Erwägungen (1 Absätze)
E. 17 Dezember 1993
N
2565
Interpellation Reimann Maximilian
Dieser Ansatz schliesst bilaterale Projekte nicht aus. Mit sorg-
fältig vorbereiteten bilateralen Projekten, die international ab-
gestimmt sind, kann die in der Schweiz vorhandene Expertise
einen raschen und effizienten Beitrag zur Verbesserung der Si-
cherheit gefährlicher Kernanlagen leisten. Dank diesen bilate-
ralen Projekten kann auch eine fruchtbare Zusammenarbeit
zwischen den schweizerischen und den osteuropäischen In-
stitutionen in die Wege geleitet werden. Diese Projekte müs-
sen auch aus der Sicht der Schweiz prioritär sein.
5. Nach Auffassung des Bundesrates müssen vermehrt An-
strengungen unternommen werden, um die Energieeffizienz
und die Energieversorgung der osteuropäischen Staaten so-
wie die Sicherheit der Kernanlagen zu verbessern.
Das Ausmass der Mittel, die der Bundesrat im Rahmen der Fi-
nanzhilfen für die Verbesserung der Energieversorgung und
der Sicherheit der Kernanlagen einschliesslich der Entsor-
gung einsetzen wird, hängt davon ab, welche Bedürfnisse in
den einzelnen Ländern bestehen und welche Hilfe siefürdiese
Bereiche aus anderen Quellen erhalten. Aufgrund bisheriger
Erfahrungen geht der Bundesrat davon aus, dass Projekte im
Energiebereich
(inklusive Verbesserung der Sicherheit
der Kernkraftwerke) im Rahmen der Finanzhilfen etwa 5
bis 10 Prozent ausmachen werden.
Für die technische Zusammenarbeit im Energiebereich sind
die Mittel durch die vom interdepartementalen Programmko-
mitee vorgenommene prozentuale Aufteilung auf die verschie-
denen Kooperationsbereiche vorgegeben. Für den Bereich
Energie und Umwelt sind, wie unter Punkt 2 erwähnt, 11 Pro-
zent der verfügbaren Zahlungsmittel vorgesehen. Die Intensi-
tät der Zusammenarbeit richtet sich somit nach den Zahlungs-
krediten, die von den eidgenössischen Räten mit dem jährli-
chen Voranschlag jeweils genehmigt werden.
Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
rates teilweise befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion
Dagegen
Verschoben - Renvoyé
offensichtliche Mehrheit
Minderheit
#ST# 93.3408
Interpellation Reimann Maximilian
Diplomatisch beklagtes
Aussenseiterdasein der Schweiz
Isolement de la Suisse.
Critiques émanant des milieux diplomatiques
Wortlaut der Interpellation vom 22. September 1993
Gemäss Presseinformation des EDA verspüren angeblich im-
mer mehr schweizerische Botschafter die Nachteile, die der
Schweiz aus ihrer Nichtmitgliedschaft in der EG und in der
Uno erwachsen. Entsprechend sollen sie sich darüber anläss-
lich der diesjährigen Botschafterkonferenz von Ende August in
Bern beklagt haben.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beant-
wortung folgender Fragen:
Dispositiv
- Haben die Botschafter nicht auch über Vorteile berichtet, die der Schweiz aus besagten Nichtmitgliedschaften er- wachsen?
- Falls nein, wäre der Bundesrat bereit, ein breiter als bloss di- plomatisch abgestütztes Expertengremium einzusetzen, das auch die positiven Aspekte unserer derzeitigen aussenpoliti- schen Konfiguration auflisten würde?
- Hat der Bundesrat seinen auswärtigen Vertretungen Anwei- sungen im Sinne einer gemeinsamen Sprachregelung erteilt, wie vor Ort auf Kritiken an unserer Nichtmitgliedschaft in EWR, EG oder Uno zu reagieren ist?
- Hält der Bundesrat mit Blick auf weitere aussenpolitische Urnengänge dieses «diplomatisch bejammerte Aussenseiter- dasein» abstimmungspsychologisch nicht für kontrapro- duktiv? Texfe de l'interpellation du 22 septembre 1993 Selon une information communiquée à la presse par le DFAE, lefait que la Suisse n'appartienne ni à la CE ni à l'ONU présen- terait des inconvénients aux yeux d'un nombre croissant d'ambassadeurs. Ces derniers s'en seraient d'ailleurs plaints à l'occasion de la Conférence des ambassadeurs à Berne fin août 1993. En conséquence, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
- Les ambassadeurs n'ont-ils pas également fait remarquer certains avantages découlant de cette non-appartenance de la Suisse aux organisations mentionnées?
- Si tel n'est pas le cas, le Conseil fédéral serait-il prêt à mettre en place une commission d'experts qui soit plus largement soutenue que d'une manière purement diplomatique, et qui dresserait également la liste des points positifs de notre politi- que étrangère actuelle?
- Le Conseil fédéral n'a-t-il pas donné les mêmes instructions à tous ses représentants à l'étranger quant à la manière de ré- pondre aux critiques de notre non-appartenance à l'EEE, à la CE ou à l'ONU?
- Le Conseil fédéral ne pense-t-il pas que le fait que les diplo- mates déplorent l'isolement de la Suisse aura une influence néfaste sur l'issue des scrutins à venir portant sur des objets de politique extérieure? Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Als seinerzeitiger Befürworter einer EWR-Mitgliedschaft der Schweiz halte ich ein einseitiges Beklagen von Konsequenzen aus missliebigen Entscheiden des Souveräns durch die schweizerische Diplomatie nicht für opportun. Dies um so mehr, als unsere derzeitige aussenpolitische Stellung nebst Nachteilen zweifellos auch Vorteile mit sich bringt. Zu denken wäre beispielsweise an: - den schweizerischen Aktienmarkt, der bekanntlich stark von ausländischen Investoren «gemacht» wird und nach dem «di- manche noir» des 6. Dezember 1992 weit euphorischer nach oben tendiert hat als die übrigen europäischen Aktienbörsen; - die Stärke des Schweizerfrankens im Vergleich zu praktisch allen anderen europäischen und aussereuropäischen Wäh- rungen mit positiven Auswirkungen auf den Finanzplatz Schweiz; -die Entwicklung der Beschäftigungszahlen ausländischer Firmen in der Schweiz, wo mit Genugtuung zu registrieren ist, dass u. a. die amerikanischen Computer-Konzerne IBM oder Digital Equipment ihre schweizerischen Belegschaften 1993 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht haben; -das Exklusivmandat, das die von 160Staaten beschickte Genfer Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer am 31. August 1993 der Schweiz im Zusammenhang mit der Bildung einer Expertengruppe im Bereich des humanitären Völkerrechts er- teilt hat; - die unangefochten starke Stellung von Genf als internatio- nale Konferenzstadt Solch positive Aspekte, die noch verschiedentlich ergänzbar sind, sollten von der «offiziellen Schweiz» doch nicht einfach negiert werden. Ebenso dürfen die Nachteile nicht übersehen werden, die anderen Ländern durch ihre Mitgliedschaften zum Beispiel in EG und EWR erwachsen. Auch diese Aspekte gehören in eine Saldobilanz über die Vor- und Nachteile unse- rer derzeitigen aussenpolitischen Sonderstellung mit einbe- zogen. Der Bundesrat täte gut daran, das feinfühlige Schweizervolk nicht mit einseitig gefärbten Stellungnahmen zu berieseln. Interpellation Zisyadis 2566 N 17 décembre 1993 Das gilt nachgerade auch für Verlautbarungen unserer Diplo- maten. Es wäre deshalb zu begrüssen, wenn der Bundesrat im Sinne dieses Vorstosses angemessen Gegensteuer geben würde. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. November 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 novembre 1993 Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass ein einseitiges Bekla- gen der Folgen eines demokratischen Entscheids durch die schweizerischen Vertreter im Ausland unseren Interessen nicht zuträglich wäre. Die an der diesjährigen Botschafterkon- ferenz geäusserten Ansichten sind nicht als solche Klagen zu verstehen.
- Die schweizerischen Vertretungen sind verpflichtet, über die Reaktionen und Kommentare ihrer Gastländer und interna- tionalen Organisationen objektiv Bericht zu erstatten. Im Falle der Ablehnung des EWR waren diese Reaktionen seitens un- serer europäischen Partner von Bedauern, aber auch Ver- ständnis für den demokratisch gefällten Entscheid geprägt Das Abwägen der Vor- und Nachteile, die unserem Land aus der Nichtmitgliedschaft in EWR, EG und Uno erwachsen, er- folgt durch Politik und Verwaltung in der Schweiz, wo die Aus- wirkungen auch spürbar sind. In bezug auf die Folgen der Ablehnung des EWR hat der Bun- desrat u. a bereits in seiner Antwort auf das Postulat Eymann Christoph vom 18. Juni 1993 (93.3350) erklärt, dass die Lage umfassender und zuverlässiger erst nach Inkraftsetzung des EWR-Abkommens beurteilt werden kann. Dies dürfte auch auf die vom Interpellanten in der Begründung des Vorstosses auf- geführten Beispiele zutreffen, zumal die Motive unternehmeri- scher Entscheide im einzelnen schlecht eingesehen werden können und nicht auf eine einzige Ursache zurückgeführt wer- den sollten. Genf hat sicher eine lange Tradition als Sitz internationaler Or- ganisationen und als Konferenzort Die aus der finanziellen Lage der Uno entstehenden Zwänge und die aufgrund der weltpolitischen Veränderungen schärfere Konkurrenz haben zur Folge, dass die Stellung Genfs nur um den Preis ständiger diplomatischer und materieller Anstrengungen aufrechterhal- ten werden kann. Die Uebertragung internationaler Mandate auf die Schweiz - wie das Ende August 1993 von der Interna- tionalen Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer in Genf unse- rem Land erteilte Exklusivmandat zur Bildung einer Gruppe von Regierungsexperten mit dem Auftrag, nach praktischen Mitteln für den Respekt des Rechts und seiner Anwendung zu suchen - zeugt vom grossen Vertrauen, das die Schweiz in der Staatengemeinschaft nach wie vor geniesst Dies wird im In- land nicht immer erkannt Dieses Vertrauen ist zu einem we- sentlichen Teil auf unser politisches und materielles Engage- ment sowie die fachliche Kompetenz unserer Vertreter in inter- nationalen Gremien zurückzuführen. Unsere Aussenpolitik muss in der Lage sein, dieses Vertrauenskapital stets neu zu festigen und zu mehren.
- Nach Entgegennahme eines entsprechenden Postulates Caccia vom 18. März 1993 (93.3167) hat der Bundesrat eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag ge- geben, welche die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ableh- nung des EWR darlegen soll. Die Beurteilung aller positiven und negativen Aspekte der aus- senpolitischen Gesamtlage ist die Voraussetzung jedes wich- tigen Entscheids in der Aussenpolitik. Sie wird vom Bundesrat vorgenommen, der sich dabei auf sämtliche verfügbaren Er- kenntnisse - auch solche von Experten ausserhalb der Ver- waltung - abstützt Diese Beurteilung ist auch Gegenstand des aussenpolitischen Berichts, der demnächst an die Räte überwiesen wird. Deshalb und aufgrund des unter Ziffer 1 dar- gestellten Sachverhaltes erübrigt sich die Einsetzung eines Expertengremiums im Sinne der Frage des Interpellanten.
- Es ist eine ständige Aufgabe der schweizerischen Vertretun- gen, den ausländischen Partnern unsere Nichtmitgliedschaft in EWR, EG und Uno verständlich zu machen. Besondere Sprachregelungen sind dort vonnöten, wo ein spezifischer Er- klärungsbedarf besteht Wie bereits erwähnt, können wir bei unseren europäischen Partnern auf das Verständnis für demo- kratisch gefällte Entscheide zählen.
- Bereits mit der Botschaft vom 24. Februar 1993 über das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens hat der Bundesrat klargestellt, dass er entschlossen ist, eine Isolation der Schweiz in Europa und in der Welt zu verhindern und sich damit gegen die Abdrängung unseres Landes in ein Aussenseiterdasein entschieden zur Wehr zu setzen. Der seit- her von den Mitgliedern des Bundesrates gesuchte und ge- pflegte Dialog mit Vertretern europäischer Staaten auf höch- ster Ebene - zuletzt am Rande des Europaratgipfels in Wien vom8./9. Oktober 1993, beim Besuch des deutschen Bundes- kanzlers Kohl in der Schweiz am 18. Oktober 1993 und beim Staatsbesuch von Königin Beatrix der Niederlande vom 3. bis 5. November 1993 - ist Ausdruck dieser Entschlossenheit; in zahlreichen öffentlichen Auftritten hat der Bundesrat zudem engagiert gegen Mutlosigkeit und Schwarzmalerei Stellung bezogen. Diese Haltung ist auch für unsere Vertreter im Aus- land massgebend. Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt und verzichtet auf Diskussion. #ST# 93.3454 Interpellation Zisyadis Beziehungen Schweiz-Türkei Relations Suisse-Turquie Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1993 Ein Staat, ja sogar ein Mitglied des Europarates, verstösst ge- gen unsere Ueberzeugungen und verletzt die demokratischen Werte, die uns so am Herzen liegen: die Türkei. Der Völkermord, der erste in diesem Jahrhundert, an 1,6 Mil- lionen Armeniern und Griechen darf nicht aus unseren Ge- dächtnissen verschwinden. Das Militär verstösst noch immer gegen die demokratischen Regeln - man denke nur an die Er- oberung Zyperns im Jahre 1974 und an die Teilung der Insel - und zerstört systematisch kulturelles, archäologisches oder religiöses Erbe. Die Türkei im Jahre 1993 steht auch für politische und kultu- relle Unterdrückung eines Teils ihrer Bevölkerung, der Kur- den, die ins Exil, namentlich auch in unser Land, gehen müs- sen. Zudem kommt es nicht selten vor, dass türkische Drogen- kreise unser Land für den Drogenhandel und für den Transfer von Drogengeldern benutzen. Nach der Schiesserei vom 24. Juni 1993, die mit der Erschies- sung eines Kurden von der türkischen Botschaft aus endete, konnte der Bundesrat feststellen, welche Methoden die Türkei anwendet Es ist nun an der Zeit, sich die Frage zu stellen, ob die Schweiz ihre Unterstützungs- und Investitionspolitik nicht überdenken sollte. Die Augen unter dem Vorwand «unserer guten wirt- schaftlichen Beziehungen» zu verschliessen wäre für unsere Institutionen eine gefährliche Politik und käme einer Kompli- zenschaft gleich. Kann der Bundesrat folgende Fragen beantworten:
- Wie hoch sind die Gelder und Finanzsicherheiten, die der Türkei aus der Bundeskasse gewährt werden?
- Wie hoch sind die Gelder und Sicherheiten aus Fonds, die die Schweizerische Nationalbank führt und überwacht?
- Wie hoch sind die Gelder und Sicherheiten von Banken oder anderen halbstaatlichen Unternehmungen?
- Wie hoch sind die Gelder und Sicherheiten von Handels- banken oder von Privaten?
- Hat die Türkei in der Schweiz Obligationenanleihen auf- gelegt? Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Reimann Maximilian Diplomatisch beklagtes Aussenseiterdasein der Schweiz Interpellation Reimann Maximilian Isolement de la Suisse. Critiques émanant des milieux diplomatiques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3408 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 2565-2566 Page Pagina Ref. No 20 023 560 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
17. Dezember 1993 N 2565 Interpellation Reimann Maximilian Dieser Ansatz schliesst bilaterale Projekte nicht aus. Mit sorg- fältig vorbereiteten bilateralen Projekten, die international ab- gestimmt sind, kann die in der Schweiz vorhandene Expertise einen raschen und effizienten Beitrag zur Verbesserung der Si- cherheit gefährlicher Kernanlagen leisten. Dank diesen bilate- ralen Projekten kann auch eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und den osteuropäischen In- stitutionen in die Wege geleitet werden. Diese Projekte müs- sen auch aus der Sicht der Schweiz prioritär sein.
5. Nach Auffassung des Bundesrates müssen vermehrt An- strengungen unternommen werden, um die Energieeffizienz und die Energieversorgung der osteuropäischen Staaten so- wie die Sicherheit der Kernanlagen zu verbessern. Das Ausmass der Mittel, die der Bundesrat im Rahmen der Fi- nanzhilfen für die Verbesserung der Energieversorgung und der Sicherheit der Kernanlagen einschliesslich der Entsor- gung einsetzen wird, hängt davon ab, welche Bedürfnisse in den einzelnen Ländern bestehen und welche Hilfe siefürdiese Bereiche aus anderen Quellen erhalten. Aufgrund bisheriger Erfahrungen geht der Bundesrat davon aus, dass Projekte im Energiebereich (inklusive Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke) im Rahmen der Finanzhilfen etwa 5 bis 10 Prozent ausmachen werden. Für die technische Zusammenarbeit im Energiebereich sind die Mittel durch die vom interdepartementalen Programmko- mitee vorgenommene prozentuale Aufteilung auf die verschie- denen Kooperationsbereiche vorgegeben. Für den Bereich Energie und Umwelt sind, wie unter Punkt 2 erwähnt, 11 Pro- zent der verfügbaren Zahlungsmittel vorgesehen. Die Intensi- tät der Zusammenarbeit richtet sich somit nach den Zahlungs- krediten, die von den eidgenössischen Räten mit dem jährli- chen Voranschlag jeweils genehmigt werden. Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 93.3408 Interpellation Reimann Maximilian Diplomatisch beklagtes Aussenseiterdasein der Schweiz Isolement de la Suisse. Critiques émanant des milieux diplomatiques Wortlaut der Interpellation vom 22. September 1993 Gemäss Presseinformation des EDA verspüren angeblich im- mer mehr schweizerische Botschafter die Nachteile, die der Schweiz aus ihrer Nichtmitgliedschaft in der EG und in der Uno erwachsen. Entsprechend sollen sie sich darüber anläss- lich der diesjährigen Botschafterkonferenz von Ende August in Bern beklagt haben. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beant- wortung folgender Fragen:
1. Haben die Botschafter nicht auch über Vorteile berichtet, die der Schweiz aus besagten Nichtmitgliedschaften er- wachsen?
2. Falls nein, wäre der Bundesrat bereit, ein breiter als bloss di- plomatisch abgestütztes Expertengremium einzusetzen, das auch die positiven Aspekte unserer derzeitigen aussenpoliti- schen Konfiguration auflisten würde?
3. Hat der Bundesrat seinen auswärtigen Vertretungen Anwei- sungen im Sinne einer gemeinsamen Sprachregelung erteilt, wie vor Ort auf Kritiken an unserer Nichtmitgliedschaft in EWR, EG oder Uno zu reagieren ist?
4. Hält der Bundesrat mit Blick auf weitere aussenpolitische Urnengänge dieses «diplomatisch bejammerte Aussenseiter- dasein» abstimmungspsychologisch nicht für kontrapro- duktiv? Texfe de l'interpellation du 22 septembre 1993 Selon une information communiquée à la presse par le DFAE, lefait que la Suisse n'appartienne ni à la CE ni à l'ONU présen- terait des inconvénients aux yeux d'un nombre croissant d'ambassadeurs. Ces derniers s'en seraient d'ailleurs plaints à l'occasion de la Conférence des ambassadeurs à Berne fin août 1993. En conséquence, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
1. Les ambassadeurs n'ont-ils pas également fait remarquer certains avantages découlant de cette non-appartenance de la Suisse aux organisations mentionnées?
2. Si tel n'est pas le cas, le Conseil fédéral serait-il prêt à mettre en place une commission d'experts qui soit plus largement soutenue que d'une manière purement diplomatique, et qui dresserait également la liste des points positifs de notre politi- que étrangère actuelle?
3. Le Conseil fédéral n'a-t-il pas donné les mêmes instructions à tous ses représentants à l'étranger quant à la manière de ré- pondre aux critiques de notre non-appartenance à l'EEE, à la CE ou à l'ONU?
4. Le Conseil fédéral ne pense-t-il pas que le fait que les diplo- mates déplorent l'isolement de la Suisse aura une influence néfaste sur l'issue des scrutins à venir portant sur des objets de politique extérieure? Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Als seinerzeitiger Befürworter einer EWR-Mitgliedschaft der Schweiz halte ich ein einseitiges Beklagen von Konsequenzen aus missliebigen Entscheiden des Souveräns durch die schweizerische Diplomatie nicht für opportun. Dies um so mehr, als unsere derzeitige aussenpolitische Stellung nebst Nachteilen zweifellos auch Vorteile mit sich bringt. Zu denken wäre beispielsweise an:
- den schweizerischen Aktienmarkt, der bekanntlich stark von ausländischen Investoren «gemacht» wird und nach dem «di- manche noir» des 6. Dezember 1992 weit euphorischer nach oben tendiert hat als die übrigen europäischen Aktienbörsen;
- die Stärke des Schweizerfrankens im Vergleich zu praktisch allen anderen europäischen und aussereuropäischen Wäh- rungen mit positiven Auswirkungen auf den Finanzplatz Schweiz; -die Entwicklung der Beschäftigungszahlen ausländischer Firmen in der Schweiz, wo mit Genugtuung zu registrieren ist, dass u. a. die amerikanischen Computer-Konzerne IBM oder Digital Equipment ihre schweizerischen Belegschaften 1993 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht haben; -das Exklusivmandat, das die von 160Staaten beschickte Genfer Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer am 31. August 1993 der Schweiz im Zusammenhang mit der Bildung einer Expertengruppe im Bereich des humanitären Völkerrechts er- teilt hat;
- die unangefochten starke Stellung von Genf als internatio- nale Konferenzstadt Solch positive Aspekte, die noch verschiedentlich ergänzbar sind, sollten von der «offiziellen Schweiz» doch nicht einfach negiert werden. Ebenso dürfen die Nachteile nicht übersehen werden, die anderen Ländern durch ihre Mitgliedschaften zum Beispiel in EG und EWR erwachsen. Auch diese Aspekte gehören in eine Saldobilanz über die Vor- und Nachteile unse- rer derzeitigen aussenpolitischen Sonderstellung mit einbe- zogen. Der Bundesrat täte gut daran, das feinfühlige Schweizervolk nicht mit einseitig gefärbten Stellungnahmen zu berieseln.
Interpellation Zisyadis 2566 N 17 décembre 1993 Das gilt nachgerade auch für Verlautbarungen unserer Diplo- maten. Es wäre deshalb zu begrüssen, wenn der Bundesrat im Sinne dieses Vorstosses angemessen Gegensteuer geben würde. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. November 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 novembre 1993 Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass ein einseitiges Bekla- gen der Folgen eines demokratischen Entscheids durch die schweizerischen Vertreter im Ausland unseren Interessen nicht zuträglich wäre. Die an der diesjährigen Botschafterkon- ferenz geäusserten Ansichten sind nicht als solche Klagen zu verstehen.
1. Die schweizerischen Vertretungen sind verpflichtet, über die Reaktionen und Kommentare ihrer Gastländer und interna- tionalen Organisationen objektiv Bericht zu erstatten. Im Falle der Ablehnung des EWR waren diese Reaktionen seitens un- serer europäischen Partner von Bedauern, aber auch Ver- ständnis für den demokratisch gefällten Entscheid geprägt Das Abwägen der Vor- und Nachteile, die unserem Land aus der Nichtmitgliedschaft in EWR, EG und Uno erwachsen, er- folgt durch Politik und Verwaltung in der Schweiz, wo die Aus- wirkungen auch spürbar sind. In bezug auf die Folgen der Ablehnung des EWR hat der Bun- desrat u. a bereits in seiner Antwort auf das Postulat Eymann Christoph vom 18. Juni 1993 (93.3350) erklärt, dass die Lage umfassender und zuverlässiger erst nach Inkraftsetzung des EWR-Abkommens beurteilt werden kann. Dies dürfte auch auf die vom Interpellanten in der Begründung des Vorstosses auf- geführten Beispiele zutreffen, zumal die Motive unternehmeri- scher Entscheide im einzelnen schlecht eingesehen werden können und nicht auf eine einzige Ursache zurückgeführt wer- den sollten. Genf hat sicher eine lange Tradition als Sitz internationaler Or- ganisationen und als Konferenzort Die aus der finanziellen Lage der Uno entstehenden Zwänge und die aufgrund der weltpolitischen Veränderungen schärfere Konkurrenz haben zur Folge, dass die Stellung Genfs nur um den Preis ständiger diplomatischer und materieller Anstrengungen aufrechterhal- ten werden kann. Die Uebertragung internationaler Mandate auf die Schweiz - wie das Ende August 1993 von der Interna- tionalen Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer in Genf unse- rem Land erteilte Exklusivmandat zur Bildung einer Gruppe von Regierungsexperten mit dem Auftrag, nach praktischen Mitteln für den Respekt des Rechts und seiner Anwendung zu suchen - zeugt vom grossen Vertrauen, das die Schweiz in der Staatengemeinschaft nach wie vor geniesst Dies wird im In- land nicht immer erkannt Dieses Vertrauen ist zu einem we- sentlichen Teil auf unser politisches und materielles Engage- ment sowie die fachliche Kompetenz unserer Vertreter in inter- nationalen Gremien zurückzuführen. Unsere Aussenpolitik muss in der Lage sein, dieses Vertrauenskapital stets neu zu festigen und zu mehren.
2. Nach Entgegennahme eines entsprechenden Postulates Caccia vom 18. März 1993 (93.3167) hat der Bundesrat eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag ge- geben, welche die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ableh- nung des EWR darlegen soll. Die Beurteilung aller positiven und negativen Aspekte der aus- senpolitischen Gesamtlage ist die Voraussetzung jedes wich- tigen Entscheids in der Aussenpolitik. Sie wird vom Bundesrat vorgenommen, der sich dabei auf sämtliche verfügbaren Er- kenntnisse - auch solche von Experten ausserhalb der Ver- waltung - abstützt Diese Beurteilung ist auch Gegenstand des aussenpolitischen Berichts, der demnächst an die Räte überwiesen wird. Deshalb und aufgrund des unter Ziffer 1 dar- gestellten Sachverhaltes erübrigt sich die Einsetzung eines Expertengremiums im Sinne der Frage des Interpellanten.
3. Es ist eine ständige Aufgabe der schweizerischen Vertretun- gen, den ausländischen Partnern unsere Nichtmitgliedschaft in EWR, EG und Uno verständlich zu machen. Besondere Sprachregelungen sind dort vonnöten, wo ein spezifischer Er- klärungsbedarf besteht Wie bereits erwähnt, können wir bei unseren europäischen Partnern auf das Verständnis für demo- kratisch gefällte Entscheide zählen.
4. Bereits mit der Botschaft vom 24. Februar 1993 über das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens hat der Bundesrat klargestellt, dass er entschlossen ist, eine Isolation der Schweiz in Europa und in der Welt zu verhindern und sich damit gegen die Abdrängung unseres Landes in ein Aussenseiterdasein entschieden zur Wehr zu setzen. Der seit- her von den Mitgliedern des Bundesrates gesuchte und ge- pflegte Dialog mit Vertretern europäischer Staaten auf höch- ster Ebene - zuletzt am Rande des Europaratgipfels in Wien vom8./9. Oktober 1993, beim Besuch des deutschen Bundes- kanzlers Kohl in der Schweiz am 18. Oktober 1993 und beim Staatsbesuch von Königin Beatrix der Niederlande vom 3. bis 5. November 1993 - ist Ausdruck dieser Entschlossenheit; in zahlreichen öffentlichen Auftritten hat der Bundesrat zudem engagiert gegen Mutlosigkeit und Schwarzmalerei Stellung bezogen. Diese Haltung ist auch für unsere Vertreter im Aus- land massgebend. Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt und verzichtet auf Diskussion. #ST# 93.3454 Interpellation Zisyadis Beziehungen Schweiz-Türkei Relations Suisse-Turquie Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1993 Ein Staat, ja sogar ein Mitglied des Europarates, verstösst ge- gen unsere Ueberzeugungen und verletzt die demokratischen Werte, die uns so am Herzen liegen: die Türkei. Der Völkermord, der erste in diesem Jahrhundert, an 1,6 Mil- lionen Armeniern und Griechen darf nicht aus unseren Ge- dächtnissen verschwinden. Das Militär verstösst noch immer gegen die demokratischen Regeln - man denke nur an die Er- oberung Zyperns im Jahre 1974 und an die Teilung der Insel - und zerstört systematisch kulturelles, archäologisches oder religiöses Erbe. Die Türkei im Jahre 1993 steht auch für politische und kultu- relle Unterdrückung eines Teils ihrer Bevölkerung, der Kur- den, die ins Exil, namentlich auch in unser Land, gehen müs- sen. Zudem kommt es nicht selten vor, dass türkische Drogen- kreise unser Land für den Drogenhandel und für den Transfer von Drogengeldern benutzen. Nach der Schiesserei vom 24. Juni 1993, die mit der Erschies- sung eines Kurden von der türkischen Botschaft aus endete, konnte der Bundesrat feststellen, welche Methoden die Türkei anwendet Es ist nun an der Zeit, sich die Frage zu stellen, ob die Schweiz ihre Unterstützungs- und Investitionspolitik nicht überdenken sollte. Die Augen unter dem Vorwand «unserer guten wirt- schaftlichen Beziehungen» zu verschliessen wäre für unsere Institutionen eine gefährliche Politik und käme einer Kompli- zenschaft gleich. Kann der Bundesrat folgende Fragen beantworten:
1. Wie hoch sind die Gelder und Finanzsicherheiten, die der Türkei aus der Bundeskasse gewährt werden?
2. Wie hoch sind die Gelder und Sicherheiten aus Fonds, die die Schweizerische Nationalbank führt und überwacht?
3. Wie hoch sind die Gelder und Sicherheiten von Banken oder anderen halbstaatlichen Unternehmungen?
4. Wie hoch sind die Gelder und Sicherheiten von Handels- banken oder von Privaten?
5. Hat die Türkei in der Schweiz Obligationenanleihen auf- gelegt?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Reimann Maximilian Diplomatisch beklagtes Aussenseiterdasein der Schweiz Interpellation Reimann Maximilian Isolement de la Suisse. Critiques émanant des milieux diplomatiques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3408 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 2565-2566 Page Pagina Ref. No 20 023 560 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.