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23. Juni 1995 N 1609 Postulat von Feiten #ST# 95.3066 Postulat Dettling Verwaltungsunabhängige Stelle für die Mehrwertsteuer Taxe sur la valeur ajoutée. Service indépendant de l'administration Wortlaut des Postulates vom 3. Februar 1995 Der Bundesrat wird ersucht, für den begrenzten Zeitraum bis zum Erlass des Mehrwertsteuergesetzes eine verwaltungs- unabhängige Stelle zu schaffen, welche die diesbezüglichen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bündelt und zuhanden der zuständigen Instanzen weiterleitet. Texte du postulat du 3 février 1995 Le Conseil fédéral est prié de créer un service indépendant de l'administration qui sera chargé, pendant la période pré- cédant l'adoption de la loi sur la TVA, de recueillir les préoc- cupations des citoyens à ce sujet et de les transmettre aux instances compétentes. Mitunterzeichner - Cosignataires: Steinegger (1) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Mit der raschen Einführung der Mehrwertsteuer auf den
1. Januar 1995 sind in der Praxis beachtliche Probleme ver- bunden. Diese beziehen sich sowohl auf die Ausgestaltung der bundesrätlichen Verordnung als auch auf die Wegleitung und die Branchenanleitungen. Vor allem aber bereitet die praktische Anwendung der umfangreichen Vorschriften den Steuerpflichtigen erhebliche Schwierigkeiten und Verunsi- cherung. Zwar bemüht sich die Eidgenössische Steuerver- waltung durch einen breitgefächerten Auskunftsdienst die eingehenden Fragen zu beantworten. Andererseits kommt der Verwaltung in dieser Sache jedoch Parteistellung zu. Die Steuerpflichtigen sind daher kaum frei, ihre Probleme unge- hindert vorzubringen. Kommt hinzu, dass zurzeit eine parla- mentarische Kommission mit der Ausarbeitung eines Mehr- wertsteuergesetzes betraut ist. Gerade diese Kommission ist auf einen möglichst neutralen, unbeeinflussten und vollstän- digen Problemkatalog angewiesen. Unter diesen Umständen kann eine verwaltungsunabhängige Stelle im Sinne eines «Minister Mehrwertsteuer» für den begrenzten Zeitraum bis zum Erlass des Bundesgesetzes wertvolle Dienste leisten. Der Bundesrat wird eingeladen, raschestmöglich eine solche Möglichkeit zu schaffen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. April 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 avril 1995 Aufgrund der bisherigen Erfahrungen kann festgestellt wer- den, dass Eingaben, mit denen Bürgerinnen und Bürger, aber auch steuerpflichtige Unternehmen ihre Anliegen zur Ausgestaltung der Mehrwertsteuer vorgebracht haben, nicht nur dem Bundesrat, dem Vorsteher des Eidgenössischen Fi- nanzdepartementes und mehreren Mitgliedern des Parla- mentes unterbreitet worden sind. Entgegen der im Postulat geäusserten Bedenken hat in erster Linie die Eidgenössi- sche Steuerverwaltung eine Vielzahl von Zuschriften und Be- gehren um Durchführung einer Besprechung erhalten. Dies zeigt, dass die Betroffenen sich keineswegs scheuen, ihre Probleme und Anliegen dieser Amtsstelle vorzulegen. Nachdem der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Dettling vom 17. Dezember 1993 (93.461), welche den bal- destmöglichen Erlass eines Bundesgesetzes über die Mehr- wertsteuer verlangt, Folge gegeben hatte, setzte die Kom- mission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates in ih- rer Sitzung vom 10. Januar 1995 eine Subkommission mit neun Mitgliedern ein, welche den Auftrag erhielt, einen Ent- wurf für ein Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer auszuar- beiten. In einem ersten Schritt geht es bei diesen Arbeiten darum, einen Katalog der Probleme aufzustellen, die in die- sem Bundesgesetz - gegebenenfalls abweichend von den Bestimmungen der vom Bundesrat am 22. Juni 1994 verab- schiedeten Verordnung über die Mehrwertsteuer - gelöst werden sollen. Sämtliche Mitglieder dieser Subkommission, aber auch die inzwischen von dieser Kommission beigezoge- nen externen Experten aus der Privatwirtschaft wirken dabei mit. Unter diesen Umständen liegt es nahe, dass die in Frage stehende Subkommission auch die vom Postulanten ange- regte Funktion übernimmt. Sie ist ja ohnehin die zuständige und verwaltungsunabhängige Instanz für die Behandlung diesbezüglicher Anliegen. Damit kann auf ein zusätzliches Organ für die Sammlung und Weiterleitung solcher Begehren verzichtet werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Abgelehnt - Rejeté #ST# 95.3124 Postulat von Feiten Frauen und Männer in der Steuerstatistik Statistique fiscale. Répartition par sexes Wortlaut des Postulates vom 16. März 1995 Die Steuerstatistik ist bisher nicht nach Frauen und Männern aufgeteilt. Der Bundesrat wird eingeladen, bei der künftigen Auswertung der direkten Bundessteuer die Höhe des Brutto- arbeitseinkommens nach Geschlechtern aufgeschlüsselt auszuweisen. Texte du postulat du 16 mars 1995 Dans la statistique fiscale actuelle, les hommes et les fem- mes n'apparaissent pas sous des rubriques distinctes. J'in- vite le Conseil fédéral à déterminer désormais séparément le revenu brut de chaque sexe lors de l'évaluation du montant de l'impôt fédéral direct. Mitunterzeichner- Cosignataires: Baumann Stephanie, Bun- di, Danuser, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Jori, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Tschäppät Alex- ander (11) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 24. Mai 1995 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 24 mai 1995 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Dettling Verwaltungsunabhängige Stelle für die Mehrwertsteuer Postulat Dettling Taxe sur la valeur ajoutée. Service indépendant de l'administration In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.3066 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1995 - 08:00 Date Data Seite 1609-1609 Page Pagina Ref. No 20 025 824 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.