opencaselaw.ch

94.3091

Ch Vb · 1994-06-17 · Deutsch CH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 17 Juni 1994 N 1185 Motion Nabholz Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1994 Der Bundesrat hatte schon mehrmals Gelegenheit, sich zur Er- weiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes zu äus- sern.sou. a bei der Beantwortung der folgenden parlamenta- rischen Vorstösse: Interpellation Salvioni (90.477) vom

E. 22 März 1990, Bauprogramm der Kantonsstrassen; Interpel-

lation Aregger (90.814) vom 4. Oktober 1990, Hauptstrassen-

netz, Erweiterung und Finanzierung; Motion (Hänggi-)Nuss-

baumer (90.905) vom 29. November 1990, Klassierung der

Passwangstrasse; Postulat Lauber (90.929) vom 10. Dezem-

ber 1990, Erweiterung des Hauptstrassennetzes; Motion

Schmidhalter (90.955) vom 13. Dezember 1990: Klassierung

der Zufahrtsstrassen nach den grössten Kurorten im Oberwal-

lis und der Nufenenstrasse als schweizerische Hauptstrassen;

Einfache Anfrage Scheidegger (90.1095) vom 20. Juni 1990,

Westumfahrung Solothurn ins Hauptstrassennetz des Bun-

des, und Interpellation Bloetzer (93.3401) vom 21. September

1993, Erweiterung des schweizerischen

Hauptstrassen-

netzes.

Die vielfältigen Anliegen sind dem Bundesrat also bekannt,

und er ist sich auch der Bedeutung sicherer Verkehrsverbin-

dungen und umweltfreundlicher Umfahrungen von Städten

und Dörfern bewusst Der Entscheid über eine allfällige Erwei-

terung des Hauptstrassennetzes steht jedoch im Spannungs-

feld zwischen der gegenwärtigen prekären Finanzlage des

Bundes, die die Festsetzung von klaren Prioritäten unerläss-

lich macht, und den hohen Erwartungen der Kantone, die

kaum erfüllbar sind. Die Volksabstimmungen vom 7. März

1993 betreffend Erhöhung des Treibstoffgrundzolls und vom

20. Februar 1994 betreffend Strassenverkehrsabgaben haben

in grundsätzlicher Hinsicht an dieser Ausgangslage nichts ge-

ändert Es ist deshalb verfrüht, genauere Angaben über die ins

Netz aufzunehmenden Strassen zu machen. Der Bundesrat

wird angesichts der umfangreichen kantonalen Begehren

eine strenge Prioritätenordnung aufstellen müssen, welche

die Finanzlage des Bundes, die nationalen Verkehrsinteres-

sen und die Bedürfnisse der Kantone und Regionen berück-

sichtigt; dabei werden auch die in diesem Vorstoss aufgeführ-

ten Strassenstücke in die Überprüfung einbezogen werden.

Nach Artikel 12 des Treibstoffzollgesetzes bezeichnet aber der

Bundesrat das Hauptstrassennetz Die Motion greift mithin in

den Bereich der dem Bundesrat übertragenen Regelungszu-

ständigkeit hinein, was der Bundesrat seit jeher als rechtlich

unzulässig erachtet Aus diesem Grunde kann der Vorstoss

nicht als Motion entgegengenommen werden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

deln.

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

#ST# 94.3091

Motion Nabholz

Ausdruck

der Abstimmungsergebnisse

Résultats des votes.

Publication

Wortlaut der Motion vom 9. März 1994

Nachdem im Nationalrat die elektronische Abstimmung einge-

führt worden ist, wird das Büro beauftragt, Artikel 81 a des

Ratsreglementes wie folgt zu ändern:

Grundsätzlich sind alle Abstimmungsergebnisse zu veröffent-

lichen.

Texte de la motion du 9 mars 1994

Dès lors que le vote électronique a été introduit au Conseil na-

tional, le Bureau est chargé de modifier comme il suit

l'article 81 a du règlement dudit Conseil:

Tous les résultats des votes sont publiés.

Mitunterzeichner-Cosignataires: Bezzola, Bonny, BührerGe-

rold, Cavadini Adriano, Comby, Dettling, Fritschi Oscar, He-

berlein, Hegetschweiler, Philipona, Pini, Schweingruber,

Spoerry, Steinegger, Steiner Rudolf, Suter, Tschopp, Wanner

(18)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die Einführung der elektronischen Abstimmung erlaubt eine

rasche Feststellung des Abstimmungsergebnisses. Zur Her-

stellung völliger Transparenz ist es richtig, wenn die Abstim-

mungslisten nicht nur selektiv aufgrund des Verlangens von

30 Ratsmitgliedern erstellt werden, sondern grundsätzlich das

Ergebnis jeder Abstimmung ausgedruckt wird.

Schriftliche Stellungnahme des Büros

vom 1. Juni 1994

Rapport écrit du Bureau

du 1er juin 1994

Die Veröffentlichung aller Abstimmungsergebnisse wurde bei

der Einführung des elektronischen Abstimmungsverfahrens

wiederholt mit Anträgen zur Diskussion gestellt Der National-

rat hat sich auf eine Lösung geeinigt, nach der das Abstim-

mungsergebnis «bei Gesamtabstimmungen, Schlussabstim-

mungen und Abstimmungen über die Dringlichkeit oder wenn

wenigstens 30 Ratsmitglieder dies schriftlich verlangen in

Form einer gedruckten Namensliste» veröffentlicht wird

(Art. 84aAbs. 2GRN).

Von der Möglichkeit des Namensaufrufes ist seit der Einfüh-

rung der elektronischen Anlage in der vergangenen Frühjahrs-

session wesentlich häufiger Gebrauch gemacht worden als

früher. In 67 Fällen wurden Namenslisten ausgedruckt, wovon

E. 23 auf Verlangen von wenigstens 30 Ratsmitgliedern. In den Jahren 1992/93 gab es durchschnittlich 10, in den Jahren 1987 bis 1991 lediglich 4 Namensabstimmungen pro Session. Die Reglementsbestimmungen über das Abstimmungsverfah- ren wurden mit der Einführung der elektronischen Abstim- mungsanlage geändert und vorläufig für ein Jahr in Kraft ge- setzt. Während dieser Zeit sollen die nötigen Erfahrungen mit dem neuen System gesammelt werden. Eine definitive Inkraft- setzung erfolgt nach einer Überprüfung dieser Bestimmun- gen. In diese Prüfung kann auch das Anliegen der Motionärin mit einbezogen werden.

Motion Grossenbacher 1186 N 17 juin 1994 Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Das Büro beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und dieses im Zusammenhang mit der definitiven Regelung der Reglementsbestimmungen über das Abstimmungsverfah- ren zu behandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 94.3138 Motion Grossenbacher Förderung der Fernstudien auf Hochschulebene Cours universitaires par correspondance. Encouragement Wortlaut der Motion vom 17. März 1994 Der Bund wird beauftragt, die Entwicklung und den Betrieb von Fernstudien in der Schweiz mit geeigneten Massnahmen zu fördern. So sind entsprechende Massnahmen in der Bot- schaft des Bundesrates als Schwerpunkte der Wissenschafts- förderung des Bundes in den Jahren 1996 bis 1999 aufzuneh- men. Mit der Schweizerischen Hochschulkonferenz ist insbe- sondere abzuklären, welchen Beitrag die Universitäten und Hochschulen zur Förderung der Fernstudien leisten können. Texte de la motion du 17 mars 1994 La Confédération est chargée d'encourager, par des mesures adéquates, le développement et l'organisation de cours uni- versitaires par correspondance en Suisse. Elle est ainsi appe- lée à inclure ces mesures dans le message du Conseil fédéral et à les considérer comme prioritaires dans le cadre des efforts qu'elle consentira dans les années 1996 à 1999 en vue de pro- mouvoir le domaine scientifique. Elle décidera notamment avec la Conférence universitaire suisse de quel montant les universités et les hautes écoles peuvent s'acquitter en faveur de l'encouragement des cours par correspondance. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Berger, Bezzola, Bircher Peter, Bodenmann, Bonny, Bühlmann, Bundi, Caccia, Caspar-Hutter, Chevallaz, Columberg, Darbellay, David, Deiss, Dormann, Ducret, Engler, Epiney, Fasel, Fehr, Fischer- Sursee, Giezendanner, Gobet, Goll, Haering Binder, Herczog, Hess Otto, Hildbrand, Jöri, Keller Anton, Kern, Kühne, Lepori Bonetti, Leu Josef, Leuba, Leuenberger Ernst, Mamie, Meier Hans, Meyer Theo, Misteli, Mühlemann, Oehler, Robert, Rohr- basser, Ruckstuhl, Schmid Peter, Schmidhalter, ScherrerWer- ner, Segmüller, Seiler Rolf, Stamm Judith, Steffen, Steiger Hans, Theubet, Vollmer, Wanner, Wyss William, Zbinden, Zölch (60) Schriftliche Begründung-Développement par écrit Wie in den meisten anderen Lebensbereichen werden die enormen Möglichkeiten der modernen Kommunikationstech- nologien immer stärker auch in der Bildung eingesetzt Sinn- voll angewandt können diese Möglichkeiten neben den her- kömmlichen Methoden der Bildungsvermittlung sowohl aus der Sicht des einzelnen wie auch aus jener der ganzen Gesell- schaft zweifellos von grossem Nutzen sein. Während sich das Fernstudienwesen im Ausland teilweise schon sehr stark entwickelt hat und längst als unentbehrlicher Bestandteil des jeweiligen Bildungssystems betrachtet wird, erfolgt bei uns diese Entwicklung erst ansatzweise und nur sehr zögerlich. Wenn man bedenkt, dass es hier um einen sehr zukunftsträchtigen Bereich des Bildungswesens geht, so muss uns dies beunruhigen. Die folgenden Hinweise mögen andeuten, welche Wichtigkeit dem Fernstudienwesen zukommt und weshalb seine rasche und entschiedene Förderung durch die öffentliche Hand ge- boten ist:

- mit Fernstudiengängen kann angemessener und flexibler als mit dem traditionellen Angebot auf besondere Situationen eingegangen werden (etwa Zusatzausbildung für Frauen im Hinblick auf ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben; spezifi- sches Ansprechen von bildungsfernen Volksschichten);

- Lehr- und Lernmittel und -methoden und vor allem auch die zeitliche Komponente können ganz verschiedenartig einge- setzt und damit entsprechend auch abgerufen werden; indivi- duelles Lernen, das dem Lernfortschritt Rechnung trägt, kann sichergestellt werden;

- ortsunabhängige Vermittlung von Bildungsangeboten wird inskünftig einen noch entscheidenden Kostenfaktor darstel- len. Bei knappen finanziellen Mitteln mit den entsprechenden Auswirkungen auf das personelle und räumliche Angebot dürfte das Fernstudienwesen geradezu als idealer Partner er- scheinen;

- das Fernstudienwesen kann nicht nur entfernten Regionen im Inland einen attraktiven Bildungsmarkt eröffnen und damit einen wichtigen Faktor der schweizerischen Regionalpolitik bilden, sondern es eröffnet unserer Gesellschaft ebenso den internationalen Zugang zur Bildung. Letzteres ist gerade für das höhere Bildungswesen ein nicht zu unterschätzender Vor- teil. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1994 Die Entwicklung des Fernstudiums in der Schweiz muss ein- gehend geprüft werden, um in diesem Bereich sinnvoll und effizient mit finanziellen Mitteln unterstützend eingreifen zu können. Die Motion verlangt zu Recht geeignete Massnahmen, damit das höhere Bildungswesen der Schweiz noch besser auf die Ausbildungsbedürfnisse der Erwachsenen eingehen kann, seien diese nun in der Umschulung oder im beruflichen Wie- dereinstieg. Pädagogische und technologische Innovationen in mehreren europäischen Ländern bestätigen eindeutig, dass mit Hilfe von Fernstudien Lehr- und Lernprozesse zeitlich effizienter und individueller abgewickelt werden können. Man konnte ebenfalls feststellen, dass damit die Ausbildungsko- sten besser in den Griff zu bekommen waren, dies vor allem dann, wenn sie unter den betroffenen Bereichen, dem öffentli- chen und dem privaten Sektor, den Arbeitnehmern und Arbeit- gebern, partnerschaftlich aufgeteilt wurden. Die Einführung von Fernstudien für das gesamte höhere Bildungswesen der Schweiz - universitär und nichtuniversitär - wird zudem den Absolventen die berufliche Mobilität in Europa und den Zu- gang zum internationalen Arbeitsmarkt erleichtern. Wir sind der Meinung, dass in diesem Bereich die Einführung von Sondermassnahmen im Rahmen der Wissenschaftsförde- rungsbotschaft 1996-1999 zu eng und zu einschränkend wäre. Wir sind aber bereit, entsprechende Massnahmen in ei- nem breiteren Rahmen zu prüfen. Insbesondere wären auch die im Aufbau befindlichen Fachhochschulen sowie die Er- wachsenenbildung mit einzubeziehen. Wir schlagen dement- sprechend vor, diese Motion in ein Postulat umzuwandeln. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Überwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Nabholz Ausdruck der Abstimmungsergebnisse Motion Nabholz Résultats des votes. Publication In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3091 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.06.1994 - 08:00 Date Data Seite 1185-1186 Page Pagina Ref. No 20 024 176 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

17. Juni 1994 N 1185 Motion Nabholz Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1994 Der Bundesrat hatte schon mehrmals Gelegenheit, sich zur Er- weiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes zu äus- sern.sou. a bei der Beantwortung der folgenden parlamenta- rischen Vorstösse: Interpellation Salvioni (90.477) vom

22. März 1990, Bauprogramm der Kantonsstrassen; Interpel- lation Aregger (90.814) vom 4. Oktober 1990, Hauptstrassen- netz, Erweiterung und Finanzierung; Motion (Hänggi-)Nuss- baumer (90.905) vom 29. November 1990, Klassierung der Passwangstrasse; Postulat Lauber (90.929) vom 10. Dezem- ber 1990, Erweiterung des Hauptstrassennetzes; Motion Schmidhalter (90.955) vom 13. Dezember 1990: Klassierung der Zufahrtsstrassen nach den grössten Kurorten im Oberwal- lis und der Nufenenstrasse als schweizerische Hauptstrassen; Einfache Anfrage Scheidegger (90.1095) vom 20. Juni 1990, Westumfahrung Solothurn ins Hauptstrassennetz des Bun- des, und Interpellation Bloetzer (93.3401) vom 21. September 1993, Erweiterung des schweizerischen Hauptstrassen- netzes. Die vielfältigen Anliegen sind dem Bundesrat also bekannt, und er ist sich auch der Bedeutung sicherer Verkehrsverbin- dungen und umweltfreundlicher Umfahrungen von Städten und Dörfern bewusst Der Entscheid über eine allfällige Erwei- terung des Hauptstrassennetzes steht jedoch im Spannungs- feld zwischen der gegenwärtigen prekären Finanzlage des Bundes, die die Festsetzung von klaren Prioritäten unerläss- lich macht, und den hohen Erwartungen der Kantone, die kaum erfüllbar sind. Die Volksabstimmungen vom 7. März 1993 betreffend Erhöhung des Treibstoffgrundzolls und vom

20. Februar 1994 betreffend Strassenverkehrsabgaben haben in grundsätzlicher Hinsicht an dieser Ausgangslage nichts ge- ändert Es ist deshalb verfrüht, genauere Angaben über die ins Netz aufzunehmenden Strassen zu machen. Der Bundesrat wird angesichts der umfangreichen kantonalen Begehren eine strenge Prioritätenordnung aufstellen müssen, welche die Finanzlage des Bundes, die nationalen Verkehrsinteres- sen und die Bedürfnisse der Kantone und Regionen berück- sichtigt; dabei werden auch die in diesem Vorstoss aufgeführ- ten Strassenstücke in die Überprüfung einbezogen werden. Nach Artikel 12 des Treibstoffzollgesetzes bezeichnet aber der Bundesrat das Hauptstrassennetz Die Motion greift mithin in den Bereich der dem Bundesrat übertragenen Regelungszu- ständigkeit hinein, was der Bundesrat seit jeher als rechtlich unzulässig erachtet Aus diesem Grunde kann der Vorstoss nicht als Motion entgegengenommen werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 94.3091 Motion Nabholz Ausdruck der Abstimmungsergebnisse Résultats des votes. Publication Wortlaut der Motion vom 9. März 1994 Nachdem im Nationalrat die elektronische Abstimmung einge- führt worden ist, wird das Büro beauftragt, Artikel 81 a des Ratsreglementes wie folgt zu ändern: Grundsätzlich sind alle Abstimmungsergebnisse zu veröffent- lichen. Texte de la motion du 9 mars 1994 Dès lors que le vote électronique a été introduit au Conseil na- tional, le Bureau est chargé de modifier comme il suit l'article 81 a du règlement dudit Conseil: Tous les résultats des votes sont publiés. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bezzola, Bonny, BührerGe- rold, Cavadini Adriano, Comby, Dettling, Fritschi Oscar, He- berlein, Hegetschweiler, Philipona, Pini, Schweingruber, Spoerry, Steinegger, Steiner Rudolf, Suter, Tschopp, Wanner (18) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Einführung der elektronischen Abstimmung erlaubt eine rasche Feststellung des Abstimmungsergebnisses. Zur Her- stellung völliger Transparenz ist es richtig, wenn die Abstim- mungslisten nicht nur selektiv aufgrund des Verlangens von 30 Ratsmitgliedern erstellt werden, sondern grundsätzlich das Ergebnis jeder Abstimmung ausgedruckt wird. Schriftliche Stellungnahme des Büros vom 1. Juni 1994 Rapport écrit du Bureau du 1er juin 1994 Die Veröffentlichung aller Abstimmungsergebnisse wurde bei der Einführung des elektronischen Abstimmungsverfahrens wiederholt mit Anträgen zur Diskussion gestellt Der National- rat hat sich auf eine Lösung geeinigt, nach der das Abstim- mungsergebnis «bei Gesamtabstimmungen, Schlussabstim- mungen und Abstimmungen über die Dringlichkeit oder wenn wenigstens 30 Ratsmitglieder dies schriftlich verlangen in Form einer gedruckten Namensliste» veröffentlicht wird (Art. 84aAbs. 2GRN). Von der Möglichkeit des Namensaufrufes ist seit der Einfüh- rung der elektronischen Anlage in der vergangenen Frühjahrs- session wesentlich häufiger Gebrauch gemacht worden als früher. In 67 Fällen wurden Namenslisten ausgedruckt, wovon 23 auf Verlangen von wenigstens 30 Ratsmitgliedern. In den Jahren 1992/93 gab es durchschnittlich 10, in den Jahren 1987 bis 1991 lediglich 4 Namensabstimmungen pro Session. Die Reglementsbestimmungen über das Abstimmungsverfah- ren wurden mit der Einführung der elektronischen Abstim- mungsanlage geändert und vorläufig für ein Jahr in Kraft ge- setzt. Während dieser Zeit sollen die nötigen Erfahrungen mit dem neuen System gesammelt werden. Eine definitive Inkraft- setzung erfolgt nach einer Überprüfung dieser Bestimmun- gen. In diese Prüfung kann auch das Anliegen der Motionärin mit einbezogen werden.

Motion Grossenbacher 1186 N 17 juin 1994 Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Das Büro beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und dieses im Zusammenhang mit der definitiven Regelung der Reglementsbestimmungen über das Abstimmungsverfah- ren zu behandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 94.3138 Motion Grossenbacher Förderung der Fernstudien auf Hochschulebene Cours universitaires par correspondance. Encouragement Wortlaut der Motion vom 17. März 1994 Der Bund wird beauftragt, die Entwicklung und den Betrieb von Fernstudien in der Schweiz mit geeigneten Massnahmen zu fördern. So sind entsprechende Massnahmen in der Bot- schaft des Bundesrates als Schwerpunkte der Wissenschafts- förderung des Bundes in den Jahren 1996 bis 1999 aufzuneh- men. Mit der Schweizerischen Hochschulkonferenz ist insbe- sondere abzuklären, welchen Beitrag die Universitäten und Hochschulen zur Förderung der Fernstudien leisten können. Texte de la motion du 17 mars 1994 La Confédération est chargée d'encourager, par des mesures adéquates, le développement et l'organisation de cours uni- versitaires par correspondance en Suisse. Elle est ainsi appe- lée à inclure ces mesures dans le message du Conseil fédéral et à les considérer comme prioritaires dans le cadre des efforts qu'elle consentira dans les années 1996 à 1999 en vue de pro- mouvoir le domaine scientifique. Elle décidera notamment avec la Conférence universitaire suisse de quel montant les universités et les hautes écoles peuvent s'acquitter en faveur de l'encouragement des cours par correspondance. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Berger, Bezzola, Bircher Peter, Bodenmann, Bonny, Bühlmann, Bundi, Caccia, Caspar-Hutter, Chevallaz, Columberg, Darbellay, David, Deiss, Dormann, Ducret, Engler, Epiney, Fasel, Fehr, Fischer- Sursee, Giezendanner, Gobet, Goll, Haering Binder, Herczog, Hess Otto, Hildbrand, Jöri, Keller Anton, Kern, Kühne, Lepori Bonetti, Leu Josef, Leuba, Leuenberger Ernst, Mamie, Meier Hans, Meyer Theo, Misteli, Mühlemann, Oehler, Robert, Rohr- basser, Ruckstuhl, Schmid Peter, Schmidhalter, ScherrerWer- ner, Segmüller, Seiler Rolf, Stamm Judith, Steffen, Steiger Hans, Theubet, Vollmer, Wanner, Wyss William, Zbinden, Zölch (60) Schriftliche Begründung-Développement par écrit Wie in den meisten anderen Lebensbereichen werden die enormen Möglichkeiten der modernen Kommunikationstech- nologien immer stärker auch in der Bildung eingesetzt Sinn- voll angewandt können diese Möglichkeiten neben den her- kömmlichen Methoden der Bildungsvermittlung sowohl aus der Sicht des einzelnen wie auch aus jener der ganzen Gesell- schaft zweifellos von grossem Nutzen sein. Während sich das Fernstudienwesen im Ausland teilweise schon sehr stark entwickelt hat und längst als unentbehrlicher Bestandteil des jeweiligen Bildungssystems betrachtet wird, erfolgt bei uns diese Entwicklung erst ansatzweise und nur sehr zögerlich. Wenn man bedenkt, dass es hier um einen sehr zukunftsträchtigen Bereich des Bildungswesens geht, so muss uns dies beunruhigen. Die folgenden Hinweise mögen andeuten, welche Wichtigkeit dem Fernstudienwesen zukommt und weshalb seine rasche und entschiedene Förderung durch die öffentliche Hand ge- boten ist:

- mit Fernstudiengängen kann angemessener und flexibler als mit dem traditionellen Angebot auf besondere Situationen eingegangen werden (etwa Zusatzausbildung für Frauen im Hinblick auf ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben; spezifi- sches Ansprechen von bildungsfernen Volksschichten);

- Lehr- und Lernmittel und -methoden und vor allem auch die zeitliche Komponente können ganz verschiedenartig einge- setzt und damit entsprechend auch abgerufen werden; indivi- duelles Lernen, das dem Lernfortschritt Rechnung trägt, kann sichergestellt werden;

- ortsunabhängige Vermittlung von Bildungsangeboten wird inskünftig einen noch entscheidenden Kostenfaktor darstel- len. Bei knappen finanziellen Mitteln mit den entsprechenden Auswirkungen auf das personelle und räumliche Angebot dürfte das Fernstudienwesen geradezu als idealer Partner er- scheinen;

- das Fernstudienwesen kann nicht nur entfernten Regionen im Inland einen attraktiven Bildungsmarkt eröffnen und damit einen wichtigen Faktor der schweizerischen Regionalpolitik bilden, sondern es eröffnet unserer Gesellschaft ebenso den internationalen Zugang zur Bildung. Letzteres ist gerade für das höhere Bildungswesen ein nicht zu unterschätzender Vor- teil. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1994 Die Entwicklung des Fernstudiums in der Schweiz muss ein- gehend geprüft werden, um in diesem Bereich sinnvoll und effizient mit finanziellen Mitteln unterstützend eingreifen zu können. Die Motion verlangt zu Recht geeignete Massnahmen, damit das höhere Bildungswesen der Schweiz noch besser auf die Ausbildungsbedürfnisse der Erwachsenen eingehen kann, seien diese nun in der Umschulung oder im beruflichen Wie- dereinstieg. Pädagogische und technologische Innovationen in mehreren europäischen Ländern bestätigen eindeutig, dass mit Hilfe von Fernstudien Lehr- und Lernprozesse zeitlich effizienter und individueller abgewickelt werden können. Man konnte ebenfalls feststellen, dass damit die Ausbildungsko- sten besser in den Griff zu bekommen waren, dies vor allem dann, wenn sie unter den betroffenen Bereichen, dem öffentli- chen und dem privaten Sektor, den Arbeitnehmern und Arbeit- gebern, partnerschaftlich aufgeteilt wurden. Die Einführung von Fernstudien für das gesamte höhere Bildungswesen der Schweiz - universitär und nichtuniversitär - wird zudem den Absolventen die berufliche Mobilität in Europa und den Zu- gang zum internationalen Arbeitsmarkt erleichtern. Wir sind der Meinung, dass in diesem Bereich die Einführung von Sondermassnahmen im Rahmen der Wissenschaftsförde- rungsbotschaft 1996-1999 zu eng und zu einschränkend wäre. Wir sind aber bereit, entsprechende Massnahmen in ei- nem breiteren Rahmen zu prüfen. Insbesondere wären auch die im Aufbau befindlichen Fachhochschulen sowie die Er- wachsenenbildung mit einzubeziehen. Wir schlagen dement- sprechend vor, diese Motion in ein Postulat umzuwandeln. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Überwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Nabholz Ausdruck der Abstimmungsergebnisse Motion Nabholz Résultats des votes. Publication In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3091 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.06.1994 - 08:00 Date Data Seite 1185-1186 Page Pagina Ref. No 20 024 176 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.