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Gatt/Cycle d'Uruguay 1138 30 novembre 1994 #ST# 94.080-11 Gatt/Uruguay-Runde. Gesetzesänderungen. Bundesgesetz über die Brotgetreideversorgung des Landes Gatt/Cycle d'Uruguay. Modification de lois. Loi fédérale sur l'approvisionnement du pays en blé Botschaft und Gesetzentwurf vom 19. September 1994 (BBIIV950) Message et projet de loi du 19 septembre 1994 (FF IV 995) Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Wir kommen zu einigen Vorlagen, die wahrscheinlich weniger Zeit beanspru- chen werden, da sie lediglich in der Folge des Landwirt- schaftsgesetzes angepasst werden müssen. Das Bundesgesetz über die Brotgetreideversorgung des Lan- des hat zum Zweck, die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Brotgetreide zu gewährleisten. Zu diesem Zweck besteht ein Backmehleinfuhrmonopol. Es soll inländische Müller vor allzu grosser ausländischer Konkurrenz schützen und damit auch eine Autarkie der Schweiz gewährleisten. Generell hat die vorliegende Gesetzesanpassung keine Auswirkung auf die heutige Brotgetreideordnung. Das Einfuhrmonopol des Bundes bleibt erhalten. Mit dem weiterhin bestehenden Bewil- ligungsverfahren erfüllt der Bund auch seinen versorgungspo- litischen Auftrag. Wenn Sie einverstanden sind, möchte ich auch noch eine ein- zige Änderung begründen. Die Änderung finden Sie in Arti- kel 23, in den Absätzen 2 und 3, und zwar kann neu jeder- mann Einfuhren vornehmen, auch zu herabgesetzten Zollan- sätzen (Abs. 3) - gewöhnliche Einfuhren von Backmehl. Bis- her war das nur für die Industrie möglich. Das ist die materielle Änderung in diesem Geschäft. Bei den Artikeln 35 und 39 handelt es sich lediglich um techni- sche Anpassungen. Gesamtberatung - Traitement global Titel und Ingress, Ziff. l, II Titre et préambule, eh. l, II Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 94.080-12 Gatt/Uruguay-Runde. Gesetzesänderungen. Zuckerbeschluss Gatt/Cycle d'Uruguay. Modification de lois. Arrêté sur le sucre Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. September 1994 (BBIIV950) Message et projet d'arrêté du 19 septembre 1994 (FF IV 995) Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, eh. l introduction Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen -Adopté Art. 2 Abs. 2 Antrag der Kommission Aufheben Art. 2 al. 2 Proposition de la commission Abroger Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Sie sehen auf der Fahne, dass die Kommission bereits bei Artikel 2 Absatz 2 eine Änderung vorgenommen hat, obwohl dieser Artikel nicht in der bundesrätlichen Vorlage für die Gesetzesanpassungen figuriert hat Es geht bei diesem Absatz um die vertragliche Gesamtmenge, die produziert werden darf. Bis heute ist diese auf 850 000 Tonnen plafoniert Die Kommission hat beschlos- sen, zu beantragen, diese Plafonierung zu eliminieren. Es ist aufgrund der Entwicklung mit sinkenden Preisen für Zuckerrüben zu rechnen. Die Mengenausweitung ist eine der Möglichkeiten, den Bauern etwas Manövrierfähigkeit zu ge- ben, indem sie die Menge ausweiten und so die sinkenden Preise etwas kompensieren können. Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb, hier diese Aufhe- bung vorzunehmen. Allerdings liegt gemäss dem nächsten Absatz die Kompetenz nach wie vor beim Bundesrat, die effek- tiven Mengen jährlich festzulegen; er ist einfach nicht mehr an diesen Plafond von 850 000 Tonnen gebunden. Weber Monika (U, ZH): Die Erhöhung der Zuckermenge war ja Gegenstand einer Volksabstimmung Ende der achtziger Jahre. Damals sprach man über eine Erhöhung der Zucker- rübenmenge von 850 000 Tonnen auf 1,1 Millionen Tonnen. Diese Linie wurde vom Volk nicht akzeptiert, und so ist diese Menge von 850 000 Tonnen im Gesetz geblieben. Nun wollen wir die Limite aufgeben, d. h., wir wollen die Kom- petenz dem Bundesrat übergeben; das Volk hätte hier keine Möglichkeit mehr einzugreifen. Ich kann verstehen, dass die Zuckerfabriken aus Betriebsoptimierungsgründen natürlich so argumentieren. Ich stemme mich auch nicht einfach dage- gen. Ich möchte drei Bemerkungen dazu machen und absi- chern, dass sie zutreffen.
1. Wenn wir nun die Zuckerrübenmenge heraufsetzen können bzw. wenn man im Plan hat, die Zuckermenge heraufzuset- zen, möchte ich folgendes abgesichert haben: Es ist bekannt, dass die Zuckerfabriken den Negativsaldo, der jetzt noch eine Höhe von ungefähr 30 Millionen Franken aufweist, irgendwie
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Gatt/Uruguay-Runde. Gesetzesänderungen. Bundesgesetz über die Brotgetreideversorgung des Landes Gatt/Cycle d'Uruguay. Modification de lois. Loi fédérale sur l'approvisionnement du pays en blé In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.080-11 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 30.11.1994 - 08:00 Date Data Seite 1138-1138 Page Pagina Ref. No 20 025 103 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.