opencaselaw.ch

94.3481

Ch Vb · 1995-01-24 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

24. Januar 1995 23 Motion Urek-SR (94.054) Koller Arnold, Bundesrat: Als wir diesen Teil der Vorlage vor- bereitet haben, war uns von allem Anfang an klar, dass wir uns verfassungsrechtlich auf einem sehr schmalen Grat bewegen. Das zeigt sich beispielsweise schon bei der ersten Vorschrift über die Fristen. Wir sind zwar der Meinung, dass wir verfas- sungsrechtlich kompetent sind, für die gesamten Verfahren und auch für die einzelnen Phasen solche Fristen vorzuschrei- ben, aber schon die Wirkungen müssen dann eindeutig wie- der von den Kantonen festgelegt werden. Ähnlich verhält es sich auch bei der Koordination. Es ist mit gutem Recht geltend gemacht worden, dass wir wahrschein- lich von Bundesrechts wegen nicht kompetent wären, das Konzentrationsmodell vorzuschreiben, obwohl, wie Herr Zim- merli jetzt zu Recht gesagt hat, einige Kantone das durchaus im Sinne einer optimalen Beschleunigung bereits gewählt haben. Die meisten dieser Gesetze, die ich Ihnen genannt habe, wur- den in den letzten Jahren in den Kantonen revidiert, also zwei- fellos auch durch den Impuls der Vorstösse der eidgenössi- schen Parlamentarierund unserer eigenen Vorlage. Wir können heute festhalten, dass 19 Kantone bereits gehan- delt haben. Zwar sind nicht alle bereits so weit gegangen, wie wir das gerne hätten, aber praktisch alle Kantone bewegen sich in dieser Richtung. Ich hatte im letzten Herbst auch noch eine Aussprache mit den kantonalen Baudirektoren. Da herrschte wirklich die Meinung vor, dass alle den Handlungs- bedarf erkannt haben. Es wurde dort auch ganz offen gesagt, dass es ein wichtiger Wettbewerbsfaktor sei, ob ein Kanton eine rasche Behandlung von Baugesuchen und Baubewilli- gungsverfahren tatsächlich sicherstellen könne. Aus diesem Grund hatte ich ein gewisses Verständnis, dass man gerade im Ständerat gesagt hat: Wenn die Kantone schon guten Willen zeigen, wenn sie gleichsam diesen Wink mit dem Zaunpfahl verstanden haben, komplizieren wir die Lage eigentlich eher, wenn wir nun, nachdem wir ja eine ab- schliessende bundesrechtliche Regelung gar nicht treffen können, zwei Regelungen übereinanderschichten. Geben wir daher den Kantonen die Chance. Wenn dann innert nützlicher Frist nicht gehandelt wird, können wir gegenüber den Kanto- nen, wenn wir ihnen die nächste Vorlage des Bundesrates prä- sentieren, zweifellos noch einmal mit dem Zaunpfahl kom- men. Insofern könnte ich dem Vorschlag Ihrer Kommission zu- stimmen. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission 22 Stimmen Für den Antrag Bisig 3 Stimmen Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Ch.ll Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 94.3481 Motion Urek-SR (94.054) Koordination der Bewilligungsverfahren für bodenbezogene Projekte Motion Ceate-CE (94.054) Coordination des procédures d'autorisation de construire Wortlaut der Motion vom 11. November 1994 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten bis spätestens 1996 eine Vorlage über die Koordination jener Bewilligungsverfahren für bodenbezogene Projekte vorzule- gen, die in die Zuständigkeit der Behörden des Bundes fallen sollen (Koordinationsgesetz) und den eidgenössischen Räten gleichzeitig, falls noch nötig, mit einer Teilrevision des BG über die Raumplanung den Erlass von Bestimmungen über die Ko- ordination und die Beschleunigung der übrigen Bewilligungs- verfahren zu beantragen, die auf das Koordinationsgesetz ab- gestimmt sind. Texte de la motion du 11 novembre 1994 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres fé- dérales jusqu'en 1996 au plus tard, un projet relatif à la coordi- nation des procédures d'autorisation de construire qui doivent relever de la compétence des autorités delà Confédération (loi sur la coordination), et de présenter en même temps aux Chambres fédérales, en cas de besoin, une révision partielle de la loi fédérale sur l'aménagement du territoire contennant des dispositions sur la coordination et l'accélération des au- tres procédures d'autorisation qui doivent être coordonnées avec la loi sur la coordination. Koller Arnold, Bundesrat: Diese Motion deckt sich wie gesagt mit den Bemühungen des Bundesrates. Eine entsprechende Projektorganisation für diese bodenbezogenen Grosspro- jekte wie Eisenbahnanlagen, Starkstromanlagen, Rohrlei- tungsanlagen usw. ist in Ausarbeitung. Ich glaube, eine Vor- lage - sie betrifft die Eisenbahnanlagen - hat bereits Eingang in das Sanierungsprogramm gefunden. Hier decken sich also die Zielrichtungen. Ich kann daher jetzt schon erklären, dass der Bundesrat bereit ist, die Motion entgegenzunehmen. Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen, damit keine Miss- verständnisse bestehen: Im Motionstext ist - allerdings auch nur in Klammern - von einem Koordinationsgesetz des Bun- des die Rede. Damit soll offenbar zum Ausdruck gebracht wer- den, dass die Koordinationsbestimmungen zwingend auf der Stufe eines formellen Gesetzes verankert werden sollen. Auf welche Weise sich dieses Anliegen dann am zweckmässig- sten erfüllen lässt, schreibt die Motion nach Auffassung des Bundesrates jedoch nicht verbindlich vor. Für uns kommen noch mehrere Modelle in Frage. Einmal - was offenbar Ihre Kommission vor Augen hatte - die Schaffung eines neuen, ei- genständigen Koordinationsgesetzes. Eine andere Möglich- keit, die im Rahmen der Verwaltungskontrolle zurzeit aber auch noch geprüft wird, ist die Revision des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren, die sich mit den entsprechen- den Revisionen der Spezialgesetze koppeln würde. Ich möchte festhalten, dass diese Frage, ob eigenständiges Koordinationsgesetz oder Anpassungen der vielen einschlä- gigen Spezialgesetze, noch offenbleiben soll. Im übrigen ist der Bundesrat bereit, die Motion entgegenzu- nehmen. Überwiesen - Transmis

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Urek-SR (94.054) Koordination der Bewilligungsverfahren für bodenbezogene Projekte Motion Ceate-CE (94.054) Coordination des procédures d'autorisation de construire In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band I Volume Volume Session Januarsession Session Session de janvier Sessione Sessione di gennaio Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3481 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.01.1995 - 08:00 Date Data Seite 23-23 Page Pagina Ref. No 20 025 329 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.