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93.3529

Ch Vb · 1993-12-17 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Pétitions 2498 N 17 décembre 1993 würdig, der ist nicht konsequent, der spielt mit gezinkten Kar- ten. Das muss gesagt sein. Ich kann nur hoffen, dass das Volk sieht, was hier gespielt wor- den ist. So darf es nicht weitergehen. Wir müssen alles Interesse daran haben, einen guten Finanz- platz zu haben. Bei diesem Finanzplatz sollen diese Off- shore-Geschäfte nicht angezogen werden, sondern wir sollten unsere Geschäfte so tätigen, wie es uns Schweizern immer wohl anstand: ehrlich, fleissig und tüchtig. Und das hier sind Dreckgeschäfte! Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle Blocher: Herr Ledergerber ist ein äusserst schlechter Verlie- rer. Der gesamte Ständerat und die Mehrheit unseres Rates haben anscheinend die Konsequenzen nicht gesehen. Wir haben nichts anderes getan, als uns dem Ständerat anzu- schliessen. Zur Bankenaufsicht in der Schweiz: Dass man diesem Begeh- ren von seilen der EG nachgibt, ist eine Möglichkeit Aber im Gesetz schon die Position zu verschenken, Herr Ledergerber, das ist nach Ihrem Gusto. Mit der Drogenangelegenheit in Zürich hat das nicht im ent- ferntesten etwas zu tun. Sie wollen sich reinwaschen, weil Sie in einer schwierigen Situation sind! (TeilweiserBeifall) Art.46Abs.1Bst.f;Ziff.ll,lll Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 46 al. 1let.f;ch. Il, III Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 104 Stimmen Dagegen 38 Stimmen An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 93.3529 Postulat WAK-NR (93.122) Prüfung der Kantonalbanken im Bankengesetz Postulat CER-CN (93.122) Examen des banques cantonales dans le cadre de la loi sur les banques Wortlaut des Postulates vom 25. Oktober 1993 Der Bundesrat ist eingeladen, die Fragen der Kantonalbanken im Bankengesetz zu prüfen, insbesondere die Folgen einer eventuellen Privatisierung dieser Banken oder einer Ein- schränkung der Staatshaftung. Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem Bericht darzu- stellen. Texfe du postulat du 25 octobre 1993 Le Conseil fédéral est invité à examiner la question des ban- ques cantonales dans le cadre de la loi sur les banques, en particulier quant aux suites d'une privatisation éventuelle de ces banques ou d'une limitation de la responsabilité de l'Etat Les résultats de cet examen doivent être consignés dans un rapport Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort. Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 24. November 1993 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Déclaration écrite du Conseil fédéral du 24 novembre 1993 Le Conseil fédéral est prêt à accepter le postulat Ueberwiesen - Transmis #ST# Petitionen - Pétitions 93.2021 Petition KAG Tiernutz nicht ohne Tierschutz Pétition KAG Pas d'exploitation sans protection des animaux Herr Etique unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht: 1.Am 12. Oktober 1992 reichte die Konsumenten-Arbeits- gruppe für tier- und umweltfreundliche Nutztierhaltung (KAG) eine 3000 Unterschriften tragende Petition ein. Verlangt wird, dass bei der Revision der Tierschutzverordnung folgende Punkte berücksichtigt werden: 1.1 Ein artgerechtes, erträgliches Leben für alle Nutztiere - ins- besondere: Einstreu; Auslauf und Weide; Tageslicht; genü- gend Raum für artgerechtes Bewegen; keine Einzelhaltung; keine Qualzucht; keine Genmanipulation an Tieren; art- gerechte Fütterung ohne chemisch-synthetische Leistungs- förderer. 1.2 Verbot von: Anbindehaltung von Schweinen; Kastenstän- den; Abschneiden von Schwänzen, Ferkelzähnen, Flügelglie- dern, Kämmen, Zehen oder Sporen; Embryotransfer. 1.3 Tierschutz auch bei Transport und Schlachtung: Betäu- bungspflicht für alle Tierarten; bessere Ausbildung des Schlachtpersonals; kein Akkordschlachten; keine Lebend- transporte durch die Schweiz von mehr als 150 Kilometern oder mehr als 3 Stunden. 1.4 Rechtsgültige Definition und Kontrolle der Freiland- haltung. 1.5 Verbandsbeschwerderecht für die Tierschutz-Dachver- bände. 1.6 Schaffung einer Tierschutzkommission für Nutztierfragen, Einsitz von Tierschutzvertretern mit Beschwerderecht

2. Die WBK befasste sich an ihrer Sitzung vom 25. Juni 1993 mit dieser Petition, zu der ihr eine Stellungnahme des Eidge- nössischen Volkswirtschaftsdepartementes vorlag.

3. Die Tierschutzverordnung ist am 23. Oktober1991 in Teilbe- reichen revidiert worden (Tierversuche, Kaninchenhaltung, Milchviehhaltung); die letzte Uebergangsfrist der Verordnung ist erst Ende 1991 abgelaufen. Die Kommission hält fest, dass der Bundesrat eine Revision der Tierschutzverordnung im Be-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat WAK-NR (93.122) Prüfung der Kantonalbanken im Bankengesetz Postulat CER-CN (93.122) Examen des banques cantonales dans le cadre de la loi sur les banques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3529 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 2498-2498 Page Pagina Ref. No 20 023 504 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.