Erwägungen (2 Absätze)
E. 17 Dezember 1993 2575 Interpellation Gonseth Texte de l'interpellation du 30 septembre 1993 Dans les milieux économiques, les avis sont unanimes: sans nouvelles mesures de déréglementation, il n'y aura pas de re- prise. Etant donné que le chômage ne cesse de progresser, de nouvelles mesures de ce type s'imposent d'urgence! Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:
1. Quelles mesures de déréglementation applicables aux entreprises le Conseil fédéral a-t-il mises en oeuvre avec suc- cès depuis 1991?
2. Quelles mesures de déréglementation le Conseil fédéral prépare-t-il à l'heure actuelle?
3. Quelles dispositions légales le Conseil fédéral prévoit-il de supprimer (dans le but d'améliorer le contexte économique)? Mitunterzeichner- Cosignataires: Allenspach, Bezzola, Borer Roland, Bührer Gerald, Dettling, Dreher, Früh, Giezendanner, Kern, Miesch, Moser, Neuenschwander, Stamm Luzi, Steine- mann (14) Schriftliche Begründung - Développement par écrit: Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. November 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 novembre 1993 Der Bundesrat ruft an dieser Stelle im wesentlichen seine Ant- wort vom 27. September 1993 auf die dringliche Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 22. Sep- tember 1993 in Erinnerung. Die verschiedenen Massnahmen im Rahmen der marktwirtschaftlichen Erneuerung zielen auf die gesamte Wirtschaft, womit auch das Gewerbe zum Adres- satenkreis zählt. Eine isolierte Betrachtung erscheint daher wenig sinnvoll. Die Anstrengungen im Rahmen der marktwirt- schaftlichen Erneuerung sind auf mittlere und längere Sicht ausgerichtet. Die Massnahmen unterliegen dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit den entsprechend unterschied- lichen Fristen zwischen Einbringen und Realisieren der Vor- schläge. Eine Diskussion über den Erfolg der ergriffenen Massnahmen ist aus diesen Gründen verfrüht. Dies vorausgeschickt, kann sich der Bundesrat zu den drei Fragen des Interpellanten wie folgt äussern:
1. Seit der Initiative zur marktwirtschaftlichen Erneuerung sind im Bereich des Arbeitsmarktes Massnahmen zum Tragen ge- kommen. Auf den 1. Mai 1993 wurde die Ausländerregelung 1992/93 (Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Aus- länder) durch eine ausserordentliche Revision ergänzt (libera- lisierte Zulassung von Führungskräften und hochqualifizierten Spezialisten; weitgehende berufliche Freizügigkeit für Grenz- gänger innerhalb der Grenzzone nach fünf Jahren Erwerbstä- tigkeit in der Schweiz; erleichterte Wiedereinreise nach berufli- chem Auslandaufenthalt). Die Kündigung des ILO-Abkom- mens 89/1991 öffnet den Weg zu einer Revision des Arbeitsge- setzes (Aufhebung des Nachtarbeitsverbots für Frauen, Mög- lichkeit des Zweischichtbetriebs durch Ausdehnung der bewil- ligungsfreien Arbeitszeit). Auf den 1. Juli 1993 wurde ferner die Verordnung über die Vorratshaltung im Bäckereigewerbe aufgehoben. Mit der Zulassung von Fahrzeugen mit neuer Breite für Kühltransporte wurde einem weiteren Begehren entsprochen.
2. Zurzeit befinden sich verschiedene Vorschläge des Bun- desrates in der Phase der Ausarbeitung bei ausserparlamen- tarischen Expertenkommissionen oder Arbeitsgruppen (Schaffung eines Binnenmarktgesetzes, Liberalisierung kan- tonaler Beschaffungspolitiken, Revision von Bundeserlassen, welche Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen bein- halten, Revision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege, Teilrevision der Lex Friedrich). An- dere liegen als Vorentwurf vor (Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung) oder befinden sich im Ver- nehmlassungsverfahren: Revision des Bundesgesetzes ge- gen den unlauteren Wettbewerb (Ausverkaufsregelung), des Raumplanungsgesetzes (Einführung einer Pflicht zur Befri- stung der Bewilligungsverfahren, minimale bundesrechtliche Koordinationsvorschriften, einheitliche Rechtsmittelinstanz im Falle mehrerer Bewilligungsentscheide) sowie der Verord- nung über die Warenaus- und -durchfuhr. Ein weiterer Vor- schlag ist an das Parlament überwiesen worden (Aenderung des Bundesgesetzes betreffend die Erfindungspatente, Ge- nehmigung einer Aenderung des Europäischen Patentüber- einkommens). Die Armeereform 95 wird ihrerseits eine Entla- stung der Wirtschaft durch eine geringere zeitliche Beanspru- chung durch Militärdienstleistungen ihrer Beschäftigten zur Folge haben.
3. Dem Ziel eines Abbaus technischer Handelshemmnisse und damit einer Stärkung der binnenwirtschaftlichen Wettbe- werbsfähigkeit sollen die Anpassung einer Vielzahl bestehen- der Erlasse sowie die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Beseitigung der technischen Handelshemmnisse dienen. Die Totalrevision der Einkaufs- und Submissionsverordnun- gen erfolgt mit dem gleichen Ziel einer Stärkung unseres Bin- nenmarktes. Die Revision der Verordnung über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung wird ebenfalls dem Anliegen des Inter- pellanten nach einem Abbau gesetzlicher Vorschriften entge- genkommen. Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 93.3421 Interpellation Gonseth Drahtlose Telefonnetze. Auswirkungen für Hörbehinderte Réseaux de téléphones sans fil. Effets sur les malentendants Wortlaut der Interpellation vom 27. September 1993 Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche unmittelbaren Schutzmassnahmen sieht der Bun- desrat vor, um die aktuelle Gefährdung von Trägerinnen und Trägern von Hörgeräten und anderen medizinischen elektro- nischen Geräten durch die Natel-D-Telefone zu vermeiden? Welche Aufklärungsarbeit wird bei Berufsgruppen durchge- führt, welche mit dem Einsatz solcher Geräte betraut sind (Aerzte und Aerztinnen, Hörakustikerinnen und Hörakustiker usw.)? Wie werden Kosten für unnötige Kontroll- und Repara- turarbeiten bei Geräten, die ja nicht defekt sind, vermieden?
2. Ist der Bundesrat bereit, bis zur Lösung der anstehenden Probleme zum medizinischen und finanziellen Schutz der Be- troffenen ein Verkaufsverbotfür Natel-D-Telefoneanzuordnen?
3. Welche Massnahmen hat der Bundesrat auf nationaler und internationaler Ebene vorgesehen, um das Problem langfristig zu lösen?
4. Wie ist heute die Kostenfolge geregelt? Wird die Telecom- Industrie nach dem Verursacherprinzip für alle entstehenden Kosten (Forschung für neue Hörgeräte, Aufklärung, Reparatu- ren, Kosten für eventuell neue Hörgeräte, Einbusse der Le- bensqualitätfür Hörbehinderte usw.) verantwortlich gemacht? Welche juristischen Möglichkeiten bestehen für die Betroffe- nen? Was unternehmen AHV und IV, damit sie keine durch die Natel-D-Telefone verursachten Kosten zu tragen haben? Wird in der Schweiz Forschung zur gestellten Problematik durchge- führt, und wer kommt für die entsprechenden Kosten auf?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Jenni Peter Deregulierungsmassnahmen Interpellation Jenni Peter Mesures de déréglementation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3439 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 2574-2575 Page Pagina Ref. No
E. 20 023 567 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Interpellation Jenni Peter 2574 N 17 décembre 1993 Weiter wird die Einführung der strafrechtlichen Verantwortlich- keit des Unternehmens im Rahmen der laufenden Revision des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbu- ches bearbeitet Handlungsbedarf besteht schliesslich auch im Bereich des Strafprozessrechts. So sind gesetzliche Grundlagen für den Einsatz von V-Leuten (d. h. von verdeckt operierenden Polizei- beamten) zu schaffen.
2. Der Forderung des Interpellanten nach Unterbreitung von verschärften Strafbestimmungen gegen das organisierte Ver- brechen ist der Bundesrat mit der am 30. Juni 1993 erfolgten Verabschiedung des sogenannten 2. Massnahmenpaketes bereits nachgekommen. Verbesserungen im Finanzaufsichtsrecht werden durch den bereits erwähnten Vorentwurf eines verwaltungsrechtlichen Geldwäschereigesetzes vorgeschlagen, welches über den Bankensektor hinaus für die gesamte Finanzbranche auf- sichtsrechtliche Bestimmungen und Verhaltensregeln enthält, denen vor allem präventive Wirkung zukommt Gedacht ist hier namentlich an die Einführung einer Meldepflicht bei be- gründetem Verdacht auf Geldwäscherei.
3. Es wäre falsch, das derzeitige materielle Strafrecht und das Strafprozessrecht als generell wirkungslos darzustellen. Es ist Ausfluss des in der Schweiz geltenden Schuldstrafrechtes und der entsprechenden Grundrechtspraxis, wonach die Strafuntersuchungsbehörden dem Tatverdächtigen delikti- sches Handeln nachweisen müssen und nicht dieser sich zu exkulpieren hat Oftmals sind es Fragen der Beweisführung und -Würdigung und damit des kantonalen Strafprozessrech- tes, welche hohe Anforderungen an den erwiesenen Sachver- halt und damit an das urteilende Gericht stellen. Mit der im Rahmen des 2. Massnahmenpaketes vorgesehe- nen Einführung der Strafbarkeit der Zugehörigkeit zu einer kri- minellen Organisation und der teilweisen Beweislastumkehr bei der Einziehung von Geldern, die Gewinn einer kriminellen Organisation darstellen, werden die notwendigen und griffi- gen Instrumente für eine gesteigerte Effizienz in der Verfol- gung schwerer Kriminalität geschaffen. In diesem Zusammen- hang muss jetzt sorgfältig geprüft werden, ob mittelfristig an der traditionellen Kompetenzverteilung zwischen den Kanto- nen und den Bundesbehörden weiter festzuhalten ist oder ob sich bei der Strafverfolgung nicht, analog dem bewährten Mu- ster der Zentralstelle Rauschgift im Bundesamt für Polizeiwe- sen, neue Lösungen aufdrängen. Mit Blick auf die klare Kompetenzzuweisung nach Artikel 64bis der Bundesverfassung, wonach Gerichtsorganisation, Straf- verfolgung und Rechtsprechung zur Hauptsache eine kanto- nale Angelegenheit sind, wie auch unter Verweis auf das Prin- zip der Gewaltentrennung muss die vom Interpellanten gefor- derte Instruktion und Neuorientierung der eidgenössischen und kantonalen Justizbehörden unterbleiben.
4. Der Bundesrat wird dem Parlament im nächsten Jahr zwei Vorlagen zur Revision des Asyl- und Ausländerrechtes unter- breiten. Während das 2. Revisionspaket im wesentlichen die Ueberführung des Dringlichkeitsrechtes aus dem Jahre 1990 ins ordentliche Recht per 1. Januar 1996 zum Gegenstand hat, wird sich die erste Vorlage auf die Einführung neuer Zwangs- massnahmen im Bereiche des Vollzuges von Wegweisungen konzentrieren. Bei beschleunigter Behandlung im Parlament sollte es mög- lich sein, dass die neuen Bestimmungen per 1. Juli 1994 in Kraft treten. In absehbarer Zukunft sollten sich daher nament- lich Koordinationsprobleme bei laufenden Asyl- und Strafver- fahren lösen lassen. Dies unabhängig davon, ob die Straffäl- ligkeit in Zusammenhang mit dem Drogenhandel oder einem anderen Delikt steht.
5. Ein wesentlicher Grund für die Gefährlichkeit des organi- sierten Verbrechens liegt in seiner Fähigkeit, grenzüberschrei- tend zu operieren und Lücken der nationalen Gesetzgebun- gen und Rechtshilfesysteme geschickt auszunützen. Der Bun- desrat misst deshalb einer Verstärkung der internationalen Zu- sammenarbeit auf diesem Gebiet nach wie vor grossie Bedeu- tung zu. Von daher versteht sich, dass die Schweiz in den ein- schlägigen internationalen Gremien - so beispielsweise in denjenigen des Europarates oder im Rahmen der OECD in der Financial Action Task Force on Money Laundering - eine sehr aktive Rolle spielt In die gleiche Richtung zielt die laufende Revision des Rechtshilfegesetzes. Besondere Erwähnung verdient schliesslich die Tatsache, dass die Schweiz am 11. Mai 1993 als dritter Staat nach Grossbritannien und den Nie- derlanden das Geldwäschereiübereinkommen des Europara- tes ratifiziert hat Damit hat unser Land die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass dieses Uebereinkommen, welches die Mitgliedstaaten zur Bestrafung der Geldwäscherei verpflichtet und wesentliche Fortschritte bei der rechtshilfeweisen Beschlagnahme und Einziehung von Deliktsgut bringt, am 1. September 1993 in Kraft treten konnte. Erforderlich ist sodann auch eine Verstärkung der interkanto- nalen Rechtshilfe. Wesentliche Verbesserungen wird hier das vom Bundesrat genehmigte Konkordat vom 5. November 1992 über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammen- arbeit in Strafsachen bringen. Das Ziel einer Verstärkung der interkantonalen Rechtshilfe verfolgen zudem die laufenden Revisionsarbeiten im Rahmen des Dritten Buches des StGB. Mit der im Rahmen des sogenannten 2. Massnahmenpaketes gegen das organisierte Verbrechen geplanten Einführung bzw. mit dem Inkrafttreten der Rechtsgrundlagen für die Ent- sendung von schweizerischen Polizeiverbindungsbeamten an Destinationen, die bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des illegalen Drogenhandels Brennpunkte bilden, und mit der noch 1993 als Sofortmassnahme geplan- ten Erhöhung des Personalbestandes der Zentralstelle Rauschgift (im Bundesamt für Polizeiwesen) gibt der Bundes- rat seinem deutlichen Willen Ausdruck, das organisierte Ver- brechen zu bekämpfen. Insofern es gelingt, die Probleme im Zusammenhang mit dem Datenschutz zu lösen, soll noch dieses Jahr mit dem Start des Pilotprojektes «Dosis» (Datenbank des Bundesamtes für Poli- zeiwesen mit Anschluss von vorerst acht Versuchskantonen zur effizienteren Bekämpfung des Drogenhandels) die Koordi- nationsaufgabe des Bundes durch die Zentralstelle Rausch- gift besser wahrgenommen werden. Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 93.3439 Interpellation Jenni Peter Deregulierungsmassnahmen Mesures de déréglementation Wortlaut der Interpellation vom 30. September 1993 Von seilen des Gewerbes ist man sich einig, dass ohne weitere Deregulierungsmassnahmen kein wirtschaftlicher Auf- schwung erreicht werden kann. In Anbetracht der immer noch steigenden Arbeilslosigkeit sind weitere Deregulierungen dringend notwendig! Ich bitte den Bundesral, mir milzuteilen:
1. Welche Deregulierungsmassnahmen wurden seit 1991 vom Bundesral für das Gewerbe erfolgreich durchgeführt?
2. Welche Deregulierungsmassnahmen werden zurzeil vom Bundesrat gelroffen?
3. Welchen Geselzesabbau (im Sinne eines besseren Wirt- schaftsumfeldes) slelll der Bundesrat für die Zukunft in Aussicht?
17. Dezember 1993 2575 Interpellation Gonseth Texte de l'interpellation du 30 septembre 1993 Dans les milieux économiques, les avis sont unanimes: sans nouvelles mesures de déréglementation, il n'y aura pas de re- prise. Etant donné que le chômage ne cesse de progresser, de nouvelles mesures de ce type s'imposent d'urgence! Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:
1. Quelles mesures de déréglementation applicables aux entreprises le Conseil fédéral a-t-il mises en oeuvre avec suc- cès depuis 1991?
2. Quelles mesures de déréglementation le Conseil fédéral prépare-t-il à l'heure actuelle?
3. Quelles dispositions légales le Conseil fédéral prévoit-il de supprimer (dans le but d'améliorer le contexte économique)? Mitunterzeichner- Cosignataires: Allenspach, Bezzola, Borer Roland, Bührer Gerald, Dettling, Dreher, Früh, Giezendanner, Kern, Miesch, Moser, Neuenschwander, Stamm Luzi, Steine- mann (14) Schriftliche Begründung - Développement par écrit: Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. November 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 novembre 1993 Der Bundesrat ruft an dieser Stelle im wesentlichen seine Ant- wort vom 27. September 1993 auf die dringliche Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 22. Sep- tember 1993 in Erinnerung. Die verschiedenen Massnahmen im Rahmen der marktwirtschaftlichen Erneuerung zielen auf die gesamte Wirtschaft, womit auch das Gewerbe zum Adres- satenkreis zählt. Eine isolierte Betrachtung erscheint daher wenig sinnvoll. Die Anstrengungen im Rahmen der marktwirt- schaftlichen Erneuerung sind auf mittlere und längere Sicht ausgerichtet. Die Massnahmen unterliegen dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit den entsprechend unterschied- lichen Fristen zwischen Einbringen und Realisieren der Vor- schläge. Eine Diskussion über den Erfolg der ergriffenen Massnahmen ist aus diesen Gründen verfrüht. Dies vorausgeschickt, kann sich der Bundesrat zu den drei Fragen des Interpellanten wie folgt äussern:
1. Seit der Initiative zur marktwirtschaftlichen Erneuerung sind im Bereich des Arbeitsmarktes Massnahmen zum Tragen ge- kommen. Auf den 1. Mai 1993 wurde die Ausländerregelung 1992/93 (Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Aus- länder) durch eine ausserordentliche Revision ergänzt (libera- lisierte Zulassung von Führungskräften und hochqualifizierten Spezialisten; weitgehende berufliche Freizügigkeit für Grenz- gänger innerhalb der Grenzzone nach fünf Jahren Erwerbstä- tigkeit in der Schweiz; erleichterte Wiedereinreise nach berufli- chem Auslandaufenthalt). Die Kündigung des ILO-Abkom- mens 89/1991 öffnet den Weg zu einer Revision des Arbeitsge- setzes (Aufhebung des Nachtarbeitsverbots für Frauen, Mög- lichkeit des Zweischichtbetriebs durch Ausdehnung der bewil- ligungsfreien Arbeitszeit). Auf den 1. Juli 1993 wurde ferner die Verordnung über die Vorratshaltung im Bäckereigewerbe aufgehoben. Mit der Zulassung von Fahrzeugen mit neuer Breite für Kühltransporte wurde einem weiteren Begehren entsprochen.
2. Zurzeit befinden sich verschiedene Vorschläge des Bun- desrates in der Phase der Ausarbeitung bei ausserparlamen- tarischen Expertenkommissionen oder Arbeitsgruppen (Schaffung eines Binnenmarktgesetzes, Liberalisierung kan- tonaler Beschaffungspolitiken, Revision von Bundeserlassen, welche Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen bein- halten, Revision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege, Teilrevision der Lex Friedrich). An- dere liegen als Vorentwurf vor (Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung) oder befinden sich im Ver- nehmlassungsverfahren: Revision des Bundesgesetzes ge- gen den unlauteren Wettbewerb (Ausverkaufsregelung), des Raumplanungsgesetzes (Einführung einer Pflicht zur Befri- stung der Bewilligungsverfahren, minimale bundesrechtliche Koordinationsvorschriften, einheitliche Rechtsmittelinstanz im Falle mehrerer Bewilligungsentscheide) sowie der Verord- nung über die Warenaus- und -durchfuhr. Ein weiterer Vor- schlag ist an das Parlament überwiesen worden (Aenderung des Bundesgesetzes betreffend die Erfindungspatente, Ge- nehmigung einer Aenderung des Europäischen Patentüber- einkommens). Die Armeereform 95 wird ihrerseits eine Entla- stung der Wirtschaft durch eine geringere zeitliche Beanspru- chung durch Militärdienstleistungen ihrer Beschäftigten zur Folge haben.
3. Dem Ziel eines Abbaus technischer Handelshemmnisse und damit einer Stärkung der binnenwirtschaftlichen Wettbe- werbsfähigkeit sollen die Anpassung einer Vielzahl bestehen- der Erlasse sowie die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Beseitigung der technischen Handelshemmnisse dienen. Die Totalrevision der Einkaufs- und Submissionsverordnun- gen erfolgt mit dem gleichen Ziel einer Stärkung unseres Bin- nenmarktes. Die Revision der Verordnung über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung wird ebenfalls dem Anliegen des Inter- pellanten nach einem Abbau gesetzlicher Vorschriften entge- genkommen. Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 93.3421 Interpellation Gonseth Drahtlose Telefonnetze. Auswirkungen für Hörbehinderte Réseaux de téléphones sans fil. Effets sur les malentendants Wortlaut der Interpellation vom 27. September 1993 Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche unmittelbaren Schutzmassnahmen sieht der Bun- desrat vor, um die aktuelle Gefährdung von Trägerinnen und Trägern von Hörgeräten und anderen medizinischen elektro- nischen Geräten durch die Natel-D-Telefone zu vermeiden? Welche Aufklärungsarbeit wird bei Berufsgruppen durchge- führt, welche mit dem Einsatz solcher Geräte betraut sind (Aerzte und Aerztinnen, Hörakustikerinnen und Hörakustiker usw.)? Wie werden Kosten für unnötige Kontroll- und Repara- turarbeiten bei Geräten, die ja nicht defekt sind, vermieden?
2. Ist der Bundesrat bereit, bis zur Lösung der anstehenden Probleme zum medizinischen und finanziellen Schutz der Be- troffenen ein Verkaufsverbotfür Natel-D-Telefoneanzuordnen?
3. Welche Massnahmen hat der Bundesrat auf nationaler und internationaler Ebene vorgesehen, um das Problem langfristig zu lösen?
4. Wie ist heute die Kostenfolge geregelt? Wird die Telecom- Industrie nach dem Verursacherprinzip für alle entstehenden Kosten (Forschung für neue Hörgeräte, Aufklärung, Reparatu- ren, Kosten für eventuell neue Hörgeräte, Einbusse der Le- bensqualitätfür Hörbehinderte usw.) verantwortlich gemacht? Welche juristischen Möglichkeiten bestehen für die Betroffe- nen? Was unternehmen AHV und IV, damit sie keine durch die Natel-D-Telefone verursachten Kosten zu tragen haben? Wird in der Schweiz Forschung zur gestellten Problematik durchge- führt, und wer kommt für die entsprechenden Kosten auf?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Jenni Peter Deregulierungsmassnahmen Interpellation Jenni Peter Mesures de déréglementation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3439 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 2574-2575 Page Pagina Ref. No 20 023 567 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.