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Motion Baumberger 1602 N 23 juin 1995 #ST# 95.3095 Motion Baumberger «Bahn 2000». 2. Etappe. Neubaustrecke Zürich-Flughafen-Winterthur «Rail 2000». 2e étape. Nouveau tronçon Zurich-Aéroport-Winterthour Wortlaut der Motion vom 7. März 1995 Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der beschlosse- nen Etappierung der «Bahn 2000» die für die verkehrsmäs- sige Anbindung der Ostschweiz und für die Führung des in- ternationalen Bahnverkehrs über den Flughafen unentbehrli- che Neubaustrecke Zürich-Flughafen-Winterthur der näch- sten (zweiten) Realisierungsetappe zuzuweisen. Texte de la motion du 7 mars 1995 Le Conseil fédéral est chargé d'attribuer à la prochaine (deuxième) étape de réalisation la construction de la ligne re- liant Winterthour à l'aéroport de Zurich, dans le cadre du pro- gramme qui a été fixé pour la réalisation de «Rail 2000» et qui est indispensable pour raccorder la Suisse orientale au réseau de transport et pour faire passer le trafic ferroviaire in- ternational par l'aéroport. Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit
1. Die Kantone Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen und Zü- rich sowie die Städte Winterthur, Schaffhausen, Frauenfeld und St. Gallen haben sich nachdrücklich für die Realisierung des Brüttener Tunnels schon in der ersten Etappe von «Bahn 2000» eingesetzt. Alle Nationalräte (31) aus den be- troffenen Regionen haben meine diesbezügliche Motion vom
22. September 1993 (93.3404) mitunterzeichnet. Aus finan- ziellen Gründen musste dieses Anliegen der Ostschweiz zu- rückgestellt werden (Beschlüsse des National- und Stände- rates zum Bericht des Bundesrates über die erste Etappe von «Bahn 2000»).
2. Die Einbindung der Ostschweiz in das in Erneuerung be- griffene europäische Bahnnetz (mit raumplanerisch erforder- licher Führung der internationalen Schnellverbindungen Zü- rich-Stuttgart und Zürich-München über den Flughafen) ist ohne zusätzliche Schienenkapazität zwischen dem Flugha- fen und Winterthur ebensowenig möglich wie die vom Kanton Thurgau gewünschte Verbindung mit der Agglomeration Konstanz/Kreuzungen.
3. Die Neubaustrecke Brüttener Tunnel, welcher in der Volksabstimmung vom 6. Dezember 1987 ausdrücklich zu- gestimmt wurde, ist baureif. Die Plangenehmigung datiert vom 14. Oktober 1992. Alle Einsprachen sind erledigt. Die Kosten halten sich im Rahmen des ursprünglichen Voran- schlages (Kostenstand 1993: 646 Millionen Franken). Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Juni 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 juin 1995 Der Bundesrat erachtet das Zuweisen der Realisierung der Neubaustrecke Zürich-Flughafen-Winterthur in die zweite Etappe als verfrüht. Die anlaufenden Studien zur zweiten Etappe von «Bahn 2000» sollen bestimmen, welche Neu- und Ausbauten in der zweiten Etappe verwirklicht werden sollen. Zu den vom Motionär vorgebrachten Begründungen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
1. In der ersten Etappe von «Bahn 2000» werden nur dieje- nigen Projekte verwirklicht, die auch zum jetzigen Zeitpunkt notwendig sind und bei denen sich die Angebotsziele nicht durch ausgeklügelte moderne Betriebsleitsysteme und neu- artiges Rollmaterial gleichwertig erreichen lassen. Insbeson- dere werden keine Bauten auf Vorrat erstellt. Aus diesen Gründen, und nicht in erster Linie aus finanziellen Gründen, wurde die Neubaustrecke Brüttener Tunnel zurückgestellt.
2. Durch die Rückstellung des Brüttener Tunnels wird die Einbindung der Ostschweiz in das europäische Bahnnetz nicht behindert. Die Züge Zürich-Stuttgart werden weiterhin hauptsächlich die kürzeste Route über Bülach wählen. Die über Winterthur verkehrenden Eurocity-Züge nach Stuttgart werden, wie auch die Züge Zürich-München, weiterhin über Dietlikon verkehren. Diese Route ist schneller als es der Weg durch den Brüttener Tunnel je sein wird. Auch der mit der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels zu er- wartende Güterverkehr aus dem Raum Stuttgart, Ulm und München erzwingt vorerst keine Kapazitätserweiterung zwi- schen Winterthur und Zürich. Eine deutsch-schweizerische Arbeitsgruppe untersucht aber, welche Massnahmen bei den Neat-Zubringerstrecken zu einem späteren Zeitpunkt zu tref- fen sind. Der Kanton Thurgau ist bereits heute mit einer direkten Ver- bindung im Stundentakt an den Flughafen Zürich ange- schlossen. Das in der. Botschaft «Bahn 2000» vom
16. Dezember 1985 vorgesehene Angebot sah zwischen Zü- rich und Winterthur inklusive S-Bahn sechs Schnellzüge pro Stunde vor. Gemäss Erhebungen der SBB ist das Marktpo- tential für dieses Angebot zu gering. Vorderhand ist keine Nachfrage für zusätzliche Züge zwischen Zürich und Winter- thur vorhanden. Diese Bemerkung gilt auch für eine zusätzli- che Verbindung Konstanz/Kreuzlingen-Winterthur-Zürich. Trotzdem haben sich die SBB zu einem Markttest für ein Schnellzugsangebot Zürich-Konstanz bereit erklärt. Die ent- sprechenden Arbeiten sind im Gang.
3. Mit der Etappierung des Angebotskonzeptes «Bahn 2000» werden keine wesentlichen Teile abgeändert oder gar fallengelassen. Auf die Errichtung der vorgesehe- nen Neubaustrecken wird nicht verzichtet. Sie werden aller- dings zum Teil zeitlich verschoben. Die Etappierung ist im Bundesbeschluss ausdrücklich vorge- sehen. Artikel 3 Absatz 1 hält fest, dass der Bundesrat die Bauetappen genehmige und den zeitlichen Ablauf bestimme. Auch in der Botschaft vom 16. Dezember 1985 wird darauf hingewiesen, dass das Konzept nur schrittweise realisiert werden könne und dass dabei veränderte Bedürfnisse bzw. geänderte Verhältnisse berücksichtigt werden müssen. Die Etappierung von «Bahn 2000» verstösst somit nicht gegen geltendes Recht. Ein neuer Bundesbeschluss wäre dann notwendig, wenn wesentliche Teile des Konzeptes «Bahn 2000» abgeändert würden. Die Finanzierung der weiteren Etappen von «Bahn 2000» muss durch die eidgenössischen Räte in Form eines einfa- chen Bundesbeschlusses geregelt werden. Die Tatsache, dass für den Brüttener Tunnel das Plangeneh- migungsverfahren bereits abgeschlossen ist, rechtfertigt ge- mäss den Ausführungen unter Punkt 1 nicht seinen soforti- gen Bau. Der Brüttener Tunnel wird dann aktuell, wenn es aufgrund des weiteren Verkehrswachstums oder des Ausbaus des re- gionalen Schienennetzes im Ballungsraum Zürich zu Kapa- zitätsengpässen kommen wird. Die anlaufenden Studien zur zweiten Etappe von «Bahn 2000» sollen diese Frage beant- worten. Was für die erste Etappe galt, bleibt aber grundsätz- lich auch für die zweite Etappe aktuell, nämlich keine Bauten auf Vorrat zu erstellen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Baumberger «Bahn 2000». 2. Etappe. Neubaustrecke Zürich-Flughafen- Winterthur Motion Baumberger «Rail 2000». 2e étape. Nouveau tronçon Zurich-Aéroport- Winterthour In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.3095 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1995 - 08:00 Date Data Seite 1602-1602 Page Pagina Ref. No 20 025 813 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.