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Postulat Plattner 992 9 décembre 1993 Was die Kontrollen in den Cabarets und Dancings betrifft: Das ist ein gangbarer Weg, aber wir dürfen nicht in eine Art Sitten- polizei verfallen, wo wir hingehen und bewerten: Ist das nun künstlerisch genug oder nicht? Die Frauen werden nicht für künstlerische Zwecke geholt, auch wenn das in einer Tanzdar- bietung verlangt wird. Zu den mittel- und längerfristigen Massnahmen, Herr Bundes- rat: Sie haben das Problem zwischen dem Dreikreisemodell und unserer Aufenthaltsregelung angesprochen. In der Tat gibt das Probleme. Aber ich bin der Ueberzeugung, dass wir die Menschenwürde in unserem Staat über ein Dreikreisemo- dell stellen müssen-die ist in Gottes Namen ein höherer Wert. Heute werden diese Frauen auch nicht nach dem Dreikreise- modell, sondern in beliebiger Zahl in die Schweiz gelassen. Wir müssen eine Lösung finden, die die Ausbeutung der Frauen verhindert. Die Ausbeutung der Frauen verhindern wir vor allem, indem wir erstens die Zahl limitieren, so dass weni- ger einreisen können und wodurch ihre Position verbessert wird, und indem sie zweitens auch eine andere Tätigkeit an- nehmen können. Das ist heute nicht möglich. Ich danke Ihnen, dass Sie bereit sind, die Empfehlung entgegenzunehmen. Sie ist aktuell. Sie anerkennen sie, aber ich bitte Sie, auf die genannten Punkte mehr Gewicht zu legen und auf ein rasches Ergebnis betref- fend die Aenderung von Artikel 13 BVO zu drängen. Ich werde die Angelegenheit im Auge behalten. Frau Weber Monika: Ich kann mich erinnern, dass Frau Sim- men vor zwei Jahren einen Vorstoss in dieser Sache unter- nommen hat Ich bin Herrn Frick sehr dankbar, dass er jetzt nachgestossen hat. Ich weiss nicht, was dieses Gesäusel hier soll - erlauben Sie mir diesen Ausdruck! Hier gibt es nieman- den, der gegen das Handeln wäre. Deshalb bitte ich den Bun- desrat, dringend zu handeln. Ich sehe gar nicht, wer den Bundesrat daran hindern könnte, hier zu handeln. Deshalb verstehe ich nicht, was wir hier hin und her reden und grosses Lob austeilen. Ich glaube, hier muss einfach gehandelt werden! Ich bitte den Bundesrat darum! Bundesrat Koller: Frau Weber Monika, ich habe gesagt, dass ich zu handeln bereit bin, aber man darf jetzt natürlich nicht so tun, als ob es das Einfachste auf der Welt wäre. Herr Frick hat selber gesagt, dass auch er kein Verbot von Tänzerinnen und von entsprechenden Darstellungen will. Wenn wir aber kein Verbot wollen, dann bleibt uns natürlich nur die Missbrauchs- bekämpfung. Wie wir diese Missbrauchsbekämpfung ange- hen wollen, habe ich bereits ausgeführt. Ich glaube, dass in den Ausführungen von Herrn Frick noch ein Missverständnis vorlag. Wenn ich sage, wir weisen die Kantone an, vermehrt Kontrollen zu machen, dann geht es na- türlich nicht um eine Beurteilung, ob Vorführungen künstle- risch seien oder nicht; aber offenbar gibt es heute sehr, sehr viele Tänzerinnen, die überhaupt keine Vorführungen ma- chen, die tatsächlich exklusiv zur Animation angestellt wer- den. Das ist natürlich ein klarer Missbrauch, den wir beheben müssen. Noch ein letztes Problem: Wir können natürlich nicht jede Frau, die sich als Tänzerin meldet, nachher einfach ohne wei- teres in unseren Arbeitsmarkt aufnehmen; dies wäre eine Möglichkeit, unkontrolliert zu einer Arbeit in der Schweiz zu kommen. Das geht natürlich auch nicht Deshalb geht es wirk- lich darum, die Missbräuche effizienter zu bekämpfen; da bin ich entschieden dafür. Aber es wäre falsch, wenn man so täte, als ob wir überhaupt die Patentlösung auf den Tisch des Hau- ses legen könnten. Das trifft nicht zu. Schmid Carlo: Ich will nicht säuseln - ich hätte auch ge- säuselt. Ueberwiesen - Transmis #ST# 93.3356 Postulat Plattner Kantonale Freizügigkeit für EWR-Angehörige Effectif des ressortissants de I'EEE. Libre décision des cantons Wortlaut des Postulates vom 18. Juni 1993 Unter Bezugnahme der Anregung eines Basler Juristen (Ste- phan Breitenmoser, «NZZ», Nr. 136, 16.6.1993) bitte ich den Bundesrat, zu prüfen und zu berichten, wie im Sinne einer Auf- wertung der grenzüberschreitenden Regionen möglichst bald die Kompetenzen der Kantone bei der Regelung von Aufent- halt und Niederlassung von Ausländern so erweitert werden können, dass die einzelnen Kantone oder regionale Gruppen von Kantonen zusammen den Anteil von Bürgerinnen und Bürgern aus EWR-Ländern an ihrer Wohnbevölkerung selb- ständig bestimmen dürfen. Mit einer entsprechenden «kleinen Reföderalisierung der Aus- länderpolitik» ohne Einschränkung der bereits bestehenden gesamtschweizerischen Freizügigkeitsrechte von Ausländern könnten insbesondere die Grenzkantone ihrer wirtschaft- lichen Abschnürung vom grenznahen Ausland wirksam be- gegnen. Texte du postulat du 18 juin 1993 Me fondant sur une proposition faite par un juriste bâlois, M. Stephan Breitenmoser, dans la «NZZ» No 136 du 16 juin 1993 et pour donner plus de poids aux régions frontalières, je prie le Conseil fédéral d'étudier la possibilité d'étendre au plus vite la compétence des cantons en matière de séjour et d'établisse- ment des étrangers, en permettant à chacun d'eux ou aux groupes régionaux qu'ils formeraient de fixer en toute autono- mie le pourcentage de ressortissants des pays de l'EEE qu'ils souhaiteraient compter dans leur population résidante. Grâce à cette décentralisation, minirelance du fédéralisme, qui n'entrave pas la liberté d'établissement des étrangers au plan fédéral, les cantons frontaliers, surtout eux, pourraient ve- nir à bout de l'isolement économique dont ils souffrent, face aux pays étrangers limitrophes. Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Büttiker, Coutau, Delalay, Gemperli, Loretan, Martin Jacques, Onken, Rey- mond, Rhinow, Roth, Salvioni, Schule, Seiler Bernhard, Weber Monika (15) Plattnenlch habe in meinem Vorstoss den Gedanken eines Basler Juristen, Herrn Stephan Breitenmoser, aufgenommen. Ich stütze mich auch in meiner Begründung stark auf seinen Gedankengang, den er seinerzeit in der «NZZ» publiziert hat. Nachdem das Schweizervolk am 6. Dezember 1992 den EWR-Beitritt abgelehnt hatte, wurden vor allem in den Grenz- kantonen verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie die be- fürchteten negativen Auswirkungen vermieden oder wenig- stens gemindert werden könnten. Solche Bestrebungen füh- ren immer wieder zur Frage, ob die im EWR gewährleisteten Grundfreiheiten, auf die wir dann verzichtet haben, im regiona- len oder im föderalen Rahmen verwirklicht werden könnten. Von den vier Grundfreiheiten des EWR-Vertrags bietet sich als solche grenzüberschreitende Regelung der Kantone insbe- sondere die Freizügigkeit der Personen an. Die Idee wäre, den einzelnen Kantonen die Möglichkeit zu geben, ihren Anteil an gewissen Kategorien von Ausländern -weil es um den EWR- Vertrag geht; von EWR-ansässigen Ausländern - selbständig zu bestimmen. Den kantonalen Arbeitsmarktbehörden würde dadurch ein Instrument in die Hand gegeben, um auf die Be- dürfnisse der auf ihrem Gebiet angesiedelten Unternehmen zu reagieren.
9. Dezember 1993 993 Postulat Plattner Die schon jetzt vorhandene Gesetzgebung würde auch garan- tieren, dass dies nicht auf Kosten der Schweizer Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer geschehen müsste. Da eine Bewilli- gung zudem nur für das Gebiet jenes Kantons gültig wäre, der sie erteilt hätte, müsste auch nicht befürchtet werden, dass diese liberalere, föderale Ausländerpraxis eines Kantons einer nationalen «Ueberschwemmung» durch Ausländer Tür und Tor öffnen würde - wenn ich dieses böse Wort gebrauchen darf. Der Vorschlag von Herrn Breitenmoser, den ich übernommen habe, besteht darin, die heute durch den Bund im Rahmen der Globalplafonierung der Aufenthaltsbewilligungen für Auslän- der festgelegten kantonalen Kontingente für EWR-Auslände- rinnen und -Ausländer - nur für diese - aufzuheben und den Kantonen hier keine obere Grenze mehr zu setzen. Bei einer entsprechenden Revision des Anag und seiner Ver- ordnungen im Sinne dieses Vorschlags einer föderalen Lö- sung würden also Freizügigkeitsregelungen im grenznahen EG-Bereich im kantonalen Kompetenzbereich der Staatswirt- schaft gemäss Artikel 9 der Bundesverfassung liegen. Da eine solchermassen ergangene Aufenthaltsbewilligung nur auf dem Gebiet des eigenen oder, falls mehrere Kantone zusammengeschlossen wären, des einem Verbund angehö- renden Kantons Gültigkeit hätte, würden die Interessen der anderen Kantone nicht wesentlich tangiert, so dass man wirk- lich von eigenständiger Handlung der einzelnen Kantone re- den könnte. Mit diesen übergangszeitlichen Freizügigkeitsregelungen - wir würden sie nur so lange in Kraft lassen, als wir selber als Land nicht ein ähnliches Abkommen mit der EG getroffen hät- ten - könnten die Grenzkantone verhindern, dass sie wirt- schaftlich vom grenznahen Ausland abgeschnitten würden. So wäre es beispielsweise für die Region Basel möglich, den sehr hemmenden und eigentlich erst seit dem Ersten Welt- krieg entstandenen «Cordon» von Grenzen zu erweitern, zu lockern und sich selber als Zentrum des oft genannten «ober- rheinischen Wirtschaftsraums» besser zu etablieren. In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat in meinem Postulat, zu prüfen, wie im Sinne einer Aufwertung der grenzüberschrei- tenden Regionen möglichst bald die Kompetenzen der Kan- tone bei der Regelung von Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern so erweitert werden könnten, dass die einzelnen Kantone oder regionale Gruppen zusammen den Anteil von Bürgerinnen und Bürgern aus EWR-Ländern an ihrer Wohnbe- völkerung selbständig bestimmen dürften. Ich bin überzeugt, dass eine solche «kleine Reföderalisierung der Ausländerpolitik» insbesondere den Grenzkantonen sehr entgegenkäme. Sie könnten ihrer wirtschaftlichen Abschnü- rung vom Ausland wirksam begegnen. Die Volksrechte blie- ben dabei für die betroffene Bevölkerung voll gewahrt, denn die primär durch eine solche Regelung betroffene lokale Kan- tonsbevölkerung könnte im kantonalen Rahmen mittels der di- rekten Volksrechte ihren Willen stets kundtun. Bundesrat Koller: Der Bundesrat könnte es sich an sich leicht- machen und sagen: Prüfen kann man immer! Aber wir haben dieses Postulat ernst genommen und kommen zum Schluss, dass wir es aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen müssen. Gemäss Artikel 69ter Absatz 1 der Bundesverfassung steht die Gesetzgebung über Ein- und Ausreise, Aufenthalt und Nie- derlassung der Ausländer bekanntlich dem Bund zu. Welche aussenpolitischen Kompetenzen die Kantone aufgrund von Artikel 9 haben, wird zurzeit in Bearbeitung eines Postulates Onken sehr sorgfältig geprüft Dieser Bericht ist aber noch nicht fertiggestellt Wenn wir nun die Fremdarbeiterpolitik in dem Sinne föderali- sieren würden, wie Sie, Herr Plattner, dies vorschlagen, sind wir fast sicher, dass es zu einer unterschiedlichen Ausländer- politik in den einzelnen Kantonen käme. Das widerspräche vollständig unseren Bemühungen um einen einheitlichen Bin- nenmarkt Schweiz. Im Rahmen der angestrebten Liberalisierung unserer Auslän- derpolitik - Sie kennen ja die entsprechenden Absichten des Bundesrates - prüft der Bundesrat demgegenüber gerade Massnahmen zur Erleichterung des Kantonswechsels. Mit ei- ner rein föderalistischen Lösung, die auf einen Kanton be- schränkt wäre, Hesse sich aber dieses Ziel eindeutig nicht er- reichen. Im Gegenteil, es würde mit grösster Wahrscheinlich- keit zu ganz unterschiedlichen Ausländerpolitiken in den ein- zelnen Kantonen kommen. Das wäre wieder An lass zu Wettbe- werbsverzerrungen, die unseren Bemühungen für den Bin- nenmarkt Schweiz komplett zuwiderlaufen. Der freie Personenverkehr des EWR umfasst neben dem Auf- enthalts- und Niederlassungsrecht zwei weitere wichtige Be- reiche: eine Koordinierung der Sozialversicherungen und die gegenseitige Anerkennung von Diplomen. Eine Uebernahme sämtlicher Bereiche der EWR-Freizügigkeit durch einzelne Kantone wäre aber von vornherein nicht möglich oder nicht sinnvoll. Das sind im wesentlichen die Gründe, weshalb wir glauben, dass eine Föderalisierung unserer Ausländerpolitik nicht der richtige Weg sein kann. Dagegen ist Ihnen bekannt, Herr Platt- ner, dass der Bundesrat eine generelle Liberalisierung der Ausländerpolitik realisieren will. Wir haben einen Schritt schon bei den ausländischen Fachkräften und den Grenzgängern getan, und wir haben angekündigt, dass wir vor allem im Be- reich des Saisonnierstatuts weitere Reformschritte folgen las- sen werden. Aus diesen Gründen das vielleicht harte Urteil, das Postulat abzulehnen. Aber es hat keinen Sinn, wenn wir uns gegensei- tig etwas vormachen. Bühler Robert: Ich möchte die Abweisung des Postulates noch kurz unterstützen. Aber wenn wegen des Quorums heute nicht mehr abgestimmt wird, kann ich es das nächste Mal tun, d. h. dann, wenn wir abstimmungsreif sind. Präsident: Ich bitte die Stimmenzähler, das Quorum festzu- stellen. - Es sind nur 22 Ratsmitglieder anwesend. Damit ent- fällt eine Abstimmung über dieses Postulat. Wir werden sie bei Gelegenheit nachholen. Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Plattner Kantonale Freizügigkeit für EWR-Angehörige Postulat Plattner Effectif des ressortissants de I'EEE. Libre décision des cantons In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3356 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 992-993 Page Pagina Ref. No 20 023 691 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.