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94.3572

Ch Vb · 1995-06-23 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Postulat Columberg 1608 N 23 juin 1995 L'ouverture de l'aérodrome de Payerne au trafic civil donne- rait des atouts et un nouveau souffle à l'économie de toute une région. Le fret aérien, les charters, les voyages d'hom- mes d'affaires et la maintenance dans l'aviation générale nous paraissent des activités envisageables à côté du trafic militaire. De nombreux exemples pris en Suisse et à l'étranger nous montrent que cette cohabitation est non seulement possible mais souhaitable. Partout où cela s'est fait, l'armée, par son ouverture d'esprit et par sa volonté de rentabiliser ses instal- lations, a renforcé son image de marque. Parallèlement l'économie des régions concernées s'est développée d'une manière réjouissante. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 31. Mai 1995 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 31 mai 1995 Le Conseil fédéral est prêt à accepter le postulat. Überwiesen - Transmis #ST# 94.3572 Postulat Columberg Mehrwertsteuer für Kur- und Verkehrsvereine Offices du tourisme. Exonération de la TVA Wortlaut des Postulates vom 16. Dezember 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, die aus den Kur-, Sport- und Beherbergungstaxen sowie den Tourismus- und Wirtschafts- förderungsabgaben fliessenden Mittel der Kur- und Ver- kehrsvereine nicht der Mehrwertsteuer zu unterwerfen. Texte du postulat du 16 décembre 1994 Le Conseil fédéral est invité à exonérer de la taxe sur la va- leur ajoutée les recettes provenant des taxes de séjour, de sport et d'hébergement ainsi que des taxes d'encourage- ment du tourisme et de l'économie prélevées par les offices du tourisme. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Berger, Bezzola, Bircher Peter, Blatter, Bühler Simeon, Bundi, Biirgi, Darbel- lay, David, Dormann, Dünki, Engler, Fischer-Seengen, Fi- scher-Sursee, Früh, Grossenbacher, Hari, Hildbrand, Iten Joseph, Kühne, Loeb François, Maeder, Neuenschwander, Oehler, Raggenbass, Reimann Maximilian, Rutishauser, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Segmüller, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Stamm Judith, Steinegger, Vetterli, Wick, Wittenwiler, Zwahlen (40) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Eidgenössische Steuerverwaltung hält an ihrer Auffas- sung fest, wonach die Kur- und Verkehrsvereine bei der Ver- wendung der ihnen von der Gemeinde aus der Kurtaxe zu- fliessenden Mittel grundsätzlich steuerpflichtig sind. Diese Interpretation wird bestritten. Die Kurtaxengesetzgebung ist in der Regel Sache der Ge- meinden; das Kurtaxengesetz wird vom Souverän in der Ge- meinde erlassen. In den kommunalen Kurtaxengesetzen wird der Vollzug an den Kur- und Verkehrsverein delegiert. Diese Delegation umfasst den Bezug, die Verwaltung und die Verwendung der Kurtaxe. Der Kur- und Verkehrsverein erhält keinen konkreten Leistungsauftrag, sondern wird mit dem Vollzug eines Gemeindegesetzes beauftragt. Der Kur- und Verkehrsverein wird damit zum Hoheitsträger, was sich auch darin zeigt, dass seine Verfügungen betreffend die Kur- taxen einen Rechtsöffnungstitel im Sinne von Artikel 80 SchKG darstellen. Die erzielten Einnahmen verwendet der Kur- und Verkehrs- verein einerseits im Interesse des Gastes und andererseits im Interesse der im Tourismus tätigen Unternehmungen. Fest steht, dass es sich dabei (mit Ausnahme der kommerzi- ellen Aktivitäten wie Souvenirverkauf usw.) nicht um eine auf die Erzielung von Einnahmen gerichtete Tätigkeit handelt; es ist vielmehr eine Tätigkeit im Interesse des Gastes, die durch hoheitlich erhobene Abgaben finanziert wird. Somit können die unentgeltlichen Dienstleistungen, wie der Betrieb des Verkehrsbüros, die Erstellung von Wanderwe- gen und Langlaufloipen, die Marktbearbeitung, die Errich- tung und das Zurverfügungstellen von Einrichtungen für den Gast und dergleichen, der Mehrwertsteuer nicht unterstellt werden, da es an einem Steuerobjekt fehlt. Diese Leistungen werden unentgeltlich erbracht. Neben den rechtlichen Aspekten sind auch die wirtschaftli- chen, volkswirtschaftlichen und politischen Seiten zu würdi- gen. Der Entscheid der Steuerverwaltung benachteiligt un- sere Kurorte im Vergleich zu der ausländischen Konkurrenz in schwerer Weise. Im benachbarten Ausland werden die Verkehrsvereine mit der Mehrwertsteuer nur in dem Umfang belastet, in dem sie unternehmerische Leistungen gegen Entgelt erbringen. Den Kur- und Verkehrsvereinen erwachsen durch die Unter- stellung der Kurtaxeneinnahmen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Bei einer demzufolge notwendigen Über- wälzung der Mehrwertsteuer auf die Kurtaxe würde das tou- ristische Produkt in der «teuren Schweiz» nochmals preislich belastet. Ein solcher Effekt würde sich auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Tourismuswirtschaft negativ auswirken. Wir rufen in Erinnerung, dass die Mehr- wertsteuer der steuerlichen Entlastung der Exportbranchen dient. Im Tourismus werden rund zwei Drittel der Leistungen von Ausländern konsumiert; auch die Tourismuswirtschaft ist somit eine Exportbranche. Sie wird im Gegensatz zur «ech- ten Exportindustrie» steuerlich nicht entlastet. Zudem werden durch die Unterstellung der Kurtaxeneinnah- men die Kur- und Verkehrsvereine mittelfristig gefährdet. Es wird nun an vielen Orten erwogen, die Gemeinde mit den bis- herigen Aufgaben der Kur- und Verkehrsvereine zu be- trauen, was auf eine Verstaatlichung der Tourismuswirt- schaft hinausläuft. Zusammenfassend postulieren wir, die Kur- und Verkehrs- vereine seien insoweit von der Mehrwertsteuer zu befreien, als sie unentgeltliche Leistungen im Interesse des Gastes oder der im Tourismus tätigen Unternehmen erbringen. Eine Unterstellung unter die Mehrwertsteuer kann nur dort Platz greifen, wo die Kur- und Verkehrsvereine Leistungen gegen Entgelt erbringen, d. h., wo der Gast für eine vom Kur- und Verkehrsverein konkret erbrachte Leistung ein Entgelt ent- richtet, das dieser Leistung zugeordnet werden kann. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 20. März 1995 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 20 mars 1995 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen und das Anliegen im Rahmen der schon angelaufenen Vor- arbeiten für ein Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer zur Prüfung zu unterbreiten. Überwiesen - Transmis

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Columberg Mehrwertsteuer für Kur- und Verkehrsvereine Postulat Columberg Offices du tourisme. Exonération de la TVA In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3572 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1995 - 08:00 Date Data Seite 1608-1608 Page Pagina Ref. No 20 025 823 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.