis la pétition aux Commissions pour la révision partielle de l'assurance-mala- die, afin qu'elles l'examinent. Le Conseil national a classé la pétition le 13 décembre 1984, compte tenu de la révision partielle en cours.
3. La commission du Conseil des Etats a examiné la pétition du Mouvement populaire des familles le 11 septembre 1986. Elle a que constaté les demandes des pétitionnaires ont été discutées lors des délibérations des conseils sur le message concernant une révision partielle de l'assurance-maladie. Elle renvoie donc aux sur débats cet objet. Les propositions adoptées par le Conseil national et la commission satisfont une partie des demandes présentées par les pétitionnaires. Antrag der Kommission Die Petition ist abzuschreiben Proposition de la commission Classer la pétition Hänsenberger, Berichterstatter: Die Petition des «Mouve- ment populaire des familles» wurde von der Kommission behandelt. Wir haben die Eingabe geprüft, und die Anliegen sind, soweit erfüllbar, in die Beratungen der Kommission und der Räte eingeflossen. Wir beantragen, die Petition abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (Kommission) Krankenversicherung. Finanzierung Motion du Conseil national (commission) Assurance-maladie. Financement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1986 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
4. Dezember 1986 709 Motion des Nationalrates dekäme, das Volk der Vorlage B mit grosser Mehrheit zustimmen würde. Schmid: Ich bitte Herrn Weber, sich an den «Geist» des Zimmers 87 zu erinnern. Wir haben in diesem Zimmer häufig getagt und uns zusammenzuraufen versucht, und schliess- lich ist es uns auch gelungen, eine von breitem Konsens getragene Vorlage auszuarbeiten. Wenn ich daran denke, dass wir dieses EO-System miteinander gefunden haben, dann muss ich Ihnen sagen: das war eine ausserordentlich eindrückliche Demonstration unserer Einigkeit in der Kom- mission. Ich bitte Sie, Ihren Antrag zurückzuziehen; denn damit über- laden Sie das «Fuder» eindeutig. Es hätte zur Konsequenz, dass Leistungsforderungen in enormer Grosse auf die Kran- kenversicherungen zukämen. Ich erinnere Sie daran, dass wir im Rahmen der Beratung des Teiles A bereits bei Artikel 2 die Streichung, d. h. «nicht ins Sofortprogramm», beschlossen haben, so dass bei der Möglichkeit der Kantone, Obligatorien zu erklären, alles beim alten geblieben ist. Mit anderen Worten, Herr Weber: Die Kantone sind nach wie vor frei, für ihre Kantonseinwoh- ner Obligatorien einzurichten. Ist es notwendig, dass wir das vom Bund aus gesamthaft tun? Ich meinenein. Wer will, soll sich in diesem Punkt versichern können, wer nicht will, soll sich nicht versichern müssen, es sei denn, die Kantone hätten eine andere Auffassung. Vor allem aber glaube ich, dass mit dieser Vorlage B die gesamte Vorlage gefährdet wird. Man kann sehr viel wollen, aber man kann auch zu viel wollen. Ich bitte Sie, auf diesen Antrag zu verzichten. Weber: Ich wäre Herrn Bundespräsident Egli dankbar - nachdem er das Bedauern ausgedrückt hat, bei Vorlage B nicht zum Zuge kommen zu können -, wenn er in ein paar Sätzen ausführte, was der Bundesrat bezüglich Taggeldver- sicherung zu tun gedenkt. Ist da noch etwas vorgesehen, oder will man das einfach adacta legen? Wenn er mirsagen kann, dass es nicht vergessen bleiben wird, dann werde ich nicht zuletzt Herrn Carlo Schmid gegenüber eine Geste tun und sagen: ihm zuliebe werde ich den Antrag zurückziehen. (Heiterkeit) Es ist aber wirklich so gemeint, weil Herr Carlo Schmid zum guten Gelingen, zu einem positiven Resultat sehr viel beigetragen hat. Präsident: Sie ziehen also Ihren Antrag zurück? Weber: Ja, aber ich bitte um eine Stellungnahme des Bun- despräsidenten. Bundespräsident Egli: Es wäre ja leicht, auf dem Totenbett Versprechungen abzugeben, von denen man weiss, dass man sie nicht mehr einhalten muss. (Heiterkeit) Aber ich kann Ihnen die Haltung des Bundesrates doch erklären. Wir haben dieser Ziffer 3 unter dem Titel «Aende- rung anderer Bundesgesetze» darum zugestimmt, um endlich einmal wenigstens etwas in der Hand zu haben, statt noch jahrelang auf eine perfektionistische Lösung zu war- ten. Wenn Sie auf Beschluss B eintreten, müssen Sie in Ihrer Kommission den Beschluss B nochmals behandeln. Ich sehe, dass das nochmals ein Jahr gehen wird mit der Diffe- renzbereinigung im Nationalrat. Ausserdem müssen Sie auf Ziffer 3 unter dem Titel «Aenderung anderer Bundesge- setze» nochmals zurückkommen, d. h. die Bestimmungen wieder aufheben, die Sie soeben in bezug auf Aenderung des EO-Gesetzes beschlossen haben. Nun fragen Sie, was gedenkt der Bundesrat in bezug auf die obligatorische Krankengeldversicherung zu tun? Der Natio- nalrat hat einer Motion zugestimmt, wonach der Bundesrat ein neues Modell der Krankenversicherung generell vorle- gen muss. Dieses könnte auch die Taggeldversicherung betreffen. Es wird schon Sache des dannzumaligen politi- schen Klimas sein, ob der Bundesrat sich daran heranwagen darf, Ihnen einen Entwurf zu unterbreiten, der auch die obligatorische Taggeldversicherung für alle Erwerbstätigen vorsieht. Aber versprechen kann ich Ihnen das nicht. Weber: Vorausbemerkt: Ich hätte mir natürlich vorgestellt, dass Teil A als separate Vorlage weiter behandelt und auch dem Referendum unterstellt würde, dass Teil B an die Kom- mission zurückgewiesen würde und das, was dort noch übrigbleibt, dann behandelt würde. Nun sehe ich ein, dass ich wahrscheinlich mit meinem Antrag keine Chancen habe, dass umgekehrt auch der Bun- desrat nicht einfach sagt, dass die Sache adacta gelegt wird und dass allenfalls eine Lösung gesucht wird, besonders auch durch den Auftrag der nationalrätlichen Motion. Ich verzichte nun auf den Antrag, nicht aber auf das Anliegen. Ich ziehe den Antrag zurück. Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission Abschreibung - Classement Präsident: Der Bundesrat beantragt gemäss Seite 1 der Botschaft die einschlägigen Vorstösse abzuschreiben. Zustimmung - Adhésion An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# Ad 81.044 Motion des Nationalrates (Kommission) Krankenversicherung. Finanzierung Motion du Conseil national (commission) Assurance-maladie. Financement Wortlaut der Motion vom 13. Dezember 1984 Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Vor- lage über die Finanzierung der Krankenversicherung (Kran- kenpflege) zu unterbreiten, mit dem Ziel, die Bundesbei- träge nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Versi- cherten auszurichten. Texte de la motion du 13 décembre 1984 Le Conseil fédéral est invité à présenter au Parlement un projet sur le financement de l'assurance-maladie (soins médicaux et pharmaceutiques) prévoyant que les subven- tions fédérales seront réparties en fonction de la situation économique des assurés. Hänsenberger, Berichterstatter: Diese Motion, die im Natio- nalrat angenommen wurde, will ein anderes Finanzierungs- system. Vorgeschwebt hat dem Nationalrat eine Finanzie- rung der Krankenversicherung nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Versicherten, etwa so, wie es das zuerst von Dr. Pierre Gygi vorgeschlagene und von der Privatversi- cherung dann übernommene Modell vorsieht. Der weitge- fasste Motionstext lässt jedoch dem Bundesrat freie Hand, eigene Modelle zu entwickeln. Man wird beiden Kammern des Parlamentes mit einer gewis- sen Berechtigung vorwerfen können, dass wir trotz der langen Dauer der Beratungen diesen wichtigsten Punkt des KMVG, die Finanzierung, keiner neuen'Regelungen zuge- führt haben, dass wir ausgewichen sind und, wenig tapfer, in dieser Beziehung keine grundsätzlichen Aenderungen beraten haben. Der Kommission des Ständerates schien es aber wichtig, diese nun schon lange dauernden Beratungen einmal abzuschliessen. Der Umbau auf ein völlig neues
Pétition Mouvement populaire des familles 710 4 décembre 1986 Finanzierungssystem hätte mit Sicherheit nicht mehr in die- ser Legislatur bewältigt werden können. Nach Aeusserungen von Bundespräsident Egli soll - sozu- sagen nahtlos - die nächste KMVG-Revision nach dieser Vorlage an die Hand genommen werden. Dann sind vor allem neue, wirtschaftlich schwächere Versicherte entla- stende Finanzierungsmodelle vorzulegen. Das will diese Mo- tion. Ich bitte den Rat um Zustimmung. Die Kommission hat die Motion mit 11 zu 0 Stimmen genehmigt. Ueberwiesen - Transmis An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# 81.202 Initiative des Kantons Genf Schutz der Mutterschaft Initiative du canton de Genève Protection de la maternité Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 1984 Décision du Conseil national du 13 décembre 1984 Wortlaut der Initiative vom 1. Juli 1981 Der Kanton Genf beantragt, die gesetzlichen Bestimmungen für einen wirksamen Mutterschaftsschutz zu verbessern. Texte de l'initiative du 1er juillet 1981 Le canton de Genève propose d'améliorer les dispositions légales visant à protéger efficacement la maternité. Herr Hänsenberger unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: 1.Am I.Juli 1981 reichte der Regierungsrat des Kantons Genf eine Standesinitiative für die Verbesserung der gesetz- lichen Bestimmungen für einen wirksamen Mutterschafts- schutz ein.
2. Das Büro überwies die Standesinitiative der Kommission, welche die Botschaft und den Gesetzentwurf vom
19. August 1981 über die Teilrevision der Krankenversiche- rung vorzuberaten hatte.
3. Die Kommission hat das in der Wintersession 1984 vom Nationalrat verabschiedete «Sofortprogramm» beraten und dem Rat ihre Anträge gestellt. Die Bestimmungen für den Mutterschutz unterbreitet die Kommission in der Form einer Revision des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzord- nung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige. Mit den Beschlüs- sen des Rats zu diesem Geschäft wird materiell auch zur Standesinitiative des Kantons Genf Stellung genommen. Die Kommission verweist daher auf die entsprechende Debatte im Rat. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, die Standesinitiative abzu- schreiben. Proposition de la commission La commission propose de classer l'initiative. Hänsenberger, Berichterstatter: Noch selten hatte eine Standesinitiative einen solch durchschlagenden Erfolg zu verbuchen wie die Standesinitiative des Kantons Genf «Schutz der Mutterschaft». Wir haben heute mit der Annahme dieser EO-Lösung wahrscheinlich alles erfüllt, was in Genf erhofft worden ist. Die Kommission beantragt, die Standesinitiative abzuschrei- ben. Sie ist mit diesem Gesetz materiell erfüllt worden. Angenommen - Adopté An den Bundesrat - Au Conseil fédéral 84.258 Petition Mouvement populaire des familles. Nein zur Erhöhung der Krankenkassenprämien. Pétition Mouvement populaire des familles. Non à la hausse des cotisations de ('assurance-maladie M. Hänsenberger présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
1. Le 12 avril 1984, le Mouvement populaire des familles a déposé une pétition portant 4214 signatures. Les pétition- naires demandent que des mesures soient prises concer- nant l'amélioration du subventionnement des caisses de maladie, la diminution de la surconsommation médicale et des coûts hospitaliers, le développement des soins à domi- cile et leur couverture par les caisses ainsi que la surveil- lance des prix des médicaments et des soins. Les membres du Mouvement populaire des familles relèvent que l'augmentation annoncée des cotisations de l'assu- rance-maladie frappera durement de nombreuses familles et va poser des problèmes qui deviendront insolubles pour beaucoup de ménages. Ils demandent donc avec force que tout soit mis en oeuvre pour trouver des solutions aux problèmes du financement et des coûts de la santé.
2. Conformément à l'article 40, 1er alinéa, du règlement du Conseil national et à l'article 38, alinéa 1 du règlement du Conseil des Etats, les Bureaux ont transmis la pétition aux Commissions pour la révision partielle de l'assurance-mala- die, afin qu'elles l'examinent. Le Conseil national a classé la pétition le 13 décembre 1984, compte tenu de la révision partielle en cours.
3. La commission du Conseil des Etats a examiné la pétition du Mouvement populaire des familles le 11 septembre 1986. Elle a que constaté les demandes des pétitionnaires ont été discutées lors des délibérations des conseils sur le message concernant une révision partielle de l'assurance-maladie. Elle renvoie donc aux sur débats cet objet. Les propositions adoptées par le Conseil national et la commission satisfont une partie des demandes présentées par les pétitionnaires. Antrag der Kommission Die Petition ist abzuschreiben Proposition de la commission Classer la pétition Hänsenberger, Berichterstatter: Die Petition des «Mouve- ment populaire des familles» wurde von der Kommission behandelt. Wir haben die Eingabe geprüft, und die Anliegen sind, soweit erfüllbar, in die Beratungen der Kommission und der Räte eingeflossen. Wir beantragen, die Petition abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (Kommission) Krankenversicherung. Finanzierung Motion du Conseil national (commission) Assurance-maladie. Financement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1986 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer Ad 81.044 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.12.1986 - 08:00 Date Data Seite 709-710 Page Pagina Ref. No 20 014 907 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.