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94.3569

Ch Vb · 1995-03-24 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Interpellation Weyeneth 974 N 24 mars 1995 Politik. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die Ver- handlungen im Rahmen des Gatt, an die Ablösung der Waren- umsatzsteuer durch die Mehrwertsteuer und an das Revitali- sierungspaket des Bundesrates.

6. Die Geldpolitik der Nationalbank hat einen starken Einfluss auf die kurzfristigen Zinssätze. Die langfristigen Zinssätze kön- nen jedoch von der Nationalbank nicht direkt beeinflusst wer- den. Die Wirkung der Geldpolitik auf die langfristigen nominel- len Zinssätze spielt sich über die Beeinflussung der Inflations- erwartungen ab. Die Nominalzinsen beinhalten die Inflations- erwartungen des Marktes und sind demzufolge davon abhän- gig, ob der geldpolitische Kurs Anlass zu erwarteter Inflation gibt Die Realzinsen, d. h. die um die Inflationserwartungen bereinigten Zinssätze, werden durch realwirtschaftliche Fakto- ren bestimmt Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait #ST# 94.3569 Interpellation Weyeneth Vorgehen bei übermässigem Kursanstieg Marche à suivre en cas de hausse disproportionnée des cours Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1994 Eine starke Währung bringt unserer Wirtschaft viele Vorteile. Vorteile, welche die Nachteile, die die Schweizer Exporteure durch den starken Franken mitzutragen haben, meistens kom- pensieren. Zudem dürfen auch unsere Interventionsmöglich- keiten, jene der Nationalbank, nicht überbewertet werden; mehr oder hauptsächlich zur Entspannung des Kurses des Schweizerfrankens tragen Massnahmen wie die Erhöhung der Leitzinsen der US-Notenbank bei. Trotzdem stellt sich die Frage, ob bei unbotmässigem Kursanstieg des Schweizer- frankens nicht Massnahmen für eine exportfreundliche Wäh- rung ergriffen werden sollen. Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen er- sucht:

1. Gibt es Szenarien, wo die Nationalbank bereit ist, von der Preisstabilität zugunsten anderer Ziele abzurücken?

2. Gibt es eine sogenannte Schmerzgrenze bei der Bewertung des Schweizerfrankens, wo Interventionen angezeigt respek- tive unumgänglich sind/werden?

3. Gibt es für solche Szenarien Konzepte und Absprachen zwi- schen Bundesrat und Nationalbank?

4. Welches Investitionsvolumen seitens der Nationalbank ist nötig, um den Kurs des Schweizerfrankens nachhaltig zu be- einflussen? Texte de l'interpellation du 16 décembre 1994 Une monnaie forte offre de nombreux avantages à notre éco- nomie. Ces avantages compensent généralement les in- convénients qu'un franc fort occasionne aux exportateurs suisses. En outre, il convient de ne pas surestimer nos possibi- lités d'intervention, celles de la Banque nationale, car la dé- tente sur le marche du franc suisse est davantage, sinon es- sentiellement, due à des mesures telles que le relèvement du taux directeur de la banque d'émission américaine. Malgré cela, la question se pose de savoir si une réappréciation dé- sordonnée du franc suisse ne réclame pas des mesures visant à stabiliser la monnaie à un taux favorable aux exportateurs. Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:

1. Y a-t-il des situations dans lesquelles la Banque nationale serait disposée à déroger à l'objectif de la stabilité des prix au profit d'autres buts?

2. Existe-t-il, pour ce qui est de l'appréciation du franc suisse, un seuil de tolérance au-delà duquel des interventions sont ou deviendraient indiquées ou incontournables?

3. Pour de telles situations, existe-t-il des schémas directeurs et des accords entre le Conseil fédéral et la Banque nationale?

4. Quel est le volume des investissements de la Banque natio- nale nécessaire pour influencer durablement le cours du franc suisse? Mitunterzeichner - Cosignataires: Hari, Neuenschwander, Schenk, Seiler Hanspeter, Wyss William (5) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Februar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 février 1995

1. Die Schweizerische Nationalbank führt im Einvernehmen mit dem Bundesrat eine auf Preisstabilität ausgerichtete Geld- politik. Das Ziel der Preisstabilität stützt sich in der Schweiz auf einen breiten politischen Konsens. Um dieses Ziel zu errei- chen, steuert die Nationalbank das Wachstum der Geld- menge, wobei sie öffentlich bekanntgibt, um wieviel die Geld- menge mittelfristig steigen soll. Eine geldmengenorientierte Geldpolitik schliesst die gleichzeitige Verfolgung eines Wech- selkursziels grundsätzlich aus, d. h., die Nationalbank kann nicht gleichzeitig die Geldmenge und den Wechselkurs kon- trollieren. Bei der Bekanntgabe ihrer Geldpolitik weist die Na- tionalbank jedoch regelmässig darauf hin, dass sie bereit ist, von ihrem Geldmengenziel abzuweichen, falls unerwartete Er- eignisse, wie z. B. schwerwiegende Störungen am Devisen- markt, dies erfordern. Solche gravierende Störungen sind jedoch äusserst selten. Der bekannteste Fall ist die massive Höherbewertung des Frankens im Herbst 1978, als die schweizerische Währung auf ein Niveau kletterte, das der schweizerischen Wirtschaft schweren Schaden zuzufügen drohte. In dieser Situation er- setzte die Nationalbank das Geldmengenziel durch ein Wech- selkursziel. Die Nationalbank ist auch später aus Rücksicht auf den Wechselkurs vom Geldmengenziel abgewichen. Eine Ausrichtung der Geldpolitik auf die Entwicklung des Wechselkurses mag der Exportwirtschaft kurzfristig Erleichte- rung bringen. Sie birgt aber längerfristig eine erhebliche Inflati- onsgefahr. So führte der Kurswechsel im Herbst 1978 später zu konjunktureller Überhitzung und zu einem starken Anstieg der Inflation. Ähnliche Folgen hatte die Rücksichtnahme auf den Wechselkurs in den Jahren 1986 und 1987. Das damals aufgebaute Inflationspotential konnte infolge des Börsen- krachs vom Herbst 1987 nicht rechtzeitig abgebaut werden. Die hohe Teuerung musste unter Inkaufnahme erheblicher so- zialer Kosten bekämpft werden. Aus diesem Grund ist die Na- tionalbank gegenüber Forderungen nach einer Rücksicht- nahme auf den Wechselkurs äusserst vorsichtig. Sie ist nur in Ausnahmefällen bereit, zu diesem Zweck vom geldpolitischen Kurs abzuweichen.

2. Der unter Punkt 1 erwähnte Vorbehalt, den die National- bank jeweils anlässlich ihrer regelmässigen Orientierung über die Geldpolitik anbringt, zeigt, dass die Nationalbank die Mög- lichkeit gravierender Störungen an den Devisenmärkten nicht ausschliesst Ob ein Abweichen von der vorgesehenen geld- politischen Linie'gerechtfertigt ist, lässtsich nurvon Fall zu Fall entscheiden. Es ist deshalb nicht möglich, im voraus einen Wechselkurs zu bestimmen, bei dem die Nationalbank interve- nieren sollte. Abgesehen davon würde sie bei Festsetzung ei- nes Interventionskurses Gefahr laufen, dass die Märkte diesen testen und die Nationalbank zu möglicherweise massiven In- terventionen zwingen würden. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn der Markt den Interventionskurs der National- bank nicht als glaubhaft erachtete.

3. Zwischen dem Bundesrat und dem Direktorium der Natio- nalbank finden regelmässig Aussprachen statt, an denen sich die beiden Behörden über die wichtigen Belange in ihren Be-

24. März 1995 N 975 Interpellation Bührer Gerald reichen orientieren. Dazu gehört auch die Diskussion der Wechselkurslage. Da die Nationalbank im Bedarfsfall ohne Verzug wirkungsvoll reagieren kann, drängt sich die Erarbei- tung spezieller Konzepte nicht auf.

4. Devisenmarktinterventionen sind grundsätzlich nur wirk- sam, wenn die Märkte gleichzeitig einen entsprechenden Kurswechsel der Geldpolitik erwarten. Im Fall einer Höherbe- wertung der Landeswährung muss die Zentralbank - mit an- deren Worten - bereit sein, die Devisenkäufe durch den Über- gang zu einer expansiveren Geldpolitik zu untermauern. Will sie umgekehrt eine Währung durch Devisenverkäufe stützen, so muss sie gleichzeitig zu einer restriktiveren Geldpolitik übergehen. Sogenannte sterilisierte Interventionen, d. h. Inter- ventionen, deren Geldmengeneffekte neutralisiert werden, sind für sich allein genommen praktisch wirkungslos. Sie kön- nen jedoch in gewissen Situationen einen Signaleffekt haben. Dies ist dann der Fall, wenn die Zentralbank einen geldpoliti- schen Kurswechsel ankündigt oder unterstreicht Wie stark eine Zentralbank intervenieren muss, um den Wech- selkurs schnell und nachhaltig zu beeinflussen, hängt vor al- lem von den Erwartungen des Marktes über die künftige Geld- politik der Zentralbank ab. Das Interventionsvolumen lässt sich im voraus nicht quantifizieren. Die Erfahrung verschiede- ner Länder zeigt aber, dass in gewissen Situationen massive Interventionen nötig sind, um herrschende Kurserwartungen zu brechen. In der Schweiz zeigte sich dies eindrücklich im Oktober

1978. Damals konnte der Höhenflug des Frankens nur mit massiven Dollarkäufen, welche die Notenbankgeldmenge ge- genüber dem Vorjahr um rund 25 Prozent erhöhten, gestoppt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die amerikani- schen Währungsbehörden kurz darauf zu einer restriktiven Geldpolitik übergingen. Dieser Kurswechsel war wesentlich, um das Vertrauen in den Dollar wiederherzustellen, d. h., ohne die Straffung der amerikanischen Geldpolitik hätte die Natio- nalbank noch stärker intervenieren müssen. Auch die im Europäischen Währungssystem gemachten Er- fahrungen zeigen, dass Devisenmarktinterventionen allein in der Regel nicht genügen, um Währungskrisen zu überwinden. Die Märkte müssen gleichzeitig davon überzeugt werden, dass die Zentralbanken bereit sind, die angestrebten Kursver- hältnisse mit einer entsprechenden Geldpolitik zu unterstüt- zen. Ist diese Geldpolitik nicht glaubwürdig, verpuffen Inter- ventionen wirkungslos, und die Wechselkurse müssen früher oder später angepasst werden. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 94.3492 Interpellation Pini Import von Hasen Interpellanza Pini Importazione di lepri Interpellation Pini Importation de lièvres Wortlaut der Interpellation vom 29. November 1994 Unter Berufung auf die Rechte, die ihm das Ratsreglement ein- räumt, ruft der Unterzeichnende der zuständigen Bundesbe- hörde das Postulat 94.3253 in Erinnerung. Ungefähr sechs Monate nach seiner Einreichung verlange ich, gestützt auf die Artikel, die den Geschäftsverkehr mit den bei- den Räten regeln, eine verbindliche Stellungnahme. Testo dell'interpellanza del 29 novembre 1994 II sottoscritto deputato, valendosi delle facoltà conferitegli dal regolamento, si pregia ricordare all'autorità federale compe- tente il postulato 94.3253. A sei mesi, circa, dalla sua presentazione ne esige una rispo- sta ferma, a norma degli articoli che regolamentano i rapporti con i due consigli legislativi, per quanto concerne il citato po- stulato. Texte de l'interpellation du 29 novembre 1994 Le député soussigné, se prévalant de la faculté qui lui est conférée par le règlement, se permet de rappeler à l'autorité fédérale compétente son postulat concernant l'importation de lièvres (94.3253). Etant donné que six mois se sont écoulés depuis le dépôt du- dit postulat, le soussigné exige une réponse formelle, confor- mément aux dispositions régissant les rapports entre les deux Conseils législatifs. Mitunterzeichner - Cofirmatari - Cosignataires: Keine - Nes- suno-Aucun Schriftliche Begründung - Motivazione scritta - Développement par écrit L'autore rinuncia alla motivazione e desidera una risposta scritta Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Februar 1995 Risposta scritta del Consiglio federale del 22 febbraio 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 février 1995 La preparazione della risposta a un intervento motivato in modo tanto dettagliato, come quello presentato sotto forma di postulato 94.3253, necessita di tempi più lunghi del solito. Le richieste e gli argomenti avanzati nel postulato hanno dovuto essere esaminati singolarmente, in parte in collaborazione con istanze internazionali. La risposta è ora pronta Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait #ST# 94.3255 Interpellation Bührer Gerold Eisenbahnverbindung Stuttgart-Schaffhausen-Zürich Chemin de fer. Ligne Stuttgart-Schaffhouse-Zurich Wortlaut der Interpellation vom 16. Juni 1994 Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der zuneh- menden grenzüberschreitenden Aktivitäten hat sich das Ver- kehrsvolumen auf der Achse Stuttgart-Schaffhausen-Zürich besonders stark ausgeweitet Massgebliche Verkehrsstudien gehen davon aus, dass der Personen- und Güterverkehr auch zukünftig überdurchschnittlich wachsen wird. Was den Schie- nenverkehr anbelangt, ist auffallend, dass die Verbindungen, vor allem die Infrastruktur im Güterverkehr, und zwar bezüg- lich Schnelligkeit und rascher Verfügbarkeit, den zukünftigen Anforderungen bei weitem nicht zu genügen vermögen. Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgen- den Fragen:

1. Welcher Zeitplan ist für die Realisierung der Verladeeinrich- tungen für den kombinierten Verkehr in Singen vorgesehen?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Weyeneth Vorgehen bei übermässigem Kursanstieg Interpellation Weyeneth Marche à suivre en cas de hausse disproportionnée des cours In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3569 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 974-975 Page Pagina Ref. No 20 025 534 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.